Fahrgastrechte Deutschlandticket altes Recht (Allgemeines Forum)

Schrap0, Freitag, 26.04.2024, 12:47 (vor 17 Tagen)

Hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag aber ich habe schon die vergangenen zwei Jahre viel mitgelesen.

Ich hatte im Mai und Juni 2023 Verspätungen bei Nutzung des Deutschlandtickets und hatte damals Fernverkehrsfahrkarten gebucht, da ich diese ja später wieder erstatten lassen hätte können. Zum 9€ Ticket habe ich das einmal problemlos hinbekommen, allerdings schön unkompliziert über den DB Navigator.

Also habe ich vor über einem halben Jahr das entsprechende Formular vom SC Fahrgastrechte ausgefüllt und eine Kopie des Deutschlandtickets mit versendet. Es kam da absolut gar keine Rückmeldung und nun möchte ich beim Neuantrag (bevor die Jahresfrist abläuft) sicher gehen, dass ich korrekt vorgehe.

Die Deutschlandtickets wurden bei Mo.pla und der LVB gekauft. Die eingereichte Verspätung wurde initial von agilis verursacht. Ich gehe auch davon aus, dass für die Verspätungen vom vergangenen Sommer immer noch eine Jahresfrist für Anträge gilt.

Wo und mit welchen Unterlagen reiche ich denn Fahrgastrechtsanträge für das Deutschlandticket korrekt ein?

Fahrgastrechte Deutschlandticket altes Recht

Barzahlung, Freitag, 26.04.2024, 20:54 (vor 17 Tagen) @ Schrap0

Wo und mit welchen Unterlagen reiche ich denn Fahrgastrechtsanträge für das Deutschlandticket korrekt ein?

Hier hielte ich es für sinnvoll das Beschwerdeformular beim EBA auszufüllen. Das EBA wird Deine Eingabe dann erstmal ans SC FGR abgeben.

Du wirst nicht nachweisen können, dass die Beschwerde beim SC FGR bzw. bei Agilis eingegangen ist, aber selbst wenn die darauf abstellen, dass sie nichts erhalten hätten, müssten sie ja zumindest ab der Übermittlung der Eingabe innerhalb eines Monats den Antrag bearbeiten.

Das wichtigste ist aber, dass die Verjährung damit erstmal aufgehalten ist. Lehnt das SC FGR dann ab und schließt das EBA den Fall ohne zu helfen, laufen die Fristen ab diesem Zeitpunkt neu an, d.h. Du kannst bequem anmahnen und den Klageweg gehen.

Fahrgastrechte-Antragstellung

Barzahlung, Freitag, 26.04.2024, 21:42 (vor 17 Tagen) @ Schrap0


Wo und mit welchen Unterlagen reiche ich denn Fahrgastrechtsanträge für das Deutschlandticket korrekt ein?

Grundsätzlich:

Der von den Beförderern vorgesehene Weg ist das Formular ans SC FGR (sofern der da mitmacht).
Dein Anspruchsgegner ist allerdings nicht die DB Dialog, sondern der Beförderer, d.h. in Deinem Fall die agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (macht mit beim SC FGR).

Ein weiterer und wahrscheinlich auch rechtssicherer Weg ist daher die formlose Zahlungsaufforderung (mit Belegen) direkt an den Beförderer, der es dann zur Bearbeitung ans SC FGR weiterleiten wird.

Das ist hier erklärt:
https://www.drboese.de/blog/ag-frankfurt-warum-sie-fahrgastrechte-nicht-beim-keinservic...

Erfolgt keine Reaktion, sollte man den Zugang beweisen können. Ein geeigneter Weg wäre da die E-Mail mit einem guten Freund im bCC, der den Zugang ggf. vor Gericht bezeugen kann.

Nach einem Monat mahnt man den Betrag an. Nach Verstreichen der Mahnfrist geht man dann ins Mahnverfahren oder klagt.

In Deinem Fall bleibt aber nicht mehr genug Zeit, um mit dieser Prozedur (Zahlungsaufforderung und Mahnung) noch vor der Verjährung ins Mahnverfahren zu kommen. Ich würde daher den Weg übers EBA gehen oder beides parallel machen.

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