Hotline nicht erreichbar (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 01:15 (vor 5264 Tagen) @ 1040bln

Die entsprechende Gesetzesänderung tritt frühestens am 1. 2. 2012 in Kraft. Es gibt aber zusätzlich noch eine Übergangsfrist für die technische Umsetzung.

Die Gesetzesänderung tritt frühestens am 01.03.2012 in Kraft.

Zur Übergangsfrist:
"...Warteschleifen dürfen für den Übergangszeitraum von einem Jahr eingesetzt werden, wenn lediglich die ersten zwei Minuten der Verbindung ab Rufaufbau für den Anrufer kostenfrei sind. Der Rufaufbau beginnt, nachdem der Anrufer die letzte Ziffer der Telefonnummer des Angerufenen eingegeben hat. Die Kostenfreiheit endet spätestens zwei Minuten nach Beginn des Rufaufbaus. ..." (Quelle: http://www.teltarif.de/bundestag-tkg-novelle-verabschiedet/news/44412.html, erster Teil des zweiten Absatzes)

Wo (kostenpflichtige) Warteschleifen auch nach der Übergangszeit noch erlaubt sind:
"... Bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern sowie Anrufen, die pauschal abgerechnet werden, bleiben Warteschleifen erlaubt." (Quelle: http://www.teltarif.de/bundestag-tkg-novelle-verabschiedet/news/44412.html, letzter Teil des zweiten Absatzes)

Dazu gehören auch die Vorwahlen 0180-2 und 0180-4, diese werden pauschal mit 6 Cent/Anruf (0180-2) bzw. 20 Cent/Anruf (0180-4) abgerechnet.


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