Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)? (Allgemeines Forum)
Christian1977, Sonntag, 29.06.2025, 11:19 (vor 19 Tagen)
Hallo,
ich wollte mit dem TER von Paris aus in den Süden des Landes fahren. Leider musste ich am Bahnsteig feststellen, dass der Zug in Bercy (Paris) ausfällt. Wie ich erst später entdeckt habe, wurde die Abfahrt wohl in den Gare de Lyon (15 Minuten von Bercy zu Fuß) verlegt. Da ich den frühen Zug gebraucht hätte, um im Süden einen nur zweimal am Tag fahrenden Linienbus zu erwischen, hat die Fahrt mit dem TER für mich ihren Sinn verloren. Mit viel Glück konnte ich eine Autofahrt in den Süden organisieren und so zu meinem Ziel kommen.
Theoretisch hätte ich mit dem Ticket mit einem späteren TER (Regionalzug fahren können) - nur dann wäre der Bus weg gewesen, was mir auch nicht geholfen hätte.
Weiß jemand, ob es eine Chance gibt, das Geld für die nicht genutzte TER-Fahrkarte zurückzubekommen? Und wenn ja wie?
Freue mich auf Eure Tipps.
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
Mike65, Sonntag, 29.06.2025, 14:14 (vor 19 Tagen) @ Christian1977
Beim TER ist die regionale Bahngesellschaft für Reklamationen zuständig. Das wäre in Paris Ile de France. Wo hast Du das Ticket gekauft? Automat oder online? Gab es eine Vorabinformation über den Bahnhofswechsel per SMS oder Mail?
https://www.sncf-voyageurs.com/en/customer-service/delays/ter-transilien/
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 29.06.2025, 17:53 (vor 19 Tagen) @ Mike65
Beim TER ist die regionale Bahngesellschaft für Reklamationen zuständig. Das wäre in Paris Ile de France.
Bei Langstrecken-TER ab Paris ist das eher unwahrscheinlich. Die TER Paris - Strasbourg werden ja auch von TER Grand Est betrieben.
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Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
Mike65, Sonntag, 29.06.2025, 21:33 (vor 18 Tagen) @ JeDi
Beim TER ist die regionale Bahngesellschaft für Reklamationen zuständig. Das wäre in Paris Ile de France.
Bei Langstrecken-TER ab Paris ist das eher unwahrscheinlich. Die TER Paris - Strasbourg werden ja auch von TER Grand Est betrieben.
OK, ich sehe gerade, dass Ile de France nur Transiliens betreibt und keine TER. Da wäre also vermutlich die Zielregion zuständig.
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 29.06.2025, 21:42 (vor 18 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 29.06.2025, 21:45
OK, ich sehe gerade, dass Ile de France nur Transiliens betreibt und keine TER. Da wäre also vermutlich die Zielregion zuständig.
Es ist die TER-Region zuständig, die den Zug betreibt. Bei Start in Bercy ist das meistens Mobigo, auch wenn das Ziel schon in ARA (z.B. bei der Linie nach Lyon) liegt, manchmal aber auch TER ARA...
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Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
Dr. Bahn, Montag, 30.06.2025, 16:57 (vor 18 Tagen) @ Christian1977
Weiß jemand, ob es eine Chance gibt, das Geld für die nicht genutzte TER-Fahrkarte zurückzubekommen? Und wenn ja wie?
Ich hätte jetzt normale Fahrgastrechte gesagt. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es Geld zurück, darunter (über die FGR hinaus) bei der SNCF einen Gutschein.
Das müsste das richtige Formular dazu sein:
https://www.sncf-voyageurs.com/fr/contactez-nous/demande-et-reclamation/?mid=false
(Die TERs Paris - Lyon, um die es vermutlich geht, werden von SNCF Voyageurs betrieben.)
Beim Zugang über die TER Auvergne-Rhone-Alpes landet man auch auf der o.g. Seite ( https://www.ter.sncf.com/auvergne-rhone-alpes/services-contacts/contacts/information-re... > Vous souhaitez déposer une réclamation concernant un retard ou une suppression d'un TER)
Die TER-Seite Auvergne-Rhone-Alpes redet aber auch davon, dass es für ihre TERs keine Entschädigung gibt... Tja, ausprobieren...
Grüße
Dr. Bahn
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
Kavenio, München, Dienstag, 01.07.2025, 11:01 (vor 17 Tagen) @ Dr. Bahn
Die TER-Seite Auvergne-Rhone-Alpes redet aber auch davon, dass es für ihre TERs keine Entschädigung gibt... Tja, ausprobieren...
Bei diesen Brüdern musste ich über die französische Schlichtungsstelle gehen, um meine Übernachtungskosten nach Verlust des letzten Anschlusses erstattet zu bekommen. Nach acht Monaten hatte ich dann mein Geld...
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Kavenio
Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)?
Christian1977, Mittwoch, 02.07.2025, 19:58 (vor 16 Tagen) @ Dr. Bahn
Hallo,
vielen Dank an alle für die wertvollen Hinweise.
Ich habe es jetzt über das Formular versucht - was gar nicht so einfach war, da man unter anderem eine Liniennummer (welche Linie ist denn nur der Zug zwischen Paris und Dijon/Lyon) eingeben muss und eine weitere Nummer - womöglich die Zugnummer aus der Buchung. Ich bin gespannt, ob ich von der französischen Bahn eine Rückmeldung bekomme :)
Zwischenstand: Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)
Christian1977, Dienstag, 08.07.2025, 20:43 (vor 9 Tagen) @ Christian1977
Hallo,
heute bekam ich von "Contact TER Bourgogne Franche Comté" auf meine Einsendung des Kontaktformulars die folgende Rückmeldung - Übersetzt per Google aus dem Französischen:
"Wir haben Ihre Beschwerde vom 1. Juli 2025 bezüglich der Stornierung Ihres Mobigo TRAIN am 28. Juni erhalten. Um Sie bestmöglich zufriedenzustellen, haben wir uns die Zeit genommen, diese mit der gebotenen Aufmerksamkeit zu prüfen.
Wir haben Verständnis dafür, dass Ihnen die Annullierung Ihres Mobigo-Zuges Unannehmlichkeiten bereitet hat.
Falls ein Mobigo-Zug ohne obligatorische Reservierung am selben Tag ausfällt, bemühen wir uns nach Kräften, Ihre Weiterreise zu ermöglichen, beispielsweise durch Umbuchung auf andere Mobigo-Züge oder die Bereitstellung von Ersatzwagen. Am Bahnhof stehen Ihnen weitere Mobigo-Züge zur Verfügung, damit Sie Ihre Reise fortsetzen können, da Ihr Ticket in allen Mobigo-Zügen am selben Tag mit gleichem Abfahrts- und Zielort gültig ist.
Mobigo-ZÜGE können aufgrund außergewöhnlicher Umstände auch vor Reisebeginn storniert werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Betriebsbedingungen Ihres Mobigo-ZUGS am Vortag Ihrer Reise zu überprüfen. Zur Erinnerung: Tickets können bis zum Vortag Ihrer Reise über den entsprechenden Verkaufskanal erstattet werden. Bei Zugausfällen auf einer Mobigo-ZUG-Strecke gemäß Artikel L. 2151-2 des französischen Transportgesetzes und Artikel 35 des Gesetzes DDADUE 2023 zur europäischen Eisenbahnregulierung gibt es keine Entschädigung oder Rückerstattung. Für Anschlussfahrten gelten bestimmte Bestimmungen.
Aufgrund dieser Umstände müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen können.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffen, Sie auch weiterhin zu unseren treuen Kunden zählen zu dürfen.
Wir versichern Ihnen unsere höchste Hochachtung."
Mal schauen, ob die Schlichtungsstelle es genauso sieht.
Zwischenstand: Fahrgastrechte bei TER (Frankreich)
bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 21:57 (vor 9 Tagen) @ Christian1977
Echt heftig und dreist. Irgendwie aber typisch für französische Eisenbahn. Jetzt wissen wir alle, dass die DB die Fahrgastrechte regelmäßig nicht korrekt umsetzt, aber sowas ist schon nochmal ne andere Hausnummer und hierzulande dann doch nicht vorstellbar.
Insbesondere die Begründung ist ja echt ein Schlag ins Gesicht, besonders wenn es sich um kurzfristige Ausfälle handelt.
Aber mal sachlich betrachtet, wer weiß denn nochmal, wie das mit der Ausnahmeregel für EU FGR in Frankreich war? Sie haben doch lange den gesamten NV aus der FGR-Regelung ausgenommen. Soweit ich mich erinnere hat das aber ein Enddatum. Außerdem weiß ich nicht mehr, ob es da nur um Entschädigung ging oder auch sowas wie Nichtantritt.
Wenn gar keine EU FGR gelten, würde aus meiner Sicht das normale Vertragsrecht greifen, und irgendwas wie Rücktritt müsste es doch zivilrechtlich da auch geben. Da bräuchte man aber halt jemanden der sich in Frankreich damit auskennt.
Wenn du mit LS, KK oder Paypal bezahlt hast und die entsprechenden Fristen noch nicht abgelaufen sind, könnte man auch einfach mal wegen Nichtleistung zurück buchen.
Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich
Barzahlung, Dienstag, 08.07.2025, 23:11 (vor 9 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Aber mal sachlich betrachtet, wer weiß denn nochmal, wie das mit der Ausnahmeregel für EU FGR in Frankreich war? Sie haben doch lange den gesamten NV aus der FGR-Regelung ausgenommen.
Es gibt dazu eine Tabelle (ohne Gewähr), die früher auch als Anhang an die DB-SCIC enthalten war.
https://transport.ec.europa.eu/document/download/e4c5f6a0-9a4b-41ce-bb81-f3bb542ac8a7_e...
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/rail-passenger-rights_en
Außerdem weiß ich nicht mehr, ob es da nur um Entschädigung ging oder auch sowas wie Nichtantritt.
Der Art. 18 ist bis auf den Abs. 3 auf Stadt-, Vororte- und Regionalverkehr nicht anzuwenden. Es scheint in seinem Fall also richtig entschieden worden zu sein, dass keine Fahrpreiserstattung bezahlt worden ist.
Bei diesen Ausnahmen handelt es sich btw immer um innerstaatliche Regelungen. Auf grenzüberschreitende Fahrten gelten diese Ausnahmen nach meiner Auffassung daher grundsätzlich nicht.
Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich
bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 23:30 (vor 9 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 23:34
Der Art. 18 ist bis auf den Abs. 3 auf Stadt-, Vororte- und Regionalverkehr nicht anzuwenden. Es scheint in seinem Fall also richtig entschieden worden zu sein, dass keine Fahrpreiserstattung bezahlt worden ist.
Kaum zu glauben. Aber scheint noch so zu sein. Die Tabelle ist ja recht aktuell und es scheint für diese Ausnahmen offenbar immer noch kein Enddatum zu geben (nur für FV - 2029?)
Was sie wohl seit diesem Jahr machen, ist die Anerkennung von FGR auf der Gesamtstrecke bei kombinierten NV-FV-Fahrten. Irgendwie hatte ich es so im Hinterkopf, dass in dem Zuge auch FGR für reine NV-Fahrten eingeführt werden, aber offenbar ist das nicht so.
(die fehlende Verspätungentschädigung ist ja mal das eine, wenn man es weiß, kann man darüber hinweg sehen, aber bei Nichtleistung einfach zu sagen ätsch, hättest ja früher fahren können, ich weiß nicht... irgendwie ein Geschäftsgebahren irgendwo zwischen Betrug und Ryanair).
In dem Fall würde ich tatsächlich mal versuchen, die Zahlung zurück zu holen.
Ich hatte mal ein Busticket in Italien gekauft, und der Bus fuhr die Haltestelle nicht an. Das Taxi ging auf meine Kappe, aus Prinzip wollte ich die Busfahrkarte, etwa 6 Euro für 2 Personen, aber zurück haben. In dem Mailverkehr hat der Betreiber den Ausfall indirekt bestätigt, und gleichzeitig eine Erstattung abgelehnt. Das Chargeback ging damit zu meinem Erstaunen sogar durch, und es kam auch kein italienischer Mahnbescheid mehr.
Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 09.07.2025, 00:00 (vor 9 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 09.07.2025, 00:00
(die fehlende Verspätungentschädigung ist ja mal das eine, wenn man es weiß, kann man darüber hinweg sehen, aber bei Nichtleistung einfach zu sagen ätsch, hättest ja früher fahren können, ich weiß nicht... irgendwie ein Geschäftsgebahren irgendwo zwischen Betrug und Ryanair).
Andererseits gibts ja bei nicht-Reservierungspflichtigen Zügen eigentlich auch keinen Grund, den Pauschalpreisfahrschein überhaupt im Voraus zu kaufen... (und nein, das soll das Verhalten von SNCF und französischem Gesetzgeber nicht entschuldigen - man kann sich als Reisende_r aber irgendwo drauf einstellen)
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Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich
bahnfahrerofr., Mittwoch, 09.07.2025, 00:04 (vor 9 Tagen) @ JeDi
Stimmt. Andererseits, es gab auch schon Fälle, wo plötzlich doch der Fahrkartenkauf auch ohne Reservierungspflicht kontingentiert war (zumindest online, soweit es noch Automaten gibt die relationsbasiert verkaufen - Drehrad lässt grüßen - kann das dort natürlich nicht passieren). Mir wäre es wahrscheinlich auch passiert.
Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich
Barzahlung, Mittwoch, 09.07.2025, 00:05 (vor 9 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 09.07.2025, 00:09
Was sie wohl seit diesem Jahr machen, ist die Anerkennung von FGR auf der Gesamtstrecke bei kombinierten NV-FV-Fahrten.
Bei Durchgangsfahrkarte müssten sie das mE eh. Bei den ÖBB steht es auch so im Tarif, exemplarisch für die 25%/50%-Fahrpreisentschädigung:
A.5.1.1.2 Bei verspäteten Nahverkehrszügen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie den Nahverkehrszug als Umsteiger in Verbindung mit einem Fernverkehrszug nützen und ein einziges Ticket für die gesamte Strecke haben.
https://www.oebb.at/static/tarife/de/handbuch_fuer_reisen_mit_den_oebb_in_oesterreich/i...