Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung (Allgemeines Forum)
Langmütige, Donnerstag, 03.07.2025, 07:29 (vor 13 Tagen)
Was soll man davon halten (bzw. reagieren), wenn noch im Juli bei Erstattungswunsch für Sitzplätze im Mai ausgefallener Züge „Sie können die Erstattung erst nach der geplanten Abfahrtszeit beantragen“ angezeigt wird? (Im Navigator wie auf website)
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
rainman51, Paderborn, Donnerstag, 03.07.2025, 08:51 (vor 13 Tagen) @ Langmütige
So richtig verstehe ich das nicht. Wo wird das denn angezeigt?
Hast du eine BC 100?
Ansonsten wird die Reservierung ja beim genutzten Ticket mit eingereicht. Da kommt so eine Anzeige nicht.
Die Erstattung erfolgt dann mit einer möglichen Ticketverspätung oder ohne Ticketerstattung, wenn die Verspätung unter 60
Minuten lag.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
Langmütige, Dienstag, 08.07.2025, 12:55 (vor 8 Tagen) @ rainman51
Die Tickets (Hin und Rück) werden nicht eingereicht. Die Verbindung fielen gänzlich flach, es mussten andere Strecken gefahren und folglich andere Reservierungen gebucht werden.
Das heißt, ich möchte nur Gutscheine für die unnutzbaren Plätze! (Ich buche Reservierungen aus Erfahrung immer extra).
Gefahren bin ich ja (ohne Zugbindung, über Umwege).
Außerdem ist es doch unlogisch im Juni/Juli zu vermelden, dass im Mai abgelaufene Fahrten vorbei sein müssen. Mai liegt doch eindeutig vor Juni.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
JoeO, Braunschweig, Dienstag, 08.07.2025, 13:50 (vor 8 Tagen) @ Langmütige
Bei Reservierungen ohne Ticket funktioniert eine Erstattung nicht online über die gebuchte Reservierung.
Hatte ich auch gerade und hab die Erstattung soeben per E-Mail beantragt.
An: fahrkartenservice@bahn.de
Betreff: Erstattung Platzreservierung Auftragsnummer 012345678901 gebucht am 27. Juni 2025, Fahrt am 04.07.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Platzreservierung (Auftragsnummer 012345678901) Braunschweig-Hannover IC 2430 und Hannover-Hamburg ICE 882 konnte am 04.07.2025 nicht genutzt werden.
Der IC 2430 fuhr etwa eine Stunde verspätet, so dass stattdessen der (ebenfalls verspätete) IC 2056 ohne Reservierung genutzt wurde. Damit konnte aber der Anschluss zum ICE 882 nicht erreicht werden.
Bitte erstatten Sie mir die Reservierungsgebühren auf mein Konto bei der XXXXX-Bank
DE12 3456 7890 1234 5678 90
Mit freundlichen Grüßen
Joe O
Darauf kam sofort eine automatische Antwort:
Sehr geehrte Kund:innen,
dies ist eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail. Ihre Anfrage haben wir unter der Bearbeitungsnummer 12345678 aufgenommen.
Selbstverständlich möchten wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld und sehen Sie von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Wir informieren Sie, sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von www.bahn.de
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Reiseportal der Deutschen Bahn AG >> www.bahn.de
DB Fernverkehr AG
DB Tower
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Die DB Fernverkehr AG wird vertreten durch den Vorstand:
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Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
gnampf, Dienstag, 08.07.2025, 14:35 (vor 8 Tagen) @ JoeO
gemäß zentralem Kundendialog werden Reservierungen ohne Fahrkarte überhaupt nicht erstattet. Ist zwar in meinen Augen klar rechtswidrig, aber so ist deren Ansicht. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn du auch eine Fahrkarte für den geplanten Zug vorlegen kannst. Und da gibts dann ggf. auch 25 / 50% retour, auch wenn du Verspätung <60min wählst und geplante = reale Ankunftszeit setzt.
Das du die Reservierung ggf. für jemand anderen gebucht hast, oder selbst wenn es keine Fahrkarte gibt die Leistung von der DB nicht erbracht wurde bei Zugausfall oder Fahrzeugtausch... ist denen egal.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 17:57 (vor 8 Tagen) @ gnampf
gemäß zentralem Kundendialog werden Reservierungen ohne Fahrkarte überhaupt nicht erstattet. Ist zwar in meinen Augen klar rechtswidrig, aber so ist deren Ansicht. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn du auch eine Fahrkarte für den geplanten Zug vorlegen kannst.
Mh, aber irgend eine Fahrkarte sollte doch so oder so vorhanden sein. Verstehe das Problem nicht.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
gnampf, Dienstag, 08.07.2025, 18:03 (vor 8 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hier in dem Fall: die Fahrkarte soll nicht erstattet oder entschädigt werden. Wenn sie bei den Fahrgastrechten mit eingereicht wird kannst du aber davon ausgehen, dass das passiert, erstrecht bei Online-Einreichung.
In anderen Fällen gehört die Fahrkarte ggf. jemand anderem als die Reservierung, und die Erstattung der Reservierung soll somit auch auf andere Art erfolgen als für die Fahrkarte. Bei Mehrfacheinreichung würde eine der Einreichungen abgelehnt werden.
Und ganz allgemein: ich habe der DB Geld für Sitzplatz X in Zug Y gezahlt, also hat sie diesen vertragsgemäß 15min lang freizuhalten, egal ob ich jetzt eine Fahrkarte habe, oder mir die gar nicht kaufe weil der Zug ausfällt und ich sie spontan im Zug kaufen wollte. Hier wurde die Leistung durch Verschulden der DB nicht erbracht, dafür dann Geld zu verlangen wird kein rechtlich haltbar sein.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 22:02 (vor 8 Tagen) @ gnampf
Hier in dem Fall: die Fahrkarte soll nicht erstattet oder entschädigt werden.
In den wenigen Fällen, wo ich mal bei der DB reserviert habe und der Platz nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, aber kein >= +60 vorlag, klappte die Erstattung der Reservierung über den von JoeO genannten Weg problemlos, wenn auch zeitlich schleppend.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
Langmütige, Mittwoch, 09.07.2025, 00:47 (vor 7 Tagen) @ gnampf
Ich hatte ja eine Fahrkarte BS-Züssow. Wegen Baustelle löste sich die Verbindung auf (kein ICE über Züssow).
So fuhr ich BS-Hannover-Stralsund-Züssow, dafür brauchte ich dann die 2. Reservierung.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
JoeO, Braunschweig, Freitag, 11.07.2025, 14:27 (vor 5 Tagen) @ gnampf
gnampf schrieb:
gemäß zentralem Kundendialog werden Reservierungen ohne Fahrkarte überhaupt nicht erstattet. Ist zwar in meinen Augen klar rechtswidrig, aber so ist deren Ansicht. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn du auch eine Fahrkarte für den geplanten Zug vorlegen kannst.
Das ist natürlich Unsinn und wurde auch offiziell nie so kommuniziert. Die Aussage von der Bahn war und ist immer gewesen, dass eine durch Bahnverschulden nicht nutzbare Platzreservierung erstattet wird. Genauso wird das auch gehandhabt.
Ich stolpere hier aber über den "zentralem Kundendialog". Der Kundendialog der Bahn ist ja deren Stelle für Hinweise und Beschwerden. Über den Kundendialog werden keine regulären Erstattungen getätigt. Zuständig war und ist der Kundendialog ja nur für Leistungen auf Kulanzbasis. Die Kulanzfreudigkeit der Bahn ist allerdings sehr zurückgegangen. Bei reinen Reservierungen kann daher kaum mit Kulanz zu rechnen.
Vielleicht hast Du Dich einfach an den falschen Ansprechpartner gewand?.
Erstattungen aus Kulanz --> Kundendialog
Erstattungen wg. Bahnverschulden --> Fahrkartenservice
Der Fahrkartenservice erstattet ohne Weiteres durch Bahnverschulden nicht nutzbare Reservierungen.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
gnampf, Freitag, 11.07.2025, 16:35 (vor 5 Tagen) @ JoeO
Das ist natürlich Unsinn und wurde auch offiziell nie so kommuniziert.
Ok, eine Mail vom Zentralen Kundendialog der DB an einen Kunden ist also nicht offiziell kommuniziert? Ahja...
Die Aussage von der Bahn war und ist immer gewesen, dass eine durch Bahnverschulden nicht nutzbare Platzreservierung erstattet wird. Genauso wird das auch gehandhabt.
"Die" Aussage gibts eh schonmal nicht. Und eine Erstattung gibt es sowieso nur noch für kostenpflichtig erworbene Reservierungen an denen ein Preis dran steht. Nicht für Inklusivreservierungen, nicht für Pflichtreservierungen, nicht für Reservierungen aus dem Kontigent der BC100F, etc.
Ich stolpere hier aber über den "zentralem Kundendialog". Der Kundendialog der Bahn ist ja deren Stelle für Hinweise und Beschwerden.
Kundendialog != zentraler Kundendialog. Der zentrale Kundendialog kümmert sich um Vorstandsbeschwerden.
Über den Kundendialog werden keine regulären Erstattungen getätigt. Zuständig war und ist der Kundendialog ja nur für Leistungen auf Kulanzbasis. Die Kulanzfreudigkeit der Bahn ist allerdings sehr zurückgegangen. Bei reinen Reservierungen kann daher kaum mit Kulanz zu rechnen.
Vor allem kann man bei Nicht-Zuständigkeit mit der Weiterleitung an die zuständige Stelle rechnen. Und erstrecht bei einer Vorstandsbeschwerde auch mit einer fachkudnigen Bearbeitung ohne Textbausteine.
Vielleicht hast Du Dich einfach an den falschen Ansprechpartner gewand?.
Herr Dr. Lutz sollte es hinbekommen die Anliegen korrekt zustellen zu lassen.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
JoeO, Braunschweig, Freitag, 11.07.2025, 18:52 (vor 5 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von JoeO, Freitag, 11.07.2025, 18:54
Kundendialog != zentraler Kundendialog. Der zentrale Kundendialog kümmert sich um Vorstandsbeschwerden.
OK, stimmt.
Trotzdem sind per Mail an fahrkartenservice eingereichte Reservierungen immer erstattet worden. Keine Ahnung was Du da angestellt hast.
Herr Dr. Lutz sollte es hinbekommen die Anliegen korrekt zustellen zu lassen.
Sollte er... Wobei ich sicher bin, das er solche Beschwerden nicht wirklich zu Gesicht bekommt.
Aber Vorstandsbeschwerden gehen zur Bearbeitung an den Kundendialog, stimmt.
Was war aber der Grund für die Beschwerde? Da muss es doch einen von der Norm* abweichenden Fall gegeben haben.
*) Die Norm ist: Reservierung nicht nutzbar -> Einreichen beim Fahrkartenservice -> Erstattung!
Läuft in der Regel. Unsinn war die Behauptung, dass die Bahn soetwas nicht erstattet. Das stimmt nicht.
Siehst Du ja an meinem Fall. Reservierung am 04.07. nicht nutzbar -> am 08.07. Mail an Fahrkartenservice geschrieben -> am 10.07. Erstattung. Ohne Vorstandsbeschwerde, ohne Kundendialog.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
gnampf, Dienstag, 15.07.2025, 12:27 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 13 Min.) @ JoeO
Trotzdem sind per Mail an fahrkartenservice eingereichte Reservierungen immer erstattet worden. Keine Ahnung was Du da angestellt hast.
Hab so gemacht, wie mir frueher vom zentralen Kundendialog nahegelegt wurde, naemlich im Rahmen der digitalen Fahrgastrechte eingereicht.
Sollte er... Wobei ich sicher bin, das er solche Beschwerden nicht wirklich zu Gesicht bekommt.
Davon kann man ausgehen, die Adresse duerfte direkt umgeleitet werden.
Aber Vorstandsbeschwerden gehen zur Bearbeitung an den Kundendialog, stimmt.
an den ZENTRALEN Kundendialog. Das ist nicht der regulaere Kundendialog, die werfen dich nicht mit 0815-Textbausteinen zu, sondern geben sich schon normal Muehe bei der Bearbeitung.
Was war aber der Grund für die Beschwerde? Da muss es doch einen von der Norm* abweichenden Fall gegeben haben.
Da gings mal wieder ums Verhalten vom SC FGR. Hatte die Reservierungen halt ueber den Zugangsweg der abgelaufenen BC100F eingereicht, da fuer Reservierungen allein ja kein digitaler Einstieg existiert. Da kamen dann die wildesten Schreiben was sie an Infos von mir brauchten. Auch nachdem ich telefonisch erklaert hab worum es geht und das entsprechend aufgenommen wurde kam wieder das exakt gleiche schwachsinnige Schreiben. Null Erlaeuterung was das Problem ist, wie ueblich.
*) Die Norm ist: Reservierung nicht nutzbar -> Einreichen beim Fahrkartenservice -> Erstattung!
Läuft in der Regel. Unsinn war die Behauptung, dass die Bahn soetwas nicht erstattet. Das stimmt nicht.
Tja, so war die offizielle Aussage. In meinem Fall wars dann egal, weil rein rechtlich war mein Anspruch zweifelhaft, da es sich um eine Reservierung aus dem Kontigent der (abgelaufenen) BC100F gehandelt hat, die aber noch vor den Bedingungsaenderungen gekauft wurde, nach der "Inklusivreservierungen" nix wert sind.
Siehst Du ja an meinem Fall. Reservierung am 04.07. nicht nutzbar -> am 08.07. Mail an Fahrkartenservice geschrieben -> am 10.07. Erstattung. Ohne Vorstandsbeschwerde, ohne Kundendialog.
Tja, um so schlimmer wenn der Laden da nichtmals einheitlich arbeitet. Und sicherlich besteht rechtlich auch ein Anspruch. Trotzdem gab es eben von offizieller Seite andere Aussagen.
Aktuell stellt sich mir das Problem aber nicht mehr, Reservierungen sind jetzt entweder beim Ticket kostenlos dabei, oder werden nicht bei der DB gekauft.
Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung
Langmütige, Mittwoch, 09.07.2025, 00:41 (vor 7 Tagen) @ JoeO
Das ist eine Superantwort, DANKE!
Erstattung über fahrkartenservice@bahn.de erfolgreich
JoeO, Braunschweig, Freitag, 11.07.2025, 14:43 (vor 5 Tagen) @ Langmütige
bearbeitet von JoeO, Freitag, 11.07.2025, 14:45
Das ist eine Superantwort, DANKE!
Freut mich.
Noch mehr freut mich, dass ich Dir auch schreiben kann, das der Weg über den Fahrkartenservice per Mail erfolgreich war. Hat auch nicht lange gedauert.
Am 08.07.2025 um 13:38 Uhr habe ich meinen Erstattungswunsch an fahrkartenservice@bahn.de geschickt. Gestern (also nach zwei Tagen) kam die Antwort!
Von: noreply@deutschebahn.com
Gesendet: 10.07.2025 13:18
Betreff: Stornierungsbestätigung Deutsche Bahn (Auftrag: 123456789012)
Hier Ihre Stornierungsbestätigung.
Hallo Herr Joe O.,
wir bestätigen Ihnen hiermit die folgende Stornierung in Ihrem Auftrag mit der Auftragsnummer 123456789012, die wir für Sie am 10.07.2025 um 13:18 Uhr durchgeführt haben:
Leistungen
Sitzplatzreservierung, 2. Klasse, IC 2430
von Braunschweig Hbf, 04.07.2025 11:49 Uhr
nach Hannover Hbf, 04.07.2025 12:23 Uhr
1 Sitzplatz, Wg. 3, Pl. 125
1 Fenster, Tisch, Großraum, oben
Res.Nr. 123456789012
Sitzplatzreservierung, 2. Klasse, ICE 882
von Hannover Hbf, 04.07.2025 12:36 Uhr
nach Hamburg-Harburg, 04.07.2025 13:41 Uhr
1 Sitzplatz, Wg. 9, Pl. 53
1 Gang, Großraum, Handy
Res.Nr. 123456780123
Unter Berücksichtigung der Stornierungskonditionen wurde Ihnen ein Betrag in Höhe von 5,50 EUR über das Zahlungsmittel SEPA-Lastschrift zurückerstattet.
Diese E-Mail stellt keine gültige Rechnung dar.
Die Möglichkeit zum komfortablen Download der Rechnung finden Sie im Kundenportal unter "Meine Reisen".
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Diese E-Mail wurde automatisch versendet, bitte antworten Sie hierauf nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Edit:
Tippfehler im Betreff korrigiert
Erstattung über fahrkartenservice@bahn.de erfolgreich
Langmütige, Samstag, 12.07.2025, 00:03 (vor 5 Tagen) @ JoeO
Das ist ja eine gute Nachricht. Da werde ich dann mal meine unnützen Reservierungen sammeln und sie nach dem vorgeschlagenen Muster einreichen. Dann ist der Aufwand sinnvoller als jedes Mal einzeln. Bei meinen diversen Fahrten kommt das durchaus öfters vor. Einige zukünftige Verbindungen lösen sich nämlich schon jetzt auf. Aber in meinem Alter möchte ich auf einen festen Platz nicht mehr verzichten (reicht schon, wenn praktische Fahrwege sich plötzlich in Umsteigeorgien verwandeln).
Also noch mal herzlichen Dank.