BahnCard vergessen - was dann? (Allgemeines Forum)

mafeu, Montag, 15.09.2008, 15:44 (vor 5674 Tagen)

Hallo ICE-Fans,

Neulich hatte ich doch kurz vor Reiseantritt glatt meine BahnCard nicht dabei und nur dank fixen Einsatzes der Familie konnte sie mir noch rechtzeitig an den Bahnsteig geliefert werden. Da habe ich mir natürlich so ein paar Gedanken gemacht ...

Was passiert eigentlich, wenn man schön gemütlich im Zug sitzt, die Fahrkarten kontrolliert werden, man sein OnlineTicket vorzeigt ... und dann feststellt, dass man seine BahnCard nicht dabei hat?

Um gleich mal meine persönliche Prognose vorwegzunehmen: Ich fürchte, dass man wohl in den sauren Apfel beissen und eine neue Fahrkarte zum vollen Fahrpreis nachlösen muss, aber dann später unter Einsendung der nötigen Dokumente bei der Kulanzstelle der Bahn (die gibt es doch, oder?) was drehen kann.

Aber hat hier vielleicht schon mal jemend solch eine (unangenehme) Erfahrung gemacht?

Grüße,
Martin

BahnCard vergessen - was dann?

Maggus, Ravensburg (Württ), Montag, 15.09.2008, 16:17 (vor 5674 Tagen) @ mafeu
bearbeitet von Maggus, Montag, 15.09.2008, 16:17

Nur der Differenzbetrag ist zu zahlen.
Zum Bleistift:

  • 50,-€ mit BC 50 => 50€ nachzahlen
  • 75,-€ mit BC 25 => 25€
  • bei Spar- und Spezialpreisen ist immer die Differenz zum Normalpreis zu zahlen:
    Freiburg-Kiel (Maximalpreis): Angenommen man habe ein Sparpreis 50 Ticket (91,50€ mit BC25 Rabatt) abgestaubt. Nun das böse Erwachen im Zug, keine BC.
    So ist auf der Hinfahrt die halbe Differenz zu 244,-€ zu zahlen.
    Wenn man es gebacken kriegt, bis zum Antritt der Rückfahrt seine BC 25 zu erhalten, bleibt es dabei.
    Ansonsten zahlst Du dasselbe wie auf der Hinfahrt nochmal.

--
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BahnCard vergessen - Nix mit Differenzbetrag bei OT

Weiler, Montag, 15.09.2008, 16:42 (vor 5674 Tagen) @ Maggus

Falsch! Das Onlineticket ist in diesem Fall nicht gültig, da ja nicht entwertbar ohne Bahncard.Vorraussetzung die BC dient als Indentfizierungskarte. In dem Fall ist es ratsam, ein neues Ticket zu lösen und sein OT wieder zurück erstatten zu lassen.Das geht bequem online in der Buchungsmaske. Das Ganze hat natürlich nur Sinn, wenn es ein Ticket ist, dass sich auch erstatten lässt.
Ansonsten Pech gehabt.
Sollte die BC nur als Ermäßigungskarte dienen und zur Identifizierung eine andere Karte (Kredit oder EC) dann verhält es sich natürlich so wie Maggus geschrieben hat.

BahnCard vergessen - Nix mit Differenzbetrag bei OT

mafeu, Montag, 15.09.2008, 17:05 (vor 5674 Tagen) @ Weiler

Danke für die Info. Gut zu wissen, da hat es sich ja doch gelohnt, das ich mir die BC noch an den Bahnsteig organisiert habe. Hat mir bestimmt 170 Euro gespart ;-)

Das allerdings nicht das von mir oben beschriebene Kulanzverfahren möglich ist, wundert mich allerdings, denn es wird dann ja aus der Vorlage von im Zug erworbenen Normalpreisticket, nicht genutztem Onlineticket und BahnCard ersichtlich, das man ganz einfach die BahnCard vergessen haben MUSS.

Oder fürchtet die Bahn, dass sich jemand mit BC und nicht genutztem Onlineticket ein abgefahrenes Normalpreisticket organisiert (ist ja nicht personalisiert), um sich die Differenz rückerstatten zu lassen? Man könnte so die 15 Euro Rückerstattungsgebühr umgehen.

Wäre aber ein bisschen aufwändig, so eine Karte zu organisieren. Außerdem kann man sich ja die Situation vom ZUB auf der neugelösten Karte bestätigen lassen (mit OnlineTicket-Nummer) dann wäre doch wirklich alles klar.

Grüße,
Martin

BahnCard vergessen - Nix mit Differenzbetrag bei OT

Kurti83, Montag, 15.09.2008, 19:52 (vor 5674 Tagen) @ mafeu

Hallo,

Oder fürchtet die Bahn, dass sich jemand mit BC und nicht genutztem Onlineticket ein abgefahrenes Normalpreisticket organisiert (ist ja nicht personalisiert), um sich die Differenz rückerstatten zu lassen? Man könnte so die 15 Euro Rückerstattungsgebühr umgehen.

Also egal wie man es dreht, mind. 15 EUR kostet der Spaß schon. Entweder für die Erstattung des OT oder der Bc Nachzahlung. Geld gibt es im Falle der BC-Nachzahlung übrigens nur, wenn im Zug die Personalien des FGs notiert werden (auf der Nachzahlungsquittung).

Noch ein kleiner Hinweis: Deinen absatz verstehe ich nicht ganz (auf was sich das "nicht personalisiert" bezieht). Daher der Hinweis, dass das OT ohnehin personengebunden ist.

Viele Grüße
Thomas

Personalien

Tommyboy, OWL, Dienstag, 16.09.2008, 13:32 (vor 5673 Tagen) @ Kurti83

Also egal wie man es dreht, mind. 15 EUR kostet der Spaß schon. Entweder für die Erstattung des OT oder der Bc Nachzahlung. Geld gibt es im Falle der BC-Nachzahlung übrigens nur, wenn im Zug die Personalien des FGs notiert werden (auf der Nachzahlungsquittung).

Was ist der der Sinn davon? Um Leute abzuhalten, sich ein BC 50-Ticket zu kaufen, obwohl sie gar nicht im Besitz einer BC sind und dann einen befreundeten BC 50 Besitzer zu bitten, die Differenz erstatten zu lassen, indem er angibt, selbst gefahren zu sein?

Gruß
Tommyboy

Personalien

Kurti83, Dienstag, 16.09.2008, 15:28 (vor 5673 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

Was ist der der Sinn davon? Um Leute abzuhalten, sich ein BC 50-Ticket zu kaufen, obwohl sie gar nicht im Besitz einer BC sind und dann einen befreundeten BC 50 Besitzer zu bitten, die Differenz erstatten zu lassen, indem er angibt, selbst gefahren zu sein?


Kurz und knapp: Ja!

Viele Grüße

BahnCard vergessen - Nix mit Differenzbetrag bei OT

Maggus, Ravensburg (Württ), Montag, 15.09.2008, 17:24 (vor 5674 Tagen) @ Weiler

stimmt, das hatte ich vergessen. Hat man seine Bahncard zur Identifizierung nicht dabei, gibt's die Arschkarte mit Goldrand! ;-)

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Deshalb der ganz wichtige Tipp an Gelegenheitsfahrer...

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 15.09.2008, 17:44 (vor 5674 Tagen) @ Weiler

...nutzt als ID für das Onlineticket eine Karte, die ihr immer dabei habt!

Hallo,
meinem Bruder habe ich erst vor kurzem diesen Tipp gegeben. Er ist Gelegenheitsfahrer und seine Bahncard liegt im Normalfall irgendwo zuhause und wird nur für die Bahnreise eingepackt.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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BahnCard vergessen - Nix mit Differenzbetrag bei OT

liebe70, Mittwoch, 17.09.2008, 15:28 (vor 5672 Tagen) @ Weiler

Falsch! Das Onlineticket ist in diesem Fall nicht gültig, da ja nicht entwertbar ohne Bahncard.Vorraussetzung die BC dient als Indentfizierungskarte.

Das ist richtig.

In dem Fall ist es ratsam, ein neues Ticket zu lösen und sein OT wieder zurück erstatten zu lassen.Das geht bequem online in der Buchungsmaske. Das Ganze hat natürlich nur Sinn, wenn es ein Ticket ist, dass sich auch erstatten lässt.

Das nicht. Das OT läßt sich nur bis zum ersten Geltungstag kostenlos stornieren, ab dann kostet es 15 Euro Bearbeitungsentgelt. Der Kauf eine teureren Tickets und die Erstattung des OT führt aus diesem Grund zu unnötigen Kosten.

Die richtige Verfahrensweise ist diese nach Aussage der OT-Hotline fürs Zub, ausgenommen fürs Dauerspezial:

  • Im Zug nachlösen.
  • Die im Zug gekaufte Fahrkarte beim OT-Service zur Erstattung einreichen (kurz begründen).
  • Aus Kulanz wird diese im Zug gekaufte Fahrkarte unter Abzug des Bearbeitungsentgeltes von 15 Euro erstattet.

Macht insgesamt Kosten von 15 Euro zusätzlich und ist somit preiswerter als die Antwort von Weiler. ;-)

Gruß, Ralf

BahnCard vergessen - was dann?

Kurti83, Montag, 15.09.2008, 19:48 (vor 5674 Tagen) @ Maggus

Hallo,

Nur der Differenzbetrag ist zu zahlen.
Zum Bleistift:

  • 50,-€ mit BC 50 => 50€ nachzahlen
  • 75,-€ mit BC 25 => 25€
  • bei Spar- und Spezialpreisen ist immer die Differenz zum Normalpreis zu zahlen

Wie Weiler schon schrieb, gilt das dies nur, wenn beim OT nicht auch die Identkarte fehlt.

Ansonsten wäre noch zu beachten, dass im Zug der Bordpreis fällig wird (also plus 10%, mind. 2 EUR).

Das ganze kann man sich innerhalb von 14 Tagen im Reisezentrum gegen Vorlage der Fahrkarte, Nachzahlungskarte und gültiger BC erstatten lassen. Wichtig: Der Zub muss dabei die Identität des Reisenden auch der Karte bestätigen (Ausweis notwendig). Kostet dann aber auch 15,- EUR Bearbeitungsgebühr.

Beim Onlineticket wird es so laufen, dass man eine neue Normalpreisekarte kauft und das OT entsprechend den Vorgaben (siehe im Buchungsmenü) zur Erstattung einreicht.

Und niemand braucht sie hier zu schämen, wenn er mal die BC vergisst. Dies ist wohl mitunter der häufigste Grund für eine Nachzahlung im Zug. (Wäre nur nett, wenn nicht immer die Bahn schuld ist, wenn Herr oder Frau xy die BC vergessen hat ;-))

Viele Grüße

Thomas

BahnCard vergessen - was dann?

fabs, Braunschweig, Montag, 15.09.2008, 20:59 (vor 5674 Tagen) @ mafeu

Moin!
Onlinetickets können nach meinen Informationen auch über Telefon geprüft werden. So wird es auch bei einigen nicht-DB EVU gehandhabt, wenn noch kein Zangenabdruck drauf ist und kein MT zur Verfügung steht.
Bei fehlender Bahncard empfehle ich, eine Fahrpreisnacherhebung (FPN, 40er) ausstellen zu lassen und das Ganze dann im Nachhinein zu klären.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Das würde ich persönlich nicht empfehlen...

GUM, Montag, 15.09.2008, 21:25 (vor 5674 Tagen) @ fabs

Moin!
Bei fehlender Bahncard empfehle ich, eine Fahrpreisnacherhebung (FPN, 40er) ausstellen zu lassen und das Ganze dann im Nachhinein zu klären.

Viele Grüße
fabs

Davon würde ich absolut abraten. Da die Daten zur Fahrpreiserhebung nicht bei der Bahn Bahn, sondern einem Privatunternehmen (welches auch credit scoring anbietet) verarbeitet werden, sollte man sich so etwas lieber einmal mehr, denn weniger überlegen !!!

Die Daten sind dann bei arvato und InfoScore zu finden. Wie dicht die Abschirmung dort ist, kann ich nicht beurteilen. Diese Daten aktiv zu nutzen, bietet sich aber eigentlich an.

Und schon ist der Betroffene im Adresshandel.

Ich empfehle daher: Zum Schalter gehen. Dort gibt es nicht nur Tickets als Aufpreis zu Sparpreis-Tickets, wenn man den gebuchten Zug verpasst hat, sondern auch eine Fahrkartenart BahnCard vergessen. (Wie die genau heißt, weiss ich allerdings nicht...).

BahnCard vergessen - was dann?

Kurti83, Montag, 15.09.2008, 21:38 (vor 5674 Tagen) @ fabs

Hallo,

Onlinetickets können nach meinen Informationen auch über Telefon geprüft werden.

Dies ist aber fehlenden ID-Karten nicht zulässig. Nur dann, wenn OT und ID-Karte offensichtlich keine Mängel aufweisen, aber das OT trotzdem nicht entschlüsselt werden kann.

Bei fehlender Bahncard empfehle ich, eine Fahrpreisnacherhebung (FPN, 40er) ausstellen zu lassen und das Ganze dann im Nachhinein zu klären.

Das Ding heißt FN. Aber es bringt nicht wirklich Vorteile. Der Sachverhalt muss trotzdem im Nachinein geklärt werden (schriftlich über den FN-Service Baden-Baden) und die Bearbeitungsgebühren sind trotzdem fällig. Der einzige Vorteile wäre eventuell, dass man nicht in Vorleistung treten muss. aber entscheidener Nachteil: Wer es nicht klärt, bleibt auf EVO 12 (2) sitzen, also auf den doppelten Fahrpreis.

Viele Grüße
Thomas

BahnCard vergessen - was dann?

SG-2, Montag, 15.09.2008, 22:15 (vor 5673 Tagen) @ Kurti83

wer aber nur die Bahncard vergisst nicht als Ident-Card.. Zahlt bei einer FM 7 euro gebühr wie das mit onlineticket is ka genau

BahnCard vergessen - was dann?

Kurti83, Dienstag, 16.09.2008, 10:46 (vor 5673 Tagen) @ SG-2

Hi,

wer aber nur die Bahncard vergisst nicht als Ident-Card.. Zahlt bei einer FM 7 euro gebühr wie das mit onlineticket is ka genau

Nö, sind auhc 15,- Euronen. Siehe Punkt 2.3 der Bedingungen zum Erwerb und Nutzung von BahnCards.


Viele Grüße
Thomas

Nächste Frage zu BahnCard vergessen

Matze86, München, Montag, 15.09.2008, 23:20 (vor 5673 Tagen) @ mafeu

Hallo,

wieviel ist eigentlich nachzuzahlen, wenn man bei einem Europa-Spezial (5€ Rabatt als BC-Besitzer, kein OT) die BC vergisst?

Grüße und einen schönen Abend,
Matze

Nächste Frage zu BahnCard vergessen

stuttgarter, Dienstag, 16.09.2008, 00:05 (vor 5673 Tagen) @ Matze86

Dann musst du 25 % des Normalpreises nachzahlen (bis/ab Grenzbahnhof).

Nächste Frage zu BahnCard vergessen

Matze86, München, Dienstag, 16.09.2008, 09:48 (vor 5673 Tagen) @ stuttgarter

Dann musst du 25 % des Normalpreises nachzahlen (bis/ab Grenzbahnhof).

Gibt es dafür irgendeine Quelle/Erfahrung?

Nächste Frage zu BahnCard vergessen

Kurti83, Dienstag, 16.09.2008, 10:45 (vor 5673 Tagen) @ Matze86

Hallo,

Dann musst du 25 % des Normalpreises nachzahlen (bis/ab Grenzbahnhof).


Gibt es dafür irgendeine Quelle/Erfahrung?

Bedingungen zum erwerb und Nutzung von BahnCard Punkt 2.3

Viele Grüße
Thomas

Nächste Frage zu BahnCard vergessen - BC100?

tom66, Dienstag, 16.09.2008, 13:18 (vor 5673 Tagen) @ Kurti83
bearbeitet von tom66, Dienstag, 16.09.2008, 13:18

Hallo,

wie sieht es eigentlich bei der BC100 aus?

Normalerweise habe ich sie immer dabei, aber wenn ich sie bei einer Prüfung nicht dabei habe?

Gruss Thomas

Nächste Frage zu BahnCard vergessen - BC100?

Fabi, Stuttgart, Dienstag, 16.09.2008, 16:43 (vor 5673 Tagen) @ tom66

Ich würde eine FN machen lassen, weil sonst must du Fahrkarten kaufen und die kann man nur gegen diese 15 Euro (pro Ticket) erstatten lassen. D.h. FN machen lassen und zum Schalter gehen und dann glaube ich sieben Euro Gebühr (wegen BC 100 vergessen) bezahlen ist der günstigste Weg.

Über die DB-Gebührenordnung hatte ich mich also mir mein Geldbeutel abgenommen wurde schon geäussert. Daher am besten BC 100 haben und immer mitnehmen und von dem, was andere Menschen zu ertragen haben, nichts mitbekommen.

Fabi

Schlechtes Geschäft!

Tommyboy, OWL, Dienstag, 16.09.2008, 13:28 (vor 5673 Tagen) @ stuttgarter

Hallo,

sehe ich das also richtig, dass im Fall des Maximalpreises 30,50 Euro plus Bordpreis, also insgesamt 33,55 Euro nachzuzahlen sind? Selbst wenn man sich gegen Vorlage der BC im nachhinein die Differenz erstatten lassen kann, blieben also 15 Euro zu zahlen, während man im Gegenzug nur 5 Euro Rabatt erhält???

Im übrigen: mir ist es auch schonmal passiert, dass ich das Semesterticket vergaß, wobei letztlich "nur" 7 Euro Bearbeitungsgebühr verlangt wurden. Kann es sein, dass unterschiedliche Entgelte fällig werden, abhängig davon, ob man eine Verbundfahrkarte oder FV-Fk nutzt? Denn im Endeffekt wird die FN über den gleichen Weg vom selben Menschen im RZ storniert.....

Gruß
Tommyboy

Schlechtes Geschäft!

stuttgarter, Mittwoch, 17.09.2008, 02:17 (vor 5672 Tagen) @ Tommyboy

Bei Fahrten zum DB-Tarif sind es immer 7 Euro Bearbeitungsgebühr für das "nachzeigen" der Fahrkarte.

Unabhängig davon, wer die FN bearbeitet (ob das nun die DB in Baden-Baden, das Straßenbahnunternehmen oder ein sonstiges VU ist), haben die einzelnen Verbünde ihre eigenen Bestimmungen. Die Bearbeitungsgebühr hängt also von den Tarifen des jeweiligen Verbundes ab. Im VVS (Stuttgart) sind es meines Wissens z.B. 5 €.

Schlechtes Geschäft!

Kurti83, Donnerstag, 18.09.2008, 19:18 (vor 5671 Tagen) @ stuttgarter

Hallo,

Bei Fahrten zum DB-Tarif sind es immer 7 Euro Bearbeitungsgebühr für das "nachzeigen" der Fahrkarte.

Bei Nachzeigen der BC kommst du aber nur mit 15,- EUR davon.

Viele grüße

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