FGR Nordseeinseltarif (Allgemeines Forum)
bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 00:00 (vor 14 Tagen)
Hallo,
hier
https://www.ice-treff.de/index.php?id=680876
wurde schon mal festgestellt, dass in den Bedingungen (was beim Verkauf jedoch nicht unbedingt auf den ersten Blick klar wird) beim Nordseeinseltarif immer getrennte Verträge vorliegen und man z.B. bei Schiffsausfall auf dem Bahnanteil unter Umständen sitzen bleibt.
Nun liegt eine Fahrkarte mit Ziel Amrum via Westerland - Hörnum vor. Auf der Fahrkarte steht übrigens "Duchgangsfahrkarte". Zug und Bus fahren, aber das Schiff fällt aus.
Aktuelle Hinweise zu unseren Fahrten
Aufgrund der angekündigten Wetterlage verabschieden sich die MS Adler-Express und die MS Adler Rüm Hart vorzeitig in die Winterpause.
Ab Mittwoch, den 29. Oktober 2025 werden keine Fahrten zwischen den Inseln und Halligen mehr angeboten. [...]
Wir bedanken uns herzlich für eine tolle Saison, viele schöne Begegnungen an Bord und Ihr Vertrauen in unser Team.
Meint die Reederei. Da am vorgesehenen Reisetag (Freitag) teilweise sonniges Wetter ohne Niederschlag und mäßiger Wind vorhergesagt werden, hält sich mein Verständnis stark in Grenzen (dass Schiffe bei Unwetter ausfallen können, ist klar, das hier ist aber definitiv mehr eine wirtschaftliche Entscheidung und für mich keine höhere Gewalt).
(wenn sich der Anbieter mehr als Ausflugsboot sieht, und nicht als öffentliches Verkehrsmittel, dann haben die Fahrten meiner Meinung nach nichts auf bahn.de und erst recht nicht im Ticketing zu suchen, aber das nur am Rande...)
Hat jemand Erfahrungen, ob die Reederei in solchem Fällen die Ersatzbeförderung ab Dagebüll mit WDR erstattet? Wie wäre in dem Fall überhaupt das korrekte Procedere zur Erstattung des Schiffsanteils? Und wie kann man selbst heraufinden, was hier der Schiffsanteil ist, nachdem ja auch ein Busanteil enthalten wäre? Fragen über Fragen.
FGR Nordseeinseltarif
bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 00:30 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Das hier habe ich in den ABB der Adler-Reederei gefunden:
https://www.adler-schiffe.de/wp-content/uploads/2025/09/ABB-deutsch.pdf
Wir behalten uns bis zum Antritt der Reise vor
a. zur Änderung der Fahrpläne
b. zur Absetzung von Fahrten
c. zur Unterbrechung von Fahrten
d. das Schiff zu wechseln
wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände,
wie dauerhaft ungünstige Wetterbedingungen, Ausfall von Schiffen, Ausfall von
Hafenanlagen, radioaktive Verseuchung, behördliche Eingriffe, Unruhen, Arbeitskämpfe,
Epidemien, Havarien, unzureichende Auslastung und ähnliches erheblich beeinträchtigt.
8) Treten wir von unserem Reisevertrag zurück, erstatten wir dem Kunden den vollen
Reisepreis, soweit dieser im Voraus bezahlt wurde. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen
Die Frage ist, sind diese Bedingungen überhaupt wirksam vereinbart, wenn eine Fahrkarte über einen DB-Vertriebskanal gekauft wird?
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw.
darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp),
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, http://www.soep-online.de/, verpflichtet. An einem
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir nicht teilnehmen
was genau möchten die damit aussagen? Sie sind verpflichtet an der söp teilzunehmen, aber werden es nicht machen? Hä?
FGR Nordseeinseltarif
JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 29.10.2025, 07:31 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten, wie der Name schon sagt, für den Eisenbahnverkehr.
Ist (auch bei einer durchgehenden Fahrkarte) ein Teil der Beförderung mit einem anderem Verkehrsmittel (Schiff, Bus, Flugzeug o.Ä.) so gelten die Fahrgastrechte nur für den Streckenabschnitt, der mit dem Zug zurückgelegt wird. (Ausnahme Bus als SEV, dann gelten die FGR auch dort).
Bein Nordseeinseltarif heisst das, wenn z.B. durch Ausfall oder Verspätung eines Schiffes ein geplanter Anschlusszug verpasst wird, dann hast Du keinen Anspruch auf Hotelübernachtung oder Verspätungsentschädigung. Allerdings kannst Du mit dem Ticket einen späteren Zug nehmen um zu Deinem Ziel zu gelangen.
Andersrum ist es analog. Verpasst Du Durch eine Zugverspätung ein Schiff, so gelten die Fahrgastrechte nur für die Zugfahrt bis zum Umstieg zum Schiff. Du kannst allerdings mit dem nächsten Schiff Deine Fahrt fortsetzen. Übernachtungskosten stehen Dir aber nicht zu, solte das nächste Schiff z.B. erst am nächsten Tag fahren.
FGR Nordseeinseltarif
bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 10:45 (vor 14 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 10:48
Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten, wie der Name schon sagt, für den Eisenbahnverkehr.
Ich denke, dass aus den eigentlichen Bahn-FGR nichts zusteht, dürfte klar sein.
Ob die Schiffs-FGR in diesem Fall greifen und etwas hergeben, ist eine andere Frage (siehe unten).
Die DB-Bedingungen sehen eine ausnahmsweise Anwendung der Fahrgastrechte Eisenbahn bzgl. Hilfeleistung nur in dem Fall vor, dass aufgrund Zugverspätung/-Ausfall das Ziel nicht mehr erreicht und beispielsweise das letzte Schiff verpasst wird. Umgekehrt wird bei Schiffsverspätung/-Ausfall nur die Zugbindung aufgehoben.
Beim Kauf einer solchen Fahrkarte über DB Kanäle erhält man übrigens keinerlei Hinweis darauf, was für eine Wundertüte man letztendlich kauft. Es erscheint der übliche Hinweis
"Ihre Fahrkarte stellt einen durchgehenden Beförderungsvertrag pro Richtung dar. Ansprüche werden grundsätzlich für das gesamte Ticket betrachtet, für Fahrkarten mit City Ticket gelten Sonderregeln, siehe dort"
Dass sich aus den AGB dann ergibt, dass dies eben genau nicht der Fall ist, halte ich für eine überraschende Klausel.
Insbesondere die Problematik, dass man bei einem nicht stornierbaren Sparpreis kein Rücktrittsrecht erhält und nur den Schiffsanteil zurück bekommt, obwohl die Fahrt als ganzes überhaupt nicht mehr durführbar ist, halte ich für rechtlich abenteuerlich, sofern man nicht einen eindeutigen Hinweis beim Kauf erhalten hat, was aktuell definitiv nicht der Fall ist.
Unabhängig davon ist es auch einfach nicht fair, wenn man dann am Ende auch noch so einen Anbieter hat, der nicht wegen Sturmflut sondern wegen schlechter Auslastung die Fahrt absagt.
FGR Nordseeinseltarif - Schiffsstrecke
michael_seelze, Mittwoch, 29.10.2025, 07:55 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Den Tarifbestimmungen der Beförderer außerhalb der Eisenbahn stimmst Du auch mit einem Fahrkartenkauf bei der DB zu.
FGR Nordseeinseltarif
kllaas, Mittwoch, 29.10.2025, 09:00 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Guten Morgen,
ich habe von einer anderen Nordseeinsel Fährgesellschaft ohne Probleme mit FGR-Antrag mein vorgesehenes Geld nach einer Woche bekommen.
Also fahren, beantragen und warten.... goede reis ... Kristian
FGR Nordseeinseltarif
bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 10:21 (vor 14 Tagen) @ kllaas
Danke,
ich habe von einer anderen Nordseeinsel Fährgesellschaft ohne Probleme mit FGR-Antrag mein vorgesehenes Geld nach einer Woche bekommen.
Kannst Du noch ausführen, was das *vorgesehene* Geld in Deinem Fall war?
FGR Nordseeinseltarif
kllaas, Mittwoch, 29.10.2025, 13:40 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hallo,
Bei mir waren das 50 % der DB Fahrkarte, mehr als 2 Stunden Verspätung bei der Ankunft. Übernachtung war nicht nötig.
Bon voyage... Kristian
FGR Nordseeinseltarif
bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 14:11 (vor 14 Tagen) @ kllaas
Danke für die Info. Das heißt, die 50% wurden vom tatsächlichen Gesamt-Fahrkartenwert bezahlt? Das wäre ja eine kundenfreundliche Lösung.
FGR Nordseeinseltarif
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 01.11.2025, 14:14 (vor 11 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Samstag, 01.11.2025, 14:15
Danke für die Info. Das heißt, die 50% wurden vom tatsächlichen Gesamt-Fahrkartenwert bezahlt? Das wäre ja eine kundenfreundliche Lösung.
Dann war das ein Bearbeitungsfehler; die Entschädigung erfolgt auf Basis des Fahrpreises der Schienenstrecke, relevant ist die Ankunftszeit am letzten Bahnhof.
--
Weg mit dem 4744!
FGR Nordseeinseltarif
Barzahlung, Mittwoch, 29.10.2025, 10:15 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hat jemand Erfahrungen, ob die Reederei in solchem Fällen die Ersatzbeförderung ab Dagebüll mit WDR erstattet? Wie wäre in dem Fall überhaupt das korrekte Procedere zur Erstattung des Schiffsanteils?
Keine Erfahrung, aber es gibt ja die EU-Verordnung 1177/2010. Sofern die anwendbar ist, greift hier auf Deiner Schiffsreise von Hörnum nach Amrum Art. 17 Abs. 2:
Bei Annullierung oder Verspätung einer Abfahrt, die einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder eine Verlängerung des von den Fahrgästen geplanten Aufenthalts notwendig machen, bietet der Beförderer, sofern dies praktisch durchführbar ist, den Fahrgästen in Hafenterminals zusätzlich zu den Imbissen, Mahlzeiten oder Erfrischungen gemäß Absatz 1 kostenlos eine angemessene Unterbringung an Bord oder an Land sowie die Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft an. Der Beförderer kann die Gesamtkosten der Unterbringung an Land — ohne die Kosten der Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft — auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränken.
Es ist eine Unterkunft und ein Transfer zur Unterkunft geschuldet. Ich würde den Betreiber also am Reisetag (am besten 40min. vor Abfahrt in Niebüll) per E-Mail mit 30min. Frist auffordern, eine Unterkunft mit Transfer auf Hörnum zu stellen und wenn die Frist verstrichen ist, eine Ersatzbeförderung ab Dagebüll in Anspruch nehmen und als Transferkosten zur (Ziel-)Unterkunft auf Amrum geltend machen.
Zur Frage der Schlichtung müsste man mal schauen, ob es dazu eine bundesgesetzliche Verpflichtung gibt. Bei Eisenbahnen ist es ja in § 15 EVO geregelt.
FGR Nordseeinseltarif
bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.10.2025, 23:28 (vor 13 Tagen) @ Barzahlung
Keine Erfahrung, aber es gibt ja die EU-Verordnung 1177/2010. Sofern die anwendbar ist, greift hier auf Deiner Schiffsreise von Hörnum nach Amrum Art. 17 Abs. 2:
daran dachte ich auch schon, eigentlich hatte ich Zweifel ob die VO hier anwendbar ist, da sie ja offenbar eher einen auf Kaffeefahrt machen (wie gesagt, ich finde dass solche Fahrten in einer ÖPNV-Auskunft eher nichts zu suchen haben...)
Allerdings steht in den DB-Bedingungen zum Nordseeinseltarif drin, dass die VO 1177/2010 gilt. Eine Ausnahme bestimmter Beförderer ist nicht enthalten.
Die Fa. Adler Schiffe schreibt in den FAQ:
FAHRGASTRECHTE
Hinweise zu Ihren Fahrgastrechten finden Sie in diesem Auszug der EU-Verordnung Nr. 1177/2021. Die gesamte Verordnung finden Sie hier: EU-Verordnung Nr. 1177/2010.
Es gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Insofern könnte die VO tatsächlich Anwendung finden.
Verlinkt ist jedoch eine andere Version (?): https://www.adler-schiffe.de/wp-content/uploads/2024/08/Aushang-Information-Fahrgastrec...
Interessanter Vorschlag ist das auf jeden Fall, den du da machst...
Zur Frage der Schlichtung müsste man mal schauen, ob es dazu eine bundesgesetzliche Verpflichtung gibt. Bei Eisenbahnen ist es ja in § 15 EVO geregelt.
In dem Fall ist halt die Angabe auf der Webseite maximal verwirrend, wobei unklar ist, ob das überhaupt beabsichtigt ist. Eventuell wurde der Text geändert von "wir werden nicht teilnehmen" auf "wir sind verpflichtet", dabei aber die Löschung des zweiten Satzes vergessen.
Andererseits steht bei der W.D.R. in den Bedingungen "die Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucher-
schlichtungsstelle teilzunehmen: „söp-Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr", was wiederum nicht nach Pflicht klingt.
Schlichtung Schifffahrt
Barzahlung, Dienstag, 11.11.2025, 10:13 (vor 17 Stunden, 31 Minuten) @ bahnfahrerofr.
Zur Frage der Schlichtung müsste man mal schauen, ob es dazu eine bundesgesetzliche Verpflichtung gibt. Bei Eisenbahnen ist es ja in § 15 EVO geregelt.
In dem Fall ist halt die Angabe auf der Webseite maximal verwirrend, wobei unklar ist, ob das überhaupt beabsichtigt ist. Eventuell wurde der Text geändert von "wir werden nicht teilnehmen" auf "wir sind verpflichtet", dabei aber die Löschung des zweiten Satzes vergessen.
Andererseits steht bei der W.D.R. in den Bedingungen "die Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucher-
schlichtungsstelle teilzunehmen: „söp-Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr", was wiederum nicht nach Pflicht klingt.
Ich hab die Gesetzesstelle gefunden. Das ist der § 6 Abs. 1 des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes (EU-FahrgRSchG):
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr kann der Fahrgast eine geeignete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen, wenn sich der Vertragspartner bereit erklärt hat, an der Schlichtung teilzunehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/eu-fahrgrschg/BJNR245410012.html
Der letzte Halbsatz ist halt auslegungsbedürftig.
Zu § 6 (Schlichtungsstelle)
§ 6 enthält eine Regelung über die Schlichtung bei Streitigkeiten, die aus der Beförderung im
See- und Binnenschiffsverkehr resultieren.
§ 6 Absatz 1 stellt klar, dass ein Fahrgast zur außergerichtlichen Klärung zivilrechtlicher Ansprüche aufgrund einer Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr die Möglichkeit hat,
freiwillig unter den Bedingungen der Absätze 2 bis 6 eine geeignete Schlichtungsstelle anzurufen,
um seine Rechte durchzusetzen.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/109/1710958.pdf
Also freiwillig nur für den Fahrgast?
2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle
Der Fahrgast kann sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden, soweit eine solche anerkannt wurde. Nicht nur die Einschaltung der Schlichtungsstelle durch den Fahrgast geschieht freiwillig, sondern auch die Mitgliedschaft eines Unternehmens ist bei einer Schlichtungsstelle – organisiert als eingetragener Verein mit Mitgliedsbeitrag – freiwillig. Gleichwohl wird ein Unternehmen (auch bei Nicht-Mitgliedschaft), über welches sich beschwert wurde, um eine Stellungnahme von der Schlichtungsstelle gebeten werden, soweit dies zur Aufklärung von Details als Grundlage für einen Schlichtungsvorschlag notwendig sein sollte.
Daher wird die Informationspflicht „Abgabe einer Stellungnahme gegenüber der Schlichtungsstelle“ durch ein Unternehmen bei der Ex-ante-Schätzung des Erfüllungsaufwands berücksichtigt. Die Aufwandswerte für die Tätigkeiten sind aus der Zeitwerttabelle „Wirtschaft“ übernommen worden, wobei davon ausgegangen wird, dass auf die Vorarbeiten zur Beantwortung der Beschwerde des Fahrgastes aufgebaut werden kann, die Angaben jedoch für die Schlichtungsstelle ergänzt und ausgeweitet werden. Es wird ein mittlerer Schwierigkeitsgrad zur Erledigung der Tätigkeiten ange- nommen.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/109/1710958.pdf
Also die Mitgliedschaft in einer bestimmten Schlichtungsstelle (z.B. söp) ist freiwillig, irgendeine muss aber auf Kosten des Unternehens schlichten können, im Zweifel die USS des Bundes?
FGR Nordseeinseltarif Lösung
bahnfahrerofr., Samstag, 01.11.2025, 10:46 (vor 11 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Folgende Lösung hatte sich jetzt ergeben:
Im Reisezentrum wurde die nicht stornierbare Fahrkarte nach Verweis auf den Schiffsausfall vor dem 1. Geltungstag zurück genommen und erstattet. Ob das nun so vorgehen ist, Kulanz oder Versehen, keine Ahnung.
Mit etwas Bastelei ließ sich dann noch ein Sparpreis buchen der nur einen einstelligen Europreis mehr kostete als die ursprünglich gebuchte. Die Differenz werde ich nun mal versuchen bei Adlersschiffe geltend zu machen. Wenn nicht, ist der Verlust zu verschmerzen.
Was bleibt für die Zukunft, keine Verbindungen mit diesem Unternehmen buchen wenn man wirklich ankommen will, betrifft ja auch Abfahrten ab Schlüttsiel, lieber mit W.D.R ab Dagebüll. Und generell sollte man bei Fahrten zum Nordseeinseltarif immer ausreichend Reserve einplanen, wenn man nicht auf Kosten sitzen bleiben will.
Rechtlich halte ich das Konstrukt in der aktuellen Ausführung irgendwie für unsauber. So praktisch die Möglichkeit der durchgehenden Buchung auf einer Fahrkarte auch ist, es suggeriert dass man ein Gesamtpaket erhält, was es aber nicht ist.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
Barzahlung, Samstag, 01.11.2025, 11:29 (vor 11 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Im Reisezentrum wurde die nicht stornierbare Fahrkarte nach Verweis auf den Schiffsausfall vor dem 1. Geltungstag zurück genommen und erstattet. Ob das nun so vorgehen ist, Kulanz oder Versehen, keine Ahnung.
Mit etwas Bastelei ließ sich dann noch ein Sparpreis buchen der nur einen einstelligen Europreis mehr kostete als die ursprünglich gebuchte.
Dafür hast Du jetzt wieder Zugbindung. Ob das so viel besser ist?
Die Differenz werde ich nun mal versuchen bei Adlersschiffe geltend zu machen. Wenn nicht, ist der Verlust zu verschmerzen.
Da dürfte nichts mehr zu holen sein, wenn die ursprüngliche Fahrkarte erstattet worden ist.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
bahnfahrerofr., Samstag, 01.11.2025, 11:31 (vor 11 Tagen) @ Barzahlung
Im Reisezentrum wurde die nicht stornierbare Fahrkarte nach Verweis auf den Schiffsausfall vor dem 1. Geltungstag zurück genommen und erstattet. Ob das nun so vorgehen ist, Kulanz oder Versehen, keine Ahnung.
Mit etwas Bastelei ließ sich dann noch ein Sparpreis buchen der nur einen einstelligen Europreis mehr kostete als die ursprünglich gebuchte.
Dafür hast Du jetzt wieder Zugbindung. Ob das so viel besser ist?
Jain. Theoretisch zwar schon, im zur Nutzung vorgesehenen Abschnitt aber nicht ;-)
FGR Nordseeinseltarif Lösung
EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 01.11.2025, 12:20 (vor 11 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Folgende Lösung hatte sich jetzt ergeben:
Im Reisezentrum wurde die nicht stornierbare Fahrkarte nach Verweis auf den Schiffsausfall vor dem 1. Geltungstag zurück genommen und erstattet. Ob das nun so vorgehen ist, Kulanz oder Versehen, keine Ahnung.Mit etwas Bastelei ließ sich dann noch ein Sparpreis buchen der nur einen einstelligen Europreis mehr kostete als die ursprünglich gebuchte. Die Differenz werde ich nun mal versuchen bei Adlersschiffe geltend zu machen. Wenn nicht, ist der Verlust zu verschmerzen.
Was bleibt für die Zukunft, keine Verbindungen mit diesem Unternehmen buchen wenn man wirklich ankommen will, betrifft ja auch Abfahrten ab Schlüttsiel, lieber mit W.D.R ab Dagebüll. Und generell sollte man bei Fahrten zum Nordseeinseltarif immer ausreichend Reserve einplanen, wenn man nicht auf Kosten sitzen bleiben will.
Rechtlich halte ich das Konstrukt in der aktuellen Ausführung irgendwie für unsauber. So praktisch die Möglichkeit der durchgehenden Buchung auf einer Fahrkarte auch ist, es suggeriert dass man ein Gesamtpaket erhält, was es aber nicht ist.
und für das Ergebnis, wird dann soviel Aufwand getrieben.
Kann auch ein Hobby sein.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
bahnfahrerofr., Samstag, 01.11.2025, 12:54 (vor 11 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 01.11.2025, 12:54
und für das Ergebnis, wird dann soviel Aufwand getrieben.
Kann auch ein Hobby sein.
Was hättest du denn gemacht, wenn du plötzlich auf einer gar mal so billigen Fahrkarte sitzt, die man nicht mehr benutzen kann?
Und jetzt antworte bitte nicht, dass du eine BC100 hast.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
VT642, Samstag, 01.11.2025, 13:13 (vor 11 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von VT642, Samstag, 01.11.2025, 13:16
Ich hätte mich vorab telefonisch oder per Mail bei den Adler-Schiffen erkundigt, ob sie mir eine Ersatzbeförderung ab Dagebüll gewähren.
In jedem Fall hätte ich das bestehende Ticket über Hörnum nicht storniert, da damit zwangsläufig der Verzicht auf sämtliche Ansprüche einhergeht.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
bahnfahrerofr., Samstag, 01.11.2025, 15:59 (vor 10 Tagen) @ VT642
Ich hätte mich vorab telefonisch oder per Mail bei den Adler-Schiffen erkundigt, ob sie mir eine Ersatzbeförderung ab Dagebüll gewähren.
...ja, aber nicht zu früh, sonst könnten sie sich darauf berufen, dass sie im Voraus über die Absage informiert haben (Ausschlußgrund der Schiffs-FGR-VO). Im Endeffekt hat Barzahlung ja den Weg vorgeschlagen wenn man es hätte durchexerzieren wollen.
Mir waren das insgesamt einfach zu viele Fragezeichen (gilt die Schiffs-FGR-VO hier überhaupt sicher, nehmen sie an der söp teil usw., vermute dass sie nicht ohne weiteres erstattet hätten mit Verweis auf die eigenen ABB). Man hätte es ausprobieren können, dann wären wir jetzt schlauer. Der gewählte Ausweg war halt der Weg de geringsten Aufwands und Widerstands, wobei ich ehrlich gesagt nicht damit gerechnet hätte, dass die Rückgabe im Reisezentrum klappt.
In jedem Fall hätte ich das bestehende Ticket über Hörnum nicht storniert, da damit zwangsläufig der Verzicht auf sämtliche Ansprüche einhergeht.
Sicherlich, ja. Wenn sie die Differenz jetzt zahlen wäre das reine Kulanz.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
VT642, Samstag, 01.11.2025, 17:07 (vor 10 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich hätte mich vorab telefonisch oder per Mail bei den Adler-Schiffen erkundigt, ob sie mir eine Ersatzbeförderung ab Dagebüll gewähren.
...ja, aber nicht zu früh, sonst könnten sie sich darauf berufen, dass sie im Voraus über die Absage informiert haben (Ausschlußgrund der Schiffs-FGR-VO). Im Endeffekt hat Barzahlung ja den Weg vorgeschlagen wenn man es hätte durchexerzieren wollen.
Einfach von einer Pseudonym-/Fake-Mail-Adresse aus schreiben, so können sie dir nichts nachweisen, du kannst dich aber im Zweifel dennoch auf eine schriftliche Auskunft berufen ;)
FGR Nordseeinseltarif Lösung
EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 01.11.2025, 16:00 (vor 10 Tagen) @ bahnfahrerofr.
und für das Ergebnis, wird dann soviel Aufwand getrieben.
Kann auch ein Hobby sein.
Was hättest du denn gemacht, wenn du plötzlich auf einer gar mal so billigen Fahrkarte sitzt, die man nicht mehr benutzen kann?Und jetzt antworte bitte nicht, dass du eine BC100 hast.
Man kennt hier die Hintergründe nicht, also war es wohl eine ältere nicht genutzte Fahrkarte.
Wo jetzt das Jahr ablief?
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
FGR Nordseeinseltarif Lösung
bahnfahrerofr., Samstag, 01.11.2025, 16:48 (vor 10 Tagen) @ EK-Wagendienst
Man kennt hier die Hintergründe nicht, also war es wohl eine ältere nicht genutzte Fahrkarte.
Wo jetzt das Jahr ablief?
Nein, die Nutzung war am 1. und 2. Geltungstag geplant.