Frage zur Erstattung bei Verspätung (Allgemeines Forum)

ICE822, Mittwoch, 27.10.2010, 20:44 (vor 4901 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin am 16.10. von einer Fahrt nach Nürnberg ins Ruhrgebiet dank des Ausfalls des ICE822 ab Würzburg und anschliessender Fahrt via Kassel statt via Frankfurt insgesamt 1Stunde und 51Minuten zu spät an meinem Ziel angekommen. Ich habe jedoch vergessen mir von den Zugbegleitern die entsprechende Verspätung bescheinigen zu lassen. Nur den Ausfall des ICE 822 ab Würzburg habe ich auf meinem Ticket vermerken lassen. Nun meine Frage. Habe ich jetzt im Nachhinein noch die Möglichkeit meinen Anspruch auf Erstattung von 20% (Sind es glaub ich bei über 1Stunde Verspätung, oder?) geltend zu machen? Wenn ja, wie mache ich das am Besten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und viele Grüße
ICE 822

Antwort zur Erstattung bei Verspätung

Steffen, Mittwoch, 27.10.2010, 20:47 (vor 4901 Tagen) @ ICE822

Hallo,

bestätigen lassen musst Du die Verspätungen eigentlich nicht! Die Verspätungen einzelner Züge sind über ein Jahr nachvollziehbar.

Wenn ja, wie mache ich das am Besten?

Das Fahrgastrechteformular ausfüllen ;)))

Steffen

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Einfach...

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 27.10.2010, 20:49 (vor 4901 Tagen) @ ICE822

...einreichen.

Hallo,

Habe ich jetzt im Nachhinein noch die Möglichkeit meinen Anspruch auf Erstattung von 20% (Sind es glaub ich bei über 1Stunde Verspätung, oder?) geltend zu machen? Wenn ja, wie mache ich das am Besten?

du füllst einfach das Fahrgastrechteformular aus und packst deine Fahrkarte dazu. Auf der Fahrkarte dürften sich genügend Zangenabdrücke befinden, um deinen Weg nachvollziehen zu können. Die Bescheinigung packst du auch noch dazu, die vereinfacht eventuell die Bearbeitung. Fertig.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Einfach...

Regiosprinter, Mittwoch, 27.10.2010, 20:58 (vor 4901 Tagen) @ Holger_HAM

O-Ton eines Zub beim Aushändigen der Formulare:
"Da nehmen Sie sich einfach mal zwei Stunden Zeit und füllen das aus."
:-)
Klaus

Frage zur Erstattung bei Verspätung

Sascha Heß, Mittwoch, 27.10.2010, 20:50 (vor 4901 Tagen) @ ICE822

Hallo!

Du kannst Di einfach in einem Reisezentrum ein Fahrgastrechteformular abholen in dem Du deinen geplanten und tatsächlichen Reiseverlauf eintragen kannst.
Danach einfach einschicken bzw. im Reisezentrum oder einer Agentur abgeben.
Das ServiceCenter Fahrgastrechte kann bis zu 1 Jahr nach dem Reisetermin alles nachvollziehen und Dir die Entschädigung zukommen lassen.

Viele Grüße
Sascha

Frage zur Erstattung bei Verspätung

JanKrohn, Aschaffenburg, Mittwoch, 27.10.2010, 23:11 (vor 4900 Tagen) @ Sascha Heß

Das ServiceCenter Fahrgastrechte kann bis zu 1 Jahr nach dem Reisetermin alles nachvollziehen und Dir die Entschädigung zukommen lassen.

Bis zu 1 Jahr nach Gültigkeit der Fahrkarte. Da es Fahrkarten gibr, die 1 Jahr gültig sind, müssen die die Daten also 2 Jahre aufheben.

Ob man mit einer Einzelfahrt allerdings länger als 1 Jahr mit der Erstattung noch rechnen kann, ist wohl eine andere Frage...

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Du hast Recht

Sascha Heß, Donnerstag, 28.10.2010, 09:40 (vor 4900 Tagen) @ JanKrohn

Hallo Jan,

da habe ich mal wieder nur oberflächlich gelesen und mir dann direkt eine falsche Frist gemerkt.
Du hast Recht, daß man bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte seine Ansprüche geltend machen kann.
Sorry...

Viele Grüße
Sascha

PS: Aber mal unter uns: wer wartet so lange mit dem Einreichen? ;-)

Frage zur Erstattung bei Verspätung

Fernpendler, Mittwoch, 27.10.2010, 21:06 (vor 4901 Tagen) @ ICE822

N'Abend!

Bei der BC100 reiche ich das Formular auch immer ohne jegliche Bestätigung ein. Anhand des angegebenen Fahrtweges kann die DB ja die Historie nachvollziehen.

Grüße Haiko

Frage zur Erstattung bei Verspätung

ICE822, Donnerstag, 28.10.2010, 09:19 (vor 4900 Tagen) @ Fernpendler

Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten. Dann hole ich mir am Samstag im Reisezentrum gleich das Fahrgastrechteformular! :-)

Viele Grüße
ICE822

Fahrgastrechteformular auch online

Matze86, München, Donnerstag, 28.10.2010, 09:25 (vor 4900 Tagen) @ ICE822

Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten. Dann hole ich mir am Samstag im Reisezentrum gleich das Fahrgastrechteformular! :-)

Viele Grüße
ICE822

Kannst es auch online ausfüllen und dann ausdrucken.

formloses Schreiben

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.10.2010, 12:58 (vor 4900 Tagen) @ Matze86

Kannst es auch online ausfüllen und dann ausdrucken.

Oder es ganz bleiben lassen und einen formlosen Brief mit den erforderlichen Daten schreiben, wenn es erstens ein zu komplizierter Vorgang ist oder zweitens mehrere Entschädigungen angefordert werden sollen.

Z.B. so:

[image]

formloses Schreiben

Matze86, München, Donnerstag, 28.10.2010, 13:01 (vor 4900 Tagen) @ Fabian318

Oder so ;)

formloses Schreiben

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.10.2010, 13:05 (vor 4900 Tagen) @ Matze86

Oder so ;)

Genau :) Spart man sich auch das elendige Ausfüllen des Formulares und 12-seitige Ausdrucke*. Formlose Schreiben haben übrigens die Fahrgastrechte-Formular-Nummer 88888888, falls das wen interessiert :D


* Naja, fast...

formloses Schreiben

Matze86, München, Donnerstag, 28.10.2010, 13:06 (vor 4900 Tagen) @ Fabian318

Oder so ;)


Genau :) Spart man sich auch das elendige Ausfüllen des Formulares und 12-seitige Ausdrucke*. Formlose Schreiben haben übrigens die Fahrgastrechte-Formular-Nummer 88888888, falls das wen interessiert :D


* Naja, fast...

Ich habe in allen Fällen (waren bisher nur zwei) auch nur formlose Schreiben verfasst ;)

formloses Schreiben

metal-heli, Tübingen, Freitag, 29.10.2010, 00:13 (vor 4899 Tagen) @ Fabian318

Formlose Schreiben haben übrigens die Fahrgastrechte-Formular-Nummer 88888888, falls das wen interessiert :D

Ich hab das Online-Formular ausgefüllt. Das hast laut Gutschein die selbe Nummer, ist aber sicher nicht formlos :-)

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