afp schreibt folgendes (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 26.11.2023, 16:43 (vor 860 Tagen) @ paisadar

Wenn bei der Abfahrt eines Zuges, im Falle eines verpassten Anschlusses oder aufgrund eines Zugausfalles eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten absehbar ist, so muss das Bahnunternehmen dem Fahrgast folgende Möglichkeiten anbieten:

(...)

3. Die Fahrt auf der gleichen, oder einer anderen Strecke ohne zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen fortsetzen.
Sollte der Fahrgast diese Option wählen, so sollte die Reise innerhalb eines angemessenen Zeitraumes angetreten werden, Dazu wird gegebenenfalls die Geltungsdauer des Fahrscheines verlängert, oder für alternative Beförderungswege gutgeschrieben (z.B. bei zuggebundenen Fahrscheinen).

Bei der Fortsetzung der Fahrt bzw. der Weiterreise auf einer anderen Strecke dürfen dem Fahrgast keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies gilt im Bedarfsfall auch bei Benützung einer höheren Reiseklasse. Das Bahnunternehmen hat dabei ggf. auf ein Transportmittel eines anderen Anbieters umzubuchen, wenn die Leistung nicht selbst erbracht werden kann.

Zusätzliches Umsteigen sollte vermieden werden und die Gesamtreisezeit möglichst kurz bleiben

https://www.apf.gv.at/de/puenktlichkeit-entschaedigung-bahn-apf.html

Passend dazu steht in Nr. 2.5.3 BB Personenverkehr:

Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:8cfbb02b-78be-4f4d-aa90-f3774cf51a91/Bef%C3%B6rde...


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