Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt (Fahrkarten und Angebote)

PPV, Winterthur, Mittwoch, 01.07.2026, 23:37 (vor 18 Tagen)

Hallo

Dass man bei der DB über die App besser "durchkommt" als im Web, fuchst mich. Zahlreiche Vorgänge, die im Web fehlerhaft sind (z.B. Verkehrsmittelwahl für unterschiedliche Abschnitte), laufen über die App flüssiger. Ich will die App aber eigentlich nicht....

Offenbar hat man für den 9.8. den IC 2042 weggefahrplanändert, wodurch meine Zugbindung aufgehoben wurde. Dies steht aber nur unter "Reiseplan", bei "Ticket" ist die Zb immer noch eingetragen. Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben". Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.

Ist das das normale Vorgehen, bzw. kommt das noch?

Danke.

Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt

wachtberghöhle, Donnerstag, 02.07.2026, 07:39 (vor 18 Tagen) @ PPV

Hallo

Dass man bei der DB über die App besser "durchkommt" als im Web, fuchst mich. Zahlreiche Vorgänge, die im Web fehlerhaft sind (z.B. Verkehrsmittelwahl für unterschiedliche Abschnitte), laufen über die App flüssiger. Ich will die App aber eigentlich nicht....

Offenbar hat man für den 9.8. den IC 2042 weggefahrplanändert, wodurch meine Zugbindung aufgehoben wurde.

Sind die theoretischen Voruassetzungen gem. BBP alle erfüllt?

Dies steht aber nur unter "Reiseplan", bei "Ticket" ist die Zb immer noch eingetragen. Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben". Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.


Ist das das normale Vorgehen, bzw. kommt das noch?

Die Anzeige in der App erscheint oftmals auch erst kurzfristig.

Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt

PPV, Winterthur, Freitag, 03.07.2026, 23:17 (vor 16 Tagen) @ wachtberghöhle


Sind die theoretischen Voruassetzungen gem. BBP alle erfüllt?

Was ist BBP?

Wenn der Zug, für den eine Zb besteht, nicht mehr fährt oder anders, was soll da nicht erfüllt sein?

Anzeige "Zugbindung aufgehobenen" ist nicht offiziell

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 02.07.2026, 16:16 (vor 18 Tagen) @ PPV

Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben". Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.

Ist das das normale Vorgehen, bzw. kommt das noch?


Die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung ist (noch) kein offizielles Feature.

Die Deutsche Bahn arbeitet daran, eine aufgehobene Zugbindung beim Ticket bzw. bei den Buchungsdaten anzuzeigen. Dieser Algorithmus arbeitet jedoch noch nicht zuverlässig. Aus diesem Grund gibt es bisher von der Bahn keinerlei Hinweise auf diese Funktion. Weder in den Beförderungsbedingungen noch auf der Webseite oder in anderen Veröffentlichungen wird diese Funktion bisher erwähnt. Sie wurde zwar mittlerweile im Buchungssystem freigeschaltet, läuft aber immernoch als "Praxistest".

Das aufgehobene Zugbindungen nicht angezeigt werden oder auch nach einer Anzeige später wieder verschwinden kommt durchaus vor, hat aber keinen Einfluss auf die tatsächliche Aufhebung der Zugbindung. Offiziell gilt bislang nur, dass die Zugbindung bei einer mehr als 20 minütigen Verspätung (international 60 Minuten), Anschlussverlust, Zugausfall oder vorverlegte Abfahrt ohne weitere Bescheinigung aufgehoben ist.

ob "offiziell" oder nicht...

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 03.07.2026, 02:04 (vor 17 Tagen) @ JoeO

Die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung ist (noch) kein offizielles Feature.

Danke für den Hinweis, den du auch an anderer Stelle schon angebracht hattest. Für die Praxis dürfte es aber irrelevant sein, ob dieses Feature in den Beförderungsbedingungen oder anderswo beschrieben wird.

Da nirgends groß und deutlich vermerkt ist, dass dieser Hinweis ohne Gewähr gegeben wird, muss sich jeder Kunde darauf verlassen können, dass eine solche "elektronische Bescheinigung" auch gültig ist, ebenso wie ein entsprechender Hinweis in einer E-Mail. Die Mitteilung kommt doch, wenn man es so sagen will, über einen offiziellen Kommunikationskanal der DB.

Die Deutsche Bahn arbeitet daran, eine aufgehobene Zugbindung beim Ticket bzw. bei den Buchungsdaten anzuzeigen. Dieser Algorithmus arbeitet jedoch noch nicht zuverlässig.

Sicherlich nicht 100-prozentig, aber in den allermeisten Fällen, in denen es zur Aufhebung kommt, wird es früher oder später auch angezeigt, so jedenfalls meine Erfahrung. An eine fehlerhafte Anzeige in dem Sinne, dass es gar keinen Grund zur Aufhebung gab, kann ich mich nicht erinnern.

... Sie wurde zwar mittlerweile im Buchungssystem freigeschaltet, läuft aber immernoch als "Praxistest".

Kann man es noch als Test bezeichnen? Wie lange gibt es diese Hinweise schon? Bestimmt ein Jahr, wenn nicht zwei oder mehr.

Das aufgehobene Zugbindungen nicht angezeigt werden oder auch nach einer Anzeige später wieder verschwinden kommt durchaus vor, hat aber keinen Einfluss auf die tatsächliche Aufhebung der Zugbindung.

Wer sich aber die Info abspeichert, darf sich auch darauf verlassen, dass sie gültig bleibt.

Zumindest wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorgelegen haben, bleibt eine Aufhebung auch bestehen, selbst wenn z.B. die Verspätung verringert wird und der Anschluss doch wieder erreicht werden kann. Entsprechend scheint es auch programmiert zu sein, wobei auch das sicher nicht immer perfekt funktioniert.

"offiziell" oder nicht...

JoeO, Braunschweig, Freitag, 03.07.2026, 07:42 (vor 17 Tagen) @ Co_Tabara-98

Da nirgends groß und deutlich vermerkt ist, dass dieser Hinweis ohne Gewähr gegeben wird, muss sich jeder Kunde darauf verlassen können, dass eine solche "elektronische Bescheinigung" auch gültig ist, ebenso wie ein entsprechender Hinweis in einer E-Mail.


Wenn der Kunde von der Bahn die Nachricht bekommt dass die Zugbindung aufgehoben ist, dann ist die Zugbindung aufgehoben! Der Hinweis beim Ticket oder die E-Mail sind einer Bescheinigung aus dem Reisezentrum gleichgestellt. Das ergibt sich auch aus Punkt A 9.1.4 der Beförderungsbedingungen Personenverkehr, die folgende Informationskanäle aufführt:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen in Bahnhöfen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
  • Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de
  • eine vom Beförderer oder vom Bahnhofsbetreiber ausgestellte Bestätigung

Das die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung kein "offizielles" Feature ist sollte das Feature erklären. Ein Fehlen des Hinweises beim Ticket hat keinerlei Bedeutung.
Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.

"offiziell" oder nicht...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 03.07.2026, 09:17 (vor 17 Tagen) @ JoeO

Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.

Jetzt mal ernsthaft: woraus ergibt sich das?

Folgendes Szenario:

- in der App erscheint eine Aufhebung der Zugbindung, obwohl die Zugbindung nach den üblichen Regeln eigentlich gar nicht aufehoben wäre
- Jemand fährt auf einem Zuggebundenen Abschnitt RE statt ICE
- Da das Personal des RE die aufgehobene Zugbindung nicht nachvollziehen kann (das können ja nur die Prüfgeräte der DB Fernverkehr und weder die der DB Regio noch die der NE-Bahnen) erhält der Reisende eine Fahrpreisnacherhebung

Welches Vorgehen empfiehlst Du hier? Auf welcher Grundlage meinst Du dass der Reisende gegen die FN vorgehen kann?

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Weg mit dem 4744!

"offiziell" oder nicht...

JanZ, HB, Freitag, 03.07.2026, 09:23 (vor 17 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von JanZ, Freitag, 03.07.2026, 09:25

Schlicht und einfach daraus, dass die App es mir gesagt hat und ich nicht wissen kann und muss, dass die App mir Unsinn anzeigt. Das mag sich nicht direkt aus dem Tarifrecht ergeben, aber vermutlich aus dem allgemeinen Verbraucherrecht (Treu und Glauben etc.).
Vermutlich wird es da aber nie zu einem Prozess kommen, da spätestens die Schlichtungsstelle ein Fallenlassen einer eventuellen FN empfehlen wird.

"offiziell" oder nicht...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 03.07.2026, 09:29 (vor 17 Tagen) @ JanZ

Schlicht und einfach daraus, dass die App es mir gesagt hat und ich nicht wissen kann und muss, dass die App mir Unsinn anzeigt. Das mag sich nicht direkt aus dem Tarifrecht ergeben, aber vermutlich aus dem allgemeinen Verbraucherrecht (Treu und Glauben etc.).
Vermutlich wird es da aber nie zu einem Prozess kommen, da spätestens die Schlichtungsstelle ein Fallenlassen einer eventuellen FN empfehlen wird.

Ich tu mich halt schwer damit, dass ein EVU eine FN fallen lassen soll, weil ein anderes EVU eine Falschauskunft gegeben hat. Ich könnte mir hier höchstens vorstellen, dass sich DB Fernverkehr schadenersatzpflichtig macht. Deshalb hatte ich ja explizit nach dem empfohlenen Vorgehen gefragt.

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Weg mit dem 4744!

"offiziell" oder nicht...

плацкарт, Freitag, 03.07.2026, 18:53 (vor 17 Tagen) @ JeDi

Also ich wurde neulich Zeuge einer Wahlfreiheit zwischen Nachlösen des NE-Abschnitts am Ende der Sparpreisverbindung oder dem Verlassen der Ferkeltaxe im nächsten Kaff.

Frau Fahrgast verlangte auf meinen Rat eine Klärung durch die Bundespolizei. Die verweigerte der anwesende Schaffner. Ihr Gatte zahlte dann den Wegzoll, weil er's hinter sich bringen wollte.

Begründung für das Ganze: die NE-Zugbegleiter könnten nicht nachprüfen, ob das OT nicht schon einmal auf ihrer Strecke benutzt worden war.

Ich war verwundert.

"offiziell" oder nicht...

PPV, Winterthur, Freitag, 03.07.2026, 23:12 (vor 16 Tagen) @ плацкарт

Frau Fahrgast verlangte auf meinen Rat eine Klärung durch die Bundespolizei. Die verweigerte der anwesende Schaffner.

Was ist ein Schaffner?
Wie soll er das verweigert haben? "Ich steig weder aus noch bezahle ich" - was hätte der Zub da gemacht?

Begründung für das Ganze: die NE-Zugbegleiter könnten nicht nachprüfen, ob das OT nicht schon einmal auf ihrer Strecke benutzt worden war.

Ja und? Die DB-Zub zwischen Erzingen und Thayngen sowie die der Autofähre FN-Romanshorn können die Swisspässe auch nicht lesen. Das ist aber nicht das Problem des Reisenden. Bei meinen Beobachtungen wurde der Swisspass immer ungeprüft akzeptiert.

Wenn auf der NE-Bahn DB-Tarif gilt, ist es nicht das Problem des Reisenden, wenn die Zubs das nicht nachprüfen können.

Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt

ffz, Samstag, 04.07.2026, 08:24 (vor 16 Tagen) @ PPV


Was ist ein Schaffner?
Wie soll er das verweigert haben? "Ich steig weder aus noch bezahle ich" - was hätte der Zub da gemacht?

Ganz einfach: Der Schaffner vulgo Zugbegleiter teilt dir mit, dass er dich am nächsten Halt von der Weiterfahrt ausschließt. Dann gibt es die Wahl dass du freiwillig aussteigst oder dich die Landes- bzw Bundespolizei auch gegen deinen Willen aus dem Zug begleitet/befördert.

Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.


Wenn auf der NE-Bahn DB-Tarif gilt, ist es nicht das Problem des Reisenden, wenn die Zubs das nicht nachprüfen können.

Das wird spätestens dann zum Problem des Fahrgastes, wenn der Zugbegleiter von seinem Hausrecht Gebrauch macht.

Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.07.2026, 09:49 (vor 16 Tagen) @ ffz

Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.

Das Hausrecht obliegt stets dem Zugführer und keinem der ggf. vorhandenen Schaffner, Kundenbetreuer o.ä.

--
Weg mit dem 4744!

Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 04.07.2026, 13:16 (vor 16 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 04.07.2026, 13:18

Huhu.

Das Hausrecht obliegt stets dem Zugführer und keinem der ggf. vorhandenen Schaffner, Kundenbetreuer o.ä.

Oder man delegiert es an den Fahrgastbefrager ... ;-)


Mal bei ner Schwerbehindertenzählung im Bus erlebt: Kunde hat nur eine Wertmarke, aber nicht den Schwerbehindertenausweis dazu. Ich moniere das. Kunde steht noch vorn beim Fahrer. Es gibt eine Diskussion zwischen Fahrer und Kunde. Dann muss eine Entscheidung her. Der Fahrer, der mit mir und meiner Aufgabe nichts anfangen kann und mich offenkundig für einen Kontrolleur des Auftraggebers hält, der auch ihn kontrolliert, sagt, dass ich das entscheiden müsse. Okay, mache ich. Zahlen wollte der Fahrgast nicht. Also stieg er wieder aus ... Es war ganz offenkundig, dass der eigentliche Schwerbehindertenausweis seinem Vater oder anderen Verwandten gehörte und nicht ihm.

Es gab mal Zoff im Zug mit Kunden, die erst kein Ticket hatten, dann am Bahnsteig während der Wartezeit nachlösten, aber dann die Tür blockierten und eine Türstörung verursachten. Wutentbrannt stürmte der Triebfahrzeugführer aus seinem Führerstand. Fragte die Schaffnerin, ob die Leute Ausweise dabei hätten und wir die aufschreiben könnten. Die Schaffnerin war zögerlich. Ich sag: ich würde die raussetzen; ist am einfachsten! Sagt der Lokführer zu denen: Sie haben's gehört. Raus! Für den nötigen Nachdruck durfte dann wieder ich sorgen ... ;-).

Als die DB noch den RE 60 Braunschweig Rheine fuhr, fragte mich ein Schaffner, ob ich mithelfen könne, in Hannover einen Italiener rauszusetzen. Der hatte ein SWT, es war aber schon Montag. In Hannover war der Schaffner weg; durfte ich ihn allein raussetzen. Er drohte mir mit seinen Landsleuten und Freunden von der Mafia, die würden ihn schon rächen und mich abmurksen. Warte ich jetzt schon über 10 Jahre drauf. Ach ja, in Lehrte fragte mich der Schaffner dann, ob der draußen wäre ...

Einmal sollte ich mithelfen, einen mit VBN-Ticket, der stets bis Cloppenburg fuhr, in Ahlhorn rauszusetzen. Alleine traute sich der Schaffner das nie. Letzter Zug, Wintertags - da hilft man doch gern. Später erzählte der Schaffner mal, er habe den Typ nie wieder in dem Zug gesehen.

Als der Emsland-Express noch DB-Dosto waren, sollte ich mal mithelfen, 3 Mädels zu erwischen, die stets nur eine Station mitfuhren und dem Schaffner weil wegen Dosto stets entkamen. Jetzt waren wir aber zwei. Also die 3 gestellt, alle ohne Ticket, 14 Jahre und die Eltern hatten die Ausflüge in die Stadt stets verboten. Von der anfänglich großen Klappe blieb nur weinerliches Geheule; ob das die Eltern erfahren würden. Jo. Wir teilten uns die Aufnahme der Personalien. Ich hatte dann bei dem Schaffner stets was gut ...


Einmal nur hatte ich echt Sorge. 3 coole Jugendliche in der S 2 in Haste. Angesprochen, ganz normal, Antwort: wir haben kein Ticket. Wollten nach Barsinghausen. Ich sag: in Bad Nenndorf ist Ende! Raus! Und nicht vorne wieder einsteigen oder ohne Ticket in den nächsten Zug! Danach erschrak ich über mich selbst: was machst du eigentlich, wenn die jetzt nicht aussteigen? Schaffner war gar keiner da. Und der Lokführer hat anderes zu tun und verzögert auf dem eingleisigen Abschnitt ganz sicher nicht den Zug. Puh, da hab ich aber 2 Minuten Blut und Wasser geschwitzt. Aber die klare Ansage war dann doch wohl sehr nachhaltig: ohne Mätzchen und Kommentare stiegen sie aus. Erstmal durchatmen ...


Erfolgreich war ich mal, als ich ein Mädel erwischte, die eine Station schwarzfuhr. Und das auch regelmäßig, wie sie zugab. 2 Triebwagen, aber nur ein Schaffner - das klappte immer. Ich hab ihr dann ne klare Ansage gemacht. Dass wir uns Gesichter merken. Dass sie dann in Zukunft regelmäßig aufgeschrieben wird. Und dass sie sich Schule ab sofort ersparen kann, weil sie als notorische Schwarzfahrerin und damit Betrügerin, was dann in allen Unterlagen steht, ihren Traumjob als Ärztin eh vergessen kann und ihre Zukunft aus Betteln am Bahnhof besteht. Sie bedankte sich dann noch, dass sie heute nochmal davon kommt und schlich leise von dannen. Wochen später traf sie mich wieder und sprach mich an, dass sie jetzt eine Monatskarte habe und die Eltern ihr was dazugäben finanziell. Na bitte, geht doch ...


Und ganz ernsthaft. Das ganze Thema ist ein schönes Beispiel der Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Vorgabe und klare Ansage: ich habe Schwarzfahrer zu erfassen, aber nicht zu monieren. Ich darf dazu offiziell nichts sagen, sondern soll das notieren und ganz normal das Interview führen.

Problem: der Kunde hält mich natürlich für einen Kontrolleur bzw einen Bahnmitarbeiter. Ich kann sogar sagen, dass ich kein Kontrolleur bin - wenn der 'echte' kommt, kriegt der trotzdem ständig zu hören, "Ihr Kollege war grad schon da.".

Ganz zu Anfang meiner "Karriere" hatte ich dann den Fall, Länderticket galt auf der Strecke nicht. Ich nichts gesagt. Dann kam der Schaffner, Ticket ungültig, 40€. Der Kunde war empört: "Ihr Kollege hat das gerade aber akzeptiert!" Riesige Diskussion, dass ich kein Kollege bin, sondern Befrager. Dann dachte der Fahrgast logisch weiter: wenn ich gar kein Eisenbahner bin, warum wünsche ich dann das Ticket zu sehen und stelle Fragen! Das gab dann die nächste endlose Diskussion. Ende vom Lied: Kunde unzufrieden, der echte Schaffner genervt (auch weil er ja am Anfang im Gegensatz zu mir als tolerantem Kontrolleur als Pingelheini galt), und mich kostete es zig Interviews.

Seitdem rede ich mit Kunden Tacheles. Dass ich zwar jetzt nicht der Kontrolleur sei. Es aber beim echten Kontrolleur Probleme geben kann/wird. Und je nach Freundlichkeit des Kunden erwähne ich, dass ich mich aber um die Anwesenheit des Kontrolleurs oder auch der Bundespolizei kümmern kann und darf.

Denn wie geschrieben, der Kunde hält mich für einen Bahner. Wenn ich dann das Schwarzfahren durchgehen lasse kommentarlos, dann falle ich zum einen den echten Kontrolleuren in den Rücken. Und gebe dazu die Eisenbahn der Lächerlichkeit preis, weil der Schwarzfahrer denkt: oh, jetzt sagt schon selbst der Kontrolleur nix. Und die zahlenden Fahrgäste, die das mitbekommen, fragen sich (und mich), warum sie eigentlich ehrlich sind, wenn man auch ohne Ticket durchkommt.

Aber erklär solche Zusammenhänge mal Theoretikern in den Plüschetagen, die sich so ein System ausdenken ... Da kannste auch mit der Hauswand reden - das hat denselben Erfolg.

Ist so ähnlich wie beim Thema "Suggestivfragen" - aber das wäre den nächsten Beitrag wert ...


Und ja, selbstverständlich gab das auch schon öfters mal Ärger. Das belastet mich allerdings nicht. Man kann mich ja vor die Tür setzen, wenn man will. Nur muss man erstmal einen ähnlich guten Befrager wiederbekommen ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt

PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 16:40 (vor 16 Tagen) @ Der Blaschke

Es hat gleich mehrere Firmen, die sich Schaffner nennen. Mit Eisenbahnen haben die jedoch nichts zu tun!

OT: Schaffner. Punkt.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 04.07.2026, 17:24 (vor 16 Tagen) @ PPV

Hallo.

Es hat gleich mehrere Firmen, die sich Schaffner nennen. Mit Eisenbahnen haben die jedoch nichts zu tun!

Hach wie süß.

Man sieht ja auch schon wieder die Herkunft. Ist klar.

Du darfst aber gerne mal Kunden nach KiN, Zub, Servicemitarbeiter oder welchen Begriff sich eine Plüschetage auch ausgedacht hat, befragen.

Ich erinnere mit gut an Kindenzufriedenheitsbefragungen. Originalfrage: Wie beurteilen Sie die Kundenbetreuer der *NamedesUnternehmens*. Regelmäßig wurde ich fragend angeschaut - "Wen meinen Sie jetzt?". Wenn ich dann sagte: "Den Schaffner!", dann kam ein "Ach sooooo."

Bleib du in deiner Schweiz mal bei deinem Gartenmöbelhersteller und erspare dir die Belehrungen für's Nachbarland. Zumal wir hier selbst genug Lehrer haben. Die dann auch hier gerne mal von "Zub" sprechen - eine Beleidigung sondersgleichen, wenn man nicht mal willig ist, die Berufsbezeichnung auszusprechen, sondern sich einer Abkürzung bedient. Respektloser geht es nicht.

Und so werde ich auch trotz eines Schweizer .... weiterhin den ehrenvollen Begriff "Schaffner" verwenden. Ein Schaffner ist ein Verwalter und ein Anordner! Und eben nicht nur ein Betreuer oder Begleiter. Die modernen Bezeichnungen sind eine absolute Herabwürdigung! Natürlich gewollt, denn so kann man ja auch die Vergütung drücken. Diese Geringschätzung, die ja ganz offenkundig auch dir sehr wichtig ist, spiegelt sich dann im Alltagsverhalten wider. Wir lesen ja ständig entsprechende Meldungen.

Mich kotzt das an. Und deswegen erhalte ich den Begriff "Schaffner". So, jetzt kannste dich wieder wichtig machen und den Beruf weiter geringschätzen.

Passend zum Thema:

https://m.youtube.com/watch?v=aXHA9KIhCCA&pp=ygUMc2NoYWZmbmVybG9z


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

OT: Zugbegleiter. Punkt.

PPV, Winterthur, Sonntag, 05.07.2026, 12:12 (vor 15 Tagen) @ Der Blaschke

Gut wenn Du meinst....!
Dann fahre ruhig so fort wie bisher, das werde ich auch machen.
Ich möchte hier keinen Glaubenskrieg beginnen.
Man erkennt bei deinem Text aber auch so einiges...


Was hat das aber mit der Herkunft zu tun? Es heisst überall wo deutsch gesprochen wird, gleich!

OT: Zugbegleiter. Punkt.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 05.07.2026, 17:21 (vor 15 Tagen) @ PPV

Hallo.

Gut wenn Du meinst....!

Ja, meine ich.

Dann fahre ruhig so fort wie bisher, das werde ich auch machen.

Das bleibt dir überlassen. Ich mache niemandem Vorschriften, wie und was er zu schreiben hat. Umgekehrt muss man mich nicht dümmlich belehren.

Ich möchte hier keinen Glaubenskrieg beginnen.
Man erkennt bei deinem Text aber auch so einiges...

Oh ja ... An deinem auch. Im Prinzip an jedem. Ist ja auch Sinn eines Textes.

Was hat das aber mit der Herkunft zu tun?

Es zeigt die landestypische Arroganz der Einwohner dieses Ländchens.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

OT: Zugbegleiter. Punkt.

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 07.07.2026, 15:59 (vor 13 Tagen) @ PPV
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 07.07.2026, 16:00

Was hat das aber mit der Herkunft zu tun? Es heisst überall wo deutsch gesprochen wird, gleich!

Nein, in der Schweiz heißt der Zugbegleiter seit einiger Zeit Kundenbegleiter, das soll wohl die Abkehr von betrieblichen Aufgaben hin zu einer Kundendienstfunktion verdeutlichen. Der Zugführer ist dann der "Chef Kundenbegleitung", was ich immer für eine Art Gruppenleiter gehalten hatte...

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Weg mit dem 4744!

Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt

PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 11:17 (vor 16 Tagen) @ ffz

Ganz einfach: Der Schaffner vulgo Zugbegleiter teilt dir mit, dass er dich am nächsten Halt von der Weiterfahrt ausschließt. Dann gibt es die Wahl dass du freiwillig aussteigst oder dich die Landes- bzw Bundespolizei auch gegen deinen Willen aus dem Zug begleitet/befördert.

In dem Beitrag ging es darum, dass der Zub die Hinzuziehung der Polizei verweigert hat. Wie würde der Ausschluss also von Statten gehen wenn die Hinzuziehung der Polizei verweigert wird?


Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.

Es gibt auch eine Beförderungspflicht, sofern das Ticket gültig ist. Solange jemand mit einem gültigen Ticket im Zug sitzt und nicht gegen die Hausordnung verstösst, kann er nicht verwiesen werden.
Meines Erachtens ging es darum, dass die Gültigkeit des Tickets nicht überprüft werden konnte. Nicht dass es ein ungültiges Ticket war. Das ist kein Problem des Fahrgastes!

Herrlich wieder ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 03.07.2026, 10:17 (vor 17 Tagen) @ JanZ

Hallo.

Vermutlich wird es da aber nie zu einem Prozess kommen, da spätestens die Schlichtungsstelle ein Fallenlassen einer eventuellen FN empfehlen wird.


Das ganze Szenario scheitert schon viel früher, weil es gar keine FN geben wird.


Erstmal muss die Angabe der aufgehobenen Zugbindung falsch sein. Dann muss sich überhaupt ein mutiger Fahrgast finden, der einfach so in einen alternativen Zug einsteigt, ohne sich vorab 13 andere Bestätigungen zu holen. Hier im Szenario noch dazu konkret: in einen NV-Zug auf einem FV-Abschnitt.


Dann muss sich ein Schaffner finden. Der muss sich dann auch noch dafür interessieren und Tickets haarklein kontrollieren. Und dann muss er dem Fahrgast auch KEINEN Glauben schenken, sondern sich auf Formalien berufen.

Gut, EINER fällt mir da ein, der so sein könnte. Aber auf den stößt man ja ZUM GLÜCK zu 99,99999999999999999989% nicht.

Nun denn - die Chance auf eine FN ist jedenfalls in etwa so selten wie ein pünktlicher ICE auf der Rollbahn hier.


Fazit: Eine Diskussion nur für die einschlägig bekannten FGR- und Co.-Fetischisten im Forum. Stets wie üblich praxisfremd. Draußen in freier Wildbahn gibt's andere Probleme.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Herrlich wieder ...

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 04.07.2026, 01:51 (vor 16 Tagen) @ Der Blaschke

Fazit: Eine Diskussion nur für die einschlägig bekannten FGR- und Co.-Fetischisten im Forum. Stets wie üblich praxisfremd. Draußen in freier Wildbahn gibt's andere Probleme.

Klar. Das ist die Diskussion hier aber ja von Anfang an.

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Weg mit dem 4744!

"offiziell" oder nicht...

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 03.07.2026, 10:20 (vor 17 Tagen) @ JeDi

Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.


Jetzt mal ernsthaft: woraus ergibt sich das?

Wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zugbindung vorgelegen haben, ist es quasi nur eine Dokumentation, so dass der Reisende es "schwarz auf weiß" hat. Falls die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, würde ich die Aufhebung als Kulanzleistung einordnen, mit der der Verkäufer des Tickets ohne eine rechtliche Verpflichtung meine Nutzungsrechte erweitert hat.

- in der App erscheint eine Aufhebung der Zugbindung, obwohl die Zugbindung nach den üblichen Regeln eigentlich gar nicht aufehoben wäre
- Jemand fährt auf einem Zuggebundenen Abschnitt RE statt ICE
- Da das Personal des RE die aufgehobene Zugbindung nicht nachvollziehen kann (das können ja nur die Prüfgeräte der DB Fernverkehr und weder die der DB Regio noch die der NE-Bahnen) erhält der Reisende eine Fahrpreisnacherhebung

Sofern aber eine entsprechende Mail oder ein Screenshot vorgezeigt wird, dürfte das kaum passieren. Oder gibt es andere Erfahrungen?

ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben

Bm235, Samstag, 04.07.2026, 11:02 (vor 16 Tagen) @ JoeO

Die Deutsche Bahn arbeitet daran, eine aufgehobene Zugbindung beim Ticket bzw. bei den Buchungsdaten anzuzeigen. Dieser Algorithmus arbeitet jedoch noch nicht zuverlässig.

Die bekommen es ja noch nicht mal hin, intern zuverlässig zu erfassen, bei welchen Fahrkarten die Zugbindung aufgehoben ist.

Ich hatte einen Sparpreis für folgende Verbindung am 08.04.2026 gebucht:

Kiel Hbf ab 18:16 ICE 777
Hannover Hbf an 20:48

Hannover Hbf ab 21:40 IC 2446
Gütersloh Hbf an 22:50

Am 08.04. sind die meisten ICE zwischen Kiel und Hamburg wegen Bauarbeiten ausgefallen, so auch der ICE 777. Der Zug fuhr planmäßig erst ab Hamburg.

Also ist die Zugbindung zweifelsfrei aufgehoben und die Fahrkarte kann ein Jahr lang flexibel genutzt werden.

Vor ein paar Tagen habe ich die Fahrt dann nachgeholt und bei der Kontrolle im ICE zwischen Kiel und Hamburg erfuhr ich, die Zugbindung für meine Fahrkarte wäre überhaupt nicht aufgehoben. Und ob ich denn keinen Nachweis für die Aufhebung der Zugbindung dabei hätte. Hatte ich nicht. Bin ich dazu verpflichtet? Nach etwas Diskussionen ist die Zugbegleiterin dann unverrichteter Dinge weiter gegangen und nicht wieder gekommen.

Wie ich nachher herausgefunden habe, wird es im DB Navigator bei Eingabe des Datums und der Uhrzeit aber immer noch korrekt angezeigt, dass der ICE am 08.04. nicht ab Kiel, sondern erst ab Hamburg gefahren ist.

Mir ist es aber unverständlich, warum in solch einem Fall nicht hinterlegt ist, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Die DB muss an ihrer Software wohl noch arbeiten, sehr zuverlässig funktioniert die noch nicht.

Da solche Diskussionen mit dem Personal den Reisekomfort nicht gerade erhöhen, werde ich künftig zu jedem Ticket mit aufgehobener Zugbindung, welches ich an einem anderen Tag nutze, einen Nachweis mitnehmen, warum die Zugbindung aufgehoben ist.

ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben

PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 11:20 (vor 16 Tagen) @ Bm235

Also ist die Zugbindung zweifelsfrei aufgehoben und die Fahrkarte kann ein Jahr lang flexibel genutzt werden.

Das mit dem einen Jahr, wo steht das? Das habe ich noch nirgendwo gelesen, nur einmal hier im Forum (aber auch ohne Referenz)

ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben

Bm235, Samstag, 04.07.2026, 11:28 (vor 16 Tagen) @ PPV

Das mit dem einen Jahr, wo steht das? Das habe ich noch nirgendwo gelesen, nur einmal hier im Forum (aber auch ohne Referenz)

Auf der Seite der Bahn: In welchen Fällen ist die Zugbindung aufgehoben und was bedeutet das?

ICE ausgefallen, Zugbindung wurde trotzdem nicht aufgehoben

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 04.07.2026, 11:29 (vor 16 Tagen) @ PPV

Also ist die Zugbindung zweifelsfrei aufgehoben und die Fahrkarte kann ein Jahr lang flexibel genutzt werden.


Das mit dem einen Jahr, wo steht das? Das habe ich noch nirgendwo gelesen, nur einmal hier im Forum (aber auch ohne Referenz)

Die DB verkündet das ganz offiziell auf ihrer Seite:

https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

Zitat bahn.de: Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in 3 Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).

"Zugbindung aufgehoben"

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 03.07.2026, 01:36 (vor 17 Tagen) @ PPV

Offenbar hat man für den 9.8. den IC 2042 weggefahrplanändert,

Siehe auch hier.

wodurch meine Zugbindung aufgehoben wurde. Dies steht aber nur unter "Reiseplan",

Reicht doch völlig. Screenshot, und dokumentiert ist es.

bei "Ticket" ist die Zb immer noch eingetragen. Bei älteren Tickets steht da "Zugbindung aufgehoben".

Ich hatte in letzter Zeit einige solche und das war eher selten so, dass der Hinweis im Ticket selbst angezeigt wurde. Wenn es doch so war, dann kam die Änderung frühestens während der Fahrt.

Das übliche Mail wegen der Aufhebung der Zugbindung ist auch noch nicht eingetroffen.

Wird vermutlich noch kommen, es sind noch über 5 Wochen bis zum 9.8.

Webseite - PDF generieren

плацкарт, Freitag, 03.07.2026, 07:19 (vor 17 Tagen) @ PPV

Auf der Webseite kann ich ein PDF erstellen - was im Navigator nicht geht - seit ca. einem Jahr steht in diesem PDF "Zugbindung aufgehoben" statt der ursprünglichen Zugbindung.

Nicht immer korrekt

Berlin25, Freitag, 03.07.2026, 12:38 (vor 17 Tagen) @ плацкарт

Diese neue Funktionalität ist aber noch nicht sehr zuverlässig. Beispielsweise wurden bei meiner Hin- und Rückfahrkarte erst die Zugbindung für die Rückfahrt und später für die Hinfahrt aufgehoben. Auf dem PDF ist nur die entfallene Zugbindung der Hinfahrt vermerkt (obwohl es den Zug der Zugbindung überhaupt nicht mehr gab).

Webseite - PDF generieren

PPV, Winterthur, Freitag, 03.07.2026, 23:15 (vor 16 Tagen) @ плацкарт

Es wird auch bei (vergangenen) Fahrten im Navigator so angezeigt.

Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt

ÖPNV-Freak, Freitag, 10.07.2026, 09:32 (vor 10 Tagen) @ PPV

hab gerade auch einen Fahrt bei der die Zugbindung klar aufgehoben sein müsste, aber dies auch eher versteckt angekündigt wird. Ich bekomme die Medlung angezeigt.

"Auf Ihrer Reise hat sich der Fahrplan geändert. Bitte beachten Sie die aktuellen Fahrtzeiten und informieren Sie sich, ob Sie die neue Verbindung mit Ihrem Ticket nutzen können."

Das System hat mir nun eine neue Verbindung rausgesucht, was den Anschein erweckt diese müsse nun genutzt werden. Ich soll 1 Stunde früher los fahren um dann zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen.

Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt

wachtberghöhle, Freitag, 10.07.2026, 09:54 (vor 10 Tagen) @ ÖPNV-Freak

hab gerade auch einen Fahrt bei der die Zugbindung klar aufgehoben sein müsste, aber dies auch eher versteckt angekündigt wird. Ich bekomme die Medlung angezeigt.

"Auf Ihrer Reise hat sich der Fahrplan geändert. Bitte beachten Sie die aktuellen Fahrtzeiten und informieren Sie sich, ob Sie die neue Verbindung mit Ihrem Ticket nutzen können."

Besteht ein Zweifel, ob die Bedingungen für aufgehobene Zugbindung erfüllt sind?

Das System hat mir nun eine neue Verbindung rausgesucht, was den Anschein erweckt diese müsse nun genutzt werden. Ich soll 1 Stunde früher los fahren um dann zur ursprünglich geplanten Uhrzeit anzukommen.

Du "sollst" nicht, du *kannst* eine Stunde früher fahren.

Zugbindung aufgehoben, wird aber nicht kosequent angezeigt

ÖPNV-Freak, Freitag, 10.07.2026, 10:43 (vor 10 Tagen) @ wachtberghöhle

Danke für deine rasche Antwort.

Die Fakten sind klar. Geplant war mit dem RE7 von Flensburg nach Hamburg zu fahren, da aber größere Bauarbeiten im Raum Hamburg sind und der RE7 nur bis Pinneberg fährt reicht es nicht mehr den ursprünglichen ICE in HH zu bekommen.

Bin nur etwas verwundert. In der Vergangenheit bei anderen Fahrten kam die Meldung "Zugbindung aufgehoben" und das man sich eine Alternative suchen soll.

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