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<title>ICE-Treff - Bahn-Bonus-Bedingungen</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Bahn-Bonus-Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Kurz: Ja, war bei mir ganz ähnlich.</p>
<p>Zu den 360 Tagen: Die Bedingungen auf der Bahn-Seite und in den AGB sind mindestens kundenunfreundlich, weil sie Missverständnisse provozieren (360 Tage vs. 12 Monate), wahrscheinlich auch widersprüchlich (weil eine 12-Monats-Frist meiner Meinung nach nicht nach 360 Tagen endet - §188 BGB). In diesem Fall müssten die AGB gelten, also 12 Monate.</p>
<p>Die verspätetete Gutschrift der Punkte beim taggleichen Automatenkauf ist ein weiteres Ärgernis. Rückgerechnet, ob die 2000 Punkte damit irgendwann überschritten gewesen wären, wird halt nicht, und ich glaube, dagegen hat man keine Handhabe. Die Bahn-Bonus-Hotline behauptet dazu, wenn Punkte nachträglich (also nicht zum 1. Gültigkeitstag) gutgeschrieben werden, sind sie 360 Tage *ab Gutschrift* gültig. Dagegen könnte man dann auch wenig sagen, falls es stimmen sollte. Leider sieht man als Kunde davon nix in der Punkteübersicht -- dort steht nur der 1. Geltungstag der Fahrkarte. Das könnte erklären (Achtung, Spekulation), warum einige (hier und anderswo) berichten, dass Ihre Punkte möglicherweise schon mal länger als 360 Tage gültig sind.</p>
<p>Ergo: Wenn die Bahn 360 Tage will, dann bin ich damit einverstanden. Aber zur Hölle, ich verstehe nicht, warum man dann 12 Monate in die AGB schreibt. Zur Rückdatierung kann man wahrscheinlich niemanden zwingen, aber dass der Kunde nicht transparent erkennen kann, wann wie viele Punkte verfallen, ist wirklich unangenehm.</p>
<p>Ich hab diese Punkte mehrfach sachlich und (mMn) freundlich dem BahnCard-Service, dem BahnBonus-Service und dem DB-Kundendialog mitgeteilt - von den ersten beiden gab es darauf nur Textbausteine zurück (telefonisch ähnlich), eine Begründung, warum §188 des BGB nicht gelten sollte, gibt es nicht. Vom Kundendialog habe ich seit 2 Monaten nichts gehört.</p>
<p>Die Erfahrung, dass die Bahn beim comfort-Status nicht einen Millimeter kulant ist, kann ich bestätigen. Kulanz will man ja auch nicht einfordern, aber ich wähne mich auch abseits der Kulanz im Recht. Leider bin ich 4 Wochen später doch comfort-Kunde geworden und konnte meinen Fall nicht mehr glaubwürdig weiterverfolgen (Sie sind doch schon ...). Würd mich schon interessieren, was andere erfahren, die die Bahn offen mit (vor allem) §188 konfrontieren und vielleicht eine bessere Antwort bekommen als ich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=233303</link>
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<pubDate>Fri, 31 May 2013 11:07:52 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bers</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12 Monate sind 360 Tage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --&gt; Gültigkeit der Punkte: &quot;Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.&quot;) ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html</a></p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>das ist klar und darum gehts wohl weniger.<br />
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Und worum geht &quot;wohl mehr&quot;? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein. Zur Verständniserleichterung hier die relevante Passage auf das für den konkreten Fall Wesentliche gekürzt:</p>
<p>&quot;Eine Frist, die (...) nach Monaten (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages (...) des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...).&quot;</p>
</blockquote><p>genau darum geht es hier ja eben nicht.</p>
<blockquote><p>Im Übrigen würde mich interessieren, welche anderen Gesetze du meinst. Es würde mich überraschen, wenn sie für diesen Fall einschlägig wären.</p>
</blockquote><p>ohh, da gibt es etliche.</p>
<p>Wir habens ja alle als Kinder bereits in der Schule gelernt,<br />
erleben es heute tagtäglich, lesen es eben in Gesetzen nach.</p>
<p>alles rechtswidrige Gesetze, Verordnungen?</p>
<p>von <em>ungewöhnlich</em> kann also nicht die Rede sein.</p>
<p>Und wie gesagt,<br />
die Bahn spricht in ihren auf der Homepage veröffentlichten Konditionen von <em>360 Tagen</em>.<br />
Zweifel ist also auch nicht angebracht.</p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html</a></p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Den Kulanzaspekt mag man in einem solchen Brief sinnvollerweise in den Vordergrund stellen; das ist klar. Darum geht es aber nicht. Offenbar hast Du nicht verstanden, dass die Bahn nicht nur unter Kulanzgesichtspunkten ihre Entscheidung ändern sollte, sondern dass sie auch gesetzlich dazu verpflichtet ist. Denn § 305c Abs. 2 BGB ist keine Empfehlung für kulantes Verhalten, sondern geltendes Recht.</p>
</blockquote><p>Es geht nicht um nicht-verstehen.<br />
Im Brief sollte das Missverständnis hervorgehoben werden, eben mit Blick auch die Kulanz.<br />
Darum ging es ja.</p>
<p>Ein Einschreiten von Rechtswegen war gar nicht der Tenor.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232819</link>
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<pubDate>Wed, 29 May 2013 00:49:23 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Natürlich kann man anderes vereinbaren, ist aber wohl nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte <a href="index.php?id=232465" class="internal">babbagruhler</a> so verstanden, dass in den Bedingungen der DB schlicht von 12 Monaten die Rede ist (habe ich nicht überprüft). Dann muss sie sich daran festhalten lassen, wie dies objektiv (d. h. wenn keine anderen Anhaltspunkte bestehen nach der (dispositiven) BGB-Regel) auszulegen ist. Natürlich könnte sie auch einfach &quot;360 Tage&quot; in die Bedingungen rein schreiben. Hat sie aber wohl nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232814</link>
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<pubDate>Wed, 29 May 2013 00:03:16 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Ralle622</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das meinte ich - bin halt kein Jurist ;-) Ich auch nicht ;-) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>...zum Glück ;-)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232731</link>
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<pubDate>Tue, 28 May 2013 13:41:51 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>heinz11</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das meinte ich - bin halt kein Jurist ;-) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232729</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232729</guid>
<pubDate>Tue, 28 May 2013 13:30:14 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12 Monate können vielleicht doch 360 Tage sein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Und worum geht &quot;wohl mehr&quot;? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
&quot;Grundsätzlich&quot; heißt für Juristen aber, dass es zahlreiche Ausnahmen geben kann. Ist dies eine Klausel, die durch AGB ausgehebelt werden kann oder nicht?</p>
</blockquote><p><br />
Ausgehebelt werden kann eine Klausel nicht, sie kann maximal abbedungen werden.</p>
<p><br />
heinz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232724</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232724</guid>
<pubDate>Tue, 28 May 2013 13:08:23 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>heinz11</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12 Monate können vielleicht doch 360 Tage sein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Und worum geht &quot;wohl mehr&quot;? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein.</p>
</blockquote><p>&quot;Grundsätzlich&quot; heißt für Juristen aber, dass es zahlreiche Ausnahmen geben kann. Ist dies eine Klausel, die durch AGB ausgehebelt werden kann oder nicht?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232720</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232720</guid>
<pubDate>Tue, 28 May 2013 12:42:26 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12 Monate sind nicht 360 Tage - Lesen hilft (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --&gt; Gültigkeit der Punkte: &quot;Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.&quot;) ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html</a></p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
das ist klar und darum gehts wohl weniger.<br />
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.</p>
</blockquote><p>Und worum geht &quot;wohl mehr&quot;? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein. Zur Verständniserleichterung hier die relevante Passage auf das für den konkreten Fall Wesentliche gekürzt:</p>
<p>&quot;Eine Frist, die (...) nach Monaten (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages (...) des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...).&quot;</p>
<p>Z. B. 13.05.2012 -&gt; 13.05.2013</p>
<p>Im Übrigen würde mich interessieren, welche anderen Gesetze du meinst. Es würde mich überraschen, wenn sie für diesen Fall einschlägig wären.</p>
<blockquote><blockquote><p>Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html</a></p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.</p>
</blockquote><p>Den Kulanzaspekt mag man in einem solchen Brief sinnvollerweise in den Vordergrund stellen; das ist klar. Darum geht es aber nicht. Offenbar hast Du nicht verstanden, dass die Bahn nicht nur unter Kulanzgesichtspunkten ihre Entscheidung ändern sollte, sondern dass sie auch gesetzlich dazu verpflichtet ist. Denn § 305c Abs. 2 BGB ist keine Empfehlung für kulantes Verhalten, sondern geltendes Recht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232719</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232719</guid>
<pubDate>Tue, 28 May 2013 12:39:51 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Ralle622</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12 Monate sind 360 Tage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --&gt; Gültigkeit der Punkte: &quot;Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.&quot;) ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html</a></p>
</blockquote><p>das ist klar und darum gehts wohl weniger.<br />
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.</p>
<blockquote><p>Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html</a></p>
</blockquote><p>die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.</p>
<p>Hier wäre die Frage, ob es denn wirklich so ungewöhnlich ist.<br />
Dem ist wohl klar zu widersprechen.<br />
zumal insbesondere auf der Homepage klar und deutlich auf die 360 Tage hingewiesen wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232707</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232707</guid>
<pubDate>Tue, 28 May 2013 10:27:31 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12 Monate sind nicht 360 Tage, sagt das BGB (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --&gt; Gültigkeit der Punkte: &quot;Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.&quot;) ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.</p>
</blockquote><p>Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html</a></p>
<p>Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html">www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232703</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232703</guid>
<pubDate>Tue, 28 May 2013 09:49:02 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Ralle622</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bahn-Bonus-Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Ich denke doch, dass dies jeden Tag oder zumindest jeden Werktag passiert.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hast Du eigene Erfahrungswerte?</p>
</blockquote><p>
Ich glaube, ich habe dieses Jahr mit der Gutschrift der Punkte meiner neuen Bahncard am 1.Gültigkeitstag 2001 Punkte gehabt. Für den gleichen Tag sehe ich &quot;Bestelleingang&quot; für die b.c.-Version.<br />
Es ist also am gleichen (Werktag) passiert.<br />
Verfallen sind an dem Tag jedoch keine Punkte bei mir.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232630</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232630</guid>
<pubDate>Mon, 27 May 2013 14:53:38 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>agw</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bahn-Bonus-Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich denke doch, dass dies jeden Tag oder zumindest jeden Werktag passiert.</p>
</blockquote><p>Hast Du eigene Erfahrungswerte?</p>
<blockquote><p>Wenn man gerade die 2000er Markeüberschritten hat, sollte man am nächsten Tag schon die b.c-BC &quot;In Bearbeitung sehen&quot;.</p>
</blockquote><p>
Gutschriften erfolgen morgens, die verfallendenen Punkte werden abends rausgeschrieben. Man kann mittags also locker 2050 Statuspunkte haben, ohne dass irgendwas jetzt in so eine Bearbeitung geht...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232599</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232599</guid>
<pubDate>Mon, 27 May 2013 11:24:30 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sfn17</dc:creator>
</item>
<item>
<title>bahn.bonus-Punkte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Deine Fahrkarte für den 20.Mai 2012 in Höhe von 131 Euro hast Du auch erst am 20.Mai 2012 erworben?</p>
<p>Dass das Dein Kritikpunkt ist, kam weder in Deinen Ausführungen noch in Deinen mails rüber.</p>
</blockquote><p>Hallo Henrik,</p>
<p>die Fahrkarte vom 20. Mai 2012 habe ich tatsächlich im Reisezentrum erworben. Die Punktegutschrift erfolgte auch erst später.</p>
<p>Die Kritik richtet sich dagegen, den Erwerb und Verlust der Punkte nicht taggenau abzugrenzen. Dem Kunden kann es doch egal sein, wenn die Bahn die Punkte erst 3-4 Tage später gutschreibt, wenn er nicht dahingehend benachteiligt wird, dass die erworbenen Punkte nach 360 Tagen &quot;pünktlich&quot; (d.h. zu Gunsten der Bahn) nach dem 1. Geltungstag der Fahrkarte verfallen.</p>
<p>Im Übrigen ist es auch nicht so, dass verspätet gutgeschriebene Punkte auch später verfallen.</p>
<p>Vergleich:<br />
Man stelle sich vor, die Banken würde ohne Valutadatum arbeiten. In den letzten Jahren wurde innerhalb der EU der Überweisungsverkehr reglementiert, mit dem Ziel, dass Banken nicht von Geld profitieren, welches bereits vom Quellkonto abgebucht, aber noch nicht auf dem Zielkonto gutgeschrieben wurde. Auch die deutsche Zinsmethode (auf der Basis von 360 Tagen mit 12 Monaten à 30 Tagen) ist auf dem Rückzug.</p>
<p>Der Brief an die Bahn ist bereits in Arbeit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232532</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232532</guid>
<pubDate>Sun, 26 May 2013 18:49:43 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>babbagruhler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>bahn.bonus-Punkte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --&gt; Gültigkeit der Punkte: &quot;Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.&quot;) ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.</p>
</blockquote><p><br />
Nein, eben gerade nicht. Die Dauer eines (buchhalterischen) Geschäftsjahres entspricht der des Gregorianischen Jahres. Ansonsten hätte ich sofort eine Superidee zum Steuersparen in der Schublade, wenn das Geschäftsjahr nur 360 Tage hätte...</p>
<p><br />
heinz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232528</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232528</guid>
<pubDate>Sun, 26 May 2013 18:21:09 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>heinz11</dc:creator>
</item>
<item>
<title>bahn.bonus-Punkte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>so ist es ja auch bei der Punkteübersicht auf <em>Meine Bahn</em> zu lesen:<br />
<em>Die Prämien-/Statuspunkte werden Ihnen <strong>frühestens</strong> am ersten Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben.</em></p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Der Hinweis <strong>frühestens</strong> zielt meiner Meinung darauf ab, dass man nicht wild Fahrkarten kauft, um sie hinterher wieder (kostenlos) zurückzugeben. Fahrkarten ohne Bindung, die gekauft und vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden, werden in der Punkte-Übersicht gutgeschrieben und zum selben Tag storniert.</p>
</blockquote><p>Das ist ja sowieso klar. Die Punkte werden nicht vor dem 1.Geltungstag gutgeschrieben.<br />
<em>frühestens</em> beschreibt, dass die Punkte ggf. auch erst ein paar Tage später gutgeschrieben werden.</p>
<p>Wem es die 15 Euro Stornierungsgebühren wert sind, kann ja trotzdem noch so vorgehen.</p>
<blockquote><p>Mein Kritikpunkt ist, dass die Bahn nicht mit Wertstellungstagen arbeitet: Kaufe ich eine Fahrkarte im Vorverkauf via Internet, so werden die Punkte zum ersten Geltungstag oder einen Tag später aufgebucht. Kaufe ich eine Fahrkarte im Reisezentrum, gültig ab heute, muss ich 2-3 Tage warten. Beim Verfall wird aber nicht auf das Gutschriftsdatum Rücksicht genommen, sondern zum ersten Geltungstag werden einfach 360 Tage addiert.<br />
Das ist kein kundenfreundliches Verhalten!</p>
</blockquote><p>Es braucht nun mal ne gewisse Zeit bis die Fahrkarte und damit die Punkte im System eingepflegt werden.<br />
Daher werden die Punkte der im Vorverkauf gekauften Tickets bereits mit dem 1.Geltungstag gutgeschrieben.</p>
<p>&quot;<em>Statuspunkte verfallen 12 Monate nach ihrer Gutschrift.</em>&quot;</p>
<p>..zu lesen als <em>nach dem Tag zu dem die Gutschrift eingetragen wird</em> ?<br />
vs. dem Tag an dem die Gutschrift verbucht wird.</p>
<p>Deine Fahrkarte für den 20.Mai 2012 in Höhe von 131 Euro hast Du auch erst am 20.Mai 2012 erworben?</p>
<p>Dass das Dein Kritikpunkt ist, kam weder in Deinen Ausführungen noch in Deinen mails rüber.</p>
<p>ja, tja.. die Schwelle zum Erreichen des bahn.comfort-Status wurde in letzten Jahren immer wieder weiter hoch gesetzt.<br />
Früher waren es etwa 13 Monate - bei gleichem Wortlaut.</p>
<blockquote><p>Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --&gt; Gültigkeit der Punkte: &quot;Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.&quot;) ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.</p>
</blockquote><p>und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232526</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232526</guid>
<pubDate>Sun, 26 May 2013 18:02:45 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bahn-Bonus-Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Bericht. Kenne ich alles auch so.</p>
<p>Dazu kommt noch, dass meiner Erfahrung nach die Feststellung des Status' mit Sicherheit nicht taggenau (also gleichzeitig mit dieser &quot;Wertstellung&quot;), sondern al gusto irgendwann später im Monat erfolgt, wenn schon weitere Statuspunkte verfallen sind. Mich würde es nicht wundern, wenn dieser Statuscheck nur einmal im Monat durchgeführt wird.</p>
</blockquote><p>
Ich denke doch, dass dies jeden Tag oder zumindest jeden Werktag passiert.<br />
Wenn man gerade die 2000er Markeüberschritten hat, sollte man am nächsten Tag schon die b.c-BC &quot;In Bearbeitung sehen&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232512</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=232512</guid>
<pubDate>Sun, 26 May 2013 15:53:03 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>agw</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ich finde die Bahnprämien gut (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><blockquote><p>Da mich die ganzen Prämien eh nicht interessieren, habe ich da auch noch nie gesammelt, schon wohl einiges an Nerven :P</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Bei den Bahn-internen Prämien ist eigentlich für jeden etwas dabei.</p>
</blockquote><p>ich nutze regelmäßig das Angebot der Mitfahrerfreifahrt. Ist ein schönes Geburtstagsgeschenk. Man kann jemanden zum Essen einladen und in eine nette Stadt fahren.</p>
<p>Und für mich selbst nutze ich das Upgrade in die 1. Klasse. Gerade in der Kombination mit der BC100 sind die Regelungen ja großzügig bemessen und man kann das für einen ganzen Tag nutzen. Gestern bin ich Hamm - Basel - Hamm gefahren, war prima. :-)</p>
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<pubDate>Sun, 26 May 2013 13:19:18 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Holger_HAM</dc:creator>
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<title>Bahn-Bonus-Bedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Bericht. Kenne ich alles auch so.</p>
<p>Dazu kommt noch, dass meiner Erfahrung nach die Feststellung des Status' mit Sicherheit nicht taggenau (also gleichzeitig mit dieser &quot;Wertstellung&quot;), sondern al gusto irgendwann später im Monat erfolgt, wenn schon weitere Statuspunkte verfallen sind. Mich würde es nicht wundern, wenn dieser Statuscheck nur einmal im Monat durchgeführt wird.</p>
<p>Ist sowieso ziemlicher Schmu, wie mit mittelstarken Vielfahrern umgegangen wird. Für den Status fehlen immer nur so hundert Punkte, und diese famosen Aktionsangebote bekommt man nicht, weil man schon zu oft fährt.   :-P</p>
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<pubDate>Sun, 26 May 2013 12:46:24 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sfn17</dc:creator>
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<title>Dazu mal ein Erlebnis... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>die gleiche Schaffnerin wollte aber von einem Kollegen, der nur auf Gastfahrt war, unbedingt eine ausgeschriebene Fahrkarte sehen - was noch in einer Diskussion gipfelte &quot;Brauche ich sonst nie&quot;.</p>
</blockquote><p>Naja, ich weiß natürlich nicht, mit welcher Fahrkartenart der Gast-Zub unterwegs war, aber zu meiner Zivildienstzeit (&quot;Kids on Tour&quot;) musste ich für die kinderlose Fahrstrecke auch immer einen Fahrschein aus so einem &quot;Abreißblock&quot; nehmen und ausfüllen (Strecke, Datum, Name, Klasse). Eine Durchschrift jeder Fahrkarte blieb im Block und wurde dann an die DB geschickt.</p>
<p>Das wird mittlerweile mutmaßlich elektronisch erledigt, aber im Prinzip dürfte die DB schon ein berechtigtes Interesse daran haben, zu wissen, welche Fahrten vom eigenen Personal (bzw. von beauftragtem Personal) kostenlos in Anspruch genommen werden ;-). Nicht zuletzt sind das ja Betriebskosten, die hier entstehen.</p>
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<pubDate>Sun, 26 May 2013 11:16:13 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>kater_k</dc:creator>
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<title>Dazu mal ein Erlebnis... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist doch etwas anderes ob man Punkte sammelt oder eine Fahrkarte benötigt :)</p>
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<pubDate>Sun, 26 May 2013 11:12:51 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnerausleidenschaft</dc:creator>
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