RE25 > Prag Auslastung? (Allgemeines Forum)
FrequentRailer, Montag, 25.05.2026, 10:48 (vor 17 Tagen)
bearbeitet von FrequentRailer, Montag, 25.05.2026, 10:51
Hallo, ich überlege meine nächste Prag Reise ohne Auto zu machen. Braucht man in der Stadt eher weniger und Parken kostet teuer.
Da gibt es ab München den RE25 der ab Grenze als tschechischer Fernverkehr fährt. Soweit ok, aber man kann nicht reservieren, und bei bahn.de steht schonmal Zustieg nicht garantiert. Habt ihr Erfahrung mit der Auslastung der Strecke?
Und zum Ticket. Wenn ich auf D Seite mit D Ticket fahre - Brauche ich dann ab letztem Halt D - Prag ein Ticket oder kann man im Zug die weitere FK lösen beim Schaffner so wie ich das von der CD kenne?
Nachtag, das Europa Spar Ticket, hat es dann Zugbindung (zumindest der FV Teil in CZ?)
RE25 > Prag Auslastung?
VT642, Montag, 25.05.2026, 13:05 (vor 16 Tagen) @ FrequentRailer
bearbeitet von VT642, Montag, 25.05.2026, 13:07
Auf cd.cz kannst du für den RE 25 München-Prag problemlos reservieren, kostet 75 CZK pro Person.
Das D-Ticket gilt im RE 25 bis zum Grenztarifpunkt Furth im Wald. Es besteht nach CD Tarif Anspruch darauf, eine Fahrkarte im Zug zu lösen, dafür ist jedoch ein Zuschlag zu zahlen, wenn am Einstiegsbahnhof ein Kauf möglich gewesen wäre. Beim RE 33 wird dieser Bordverkauf jedoch meist in Form eines EBE gestaltet (gibt etliche Erfahrungsberichte dazu), daher wäre die Frage an die Mitforisten, ob auf dem RE 25 tschechisches Personal im Zug ist, das den Bordverkauf durchführen kann.
RE25 > Prag Auslastung?
AlbertP, Ulm, Montag, 25.05.2026, 13:12 (vor 16 Tagen) @ FrequentRailer
bearbeitet von AlbertP, Montag, 25.05.2026, 13:13
Der Zug ist in meiner Erfahrung vor Allem innerhalb Deutschland und innerhalb Tschechien ausgelastet, über die Grenze weniger. Spätestens ab Regensburg müsste man problemlos einen Sitzplatz finden.
RE25 > Prag Auslastung?
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 25.05.2026, 13:39 (vor 16 Tagen) @ AlbertP
Hey.
Der Zug ist in meiner Erfahrung vor Allem innerhalb Deutschland und innerhalb Tschechien ausgelastet, über die Grenze weniger.
Warum dann die ganzen Diskussionen wegen der tschechischen Vergabe an Leo? Warum ist der durchgehende Zug dann so wichtig, wenn er im Grenzabschnitt am leersten ist?
Schöne Grüße von jörg
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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
RE25 > Prag Auslastung?
Tvärbanan, Dresden, Montag, 25.05.2026, 14:49 (vor 16 Tagen) @ Der Blaschke
Der Argumentation zufolge könnte man praktisch alle Verbindungen nach CZ an der Grenze brechen.
RE25 > Prag Auslastung?
JanZ, HB, Montag, 25.05.2026, 17:48 (vor 16 Tagen) @ Tvärbanan
Und wahrscheinlich jeden anderen grenzüberschreitenden Zug auch. Weniger ausgelastet heißt ja nicht zu wenig ausgelastet. Das könnte genauso gut bedeuten, dass auf dem grenzüberschreitenden Abschnitt alle Sitzplätze besetzt sind, während auf den innerdeutschen und innertschechischen Abschnitten auch noch Leute stehen. Bei meiner letzten Mitfahrt 2019 war es auch ziemlich genau so.
RE25 > Prag Auslastung?
AlbertP, Ulm, Montag, 25.05.2026, 16:23 (vor 16 Tagen) @ Der Blaschke
Die Fahrzeit ist nicht wirklich konkurrenzfähig, aber es ist die einzige Direktverbindung zwischen Süddeutschland und Prag. Die Verbindung müsste beschleunigt werden, um sie attraktiver zu machen, nicht gestrichen.
Die Pläne, die es gibt um die Verbindung zu verbessern (tschechische ABS Prag-Pilsen und die Elektrifizierung und Abkürzung Regensburg-Schwandorf) werden vermutlich aber auch zu mehr innerdeutschen und innertschechischen Verkehr führen, womit dieser Zustand, dass der Zug über die Grenze am wenigsten gefüllt ist, wahrscheinlich trotzdem weiterbesteht.
RE25 > Prag Auslastung?
Skyeurope, Montag, 25.05.2026, 14:59 (vor 16 Tagen) @ AlbertP
bearbeitet von Skyeurope, Montag, 25.05.2026, 15:01
Der Zug ist in meiner Erfahrung vor Allem innerhalb Deutschland und innerhalb Tschechien ausgelastet, über die Grenze weniger. Spätestens ab Regensburg müsste man problemlos einen Sitzplatz finden.
Kommt halt immer auf den Reisezeitpunkt an.
Habe es auch schon einige Male erlebt, dass der Zug bereits ab Prag völlig überfüllt war und dies bis München so blieb.
Zudem fahren die Züge mit gerade einmal 3-4 Wagen mind. zwischen Schwandorf und Plzen. Viele Sitzplätze gibt es da also generell nicht.
Bei der CD kannst du den Zug für 3€ reservieren, würde ich ehrlich gesagt auch raten. Zumindest wenn du FR-SO unterwegs bist.
RE25 > Prag Auslastung?
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 27.05.2026, 00:37 (vor 15 Tagen) @ Skyeurope
Der Zug ist in meiner Erfahrung vor Allem innerhalb Deutschland und innerhalb Tschechien ausgelastet, über die Grenze weniger. Spätestens ab Regensburg müsste man problemlos einen Sitzplatz finden.
Kommt halt immer auf den Reisezeitpunkt an.Habe es auch schon einige Male erlebt, dass der Zug bereits ab Prag völlig überfüllt war und dies bis München so blieb.
Zudem fahren die Züge mit gerade einmal 3-4 Wagen mind. zwischen Schwandorf und Plzen. Viele Sitzplätze gibt es da also generell nicht.
Bei der CD kannst du den Zug für 3€ reservieren, würde ich ehrlich gesagt auch raten. Zumindest wenn du FR-SO unterwegs bist.
Dazu fällt mir noch ein das wenn man mit einem Zug von München fährt die Reservierungen in den alten grauen Wagen nicht ersichtlich sind weil München für diese Züge keine Zettel macht und es dort keine Anzeigen gibt.
Bei den guten CD Wagen werden die Reservierungen meistens aktiviert, aber auch nicht immer.
RE25 > Prag Auslastung?
numi, Mittwoch, 27.05.2026, 10:25 (vor 15 Tagen) @ Reservierungszettel
Ich würde bei der ČD das Online-Ticket für die Hinfahrt kaufen, da ist die Reservierung schon kostenlos dabei.
Du kauft also ein Ticket von Furth im Wald bis Domažlice. Dieses ist der internationale Tarif und kostet 95 CZK. Zusätzlich kaufst du dir das nationale Ticket von Domažlice bis Praha für 268 CZK. Bei beiden kannst du den reservierten Sitzplatz kostenlos auswählen. Es ist also auch möglich, für beide Abschnitte den selben Sitz zu buchen. Du bezahlst dann insgesamt 363 CZK, also 14,96 €.
Das Ticket von Furth im Wald direkt nach Praha wäre durchgehend der internationale Tarif. Das hat dann mit 598 CZK ( 24,64 €) einen für tschechische Verhältnisse ziemlich unverschämten Preis. Um das nicht zu unterstützen und etwas zu sparen lohnt sich also das Stückeln.
Das D-Ticket gilt eigentlich bis Furth im Wald Grenze. Leider kann man online jedoch kein Ticket ab diesem Tarifpunkt kaufen. Man kann es beim Schaffner kaufen und bekommt dann direkt den nationalen Tarif, muss dann jedoch 50 CZK Zuschlag bezahlen. Bei Gruppenreisen kann dies günstiger sein als der internationale Tarif bis Domažlice. Man hat so allerdings keine Reservierung, daher würde ich den Onlinekauf empfehlen.
Für die Rückfahrt kann man das nationale Ticket bis Furth im Wald Grenze inkl. Reservierung an jedem Schalter erwerben. Das sollte aktuell bei ungefähr 300 CZK liegen.
Ich würde immer reservieren. Wie gesagt, kostet das ja nichts und ich habe diese Züge leider schon extrem voll erlebt. Zwischen Plzeň und Schwandorf fahren in der Regel nur 4 Wagen. Das reicht an Wochenenden bei weitem nicht aus.
RE25 > Prag Auslastung?
mmandl, Mittwoch, 27.05.2026, 18:15 (vor 14 Tagen) @ numi
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 27.05.2026, 18:15
Das D-Ticket gilt eigentlich bis Furth im Wald Grenze. Leider kann man online jedoch kein Ticket ab diesem Tarifpunkt kaufen. Man kann es beim Schaffner kaufen und bekommt dann direkt den nationalen Tarif, muss dann jedoch 50 CZK Zuschlag bezahlen.
Deshalb kann man als Rabatt einfach BC100 auswählen, dann fällt bei der Preisberechnung der Abschnitt Furth im Wald - Furth im Wald (Gr) raus.
Unsinniger Vorschlag
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.05.2026, 19:03 (vor 14 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.05.2026, 19:04
Dann zahlt man aber a) trotzdem den internationalen Tarif und b) hat man dann keine gültige Fahrkarte, wenn man ein Deutschlandticket und keine BahnCard 100 hat.
--
Weg mit dem 4744!
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
mmandl, Mittwoch, 27.05.2026, 20:07 (vor 14 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 27.05.2026, 20:08
Warum unsinnig? Der Vorschlag bezieht sich natürlich nur auf die Fahrkarte bis Domažlice. Und warum man zwischen Furth, Grenze und Domažlice keine gültige Fahrkarte haben sollte, konnte mir auch noch niemand erklären. Diesseits der Grenze hat man das Deutschlandticket. Und jenseits der Grenze hat die BC100 überhaupt keine Gültigkeit, also kann auch nicht verlangt werden, dass eine solche für den Abschnitt Grenze - Domažlice vorhanden ist. Hilfsweise wären die CD-Beförderungsbedingungen so auszulegen, dass die Regeln für die BC100 auf das Deutschlandticket entsprechende Anwendung finden. Es liegt eine Regelungslücke vor, die auch planwidrig ist, denn beim Verfassen der Beförderungsbedingungen gab es noch kein Deutschlandticket, sodass hierfür auch keine Regelung getroffen werden konnte. Und dass die Interessenlage vergleichbar ist, versteht sich von selbst, denn beide Karten gewähren auf deutschem Gebiet eine "kostenlose" Beförderungen und haben keine Auswirkungen auf den Preis des tschechischen Streckenabschnitts. Wer etwas anderes behauptet, ist Formalist sowjetischer Prägung.
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.05.2026, 23:18 (vor 14 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.05.2026, 23:19
Warum unsinnig? Der Vorschlag bezieht sich natürlich nur auf die Fahrkarte bis Domažlice. Und warum man zwischen Furth, Grenze und Domažlice keine gültige Fahrkarte haben sollte, konnte mir auch noch niemand erklären. Diesseits der Grenze hat man das Deutschlandticket. Und jenseits der Grenze hat die BC100 überhaupt keine Gültigkeit, also kann auch nicht verlangt werden, dass eine solche für den Abschnitt Grenze - Domažlice vorhanden ist.
Doch selbstverständlich. Die Rabattkarte "BC100" ist für die komplette Strecke und nicht nur für den deutschen Teil (wie bis vor einigen Jahren üblich) angegeben. Demzufolge gilt die Fahrkarte auf der ganzen Strecke nur bei Vorlage einer BC100. Dass der Preis "zufällig" der gleiche ist, wie der für Furth(Gr) - Domazlice ist dabei irrelevant, es wird eine Durchgangsfahrkarte mit durchgehendem Rabatt gebucht.
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Weg mit dem 4744!
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 08:42 (vor 14 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 08:46
Warum unsinnig? Der Vorschlag bezieht sich natürlich nur auf die Fahrkarte bis Domažlice. Und warum man zwischen Furth, Grenze und Domažlice keine gültige Fahrkarte haben sollte, konnte mir auch noch niemand erklären. Diesseits der Grenze hat man das Deutschlandticket. Und jenseits der Grenze hat die BC100 überhaupt keine Gültigkeit, also kann auch nicht verlangt werden, dass eine solche für den Abschnitt Grenze - Domažlice vorhanden ist.
Doch selbstverständlich. Die Rabattkarte "BC100" ist für die komplette Strecke und nicht nur für den deutschen Teil (wie bis vor einigen Jahren üblich) angegeben. Demzufolge gilt die Fahrkarte auf der ganzen Strecke nur bei Vorlage einer BC100. Dass der Preis "zufällig" der gleiche ist, wie der für Furth(Gr) - Domazlice ist dabei irrelevant, es wird eine Durchgangsfahrkarte mit durchgehendem Rabatt gebucht.
Sag ich doch, die von dir vertretene Auffassung ist reiner Formalismus, der alle anderen Umstände jenseits der verkörperten Fahrkarte ausblendet. Jedenfalls wenn man über die App bucht, sind die möglichen Rabattkarten nach Ländern sortiert. Die BC100 findet sich unter der Überschrift "Deutschland". Wenn der Fahrgast auf diese Weise bucht, wird seine Willenserklärung so auszulegen sein, dass er eine Fahrkarte erwerben möchte, welche für den in Deutschland liegenden Streckenabschnitt eine BC100 berücksichtigt. In diesem Lichte ist dann auch die Fahrkarte auszulegen, die da nicht weiter differenziert (aber auch nicht ausdrücklich die Vorlage der BC100 für den tschechischen Streckenabschnitt fordert). Nichts anderes wird man annehmen müssen, wenn man über die Internetseite der CD bucht (auf welcher die Länderüberschriften in dem Menü fehlen). Denn es gibt keine einzige Regelung in irgendeiner der theoretisch maßgeblichen Beförderungsbedingungen, wonach die BC100 einen Rabatt auf dem tschechischen Streckenabschnitt gewähren würde.
Worüber man alles diskutieren muss. Viele Rechtsfragen lassen sich schon unter Einsatz des gesunden Menschenverstands lösen. Ich werde es voraussichtlich im September auf einer Fahrt nach Cheb genau so wie von mir beschrieben handhaben. Vermutlich wird sich dafür aber niemand interessieren (können), weil die Fahrt unbegleitet sein wird.
Kein Gebot materiellen Rechts
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 28.05.2026, 12:39 (vor 13 Tagen) @ mmandl
Jedenfalls wenn man über die App bucht, sind die möglichen Rabattkarten nach Ländern sortiert. Die BC100 findet sich unter der Überschrift "Deutschland".
Das stimmt doch nicht. In der App findet sich sich die BC100 unter der Überschrift "BahnCards". Nirgendwo ist zu entnehmen, dass es "nur in Deutschland gültige" Ermäßigungen sein sollen. Unter BahnCards werden von der Deutschen Bahn herausgegebene Rabattkarten zusammen aufgeführt.
Auch die Rabattkarten der Nachbarbahnen sind nicht nach Ländern sortiert. So findet sich zwischen der Vorteilscard Österreich und dem KlimaTicket Österreich die NL-40%!
Wenn der Fahrgast auf diese Weise bucht, wird seine Willenserklärung so auszulegen sein, dass er eine Fahrkarte erwerben möchte, welche für den in Deutschland liegenden Streckenabschnitt eine BC100 berücksichtigt.
Wieso sollte seine Willenserklärung so auszulegen sein? Es wird ein durchgehendes Ticket Furt-Domazlice gebucht. Als BC 100 Inhaber gibt es für diese Strecke einen Rabatt. Wenn ich unter Reisender 1 Erw. BC 100 angebe, dann ist die Willenserklärung doch: "Ich bin BC 100 Inhaber und möchte ein Ticket für diese Strecke mit dem entsprechenden Rabatt buchen. Der Wille, dass der Rabatt nur für eine Teilstrecke gelten soll, ist hier nicht zu entnehmen.
In diesem Lichte ist dann auch die Fahrkarte auszulegen, die da nicht weiter differenziert (aber auch nicht ausdrücklich die Vorlage der BC100 für den tschechischen Streckenabschnitt fordert).
Die mit BC Rabatt gebuchte Fahrkarte erfordert für die komplette Fahrt, dass eine BahnCard bei der Kontrolle vorgezeigt wird, wenn ein Ticket mit BC-Rabatt gebucht wird, egal ob BC25, BC50 oder BC100. Ein mit BC-Rabatt gebuchtes Ticket ist ohne BC nicht gültig. Auch im Tschechischen Streckenabschnitt kann man nicht mit einem ungültigen Ticket fahren.
Denn es gibt keine einzige Regelung in irgendeiner der theoretisch maßgeblichen Beförderungsbedingungen, wonach die BC100 einen Rabatt auf dem tschechischen Streckenabschnitt gewähren würde.
Der Rabatt wird auf das Ticket gewährt, nicht auf einen Streckenabschnitt. Wie der Rabatt rechnerisch ermittelt wird, spielt dabei keine Rolle. Die Beförderungsvorschriften unterscheiden bei rabattierten Tickets auch nicht nach Streckenabschnitten. Es wird ein Normalpreis Europa mit BC Rabatt gebucht. Alle maßgeblichen Beförderungsbedingungen besagen aber: "Wer ein Ticket mit Ermäßigung nutzt, muss die Berechtigung für die Ermäßigung nachweisen".
Schau Dir das aus der Buchung resultierende Ticket an. Es ist ein Ticket für eine Person mit BC 100. Die BahnCard muß bei der Kontrolle mit vorgezeigt werden. Das Ticket setzt sich nicht aus einem deutschen und einen tschechischen Teil zusammen.
![[image]](https://i.postimg.cc/wqp4z7SY/DB-Ticket-216490656081-1.jpg)
Ich werde es voraussichtlich im September auf einer Fahrt nach Cheb genau so wie von mir beschrieben handhaben. Vermutlich wird sich dafür aber niemand interessieren (können), weil die Fahrt unbegleitet sein wird.
Wirklich unbegleitet? Vor ein paar Wochen gab es bei einer Fahrt über die Grenze bei Cheb ein EBE von 60 EUR.
Gebot materiellen Rechts
mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 14:44 (vor 13 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 14:46
Jedenfalls wenn man über die App bucht, sind die möglichen Rabattkarten nach Ländern sortiert. Die BC100 findet sich unter der Überschrift "Deutschland".
Das stimmt doch nicht. In der App findet sich sich die BC100 unter der Überschrift "BahnCards". Nirgendwo ist zu entnehmen, dass es "nur in Deutschland gültige" Ermäßigungen sein sollen. Unter BahnCards werden von der Deutschen Bahn herausgegebene Rabattkarten zusammen aufgeführt.
Auch die Rabattkarten der Nachbarbahnen sind nicht nach Ländern sortiert. So findet sich zwischen der Vorteilscard Österreich und dem KlimaTicket Österreich die NL-40%!
Wir diskutieren hier über die Buchung über die Kanäle der CD. Dort ist es wie von mir beschrieben:
![[image]](https://i.postimg.cc/Dy2yM9kV/Screenshot-20260528-142232.jpg)
Nr. 3.1.1 der BC100-Bedingungen lautet wie folgt: "Die BahnCard 100 und Probe BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber zur Beförderung in allen Zügen gemäß Nr. 1.4 der BB Personenverkehr zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger) aufgeführten Tarifpunkten in der 2. Wagenklasse oder – als BahnCard 100 1. Klasse – auch in der 1. Wagenklasse.
Gibt man die BC100 als Ermäßigungskarte an, erklärt man also: "Ich bin im Besitz einer Fahrkarte, die mich zur Beförderung auf den o.g. Strecken berechtigt".
Wenn der Fahrgast auf diese Weise bucht, wird seine Willenserklärung so auszulegen sein, dass er eine Fahrkarte erwerben möchte, welche für den in Deutschland liegenden Streckenabschnitt eine BC100 berücksichtigt.
Wieso sollte seine Willenserklärung so auszulegen sein? Es wird ein durchgehendes Ticket Furt-Domazlice gebucht. Als BC 100 Inhaber gibt es für diese Strecke einen Rabatt. Wenn ich unter Reisender 1 Erw. BC 100 angebe, dann ist die Willenserklärung doch: "Ich bin BC 100 Inhaber und möchte ein Ticket für diese Strecke mit dem entsprechenden Rabatt buchen. Der Wille, dass der Rabatt nur für eine Teilstrecke gelten soll, ist hier nicht zu entnehmen.
In diesem Lichte ist dann auch die Fahrkarte auszulegen, die da nicht weiter differenziert (aber auch nicht ausdrücklich die Vorlage der BC100 für den tschechischen Streckenabschnitt fordert).
Die mit BC Rabatt gebuchte Fahrkarte erfordert für die komplette Fahrt, dass eine BahnCard bei der Kontrolle vorgezeigt wird, wenn ein Ticket mit BC-Rabatt gebucht wird, egal ob BC25, BC50 oder BC100. Ein mit BC-Rabatt gebuchtes Ticket ist ohne BC nicht gültig. Auch im Tschechischen Streckenabschnitt kann man nicht mit einem ungültigen Ticket fahren.
Denn es gibt keine einzige Regelung in irgendeiner der theoretisch maßgeblichen Beförderungsbedingungen, wonach die BC100 einen Rabatt auf dem tschechischen Streckenabschnitt gewähren würde.
Der Rabatt wird auf das Ticket gewährt, nicht auf einen Streckenabschnitt. Wie der Rabatt rechnerisch ermittelt wird, spielt dabei keine Rolle. Die Beförderungsvorschriften unterscheiden bei rabattierten Tickets auch nicht nach Streckenabschnitten. Es wird ein Normalpreis Europa mit BC Rabatt gebucht. Alle maßgeblichen Beförderungsbedingungen besagen aber: "Wer ein Ticket mit Ermäßigung nutzt, muss die Berechtigung für die Ermäßigung nachweisen".
Eine Regelung wie Nr. 2.4 der BC25/20-Bedingungen (Inanspruchnahme des Rabatts: Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht für den Reisenden nur bei Vorlage seiner gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle.) gibt es in Bezug auf die BC 100 gerade nicht. Die BC100 ist also eine Fahrkarte, die ich dann vorzeigen muss, wenn ich auf einem Streckenabschnitt unterwegs bin, auf dem mich die BC100 zur Beförderung berechtigt.
Ich werde es voraussichtlich im September auf einer Fahrt nach Cheb genau so wie von mir beschrieben handhaben. Vermutlich wird sich dafür aber niemand interessieren (können), weil die Fahrt unbegleitet sein wird.
Wirklich unbegleitet? Vor ein paar Wochen gab es bei einer Fahrt über die Grenze bei Cheb ein EBE von 60 EUR.
Ich werde mit dem DB-RE unterwegs sein, damals war es glaube ich eine RB der dort verkehrenden "Privatbahn". Wenn ich gleichwohl kontrolliert werde, umso besser:)
Gebot materiellen Rechts
bahnfahrerofr., Donnerstag, 28.05.2026, 16:54 (vor 13 Tagen) @ mmandl
Ich werde mit dem DB-RE unterwegs sein, damals war es glaube ich eine RB der dort verkehrenden "Privatbahn". Wenn ich gleichwohl kontrolliert werde, umso besser:)
Der beschriebene Fall ereignete sich im DB RE.
Gebot materiellen Rechts
mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 18:13 (vor 13 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich werde mit dem DB-RE unterwegs sein, damals war es glaube ich eine RB der dort verkehrenden "Privatbahn". Wenn ich gleichwohl kontrolliert werde, umso besser:)
Der beschriebene Fall ereignete sich im DB RE.
Umso besser:)
Gebot materiellen Rechts
Schultheiss Berlin, Donnerstag, 28.05.2026, 18:34 (vor 13 Tagen) @ mmandl
Du hast die Pocorn vergessen, mein Michael. (Eigentlich in der Werbung Rotkäppchen oder Spreelinge und ganz eigentlich Nina Hagen mit Farbfilm).
Die BC100 ist also eine Fahrkarte, die ich dann vorzeigen muss, wenn ich auf einem Streckenabschnitt unterwegs bin, auf dem mich die BC100 zur Beförderung berechtigt.
Das ist richtig. Die BC100 gilt aber für sich genauso wenig wie ein D-Ticket auf dem Abschnitt Furth im Wald bis zur Grenze.
Mit der BC 100 kann man, wie mit jeder anderen BC, ein rabbatiertes Ticket bis CZ erwerben. Mit dem D-Ticket kannst du nur bis Furth im Wald fahren und musst ab da dann ein neues Ticket haben. Jedi hat es dir ausführlich erklärt.
Gebot materiellen Rechts
mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 19:45 (vor 13 Tagen) @ Schultheiss Berlin
Du hast die Pocorn vergessen, mein Michael. (Eigentlich in der Werbung Rotkäppchen oder Spreelinge und ganz eigentlich Nina Hagen mit Farbfilm).
Die BC100 ist also eine Fahrkarte, die ich dann vorzeigen muss, wenn ich auf einem Streckenabschnitt unterwegs bin, auf dem mich die BC100 zur Beförderung berechtigt.
Das ist richtig. Die BC100 gilt aber für sich genauso wenig wie ein D-Ticket auf dem Abschnitt Furth im Wald bis zur Grenze.
Mit der BC 100 kann man, wie mit jeder anderen BC, ein rabbatiertes Ticket bis CZ erwerben. Mit dem D-Ticket kannst du nur bis Furth im Wald fahren und musst ab da dann ein neues Ticket haben. Jedi hat es dir ausführlich erklärt.
Ach ja? In den Beförderungsbedingungen, welche sich in dem bei mir empfangbaren Internet herunterladen lassen, steht das Gegenteil von dem, was du schreibst:
Zum Deutschlandticket:
"Das Deutschland-Ticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse [...]" (Nr. 1.2 Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket inkl. SPNV-Geltungsbereiche)
"Die BB DT gelten für die Beförderung von Reisenden, Sachen (z.B. Fahrrädern oder Gepäck) und Tieren in Zügen des SPNV im innerdeutschen Eisenbahnverkehr. Als innerdeutscher Eisenbahnverkehr gelten dabei alle Verkehrsbeziehungen zwischen den im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannten Tarifpunkten." (Nr. 2.1 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs)
Furth im Wald und Furth im Wald (Gr) sind im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannte Tarifpunkte (S. 54 des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs)
Zur BC100:
"Die BahnCard 100 und Probe BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber zur Beförderung in allen Zügen gemäß Nr. 1.4 der BB Personenverkehr zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger) aufgeführten Tarifpunkten in der 2. Wagenklasse [...]" (Nr. 3.1.1 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards)
Die Strecke Furth im Wald - Furth im Wald (Gr) ist im Streckenentfernungszeiger aufgeführt (S. 1594 des Streckenentfernungszeigers)
Gebot materiellen Rechts
Schultheiss Berlin, Freitag, 29.05.2026, 12:35 (vor 12 Tagen) @ mmandl
Furth im Wald und Furth im Wald (Gr) sind im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannte Tarifpunkte (S. 54 des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs)
Die Strecke Furth im Wald - Furth im Wald (Gr) ist im Streckenentfernungszeiger aufgeführt (S. 1594 des Streckenentfernungszeigers)
Richtig. Du kannt aber aber an der Grenze nicht austeigen. Deswegen brauchst du ein Ticket von Furth i. W., das über die Grenze gilt.
Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.05.2026, 12:47 (vor 12 Tagen) @ Schultheiss Berlin
bearbeitet von JeDi, Freitag, 29.05.2026, 12:47
Furth im Wald und Furth im Wald (Gr) sind im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannte Tarifpunkte (S. 54 des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs)
Die Strecke Furth im Wald - Furth im Wald (Gr) ist im Streckenentfernungszeiger aufgeführt (S. 1594 des Streckenentfernungszeigers)Richtig. Du kannt aber aber an der Grenze nicht austeigen. Deswegen brauchst du ein Ticket von Furth i. W., das über die Grenze gilt.
Nein, das dürfen auch zwei getrennte Fahrkarten getrennter Tarife sein, solange die Gesamtstrecke abgedeckt ist. Ist ja auch bei Stückelungen von Verbundfahrkarten völlig üblich, z.B. VVS-Fahrschein Stuttgart - Kirchheim plus HNV-Fahrschein Kirchheim - Heilbronn im RE, der nicht in Kirchheim hält. Manche Verbünde schränken das allerdings ein, dort gilt dann der Verbundfahrschein nur bis zum letzten Halt im Verbundgebiet. Eine solche Regelung kennt der Deutschlandtarif nicht.
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Weg mit dem 4744!
Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.05.2026, 12:56 (vor 12 Tagen) @ Schultheiss Berlin
Mit der BC 100 kann man, wie mit jeder anderen BC, ein rabbatiertes Ticket bis CZ erwerben. Mit dem D-Ticket kannst du nur bis Furth im Wald fahren und musst ab da dann ein neues Ticket haben. Jedi hat es dir ausführlich erklärt.
Unsinn. Sowohl das Deutschlandticket als auch die BC100 gelten bis Furth i. Wald (Gr). Das ist eigentlich unstrittig - nicht nur zwischen mmandl und mir.
Ich sage nur, dass du mit dem Deutschlandticket nicht einfach eine BC100-Fahrkarte ab Furth i. Wald kaufen darfst, sondern für diese auch eine BC100 erforderlich ist. Wenn eine Fahrkarte ab Furth i. Wald(Gr) weiter Richtung Tschechien vorliegt, darf diese selbstvertändlich zusammen mit dem Deutschlandticket (oder auch einer BC100, German Rail Pass, usw.) genutzt werden. Durch die DB werden diese aber - seit Pass 3 zum Deutschlandticket nicht mehr ausgegeben wird - nicht mehr vertrieben.
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Weg mit dem 4744!
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 28.05.2026, 20:45 (vor 13 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 28.05.2026, 20:49
Sag ich doch, die von dir vertretene Auffassung ist reiner Formalismus, der alle anderen Umstände jenseits der verkörperten Fahrkarte ausblendet.
Mag sein, dann gebietet der Anstand aber mindestens, dass du dazu sagst, dass der Fahrschein formal so nicht gültig ist, das Nichtvorhandensein einer BC100 aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beanstandet wird. Ich kann Auskünfte hier nur auf Grundlage des Tarifs erteilen - und der kennt eben zwei Möglichkeiten: Kauf im Zug (hier ja unstrittig, da in Alex-Zügen auch auf deutscher Seite möglich) oder Kauf ab Furth i. Wald. (Oder als dritte Variante: Vorverkauf an einem tschechischen Schalter)
Jedenfalls wenn man über die App bucht, sind die möglichen Rabattkarten nach Ländern sortiert. Die BC100 findet sich unter der Überschrift "Deutschland". Wenn der Fahrgast auf diese Weise bucht, wird seine Willenserklärung so auszulegen sein, dass er eine Fahrkarte erwerben möchte, welche für den in Deutschland liegenden Streckenabschnitt eine BC100 berücksichtigt. In diesem Lichte ist dann auch die Fahrkarte auszulegen, die da nicht weiter differenziert (aber auch nicht ausdrücklich die Vorlage der BC100 für den tschechischen Streckenabschnitt fordert). Nichts anderes wird man annehmen müssen, wenn man über die Internetseite der CD bucht (auf welcher die Länderüberschriften in dem Menü fehlen). Denn es gibt keine einzige Regelung in irgendeiner der theoretisch maßgeblichen Beförderungsbedingungen, wonach die BC100 einen Rabatt auf dem tschechischen Streckenabschnitt gewähren würde.
Ich nutze die ČD-App nicht, ich kannte nur die Darstellung auf der Website. Ob ein Rabatt gewährt wird interessiert nicht, da die BC100 als Ermäßigung angegeben ist, ist der Fahrschein auch nur mit dieser gültig. Das ergibt sich aus 6.2.3 GVV-CIV. Die Preisberechnung hat das Kontrollpersonal nicht zu interessieren.
Früher war zumindest auf durch die DB ausgestellten Fahrkarten „Ermäßigung DB“ und „Ermäßigung Dritte“ separat ausgewiesen. In diesem Fall wäre die BC100 nur zwischen Furth i. Wald und Furth i. Wald(Gr) vorzuweisen (und damit irrelevant, da hier ja ohnehin mit einer anderen Fahrkarte gefahren wird).
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Weg mit dem 4744!
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 21:16 (vor 13 Tagen) @ JeDi
Sag ich doch, die von dir vertretene Auffassung ist reiner Formalismus, der alle anderen Umstände jenseits der verkörperten Fahrkarte ausblendet.
Mag sein, dann gebietet der Anstand aber mindestens, dass du dazu sagst, dass der Fahrschein formal so nicht gültig ist, das Nichtvorhandensein einer BC100 aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beanstandet wird. Ich kann Auskünfte hier nur auf Grundlage des Tarifs erteilen - und der kennt eben zwei Möglichkeiten: Kauf im Zug (hier ja unstrittig, da in Alex-Zügen auch auf deutscher Seite möglich) oder Kauf ab Furth i. Wald. (Oder als dritte Variante: Vorverkauf an einem tschechischen Schalter)
Widerspruch. Ich gestehe dir zu, dass bei rein formaler Auslegung der Fahrkarte (nicht des Tarifs) ein Ergebnis denkbar ist, nach dem die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise nicht zulässig ist. Da maßgeblich aber nicht die formale Gestalt der Fahrkarte ist, sondern der geschlossene Beförderungsvertrag (wozu auch die u.U. einbezogenen Beförderungsbedingungen gehören), kommt es nicht auf die Darstellung auf der Fahrkarte an, sondern auf den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen und die u.U. einbezogenen Beförderungsbedingungen. Diese sind nicht nur nach dem Wortlaut, sondern nach Sinn und Zweck auszulegen und ggf. auch durch Analogiebildungen auf nicht geregelte Sachverhalte zu erweitern. Hieraus ergibt sich das von mir vertretene Ergebnis. Hiernach hat der betreffende Fahrgast ein gültigen Beförderungsvertrag und auch eine passende Fahrkarte hierzu. Denn die Fahrkarte dokumentiert nur den Inhalt des abgeschlossenen Beförderungsvertrags. Art. 6 § 3 CIV steht dem nicht entgegen, denn die Fahrkarte selbst muss erst einmal ausgelegt werden. Erst dieses Auslegungsergebnis ist Gegenstand der dortigen Beweisregel.
Jedenfalls wenn man über die App bucht, sind die möglichen Rabattkarten nach Ländern sortiert. Die BC100 findet sich unter der Überschrift "Deutschland". Wenn der Fahrgast auf diese Weise bucht, wird seine Willenserklärung so auszulegen sein, dass er eine Fahrkarte erwerben möchte, welche für den in Deutschland liegenden Streckenabschnitt eine BC100 berücksichtigt. In diesem Lichte ist dann auch die Fahrkarte auszulegen, die da nicht weiter differenziert (aber auch nicht ausdrücklich die Vorlage der BC100 für den tschechischen Streckenabschnitt fordert). Nichts anderes wird man annehmen müssen, wenn man über die Internetseite der CD bucht (auf welcher die Länderüberschriften in dem Menü fehlen). Denn es gibt keine einzige Regelung in irgendeiner der theoretisch maßgeblichen Beförderungsbedingungen, wonach die BC100 einen Rabatt auf dem tschechischen Streckenabschnitt gewähren würde.
Ich nutze die ČD-App nicht, ich kannte nur die Darstellung auf der Website. Ob ein Rabatt gewährt wird interessiert nicht, da die BC100 als Ermäßigung angegeben ist, ist der Fahrschein auch nur mit dieser gültig. Das ergibt sich aus 6.2.3 GVV-CIV. Die Preisberechnung hat das Kontrollpersonal nicht zu interessieren.
Auch hier argumentierst du sehr formal mit dem Wortlaut. Denn die BC100 ist materiell keine Ermäßigungskarte, sondern eine Fahrkarte, die zu einer Fahrt auf der Strecke Furth - Furth (Gr) berechtigt.
Früher war zumindest auf durch die DB ausgestellten Fahrkarten „Ermäßigung DB“ und „Ermäßigung Dritte“ separat ausgewiesen. In diesem Fall wäre die BC100 nur zwischen Furth i. Wald und Furth i. Wald(Gr) vorzuweisen (und damit irrelevant, da hier ja ohnehin mit einer anderen Fahrkarte gefahren wird).
Solch eine Darstellung würde Streit vermeiden, hat in der Sache aber keine Auswirkungen auf die Rechtslage.
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 28.05.2026, 21:21 (vor 13 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 28.05.2026, 21:22
Auch hier argumentierst du sehr formal mit dem Wortlaut. Denn die BC100 ist materiell keine Ermäßigungskarte, sondern eine Fahrkarte, die zu einer Fahrt auf der Strecke Furth - Furth (Gr) berechtigt.
Wo kann ich das im relevanten internationalen Tarifwerk nachlesen? Regelungen des deutschen Binnenverkehrs sind hier erstmal uninteressant.
Die SCIC-SB DB (hier freilich nicht relevant, da die DB die fragliche Fahrkarte nicht ausstellt, meine tschechischkenntnisse sind aber eher rudimentär vorhanden) regeln jedenfalls, dass die BC100 eine Ermäßigungskarte ist, die bei einigen Angeboten 100% Rabatt auf den deutschen Streckenteil gibt. Das liefert zumindest ein Indiz dafür, dass meine Auslegung korrekt ist.
--
Weg mit dem 4744!
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 21:44 (vor 13 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 21:48
Auch hier argumentierst du sehr formal mit dem Wortlaut. Denn die BC100 ist materiell keine Ermäßigungskarte, sondern eine Fahrkarte, die zu einer Fahrt auf der Strecke Furth - Furth (Gr) berechtigt.
Wo kann ich das im relevanten internationalen Tarifwerk nachlesen? Regelungen des deutschen Binnenverkehrs sind hier erstmal uninteressant.
Naja, für die Frage was eine BC100 ist und wie Willenserklärungen auszulegen sind, wird man schon auf die originären Bedingungen abstellen müssen, welche die BC100 regeln. Und diese Auslegung des Vertrags ist vorrangig vor dem, was in den Beförderungsbestimmungen (AGB) steht. Der Vertrag ist hier zwar keine Individualvereinbarung, aber immer noch individueller als irgendwelche Beförderungsbedingungen/AGB.
Die SCIC-SB DB (hier freilich nicht relevant, da die DB die fragliche Fahrkarte nicht ausstellt, meine tschechischkenntnisse sind aber eher rudimentär vorhanden) regeln jedenfalls, dass die BC100 eine Ermäßigungskarte ist, die bei einigen Angeboten 100% Rabatt auf den deutschen Streckenteil gibt. Das liefert zumindest ein Indiz dafür, dass meine Auslegung korrekt ist.
Eben. Auf den deutschen Streckenanteil. Und da ich eine entsprechende Bestimmung auch für das tschechische Pedant vermute, habe ich in meinem Ausgangsbeitrag bereits geschrieben:
Hilfsweise wären die CD-Beförderungsbedingungen so auszulegen, dass die Regeln für die BC100 auf das Deutschlandticket entsprechende Anwendung finden. Es liegt eine Regelungslücke vor, die auch planwidrig ist, denn beim Verfassen der Beförderungsbedingungen gab es noch kein Deutschlandticket, sodass hierfür auch keine Regelung getroffen werden konnte. Und dass die Interessenlage vergleichbar ist, versteht sich von selbst, denn beide Karten gewähren auf deutschem Gebiet eine "kostenlose" Beförderungen und haben keine Auswirkungen auf den Preis des tschechischen Streckenabschnitts. Wer etwas anderes behauptet, ist Formalist sowjetischer Prägung.
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 28.05.2026, 22:14 (vor 13 Tagen) @ mmandl
Auch hier argumentierst du sehr formal mit dem Wortlaut. Denn die BC100 ist materiell keine Ermäßigungskarte, sondern eine Fahrkarte, die zu einer Fahrt auf der Strecke Furth - Furth (Gr) berechtigt.
Wo kann ich das im relevanten internationalen Tarifwerk nachlesen? Regelungen des deutschen Binnenverkehrs sind hier erstmal uninteressant.
Naja, für die Frage was eine BC100 ist und wie Willenserklärungen auszulegen sind, wird man schon auf die originären Bedingungen abstellen müssen, welche die BC100 regeln. Und diese Auslegung des Vertrags ist vorrangig vor dem, was in den Beförderungsbestimmungen (AGB) steht. Der Vertrag ist hier zwar keine Individualvereinbarung, aber immer noch individueller als irgendwelche Beförderungsbedingungen/AGB.
Die SCIC-SB DB (hier freilich nicht relevant, da die DB die fragliche Fahrkarte nicht ausstellt, meine tschechischkenntnisse sind aber eher rudimentär vorhanden) regeln jedenfalls, dass die BC100 eine Ermäßigungskarte ist, die bei einigen Angeboten 100% Rabatt auf den deutschen Streckenteil gibt. Das liefert zumindest ein Indiz dafür, dass meine Auslegung korrekt ist.
Eben. Auf den deutschen Streckenanteil. Und da ich eine entsprechende Bestimmung auch für das tschechische Pedant vermute, habe ich in meinem Ausgangsbeitrag bereits geschrieben:
Hilfsweise wären die CD-Beförderungsbedingungen so auszulegen, dass die Regeln für die BC100 auf das Deutschlandticket entsprechende Anwendung finden. Es liegt eine Regelungslücke vor, die auch planwidrig ist, denn beim Verfassen der Beförderungsbedingungen gab es noch kein Deutschlandticket, sodass hierfür auch keine Regelung getroffen werden konnte. Und dass die Interessenlage vergleichbar ist, versteht sich von selbst, denn beide Karten gewähren auf deutschem Gebiet eine "kostenlose" Beförderungen und haben keine Auswirkungen auf den Preis des tschechischen Streckenabschnitts. Wer etwas anderes behauptet, ist Formalist sowjetischer Prägung.
Für den Fall das jemand das CD Tagesticket bucht und ein D-Ticket oder BC 100 hat - der braucht doch auch nichts weiter kaufen oder habe ich etwas übersehen.
Das Problem was ich sehe ist einfach das man nur BC 100 angeben kann. Würde man auch das D-Ticket angeben können wäre die ganze Diskussion sinnlos.
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 28.05.2026, 23:53 (vor 13 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 28.05.2026, 23:57
Auch hier argumentierst du sehr formal mit dem Wortlaut. Denn die BC100 ist materiell keine Ermäßigungskarte, sondern eine Fahrkarte, die zu einer Fahrt auf der Strecke Furth - Furth (Gr) berechtigt.
Wo kann ich das im relevanten internationalen Tarifwerk nachlesen? Regelungen des deutschen Binnenverkehrs sind hier erstmal uninteressant.
Naja, für die Frage was eine BC100 ist und wie Willenserklärungen auszulegen sind, wird man schon auf die originären Bedingungen abstellen müssen, welche die BC100 regeln. Und diese Auslegung des Vertrags ist vorrangig vor dem, was in den Beförderungsbestimmungen (AGB) steht. Der Vertrag ist hier zwar keine Individualvereinbarung, aber immer noch individueller als irgendwelche Beförderungsbedingungen/AGB.
Hier verkennst du aber, dass die BB als Bestandteil des Tarifs Vorrang vor Individualabreden haben (§4(3) EVO). Nur wenn diese in sich nicht konsistent sind, müsste man schauen was gilt - meistens die für den Reisenden günstigste Auslegung.
Hier ist das aber durchaus konsistent. Wenn du zwischen Furth i. Wald und Furth i. Wald(Gr) dem Zugpersonal deine BC100 vorlegst, so reist du zum Deutschlandtarif, der diese anerkennt. BC100=Fahrkarte. Alles gut. Legst du allerdings deine Durchgangsfahrkarte von Furth i. Wald nach Domazlice zum internationalen Tarif vor, so ist dieser auch Maßgebend. Dieser erkennt die BC100 als Ermäßigungskarte an, diese ist somit vorzulegen. Und ja, auf dem kompletten Fahrtverlauf. Eine Fahrkarte, ein Beförderungsvertrag, eine Ermäßigung.
Eben. Auf den deutschen Streckenanteil. Und da ich eine entsprechende Bestimmung auch für das tschechische Pedant vermute, habe ich in meinem Ausgangsbeitrag bereits geschrieben:
Hilfsweise wären die CD-Beförderungsbedingungen so auszulegen, dass die Regeln für die BC100 auf das Deutschlandticket entsprechende Anwendung finden. Es liegt eine Regelungslücke vor, die auch planwidrig ist, denn beim Verfassen der Beförderungsbedingungen gab es noch kein Deutschlandticket, sodass hierfür auch keine Regelung getroffen werden konnte. Und dass die Interessenlage vergleichbar ist, versteht sich von selbst, denn beide Karten gewähren auf deutschem Gebiet eine "kostenlose" Beförderungen und haben keine Auswirkungen auf den Preis des tschechischen Streckenabschnitts. Wer etwas anderes behauptet, ist Formalist sowjetischer Prägung.
Die (Binnen-)Beförderungsbedingungen der ČD sind hier erstmal nicht relevant. Relevant ist, was die SCIC-SB ČD regeln (auf die die GCC-CIV/PRR ja für die genauen Konditionen zu Ermäßigungen ja verweisen). Wenn da in den Bedingungen für die Ermäßigung BC100 stehen sollte, dass diese nur auf dem deutschen Abschnitt vorzuweisen ist, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Den Beweis dazu, dass das dort tatsächlich steht, bleibst du aber schuldig. Auszulegen gibts da ansonsten gar nichts, da die BC100 eben als Rabattkarte einer durchgehenden Fahrkarte angegeben ist. Das ist ja grade der große Unterschied zu einer Inlands- oder Binnenfahrkarte ab Furth i. Wald(Gr).
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Weg mit dem 4744!
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.05.2026, 00:03 (vor 13 Tagen) @ JeDi
Die (Binnen-)Beförderungsbedingungen der ČD sind hier erstmal nicht relevant. Relevant ist, was die SCIC-SB ČD regeln (auf die die GCC-CIV/PRR ja für die genauen Konditionen zu Ermäßigungen ja verweisen). Wenn da in den Bedingungen für die Ermäßigung BC100 stehen sollte, dass diese nur auf dem deutschen Abschnitt vorzuweisen ist, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Den Beweis dazu, dass das dort tatsächlich steht, bleibst du aber schuldig. Auszulegen gibts da ansonsten gar nichts, da die BC100 eben als Rabattkarte einer durchgehenden Fahrkarte angegeben ist. Das ist ja grade der große Unterschied zu einer Inlands- oder Binnenfahrkarte ab Furth i. Wald(Gr).
Nachtrag dazu: Folgendes habe ich in den SCIC-SB ČD gefunden:
143. BahnCard DB
143.1. Při výdeji jízdenek na ČD se na základě předložení průkazu BahnCard 25 (BC 25), BahnCard 50 (BC 50) a BahnCard 100 (BC 100) poskytuje za tratě DB v 1. a 2. vozové třídě následující sleva: BC 25 – 25 %, BC 50 %, BC 100 – 100 % z jízdného NRT DB v 1. nebo 2. vozové třídě.
Da steht also sinngemäß, dass man auch für von der ČD ausgegebene Fahrkarten die entsprechende Rabattstufe für den DB-Streckenabschnitt erhält. Aus meiner Sicht wird aber weiterhin die komplette Fahrkarte mit der Ermäßigung BC100 ausgestellt - es gibt ja auch sonst genügend Fahrkartenaufdrucke, die gar keine relevante Ermäßigung geben. Die entsprechende Ermäßigungskarte ist aber freilich trotzdem vorzuweisen.
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mmandl, Freitag, 29.05.2026, 14:23 (vor 12 Tagen) @ JeDi
Auch hier argumentierst du sehr formal mit dem Wortlaut. Denn die BC100 ist materiell keine Ermäßigungskarte, sondern eine Fahrkarte, die zu einer Fahrt auf der Strecke Furth - Furth (Gr) berechtigt.
Wo kann ich das im relevanten internationalen Tarifwerk nachlesen? Regelungen des deutschen Binnenverkehrs sind hier erstmal uninteressant.
Naja, für die Frage was eine BC100 ist und wie Willenserklärungen auszulegen sind, wird man schon auf die originären Bedingungen abstellen müssen, welche die BC100 regeln. Und diese Auslegung des Vertrags ist vorrangig vor dem, was in den Beförderungsbestimmungen (AGB) steht. Der Vertrag ist hier zwar keine Individualvereinbarung, aber immer noch individueller als irgendwelche Beförderungsbedingungen/AGB.
Hier verkennst du aber, dass die BB als Bestandteil des Tarifs Vorrang vor Individualabreden haben (§4(3) EVO). Nur wenn diese in sich nicht konsistent sind, müsste man schauen was gilt - meistens die für den Reisenden günstigste Auslegung
Die EVO muss doch erst einmal anwendbar sein. Da es sich um eine Regelung des deutschen Privatrechts handelt, richtet sich dies nach dem IPR und damit nach der Rom I-VO. Vorrangig kommt es damit darauf an, ob eine bestimmte Rechtsordnung gewählt ist. Unter der Voraussetzung, dass die SCIC-SB ČD hier genauso wie die SCIC-NRT DB gestrickt sind (welche keine eigene Rechtswahlklauseln enthält), unterfällt der deutsche Streckenanteil deutschem Sachrecht und der tschechische Streckenabschnitt tschechischem Sachrecht (Nr. 1.2.4 SCIC-NRT DB i.V.m. Nr. A.12 BB Personenverkehr für den deutschen Streckenabschnitt). Wegen Nr. 1.2.3 SCIC-NRT i.V.m. Nr. 16.4 GCC-CIV/PRR käme es letztlich darauf an, wo der Fahrgast seinen Anspruch geltend macht. Ob diese Verknüpfung einer auflösend bedingte Teilrechtswahl mit einer aufschiebend bedingten Gesamtrechtswahl dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot entspricht, scheint doch sehr zweifelhaft. Sofern man zur Unwirksamkeit dieser Bestimmungen kommt, richtet sich das anwendbare Recht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Fahrgasts (Art. 5 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 Rom I-VO). Ob dies EVO Anwendung findet, bestimmt sich daher ob der Fahrgast in der Bundesrepublik oder in der Tschechischen Republik "wohnt". "Wohnt" der Fahrgast in einem anderen Staat, wäre tschechisches Recht anzuwenden (Art. 5 Abs. 2 UAbs. 1 S. 2 Rom I-VO).
Aber selbst wenn die EVO anwendbar wäre, wäre § 4 Abs. 3 EVO jedenfalls unwirksam. Denn dieser steht in Widerspruch zu § 305b BGB. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AEG ermächtigt den Verordnungsgeber zwar dazu, irgendwelche "allgemeine Bedingungen für die Beförderung von Personen" zu regeln um die "Sicherheit und Ordnung im Eisenbahnwesen" zu gewährleisten (schon die Erfüllung dieses Zwecks durch eine Regelung wie § 4 Abs. 3 EVO ist höchst zweifelhaft). Die Ermächtigung geht aber jedenfalls nicht so weit, dass die hiernach erlassene Rechtsverordnung (bloß materielles Gesetz) von höherrangigen formellen Parlamentsgesetzen abweichen kann. Derartige Abweichungen sind nur von der Fahrgastrechte-VO zugelassen.
Hier ist das aber durchaus konsistent. Wenn du zwischen Furth i. Wald und Furth i. Wald(Gr) dem Zugpersonal deine BC100 vorlegst, so reist du zum Deutschlandtarif, der diese anerkennt. BC100=Fahrkarte. Alles gut. Legst du allerdings deine Durchgangsfahrkarte von Furth i. Wald nach Domazlice zum internationalen Tarif vor, so ist dieser auch Maßgebend. Dieser erkennt die BC100 als Ermäßigungskarte an, diese ist somit vorzulegen. Und ja, auf dem kompletten Fahrtverlauf. Eine Fahrkarte, ein Beförderungsvertrag, eine Ermäßigung.
Eben. Auf den deutschen Streckenanteil. Und da ich eine entsprechende Bestimmung auch für das tschechische Pedant vermute, habe ich in meinem Ausgangsbeitrag bereits geschrieben:
Hilfsweise wären die CD-Beförderungsbedingungen so auszulegen, dass die Regeln für die BC100 auf das Deutschlandticket entsprechende Anwendung finden. Es liegt eine Regelungslücke vor, die auch planwidrig ist, denn beim Verfassen der Beförderungsbedingungen gab es noch kein Deutschlandticket, sodass hierfür auch keine Regelung getroffen werden konnte. Und dass die Interessenlage vergleichbar ist, versteht sich von selbst, denn beide Karten gewähren auf deutschem Gebiet eine "kostenlose" Beförderungen und haben keine Auswirkungen auf den Preis des tschechischen Streckenabschnitts. Wer etwas anderes behauptet, ist Formalist sowjetischer Prägung.
Die (Binnen-)Beförderungsbedingungen der ČD sind hier erstmal nicht relevant. Relevant ist, was die SCIC-SB ČD regeln (auf die die GCC-CIV/PRR ja für die genauen Konditionen zu Ermäßigungen ja verweisen). Wenn da in den Bedingungen für die Ermäßigung BC100 stehen sollte, dass diese nur auf dem deutschen Abschnitt vorzuweisen ist, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Den Beweis dazu, dass das dort tatsächlich steht, bleibst du aber schuldig. Auszulegen gibts da ansonsten gar nichts, da die BC100 eben als Rabattkarte einer durchgehenden Fahrkarte angegeben ist. Das ist ja grade der große Unterschied zu einer Inlands- oder Binnenfahrkarte ab Furth i. Wald(Gr).
Diese SCIC-SB ČD habe ich auch gemeint, als ich von den "CD-Beförderungsbedingungen". Du legst bewusst jedes Wort gegen deinen Diskussionspartner aus, oder?
Nachtrag dazu: Folgendes habe ich in den SCIC-SB ČD gefunden:
143. BahnCard DB
143.1. Při výdeji jízdenek na ČD se na základě předložení průkazu BahnCard 25 (BC 25), BahnCard 50 (BC 50) a BahnCard 100 (BC 100) poskytuje za tratě DB v 1. a 2. vozové třídě následující sleva: BC 25 – 25 %, BC 50 %, BC 100 – 100 % z jízdného NRT DB v 1. nebo 2. vozové třídě.Da steht also sinngemäß, dass man auch für von der ČD ausgegebene Fahrkarten die entsprechende Rabattstufe für den DB-Streckenabschnitt erhält. Aus meiner Sicht wird aber weiterhin die komplette Fahrkarte mit der Ermäßigung BC100 ausgestellt - es gibt ja auch sonst genügend Fahrkartenaufdrucke, die gar keine relevante Ermäßigung geben. Die entsprechende Ermäßigungskarte ist aber freilich trotzdem vorzuweisen.
Dass diese Regelung jedenfalls analog auf das Deutschlandticket anzuwenden ist, habe ich bereits hinreichend begründet.
Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts
mmandl, Freitag, 29.05.2026, 16:27 (vor 12 Tagen) @ mmandl
Da steht also sinngemäß, dass man auch für von der ČD ausgegebene Fahrkarten die entsprechende Rabattstufe für den DB-Streckenabschnitt erhält. Aus meiner Sicht wird aber weiterhin die komplette Fahrkarte mit der Ermäßigung BC100 ausgestellt - es gibt ja auch sonst genügend Fahrkartenaufdrucke, die gar keine relevante Ermäßigung geben. Die entsprechende Ermäßigungskarte ist aber freilich trotzdem vorzuweisen.
Dass diese Regelung jedenfalls analog auf das Deutschlandticket anzuwenden ist, habe ich bereits hinreichend begründet.
Und infolgedessen ergäbe sich dann aus Nr. 6.2 GCC-CIV/PRR, dass der Fahrgast die Ermäßigungskarte "Deutschlandticket" (von mir aus auf der gesamten Fahrt ["jederzeit"]) vorweisen muss.
Nice.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 28.05.2026, 08:56 (vor 14 Tagen) @ mmandl
Huhu.
Wer etwas anderes behauptet, ist Formalist sowjetischer Prägung.
Oder ein kleiner Schaffner vor Ort, dem die Menschenrechtsregelungen, die EU und der Weltgerichtshof fremd sind und der die Dinge nach SEINEM Gusto auflegt.
Merke: man stets nur soviel Recht, wie man Macht hat.
Ängstliche Kreaturen - und das dürften ca 96,38% aller deutschen Bahnreisenden sein - ist mit dem Geplänkel hier wenig geholfen. Die Zahlen im Zweifel lieber mehr oder doppelt - eine Art private Umsetzung des alten Bahnprinzips: immer zur sicheren Seite hin ...
Aber bei solchen Diskussionen hier kann man ja recht sicher sein, wer davon angezogen wird wie die Biene vom Nektar. So ist's wenigstens kurzweilig hier. Auch wenn in Herford das reale Eisenbahnwesen auch grad Unterhaltung bietet: der völlig pünktliche RE 60 wird vom verspäteten RE 6 überholt. Und weil das so schön ist, von einem ICE gleich auch noch. Der Lokführer ist nun in Fahrt mit der Folge, dass wir 'einen gewischt bekommen', aber postwendend wieder beschleunigen.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)