Deutsche Bahn vorbildlich bei Fahrgastrechten für Behinderte (Allgemeines Forum)

Christian1977, Dienstag, 07.07.2026, 19:36 (vor 13 Tagen)

Im Vergleich z.B. zur ÖBB ist die Deutsche Bahn in Sachen Fahrgastrechte für Schwerbehinderte mit Fahrberechtigung vorbildlich. Während die ÖBB es ablehnt die Fahrberechtigung für den Nahverkehr und ein ÖBB-Fernverkehrsticket von Österreich nach Deutschland als "eine Fahrt" zu sehen, ist die Deutsche Bahn in dieser Hinsicht kundenfreundlicher.

Quelle: https://www.therapie-online.de/thema/reisen/deutsche-bahn-vorbildlich-bei-fahrgastrechten/

DB darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren

Rollstuhlfahrer, Ludwigshafen-Oggersheim, Freitag, 10.07.2026, 13:51 (vor 10 Tagen) @ Christian1977

Die Sichtweise auf das Thema ist bei unterschiedlichen Stellen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Im Gegensatz zu "Deutsche Bahn vorbildlich bei Fahrgastrechten für Behinderte" gibt es ganz aktuell auch etwas mit einer ganz anderen Ausrichtung: "Deutsche Bahn (DB) darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren" (siehe Artikel dazu). Das bezieht sich auf ein schon seit Jahren laufendes rechtliches Verfahren zur beharrlichen Weigerung, Menschen im Rollstuhl trotz gültiger Fahrkarte mitfahren zu lassen. Es geht dabei um den gar nicht seltenen Fall fehlender Barrierefreiheit und die dadurch "erforderliche" Unterstützung beim Ein- und Ausstieg mit Einstiegshilfen - und zwar zu allen fahrplanmäßigen Zügen.

Kaum jemand außerhalb des Kreises der Betroffenen macht sich über weitere Folgen Gedanken: Lieber einen Super-Sparpreis für 17,99 EUR oder für 34,99 EUR eine halbe Stunde später? Für mich im Rollstuhl ist das ganz einfach. Fährt die günstigere Verbindung früh morgens und noch vor den Service-Zeiten des betreffenden Bahnhofs, dann "entscheide" ich mich für den höheren Preis, weil die Einstiegshilfe für den günstigeren Preis abgelehnt wird. Eine passende Jubelmeldung könnte mit "Wir dürfen das" überschieben werden.

Gruß in die Runde
Bernd

DB darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren

VT642, Freitag, 10.07.2026, 17:03 (vor 10 Tagen) @ Rollstuhlfahrer

Kaum jemand außerhalb des Kreises der Betroffenen macht sich über weitere Folgen Gedanken: Lieber einen Super-Sparpreis für 17,99 EUR oder für 34,99 EUR eine halbe Stunde später? Für mich im Rollstuhl ist das ganz einfach. Fährt die günstigere Verbindung früh morgens und noch vor den Service-Zeiten des betreffenden Bahnhofs, dann "entscheide" ich mich für den höheren Preis, weil die Einstiegshilfe für den günstigeren Preis abgelehnt wird. Eine passende Jubelmeldung könnte mit "Wir dürfen das" überschieben werden.

Wenn die Einstiegshilfe abgelehnt wird und die Verbindung somit nicht von dir genutzt werden kann, da du ohne eigenes Verschulden nicht in den Zug kommst, musst du meines Erachtens mit einer Verspätung von mind. 20min am Zielort rechnen und hättest damit Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung. Ich würde nicht aus freien Stücken mehr bezahlen, nur weil es der Beförderer nicht auf die Reihe bekommt, dir Zugang zum Zug zu ermöglichen.

Wer ist verantwortlich?

плацкарт, Freitag, 10.07.2026, 18:34 (vor 10 Tagen) @ Rollstuhlfahrer

Ich könnte mir vorstellen, dass fehlende Barrierefreiheit - auch ein kaputter Fahrstuhl, der den Zustieg unmöglich macht - beim Rollstuhlfahrer zur Aufhebung der Zugbindung führen muss. Auch zwischendurch, z. B. an einem Turmbahnhof kann der Umstieg nicht mehr möglich sein. Kann mir nicht vorstellen, dass der Rollstuhlfahrer dann Pech gehabt hat.

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