? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle (Allgemeines Forum)

VT642, Mittwoch, 19.11.2025, 17:29 (vor 20 Tagen)

Hallo miteinander,

auf dem FGR-Formular lauten die beiden Optionen zum Erhalt der Entschädigung/Erstattung "Gutschein" oder "Überweisung/Auszahlung in der Verkaufsstelle".

Meine Frage: Was muss man tun, um sich die Entschädigung bar im Reisezentrum auszahlen zu lassen? Wenn ich auf der Rückseite keine Bankverbindung eingetragen habe, kam stets ein Brief mit der Bitte, diese doch anzugeben. Hat sich das jemand schon einmal nach Einschicken ans SC FGR im Reisezentrum auszahlen lassen und wie lief das ab?

VG
VT642

! FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 19.11.2025, 18:22 (vor 20 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 19.11.2025, 18:23

Hallo miteinander,

auf dem FGR-Formular lauten die beiden Optionen zum Erhalt der Entschädigung/Erstattung "Gutschein" oder "Überweisung/Auszahlung in der Verkaufsstelle".

Meine Frage: Was muss man tun, um sich die Entschädigung bar im Reisezentrum auszahlen zu lassen? Wenn ich auf der Rückseite keine Bankverbindung eingetragen habe, kam stets ein Brief mit der Bitte, diese doch anzugeben. Hat sich das jemand schon einmal nach Einschicken ans SC FGR im Reisezentrum auszahlen lassen und wie lief das ab?

VG
VT642

Das mit dem Barauszahlen in der Verkaufsstelle dürfte meines Wissens nicht mehr möglich sein, war auch irgendwann schon mal Thema hier.

Es gibt nur noch Überweisung oder Gutschein und wird auch nicht mehr vor Ort bearbeitet sondern immer in Frankfurt oder eben beim entsprechenden Unternehmen.

FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 19.11.2025, 20:04 (vor 20 Tagen) @ VT642

Meine Frage: Was muss man tun, um sich die Entschädigung bar im Reisezentrum auszahlen zu lassen?

Eine Entschädigung kann man sich nicht im Reisezentrum auszahlen lassen. Nach 9.3.4 der Beförderungsbestimmungen ist das nur bei Erstattungen wegen Fahrtabbruch bzw. Nichtantritt der Reise möglich.

Außerdem habe ich irgendwie im Hinterkopf (bin mir aber nicht sicher), dass eine Auszahlung nicht möglich ist, wenn es sich um ein online gebuchtes Ticket handelt. Das kann allerdings inzwischen (wo Spar- und Supersparpreistickets nur noch digital zulässig sind) überholt sein.

FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

611 040, Erfurt, Mittwoch, 19.11.2025, 22:29 (vor 20 Tagen) @ JoeO

Ich bin mir aus eigener Erfahrung sicher, dass eine Auszahlung einer Entschädigung im RZ definitiv möglich war. Das letzte Mal sogar "erst" vor 2-3 Jahren.
Hab aber auch schon mehrfach gehört und gelesen, dass das nicht mehr möglich ist.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

VT642, Donnerstag, 20.11.2025, 10:43 (vor 19 Tagen) @ JoeO

Meine Frage: Was muss man tun, um sich die Entschädigung bar im Reisezentrum auszahlen zu lassen?


Eine Entschädigung kann man sich nicht im Reisezentrum auszahlen lassen. Nach 9.3.4 der Beförderungsbestimmungen ist das nur bei Erstattungen wegen Fahrtabbruch bzw. Nichtantritt der Reise möglich.

Außerdem habe ich irgendwie im Hinterkopf (bin mir aber nicht sicher), dass eine Auszahlung nicht möglich ist, wenn es sich um ein online gebuchtes Ticket handelt. Das kann allerdings inzwischen (wo Spar- und Supersparpreistickets nur noch digital zulässig sind) überholt sein.

Mal hypothetisch angenommen, ein Fahrgast kauft im Reisezentrum eine Fahrkarte und bezahlt bar, da er kein Konto hat - wie kommt er an seine Entschädigung?

FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

611 040, Erfurt, Donnerstag, 20.11.2025, 11:35 (vor 19 Tagen) @ VT642
bearbeitet von 611 040, Donnerstag, 20.11.2025, 11:39

Egal ob in bar oder mit Kartenzahlung und ob im RZ oder Automaten:
Er bekommt ein FGR-Formular das er mit seiner Fahrkarte ans SC FGR schickt.
Die Entschädigung (oder auch Erstattung der FK oder zusätzlicher Tickets) wird vom SC FGR nur auf ein Konto überwiesen. Da müsste er dann das eines Bekannten eintragen und von diesem das Geld in bar fordern.
Abgesehen von Kindern, für die die Eltern dann das Geld bekommen und dem Kind geben, sofern sie die FK nicht eh bezhalt haben, müsste doch eh jeder Erwachsene ein Konto haben. Falls nicht hätte er auch kein Geld für Fahrkarten da sowohl alle (legalen) Löhne als auch Sozialleistungen auf Konten überwiesen werden.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 20.11.2025, 11:53 (vor 19 Tagen) @ 611 040

Die Entschädigung (oder auch Erstattung der FK oder zusätzlicher Tickets) wird vom SC FGR nur auf ein Konto überwiesen.

Entschädigungen (keine Erstattungen!) kann man sich auch als Gutschein zuschicken lassen.

FGR-Gutschein auch bei Fahrpreiserstattung möglich

Barzahlung, Donnerstag, 20.11.2025, 12:18 (vor 19 Tagen) @ JoeO

Die Entschädigung (oder auch Erstattung der FK oder zusätzlicher Tickets) wird vom SC FGR nur auf ein Konto überwiesen.


Entschädigungen (keine Erstattungen!) kann man sich auch als Gutschein zuschicken lassen.

Fahrpreiserstattungen kann man sich auch als Fahrgastrechtegutschein zuschicken lassen, siehe E.1.2.4 BB PV.

(Wissen viele MA aber nicht und fordern dann eine Bankverbindung an.)

FGR-Gutschein auch bei Fahrpreiserstattung

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 20.11.2025, 13:27 (vor 19 Tagen) @ Barzahlung

Fahrpreiserstattungen kann man sich auch als Fahrgastrechtegutschein zuschicken lassen, siehe E.1.2.4 BB PV.

Die Bahn sagt dazu:

Bei Fällen mit Erstattungsansprüchen, z.B. bei Fahrtabbruch am Startbahnhof oder bei Zusatzbelegen wie Taxiquittungen oder Hotelrechnungen, sind wir verpflichtet, eine Geldauszahlung vorzunehmen. Eine Gutscheinausgabe ist in diesen Fällen nicht möglich.

Siehe bahn.de

Auch wenn in E.1.2.4 BB PV auf Art 18 und 19 der VO (EU) 2021/782 verwiesen wird, so steht dort auch nur das es Fahrgastrechtegutscheine mit einer Gültigkeit von 3 Jahren über den Entschädigungsbetrag als Wertgutscheine der DB Fernverkehr AG gibt. Auch dort kein Wort von Erstattungen.

? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle

ÖPNV-Freak, Donnerstag, 20.11.2025, 09:42 (vor 19 Tagen) @ VT642
bearbeitet von ÖPNV-Freak, Donnerstag, 20.11.2025, 09:44

Meine Seit (Frühjahr 2024?) die Regelung greift, dass Entschädigungen (bei Verspätungen) nur noch bei Bahnverschulden ausgezahlt werden, wurde es abgeschafft, dass die Abwicklung/Auszahlung im Reisezentrum erledigt werden kann. Es muss geprüft werden, inwieweit der jeweilige Kunde Anrecht auf die Entschädigung hat, was sich nicht immer zu 100 % im Reisezentrum nachvollziehen lässt. Für ein einheitliches Verfahren wurde dann entschieden, dass alle Anträge zwingend ins Fahrgastrechtecenter müssen.

? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle - Mit Bonus???

paisadar, Donnerstag, 20.11.2025, 18:25 (vor 19 Tagen) @ VT642

Hallo miteinander,

auf dem FGR-Formular lauten die beiden Optionen zum Erhalt der Entschädigung/Erstattung "Gutschein" oder "Überweisung/Auszahlung in der Verkaufsstelle".

Meine Frage: Was muss man tun, um sich die Entschädigung bar im Reisezentrum auszahlen zu lassen? Wenn ich auf der Rückseite keine Bankverbindung eingetragen habe, kam stets ein Brief mit der Bitte, diese doch anzugeben. Hat sich das jemand schon einmal nach Einschicken ans SC FGR im Reisezentrum auszahlen lassen und wie lief das ab?

VG
VT642

Hallo. Ein Gedanke, den ich beim Lesen der bisherigen Beiträge zu dem Thema hatte:
Ich hatte in der Vergangenheit immer wieder gelesen, dass es Aktionen gab, wonach es einen kleinen Bonus (20%?) zu den üblichen Entschädigungen gab, wenn FGR-Fälle im Reisezentrum bearbeitet wurden.
Gibt es solche Aktionen heute noch?

? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle - Mit Bonus???

heinz11, Donnerstag, 20.11.2025, 18:36 (vor 19 Tagen) @ paisadar


Hallo. Ein Gedanke, den ich beim Lesen der bisherigen Beiträge zu dem Thema hatte:
Ich hatte in der Vergangenheit immer wieder gelesen, dass es Aktionen gab, wonach es einen kleinen Bonus (20%?) zu den üblichen Entschädigungen gab, wenn FGR-Fälle im Reisezentrum bearbeitet wurden.
Gibt es solche Aktionen heute noch?


Es gab es die 20% Bonus, wenn man sich den Erstattungsbetrag nicht in bar, sondern als Gutschein erstatten ließ. Meines Wissens war das unabhängig davon, ob man im Reisezentrum reklamierte, oder das Ganze per Post einschickte.

Ich weiß nicht, ob es das heute noch gibt. Dazu fahre ich mittlerweile zu wenig mit der Bahn.

? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle - Mit Bonus???

Barzahlung, Donnerstag, 20.11.2025, 19:08 (vor 19 Tagen) @ heinz11

Es gab es die 20% Bonus, wenn man sich den Erstattungsbetrag nicht in bar, sondern als Gutschein erstatten ließ.

Auf Erstattungsbeträge gab es nie 20% Bonus für die Gutscheinauswahl.

Meines Wissens war das unabhängig davon, ob man im Reisezentrum reklamierte, oder das Ganze per Post einschickte.

Es musste im Reisezentrum bearbeitet werden. Konnte es im Reisezentrum nicht bearbeitet werden, konnte der Mitarbeiter einen Vermerk anbringen, dass das SC FGR mit +20% entschädigt. Wurde das Formular ohne einen solchen Vermerk in die Post gegeben, entschädigte das SC FGR als Gutschein ohne die +20%.

? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle - Mit Bonus???

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 20.11.2025, 21:36 (vor 19 Tagen) @ Barzahlung

...und das ganze galt stets nur, wenn DB Fernverkehr Anspruchsgegner war; nicht bei DB Regio oder einer NE-Bahn.

--
Weg mit dem 4744!

? FGR Auszahlung in der Verkaufsstelle - Mit Bonus???

Barzahlung, Freitag, 21.11.2025, 10:02 (vor 18 Tagen) @ JeDi

...und das ganze galt stets nur, wenn DB Fernverkehr Anspruchsgegner war

... und es um eine innerdeutsche Reise ging.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum