[?] Streikkulanz Ticket Hin- und Rückfahrt (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Sonntag, 28.04.2024, 15:49 (vor 16 Tagen)

Hallo liebe Gemeinde!

Gibt es eine Regelung für einen Sparpreis mit Hin- und Rückfahrt (also auf einem Ticket mit einer Auftragsnummer) wie lange zwischen Hin- und Rückfahrt liegen kann?
Ich habe ein Ticket für eine Strecke, die ich alle paar Monate mal fahre. Die nächste Fahrt liegt so, dass die Rückfahrt auf einen Samstag Abend fällt, für den ich mit einem neuen günstigen Sparpreis besser fahren würde. Die Rückfahrt vom Streik könnte ich mir dann für eine der nächsten Fahrten aufheben, wo die Rückfahrt auf einen nachfragestärkeren/teureren Verbindung fällt. Habe ich für die Rückfahrt unabhängig von der Hinfahrt ebenfalls ein Jahr lang Zeit, die abzufahren?
(Vom Streik war sowohl Hin- als auch Rückfahrt inkl Zugausfall betroffen, falls das einen Unterschied macht)


Danke schonmal!

Schöne Grüße
ICE920

Wessen Kulanz?

плацкарт, Sonntag, 28.04.2024, 16:22 (vor 16 Tagen) @ ICE920

Die Kulanz beim Streik sehe ich eher bei den Fahrgästen. Die haben mehrere Streiks miterlebt ohne auf die Barrikaden zu gehen.

! Streikkulanz Ticket Hin- und Rückfahrt

sibiminus, Sonntag, 28.04.2024, 18:11 (vor 16 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 28.04.2024, 18:12

Die Kulanz beim Streik sehe ich eher bei den Fahrgästen. Die haben mehrere Streiks miterlebt ohne auf die Barrikaden zu gehen.

Was das mit der über die Fahrgastrechte hinausgehende Kulanz zu tun hat bleibt unklar.

Um auf die Frage zu antworten: In der Wayback Machine finden sich die geltenden Regelungen aufgelistet. Da du sowohl auf Hin- als auch Rückfahrt vom Streik betroffen warst, greifen die normalen Fahrgastrechte während die Kulanz sich auf die Fälle bezieht, in denen du nicht betroffen gewesen wärst. Es heißt dort unter Anderem:

Sie können Ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. [...] Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sie können für Ihre Weiterfahrt einen anderen nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. [...] Diese Regelung gilt auch für Tickets mit Hin- und Rückfahrt, sofern diese gemeinsam gebucht wurden und die gesamte Reise nicht angetreten wird.

In beiden Fällen legt die DB das so aus, dass die spätere Nutzung im Rahmen der allgemeinen Verjährung der Ansprüche aus den Fahrgastrechten, Art. 60 Abs. 2, erfolgen kann, also innerhalb eines Jahres.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

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