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<title>ICE-Treff - Zugbindung/FGR bei mehrtägiger Auslandsreise</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Zugbindung/FGR bei mehrtägiger Auslandsreise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>2. Wenn ich eh eine Nacht länger bleibe, würde ich ungerne am 1.6. mit der ersten Verbindung am Morgen, sondern natürlich lieber später, ist das auch erlaubt?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Schwierig, da dein Ticket ja nur bis zum 31.05. gilt. So wie ich deine Schilderung verstehe, ist eine weitere Verlängerung der Gültigkeit nicht angezeigt, auch bei Beibehaltung der ursprünglich gewünschten Aufenthaltsdauer ist eine Weiterreise am 31.05. möglich und zumutbar.</p>
</blockquote><p>Achso, da habe ich mich vertan. Ich meinte, dass ich am 31.5. nach D fahren will, also 1 Tag später als die Zugbindung, aber noch im Rahmen der Gültigkeit des Tickets (da es ja insgesamt 4 Tage gilt).<br />
Richtig, um die ursprünglichen Aufenthaltsdauer beizubehalten ist also keine Verlängerung der Gültigkeit notwendig, wohl aber die Weiterfahrt mit der nächstmöglichen Verbindung nach dem zuggebundenen Zug (und diese ist dann eben erst am nächsten Tag, da die zuggebundene Verbindung die letzte des Tages ist).</p>
<blockquote><blockquote><p>Alternativ habe ich gesehen, dass ich einfach einen neuen Sparpreis für die Fahrt nach D morgen buchen könnte (ist sogar ein paar Euro billiger als das ursprüngliche Ticket). <br />
Könnte ich auch diese Variante wählen und das alte Ticket teilweise erstatten lassen (Fahrtabbruch wegen Zugausfall und zu erwartender Verspätung &gt;60 Minuten)?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Kaum. Man müsste den Nachweis/die Argumentation führen, dass <em>durch den Zugausfall</em> eine Verspätung am Ziel von mehr als 60 Minuten nahe läge - durch den eingebauten Aufenthalt wird das schwierig.<br />
Wenn du dir der Kulanz der DB hinsichtlich der gewählten und einzuhaltenden Aufenthaltsdauer so sicher bist, kannst du ja den &quot;neuen&quot; SP für morgen buchen und ihn mit der Begründung, die Buchung sei zur Wahrung der einst vereinbarten Aufenthaltsdauer unabdingbar gewesen, zu Erstattung einreichen. Ob das klappt...? Ich weiß es nicht.</p>
</blockquote><p>Gut, vielleicht versuche ich die Variante. Ich hatte in der Vergangenheit schon mal einen Fall, wo ich eine Reise gar nicht angetreten habe, da aufgrund eines Zugausfalls ein geplanter Aufenthalt nicht mehr bei pünktlicher Ankunft am Endziel realisiert werden konnte. Allerdings war das eben Inland und es ging um einen Aufenthalt von wenigen Stunden. Das Servicecenter FGR hat das damals ohne Probleme akzeptiert.</p>
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<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=477513</link>
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<pubDate>Tue, 30 May 2017 10:37:04 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>mdst</dc:creator>
</item>
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<title>Zugbindung/FGR bei mehrtägiger Auslandsreise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo zusammen,<br />
ich befinde mich gerade auf einer 3-tägigen Fahrt von Dänemark nach Deutschland mit einem Sparpreis Europa. Abfahrt am 28.5., Ankunft in D am 30.5. Es ist ein Sparpreisticket, wo die Zugbindung ja erst in Deutschland gilt, ab Flensburg (Gr) und zwar erst ab heute (30.5.). Das Ticket ist aber bis 31.5. gültig.</p>
</blockquote><blockquote><p>Dass man bei Inlandssparpreisen innerhalb eines Tages Anspruch auf den gewählten Aufenthalt hat, weiß ich</p>
</blockquote><p>
Woher? Meiner Einschätzung nach ist das eine Kulanzleistung der Bahn, zumal sich alle Ansprüche aus Fahrgastrechten aus zu erwartender oder tatsächlicher Verspätung am <em>Ziel</em>bahnhof ergeben. Unlängst gab es eine ähnliche <a href="index.php?id=473786" class="internal">Diskussion</a>.</p>
<blockquote><p>aber bei mehrtägigen Fahrten und Aufenthalten über Nacht bin ich unsicher - hat jemand Erfahrung damit?</p>
</blockquote><p>
Vor zwei Jahren habe ich mich wegen eines analogen Falls an die facebook-Meckerecke gewandt: Keine Verspätung am Ziel, keine Kulanz. Ich bin dann so gefahren, wie auf dem SP abgedruckt.</p>
<blockquote><p>2. Wenn ich eh eine Nacht länger bleibe, würde ich ungerne am 1.6. mit der ersten Verbindung am Morgen, sondern natürlich lieber später, ist das auch erlaubt?</p>
</blockquote><p>
Schwierig, da dein Ticket ja nur bis zum 31.05. gilt. So wie ich deine Schilderung verstehe, ist eine weitere Verlängerung der Gültigkeit nicht angezeigt, auch bei Beibehaltung der ursprünglich gewünschten Aufenthaltsdauer ist eine Weiterreise am 31.05. möglich und zumutbar.</p>
<blockquote><p>Alternativ habe ich gesehen, dass ich einfach einen neuen Sparpreis für die Fahrt nach D morgen buchen könnte (ist sogar ein paar Euro billiger als das ursprüngliche Ticket). <br />
Könnte ich auch diese Variante wählen und das alte Ticket teilweise erstatten lassen (Fahrtabbruch wegen Zugausfall und zu erwartender Verspätung &gt;60 Minuten)?</p>
</blockquote><p>
Kaum. Man müsste den Nachweis/die Argumentation führen, dass <em>durch den Zugausfall</em> eine Verspätung am Ziel von mehr als 60 Minuten nahe läge - durch den eingebauten Aufenthalt wird das schwierig.<br />
Wenn du dir der Kulanz der DB hinsichtlich der gewählten und einzuhaltenden Aufenthaltsdauer so sicher bist, kannst du ja den &quot;neuen&quot; SP für morgen buchen und ihn mit der Begründung, die Buchung sei zur Wahrung der einst vereinbarten Aufenthaltsdauer unabdingbar gewesen, zu Erstattung einreichen. Ob das klappt...? Ich weiß es nicht.</p>
<blockquote><p>Und schließlich noch die praktische Seite: die Dame im Reisezentrum in Aarhus wollte mir leider keine schriftliche Bestätigung über den Zugausfall geben, sie meinte, die DB könne auf die Informationen zugreifen. Stimmt das denn?</p>
</blockquote><p>
Vermutlich.</p>
<blockquote><p>Leider stand die Verspätung nicht im DB Navigator (dort haben nur vereinzelte dänische Züge Echtzeitinformationen), allerdings im dänischen &quot;Rejseplanen&quot;, wovon ich zumindest einen Screenshot habe.</p>
</blockquote><p>
Fein. Vertrauen ist gut, Vorsorgen ist besser.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=477502</link>
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<pubDate>Tue, 30 May 2017 08:41:47 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>musicus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zugbindung/FGR bei mehrtägiger Auslandsreise</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich befinde mich gerade auf einer 3-tägigen Fahrt von Dänemark nach Deutschland mit einem Sparpreis Europa. Abfahrt am 28.5., Ankunft in D am 30.5. Es ist ein Sparpreisticket, wo die Zugbindung ja erst in Deutschland gilt, ab Flensburg (Gr) und zwar erst ab heute (30.5.). Das Ticket ist aber bis 31.5. gültig.</p>
<p>Jetzt ist gestern in Dänemark ein Zug ab Aarhus ausgefallen, die nächste Verbindung zu meinem Zwischenziel war erst 2 Stunden später. Wenn ich meinen geplanten Aufenthalt nicht kürzen will, schaffe ich es nicht mehr heute nach Deutschland zu fahren (die gebuchte Verbindung mit Zugbindung in D ist die letzte Verbindung des Tages).</p>
<p>Hierzu habe ich zwei Fragen:<br />
1. Darf ich trotz des selbstgewählten langen Aufenthaltes erst am 31.5. nach D fahren? Ich könnte ja auch meinen Aufenthalt über Nacht um 2 Stunden verkürzen und würde es noch schaffen. Dass man bei Inlandssparpreisen innerhalb eines Tages Anspruch auf den gewählten Aufenthalt hat, weiß ich, aber bei mehrtägigen Fahrten und Aufenthalten über Nacht bin ich unsicher - hat jemand Erfahrung damit?<br />
2. Wenn ich eh eine Nacht länger bleibe, würde ich ungerne am 1.6. mit der ersten Verbindung am Morgen, sondern natürlich lieber später, ist das auch erlaubt?</p>
<p>Alternativ habe ich gesehen, dass ich einfach einen neuen Sparpreis für die Fahrt nach D morgen buchen könnte (ist sogar ein paar Euro billiger als das ursprüngliche Ticket). <br />
Könnte ich auch diese Variante wählen und das alte Ticket teilweise erstatten lassen (Fahrtabbruch wegen Zugausfall und zu erwartender Verspätung &gt;60 Minuten)?</p>
<p>Und schließlich noch die praktische Seite: die Dame im Reisezentrum in Aarhus wollte mir leider keine schriftliche Bestätigung über den Zugausfall geben, sie meinte, die DB könne auf die Informationen zugreifen. Stimmt das denn? Leider stand die Verspätung nicht im DB Navigator (dort haben nur vereinzelte dänische Züge Echtzeitinformationen), allerdings im dänischen &quot;Rejseplanen&quot;, wovon ich zumindest einen Screenshot habe. Trotzdem wird ja der ZuB in D das nicht sofort überprüfen können, denke ich, oder doch?</p>
<p>LG<br />
Markus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=477497</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=477497</guid>
<pubDate>Tue, 30 May 2017 07:47:24 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>mdst</dc:creator>
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