Frage an die Tarif-Experten (Allgemeines Forum)
EDO, Dienstag, 24.06.2025, 20:41 (vor 22 Tagen)
Guten Abend!
Seit sehr vielen Jahren habe ich eine Bahncard 100 1. Klasse. Sehr wahrscheinlich wird die aktuelle meine letzte gewesen sein. Über die Gründe hierfür könnte ich viele Seiten verfassen. Deshalb nur ganz kurz: Das Preis-/Leistungsverhältnis passt längst nicht mehr. Wobei die Betonung auf „Leistung“ liegt. Ich war schon in jüngerer Vergangenheit mehrfach darauf angewiesen, den PKW statt den Zug zu nutzen, weil es sich um zeitkritische Termine handelte. Die in Zukunft immer noch recht zahlreichen Fahrten, die ich mit der Bahn machen werde, muss ich dann mit einem Mix aus Spar- und Flexpreisen vornehmen.
Hier habe ich eine Frage an die Experten: Es geht um die wegfallende Zugbindung bei zu erwartender Verspätung von größer 20 Minuten am Zielbahnhof (sofern nicht „höhere Gewalt“ etc.). Ich habe dann ja unter anderem die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb von 365 Tagen als in Anführungszeichen „Flexticket“ anzutreten. Wie weist Ihr in diesem Fall beim Zugpersonal nach, dass Ihr ein gültiges Ticket habt, da der tatsächliche Reisetag und genutzte Zug und der auf dem Ticket hinterlegte nicht übereinstimmen? Habt Ihr den Verspätungsgrund des damals gebuchten Zuges dann ausgedruckt vorliegen?
Danke für Eure Antworten!
Frage an die Tarif-Experten
coldcupofcoffee, Dienstag, 24.06.2025, 21:03 (vor 22 Tagen) @ EDO
Wenn das von der derzeitigen Situation ebenfalls gebeutelte Zugpersonal tatsächlich einen Nachweis vorgelegt haben möchte, verweist Du entweder im Ticket im DB-Navigator auf die automatische Kennzeichnung „Zugbindung aufgehoben“ oder Du stellst bei https://bahn.expert eine Abfrage mit Zugnummer und Tag, da die Verspätungsdaten dort aufgezeichnet werden. Die Webapp ist derart schlank, dass sie sogar im WIFIonICE funktioniert.
Re an Coldcupofcoffee
EDO, Dienstag, 24.06.2025, 21:22 (vor 22 Tagen) @ coldcupofcoffee
... das müsste ich aber an dem Tag machen, an dem ich eigentlich fahren wollte. Maradur zeigt ab Tag danach zwar noch die tatsächlichen Zeiten an, aber nicht mehr die Verspätungsgründe. Bei "Notarzteinsatz" etc. hätte ich ja keinen Anspruch auf Fahrgastrechte.
Re an Coldcupofcoffee
JanZ, HB, Dienstag, 24.06.2025, 21:37 (vor 22 Tagen) @ EDO
Dass bei höherer Gewalt grundsätzlich keine Fahrgastrechte gelten würden, ist ein nicht auszurottender Mythos. Das Einzige, was es dann nicht gibt, ist die Entschädigung bei Verspätung. Natürlich gilt in einem solchen Fall auch die Aufhebung der Zugbindung. Alles andere würde ja bedeuten, dass das Geld für die Fahrkarte weg ist, da die Zugbindung gar nicht mehr eingehalten werden kann. Die BB machen da auch überhaupt keinen Unterschied nach Verspätungsgründen.
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gnampf, Dienstag, 24.06.2025, 22:11 (vor 22 Tagen) @ coldcupofcoffee
Wenn das von der derzeitigen Situation ebenfalls gebeutelte Zugpersonal tatsächlich einen Nachweis vorgelegt haben möchte
woher willst du wissen, dass das Personal 1 Jahr später noch von dem Vorfall gebeutelt ist?
verweist Du entweder im Ticket im DB-Navigator auf die automatische Kennzeichnung „Zugbindung aufgehoben“
die nach Ablauf der Gültigkeit gar nicht mehr angezeigt wird
oder Du stellst bei https://bahn.expert eine Abfrage mit Zugnummer und Tag, da die Verspätungsdaten dort aufgezeichnet werden. Die Webapp ist derart schlank, dass sie sogar im WIFIonICE funktioniert.
Was das Personal dann von einer privat betriebenen Seite mit unklaren Datenquellen hält ist fraglich.
Also lieber einfach einen Screenshot vom Ticket mit dem Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung machen, geht einfach und hat wohl die höchste Erfolgschance.
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Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 24.06.2025, 22:27 (vor 22 Tagen) @ gnampf
Wenn das von der derzeitigen Situation ebenfalls gebeutelte Zugpersonal tatsächlich einen Nachweis vorgelegt haben möchte
woher willst du wissen, dass das Personal 1 Jahr später noch von dem Vorfall gebeutelt ist?
verweist Du entweder im Ticket im DB-Navigator auf die automatische Kennzeichnung „Zugbindung aufgehoben“
die nach Ablauf der Gültigkeit gar nicht mehr angezeigt wird
oder Du stellst bei https://bahn.expert eine Abfrage mit Zugnummer und Tag, da die Verspätungsdaten dort aufgezeichnet werden. Die Webapp ist derart schlank, dass sie sogar im WIFIonICE funktioniert.
Was das Personal dann von einer privat betriebenen Seite mit unklaren Datenquellen hält ist fraglich.Also lieber einfach einen Screenshot vom Ticket mit dem Hinweis auf die aufgehobene Zugbindung machen, geht einfach und hat wohl die höchste Erfolgschance.
Oder noch einfacher - sich gar nicht so viele Gedanken machen, man ist national nicht in der Nachweispflicht wenn das Personal das ganze nicht auf Plausibilität prüfen kann ist das nicht schuld des Kunden sondern des Arbeitgebers.
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EDO, Dienstag, 24.06.2025, 22:31 (vor 22 Tagen) @ Reservierungszettel
Naja. Ich meine, ich habe ein gültiges Ticket. DB-Mitarbeiter zweifelt das an. Ich möchte da keinen Stress. Die bisherigen Hinweise sind ja sehr hilfreich!
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Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 24.06.2025, 22:43 (vor 22 Tagen) @ EDO
Naja. Ich meine, ich habe ein gültiges Ticket. DB-Mitarbeiter zweifelt das an. Ich möchte da keinen Stress. Die bisherigen Hinweise sind ja sehr hilfreich!
Die Idee von gnampf ist zwar gut und schön nur ist ein Screenshot eine noch unklarere Datenquelle um das Mal in seinen Worten zu schreiben ;)
Dann lass dir lieber eine offizielle Bescheinigung an der Information ausstellen.
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JoergFr, Donnerstag, 26.06.2025, 10:58 (vor 20 Tagen) @ Reservierungszettel
man ist national nicht in der Nachweispflicht
Nun ja, wenn man mit einem 1 Jahr alten Ticket kommt, wäre ich mir nicht so sicher, wer in der Nachweispflicht ist ...
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JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 24.06.2025, 22:48 (vor 22 Tagen) @ gnampf
Wenn das von der derzeitigen Situation ebenfalls gebeutelte Zugpersonal tatsächlich einen Nachweis vorgelegt haben möchte
woher willst du wissen, dass das Personal 1 Jahr später noch von dem Vorfall gebeutelt ist?
Ich würde zumindest nicht damit rechnen, dass sich die Zustände auf deutschen Schienen in einem Jahr signifikant verbessert haben.
--
Weg mit dem 4744!
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coldcupofcoffee, Mittwoch, 25.06.2025, 11:36 (vor 21 Tagen) @ gnampf
woher willst du wissen, dass das Personal 1 Jahr später noch von dem Vorfall gebeutelt ist?
Wieso sollte es auch? Darum geht es nicht, sondern um ein wohlwollendes, vertrauensvolles Klima, in einer Zeit, die nun mal ist wie sie ist und in der Fahrgäste wie Personal gleichermaßen einstecken müssen, was im besten Fall in einem verständnisvollen miteinander resultiert. Kurz: Wenn ich der Zugbegleitung sage, dass ich das Ticket später nutze auf Grund von Verspätung/Ausfall, glaubt sie mir das möglicherweise sogar, ohne einen Beweis einzufordern.
verweist Du entweder im Ticket im DB-Navigator auf die automatische Kennzeichnung „Zugbindung aufgehoben“
die nach Ablauf der Gültigkeit gar nicht mehr angezeigt wird
Stimmt – gut zu wissen.
Ausdrucken, Abheften, Benutzen, Entsorgen
ds14, Hannover, Dienstag, 24.06.2025, 21:29 (vor 22 Tagen) @ EDO
bearbeitet von ds14, Dienstag, 24.06.2025, 21:30
Moin,
spätestens am ersten Gültigkeitstag drucke ich mir aus:
- die Seite, wo drauf steht, dass die Zugbindung aufgehoben wurde (entweder die E-Mail oder auf bahn.de)
- die Fahrkarte selbst
Dies lege ich in eine Schublade, wo keine bereits benutzen Fahrkarten hinkommen. Nach der Reise landen die Fahrkarten direkt im Mülleimer (am meisten noch im Zug - natürlich zerrissen). So besteht nicht die Gefahr, dass ich eine Fahrkarte doppelt benutze.
VG
Frage an die Tarif-Experten
paisadar, Dienstag, 24.06.2025, 23:25 (vor 22 Tagen) @ EDO
Ich versuche, sofern es möglich ist, zusätzlich zum Screenshot, im DB-Reisezentrum mir das digitale Ticket ausdrucken und bescheinigen zu lassen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Damit habe ich etwas "in der Hand" - für den Fall von kritischen Rückfragen bei einer Fahrkartenkontrolle, aber auch für mich als Info und Erinnerung.
Regelung zur späteren Weiterfahrt gilt auch für Zeitkarten
Barzahlung, Mittwoch, 25.06.2025, 10:49 (vor 21 Tagen) @ EDO
Die in Zukunft immer noch recht zahlreichen Fahrten, die ich mit der Bahn machen werde, muss ich dann mit einem Mix aus Spar- und Flexpreisen vornehmen.
Hier habe ich eine Frage an die Experten: Es geht um die wegfallende Zugbindung bei zu erwartender Verspätung von größer 20 Minuten am Zielbahnhof (sofern nicht „höhere Gewalt“ etc.). Ich habe dann ja unter anderem die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb von 365 Tagen als in Anführungszeichen „Flexticket“ anzutreten.
Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Deine aktuelle BC100F. Wenn Du mit dieser eine Reise machen wolltest, die von einer 20min. Verspätung betroffen gewesen wäre, und Du die deshalb verschieben möchtest, dann hast Du auch bis ein Jahr nach Ablauf der BC100F dafür Zeit.
Das gilt allerdings nur für diese eine vereitelte Fahrt und nicht für beliebig viele.
Regelung zur späteren Weiterfahrt gilt auch für Zeitkarten
ruvox, Mittwoch, 25.06.2025, 12:22 (vor 21 Tagen) @ Barzahlung
An dieser Stelle finde ich es aber umso fraglicher, wie man nachweisen soll, dass man eine betroffene Verbindung fahren wollte. Hat da jemand bereits Erfahrung mit gemacht? Ein Ticket mit Bezug zu einer Verbindung gibt es ja nicht.
Ich hatte schon mal darüber nachgedacht, im Vorfeld Verbindungen am Fahrkartenautomaten auszudrucken und im Fall der Fälle mit denen für einen Stempel o. ä. zur Info zu gehen. So wirklich praktikabel ist das aber auch nicht.
Regelung zur späteren Weiterfahrt gilt auch für Zeitkarten
Barzahlung, Mittwoch, 25.06.2025, 12:40 (vor 21 Tagen) @ ruvox
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 25.06.2025, 12:43
An dieser Stelle finde ich es aber umso fraglicher, wie man nachweisen soll, dass man eine betroffene Verbindung fahren wollte.
Muss man nicht. Man muss halt (analog Entschädigungsantrag) die Verbindung nennen können, auf der die (zu erwartende) Verspätung aufgetreten ist.
Ich würde hierzu einen Screenshot/Scrollshot anfertigen von der Verbindung, die genutzt werde sollte, inkl. Tag, Uhrzeit, Verspätungsprognosen und diesen bei einer Rückfrage vorzeigen. Damit dürfte die Anspruchsberechtigung nachgewiesen sein. Die Reiseabsicht selbst muss nicht nachgewiesen werden.
noch eine Nachfrage
EDO, Mittwoch, 25.06.2025, 15:05 (vor 21 Tagen) @ EDO
Vielen Dank für Eure Beiträge und die interessanten Infos!
Eine Frage habe ich noch. Wenn ich aktuell zu einem Termin fahre, meine Ankuft sich aufgrund des bedauerlichen Einzelfalles im Betriebsablauf verzögert, der Termin sich jedoch verschieben lässt, fahre ich mit dem nächsten Zug nach dem Termin zurück.
In Verbindung mit Sparpreisen habe ich dann wahrscheinlich ein Problem, denn die Zugbindung für die Rückfahrt wird vermutlich nicht aufgehoben, wenn ich auf der Hinfahrt eine signifikante Verspätung erlitten habe. Und ein Ticket - beispielsweise München - Kassel - München - als "Hinfahrt" kann ich nicht buchen. Oder gibt es da irgendwelche Tricks, dass Start- und Zielbahnhof wenn schon nicht identisch, aber nah beieinander sein können? Dortmund - Frankfurt - Unna ...
noch eine Nachfrage
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 26.06.2025, 13:37 (vor 20 Tagen) @ EDO
Hin- und Rückfahrt als eine Fahrt lassen sich nicht buchen, da das den Tarifbedingungen zuwider läuft.
Damit eine Fahrt tarifierbar ist, muss man sich immer "in Richtung auf das Ziel zu" bewegen. Rund- oder Stichfahrten sind nicht zulässig.
Wenn Du z.B. A->B->C buchen willst, dann ist A->C die eigentliche Strecke. Der Abschnitt A->B darf dabei nicht von C wegführen.
A->B->A wäre eine reine Stichfahrt.
Oder gibt es da irgendwelche Tricks, dass Start- und Zielbahnhof wenn schon nicht identisch, aber nah beieinander sein können?
Einen solchen Trick gibt es nicht, da die Tariflogik verhindert dass ein solches Ticket erstellt wird. Das geht nur als 2 Fahrten.
Wenn Du allerdings ein Rückfahrtticket (Hin: A->B, Rück: B->A) buchst, dann wird bei Abbruch der Fahrt A->B das komplette Ticket erstattet.
Frage an die Tarif-Experten
DerMax, Donnerstag, 26.06.2025, 21:01 (vor 20 Tagen) @ EDO
Hier habe ich eine Frage an die Experten: Es geht um die wegfallende Zugbindung bei zu erwartender Verspätung von größer 20 Minuten am Zielbahnhof (sofern nicht „höhere Gewalt“ etc.). Ich habe dann ja unter anderem die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb von 365 Tagen als in Anführungszeichen „Flexticket“ anzutreten. Wie weist Ihr in diesem Fall beim Zugpersonal nach, dass Ihr ein gültiges Ticket habt, da der tatsächliche Reisetag und genutzte Zug und der auf dem Ticket hinterlegte nicht übereinstimmen? Habt Ihr den Verspätungsgrund des damals gebuchten Zuges dann ausgedruckt vorliegen?
Jein: Zu einem "Flexpreisticket" wird die Fahrkarte erst bei einer Verspätung größer 60 Minuten. Die 20-Minuten sind eine Kulanzregel die nicht von der Fahrgastrechteverordnung gedeckt sind.
Siehe hierzu Artikel 18 der VERORDNUNG (EU) 2021/782.
Frage an die Tarif-Experten
ICE920, München, Donnerstag, 26.06.2025, 21:44 (vor 20 Tagen) @ DerMax
Hier habe ich eine Frage an die Experten: Es geht um die wegfallende Zugbindung bei zu erwartender Verspätung von größer 20 Minuten am Zielbahnhof (sofern nicht „höhere Gewalt“ etc.). Ich habe dann ja unter anderem die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb von 365 Tagen als in Anführungszeichen „Flexticket“ anzutreten. Wie weist Ihr in diesem Fall beim Zugpersonal nach, dass Ihr ein gültiges Ticket habt, da der tatsächliche Reisetag und genutzte Zug und der auf dem Ticket hinterlegte nicht übereinstimmen? Habt Ihr den Verspätungsgrund des damals gebuchten Zuges dann ausgedruckt vorliegen?
Jein: Zu einem "Flexpreisticket" wird die Fahrkarte erst bei einer Verspätung größer 60 Minuten. Die 20-Minuten sind eine Kulanzregel die nicht von der Fahrgastrechteverordnung gedeckt sind.
Siehe hierzu Artikel 18 der VERORDNUNG (EU) 2021/782.
Kulanzregel ist es nicht wirklich, da es in den Beförderungsbedingungen explizit festgehalten ist, die Vertragsgrundlage sind. Damit hat man einen Anspruch drauf und es ist keine Kulanz mehr. Den Anspruch bei 20 Minuten Verspätung hat man also aus den BB (und nicht aus der Fahrgastrechteverordnung, wie du schon richtig sagst)