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<title>ICE-Treff - Falsch, man hat 1 Jahr Zeit.</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Falsch, man hat 1 Jahr Zeit. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 28 Aug 2024 07:21:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Bremer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Selbstverständlich gelten die Fahrgastrechte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn deine Frage schon ein paar Wochen her ist <span style="font-size:smaller;">(bin erst heute durch Zufall über diesen Thread gestolpert)</span>, teile ich dir gerne meine persönliche Meinung als Antwort mit:</p>
<ul>
<li>Das Rechtliche zu den Fahrgastrechten (FGR), wie ich es den Beförderungsbedingungen der Bahn sowie der EU-Verordnung 2021/782 entnehme:<br />
Wenn du am 12. Juli <em><strong>vernünftigerweise davon ausgehen konntest</strong></em> (z.B. DB-Information am Bahnhof oder DB Navigator mit darin vorgeschlagener Reisealternative), dass du am Ziel <em><strong>mindestens 20 Minuten zu spät</strong></em> ankommen würdest, steht es dir frei die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.<br />
Du hast auch noch weitere Rechte (Fahrtunterbrechung möglich, höhere Produktklasse möglich, auch geänderte Streckenführung möglich...).<br />
Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt A9.1.1 und A9.1.4<br />
<br />
</li><li>Du schreibst <em>„es hätten also Fahrgastrechte gegriffen“</em>.<br />
Das ist ein unnötiger Konjunktiv – die <strong>Fahrgastrechte haben definitiv gegriffen</strong>, aufgrund der durch die Bahn verschuldeten Verspätung.<br />
Es spielt keine Rolle wo du zum Zeitpunkt der Mitteilung der Verspätung warst, wie deine seelische Verfassung war und ob du evtl. schon ein paar Tage zuvor ein ungutes Gefühl hattest und der Reise gegenüber abgeneigt warst. <br />
Du konntest <em><strong>„vernünftigerweise davon ausgehen… dass du mit mehr als 20 Minuten Verspätung am Ziel ankommen wirst“</strong></em>. Punkt – aus!<br />
<br />
Du hast die Fahrgastrechte nicht verwirkt, indem du nicht in den Zug gestiegen bist. Es war dein gutes Recht nicht in den Zug zu steigen und du darfst später fahren.<br />
Eine Begründung ist nicht erforderlich, es genügt der Verweis auf die <em><strong>&quot;vernünftiger Weise zu erwartende Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof&quot;</strong></em>!<br />
<br />
Du bist auch nicht verpflichtet auf die Nachfrage <em><strong>&quot;und wegen der Verspätung haben Sie die Fahrt nicht angetreten oder gab es noch andere Gründe?&quot;</strong></em> zu beantworten. Es genügt die Antwort <strong><em>&quot;Die Reise hatte eine zu erwartende Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof und ich habe die Reise nicht angetreten, sondern führe diese zu einem späteren Zeitpunkt durch&quot;</em></strong>.<br />
<br />
</li><li>Ja, du darfst sehr wahrscheinlich bis 11. Juli 2025 die Fahrkarte <em>„zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts“</em> nutzen und brauchst sie nicht verfallen lassen.<br />
<span style="font-size:smaller;">Ob das auch noch am 12. Juli 2025 selbst gilt, hängt von der ursprünglichen Geltungsdauer der Fahrkarte und der juristischen Auslegung „innerhalb eines Jahres“ ab.<br />
Ich selbst bleibe hier immer auf Nummer sicher „die Ansprüche… verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte“. Also würde ich in deinem Fall spätestens am 11.07.2025 fahren.</span><br />
<br />
Ich schreibe oben etwas vorsichtig „sehr wahrscheinlich“ weil ich kein Anwalt bin und du das ohnehin mit den Beförderungsbedingungen und deiner Fahrkarte nochmal selbst individuell überprüfen musst. Sind hier im Forum ja alles nur Meinungsäußerungen von Privatpersonen und es soll ja nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Quellenangaben sind deshalb auch sinnvoller anstatt nutzloser Behauptungen:<br />
<br />
Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt 9.5 sowie (unter Anwendung der vorliegenden 60 Minuten Verspätung des Thread-Erstellers) EU Verordnung 2021/782 Artikel 18 Absatz 1 (c)<br />
<br />
</li><li>Du hast keine Nachweispflicht über die Verspätung.<br />
<br />
Die Bahn schreibt (zumindest heute am 27.08.2024 und auch bei einem Ausdruck den ich am 26.05.2021 für mich gemacht habe) auf der Internetseite unter „<strong>Hilfe &amp; Kontakt</strong>“ bei der Frage „<strong>Wie sollte man als Fahrgast Verspätungen dokumentieren?</strong>“ folgendes:<br />
<br />
„<strong>Zur Geltendmachung von Fahrgastrechtsansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich.</strong>“<br />
<br />
Dein Fahrgastrechtsanspruch zur Nutzung der Fahrkarte bei einer verschobenen, später durchgeführten Reise wird davon auch umfasst.<br />
<br />
Es schadet aber nicht – zur Vermeidung von Diskussionen mit schlecht gelaunten missgünstigen Menschen – Screenshots vom DB Navigator oder der Reiseauskunft, Fotos von der Bahnhofstafel oder sonstigen Bahn-Informationen zu sichern oder sich eine Verspätungsbescheinigung samt alternativem Reiseplan ausstellen/ausdrucken zu lassen.<br />
<br />
Allerdings können an den DB-Informationen (so die dortigen Mitarbeiter) oftmals nur 2 Wochen rückwirkend Bestätigungen ausgedruckt werden.<br />
Ich hatte aber auch schon den Fall, das mir eine DB-Mitarbeitern an der Information (München Hbf) voller Überzeugung entgegnete – sie könne maximal 24 h rückwirkend Bestätigungen ausstellen. Das war schon ziemlich haarsträubend, denn mein ICE fuhr an einem Montag verspätet und am Dienstag Abend hatte die Dame angeblich keinen Zugriff mehr auf die Daten von vor 28 Stunden...<br />
Im Reisezentrum Stuttgart Hbf erhielt ich hingegen rückwirkend für dieselbe Fahrt eine Verspätungsbescheinigung freundlich ausgehändigt, heftige 5 Wochen später. Es kommt wie so oft im Leben auf die Laune, den Willen und den Charakter des Gegenübers an.<br />
<br />
Alle diese gedruckten Bescheinigungen hatte ich mir übrigens nur „als sauber gedruckte Variante“ geholt. Selbstverständlich hatte ich jeweils zum Abfahrtzeitpunkt Screenshots gemacht (bin aber zu faul diese bei Bedarf auszudrucken – besonders wenn der Reiseplan länger ist und man Scrollen muss, denn dann gibt es mehrere Screenshots und alles wird recht unübersichtlich).<br />
<br />
Quelle: Bahn-Webseite &gt; Hilfe &amp; Kontakt <br />
<br />
<br />
</li><li>Du hast nicht danach gefragt – aber ich gebe dir dennoch folgenden Hinweis:<br />
Über die Fahrgastrechte kannst du bei deiner <strong>Verspätung von &gt;60 Minuten</strong> auch das FGR-Formular mit dem Hinweis „Nichtantritt“ samt Fahrkarte einreichen. Bei einer normalen Fahrkarte hat man damit einen Anspruch auf <strong>Erstattung des vollen Fahrpreises</strong>.<br />
Wie das bei der Mitfahrerfreifahrkarte aussieht entzieht sich mangels Erfahrung meiner Kenntnis. <br />
Die Bahn hat erklärt „bis auf Weiteres“ auf die neue verkürzte Einreichefrist für FGR-Ansprüche (3 Monate) zu verzichten und FGR-Beschwerden <em>„am bisher bekannten 12-Monatszeitraum“ anzunehmen</em>. Das sollte also auch bei dir bis 11.07.2025 klappen (Datum des Poststempels).<br />
<br />
Du kannst dir also sogar noch überlegen ob du später wirklich noch fährst oder dir lieber die Fahrkarte ersetzen lässt.<br />
<br />
In anderen Worten: 1 Jahr Entscheidungszeitraum – Fahren oder Erstatten lassen<br />
<br />
Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt 9.3.1 und 9.3 <br />
sowie EU Verordnung 2021/782 Artikel 18 Absatz 1 und 5 <br />
sowie Bahn-Webseite &gt; Hilfe &amp; Kontakt &gt; Privatreisen &gt; Info &amp; Services &gt; Buchung &gt; Fahrgastrechte</li></ul><p><br />
Warum dir hier manche einen strafbaren Betrugsversuch unterstellen wollen (was im Übrigen ebenfalls eine Straftat ist =&gt; Falsche Verdächtigung § 164 StGB) muss man nicht verstehen.</p>
<p>Du schreibst „die Reise konnten wir wegen anderweitiger Termine leider nicht antreten“.</p>
<p>Diese anderweitigen Termine führst du hingegen nicht ausführlicher aus und lässt uns diesbezüglich vollkommen im Dunklen. Wobei sich manche vielleicht für eure privaten Angelegenheiten interessieren – weil sie selbst ein langweiliges Privatleben haben. Das ist echt unfair uns so hängen zu lassen, über eure privaten Angelegenheiten – das grenzt schon fast an Vertuschung (ebenfalls eine Straftat) ;-)</p>
<p>Es bleibt auch unklar, ob ihr die Reise allein wegen der anderen Termine oder wegen der anderen Termine <strong>in Verbindung mit den mehr als 60 Minuten Verspätung</strong> nicht antreten konntet.</p>
<p>Manche Reiseanlässe erledigen sich eben wegen so hohen Verspätungen und auch die persönliche Entscheidung welche Reise / Tätigkeit wichtiger ist, wird durch so hohe durch die Bahn fremdverschuldete Verspätungen beeinflusst.</p>
<p>Wer weiß, vielleicht hat auch dein/e Partner/in bereits gesehen dass der Zug nicht pünktlich fährt und deshalb bereits die anderweitigen Termine vorgeschlagen. So ist das halt im Zusammenleben. Man redet manchmal aneinander vorbei und trifft Fehlannahmen. </p>
<p>In einem Strafverfahren gegen euch wegen versuchten Betruges, müsste also die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ihr euch vor Bekanntwerden der Verspätung gegen den Reiseantritt entschieden habt <strong>und</strong> es euch außerdem unmöglich war (z.B. durch hohe räumliche Entfernung vom Startbahnhof oder einem der Zwischenhalte) euch doch noch umzuentscheiden und die Reise doch noch anzutreten <strong>und</strong> ihr nun (mit welcher Begründung auch immer) Fahrgastrechte gelten machen wollt die euch <strong>rechtlich</strong> (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr zustehen.</p>
<p>Ich denke wir haben in Deutschland andere Probleme also solche rein theoretischen Blockwart-Gesinnungspolizei-Verfahren…</p>
<p>Dass du dich nun in einem Internetforum mit Bahnbezug über die Formalitäten der Fahrgastrechte und deren genauen Durchführung informierst ist hingegen vollkommen legitim.</p>
<p><br />
Die Fahrgastrechte sind dem Gelegenheitsfahrer unbekannt. Ich selbst mache mir immer einen Spaß daraus, bei einer Zugverspätung, mir wohlgesonnene Platznachbarn im Abteil über FGR zu informieren.<br />
Manchmal fragen mich die Leute, was ich denn jetzt da auf dem rosa Zettel mit der Fahrkarte ausfülle.<br />
Im Anschluss gibt’s eine Antwort und danach folgt (ähnlich einer Gruppenarbeit in der Schule) das gemeinsame ausfüllen der Formulare (natürlich jeder sein eigenes).<br />
Deshalb führe ich auch immer 4-5 frische FGR-Formulare mit. Für die wertvollen Tipps bekam ich auch schon mal ein Getränk spendiert – das nennt man gesellschaftliches Miteinander.</p>
<p><br />
Übrigens bin ich regelmäßiger Sparpreis-Flexfahrer. Sprich: Wenn ich zeitlich flexibel fahre (also privat für Besuche), dann buche ich stets den günstigsten Sparpreis.</p>
<p>Hoffen ist aus meiner Sicht nicht strafbar und schon gar kein Betrug.</p>
<p>Wenn am Reisetag im DB Navigator eine Verspätung für meine Sparpreisfahrt angekündigt wird, die mir die Aufhebung der Zugbindung erlaubt, mache ich sofort einen Screenshot und setze mich in den nächsten Zug (oftmals in einen ICE-Sprinter, gerne auch auf anderen Reiserouten die ursprünglich teurer gewesen sind). Mir ist es dabei vollkommen egal ob dieser Zug bei der damaligen Buchung 60 EUR mehr gekostet hätte und heute als Flexpreis über 180 EUR kosten würde.</p>
<p>Wenn ich am Reisetag (z.B. wegen Vorhersagen für schlechtes Wetter am Wochenende) die Reise nicht durchführen will, bringt mich meist eine angekündigte Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof zum letztendlichen Entschluss die Reise nicht am Reisetag anzutreten sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.</p>
<p>Es gab auch schon Fälle, bei denen ich mehrere Monate zuvor gebuchte Sparpreisfahrten nicht durchführen wollte. Ich habe dann inständig gehofft dass es beim ersten Zug zu einer Verspätung kommt und das trat dann auch ein. Voller Freude und reinsten Gewissens habe ich mir meine Bescheinigung am Bahnhof abgeholt und bin ein paar Wochen / Monate später mit der nun &quot;Flexfahrt&quot; fröhlich und zufrieden gefahren.</p>
<p>Gerade die angekündigte Verspätung gibt da den Ausschlag dafür, dass ich mich zum Verschieben der Fahrt entscheide.<br />
So habe ich schon mehrmals bei angekündigten Verspätungen ein Sparpreisticket in ein FGR-Flexticket umgewandelt und mir einfach für den Folgetag ein neues zusätzliches Sparpreisticket gekauft. <br />
Sinn und Zweck des Ganzen als Wochenendpendler: Die Tickets mit FGR-Verschiebung können in teuren Zeiten (Sommerferien, Weihnachten, Ostern) wie Flextickets genutzt werden. Den späteren Reisezeitpunkt lege ich als Fahrgast fest (innerhalb der 1-Jahres-Frist).</p>
<p>1-2 offene &amp; gültige solcher FGR-Sparpreis-Flex-Tickets habe ich immer im Handschuhfach liegen. Da sie personengebunden sind, ist das auch sicher. Nur ich kann die nutzen. Wenn ich spontan fahren will, hole ich mir ein solches Ticket raus und setze mich einfach in den Zug.</p>
<p>Ich bin da immer sehr froh darüber, dass ich keinem Möchtegern-Gutmenschen meine Entscheidungsfindung offen legen muss – sondern einfach ein Fingerzeig auf die Verspätungsinformationen reicht…</p>
<p>Zum Glück muss ich ja auch nirgends den Reisegrund oder sonstige private Angelegenheiten offenlegen.</p>
<p>Bei teureren Sparpreisen gehe ich immer zur DB-Information (bin ja sowieso in Bahnhofsnähe vor der geplanten Fahrt) und lasse mir sowohl eine &quot;Bescheinigung über die voraussichtliche Verspätung&quot; als auch den schnellsten alternativen Reiseplan ausdrucken. Beide Dokumente bekommen dann den Stempel der DB Station und im Zug gibt's später keine Diskussion.</p>
<p>Etwa eine von fünf Sparpreisfahrten führe ich im Schnitt so als Flexfahrt durch. Entweder am Reisetag in einem für mich besseren Zug (ohne Zugbindung) oder an einem späteren Zeitpunkt (hier gerne auch auf einer anderen Strecke mit einem netten Zwischenhalt unterwegs samt kleiner Stadtbesichtigung).</p>
<p>Nur ein einziges mal hatte ich einen Zugbegleiter der daran etwas zu meckern hatte. Ich habe immer nur gebetsmühlenartig gesagt &quot;Das hat ihr Kollege in München so gesagt&quot; oder &quot;Das müssen Sie ihren Kollegen in München fragen, da unten auf der Bescheinigung hat er beim Stempel unterschrieben&quot;.</p>
<p>Dabei brauche ich als Fahrgast keine Schuldgefühle haben.<br />
Auch etwaige Moralapostel interessieren mich nicht.</p>
<p>Wenn die Bahn bereits beim kleinsten Schneefall Verspätungen einfährt (sei es durch schlecht gewartete / billig eingekaufte Weichenheizungen oder ungepflegter Baumbestand entlang der Strecke in Zeiten verschiedenster Schädlinge) dann liegt das in der Verantwortung der Bahn und ich kann voller Freude meine FGR genießen. </p>
<p>Eine wie auch immer geartete moralische Schuldumkehr akzeptiere ich nicht.</p>
<p>Wenn die Bahn für Verspätungen verantwortlich ist, hat sie auch meine Fahrgastrechtsansprüche zu akzeptieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=703993</link>
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<pubDate>Tue, 27 Aug 2024 21:55:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Neitech_BR611</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie kommst du zu deiner Annahme und wie ist sie vereinbar mit Beförderungsbedingungen A.9.5?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701978</link>
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<pubDate>Mon, 15 Jul 2024 13:07:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE920</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da muss man differenzieren:</p>
<p>A) &quot;später&quot; im (Normal-)Fall von Ausfall/&gt;+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt <strong>innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte</strong></p>
<p>B) &quot;später&quot; im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee <strong>mit jeweils gesonderter Ankündigung</strong> = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit</p>
</blockquote><p>Ich halte Deine Auslegung für nachvollziehbar. Das würde aber bedeuten:<br />
a) zu einer Insel gibt es beispielsweise nur eine Fährverbindung am Tag. Aufgrund der Verspätung des gebuchten Zuges erreicht der Reisende an Tag A die Fähre voraussichtlich nicht mehr. Die Möglichkeit, die Reise an Tag B anzutreten, schließt Du damit aus.<br />
b) jemand hat einen Messebesuch geplant. Aufgrund der Verspätung des gebuchten Zuges macht die Reise keinen Sinn mehr, weil die Aufenthaltszeit dort zu kurz werden würde. Die Möglichkeit, die Reise an Tag B anzutreten und dann einen vollen Messetag zu erleben, schließt Du damit aus.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Jul 2024 08:21:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da muss man differenzieren:</p>
<p>A) &quot;später&quot; im (Normal-)Fall von Ausfall/&gt;+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt <strong>innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte</strong></p>
<p>B) &quot;später&quot; im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee <strong>mit jeweils gesonderter Ankündigung</strong> = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit</p>
</blockquote><p>Woraus leitest du diese Differenzierung ab? Ich konnte keine entsprechende Quelle finden.</p>
<p>Regeln, die für eine reguläre Durchführung der Reise gelten (Fahrtantritt, maximale Geltungsdauer), würde ich im Störungsfall als aufgehoben betrachten, also wenn die Reise zu einem &quot;späteren Zeitpunkt&quot; gestattet wird, ohne dass dafür explizite Vorschriften gemacht werden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Jul 2024 00:14:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Co_Tabara-98</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da muss man differenzieren:</p>
<p>A) &quot;später&quot; im (Normal-)Fall von Ausfall/&gt;+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt <strong>innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte</strong></p>
<p>B) &quot;später&quot; im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee <strong>mit jeweils gesonderter Ankündigung</strong> = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701936</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701936</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 22:25:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, 611 040. Daher lautete ja Teil 2 meiner Frage; <em>Hierzu gibt es hier x Beitragsbäume mit dem Tenor: „Fahrt kann zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden“ und „später“ wird mit einer Zeitspanne „innerhalb eines Jahres“ definiert.<br />
</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701924</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701924</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 19:26:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mal abgesehen von der Diskussion ob man die FGR nicht bekommt wenn man keine Reiseabsicht mehr hatte, frage ich mich eher wieso man die Fahrt überhaupt eine Woche später durchführen könnte.<br />
Es stimmt zwar, dass bei Verspätung &gt;20min die Zugbindung aufgehoben ist und man damit auch zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl fahren darf, aber eben auch nur innerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte, also bei nationalen Sparpreisen i.d.R. am Geltungtag und +1 bis 10 Uhr. Wobei die Reise (sofern möglich) am ersten Geltungstag angetreten werden muss.<br />
Eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit wäre aber auch ohne Zugbindung nicht möglich, Ausnahne die SONDERKULANZ wegen Streik, Sturm o.ä. wo man wirklich innerhalb eines Jahres fahren darf. An &quot;normalen&quot; Tagen ist die Fahrkarte aber immer nur am Gültigkeitszeitraum gültig oder ist das nicht mehr so?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701923</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701923</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 18:29:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kein &quot;versuchter Betrug&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Er gibt bei der Fahrausweisprüfung ggf. an, dass er von einem Verspätungsereignis betroffen gewesen sei. Damit wird eine Anspruchsberechtigung für eine spätere Weiterfahrt vorgegaukelt, die nicht vorliegt. Aus meiner Sicht ist das Betrug.</p>
</blockquote><p>Man zahlt für eine Leistung, die die DB nicht erbringen konnte, also fährt er Regelkonform mit einem späteren Zug. Dem Zugbegleiter hat es nicht anzugehen, ob ich die Reise ursprünglich antreten wollte, oder nicht. Ich bin ja ein freier Mensch, mit gültiger Fahrkarte.</p>
<p>Also würde ich sagen, das ist definitiv kein Betrug, sondern einfach Auslegung der FGR zugunsten des Reisenden - formally known as &quot;Glück&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701922</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701922</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 17:23:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ByBahni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Deine Argumentation führt ein wenig am Thema vorbei (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>Die Reise wurde aus privaten Gründen nicht angetreten, die nicht bei der Bahn liegen. Das der Zug schlussendlich ausgefallen ist, hat mit dem Nicht Antritt meiner Ansicht nach keinen Zusammenhang.</p>
<p>Die Schlussfolgerung, die du hier ziehst sind aus meiner Sicht am Thema vorbei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701882</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701882</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 15:42:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Waldbahn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Details, die du bisher nicht genannt hast wären wichtig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das du die Reise nicht angetreten hast ist aber kein Verschulden der DB. Die Fahrt ist damit aus meiner Sicht verfallen, es sei denn du hast vor deiner Entscheidung nicht zu fahren eine Aufhebung der Zugbindung bekommen, sofern es ein Ticket mit ZB war. Dann reden wir aber vom anderen Vorraussetzungen. Du hättest dein Ticket und die MFF aber, sofern der Abbruch (deine privaten Termine) deinerseits nicht kurzfristig erfolgt ist, auch stornieren können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701881</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701881</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 15:37:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Waldbahn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>+1 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701880</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701880</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 15:32:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Waldbahn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kein &quot;versuchter Betrug&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Von <em>noch einmal nutzen</em> war nicht die Rede. Er will seine Reise einfach nur verschieben.</p>
<p>Darauf hat er einen Anspruch, wenn er auf der von ihm gewählten Verbindung von einer Verspätung ab 60min. rechnen musste. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Grundsätzlich richtig, wobei auch eine Verspätung von 20 Minuten ausreichend wäre (vorausgesetzt, es handelt sich um eine Fahrt im Inland).</p>
</blockquote><p>Da er von einer MFF schreibt, ist es tariflich eine Inlandsfahrt, also ja, 20min. sind die Grenze.</p>
<blockquote><blockquote><p>Das musste er nicht, weil gemäß seiner Schilderung gar keine Reiseabsicht bestand.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Dieser Interpretation der Beförderungsbedingungen kann ich nicht folgen. Ob mit einer Verspätung gemäß Beförderungsvertrag zu rechnen ist, hängt nicht von persönlichen Planungen des Reisenden ab</p>
</blockquote><p>Von was dann?</p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen?</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Hier lautet die Antwort: Nein.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Die Antwort lautet also nicht &quot;Nein&quot;, sondern &quot;Ja&quot;.</p>
<p>DB-Beförderungsbedingungen, 9.1.1:<br />
&quot;Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte ... unverzüglich die Wahl zwischen (i) ... oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. ...&quot;</p>
</blockquote><p>Er muss nicht von einer verspäteten Ankunft ausgehen, weil überhaupt gar keine Reise mehr geplant war. Die Voraussetzungen der Nr. 9.1.1 sind somit nicht erfüllt.</p>
<p>Er gibt bei der Fahrausweisprüfung ggf. an, dass er von einem Verspätungsereignis betroffen gewesen sei. Damit wird eine Anspruchsberechtigung für eine spätere Weiterfahrt vorgegaukelt, die nicht vorliegt. Aus meiner Sicht ist das Betrug.</p>
<p>Inwieweit sich dieser Betrug nachweisen lässt und ob sowas nicht eher eine Lappalie ist, ist eine ganz andere Diskussion.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701879</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701879</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 15:13:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein - zurückrudern gilt nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, Du willst mich offenbar nicht verstehen. Oder Du kannst es nicht.</p>
<p>Ich habe geschildert, dass ich die Fahrt nicht antreten konnte, aber die DB sie wiederum auch nicht durchführen konnte.</p>
<p>Daher lautete die Frage: Ist das Ticket weiterhin gültig? Und wenn ja, muss ich mir das vorab bestätigen lassen?</p>
<p>Das hat nichts mit dem von Dir unterstellten Betrug zu tun! Wenn es weiterhin gültig wäre, würde ich es gerne nutzen. Wenn es ungültig ist, dann werde ich es nicht nutzen!</p>
<p>Mit dem Verweis auf andere Ereignisse wollte ich feststellen: Zuletzt hatte ich mehrfach Pech - habe ich jetzt Glück und ist das Recht auf meiner Seite, obwohl ich die Fahrt nicht antreten konnte?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701877</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 15:06:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das verstehe ich ich jetzt nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Und dieses &quot;wie du mir so ich dir&quot; - völlig falscher Ansatz</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Darf die Bahn mich also ohne Weiteres betrügen, indem sie mir wissentlich eine Fahrkarte mit Fahrzeiten verkauft, von denen sie weiß, dass diese nicht eingehalten werden können (bei einer nicht nur minimalen Abweichung)?</p>
</blockquote><p>Das heißt doch im Umkehrsschluß, das Du die Bahn <strong><em>betrügen</em></strong> (!) darfst, weil sie es aus Deiner Sicht auch macht ?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 14:59:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Garfield_1905</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Insider sind am Ende die Gelackmeierten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es wäre trotzdem ein Betrug gewesen, die Menschen am Schalter wissen ja nicht, dass du schon vorher wusstest, dass du nicht fährst. Es ist außerdem deutlich hier festgelegt &quot;Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt&quot;. </p>
</blockquote><p>Ende August könnte sich ein Termin im Ruhrgebiet ergeben und für diesen wollte ich schon mal nach Sparpreisen suchen. Der Fahrplan für die durchgehenden ICE (ab Hannover) sieht auch ganz normal aus, nicht einmal &quot;liegen Hinweise vor&quot;. Mehr versehentlich klicke ich noch bei einer Verbindung auf den Zuglauf - und was sehe ich da? &quot;Der Halt Bielefeld Hbf entfällt. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges.&quot; Bei anderen Zügen entfällt zusätzlich der Halt in Minden.<br />
Der Gelegenheitsnutzer würde sich jetzt sagen: &quot;Sehr schön, für mich, dann ist der Zug früher in Hamm, bzw. kann Verspätungen aufholen.&quot; Als ICE-Treffler wird man natürlich stutzig und erinnert sich an eine <a href="https://www.ice-treff.de/index.php?id=701467">Übersicht wichtiger Baustellen</a>. Gespeichert ist bei mir auch die <a href="https://www.bahn.de/service/fahrplaene/baustellen">offizielle Baustellenseite</a>, aber ich möchte die nicht bei jeder Fahrt auch noch konsultieren (obwohl ich mir das langsam angewöhnen sollte...) - Umleitung: +75.</p>
<p>Warum ich das nun hier schreibe: Meines Wissens gibt es keine Verspätungsentschädigung, sofern die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist. Wenn ich also heute ein Ticket für die Strecke kaufe und der Zug ist, nach dem in Kürze veränderten Fahrplan, planmäßig unterwegs, habe ich (folgt man Waldbahn &amp; Co.) Pech gehabt, denn ich wusste schließlich vorher Bescheid. Bucht &quot;der Gelegenheitsnutzer&quot; das gleiche zur gleichen Zeit, erhält er jedoch 25% des Fahrpreises zurück...</p>
<blockquote><p>Und dieses &quot;wie du mir so ich dir&quot; - völlig falscher Ansatz</p>
</blockquote><p>Darf die Bahn mich also ohne Weiteres betrügen, indem sie mir wissentlich eine Fahrkarte mit Fahrzeiten verkauft, von denen sie weiß, dass diese nicht eingehalten werden können (bei einer nicht nur minimalen Abweichung)?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 14:55:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Co_Tabara-98</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein - zurückrudern gilt nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich wäre auch nicht in &quot;betrügerischer Absicht&quot; zum Reisezentrum gegangen und möchte Dich bitten, diese Unterstellung zu überdenken.</p>
</blockquote><p>
 </p>
<p><br />
Der Versuch steht weiter im Raum und rechtlich gesehen ist auch der Versuch strafbewährt. Und auch gemäß den Forenregeln ist das auch (zumindest) eine Anstiftung zum Aushebeln von Tarifbestimmungen. <em>&quot;Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen? <strong>Wenn ja, muss ich mir dafür vorher im Reisezentrum einen „Stempel abholen“ oder wie funktioniert das?</strong> Danke für Eure Antworten.&quot;</em> Besonders da du schreibst, dass du es der Bahn wegen bisheriger Ereignisse &quot;heim/zurückzahlen&quot; würdest.  </p>
<p>Wärst du ins RZ gelaufen, wenn du 10x ja bekommen hättest?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701873</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 14:26:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Waldbahn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So ähnlich denke ich mir das. :-) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701871</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 14:11:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Garfield_1905</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Es macht einen Unterschied (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Waldbahn!</p>
<p>Ich habe mir hier keinen &quot;Freibrief&quot; erhofft, sondern um eine Einschätzung gebeten. Ich wäre auch nicht in &quot;betrügerischer Absicht&quot; zum Reisezentrum gegangen und möchte Dich bitten, diese Unterstellung zu überdenken.</p>
<p>Danke an alle anderen für ihre Meinungen (auch wenn sie weit auseinander gehen)!!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701870</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 14:10:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kein &quot;versuchter Betrug&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Von <em>noch einmal nutzen</em> war nicht die Rede. Er will seine Reise einfach nur verschieben.</p>
<p>Darauf hat er einen Anspruch, wenn er auf der von ihm gewählten Verbindung von einer Verspätung ab 60min. rechnen musste. </p>
</blockquote><p>Grundsätzlich richtig, wobei auch eine Verspätung von 20 Minuten ausreichend wäre (vorausgesetzt, es handelt sich um eine Fahrt im Inland).</p>
<blockquote><p>Das musste er nicht, weil gemäß seiner Schilderung gar keine Reiseabsicht bestand.</p>
</blockquote><p>Dieser Interpretation der Beförderungsbedingungen kann ich nicht folgen. Ob mit einer Verspätung gemäß Beförderungsvertrag zu rechnen ist, hängt nicht von persönlichen Planungen des Reisenden ab, auch nicht davon, dass dieser sich zur planmäßigen Abfahrtszeit am Bahnhof einfindet, sich dort eine Bescheinigung holt oder ähnlichem.</p>
<blockquote><p>Um also auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen...</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hier lautet die Antwort: Nein.</p>
</blockquote><p>Die Antwort lautet also nicht &quot;Nein&quot;, sondern &quot;Ja&quot;.</p>
<p>DB-Beförderungsbedingungen, 9.1.1:<br />
&quot;Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte ... unverzüglich die Wahl zwischen (i) ... oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. ...&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701869</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2024 13:42:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Co_Tabara-98</dc:creator>
</item>
</channel>
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