FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an (Fahrkarten und Angebote)
elvis_lebt, Ostwürttemberg, Freitag, 20.02.2026, 10:51 (vor 23 Tagen)
Hallo,
Situation: Fahrkarte NV - ICE - NV für einen Tag am späten Nachmittag. Wegen SEV auf dem zweiten Nahverkehrsabschnitt und dadurch Verspätung am Ziel über 20 Minuten (spät abends) wurde die Zugbindung einige Tage vor der Fahrt aufgehoben (erschien auch so im Navigator, hab sogar einen Screenshot). Da das dann unkomfortabel aussah, wurde die Fahrt am Folgetag früh morgens angetreten.
Zusätzlich kam abends auch noch die Meldung über den Teilausfall des ICE, also gleich doppelt aufgehoben.
Im Zug am nächsten Morgen wurde die aufgehobene Zugbindung vom ZuB nicht anerkannt, er bestand darauf, eine Flexpreisfahrkarte ab dem nächsten Unterwegsbahnhof bis zum Ziel zu kaufen, was zur Vermeidung von größerem Theater dann auch passiert ist.
Wie löse ich das jetzt mit dem SC FGR? Ursprüngliche Fahrkarte einreichen und "Fahrt ab Unterwegsbahnhof mit einem anderen Verkehrsmittel fortgesetzt", die Kosten für das andere Verkehrsmittel ist der Preis der neuen Fahrkarte?
Neue Fahrkarte einreichen mit "Fahrt abgebrochen und zum Ausgangspunkt zurück gekehrt", also quasi gar nicht genutzt? Oder mit genauer Schilderung der Situation an den allgemeinen Service wenden? Beide Fahrkarten (also die ursprüngliche und die neue) haben ungefähr dasselbe gekostet.
Kann mir da jemand von euch auf die Sprünge helfen?
Viele Grüße
Julian
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 20.02.2026, 10:53 (vor 23 Tagen) @ elvis_lebt
Im Zug am nächsten Morgen wurde die aufgehobene Zugbindung vom ZuB nicht anerkannt, er bestand darauf, eine Flexpreisfahrkarte ab dem nächsten Unterwegsbahnhof bis zum Ziel zu kaufen, was zur Vermeidung von größerem Theater dann auch passiert ist.
Vermutlich hast du jetzt mehr Theater als wenn du dir eine Fahrpreisnacherhebung hättest ausstellen lassen. Dann hättest du jetzt zumindest nicht Geld hinterherlaufen müssen.
Wie löse ich das jetzt mit dem SC FGR?
Aus meiner Sicht ist das mit dem Kundendialog zu klären, es ist ja Fehlverhalten von Personal und kein Fahrgastrechtefall.
Wenn du mit dem SC FGR klären möchtest, würde ich nicht das Formular verwenden, sondern einen eigenen Erklärtext schreiben.
--
Weg mit dem 4744!
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
462 001, Taunus, Freitag, 20.02.2026, 11:09 (vor 23 Tagen) @ elvis_lebt
bearbeitet von 462 001, Freitag, 20.02.2026, 11:10
(...)
Im Zug am nächsten Morgen wurde die aufgehobene Zugbindung vom ZuB nicht anerkannt, er bestand darauf, eine Flexpreisfahrkarte ab dem nächsten Unterwegsbahnhof bis zum Ziel zu kaufen, was zur Vermeidung von größerem Theater dann auch passiert ist.
Blöder Fehler, niemals auf so etwas eingehen - Ich hätte mich auf das "Theater" gefreut.
Solche ZUBs gehören gekündigt oder zumindest abgemahnt.
Der Laden probiert auch mit allen Mitteln unberechtigt Geld zu erhalten...
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
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Stand: 20.02.2026
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
elvis_lebt, Ostwürttemberg, Freitag, 20.02.2026, 11:23 (vor 23 Tagen) @ 462 001
Ich selbst hätte das auch eskaliert. Da es aber meine Freundin war, die eh schon kein "Diskussionsmensch" ist und dann völlig übermüdet mit der Aussicht auf "sie fahren schwarz!!!!" konfrontiert wurde, muss ich das jetzt im Nachhinein lösen.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 20.02.2026, 12:06 (vor 23 Tagen) @ elvis_lebt
Hey.
Ich selbst hätte das auch eskaliert. Da es aber meine Freundin war, die eh schon kein "Diskussionsmensch" ist und dann völlig übermüdet mit der Aussicht auf "sie fahren schwarz!!!!" konfrontiert wurde, muss ich das jetzt im Nachhinein lösen.
Da solltest du erst recht eskalieren.
Gar nicht groß selbst mit rumschlagen - direkt ab zum Anwalt mit der Sache.
Außerdem solltest du dich um mediale Aufmerksamkeit kümmern. Kann auch helfen.
Ja, leider geht auch bei Bahnpersonal etliches den Bach runter.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
gnampf, Freitag, 20.02.2026, 12:16 (vor 23 Tagen) @ 462 001
Solche ZUBs gehören gekündigt oder zumindest abgemahnt.
Vor allem, da hier nur ein Flexticket ab dem nächsten Halt gefordert wurde. Wenn er schon meint einen Schwarzfahrer erwischt zu haben, dann bitte auch korrekt behandeln. Doppelter Fahrpreis für bereits zurückgelegten Abschnitt, Flexpreis für bevorstehenden Abschnitt. Oder min. mal Flexpreis für gesamte Fahrtstrecke.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 20.02.2026, 14:34 (vor 23 Tagen) @ gnampf
Vor allem, da hier nur ein Flexticket ab dem nächsten Halt gefordert wurde. Wenn er schon meint einen Schwarzfahrer erwischt zu haben, dann bitte auch korrekt behandeln. Doppelter Fahrpreis für bereits zurückgelegten Abschnitt, Flexpreis für bevorstehenden Abschnitt. Oder min. mal Flexpreis für gesamte Fahrtstrecke.
War auch mein Gedanke, wenn er der Ansicht ist dass Ticket ist ungültig - soll er doch eine FN ausstellen und nicht auffordern einen Flexpreis zu kaufen.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Kleinbahnfahrer, Freitag, 20.02.2026, 13:00 (vor 23 Tagen) @ 462 001
Ich würde nicht gleich mit so großen Kanonen schießen: Kündigung, Abmahnung, …
Jeder macht mal Fehler im Job, und hier geht es nicht um Leben und Tod.
Der Mitarbeiter hat sicherlich NICHT im Sinn gehabt für das „Unternehmen Bahn“ extra Einnahmen zu generieren, sondern er war halt unwissend und wollte seinen Job korrekt machen.
Was mich stört ist, dass nach so einem Vorfall die Mitarbeiter nicht informiert werden, wenn sie was falsch bewertet haben oder Wissenslücken haben. Oder bekommen sie vom SC FGR etwa einen Hinweis?
Nicht falsch verstehen: Ich war selbst schon in so einer Situation (aufgehobene Zugbindung nicht anerkannt), und ich kann den Ärger der Betroffenen verstehen.
VG
Kleinbahnfahrer
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
gnampf, Freitag, 20.02.2026, 14:42 (vor 23 Tagen) @ Kleinbahnfahrer
Ich würde nicht gleich mit so großen Kanonen schießen: Kündigung, Abmahnung, …
Kündigung wird ohne vorherige Verstöße eh nicht rechtens sein. Abmahung ggf. schon.
Jeder macht mal Fehler im Job, und hier geht es nicht um Leben und Tod.
Es war halt nicht ein, sondern gleich mehrere Fehler auf einmal. Es obliegt nicht ihm über die Strafe zu entscheiden, wenn er denkt es wäre ein ungültiges Ticket, dann muss er den Vorgang aufnehmen und von den entsprechenden Stellen bearbeiten lassen. Nix mit vor Ort eben noch einen Flexpreis lösen.
Der Mitarbeiter hat sicherlich NICHT im Sinn gehabt für das „Unternehmen Bahn“ extra Einnahmen zu generieren, sondern er war halt unwissend und wollte seinen Job korrekt machen.
Was macht dich dabei so sicher, warst du dabei, oder gar der entsprechende Mitarbeiter? Ich könnte von außen jetzt nicht beurteilen ob er wirklich so schlecht in seinem Job ist, oder womöglich gar vorsätzlich gehandelt hat.
Was mich stört ist, dass nach so einem Vorfall die Mitarbeiter nicht informiert werden, wenn sie was falsch bewertet haben oder Wissenslücken haben. Oder bekommen sie vom SC FGR etwa einen Hinweis?
Vom SC FGR sicherlich nicht, die dürfen nichtmals wissen welcher Mitarbeiter das war. Wenn muss die Info schon an den Arbeitgeber heran getragen werden, dann kann der Fall intern geprüft und Maßnahmen getroffen werden. Das passiert aber eben eher nicht vom SC FGR, sondern wäre Aufgabe vom Kunden in Form einer Beschwerde. Andere Maßnahmen hat der Mitarbeiter wohl selbst verhindert, indem er eben nicht korrekt eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt hat.
Nicht falsch verstehen: Ich war selbst schon in so einer Situation (aufgehobene Zugbindung nicht anerkannt), und ich kann den Ärger der Betroffenen verstehen.
ich auch. Da hatte der MA dann aber am Ende wenig Lust zu diskutieren und hat insofern nur kurzzeitig versucht seine Pflichten auf mich zu übertragen, und ist dann abgezogen. Im Zweifel hätte er, je nach Verhalten, den Ausweis bekommen um den Vorgang zu erfassen, oder die Bundespolizei zur Personalienaufnahme rufen dürfen. Beides hätte dann sicher ein Gespräch mit der Teamleitung für ihn zur Folge gehabt.
Entsprechend instruiere ich aber auch alle, denen ich sage das sie ihr Ticket jetzt auch später nutzen können. Wie ich sie auch instruiere sich einen Beweis zu sichern, obwohl sie das nicht müssten, weils einfach Diskussionen vermeidet.
"Fehler" bei der Bahn passieren leider zu oft
462 001, Taunus, Freitag, 20.02.2026, 18:56 (vor 22 Tagen) @ Kleinbahnfahrer
Ich würde nicht gleich mit so großen Kanonen schießen: Kündigung, Abmahnung, …
Jeder macht mal Fehler im Job, und hier geht es nicht um Leben und Tod.
Ja, jeder macht mal Fehler - Aber gerade bei DB Fernverkehr ist das eingestehen von Fehlern ein Fremdwort.
Ich hatte vor fast 12 Jahren eine Situation wo mir Fehlverhalten eines ZUBs eine unberechtigte FN einbrachte. Mir wurde Monatelang frech ins Gesicht gelogen(von diversen Stellen DB Fernverkehrs), erst durch Kontakt mit der Schlichtungsstelle beim EBA in Bonn wurde es dem Laden wohl zu warm und man stand den Fehler ein.
Seit dieser Sache bin ich immer sehr skeptisch das Fehler bei DB Fernverkehr ein versehen waren. Immerhin hat mich dieser Streit knapp 8 Monate Stress gekostet und als "Entschuldigung" kam nur ein lächerlicher Telefonanruf...
Der Mitarbeiter hat sicherlich NICHT im Sinn gehabt für das „Unternehmen Bahn“ extra Einnahmen zu generieren, sondern er war halt unwissend und wollte seinen Job korrekt machen.
Du warst dabei und würdest deine Hand für den ZUB ins Feuer legen? Viel Spaß dabei...
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Stand: 20.02.2026
"Fehler" bei der Bahn passieren leider zu oft
Barzahlung, Freitag, 20.02.2026, 20:53 (vor 22 Tagen) @ 462 001
erst durch Kontakt mit der Schlichtungsstelle beim EBA in Bonn
Wusste gar nicht, dass es beim EBA eine Schlichtungsstelle gibt.
"Fehler" bei der Bahn passieren leider zu oft
Skyeurope, Samstag, 21.02.2026, 07:33 (vor 22 Tagen) @ Barzahlung
erst durch Kontakt mit der Schlichtungsstelle beim EBA in Bonn
Wusste gar nicht, dass es beim EBA eine Schlichtungsstelle gibt.
Gibt es. Aber auch da schwankt die Qualität.
Hatte bisher 3 Fälle dort (alle Nutzung Privat-PKW nach Ausfall der letzten Verbindung des Tages mit Ankunft nach Mitternacht und keine gebotene Alternative seitens des Beförderers).
Es wurden sämtliche Vorgaben zur ersatzweisen Nutzung meines Pkw erfüllt.
In 2 Fällen hat das EBA, nachdem das SC FGR meinen Erstattungsanspruch mehrfach abgelehnt hatte, zu meinen Gunsten eine Auszahlung angewiesen. Der dritte Fall wurde jedoch, durch einen anderen Sachbearbeiter, geradezu grotesk falsch und zu Gunsten der DB gelöst. Weiterer Einspruch zwecklos.
Schlichtungsstelle bei der Aufsichtsbehörde?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 21.02.2026, 10:06 (vor 22 Tagen) @ Skyeurope
bearbeitet von JeDi, Samstag, 21.02.2026, 10:07
erst durch Kontakt mit der Schlichtungsstelle beim EBA in Bonn
Wusste gar nicht, dass es beim EBA eine Schlichtungsstelle gibt.
Gibt es. Aber auch da schwankt die Qualität.
Wie kann man die denn erreichen? Wo ist die kommuniziert? Ich kannte bislang nur die Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte, die damit so ziemlich das Gegenteil einer Schlichtungsstelle ist, sondern bei Rechtsverstößen geeignete Ordnungsmaßnahmen treffen kann.
Eine Schlichtungsstelle (also quasi der letzte Versuch einer gütlichen Einigung) bei der gleichen Behörde erscheint mir zumindest befremdlich.
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FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
danielausberlin, Freitag, 20.02.2026, 16:23 (vor 23 Tagen) @ elvis_lebt
Warum macht man sowas? Vor allem wenn im Navigator erscheint "Zugbindung aufgehoben"?
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
elvis_lebt, Ostwürttemberg, Freitag, 20.02.2026, 17:47 (vor 22 Tagen) @ danielausberlin
Wenn jemand nicht so bahnaffin wie wir ist, sondern eh schon ungerne Zug fährt und sich mit dem ganzen Thema eben soweit auskennt, dass er den Unterschied zwischen ICE und RE kennt und weiß was eine Zugbindung ist. Wenn dann ein entsprechend "durchsetzungsstark" auftretender Zub mit "sie haben einen Fehler gemacht und die Zugbindung missachtet, ich komme Ihnen aber entgegen und stelle Ihnen keine FN aus, sondern erlaube Ihnen, sich ein Ticket ab dem nächsten Halt zu kaufen" ankommt und dann weitergeht, ist das unter dem Aspekt "oh Gott, ich will bloß keinen Ärger bekommen, wenn er zurückkommt" ja wohl hoffentlich nachvollziehbar.
Kirsche auf der Torte ist übrigens, dass der ZuB behauptet hat, auf dem ausgefallenen ICE gewesen zu sein "und deswegen weiß ich doch, dass der gefahren ist". Was aber schon rein vom Dienstablauf her gar nicht sein kann, es sei denn, er hätte sich über Nacht vom Zielort des Abend-ICE zum Startort des Morgen-ICE gebeamt.
Wäre ich selbst gefahren, hätte ich natürlich den Screenshot gezeigt, die "doppelte" Aufhebung der Zugbindung klar gemacht, die Unmöglichkeit der "ich war aber auf dem Zug!"-Geschichte beschrieben, mir den Namen des ZuB notiert und eben eine FN ausstellen lassen. Letztendlich ist die Situation nun aber so und alles "hätte, hätte, Fahrradkette" bringt nichts.
Ich werde mich unter Schilderung der Situation an den Kundendialog wenden, um Erstattung der "unnötigen" Fahrkarte bitten und ihnen nahelegen, den ZuB in Sachen aufgehobener Zugbindung nachzuschulen.
Auch wenn ich den Beitrag von Blaschke als Satire betrachte, mache ich wegen 41€ kein größeres Fass auf.
Danke für eure Beiträge.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
schluggy, Freitag, 20.02.2026, 20:46 (vor 22 Tagen) @ elvis_lebt
Kirsche auf der Torte ist übrigens, dass der ZuB behauptet hat, auf dem ausgefallenen ICE
gewesen zu sein "und deswegen weiß ich doch, dass der gefahren ist".
Selbst wenn es so gewesen wäre, der Kunde muss sich darauf verlassen können, was die App einen ausgibt.
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Viele Grüße
Marco Krings
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Datenbank Fernverkehr: https://www.fernbahn.de/datenbank/
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 20.02.2026, 21:47 (vor 22 Tagen) @ elvis_lebt
Hey.
Auch wenn ich den Beitrag von Blaschke als Satire betrachte, mache ich wegen 41€ kein größeres Fass auf.
Deiner Schilderung zufolge scheint das Problem weniger die fehlende Ahnung des Schaffners zu sein, sondern doch wohl eher das Problem darin besteht, dass er seine toxische Männlichkeit auslebte. Das Verhalten gehört dringend an die Öffentlichkeit und damit in die Chefetage, sodass ihm entsprechende Folgen ins Haus stehen.
Und für deine Freundin reden wir dann über ganz andere Summen als 41€. Da könnt ihr dann danach aus der Portokasse den normalen Preis für ein Nightjet-Schlafwagenabteil mit links zahlen. Oder einen Sonderzug mit Hyperpremiumtrasse buchen; der flutscht durch's Land wie seinerzeit die 'Zitteraale' durch den demokratischen Republikteil Deutschlands.
Schöne Grüße von jörg
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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
elvis_lebt, Ostwürttemberg, Freitag, 13.03.2026, 21:31 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 50 Min.) @ elvis_lebt
Update: Vom Kundendialog kamen ein paar Textbausteine ("wir versichern, dass Ihre Anmerkungen nicht ungehört bleiben") und der Verweis aufs SC FGR, das sich um meine Ansprüche bei Zugverspätungen kümmert. Da ich aber immer noch nicht sehe, wie ich diesen Fall dort so einreichen kann, dass am Ende eine Erstattung der unnötigen Fahrkarte herauskommt, werde ich beim Kundendialog nochmal eine Schippe drauflegen.
Mangels Erfahrung: Wenn der Kundendialog das Anliegen "erstattet mir die Fahrkarte" irgendwann begreift und willens ist, das zu tun: Können die überhaupt irgendwas erstatten? Oder verweisen sie deswegen aufs SC FGR, weil sie nur Kulanzgutscheine ausstellen könnten?
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
zettelbox, Freitag, 20.02.2026, 20:17 (vor 22 Tagen) @ elvis_lebt
Wie schon gesagt, hier wäre eine FNE viel besser gewesen, so wird der Nachweis natürlich schwierig.
Ich würde es mit dem Kundendialog versuchen, sodass dir das Flexpreisticket hoffentlich erstattet wird.
Wenn das nicht klappt, ein sehr wertvoller Tipp: Dr. Matthias Böse aus Düsseldorf. Tiefschwarzer Humor und genau sein Gebiet. Die im Zweifelsfall schwierige Beweislage kann er aber natürlich auch nicht lösen, vllt. nimmt er den Fall deshalb auch nicht an, aber das wäre mein Last Resort in diesem Fall.
Ärgerlich. Hoffentlich ist die Bahn kulant und klärt das mit dem ZuB, das ist natürlich völlig inakzeptabel, vor allem wenn doch "Zugbindung aufgehoben" auf dem Ticket steht und die Fahrt sogar direkt am nächsten Tag nachgeholt wird und nicht etwa Monate später - da kann ich mangels Wissen aus aus Misstrauen heraus einen gewissen Widerstand immerhin grundsätzlich verstehen, wenn auch da natürlich falsch.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Stephan.B, Köln, Samstag, 21.02.2026, 10:31 (vor 22 Tagen) @ elvis_lebt
Hattest du eine Fahrkarte incl Nahverkehr oder bist du den Nahverkehrsanteil über D_Ticket gefahren?
--
Stephan
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Schultheiss Berlin, Samstag, 21.02.2026, 11:09 (vor 22 Tagen) @ Stephan.B
Situation: Fahrkarte NV - ICE - NV für einen Tag am späten Nachmittag.
Demnach so.
Der Fehler war, das Flex ab dem nächsten (!) Abfahrtsbahnhof zu akzeptieren anstatt eine Nachzahlungsaufforderung ("Schwarzfahren"). Die Nachzahlung hätte vom Ausgangsbahnhof sein müssen und nicht vom nächsten Bahnhof aus.
Ich fürchte, du bleibst auf den Kosten sitzen, da du dir ein eigentlich nicht erforderliches Ticket andrehen hast lassen und es aus eigenem durch den vollkommen daanebenen ZUB erzwungenem Willen gekauft hast.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
BahnFanFritzlar, Samstag, 21.02.2026, 13:06 (vor 22 Tagen) @ elvis_lebt
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Samstag, 21.02.2026, 13:09
keine Zahlung leisten und nix unterschreiben.
Das ist in so einem Fall meine Devise.
Also das ganze richtig eskalieren lassen.
Und wenn er mich beim nächsten Halt aus dem Zug schmeißt - mit dem Taxi weiterfahren und hinter die Kosten einklagen. Ich habe keim Problem für so einen Fall 500 EUR vorzustrecken.
Ich kann mich an so einen Fall wegen "Stichfahrt" erinnern.
Der ZUB hat sich dann doch nicht getraut.
Anmerkung wg. aktueller Vorkommnisse:
Ich verurteile jede Art von Gewalt, ich diskutierte nur
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
sflori, Samstag, 21.02.2026, 13:48 (vor 22 Tagen) @ BahnFanFritzlar
bearbeitet von sflori, Samstag, 21.02.2026, 13:51
Also das ganze richtig eskalieren lassen.
Da eskaliert gar nix. :-)
Man zeigt seinen Ausweis und gut iss. Das läuft in der Regel völlig entspannt. Den Rest kann man danach per eMail klären.
Falls es ein eindeutiger Fehler vom Personal war, kann man dann auch ruhig mal nach einem Kulanzgutschein fragen. Das entschädigt dann für den eMail-Aufwand.
Bye. Flo.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Hassan1411, Sonntag, 22.02.2026, 10:50 (vor 21 Tagen) @ sflori
Also eigentlich wäre es ein langer Text meinerseits hier geworden. Bin schockiert darüber was man ließt, Kündigung, Abmahnung usw… Dafür das du nicht den Job machst? Du nicht weißt wie die Vorgaben etc sind? Wenn die Zugbindung aufgehoben wurde, wird mir das nicht immer angezeigt. Ich lasse mir gerne dann was vom FG noch in der App die Bemerkung zeigen. Alternative ist dann eine Fahrpreisnacherhebung womit es sich ja klären lassen soll und nicht euch in die Pfanne haut. Nur versteht heute jeder nicht mehr wofür eine Fahrpreisnacherhebung da ist. Viele sagen ja der böse Mann will mir nh Strafe aufdrücken, wenn ihr doch so tief mit der Bahn verwurzelt seit als Trainspotter oder welchen Bezug auch immer dann überlegt doch mal bitte das jeder nur seinen Job macht und man immer in den Augen das Ziel der Lösung im Blick hat. Stelle ich keine FN aus, handle ich falsch. Das nur weil die Technik für die du und ich nichts können spackt.
Genug aufgeregt jetzt, geh ins Reisezentrum oder meld dich bei der Stelle auf dem Beleg.
Leider nicht genau gelesen...
Matze86, München, Sonntag, 22.02.2026, 11:17 (vor 21 Tagen) @ Hassan1411
... bitte nachholen...
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 22.02.2026, 11:25 (vor 21 Tagen) @ Hassan1411
Stelle ich keine FN aus, handle ich falsch.
Eben. Genau das ist der Punkt.
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Weg mit dem 4744!
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Barzahlung, Sonntag, 22.02.2026, 11:31 (vor 21 Tagen) @ Hassan1411
Wenn die Zugbindung aufgehoben wurde, wird mir das nicht immer angezeigt. Ich lasse mir gerne dann was vom FG noch in der App die Bemerkung zeigen. Alternative ist dann eine Fahrpreisnacherhebung
In den Verspätungsdaten selber nachzuschlagen ist keine Alternative?
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 22.02.2026, 12:48 (vor 21 Tagen) @ Barzahlung
Wenn die Zugbindung aufgehoben wurde, wird mir das nicht immer angezeigt. Ich lasse mir gerne dann was vom FG noch in der App die Bemerkung zeigen. Alternative ist dann eine Fahrpreisnacherhebung
In den Verspätungsdaten selber nachzuschlagen ist keine Alternative?
Je nach Unternehmen ist das wohl immer noch nicht bei allen möglich.
FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an
Hassan1411, Montag, 23.02.2026, 06:24 (vor 20 Tagen) @ Barzahlung
Leider gottes gibt es Tage und EVU‘s wo selbst da nichts eingepflegt ist
Kundendienst zum Abgewöhnen.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 22.02.2026, 15:08 (vor 21 Tagen) @ Hassan1411
bearbeitet von Der Blaschke, Sonntag, 22.02.2026, 15:08
Hallo.
Wenn die Zugbindung aufgehoben wurde, wird mir das nicht immer angezeigt.
Die Unfähigkeit deines Arbeitgebers kann nicht zu Lasten des Kunden gehen!
Alternative ist dann eine Fahrpreisnacherhebung womit es sich ja klären lassen soll und nicht euch in die Pfanne haut. Nur versteht heute jeder nicht mehr wofür eine Fahrpreisnacherhebung da ist.
Ich lasse mir keine FN andrehen, wenn es überhaupt keinen Fahrpreis nachzuerheben gibt und ich in Besitz eines gültigen Tickets bin.
Wer sagt mir, dass die FN, wenn ich dann nachträglich Recht bekomme, auch RÜCKSTANDSFREI aus den Systemen verschwindet? Ich habe da null Vertrauen und bin überzeugt, dass die FN in den Tiefen der Systeme weiterhin erhalten bleibt und im Zweifel irgendwann mal gegen mich verwendet wird.
Das ganze Verfahren ist indiskutabel. Etwa so, als wenn der Blitzer defekt ist und die Polizei erstmal jeden Autofahrer beanzeigt und der im Nachhinein sein korrektes Tempo nachweisen muss.
Wenn Fahrkarten aus der Zugbindung entlassen werden, ist es einzig und ausschließlich Aufgabe der DB, dafür zu sorgen, dass alle Prüfpersonale davon in Kenntnis gesetzt werden. Punkt. Ohne wenn und aber und der Kunde kann ja auch ...
Stelle ich keine FN aus, handle ich falsch. Das nur weil die Technik für die du und ich nichts können spackt.
Dann sagst du auf der nächsten Betriebsversammlung dem Chef, dass er gefälligst Technik bereitstellt, die nicht spackt. Und im Zweifel hast du Rückgrat genug, auch "falsch" zu handeln. Dressierte Vorschriftennachplapperer brauchen wir nicht. Dann können wir da einen Roboter durchschicken - erkennt der kein gültiges Ticket, gibt's was mit dem Teaser und es wird automatisch die Polizei verständigt.
Bei den Vorstellungen von Kundendienst hier wird wieder deutlich, dass DB Fern ein Schienenfernverkehrsmonopol hat und "Kundendienst" dort eher im Fremdwörterlexikon gesucht wird.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Zustimmung!
462 001, Taunus, Sonntag, 22.02.2026, 20:16 (vor 20 Tagen) @ Der Blaschke
Nabend,
auch wenn ich dir zuletzt eher selten zustimme...
Wenn die Zugbindung aufgehoben wurde, wird mir das nicht immer angezeigt.
Die Unfähigkeit deines Arbeitgebers kann nicht zu Lasten des Kunden gehen!
...hier muss ich zu 100% zustimmen!
Alternative ist dann eine Fahrpreisnacherhebung womit es sich ja klären lassen soll und nicht euch in die Pfanne haut. Nur versteht heute jeder nicht mehr wofür eine Fahrpreisnacherhebung da ist.
Ich lasse mir keine FN andrehen, wenn es überhaupt keinen Fahrpreis nachzuerheben gibt und ich in Besitz eines gültigen Tickets bin.
Auch hier, Zustimmung! Ich würde mir auch keine FN andrehen lassen - Ebenso bin ich für eine Eskalation falls der ZUB mich nicht in Ruhe lässt.
Wenn Fahrkarten aus der Zugbindung entlassen werden, ist es einzig und ausschließlich Aufgabe der DB, dafür zu sorgen, dass alle Prüfpersonale davon in Kenntnis gesetzt werden. Punkt. Ohne wenn und aber und der Kunde kann ja auch ...
Sehe ich genau so, aber manche denken hier das es dann sicher die Aufgabe vom Kunden sei das zu beweisen...
Stelle ich keine FN aus, handle ich falsch. Das nur weil die Technik für die du und ich nichts können spackt.
Dann sagst du auf der nächsten Betriebsversammlung dem Chef, dass er gefälligst Technik bereitstellt, die nicht spackt. Und im Zweifel hast du Rückgrat genug, auch "falsch" zu handeln. Dressierte Vorschriftennachplapperer brauchen wir nicht. Dann können wir da einen Roboter durchschicken - erkennt der kein gültiges Ticket, gibt's was mit dem Teaser und es wird automatisch die Polizei verständigt.
"Dienst nach Vorschrift" ist so ein leidiges Thema und das kriegt man einfach nicht aus der DB raus - Da merkt man auch nach 32 Jahren Privatisierung immer noch die Behördenbahn.
Noch eine Geschichte aus 2019:
Mir wollte ein ZUB ne FN andrehen, weil auf meiner BC100(mit Kreditkarte) mein Nachname statt mit ß mit ss geschrieben war und somit ja nicht mit meinem Perso übereinstimme. Das die Commerzbank damals nicht in der Lage war mir die Karte so auszustellen wie ich das wollte interessierte ihn nicht - Und wegen solcher Zeitgenossen muss man Situationen eskalieren lassen...
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Zustimmung!
611 040, Erfurt, Sonntag, 22.02.2026, 21:51 (vor 20 Tagen) @ 462 001
bearbeitet von 611 040, Sonntag, 22.02.2026, 21:56
Ich stimme euch auch total zu. Jedoch kenne ich auch die Realität im Zug und das Auftreten mancher ZuBs.
Da kommt schnell der Satz: Ich kann nur sagen was ich hier sehe. Mein Gerät sagt ungültig, ob das stimmt oder warum müssen Sie im Nachgang klären. Ich kann/darf jetzt nur eine FN ausstellen.
Der Kunde wird also in die Bringschuld gebracht und muss sich selbst kümmern obwohl der Fehler beim EVU liegt. Das ist ein absolut kundenfeindliches aber total übliches Vorgehen was ich z B. gerade bei nicht Lesbaren Chipkarten schon oft mitbekommen habe.
Eine von euch geforderte Eskalation führt aber am Ende doch auch immer zu einer FN nur mit mehr Ärger. Habe es noch nie erlebt, dass ein ZuB bei Polizeieinsatz von seiner FN abgesehen hat warum auch?
Die einzige Aufgabe der Polizei besteht in dem Fall darin die Personalien des Kunden ggf. unter Anwendung von unmittelbarem Zwang zu erheben und diese dem ZuB zur Verfügung zu stellen. Dieser erstellt dann eine FN und ggf. zusätzlich noch eine Anzeige wegen (Beleidigung etc. falls es auch verbal eskalierte)
Die Kompetenz zu entscheiden, dass der ZuB den Kunden in Ruhe lassen soll hat die Polizei natürlich nicht, da sie keinerlei Ahnung von Tarifen und Gültigkeit von Tickets haben.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Zustimmung!
bahnfahrerofr., Sonntag, 22.02.2026, 22:34 (vor 20 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 22.02.2026, 22:35
Eine von euch geforderte Eskalation führt aber am Ende doch auch immer zu einer FN nur mit mehr Ärger. Habe es noch nie erlebt, dass ein ZuB bei Polizeieinsatz von seiner FN abgesehen hat warum auch
naja, wenn man nicht direkt beim ersten Versuch einlenkt, kann das schon zu Erfolg führen. Damit meine ich natürlich nicht sich gegenseitig zu beleidigen, sondern sachlich Argumente auszutauschen.
Meine Freundin hatte ich mal mit einem etwa zwei Monate alten ungenutzten Ticket (Zugbindung aufgehoben) los geschickt. Ein Zub meinte felsenfest, dafür müsste man sich eine Bescheinigung holen, weil er die Daten nicht nachprüfen könne (letzteres mag sein, ersteres steht aber im DB-FAQ eindeutig anders). Er wiederholte dieses Argument mehrfach, meine Freundin zog den von mir ausgedruckten FAQ aus der Tasche (und verwies auf die Aussage dass man keine Bescheinigung braucht), den er sich aber nicht anschauen wollte. Stattdessen zog er irgendwann schnaubend davon und wurde nicht wieder gesehen.
Polizei...
Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Montag, 02.03.2026, 19:42 (vor 12 Tagen) @ 611 040
Ich war zwar noch nie in einer solchen Situation, würde die (Bundes-)Polizei aber vermutlich selbst rufen:
Die Polizei kann sich das Ticket ansehen und ein Foto machen, später vor Gericht als Zeuge aussagen.
Im Sinne des Vorwurfs einer Strafvereitelung muss die Polizei das auch aufnehmen.
Außerdem würde ich mir die Personalien des Schaffners polizeilich feststellen lassen, für einen entsprechenden Strafantrag.
Denn eine Aussage: "Ich erkenne die Zugbindungsaufhebung nicht an, Sie müssen eine neue Fahrkarte kaufen sonst müssen Sie am nächsten Halt aussteigen" erfüllt den Tatbestand der Nötigung.
Polizei...
611 040, Erfurt, Dienstag, 03.03.2026, 20:25 (vor 11 Tagen) @ Neitech_BR611
Außerdem würde ich mir die Personalien des Schaffners polizeilich feststellen lassen, für einen entsprechenden Strafantrag.
Das musst du nicht, da dieser in einem solchen Fall durch Angabe von Datum und Zugnummer (und Fahrtabschnitt) vom EVU identifiziert werden kann. Und das wird die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen auch tun, sofern du tatsächlich eine Anzeige erstattest.
Denn eine Aussage: "Ich erkenne die Zugbindungsaufhebung nicht an, Sie müssen eine neue Fahrkarte kaufen sonst müssen Sie am nächsten Halt aussteigen" erfüllt den Tatbestand der Nötigung.
Da wäre ich mir nicht so sicher!
Der Zf hat ja das Hausrecht im Zug und darf daher grundsätzlich jeden rausschmeißen. Natürlich sollte er dies bei vorliegen einer gültigen Fahrkarte und keinem sonstigen Verstoß gegen die BB nicht tun, aber da er dies ja nicht ohne jeglichen objektiven Verdacht tut wird das strafrechtlich nicht relevant sein.
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