Zugbindung aufgehoben - Fahrt später antreten - City-Ticket (Sammelthreads)

sflori, Montag, 15.06.2026, 22:30 (vor 45 Tagen) @ Fulda_NBS
bearbeitet von sflori, Montag, 15.06.2026, 22:31

Wie ist das begründet?

Die europäische Fahrgastrechteverordnung (EU 2021/782) gilt, wie der Name schon sagt, nur für den Eisenbahnverkehr.

Wenn man das City-Ticket für ein anderes Verkehrsmittel als die Bahn nutzt, ist es nur am ursprünglichen Geltungstag gültig.

Es wäre also hier ein neues ÖPNV-Ticket am geplanten späteren Nutzungstag zu erwerben.

Die Kosten sind im Nachgang durch die DB zu erstatten, da die ÖPNV-Leistung ja im ursprünglichen Beförderungsvertrag inkludiert war, jedoch nicht erbracht wurde.


Bye. Flo.


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