Regio buchen trotz D-Ticket wegen Ersatzansprüchen? (Allgemeines Forum)
Beere, Donnerstag, 24.09.2026, 22:02 (vor 21 Tagen)
Ich stehe gerade spät abends am Bahnhof und hab 4h Zugfahrt mit mehreren Regios vor mir. Eigtl. hab ich ein d-ticket und frage mich aber, was wenn eine Verbindung nicht klappt und ich nachts in irgendeinem Brandenburger Städtchen/Dorf festhänge über nacht? Hab ich rehress Ansprüche an die Bahn mit meinem d-ticket ohne gebuchte Fahrt?
Oder sollte ich ganz ausgefuchst sein und vielleicht eine fahrt buchen und dann innerhalb von 3h sofortstorno benutzen sofern die Verbindungen klappen? Falls.nicjt hätte ich eine Fahrt vorzuweisen, oder hab ich eh keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Übernachtung etc bei Nahverkehrsticket?
Nix buchen, Fahrt dokumentieren
JM, Donnerstag, 24.09.2026, 22:29 (vor 21 Tagen) @ Beere
Hallo Beere,
Das mit dem Sofortstorno wird nicht klappen - sonst könnte ja jeder der nicht kontrolliert wurde sein kurzfristig gebuchtes Ticket nach der Fahrt stornieren.
Ich würde alles mit Fotos und Screenshots dokumentieren und falls notwendig ins Hotel gehen und dann über FGR erstatten lassen.
Regio buchen trotz D-Ticket wegen Ersatzansprüchen?
JM, Donnerstag, 24.09.2026, 22:41 (vor 21 Tagen) @ Beere
Sofortstorno
Linux, Freitag, 25.09.2026, 08:02 (vor 21 Tagen) @ Beere
bearbeitet von Linux, Freitag, 25.09.2026, 08:02
Sofortstorno ist innerhalb drei Stunde nach Buchung und vor dem ersten Geltungstag möglich.
Daher für deinen Fall nicht zutreffend.
Sofortstorno
Beere, Freitag, 25.09.2026, 20:36 (vor 20 Tagen) @ Linux
oh krass, war mir gar nicht klar, hab bahn business daher geht das wohl trotzdem
Sofortstorno
frank_le, Freitag, 25.09.2026, 23:36 (vor 20 Tagen) @ Beere
oh krass, war mir gar nicht klar, hab bahn business daher geht das wohl trotzdem
das ist aber kein Sofortstorno sondern die normale Stornoregelung bei BahnBusiness (24 h nach Fahrtende kann man die Fahrkarte kostenfrei stornieren)...
Sofortstorno
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 26.09.2026, 07:31 (vor 20 Tagen) @ frank_le
oh krass, war mir gar nicht klar, hab bahn business daher geht das wohl trotzdem
das ist aber kein Sofortstorno sondern die normale Stornoregelung bei BahnBusiness (24 h nach Fahrtende kann man die Fahrkarte kostenfrei stornieren)...
Gilt das wirklich für Normalpreise?
--
Weg mit dem 4744!
Sofortstorno
Beere, Samstag, 26.09.2026, 10:45 (vor 20 Tagen) @ frank_le
das ist aber kein Sofortstorno sondern die normale Stornoregelung bei BahnBusiness (24 h nach Fahrtende kann man die Fahrkarte kostenfrei stornieren)...
weiß nicht ob das im.menu unterscheidnar ist? muss ich mal drauf achten, ich glaube da steht sofortstorno
24h nach fahrtende? dachte maximal.am gleichen tag, auch interessant
Sofortstorno
frank_le, Sonntag, 27.09.2026, 00:46 (vor 19 Tagen) @ Beere
bearbeitet von frank_le, Sonntag, 27.09.2026, 00:50
das ist aber kein Sofortstorno sondern die normale Stornoregelung bei BahnBusiness (24 h nach Fahrtende kann man die Fahrkarte kostenfrei stornieren)...
weiß nicht ob das im.menu unterscheidnar ist? muss ich mal drauf achten, ich glaube da steht sofortstorno
24h nach fahrtende? dachte maximal.am gleichen tag, auch interessant
bahn.de:
Ihre Vorteile
- 5 Tage volle Flexibilität bei der Zugwahl (1 Tag vor bis 3 Tage nach dem gewählten Reisetag)
- 25 % Rabatt mit der BahnCard Business 25 oder 50 % Rabatt mit der BahnCard Business 50 und individueller Geschäftskundenrabatt
- Bis 6 Monate nach dem letzten Geltungstag kostenfrei stornierbar
- Sitzplatzreservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive
- Inklusive City-Ticket in 130 Städten
Sofortstorno
frank_le, Sonntag, 27.09.2026, 00:56 (vor 19 Tagen) @ frank_le
das ist aber kein Sofortstorno sondern die normale Stornoregelung bei BahnBusiness (24 h nach Fahrtende kann man die Fahrkarte kostenfrei stornieren)...
weiß nicht ob das im.menu unterscheidnar ist? muss ich mal drauf achten, ich glaube da steht sofortstorno
24h nach fahrtende? dachte maximal.am gleichen tag, auch interessant
bahn.de:Ihre Vorteile
- 5 Tage volle Flexibilität bei der Zugwahl (1 Tag vor bis 3 Tage nach dem gewählten Reisetag)
- 25 % Rabatt mit der BahnCard Business 25 oder 50 % Rabatt mit der BahnCard Business 50 und individueller Geschäftskundenrabatt
- Bis 6 Monate nach dem letzten Geltungstag kostenfrei stornierbar
- Sitzplatzreservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive
- Inklusive City-Ticket in 130 Städten
gilt für Flexpreis Business
Sofortstorno
Beere, Sonntag, 27.09.2026, 23:42 (vor 18 Tagen) @ frank_le
gilt für Flexpreis Business
es geht aber um den normalen Flexpreis nur mit Business Account
Sofortstorno
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 29.09.2026, 16:06 (vor 16 Tagen) @ Beere
gilt für Flexpreis Business
es geht aber um den normalen Flexpreis nur mit Business Account
...die beide für eine reine Nahverkehrsverbindung nicht relevant sind.
--
Weg mit dem 4744!
Sofortstorno
Beere, Samstag, 03.10.2026, 15:51 (vor 12 Tagen) @ JeDi
gilt für Flexpreis Business
es geht aber um den normalen Flexpreis nur mit Business Account
...die beide für eine reine Nahverkehrsverbindung nicht relevant sind.
versteh ich nicht, was bedeutet das konkret?
Regio buchen trotz D-Ticket wegen Ersatzansprüchen?
Barzahlung, Freitag, 25.09.2026, 11:27 (vor 21 Tagen) @ Beere
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 25.09.2026, 11:30
Falls.nicjt hätte ich eine Fahrt vorzuweisen, oder hab ich eh keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Übernachtung etc bei Nahverkehrsticket?
Von welchen EU-Fahrgastrechtsansprüchen der innerdeutsche Nahverkehr ausgenommen ist, kannst Du § 2 Abs. 1 EVO entnehmen.
Ansonsten gilt natürlich das, was in den TB DT Teilen A und C jeweils unter der Nr. 8 steht. https://www.deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen/
Regio buchen trotz D-Ticket wegen Ersatzansprüchen?
brandenburger, Perleberg, Freitag, 25.09.2026, 13:33 (vor 20 Tagen) @ Beere
Eigtl. hab ich ein d-ticket
Du brauchst nichts extra buchen oder dergleichen. Ich habe schon mehrmals Hotelübernachtungen ersetzt bekommen nach Zugverspätungen mit D-Ticket.
Und erst vor vier Wochen musste ich zuerst ein ICE-Ticket vorstrecken, nachdem der Erixx zu spät in Büchen eintraf. Und da leider auch der ICE verspätet in Wittenberge ankam, kam noch eine Taxifahrt dazu.
Die 84,20 € sind gestern auf meinem Konto eingegangen, ohne weitere Rückfrage. Herzlichen Dank nochmal, falls jemand mitliest!
Die größere Herausforderung wird eher sein, mitten in der Nacht in "irgendeinem Brandenburger Städtchen/Dorf" ein Hotel mit geöffneter Rezeption zu finden.
Das befürchte ich auch. Selbst Taxen gibt es in Wittenberge nur noch am Wochenende.
Und wie ging es jetzt aus?
JM, Freitag, 25.09.2026, 15:47 (vor 20 Tagen) @ Beere
Hallo Beere,
Und was hast du jetzt gemacht? Hotel gebucht? Früherer Zug? Pünktlicher Zug.
Reale Fälle
плацкарт, Samstag, 26.09.2026, 08:27 (vor 20 Tagen) @ Beere
Moin, mich würden zu diesem Thema eure realen Erstattungsfälle interessieren. Und zwar Fälle mit langen Strecken mit der letzten Verbindung des Deutschland-Tickets.
Welches Unternehmen habt ihr wann um Hilfestellung gebeten?
Wie habt ihr entschieden, ob Ihr ein teures ICE-Ticket nachkauft oder selbst ein Hotel vorfinanziert?
Wie schnell kam die Erstattung? Wie oft musstet ihr Widerspruch einlegen oder die Schlichtungsstelle einschalten?
Wie war euer der Kontakt zum Verkehrsunternehmen während der Fahrt?
Ich versuche gerade Fälle länger Fahrten zu konstruieren und komme zu dem Ergebnis, dass eigentlich immer ein ICE die Verbindung massiv einkürzt und dadurch eine Hotelübernachtung selten notwendig wird. Dies kann in Thüringen, Sachsen etc. wieder anders sein.
wirst du hier vmtl nicht viele finden.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 26.09.2026, 11:50 (vor 20 Tagen) @ плацкарт
Hey,
da vor allem Theoretiker über Theoretisches diskutieren - das aber episch -, wird die Antwortfrequenz vmtl übersichtlich bleiben ...
Zum ICE-Fall: die örtliche Dorfzeitung berichtete über Reisende, die wegen Verspätungen Mitfahrt im ICE begehrten, was verweigert wurde. So verpassten sie den letzten Anschluß und bekamen ein Taxi. Der Zeitungsredakteur hielt das für vermeidbare Geldverschwendung und mahnte mehr Weitsicht beim Bahnfahrpersonal an.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
wirst du hier vmtl nicht viele finden.
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 26.09.2026, 15:09 (vor 19 Tagen) @ Der Blaschke
Hey,
da vor allem Theoretiker über Theoretisches diskutieren - das aber episch -, wird die Antwortfrequenz vmtl übersichtlich bleiben ...
Zum ICE-Fall: die örtliche Dorfzeitung berichtete über Reisende, die wegen Verspätungen Mitfahrt im ICE begehrten, was verweigert wurde. So verpassten sie den letzten Anschluß und bekamen ein Taxi. Der Zeitungsredakteur hielt das für vermeidbare Geldverschwendung und mahnte mehr Weitsicht beim Bahnfahrpersonal an.
Schöne Grüße von jörg
Was so auch nicht stimmt, denn warum sollte das ICE Personal die mitfahrt gänzlich verweigern.
Wenn man natürlich nicht gewillt ist ein Ticket zu kaufen sieht das ganze schon anders aus.
Ich würde in der Situation, mit eventuell anderen fragen ob eine Mitfahrt so gewährt wird und wenn nicht muss eben das Ticket gekauft werden um es dann einzureichen.
wirst du hier vmtl nicht viele finden.
Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 26.09.2026, 18:18 (vor 19 Tagen) @ Reservierungszettel
Zum ICE-Fall: die örtliche Dorfzeitung berichtete über Reisende, die wegen Verspätungen Mitfahrt im ICE begehrten, was verweigert wurde. So verpassten sie den letzten Anschluß und bekamen ein Taxi. Der Zeitungsredakteur hielt das für vermeidbare Geldverschwendung und mahnte mehr Weitsicht beim Bahnfahrpersonal an.
Was so auch nicht stimmt, denn warum sollte das ICE Personal die mitfahrt gänzlich verweigern.Wenn man natürlich nicht gewillt ist ein Ticket zu kaufen sieht das ganze schon anders aus.
Aber wer hat denn nun etwas davon, wenn das Personal die Mitfahrt verweigert und die Reisenden ein Hotel nehmen?
Könnten die Leute einfach ohne weitere Umstände mit dem ICE mitfahren, wären doch alle gut bedient. So muss erst umständlich Geld in die Hand genommen werden, was dann wieder auf Antrag zurückgezahlt werden muss und im Zweifel muss die DB noch draufzahlen, weil den Reisenden ein Hotel zusteht. Da wäre die kostenlose ICE-Fahrt doch wohl das kleinste allen Übels. Das Personal hat doch so oder so nichts davon.
wirst du hier vmtl nicht viele finden.
JanZ, HB, Samstag, 26.09.2026, 18:41 (vor 19 Tagen) @ Alter Köpenicker
bearbeitet von JanZ, Samstag, 26.09.2026, 18:41
Zum ICE-Fall: die örtliche Dorfzeitung berichtete über Reisende, die wegen Verspätungen Mitfahrt im ICE begehrten, was verweigert wurde. So verpassten sie den letzten Anschluß und bekamen ein Taxi. Der Zeitungsredakteur hielt das für vermeidbare Geldverschwendung und mahnte mehr Weitsicht beim Bahnfahrpersonal an.
Was so auch nicht stimmt, denn warum sollte das ICE Personal die mitfahrt gänzlich verweigern.Wenn man natürlich nicht gewillt ist ein Ticket zu kaufen sieht das ganze schon anders aus.
Aber wer hat denn nun etwas davon, wenn das Personal die Mitfahrt verweigert und die Reisenden ein Hotel nehmen?
Nach den derzeitigen Regeln hat DB Fernverkehr etwas davon, weil sie keine Fahrgäste ohne Gegenleistung befördern müssen. Und das Personal hat etwas davon, weil es keinen Ärger bekommt. Klar könnte man das alles ändern, aber du hast ja gefragt, warum so gehandelt wurde, wie anscheinend gehandelt wurde (wobei wir immer noch nicht viel über den Fall wissen).
Reale Fälle
VT642, Samstag, 26.09.2026, 16:40 (vor 19 Tagen) @ плацкарт
Es gibt keine Pflicht, die Ersatzbeförderung mit dem ICE der Hotelübernachtung oder dem Taxi vorzuziehen. Wenn das Eisenbahnunternehmen binnen 100min keine Alternative zur Verfügung stellt, darf der Reisende selbst entscheiden, was er bevorzugt. Ob es einen ICE gegeben hätte, mit dem das Ziel noch erreichbar wäre, spielt beim D-Ticket keine Rolle. Man darf natürlich im Rahmen der Ersatzbeförderung bis 120€/Person eine entsprechende Fahrkarte erwerben und einreichen, kann aber genauso gut in eine angemessenes Hotel gehen oder für o.g. Betrag ein Taxi nehmen. Es ist nicht die Pflicht des Reisenden, etwaige Fernverkehrszüge zu recherchieren.
Reale Fälle
611 040, Erfurt, Samstag, 26.09.2026, 18:05 (vor 19 Tagen) @ VT642
Das "Problem" ist aber dass es (übrigens NUR beim Taxi) diese bescheuerte Limitierung auf 120€ gibt. Warum?
Fast nie würde das in der Praxis auch reichen, denn damit kommt man mit dem Taxi nicht weit.
Hotel muss angemessen sein, das kann 100€ p.P./Nacht sein, aber auch 300€ wenns keine anderen Hotels gibt.
Fernverkehr oder Bus fahren kann man natürlich auch.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Reale Fälle
VT642, Samstag, 26.09.2026, 20:04 (vor 19 Tagen) @ 611 040
Wenn ich mich hier im Forum so umschaue, gäbe es wohl so manche, die, wenn es keine Begrenzung gäbe, irgendwelche Verbindungen zusammenfabulieren, um dann zum D-Ticket Preis mit dem Taxi von Frankfurt nach Hamburg zu fahren.
Reale Fälle
ICE1021, Samstag, 26.09.2026, 21:28 (vor 19 Tagen) @ VT642
bearbeitet von ICE1021, Samstag, 26.09.2026, 21:30
Das mit den 120 Euro stimmt so nicht. Es wurden auch schon Großraumtaxis München - Berlin vorab gewährt (3600 Euro / 2 Taxen / 10 Personen). So geschehen 4.12.2022 als der Münchner Hbf tagelang eingeschneit war.
Reale Fälle
JoeO, Braunschweig, Sonntag, 27.09.2026, 16:32 (vor 18 Tagen) @ ICE1021
Das mit den 120 Euro stimmt so nicht.
Die 120 EUR sind der Maximalbetrag pro Reisenden den die Bahn erstattet, wenn im Nachhinein eine vom Reisenden selbst organisierte Ersatzbeförderung über die Fahrgastrechte eingereicht wird.
Organisiert dagegen die Bahn Taxis als SEV oder gibt sie Gutscheine für Taxis aus, dann gibt es keine solche Obergrenze.
Reale Fälle
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 26.09.2026, 22:13 (vor 19 Tagen) @ VT642
Hey.
Wenn ich mich hier im Forum so umschaue, gäbe es wohl so manche, die, wenn es keine Begrenzung gäbe, irgendwelche Verbindungen zusammenfabulieren, um dann zum D-Ticket Preis mit dem Taxi von Frankfurt nach Hamburg zu fahren.
Da fällt mir bei Frankfurt grad das Gehampel eines Fahrgastes ein. Wir kamen abends mit dem RE 1 aus Norddeich und hatten vor Bremen gut Verspätung. Da kam ein Herr mittleren Alters zu mir, durchaus sendungsbewußt. Seine letzte Verbindung spätabends nach Frankfurt Flughafen sei nicht mehr fahrbar. Ich müsse ihm jetzt ein Taxischein ausstellen. In einem Tonfall vorgetragen, der keine Zweifel zuließ. Ich negierte erstmal meine Verantwortung. Ließ er nicht gelten. Nach Paragraph wasweißich Handelsgesetzbuch, BGB und was er da alles hatte, sei ich ein "Vertreter des Beförderers" und damit zur Ausgabe des Taxischeins befugt - Punkt. Da war ich begeistert; ich dachte, ich sei nur doofer Fahrgastzähler ... Dann wurde er wieder bestimmt: er führe jetzt mit dem Taxi nach Frankfurt und das müsse man ihm bezahlen.
Ich verwies ihn dann zum 3x an den Servicepoint und erklärte ihm, dass ich doch gar nichts dagegen habe, wenn er sich ein Taxi nimmt. Und ich wünschte ihm viel Glück, dass er wen findet, der das bezahlt. Vielleicht ja in Frankfurt am Flughafen oder unterwegs an einer Autobahnraststätte ... Verbindlich kann ich auch ganz gut und so gab es zum Schluß die Ansage, dass ICH ihm das nicht genehmige und auch nicht bezahle.
Er fotografierte dann mein Namensschild. Mein Angebot, ihm meinen Ausweis zum Vergleich des Namens zu zeigen, war schon vergebens, da war er schon auf dem Weg Richtung Haupthalle.
Ja, merke stets: MAN HAT NUR SOVIEL RECHT, WIE MAN MACHT HAT ...
Was draus wurde, weiß ich nicht. Hab nie wieder was gehört. Finde ich immer so schade, dass sich die Leute, die dann große Beschwerden ankündigen, nachher nix machen. Dabei fordere ich sie stets auf, das Angedrohte auch umzusetzen. Erwähne immer, dass von Beschwerden bei uns (ohne das "uns" zu konkretisieren) eine ganze Abteilung lebt - die Beschwerde also Arbeitsplätze sichert.
Heute war auf dem Weg nach Wilhelmshaven nur eine Touristin aus Kassel nervlich angeschlagen, obwohl sie nur eine Std Verspätung hatte und das Schiff zur Insel noch erreichbar war. Ich sagte ihr fröhlich, dass dann doch alles gut sei: jetzt sei sie wenigstens garantiert urlaubsreif!!! Da konnte selbst sie sich ein Lächeln nicht verkneifen. Na bitte, geht doch ...
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Reale Fälle (Flugausfall): 3300€ Taxi - München nach Paris
JM, Montag, 28.09.2026, 12:55 (vor 17 Tagen) @ VT642
Air France musste neulich Taxikosten in Höhe von 3300€ erstatten weil der Flug ausgefallen war und keine Umbuchung erfolgte:
Reale Fälle (Flugausfall): 3300€ Taxi - München nach Paris
aron, Dienstag, 29.09.2026, 13:00 (vor 16 Tagen) @ JM
Wobei das Szenario „Ich buche mir 15 Flüge mit Star Alliance, um Perks im Bonusprogramm zu bekommen und wenn einer ausfällt, habe ich 3300€ für Taxi und Geld für einen Anwalt um die einzuklagen“ vermutlich nicht ganz die Lebenswirklichkeit der meisten Menschen betrifft. Aber vielleicht muss sowas ja mal in der Zeitung stehen, damit genug Leute aus Wut sagen „Wenn der da 3300€ bekommt, reiche ich meine 30€ aber auch ein“.
Keine Begrenzung in Fällen der Hilfeleistung
Barzahlung, Montag, 28.09.2026, 15:00 (vor 17 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 28.09.2026, 15:00
Wenn ich mich hier im Forum so umschaue, gäbe es wohl so manche, die, wenn es keine Begrenzung gäbe, irgendwelche Verbindungen zusammenfabulieren, um dann zum D-Ticket Preis mit dem Taxi von Frankfurt nach Hamburg zu fahren.
Organisiert dagegen die Bahn Taxis als SEV oder gibt sie Gutscheine für Taxis aus, dann gibt es keine solche Obergrenze.
Wie Ihr u.a. am hier eingestellten Medienbericht über den Hinweisbeschluss (LG Landshut, 03.12.2025, 13 S 2471/25 e) sehen könnt, gibt es für Taxikosten bis zum Reiseziel als Schadensersatz wegen Verweigerung der Weiterbeförderung oder Hilfeleistung gerade keine feste Obergrenze. Das gilt wegen Art. 20 Abs. 2 lit. b PRR erstmal auch für eine Fahrt mit dem D-Ticket im Eisenbahnverkehr.
Da man bei Bahnens i.d.R. am Folgetag einfach in den nächsten Zug einsteigen und bis zum Ziel weiterfahren kann, wäre bloß zu beachten, dass die Taxikosten sich im Rahmen dessen bewegen, was eine Hotelübernachtung vor Ort inkl. Bahnhofstransfer gekostet hätte.
Wenn Dir dagegen nach ICE/TGV-Ausfall in Paris an der Bahnsteigsperre die Weiterbeförderung nach Frankfurt verweigert wird und davon auszugehen ist, dass Du auf ewig dort festsitzen würdest, dürfte eine Taxifahrt nach Frankfurt auch im vierstelligen Wert sehr wahrscheinlich ersatzfähig sein.