? Fahrgastrechte SBB/Postauto mit "GPS"-Tickets (Allgemeines Forum)

Winti, Donnerstag, 03.07.2025, 21:43 (vor 4 Tagen)

Hallo,

Ich habe mich bislang nicht um die Fahrgastrechte bei der SBB gekümmert, weil ich immer irgendwie ans Ziel kam oder das Personal meine Situation nachvollziehen konnte. Jetzt plane ich aber einen Wochenendausflug, wo die letzte Etappe via Postauto absolviert wird und die Verbindungen rar sind und auch recht früh enden.

Mein Problem: Einer der Züge auf der Hinfahrt hat öfters paar Minuten Verspätung bei der Ankunft. Das klingt jetzt nicht dramatisch, aber man verpasst potentiell den Anschlusszug und verliert damit auf dieser Route 30 Minuten, was zum Verlust der Postauto-Verbindung führen kann.

Eine frühere Reise passt leider nicht. Jetzt meine Frage: Hat man irgendwelche Ansprüche, dennoch zum Zielort transportiert zu werden? Dazu kommt, ich nutze myride (sowas wie easyride/Fairtiq), sprich ein Ticket, welches nur meinen Fahrweg via GPS erfasst. Sollte ich lieber einen Sparpreis oder normales Ticket buchen, damit der Zielort nachvollziehbar ist?

Mein einziger Anspruch ist es, an den Zielort zu kommen. Aber die letzte Etappe kostet theoretisch <4CHF mit Halbtax, wohingegen ein Taxi wohl über 50CHF kosten würde. Autostopp wäre kein Problem, aber ich reise mit meinem Kind und da möchte man sowas nicht ohne Not nutzen.

Wie würdet ihr vorgehen? Stranden werden wir nicht, zur Not übernachtet man woanders oder fährt zurück.

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VT642, Donnerstag, 03.07.2025, 23:02 (vor 4 Tagen) @ Winti

Greifen für die Postauto-Strecke denn die Fahrgastrechte des Schienenverkehrs? Für gewöhnlich enden diese mit dem Erreichen des Zielbahnhofs und etwaige Anschlussbusfahrten bzw. Fahrten im städtischen ÖPNV sind nicht abgedeckt mit der Ausnahme irgendwelcher freiwilliger Garantien o.ä. lokaler Verkehrsverbünde.

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bahnfahrerofr., Donnerstag, 03.07.2025, 23:53 (vor 4 Tagen) @ VT642

Greifen für die Postauto-Strecke denn die Fahrgastrechte des Schienenverkehrs? Für gewöhnlich enden diese mit dem Erreichen des Zielbahnhofs und etwaige Anschlussbusfahrten bzw. Fahrten im städtischen ÖPNV sind nicht abgedeckt mit der Ausnahme irgendwelcher freiwilliger Garantien o.ä. lokaler Verkehrsverbünde.

Das sind zumindest die EU-FGR.

Ob die Schweizer da irgendwelche Sonderregeln haben, gut möglich, wissen andere sicher besser.

Bei der Situation in Deutschland sehe ich das übrigens als Grauzone, wenn man Durchgangsfahrkarten mit Busanteil kauft und strandet. Erstens bekommt man keinen Hinweis auf den FGR-Ausschluss beim Kauf, sondern gar einen Hinweis auf durchgehende Fahrkarte, außerdem könnte man relativ einfach einen Anspruch aus dem allgemeinen Vertragsrecht konstruieren, wenn die FGR-VO nicht anwendbar ist. Die Durchsetzung dürfte aber ohne guten Anwalt schwierig sein.

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sibiminus, Freitag, 04.07.2025, 02:01 (vor 4 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von sibiminus, Freitag, 04.07.2025, 02:03

Erstens bekommt man keinen Hinweis auf den FGR-Ausschluss beim Kauf

Warum auch? Wo die Fahrgastrechte gelten, definieren die für Schiene, Straße und Luft geltenden Verordnungen doch selber. Eine Informationspflicht auf Bereiche, wo die 2021/782 explizit nicht anwendbar ist, wäre mir nicht bekannt, in Anhang II Teil I ist dazu nichts genannt.

sondern gar einen Hinweis auf durchgehende Fahrkarte

Digitale Tickets im D- und DB-Tarif beinhalten die Formulierung "Es handelt sich bei dieser Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß Europäischer Fahrgastrechte-Verordnung für den Eisenbahnverkehr." und im Buchungsprozess den Hinweis zur Vertragspartnerregelung, wo es heißt "Berechtigt die Fahrkarte neben der Eisenbahn auch zur Nutzung anderer Verkehrsträger (Schiff, Bus, U-Bahn etc.), so kommt mit jedem Verkehrsträger ein separater Beförderungsvertrag zustande."

Daraus zu schlussfolgern, dass die Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs auf andere Verkehrsmittel ausgeweitet werden, halte ich nicht für eingängig. Diese Situation bestand ja auch schon sehr lange mit City mobil (bei digitalen Tickets in einem gemeinsamen Dokument der Eisenbahnfahrkarte abgebildet gewesen) und besteht noch immer mit dem City-Ticket. Dort gelten regelmäßig die Fahrgastrechte des Schienenverkehrs ebenso nur auf der Schiene. Aber das wäre im Zweifel gerichtlich auszulegen. Der sich mit Durchgangsfahrkarten befassende Artikel 12 bezieht sich jedenfalls konsequent auf Schienenpersonenverkehrsdienste von Eisenbahnverkehrsunternehmen.

außerdem könnte man relativ einfach einen Anspruch aus dem allgemeinen Vertragsrecht konstruieren, wenn die FGR-VO nicht anwendbar ist. Die Durchsetzung dürfte aber ohne guten Anwalt schwierig sein.

Die Frage wird sein: Welchen Anspruch?

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

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guru61, Arolfingen, Freitag, 04.07.2025, 09:33 (vor 3 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von guru61, Freitag, 04.07.2025, 09:34

sondern gar einen Hinweis auf durchgehende Fahrkarte

Digitale Tickets im D- und DB-Tarif beinhalten die Formulierung "Es handelt sich bei dieser Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß Europäischer Fahrgastrechte-Verordnung für den Eisenbahnverkehr." und im Buchungsprozess den Hinweis zur Vertragspartnerregelung, wo es heißt "Berechtigt die Fahrkarte neben der Eisenbahn auch zur Nutzung anderer Verkehrsträger (Schiff, Bus, U-Bahn etc.), so kommt mit jedem Verkehrsträger ein separater Beförderungsvertrag zustande."

Hallo
Und genau das ist anders in der Schweiz,
gesetzlich geregelt im Personenbeförderungsgesetz, Art 16:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/680/de#art_16
Zitat:
1 Im Fern-, Regional- und Ortsverkehr bieten die Unternehmen in der Regel der Kundschaft für Verbindungen, die über das Netz verschiedener Unternehmen führen, einen einzigen Transportvertrag an. Soweit ein Bedürfnis besteht, ist im Fern- und Regionalverkehr zwingend ein direkter Verkehr anzubieten.

2 Sie erstellen dafür gemeinsame Tarife und Fahrausweise.

Daher kommt, gerade mit dem Fairtiq oder Easy Ride ein durchgehender Vertrag zustande, da erst am Abend abgerechnet wird.

Die Frage ist, ob das jetzt die letzte Verbindung des Tages ist, oder ob eine Verbindung später genutzt werden kann.

Gruss Guru

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Winti, Freitag, 04.07.2025, 10:39 (vor 3 Tagen) @ guru61

Die Frage ist, ob das jetzt die letzte Verbindung des Tages ist, oder ob eine Verbindung später genutzt werden kann.

Ja, es ist die letzte Postauto Verbindung, Verspätungen oder eine spätere Verbindung stören mich nicht. Ich möchte einfach ans Ziel kommen. Mein Problem ist, dass am Abfahrtsbahnhof ein Stundentakt ist und die Fahrt eine Stunde früher nicht passt, was ein gewisses Risiko beim Umstieg im Zugteil der Reise birgt.

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guru61, Arolfingen, Freitag, 04.07.2025, 11:27 (vor 3 Tagen) @ Winti
bearbeitet von guru61, Freitag, 04.07.2025, 11:29

Die Frage ist, ob das jetzt die letzte Verbindung des Tages ist, oder ob eine Verbindung später genutzt werden kann.


Ja, es ist die letzte Postauto Verbindung, Verspätungen oder eine spätere Verbindung stören mich nicht. Ich möchte einfach ans Ziel kommen. Mein Problem ist, dass am Abfahrtsbahnhof ein Stundentakt ist und die Fahrt eine Stunde früher nicht passt, was ein gewisses Risiko beim Umstieg im Zugteil der Reise birgt.

Vielleicht solltest du sagen, um welche Verbindung es sich handelt.
Oder direkt beim SBB Kundendienst anfragen.
Ich denke von Winterthur wird es in Richtung Graubünden gehen.
Im Kursbuch steht unten jeweils der Transportunternehmen.
https://www.oev-info.ch/de/fahrplan-aktuell/fahrplanfelder-abfragen#/
Nach Juf zum Beispiel.
Transportunternehmen
PostAuto AG
+41 848 818 818 (CHF 0.08/Min)
www.postauto.ch
info@postauto.ch

Bei denen mal nachfragen, was es sonst noch für Möglichkeiten gäbe :-)
Gruss Guru

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Winti, Freitag, 04.07.2025, 11:42 (vor 3 Tagen) @ guru61

danke

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Winti, Freitag, 04.07.2025, 00:04 (vor 4 Tagen) @ VT642

Soweit ich es verstehe, macht das keinen Unterschied. https://www.allianceswisspass.ch/de/informationen-ov-nutzende/Fahrgastrechte

Wie gesagt, rein praktisch ist meine Erfahrung, dass man immer irgendwie ans Ziel kommt oder einen jemand mitnimmt. In diesem Fall ist aber der letzte Bus um 18:xx, womit die Problematik deutlich wird und ich einfach für den worst-case Bescheid wissen will.

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