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<title>ICE-Treff - Stellungnahme vom EBA  - Teil 5</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Stellungnahme vom EBA  - Teil 5 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier der Link zu Teil 5 (damit andere nicht so lange suchen müssen wie ich):</p>
<p><a href="https://www.ice-treff.de/index.php?id=296842">https://www.ice-treff.de/index.php?id=296842</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Jan 2020 01:19:27 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>oska</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schön wäre es... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Grundsätzlich kann man seine Ansprüche natürlich immer geltend machen. Das Problem ist, dass ab einer gewissen Grenze, die abstrakt zu ziehen sicherlich nicht leicht ist, möglicher Erlös eben in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand (und dem Risiko, dass die eigene Rechtsauffassung eben doch falsch ist) stehen.</p>
</blockquote><p>Mit dem Aufwand hast du in der Tat recht. Der war sehr hoch im Vergleich zu meinem individuellen Nutzen. Aber jetzt liegt die Vorlage auf meinem Rechner und ich weiß genau, was ich machen muss, um meine Rechte durchzusetzen. Die Rechtsprechung vom EuGH hat sogar die Sache sehr vereinfacht.</p>
<blockquote><p>Und dann kommt eben irgendwann der Begriff &quot;Rechthaberei&quot; ins Spiel. Ob es sich dafür zu prozessieren lohnt, mag jeder selbst entscheiden. Wie an anderer Stelle gesagt: Weder bei SNCF noch bei DB hast Du eine rechtliche Klärung der &quot;Problematik&quot;, sondern hat die Gegenseite immer das getan, was zu erwarten war: nachgegeben, weil es den Aufwand nicht lohnt.</p>
</blockquote><p>Die andere Seite hat nachgegeben, weil sie eingesehen hat, dass sie keine Chance gegen mich hatte;-)</p>
<blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Der Satz könnte allenfalls stimmen, wenn Du das Wort &quot;strittig&quot; einführst. Wenn Ansprüche eindeutig bestehen, habe ich noch nie Probleme mit der Erstattung gehabt. Wenn es natürlich um so komplizierte Fälle wie – ich darf das hier einmal etwas überspitzt ausdrücken – vorenthaltene Croissants bei einer Nachtzugreise geht – ist die Sachlage eben etwas komplexer und vielleicht doch nicht so eindeutig, wie Du meinst.</p>
</blockquote><p>Der Fall mit der SNCF wegen der Verspätungsentschädigung war glasklar. Mein Risiko war nicht so hoch, wie es dir anscheinend erscheint. Die Croissants habe ich übrigens nicht eingeklagt, um mein Risiko zu minimieren.</p>
<blockquote><p>Dieser Vergleich hinkt ja gleich an mehreren Stellen ganz fürchterlich: Erstens haben Verkehrsunternehmen eine Vielzahl von Forderungen über 40 Euro offen – so oft dürfest selbst Du Deine Fahrgastrechte noch nicht geltend gemacht haben. :-) Das ergibt also in der Summe einen ganz anderen Betrag. Zweitens handelt es sich bei der Vielzahl der Fälle um eindeutig geklärte Ansprüche, die die Verkehrsunternehmen, wenn sie gegen sie bestehen würde, ganz problemlos ausgezahlt hätten. Drittens steht für die Verkehrsunternehmen nicht nur die konkrete Forderung im Mittelpunkt sondern auch die Präventivwirkung. Würden die Ansprüche nicht eingeklagt, wäre mit noch mehr – sanktionslos bleibenden – Schwarzfahrern zu rechnen.</p>
<p>Jetzt wirst Du entgegen, dass Du ja genau wegen dieser präventiven Wirkung auch für die Rechte aller Reisenden kämpfst. Nur stimmt das leider nicht. Du hast in den beiden Fällen DB und SNCF überhaupt keine abstrakte Klärung der aufgeworfenen Fragen erreicht, sondern DB und SNCF haben Dir jeweils aus Kulanz Deine Forderung erfüllt.</p>
</blockquote><p>Ich bitte dich, insbesondere bei dem Fall der SNCF kannst du doch nicht ernsthaft von Kulanz reden. Die haben ihre Schulden immer noch nicht vollständig bei mir bezahlt.</p>
<p>Eine abstrakte Klärung kann ich sowieso nicht erreichen. Die allgemeine Regelung steht im Gesetz. Vor dem Amtsgericht kann nur der konkrete Einzelfall geklärt werden. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ein anderes Gericht in einem vergleichbaren Fall die selbe Entscheidung trifft.</p>
<p>Gruß<br />
Florian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296366</link>
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<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 23:34:38 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Florian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wichtig eigene Rechte durchzusetzen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Situation Flugunternehmen/Bahn ist meines Erachtens nicht vergleichbar, da die Flugunternehmen soweit ich weiß die Einrichtung einer dem Servicecenter Fahrgastcenter vergleichbaren Stelle bewusst abgelehnt haben. Bei der Bahn werden die allermeisten eindeutigen Anträge jedoch völlig anstandslos erstattet, zumindest ist mir nichts anderes bekannt.</p>
<p>Es besteht meines Erachtens zudem ein Unterschied zwischen der Durchsetzung offensichtlicher Ansprüche (zum Beispiel Zug +120) und auf der anderen Seite der bewussten Hereinführung einer potenziell missverständlichen Situation (&quot;kreative Fahrkarte&quot;) oder die Konstruktion kreativer Ansprüche (&quot;Croissant fehlt&quot; :-).</p>
<p>Unabhängig davon darf man nicht vergessen, dass man dann vielleicht im Einzelfall seinen Anspruch durchgesetzt bekommt, damit aber keine generelle Verbesserung der Situation einhergeht, da die Unternehmen ihre Praxis nicht ändern. Insofern wäre politischer Druck jedenfalls was die allgemeine Situation angeht wohl wesentlich hilfreicher als eine individuelle Durchsetzung von Ansprüchen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296312</link>
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<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 17:08:00 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>westtoeast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wichtig eigene Rechte durchzusetzen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte es für sehr wichtig, seine Rechte als Verbraucher durchzusetzen, auch wenn der Aufwand sich im Einzelfall nicht lohnt. </p>
<p>Was sonst passiert sieht man sehr gut bei sogut wie allen Flugunternehmen. Die EU-Verordnung definiert klare Zahlungen bei Verspätungen. Ausgezahlt werden sie aber oft erst nach dem Einschalten eines Anwalts, weil die meisten Passagiere ihre Rechte nicht geltend machen. Als Begründung gelten dann immer irgendwelche außergewöhnlichen Umstände.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296308</link>
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<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 16:50:34 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Velaro D</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zur EBA-Zuständigkeit bei Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mit Kampf für die Fahrgastrechte an sich ist da also nicht viel. Dies gilt meines Erachtens übrigens selbst dann, wenn das EBA sich auf Deine Seite schlägt. Denn soweit ich es überlege – aber es mag sein, dass ich hier falsch liege – gibt es keine Regelung, die besagt, dass das EBA die Kompetenz zur verbindlichen Auslegung von rechtlichen Regelungen zu Fahrgastrechten hat. Deswegen: Selbst wenn das EBA in irgendwelchen Fällen Deine Rechtsauffassung teilt, bedeutet dies noch nicht zwingend, dass dies bei einer gerichtlichen Klärung auch Bestand hätte.</p>
</blockquote><p>Klar, der EuGH könnte die Sache anders sehen als das EBA. <br />
Das EBA hat als Durchsetzungsstelle für die EG-VO 1371/2007 die Aufgabe, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Fahrgäste gewahrt bleiben.<br />
Siehe Artikel 30 u. 31 der genannten <a href="eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007R1371&amp;qid=1405614020590&amp;from=DE">VO</a>:</p>
<blockquote><p>Artikel 30 Durchsetzung<br />
(1) Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere für die Durchsetzung dieser Verordnung zuständige Stellen. Jede dieser Stellen ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Fahrgäste gewahrt werden.<br />
[...]<br />
(2) Jeder Fahrgast kann bei der geeigneten nach Absatz 1 benannten Stelle oder jeder anderen geeigneten von einem Mitgliedstaat benannten Stelle Beschwerde über einen mutmaßlichen Verstoß gegen diese Verordnung einreichen.<br />
Artikel 31<br />
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen<br />
Die in Artikel 30 genannten Durchsetzungsstellen tauschen Informationen<br />
über ihre Arbeit und Entscheidungsgrundsätze und -praktiken aus, um die Entscheidungsgrundsätze gemeinschaftsweit zu koordinieren. Die Kommission unterstützt sie bei dieser Aufgabe.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296301</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296301</guid>
<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 16:23:15 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schön wäre es... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>...vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF...</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ab welchem Streitwert wäre denn deiner Meinung nach eine Klage gerechtfertigt?</p>
</blockquote><p>Grundsätzlich kann man seine Ansprüche natürlich immer geltend machen. Das Problem ist, dass ab einer gewissen Grenze, die abstrakt zu ziehen sicherlich nicht leicht ist, möglicher Erlös eben in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand (und dem Risiko, dass die eigene Rechtsauffassung eben doch falsch ist) stehen. Und dann kommt eben irgendwann der Begriff &quot;Rechthaberei&quot; ins Spiel. Ob es sich dafür zu prozessieren lohnt, mag jeder selbst entscheiden. Wie an anderer Stelle gesagt: Weder bei SNCF noch bei DB hast Du eine rechtliche Klärung der &quot;Problematik&quot;, sondern hat die Gegenseite immer das getan, was zu erwarten war: nachgegeben, weil es den Aufwand nicht lohnt.</p>
<blockquote><p>Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.</p>
</blockquote><p>Der Satz könnte allenfalls stimmen, wenn Du das Wort &quot;strittig&quot; einführst. Wenn Ansprüche eindeutig bestehen, habe ich noch nie Probleme mit der Erstattung gehabt. Wenn es natürlich um so komplizierte Fälle wie – ich darf das hier einmal etwas überspitzt ausdrücken – vorenthaltene Croissants bei einer Nachtzugreise geht – ist die Sachlage eben etwas komplexer und vielleicht doch nicht so eindeutig, wie Du meinst.</p>
<blockquote><p>Hälst du es auch für ungerechtfertigt, wenn ein Verkehrsunternehmen eine berechtigte Fahrgeldnachforderung in Höhe von 40 € vor Gericht einklagt? Der Streitwert von 40 € ist ja noch niedriger als 72 €.</p>
</blockquote><p>Dieser Vergleich hinkt ja gleich an mehreren Stellen ganz fürchterlich: Erstens haben Verkehrsunternehmen eine Vielzahl von Forderungen über 40 Euro offen – so oft dürfest selbst Du Deine Fahrgastrechte noch nicht geltend gemacht haben. :-) Das ergibt also in der Summe einen ganz anderen Betrag. Zweitens handelt es sich bei der Vielzahl der Fälle um eindeutig geklärte Ansprüche, die die Verkehrsunternehmen, wenn sie gegen sie bestehen würde, ganz problemlos ausgezahlt hätten. Drittens steht für die Verkehrsunternehmen nicht nur die konkrete Forderung im Mittelpunkt sondern auch die Präventivwirkung. Würden die Ansprüche nicht eingeklagt, wäre mit noch mehr – sanktionslos bleibenden – Schwarzfahrern zu rechnen.</p>
<p>Jetzt wirst Du entgegen, dass Du ja genau wegen dieser präventiven Wirkung auch für die Rechte aller Reisenden kämpfst. Nur stimmt das leider nicht. Du hast in den beiden Fällen DB und SNCF überhaupt keine abstrakte Klärung der aufgeworfenen Fragen erreicht, sondern DB und SNCF haben Dir jeweils aus Kulanz Deine Forderung erfüllt. Ob Du oder andere Reisende in vergleichbaren Situation tatsächlich einen solchen Anspruch haben, ist immer noch offen. Mit Kampf für die Fahrgastrechte an sich ist da also nicht viel. Dies gilt meines Erachtens übrigens selbst dann, wenn das EBA sich auf Deine Seite schlägt. Denn soweit ich es überlege – aber es mag sein, dass ich hier falsch liege – gibt es keine Regelung, die besagt, dass das EBA die Kompetenz zur verbindlichen Auslegung von rechtlichen Regelungen zu Fahrgastrechten hat. Deswegen: Selbst wenn das EBA in irgendwelchen Fällen Deine Rechtsauffassung teilt, bedeutet dies noch nicht zwingend, dass dies bei einer gerichtlichen Klärung auch Bestand hätte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296219</link>
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<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 09:46:30 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>westtoeast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wunderbarer Beitrag, danke! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und der Begriff der &quot;Zugbuchung&quot; war auch noch nicht ins Vokabular der Bahn eingedrungen :-)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296215</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296215</guid>
<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 09:33:07 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Viel besser gefällt mir... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich bei jeder Beleidigung die Polizei rufen würde, bräuchte ich eine eigene Abteilung bei der Polizei die sich darum kümmert. :)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296211</link>
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<pubDate>Thu, 17 Jul 2014 09:27:29 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnerausleidenschaft</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schön wäre es... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bahn antwortet auf Fragen bei Facebook in Regel sehr kompetent.</p>
<p>Hier zum Beispiel zur Verbindung Sassnitz - Weimar - Münster - Bregenz: <a href="https://www.facebook.com/dbbahn/posts/534717269897552">https://www.facebook.com/dbbahn/posts/534717269897552</a></p>
<p>&quot;<em>Nein, eigentlich ist dies auch nicht gestattet und das System dürfte eigentlich keinen Preis anbieten. Letztendlich kann man Ihnen aber auch keinen Vorwurf machen, wenn Sie es buchen, da Sie ja einen Preis bekommen haben und die Fahrt ja auch bezahlen. /no&quot;</em></p>
<p><em><br />
[quote]...vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF...[/quote]</em></p>
<p><em>Ab welchem Streitwert wäre denn deiner Meinung nach eine Klage gerechtfertigt? Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.</em></p>
<p><em>Hälst du es auch für ungerechtfertigt, wenn ein Verkehrsunternehmen eine berechtigte Fahrgeldnachforderung in Höhe von 40 € vor Gericht einklagt? Der Streitwert von 40 € ist ja noch niedriger als 72 €.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296172</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296172</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 22:58:39 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Florian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schön wäre es... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Warum sollten das jemand tun? Glaubst Du, die haben nichts anderes zu tun als sich virtuelle Gefechte zu liefern? Aber im Ernst: Die Bahn wäre schön blöd, eine offizielle Stellungnahme zu einer solchen komplexen Problematik mit rechtlichen Implikationen (vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF) in irgendeinem Internetforum abzugeben. Und jeder Mitarbeiter, der seinen Kopf einigermaßen beisammen hat, wird sicherlich keinen Kommentar abgeben, der später möglicherweise also offizielle Bahn-Position ausgelegt werden könnte. Bei Facebook und Twitter sitzen irgendwelche Social-Media-Teams, weil Social Media eben gerade in ist. Bin mir nicht mal sicher, ob das Bahner sind oder nur irgendwelce Leute, die eine kurze Schulung bekommen haben. Für kompetente und belastbare Aussagen ist man da sicher nicht gut aufgeben, aber dass ist man bei Facebook und Twitter eh nicht (letzter Halbsatz leicht OT :-).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296153</link>
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<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 21:42:09 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>westtoeast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef  - Teil 3 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es lag eine offensichtliche Fehlentscheidung vor. Das Servicecenter Fahrgastrechte umgeht beim Semesterticket NRW systematisch die Fahrgastrechte. Es ist immer wieder das selbe: zuerst wird der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für einen alternativen Zug mit der Begründung abgeleht, es handele sich um ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt. Auf sämtliche Widersprüche folgt dann die selbe dümmliche Antwort, dass ein erheblich ermäßigter Fahrschein vorläge. Nach Eingang der Beschwerde beim EBA erfolgt dann sofort die Erstattung der Kosten mit der Ausrede, es läge ein Bearbeitungsfeler seitens der DB vor.</p>
</blockquote><p>Ich kenne die konkrete Problematik nicht. Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass das Servicecenter Fahrgastrechte seine Praxis ändert, wenn dort eine entsprechende Auffassung des EBA bekannt wird. Sollte dies nicht der Fall sein sollte man dies wohl direkt beim EBA monieren, dann hilft sicherlich der Umweg über den DB Vorstand nicht. Erstens wäre dann die Praxis, die der Auffassung des EBA widerspricht, offensichtlich gewollt, zweitens bin ich mir nicht sicher, ob der DB Vorstand gegenüber dem Servicecenter Fahrgastrechte überhaupt weisungsbefugt ist.</p>
<p>Deswegen gibt es aus meiner Sicht nur zwei Szenarien:</p>
<p>- Der von Dir geschilderte Fall ist einer der ersten bzw. der erste in der in dieser konkreten Frage das EBA hinzugezogen wurde und Stellung bezogen hat. Dann wäre es nicht verwerflich, wenn seitens des Servicecenter Fahrgastrechte zuvor eine andere Rechtsauffassung bestand, wie das Semsterticket einzuordnen ist.<br />
- Das Servicecenter Fahrgastrechte hat seine Praxis trotz Kenntnis der Auffassung des EBA nicht angepasst, dann macht wohl nur der direkte Weg zum EBA Sinn und der Umweg über den Vorstand sicherlich nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296152</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296152</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 21:33:44 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>westtoeast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Qinziehungsbeleg! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn Du behauptest, das sei ein Ersatz<strong>fahr</strong>ausweis, wieso steht dann oben etwas von eingezogener Bett- bzw. Liegekarte?</p>
</blockquote><p>Ich ordne diese als Ersatzbeförderungsausweis ein. Nach Artikel 7 CIV und Nr 9.7 SCIC-NRT fallen unter den Begriff Beförderungsausweis sowohl Fahrscheine als auch Reservierungen. Die eingezogene Karte war ein Globalpreis. Wenn ich mich richtig erinnere war es ein Spar Night.</p>
<p>Der eingetrage Preis in Höhe von 125,80 € weist auf einen Globalpreis hin. Der Preis für eine Bettkarte ohne Fahrkarte müsste etwa 30 bis 40 € pro Person im Double betragen haben.</p>
<p>Ich sehe es so, dass auch eine Quittung einen Ersatzbeförderungsausweis darstellen kann. Im Übrigen nennen die SCIC-NRT auch nur einen Ersatzbeförderungsausweis, der für einen eingezogenen Fahrschein oder Reservierung ausgegeben werden darf. Die SCIC-NRT sehen die Ausgabe einer Quittung nicht vor.</p>
<p>Gruß<br />
Florian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296141</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296141</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 20:47:25 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Florian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schön wäre es... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schön wäre es, wenn ein Mitarbeiter der Bahn sich hier im Forum einfach mal (wie auf Facebook ja auch) melden würde und Stellung beziehen würde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296131</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296131</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 20:15:12 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>chriL999</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Qinziehungsbeleg! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Du behauptest, das sei ein Ersatz<strong>fahr</strong>ausweis, wieso steht dann oben etwas von eingezogener Bett- bzw. Liegekarte? Auch das hier gezeigte Dokument ist in meinen Augen eine Quittung für die einbehaltene Bettkarte. Da muß ich EC 178 zustimmen, allerdings alleine vom Beleg ausgehend, er dürfte es wissen.</p>
<p>Gruß Sören</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296103</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296103</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 18:52:20 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Sören Heise</dc:creator>
</item>
<item>
<title>DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef  - Teil 3 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Du weißt doch gar nicht in welcher Form das weitergeleitet wurde. Vielleicht war ein Zettel dran &quot;Bitte nochmalige Prüfung, ggf. Rücksprache.&quot; Es ist doch absurd zu glauben, dass jede vermeintliche Fehlentscheidung gleich auf Vorstandsebene bearbeitet wird, ohne die zuständige Stelle zu befassen. Und im Übrigen ist es meines Erachtens jedenfalls keine offensichtliche Fehlentscheidung. Schon einmal überlegt, dass die DB vielleicht eine andere Rechtsauffassung hatte, die dann erst mit der Entscheidung des EBA sozusagen rückblickend &quot;falsch&quot; wird? Insofern wäre es richtiger in aller Bescheidenheit zu schreiben: </p>
</blockquote><p>Es lag eine offensichtliche Fehlentscheidung vor. Das Servicecenter Fahrgastrechte umgeht beim Semesterticket NRW systematisch die Fahrgastrechte. Es ist immer wieder das selbe: zuerst wird der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für einen alternativen Zug mit der Begründung abgeleht, es handele sich um ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt. Auf sämtliche Widersprüche folgt dann die selbe dümmliche Antwort, dass ein erheblich ermäßigter Fahrschein vorläge. Nach Eingang der Beschwerde beim EBA erfolgt dann sofort die Erstattung der Kosten mit der Ausrede, es läge ein Bearbeitungsfeler seitens der DB vor.</p>
<p>Ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem das Servicecenter Fahrgastrechte ohne Beschwerde beim EBA eine Erstattung für entstandene Kosten im Zusammenhag mit dem Semesterticket NRW vorgenommen hat? Mir ist kein einziger bekannt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296095</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296095</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 18:25:59 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Florian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrkarte nach damaligen BB korrekt erstellt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der normale Kunde muss davon ausgehen, dass die von der Bahn ausgestellten Fahrkarten  den Beförderungsbedingungen entsprechen. Er muss sich somit auf deren Gültigkeit verlassen können. Damit wäre man wieder beim Punkt &quot;individuelle Abrede&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296077</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296077</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 17:50:47 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>chriL999</dc:creator>
</item>
<item>
<title>DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef  - Teil 3 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass ich gleich das EBA einschalten muss. Meine Formulierung sollte aussagen: obwohl ich der DB die Möglichkeit geboten habe, die Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, hat sie es auf ein Verfahren mit dem EBA ankommen lassen. Das Verfahren mit dem EBA hätte die DB also vermeiden können.</p>
</blockquote><p>Dann ist Deine Formulierung – mit Verlaub – unglücklich. Liest man Sie so, wie Du es darstellst (nämlich im Zusammenhang mit dem Verweis auf das EBA) drängt sich geradezu der Eindruck auf, der Verweis auf den anderen Fall und die ganzen beiden Absätze dienten nur dazu, eine Drohkulisse aufzubauen und zwar wenig subtil (und zielführend): Geben Sie mir, was ich will, sonst geht diese Sache auch an den Vorstand und wenn der nicht mitspielt ans EBA!</p>
<blockquote><p>Die Weiterleitung an das Servicecenter Fahrgastrechte ist doch gerade nicht zielführend.</p>
<p>Stell dir z. B. vor du beschwerst dich über Herrn A beim Vergesetzten B. Was würdest du davon halten, wenn wenn B die Beschwerde dann an A weiterleitet und A die Beschwerde bearbeiten würde? Ich halte das nicht für zielführend.</p>
</blockquote><p>Du weißt doch gar nicht in welcher Form das weitergeleitet wurde. Vielleicht war ein Zettel dran &quot;Bitte nochmalige Prüfung, ggf. Rücksprache.&quot; Es ist doch absurd zu glauben, dass jede vermeintliche Fehlentscheidung gleich auf Vorstandsebene bearbeitet wird, ohne die zuständige Stelle zu befassen. Und im Übrigen ist es meines Erachtens jedenfalls keine offensichtliche Fehlentscheidung. Schon einmal überlegt, dass die DB vielleicht eine andere Rechtsauffassung hatte, die dann erst mit der Entscheidung des EBA sozusagen rückblickend &quot;falsch&quot; wird? Insofern wäre es richtiger in aller Bescheidenheit zu schreiben: </p>
<p>&quot;Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die aus meiner Sicht falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass das EBA mit der Bitte um Klärung der Sachlage einschalten muss.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296069</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296069</guid>
<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 17:23:56 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>westtoeast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef  - Teil 3 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das dürfte vielleicht die gängige Praxis sein, aber ich sehe nicht, warum dies in irgendeiner Form zwingend sein sollte. Du formulierst es geradezu so, als müsse Deine Angelegenheit als Vorstandssache bearbeitet werden.</p>
</blockquote><p>Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass ich gleich das EBA einschalten muss. Meine Formulierung sollte aussagen: obwohl ich der DB die Möglichkeit geboten habe, die Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, hat sie es auf ein Verfahren mit dem EBA ankommen lassen. Das Verfahren mit dem EBA hätte die DB also vermeiden können.</p>
<blockquote><p>Dabei kann eine Bearbeitung natürlich auch sein, sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.</p>
</blockquote><p>Die Weiterleitung an das Servicecenter Fahrgastrechte ist doch gerade nicht zielführend.</p>
<p>Stell dir z. B. vor du beschwerst dich über Herrn A beim Vergesetzten B. Was würdest du davon halten, wenn wenn B die Beschwerde dann an A weiterleitet und A die Beschwerde bearbeiten würde? Ich halte das nicht für zielführend.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=296064</link>
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<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 17:07:10 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Florian</dc:creator>
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<title>Muster: Ersatzbeförderungsausweis der PKP - doch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Du weißt sicher, daß das von Dir eingescante Dokument lediglich eine Bescheinigung für eine nach der Fahrt einbehaltene Schlafwagenreservierung ist und nichts mit irgendeiner Fahrkarte zu tun hat. Dies ist bei WARS übrigens gängige Praxis, da die Originalreservierung zur Abrechnung bei WARS verbleibt.</p>
<p>Also vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.</p>
</blockquote><p>Das von mit eingescannte Muster wird auch bei Einzug von Globalpreisen (also Fahrschein+Reservierung) verwendet. Siehe dazu einen Ersatzbeförderungsausweis von Berlin nach Gdynia:</p>
<p><a href="http://www.directupload.net"><img src="http://s14.directupload.net/images/user/140716/hkz8ytwv.jpg" alt="[image]"  /></a></p>
<p>Dieses Muster wird also auch als Ersatzbeförderungsausweis von Fahrkarten verwendet.</p>
<p>Ein Beförderungsausweis enthält gemäß Artikel 7 (2) <em>der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck</em> (CIV) Angaben, die notwendig sind, Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages zu beweisen, und die es dem Reisenden erlauben, die Rechte aus diesem Vertrag geltend zu machen.</p>
<p>Die PKP-Quittung ordne ich als Ersatzbeförderungsausweis ein, da dieser die Kriterien eines Beförderungsausweises in Wesentlichen erfüllt. Die PKP-Quittung ist nicht perfekt, da einige Daten fehlen (z.B. Ausgabedatum, Carrier-Code 1080 der DB). Aber es ist möglich mit diesem den Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrags zu beweisen und die Rechte als Fahrgast (z. B. Fahrgastrechte bei Verspätung) geltend zu machen.</p>
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<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 16:57:02 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Florian</dc:creator>
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<title>DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef  - Teil 3 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das dürfte vielleicht die gängige Praxis sein, aber ich sehe nicht, warum dies in irgendeiner Form zwingend sein sollte. Du formulierst es geradezu so, als müsse Deine Angelegenheit als Vorstandssache bearbeitet werden. Dabei kann eine Bearbeitung natürlich auch sein, sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.</p>
<blockquote><p>Weil der Adressat meiner Beschwerde der Vorstand war. Wenn du ein Schreiben an ein Vorstandsmitglied adressierst, bekommst du eine Antwort vom Vorstand oder alternativ vom Zentralen Kundenialog im Auftrag des Vorstands.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 16 Jul 2014 16:48:35 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>westtoeast</dc:creator>
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