Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse (Reiseberichte)

Basic.Master, Hessen, Mittwoch, 24.09.2025, 18:21 (vor 48 Tagen)

Hallo zusammen,

zum Thema SEV und Fahrgastrechte im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich wollte ich mal einen weiteren Datenpunkt beisteuern, in diesem Fall zu einer Fahrt nach Mulhouse (Cité du Train), die vor einiger Zeit stattfand. Nachdem mittlerweile wieder die Züge zwischen Müllheim ("... im Markgräflerland") und Mulhouse fahren, wollte ich diese bei der Gelegenheit mal testen.

Für die Hinfahrt wurde in der Nacht direkt davor die Zugbindung aufgehoben, weil der Regionalzug zwischen D und F (RB28) ausfiel. Das ganze passierte letztendlich mit Ansage; es gab ein PDF der SNCF auf deren Homepage dazu, mit Bus-SEV - Grund "contraintes de production"...
Hinzu bin ich letztendlich mehr oder minder nach Fahrkarte gefahren und habe dann von Müllheim nach Mulhouse den SEV genommen; ist auch mal interessant, die Welt auf der Straße zu sehen. Das Rangieren durch die engen Straßen von Neuenburg war auf jeden Fall spannend. Wobei mir der Zug lieber gewesen wäre. Aber die Rückfahrt wartete ja noch. Der Bus war ein normaler Reisebus aus Frankreich und anfangs saßen da nur eine handvoll Leute drin.

Für Mulhouse selber empfiehlt sich der "Mulhouse City Pass" für drei Tage für die 19€ übrigens sehr: Der lokale ÖPNV (Solea-Netz) ist komplett enthalten, es gibt für viele Museen Rabatte und eins aus einer Auswahl ist kostenlos (das Automobilmuseum lohnte sich hierbei am meisten). Es gibt dazu eine App, die man nutzen kann und direkt anzeigt, welche Möglichkeiten man schon genutzt hat und die auch das Ticket enthält (alternativ: Papierausdruck). In der Realität hat bei den Busfahrern da dann einfach das Vorzeigen vom Strichcode gereicht. Die App selber ist etwas verbuggt und wurde offenbar auch nur auf Französisch wirklich getestet.

Für die Rückfahrt gab es keinen vorangekündigten Ausfall der RB28. In böser Vorahnung habe ich am Tag der Rückfahrt dann regelmäßig den DB-Navigator und die SNCF-Homepage geprüft, ob sich irgendwas ändert. 1,5 Stunden vor der geplanten Abfahrt zeigt der DB-Navigator dann an, dass der Zug ausfällt und die Zugbindung aufgehoben ist. Der Hinweis dort enthielt zusätzlich die Info, dass es einen Bus-SEV gibt. Auf der SNCF-Homepage war der Ausfall auch zu sehen - aber keinerlei Info zu einem SEV (was die Abfahrtstafel am Bahnhof anzeigte, weiß ich nicht mehr; könnte sein, dass der SEV per se dort erwähnt wurde).
Ich bin daher zum Schalter am Bahnhof Mulhouse gegangen, wo die Dame grundlegend Englisch konnte und bei der Erwähnung des Zuges mit einem Seufzer zum Ausdruck brachte, dass der Ausfall wohl kein Einzelfall ist. Die SEV-Zeiten hat sie mir dann auf einem Zettel mitgeteilt, konnte mir aber nicht sagen, wo genau der Bus am Bahnhof Mulhouse hält (der SEV-Bus auf der Hinfahrt hatte uns vor dem Bahnhof rausgelassen und fuhr dann weg). Bei der DB gibt es mittlerweile ja vorbildlich Lagepläne und gute Ausschilderung vor Ort dafür.

Die Bushaltestellen vor dem Bahnhof Mulhouse verteilen sich über mehrere hundert Meter und vom Zeitplan her war der Umstieg in Müllheim auf den Anschlusszug mit Gepäck kaum schaffbar. Und die eigentliche Fahrt hätte einen 7min-Umstieg in Mannheim enthalten, der ggf. auch nicht sicher gewesen wäre. Daher habe ich dann beschlossen, die aufgehobene Zugbindung zu nutzen und stattdessen über Strasbourg zurückzufahren. Da ich nicht wußte, ob mein Ticket im DB-Navigator mitsamt aufgehobender Zugbindung auch einen französischen Kontrolleur milde stimmt, habe ich sicherheitshalber am Automaten noch eine Fahrkarte für den TER 200 gekauft. Kontrolliert wurde ich dort tatsächlich nicht; gut gefüllt war er.
Der Ordnung halber habe ich außerdem eine ICE-Reservierung ab Strasbourg gekauft, da in F ja Reservierungspflicht besteht. Wobei der kurze Abschnitt vermutlich niemanden interessiert hätte - so war aber zumindest mal ein Sitzplatz definitiv garantiert.
Mit der Rückfahrt an sich hat dann auch alles geklappt und ich kam effektiv zwei Stunden früher zuhause an, als vorgesehen, bei 45min früherer Abfahrt in Mulhouse.

Über das Onlineformular der DB-Homepage habe ich dann zeitnah für die Fahrgastrechte meine Belege eingereicht (SNCF-Fahrkarte, DB-Reservierung) und nach einigen Wochen kam die (erwartete) Info per Brief, dass 0€ erstattet werden, wobei die angegebenen Begründungen nicht passten. Allerdings werde man den Vorgang auch nochmal an die SNCF weiterleiten, von woher innerhalb eines Monats noch eine Rückmeldung oder ein Zwischenstand kommen sollte. Es kam aber nichts von dort.

Ergo rief ich nach Ablauf der Monatsfrist mitsamt Bonus nochmal beim Servicecenter Fahrgastrechte an. Demnach wären beide Posten von der SNCF zu erstatten, weil sie den Zugausfall verursacht habe - man werde das nochmal weitergeben. Direkt am nächsten Morgen kam eine E-Mail von der SNCF, mit der Bitte, nochmal den ganzen Ablauf zu schildern. Das tat ich per E-Mail und es kam dann zurück, dass sie beide Posten anerkennen und sie die Bankverbindung für die Erstattung bräuchten (die Buchung selbst bräuchte dann noch 20-30 Tage). Bei der Bankverbindung wollten sie erstmal zusätzlich eine RIB haben, was für französischen Konten wohl üblich ist. Ein Hinweis darauf, dass es das bei uns nicht gibt, reichte aus.
Alle E-Mails waren übrigens auf Französisch gewesen. Auch später wurde nicht auf Deutsch oder zumindest Englisch gewechselt (nachdem ich meine Antworten auf Englisch geschrieben hatte)....die Klischees stimmten hier also. Inhaltlich gab es aber nichts auszusetzen. Die SNCF-Kommunikation war dann innerhalb von zwei Tagen abgeschlossen, und das, ohne totes Holz durch die Gegend zu schicken.

Als Bonus kam dann irgendwann noch ein weiterer Brief vom Servicecenter Fahrgastrechte, dass sie zumindest die DB-Reservierung erstatten...

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

Barzahlung, Mittwoch, 24.09.2025, 18:51 (vor 48 Tagen) @ Basic.Master

Danke fürs berichten und cool, dass das tatsächlich so gut geklappt hat.

Daher habe ich dann beschlossen, die aufgehobene Zugbindung zu nutzen und stattdessen über Strasbourg zurückzufahren. Da ich nicht wußte, ob mein Ticket im DB-Navigator mitsamt aufgehobender Zugbindung auch einen französischen Kontrolleur milde stimmt, habe ich sicherheitshalber am Automaten noch eine Fahrkarte für den TER 200 gekauft.

DB Online-Tickets kann man über die Auftragssuche von überall aus abrufen und ggf. ausdrucken.
https://www.bahn.de/faq/auftragssuche

Das hab ich mal über einen ÖBB-Schalter machen lassen. Die Dame hinterm Tresen hat brav meine Instruktionen befolgt und heraus kam ein Ticket mit angehefteter Bescheinigung.

Wollte die Dame mit dem gutem Englisch keine Ausfallbestätigung schreiben? Denn damit und dem Online-Ticket (und idealiter noch einem Auszug der Nr. 10.1.1 GCC-CIV auf französisch) hätte ich dann keine größeren Sorgen mehr, dass der Zugbegleiter im TER noch rumzickt.

Ergo rief ich nach Ablauf der Monatsfrist mitsamt Bonus nochmal beim Servicecenter Fahrgastrechte an. Demnach wären beide Posten von der SNCF zu erstatten, weil sie den Zugausfall verursacht habe - man werde das nochmal weitergeben. Direkt am nächsten Morgen kam eine E-Mail von der SNCF, mit der Bitte, nochmal den ganzen Ablauf zu schildern. Das tat ich per E-Mail und es kam dann zurück, dass sie beide Posten anerkennen und sie die Bankverbindung für die Erstattung bräuchten (die Buchung selbst bräuchte dann noch 20-30 Tage).

Schon lustig, dass es die SNCF schaffen, auf einen von der DB weitergeleiteten Online-Antrag per E-Mail zu antworten, während die DB dann immer noch sinnlos Briefe verschickt.

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

Basic.Master, Hessen, Donnerstag, 25.09.2025, 15:12 (vor 47 Tagen) @ Barzahlung

DB Online-Tickets kann man über die Auftragssuche von überall aus abrufen und ggf. ausdrucken.
https://www.bahn.de/faq/auftragssuche

Das hab ich mal über einen ÖBB-Schalter machen lassen. Die Dame hinterm Tresen hat brav meine Instruktionen befolgt und heraus kam ein Ticket mit angehefteter Bescheinigung.

Das virtuelle Ticket an sich wäre vermutlich gar nicht das Problem gewesen. Ich war mir da halt nicht sicher, ob ich bei Inanspruchnahme der Fahrgastrechte auch im Ausland mit der ursprünglichen Fahrkarte fahren kann, oder ob ich für (dann erlaubte) Alternativrouten erstmal selber eine Fahrkarte kaufen und dann erstatten lassen muss. Da der TER 200 für eine passende Verbindung in wenigen Minuten abfahren sollte, habe ich mich dann spontan dazu entschieden, eine Fahrkarte zu kaufen (war mit ca. 23€ jetzt auch nicht die Welt und wäre im Falle einer Nichterstattung noch verschmerzbar gewesen).

Wollte die Dame mit dem gutem Englisch keine Ausfallbestätigung schreiben? Denn damit und dem Online-Ticket (und idealiter noch einem Auszug der Nr. 10.1.1 GCC-CIV auf französisch) hätte ich dann keine größeren Sorgen mehr, dass der Zugbegleiter im TER noch rumzickt.

An eine schriftliche Ausfallbestätigung hatte ich an der Stelle tatsächlich nicht gedacht. Man ist halt mittlerweile in Deutschland gewöhnt, dass die Zugbindung im Falle des Falles praktischerweise "ohne besondere Bescheinigung" aufgehoben ist. Und es mittlerweile auch im DB-Navigator steht...wobei ich nicht weiß, ob die SNCF dieser Hinweis dort interessiert hätte.

Schon lustig, dass es die SNCF schaffen, auf einen von der DB weitergeleiteten Online-Antrag per E-Mail zu antworten, während die DB dann immer noch sinnlos Briefe verschickt.

Die Fahrgastrechte-Abwicklung bei der SNCF lief wirklich gut (die des SEV dagegen nicht); da könnte sich die DB eine große Scheibe von abschneiden. Ein Kontaktweg per E-Mail würde es bei der DB wesentlich einfacher machen und das müßige Telefonieren ersparen.
Irgendwie glaube ich auch, dass die SNCF den Fall erst nach dem Anruf weitergereicht bekommen hat (obwohl im ersten DB-Brief eine Weiterleitung erwähnt wurde)...

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

VT642, Donnerstag, 25.09.2025, 15:32 (vor 47 Tagen) @ Basic.Master

Ich mache da gerade die absolut gegenteilige Erfahrung: Ich finde nirgends auf der SNCF Seite eine funktionierende Mailadresse, an die ich einen FGR Antrag schicken kann. Diese ganzen Chatbots usw. funktionieren nicht, da wohl der Ausfall meines Zuges nicht richtig hinterlegt wurde und so komme ich nie zu irgendeinem Onlineformular, sondern werde schon davor abgewiesen.

Wie lautet denn die Mailadresse der SNCF Fahrgastrechteabteilung?

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

Basic.Master, Hessen, Montag, 29.09.2025, 15:47 (vor 43 Tagen) @ VT642

Damals hatte ich testweise angefangen, mich hier mal durchzuklicken - vielleicht hilft dir das:
https://www.sncf-voyageurs.com/fr/contactez-nous/demande-et-reclamation/

Ansonsten kamen alle E-Mails von der folgenden Adresse:
Service réclamation <svcservicereclamation@sncf.fr>

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

bahnfahrerofr., Dienstag, 30.09.2025, 18:57 (vor 42 Tagen) @ VT642

Ich mache da gerade die absolut gegenteilige Erfahrung: Ich finde nirgends auf der SNCF Seite eine funktionierende Mailadresse,

Ja, die SNCF proaktiv zu kontaktieren ist komplex. Alles was über den Chatbot nicht vorgesehen ist oder scheitert, oder auf anderem Wege an einen bestehenden Email verlauf geschickt werden kann, scheitert. Im Endeffekt bleibt für solche Fälle nur die Post nach Caen.

Problem ist, dass die erwähnte Mailadresse zwar eingehende Mails verarbeiten kann, aber nur, wenn sie einem bestimmten Format entsprechen, welcher aus einer vorherigen Mail des Kundenservices stammt. Dafür braucht man im Endeffekt einen Fall, der über den Chatbot geklappt hat.

Das ist zum Beispiel auch für Fälle mit Interrail sehr unpraktisch. Auf DSO hat ein User seinen Anspruch in so einem Fall nur über einen Brief an den CEO durchsetzen können, vorher wurde er geghostet.

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

Barzahlung, Donnerstag, 25.09.2025, 16:01 (vor 47 Tagen) @ Basic.Master

DB Online-Tickets kann man über die Auftragssuche von überall aus abrufen und ggf. ausdrucken.
https://www.bahn.de/faq/auftragssuche

Das hab ich mal über einen ÖBB-Schalter machen lassen. Die Dame hinterm Tresen hat brav meine Instruktionen befolgt und heraus kam ein Ticket mit angehefteter Bescheinigung.


Das virtuelle Ticket an sich wäre vermutlich gar nicht das Problem gewesen. Ich war mir da halt nicht sicher, ob ich bei Inanspruchnahme der Fahrgastrechte auch im Ausland mit der ursprünglichen Fahrkarte fahren kann, oder ob ich für (dann erlaubte) Alternativrouten erstmal selber eine Fahrkarte kaufen und dann erstatten lassen muss.

Frag doch umgekehrt, warum eine weitere Fahrkarte zu kaufen sein sollte?
Die GCC-CIV/PRR enthalten hierzu folgende Bestimmungen:

10.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet oder hat ein Reisender eine Reservierung für ein Fahrrad getätigt und wird die Beförderung des Fahrrads ohne berechtigten Grund verweigert, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr1 Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 10.1.4 nachstehend:

a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen, oder

b) seine Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem anderen für den Reisenden passenden Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

10.1.2 Die Rückkehr zum Abgangsort der Reise oder die Weiterreise sind nur mit den Beförderern möglich, die an der Durchführung des Beförderungsvertrages beteiligt sind. Sie finden unter vergleichbaren Bedingungen statt, wie die ursprüngliche Reise.

https://cit-rail.org/de/personenverkehr/produkte/

Beförderer sind bei Dir die gleichen. Weitere Einschränkungen gibt es nicht und gäbe es sie, würde mit denen ja gegen Unionsrecht verstoßen (Art. 18 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 VO (EU) 2021/782).

Da der TER 200 für eine passende Verbindung in wenigen Minuten abfahren sollte, habe ich mich dann spontan dazu entschieden, eine Fahrkarte zu kaufen (war mit ca. 23€ jetzt auch nicht die Welt und wäre im Falle einer Nichterstattung noch verschmerzbar gewesen).

Ja, aber beim Lösen zusätzlicher Fahrkarten, die gar nicht erforderlich sind, sehe ich ein erhebliches Risiko, wegen Eigenverschulden auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich würde hier besser einsteigen, die Sache mit dem Zugbegleiter klären und wenn das ohne Erfolg bleibt, eine Nachforderung ausstellen lassen. So liegt der Ball bei der Bahn, das Geld einzutreiben.

Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse

Basic.Master, Hessen, Montag, 29.09.2025, 15:58 (vor 43 Tagen) @ Barzahlung

Frag doch umgekehrt, warum eine weitere Fahrkarte zu kaufen sein sollte?
Die GCC-CIV/PRR enthalten hierzu folgende Bestimmungen:

10.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet oder hat ein Reisender eine Reservierung für ein Fahrrad getätigt und wird die Beförderung des Fahrrads ohne berechtigten Grund verweigert, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr1 Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 10.1.4 nachstehend:

a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen, oder

b) seine Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem anderen für den Reisenden passenden Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

10.1.2 Die Rückkehr zum Abgangsort der Reise oder die Weiterreise sind nur mit den Beförderern möglich, die an der Durchführung des Beförderungsvertrages beteiligt sind. Sie finden unter vergleichbaren Bedingungen statt, wie die ursprüngliche Reise.

https://cit-rail.org/de/personenverkehr/produkte/

Beförderer sind bei Dir die gleichen. Weitere Einschränkungen gibt es nicht und gäbe es sie, würde mit denen ja gegen Unionsrecht verstoßen (Art. 18 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 VO (EU) 2021/782).

Die Frage hätte ich mir in einer ruhigen Stunde definitiv gestellt bzw. recherchiert, wie die Lage ist. Allerdings sollte der erste Zug der geplanten Ersatzverbindung schon in ein paar Minuten abfahren, so dass das in der Situation nicht mehr möglich war. Für mich war es jetzt auch der erste Fall, dass im Ausland etwas schiefgeht, so dass es da auch keinen Erfahrungswert gab.

Es wäre mir an sich auch lieber gewesen, die andere Verbindung einfach so zu fahren, ohne dann im Nachgang nochmal Servicecenter Fahrgastrechte bzw. SNCF bemühen zu müssen. Beim nächsten Mal dann vermutlich...

Ja, aber beim Lösen zusätzlicher Fahrkarten, die gar nicht erforderlich sind, sehe ich ein erhebliches Risiko, wegen Eigenverschulden auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich würde hier besser einsteigen, die Sache mit dem Zugbegleiter klären und wenn das ohne Erfolg bleibt, eine Nachforderung ausstellen lassen. So liegt der Ball bei der Bahn, das Geld einzutreiben.

Das Risiko habe ich hier wiegesagt inkaufgenommen (bei z.B. 50€ wäre das anders gewesen). Ich spreche halt kein Französisch und hatte nach dem anstrengenden Tag dann auch keine Lust mehr, ggf. mit dem Zugbegleiter über das Thema zu diskutieren.

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