Update zur Cheb-Falle: Offizielle Stellungnahme der BEG (Allgemeines Forum)

Stoppable3792, Dienstag, 02.06.2026, 16:52 (vor 4 Tagen)


Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir haben Ihren Fall nochmals weitergegeben und mit der DTVG besprochen und können Ihnen Untenstehendes rückmelden. 

Es besteht hier keine „Tariffalle“ oder Tariflücke. Die Kombination aus dem Deutschlandticket (bis zum virtuellen Grenzpunkt) und einem Anschlussticket, das z. B. digital für ca. 1 € bei der tschechischen Bahn erworben werden kann, ist rechtsgültig; beide Tickets müssen aber vor Fahrtantritt erworben werden. Alternativ muss ein teureres, durchgehendes Ticket erworben werden. Ihr Fall wird zum Anlass genommen, die Formulierungen in den Tarifbedingungen ggf. nachzuschärfen, um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden. 

Die Reisende befand sich auf einer internationalen Reise von Pegnitz in Deutschland nach Cheb in der Tschechischen Republik. Für Reisen mit dem Deutschland-Ticket gelten gemäß Nr. 1.1 der Tarifbedingungen des Deutschland-Tickets u. a. die Regeln des Deutschlandtarifs. 

Für diese internationale Reise ist also der Deutschland-Tarif, speziell die Regeln für internationale Reisen gemäß Deutschlandtarif, Nr. 9ff anwendbar.
Gemäß D-Tarif, Teil A, Nr. 9.2.1 gelten für internationale Reisen auch die ‚Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR)‘.

Die GCC-CIV/PRR) können die Reisenden z. B. auf unserer Internetseite www.bahn.de/agb [http://www.bahn.de/agb] einsehen und herunterladen. 

In Nr. 6.2.2 der GCC-CIV/PRR heißt es:
(Zitat)
6.2.2 Der Reisende muss im Besitz eines für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweises sein. Er hat ihn auf Verlangen dem Bahnpersonal vorzuweisen und bis zum Verlassen des Bestimmungsbahnhofes aufzubewahren. Reisende ohne gültigen Beförderungsausweis haben außer dem Beförderungspreis gegebenenfalls einen Zuschlag zu zahlen; ansonsten können sie von der Beförderung ausgeschlossen werden. 

Weiterhin sind, aufgrund Verweises in D-Tarif Teil A, Nr. 9.1.1 auf Nr. 1.1 auch die Regeln der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29.04.2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) von 1999, insbesondere dessen Anhang A (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen CIV) in die Reise einbezogen. 

In Artikel 9 der CIV ist geregelt (Zitat):
Artikel 9
Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von der Beförderung
(1) Der Reisende muss vom Beginn der Reise an mit einem gültigen Beförderungsausweis versehen sein und ihn bei der Prüfung der Beförderungsausweise vorzeigen. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können vorsehen,
a) dass ein Reisender, der keinen gültigen Beförderungsausweis vorzeigt, außer dem Beförderungspreis einen Zuschlag zu zahlen hat;
b) dass ein Reisender, der die sofortige Zahlung des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigert, von der Beförderung ausgeschlossen werden kann;
c) ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag zu erstatten ist. 

Gegen diese Regeln hat der Reisende verstoßen, da er bei Antritt der Fahrt („zum Beginn der Reise“) keinen für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweis vorlegen konnte. Gemäß den Regularien der DB Regio AG, in Übereinstimmung mit den Tarifregeln des D-Tarifs und der zitierten Nummern und Artikel der internationalen Abkommen, wurde dem Reisenden der vorgesehene Zuschlag in Form einer Fahrpreisnacherhebung über das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt. 

Bzgl. der Aussage der Reisenden, die DB würde den Kauf einer Anschlussfahrkarte technisch verhindern, nehmen wir wie folgt Stellung:
Für den Verkauf von internationalen Fahrkarten außerhalb der Regeln des D-Tarifs gelten im Bereich der Deutschen Bahn AG die „Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (SCIC-DB)“. Diese Bedingungen sind für die Reisenden ebenfalls auf unserer Internetseite www.bahn.de/agb [http://www.bahn.de/agb] einsehbar.

Die Anerkennung von nach den SCIC-DB ausgestellten Fahrkarten in den Nahverkehrszügen ist im D-Tarif, Teil A, Nr. 9.2.4 geregelt.
Gemäß Nr. 5.1.6 der SCIC-DB werden sog. Inlandsfahrkarten eines fremden Landes nur ausgegeben, wenn (Zitat) „… die Zielbahnhöfe und Relationen (…) in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn AG enthalten sind.“
Weiterhin regelt die Nr. 5.1.6 der SCIC-DB: (Zitat) „… Dabei handelt es sich grundsätzlich um Orte, an denen man fahrplanmäßig ein- oder aussteigen kann. INLANDSFAHRKARTEN werden nur in personalbedienten Verkaufsstellen verkauft.“ 

Es ist festzustellen:
Die Relation Cheb(Gr) – Cheb ist nicht in den Vertriebssystemen der DB AG enthalten.
Am Tarifpunkt Cheb(Gr) kann fahrplanmäßig nicht ein- oder ausgestiegen werden. 

Daher ist eine Fahrkartenerstellung ab/bis Cheb(Gr), zumindest in Deutschland, nicht möglich, da dies einen Verstoß gegen die SCIC-DB darstellen würde.

Es sind jedoch Fahrkartenangebote verfügbar, die für die von der Reisenden gewünschte Strecke tariflich vorgesehen sind und sie somit die tariflichen Anforderungen einhalten kann.

Es steht den Reisenden frei, bei einer ausländischen Bahn, hier der tschechischen ČD, eine Fahrkarte für den ausländischen Streckenabschnitt im Vorverkauf zu erwerben und in Kombination mit dem Deutschland-Ticket zu nutzen. Wenn diese Fahrkartenkombination bei Fahrtantritt vorliegt und vorgezeigt werden kann, so wird sie natürlich anerkannt.

Wir nehmen diesen Vorgang zum Anlass zu prüfen, ob die Formulierungen in den Tarifbedingungen des Deutschland-Tickets und ggf. des Deutschlandtarifs zu schärfen sind, damit die bei internationalen Reisen geltenden Regeln für die Reisenden noch verständlicher werden. Hierzu ist jedoch zuvor eine Diskussion / Meinungsbildung in den Gremien des Deutschlandtarifs erforderlich. 

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe nun vollumfänglich erklären konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

Link zur bisherigen Diskussion

Administrator, Dienstag, 02.06.2026, 17:43 (vor 4 Tagen) @ Stoppable3792

Wo gibt es das digitale nationale Ticket?

numi, Dienstag, 02.06.2026, 18:21 (vor 4 Tagen) @ Stoppable3792

Danke für die Anfrage. Das hilft ja teilweise schonmal weiter, es bleibt jedoch noch eine wichtige Frage

Die Kombination aus dem Deutschlandticket (bis zum virtuellen Grenzpunkt) und einem Anschlussticket, das z. B. digital für ca. 1 € bei der tschechischen Bahn erworben werden kann, ist rechtsgültig; beide Tickets müssen aber vor Fahrtantritt erworben werden.

Wie kommt man an dieses digitale Ticket? Die Fahrplanauskunft der CD kennt Cheb (Gr) schließlich nicht.

Wo gibt es das digitale nationale Ticket?

mmandl, Dienstag, 02.06.2026, 19:08 (vor 4 Tagen) @ numi

Danke für die Anfrage. Das hilft ja teilweise schonmal weiter, es bleibt jedoch noch eine wichtige Frage

Die Kombination aus dem Deutschlandticket (bis zum virtuellen Grenzpunkt) und einem Anschlussticket, das z. B. digital für ca. 1 € bei der tschechischen Bahn erworben werden kann, ist rechtsgültig; beide Tickets müssen aber vor Fahrtantritt erworben werden.


Wie kommt man an dieses digitale Ticket? Die Fahrplanauskunft der CD kennt Cheb (Gr) schließlich nicht.

So, nur eben mit einer hier passenden Verbindung.

Wo gibt es das digitale nationale Ticket?

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 03.06.2026, 04:52 (vor 3 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 03.06.2026, 04:53

Danke für die Anfrage. Das hilft ja teilweise schonmal weiter, es bleibt jedoch noch eine wichtige Frage

Die Kombination aus dem Deutschlandticket (bis zum virtuellen Grenzpunkt) und einem Anschlussticket, das z. B. digital für ca. 1 € bei der tschechischen Bahn erworben werden kann, ist rechtsgültig; beide Tickets müssen aber vor Fahrtantritt erworben werden.


Wie kommt man an dieses digitale Ticket? Die Fahrplanauskunft der CD kennt Cheb (Gr) schließlich nicht.


So, nur eben mit einer hier passenden Verbindung.

Dann bekommst du einen NRT-Fahrschein und eben nicht den Inlandstarif. Der Binnenfahrschein kostet etwa die Hälfte.

--
Weg mit dem 4744!

Wo gibt es das digitale nationale Ticket?

mmandl, Mittwoch, 03.06.2026, 08:32 (vor 3 Tagen) @ JeDi

Danke für die Anfrage. Das hilft ja teilweise schonmal weiter, es bleibt jedoch noch eine wichtige Frage

Die Kombination aus dem Deutschlandticket (bis zum virtuellen Grenzpunkt) und einem Anschlussticket, das z. B. digital für ca. 1 € bei der tschechischen Bahn erworben werden kann, ist rechtsgültig; beide Tickets müssen aber vor Fahrtantritt erworben werden.


Wie kommt man an dieses digitale Ticket? Die Fahrplanauskunft der CD kennt Cheb (Gr) schließlich nicht.


So, nur eben mit einer hier passenden Verbindung.


Dann bekommst du einen NRT-Fahrschein und eben nicht den Inlandstarif. Der Binnenfahrschein kostet etwa die Hälfte.

Das ist richtig, allerdings behauptet auch niemand, dass für den Abschnitt bis zur Grenze ein tschechischer Binneenfahrschein erwerbbar wäre. Richtig ist auch, dass 74,CZK nicht ca. 1 Euro sind.

Vorgesehener Zuschlag in Form eines 60er?

Barzahlung, Dienstag, 02.06.2026, 18:33 (vor 4 Tagen) @ Stoppable3792

In Artikel 9 der CIV ist geregelt (Zitat):
Artikel 9
Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von der Beförderung
(1) Der Reisende muss vom Beginn der Reise an mit einem gültigen Beförderungsausweis versehen sein und ihn bei der Prüfung der Beförderungsausweise vorzeigen. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können vorsehen,
a) dass ein Reisender, der keinen gültigen Beförderungsausweis vorzeigt, außer dem Beförderungspreis einen Zuschlag zu zahlen hat;
b) dass ein Reisender, der die sofortige Zahlung des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigert, von der Beförderung ausgeschlossen werden kann;
c) ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag zu erstatten ist. 

Gegen diese Regeln hat der Reisende verstoßen, da er bei Antritt der Fahrt („zum Beginn der Reise“) keinen für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweis vorlegen konnte. Gemäß den Regularien der DB Regio AG, in Übereinstimmung mit den Tarifregeln des D-Tarifs und der zitierten Nummern und Artikel der internationalen Abkommen, wurde dem Reisenden der vorgesehene Zuschlag in Form einer Fahrpreisnacherhebung über das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt. 

Das ist doch aber gar nicht der nach dem Tarif vorgesehene Zuschlag. 60er gemäß Nr. 4.7.1 bzw. § 6 EVO ist vorliegend nicht anwendbar, denn...

9.1.1 Die internationale Eisenbahnbeförderung von und nach Tarifpunkten außerhalb des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs unterliegt Rechtsvorschriften gemäß Nr. 1.1 mit Ausnahme der Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO).

Wenn es eine Regelung für einen Bordzuschlag gibt, dann kann es nur die hier sein:

9.2.2 Für internationale Reisen mit Zügen gemäß Nr. 2.2 werden Fahrkarten oder Fahrberechtigun-gen des Deutschlandtarifs als internationaler Normalpreis, internationaler Gruppenpreis DT und als internationale Aktionsangebote ausgegeben. Der Preis für Fahrkarten oder Fahrbe-rechtigungen zum internationalen Normalpreis und Gruppenpreis DT ergibt sich aus den Re-gelungen der Nrn. 4.3 und 4.5, zuzüglich des Normal- oder Gruppenpreises für den ausländi-schen Streckenanteil.

und

4.7.5 Der Bordpreis entspricht dem Normalpreis gemäß Nummer 4.3 unter Berücksichtigung etwai-ger Ermäßigungen (z.B. für Kinder oder für BahnCard-Inhaber), sowie eines Zuschlags auf die-sen Preis. Dieser Zuschlag beträgt 10% auf den errechneten Fahrpreis gemäß Satz 1, jedoch mindestens 2 € und maximal 10 €.

Bei Schrinding-Cheb wären das laut www.bahn.de 8,10 + 2,- = 10,10.
Normalpreis Europa Cheb(Gr)-Cheb wären 6,- und Bordpreis 8,-.
Aber eben nicht 60 Euro.

Vorgesehener Zuschlag in Form eines 60er?

mmandl, Dienstag, 02.06.2026, 19:29 (vor 4 Tagen) @ Barzahlung

In Artikel 9 der CIV ist geregelt (Zitat):
Artikel 9
Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von der Beförderung
(1) Der Reisende muss vom Beginn der Reise an mit einem gültigen Beförderungsausweis versehen sein und ihn bei der Prüfung der Beförderungsausweise vorzeigen. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können vorsehen,
a) dass ein Reisender, der keinen gültigen Beförderungsausweis vorzeigt, außer dem Beförderungspreis einen Zuschlag zu zahlen hat;
b) dass ein Reisender, der die sofortige Zahlung des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigert, von der Beförderung ausgeschlossen werden kann;
c) ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag zu erstatten ist. 

Gegen diese Regeln hat der Reisende verstoßen, da er bei Antritt der Fahrt („zum Beginn der Reise“) keinen für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweis vorlegen konnte. Gemäß den Regularien der DB Regio AG, in Übereinstimmung mit den Tarifregeln des D-Tarifs und der zitierten Nummern und Artikel der internationalen Abkommen, wurde dem Reisenden der vorgesehene Zuschlag in Form einer Fahrpreisnacherhebung über das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt. 


Das ist doch aber gar nicht der nach dem Tarif vorgesehene Zuschlag. 60er gemäß Nr. 4.7.1 bzw. § 6 EVO ist vorliegend nicht anwendbar, denn...

9.1.1 Die internationale Eisenbahnbeförderung von und nach Tarifpunkten außerhalb des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs unterliegt Rechtsvorschriften gemäß Nr. 1.1 mit Ausnahme der Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO).

Wenn es eine Regelung für einen Bordzuschlag gibt, dann kann es nur die hier sein:

9.2.2 Für internationale Reisen mit Zügen gemäß Nr. 2.2 werden Fahrkarten oder Fahrberechtigun-gen des Deutschlandtarifs als internationaler Normalpreis, internationaler Gruppenpreis DT und als internationale Aktionsangebote ausgegeben. Der Preis für Fahrkarten oder Fahrbe-rechtigungen zum internationalen Normalpreis und Gruppenpreis DT ergibt sich aus den Re-gelungen der Nrn. 4.3 und 4.5, zuzüglich des Normal- oder Gruppenpreises für den ausländi-schen Streckenanteil.

und

4.7.5 Der Bordpreis entspricht dem Normalpreis gemäß Nummer 4.3 unter Berücksichtigung etwai-ger Ermäßigungen (z.B. für Kinder oder für BahnCard-Inhaber), sowie eines Zuschlags auf die-sen Preis. Dieser Zuschlag beträgt 10% auf den errechneten Fahrpreis gemäß Satz 1, jedoch mindestens 2 € und maximal 10 €.

Bei Schrinding-Cheb wären das laut www.bahn.de 8,10 + 2,- = 10,10.
Normalpreis Europa Cheb(Gr)-Cheb wären 6,- und Bordpreis 8,-.
Aber eben nicht 60 Euro.


Das greift aber nur betreffend die Gesamtstrecke und in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet (Nr. 4.7.4).

Hier dürften wir uns in Nr. 9.2.3 bewegen:

"Für den ausländischen Streckenanteil gelten die Regelungen des jeweiligen ausländischen Beförderers, sofern nichts anderes in den jeweiligen Aktionsbedingungen genannt ist."

Möglichkeiten des Bordverkaufs und eines etwaigen Zuschlags richten sich also nach den CD-Beförderungsbedingungen.

Es sei denn man liest aus Nr. 9.2.2 und 9.2.4 dass derartige Fahrkartenstückelungen nicht zulässig sind.

Vorgesehener Zuschlag in Form eines 60er?

mmandl, Dienstag, 02.06.2026, 19:45 (vor 4 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von mmandl, Dienstag, 02.06.2026, 19:45

Es sei denn man liest aus Nr. 9.2.2 und 9.2.4 heraus, dass derartige Fahrkartenstückelungen nicht zulässig sind.

Was aber keinen Sinne ergäbe, dann das Deutschlandticket gilt explizit bis zum virtuellen Grenztarifpunkt, was ich hier für Furth im Wald (Gr) nachgewiesen habe.

Bösartige und hämische Antwort

Velaro-Fan, Dienstag, 02.06.2026, 21:39 (vor 3 Tagen) @ Stoppable3792


Es sind jedoch Fahrkartenangebote verfügbar, die für die von der Reisenden gewünschte Strecke tariflich vorgesehen sind und sie somit die tariflichen Anforderungen einhalten kann.

Es steht den Reisenden frei, bei einer ausländischen Bahn, hier der tschechischen ČD, eine Fahrkarte für den ausländischen Streckenabschnitt im Vorverkauf zu erwerben und in Kombination mit dem Deutschland-Ticket zu nutzen. Wenn diese Fahrkartenkombination bei Fahrtantritt vorliegt und vorgezeigt werden kann, so wird sie natürlich anerkannt.

Ehrlich gesagt finde ich die Antwort schon bösartig. Übersetzt heißt es doch:

- Das Deutschland-Ticket ist nicht dazu da, billige Auslandsreisen zu erstellen. Kauf die gefälligst vom letzten Bahnhof über die Grenze bis zum ersten Auslandsbahnhof ein Ticket.

- Du könntest dir natürlich vorab auch ein passendes Ticket in CZ beschaffen, aber wie willst du da dran kommen, wenn du nicht vorher schon in CZ warst? Häme ---> Pech gehabt.

Man hätte die Mail ja auch zum Anlass nehmen können, in den Zügen Anschlussfahrscheine zum CD-Binnentarif zu verkaufen anstatt auf die Beförderungsbedingungen zu verweisen, was deutlich kundenfreundlicher wäre.

Wer darf hier das EBE kassieren?

Mike65, Mittwoch, 03.06.2026, 13:10 (vor 3 Tagen) @ Stoppable3792

Immerhin wurde bestätigt, dass das D-Ticket bis zur Grenze gültig ist. Es geht also nur um einen eventuell nicht vorhandenen Fahrschein auf tschechischer Seite. Ist den ein deutscher ZuB den überhaupt befugt, in Amtshilfe für eine ausländische Bahn das EBE zu kassieren? Wenn ja, hätte er doch den tschechischen Gebührensatz anwenden müssen. Ob der über oder unter 60€ liegt, weiß ich nicht, ich halte es aber für sehr unwahrsche6, dass er exakt gleich ist.

Wer darf hier das EBE kassieren ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 03.06.2026, 14:48 (vor 3 Tagen) @ Mike65

Hallo.

Immerhin wurde bestätigt, dass das D-Ticket bis zur Grenze gültig ist.

Aber auch nur dann, wenn vor Fahrtantritt auch für den tschechischen Abschnitt ein Ticket vorliegt.

Das war hier unstrittig nicht der Fall. Damit ist auch das Deutschlandticket nicht als Fahrschein zu werten. Der Reisende fuhr also ab Schirnding ohne gültigen Fahrausweis. Und somit ist auch ein "deutsches EBE" nicht zu beanstanden!

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ein deutsches EBE bis Cheb... Finde den Fehler.

Barzahlung, Mittwoch, 03.06.2026, 22:14 (vor 2 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Ein deutsches EBE ab Schirning ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 03.06.2026, 23:35 (vor 2 Tagen) @ Barzahlung

Hallo.

Es zeigt sich, was sinnvoll wäre:

a.) grenzüberschreitende Verbindung einstellen

b.) fiktive Grenzpunkte auflösen. Grenzpunkt ist in Zukunft Schirnding. DT und so gelten nur bis dort - für alles weitergehende sind Auslandsfahrscheine erforderlich.

Problem gelöst. Beraubt nur manch Spezialisten den Sinn des Lebens.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ein deutsches EBE ab Schirning ...

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 03.06.2026, 23:55 (vor 2 Tagen) @ Der Blaschke

b.) fiktive Grenzpunkte auflösen. Grenzpunkt ist in Zukunft Schirnding. DT und so gelten nur bis dort - für alles weitergehende sind Auslandsfahrscheine erforderlich.

Das ist ein guter Gedanke - in Salzburg, Passau und weiteren Bahnhöfen funktioniert das schon und wird erfolgreich praktiziert.

Ach ja - wären da nicht dann 2 EBE angesagt?

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 04.06.2026, 03:10 (vor 2 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Der Blaschke, Donnerstag, 04.06.2026, 03:12

Huhu.

Der Gedankengang kommt mir gerade.

Da müßte der Zugbegleiter doch gleich 2 EBE erstellen. Eins für die DB für Schirnding bis Cheb(Gr). Und eines für die České dráhy für den Abschnitt Cheb(Gr) bis Cheb.

Dann müßten die Puristen doch zufrieden sein.

Außer, Tschechien erlaubt das Nachzahlen im Zug. Dann bliebe es bei der Nachzahlung für den tschechischen Abschnitt plus EBE für den deutschen Abschnitt, für den ja zweifelsfrei kein gültiges Ticket vorliegt.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ach ja - wären da nicht dann 2 EBE angesagt?

bahnfahrerofr., Donnerstag, 04.06.2026, 13:14 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 24 Min.) @ Der Blaschke
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 04.06.2026, 13:16

Huhu.

Der Gedankengang kommt mir gerade.

Da müßte der Zugbegleiter doch gleich 2 EBE erstellen. Eins für die DB für Schirnding bis Cheb(Gr). Und eines für die České dráhy für den Abschnitt Cheb(Gr) bis Cheb.

[...]plus EBE für den deutschen Abschnitt, für den ja zweifelsfrei kein gültiges Ticket vorliegt.


Wenn man es getrennt betrachtet ist diese Aussage doch erst recht eindeutig Humbug!

Dann läge ja eben eindeutig ein gültiges Ticket bis zur Grenze vor. Für den CZ-Abschnitt wäre der Zuschlag zu zahlen aber der deutsche Zub kann das sowieso nicht ausstellen.

Realistisch gesehen wäre die einfachste Möglichkeit ohne Staatsvertrag eine Grenzübergangsfahrkarte wie im Verkehr mit Polen zu etablieren oder Passfahrkarten wieder offiziell zum DT zuzulassen.

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