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<title>ICE-Treff - [2023] Kulanzregelung/FGR: euroconsum e.V. mahnt DB ab</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>[2023] Kulanzregelung/FGR: euroconsum e.V. mahnt DB ab (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Vor der Änderung der Fahrgastrechte-VO war diese Kulanzregelung aus dem Verbundprozess Großstörungen managen immer zeitlich limitiert auf ich glaube 14 Tage nach Störungsende. Seit dem 7.7.23 ist diese Frist entfallen. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wobei die Änderung der EU-VO damit nicht in einem Zusammenhang steht bzw. nicht stehen dürfte. Ich hab da die folgende Theorie: </p>
<p>Beim letzten angekündigten EVG-Streik hat die DB eine Kulanzregelung veröffentlicht, die vorsah, dass man seine Reise ausschließlich vorverlegen könne. Eine flexible spätere Nutzung sei aufgrund der stark besetzten Züge am anschließenden Pfingstwochenende nicht möglich.</p>
<p>Daraufhin ist dann sowohl vom DB-SMT als auch an den DB Informationen und Reisezentren z.T. die Information gegeben worden, dass auch Fahrkarten für von einer Verspätung betroffenen Fahrten weder um Tage später genutzt noch gültiggeschrieben werden könnten und genau daran dürfte sich mal jemand abgearbeitet haben, weil das offensichtlich nicht mit der EU-VO in Einklang gebracht werden kann.</p>
<p>Ich vermute, dass das die Ursache ist, dass man diese unbefristeten Kulanzen ausspricht, wobei auch die DB bis heute mal so mal so beauskunftet.</p>
</blockquote><p>Ich glaube, dass ich damit den richtigen Riecher hatte. Der Verbraucherverbund euroconsum hat die DB abgemahnt und eine Unterlassungskage vorbereitet. Es kam zu keiner gerichtlichen Klärung. Die DB hat umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.</p>
<p><a href="https://euroconsum.eu/de/klagen/nach-50-stunden-streik-euroconsum-mahnt-deutsche-bahn-wegen-irrefuehrender-information-bei-fahrgastrechten-ab/">https://euroconsum.eu/de/klagen/nach-50-stunden-streik-euroconsum-mahnt-deutsche-bahn-w...</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=704966</link>
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<pubDate>Thu, 19 Sep 2024 20:39:27 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
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<item>
<title>Kulanzregelung und Fahrgastrechte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Vor der Änderung der Fahrgastrechte-VO war diese Kulanzregelung aus dem Verbundprozess Großstörungen managen immer zeitlich limitiert auf ich glaube 14 Tage nach Störungsende. Seit dem 7.7.23 ist diese Frist entfallen. </p>
</blockquote><p>Wobei die Änderung der EU-VO damit nicht in einem Zusammenhang steht bzw. nicht stehen dürfte. Ich hab da die folgende Theorie: </p>
<p>Beim letzten angekündigten EVG-Streik hat die DB eine Kulanzregelung veröffentlicht, die vorsah, dass man seine Reise ausschließlich vorverlegen könne. Eine flexible spätere Nutzung sei aufgrund der stark besetzten Züge am anschließenden Pfingstwochenende nicht möglich.</p>
<p>Daraufhin ist dann sowohl vom DB-SMT als auch an den DB Informationen und Reisezentren z.T. die Information gegeben worden, dass auch Fahrkarten für von einer Verspätung betroffenen Fahrten weder um Tage später genutzt noch gültiggeschrieben werden könnten und genau daran dürfte sich mal jemand abgearbeitet haben, weil das offensichtlich nicht mit der EU-VO in Einklang gebracht werden kann.</p>
<p>Ich vermute, dass das die Ursache ist, dass man diese unbefristeten Kulanzen ausspricht, wobei auch die DB bis heute mal so mal so beauskunftet.</p>
<p>Die ÖBB sprechen btw weiterhin befristete Kulanzen aus.</p>
<blockquote><p>Sollten sie Ihre Reise zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt antreten wollen, können Sie die Tickets bis inkl. 15.03.2024 nutzen.</p>
</blockquote><p><a href="https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/streikwarnung">https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/streikwarnung</a></p>
<p>Zudem <a href="https://www.ice-treff.de/index.php?id=693564">bestreiten</a> sie, dass bei einer 60min. Verspätung später gefahren werden dürfe, was sich offenkundig mit der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden deckt:</p>
<p>Das <a href="https://www.ice-treff.de/index.php?id=693085">EBA</a> und die <a href="https://www.apf.gv.at/de/puenktlichkeit-entschaedigung-bahn-apf.html">Ösibude</a> meinen nämlich, dass auch wenn Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (EG) 2021/782 greift dennoch <em>zeitnah angetreten</em> werden müsse.</p>
<blockquote><p>Ist das dann Kulanz? Ich bin mir nicht so sicher.</p>
</blockquote><p>Das hab ich doch schon erläutert. Wenn die gewählte Verbindung pünktlich gefahren wird (bei einem Streik fallen nie alle Züge aus), dann kann sich der Fahrgast weder auf Nr. 9.1.1 BB noch auf Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (EG) 2021/782 berufen. Nur durch die Kulanzregelung kann er dann später fahren. <em>Kulanz </em>ist also erfüllt. <em>Wie viel Kulanz</em> das jetzt genau ist, darüber lässt sich natürlich streiten.</p>
<p><br />
Eine Regelung<br />
- Verbindung pünktlich: 14 Tage<br />
- Verbindung +60: ein Jahr<br />
dürfte aber auch schwer erklärbar sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695600</link>
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<pubDate>Tue, 05 Mar 2024 19:27:40 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
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<title>Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.</p>
</blockquote><p>
Vor der Änderung der Fahrgastrechte-VO war diese Kulanzregelung aus dem Verbundprozess Großstörungen managen immer zeitlich limitiert auf ich glaube 14 Tage nach Störungsende. Seit dem 7.7.23 ist diese Frist entfallen. Ist das dann Kulanz? Ich bin mir nicht so sicher.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695390</link>
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<pubDate>Mon, 04 Mar 2024 03:23:16 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sibiminus</dc:creator>
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<title>Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Es ist ein Kulanzleistung der DB, die Fahrkarten auf 1 Jahr gültig zu schreiben. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Es ist keine Kulanzregelung der DB, sondern die Umsetzung der EU-Fahrgastrechte-Verordnung.</p>
</blockquote><p>Es ist eine Kulanzleistung der DB, dass die Fahrkarte auch dann flexibel genutzt werden kann, wenn auf der vom Fahrgast gewählten Verbindung keine 60min. Verspätung zu erwarten ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695355</link>
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<pubDate>Sun, 03 Mar 2024 12:18:58 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
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<title>Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es ist ein Kulanzleistung der DB, die Fahrkarten auf 1 Jahr gültig zu schreiben. </p>
</blockquote><p>
Es ist keine Kulanzregelung der DB, sondern die Umsetzung der EU-Fahrgastrechte-Verordnung. Die Formulierung &quot;späterer Zeitpunkt&quot; ist nicht näher definiert. Da die Ansprüche aus Fahrgastrechten nach einem Jahr verjähren, gilt das auch für diesen Fall.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695309</link>
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<pubDate>Sat, 02 Mar 2024 02:36:27 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sibiminus</dc:creator>
</item>
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<title>Abgelaufene BahnCard in Persona vorzeigen. Fertig. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein Kulanzleistung der DB, die Fahrkarten auf 1 Jahr gültig zu schreiben. Daher gibt es auch nirgends eine offizielle Leitlinie wie Kunden! agieren müssen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695305</link>
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<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 22:15:06 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Hansjörg</dc:creator>
</item>
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<title>Streikfahrkarte und Bahncard? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Darauf, dass die BC nicht kontrolliert wird, würde ich mich nicht verlassen. Bei mir wurde sie am vergangenen Samstag sogar bei zwei Fahrscheinkontrollen mitgeprüft.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695304</link>
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<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 21:45:57 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Strotti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streikfahrkarte und Bahncard? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau das selbe Problem habe ich auch. Habe auch noch eine FK vom letzten Streik und meine BC läuft bald ab. <br />
Ich bin der Meinung es reicht wenn die BC am geplanten Geltungstag gültig war, da ich als Kunde ja nichts dafür kann nicht am geplanten Tag reisen zu können. Und wenn ich tatsächlich sonst keine BC bräuchte wäre es ziemlich ärgerlich.</p>
<p>Allerdings ist in den Bestimmungen eindeutig von einer am REISEtag gültigen BC die rede, was diese ja nun nicht ist. Da müsste man dann zwischen geplantem Reisetag und tatsächlichem Reisetag differenzieren.</p>
<p>In der Praxis ists meist deutlich einfacher, dort wird gar keine BC verlangt. Zumindest bei meiner letzten Fahrt in keinem Zug. Das sogar die Zugbindung nicht stimmte (war aufgehoben) interessierte den ZuB nicht. Auf meine Nachfrage interessehalber meinte er nur, er sei froh wenn man überhaupt ein Ticket habe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695302</link>
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<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 20:31:54 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streikfahrkarte und Bahncard? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin der Meinung du brauchst da eine gültige BahnCard</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695301</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695301</guid>
<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 20:11:53 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>nscharrn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streikfahrkarte und Bahncard?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich habe von einem der vergangenen Streiktage eine Fahrkarte 1. Klasse mit Rabatt einer Bahncard 1. Klasse. Die Laufzeit dieser Bahncard läuft aber bald ab und ich weiß noch nicht, ob die nächste wieder 1. Klasse wird.<br />
Brauche ich für die Nutzung der Fahrkarte auch am tatsächlichen Reisetag eine Bahncard 1. Klasse oder genügt es, wenn ich sie am geplanten Reisetag hatte? Das muss ich dann natürlich nachweisen können.</p>
<p>Gruß<br />
Hardy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695300</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=695300</guid>
<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 19:32:22 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>hardy</dc:creator>
</item>
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