Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift (Allgemeines Forum)

Proeter, Donnerstag, 19.06.2025, 11:17 (vor 28 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 19.06.2025, 11:19

Hallo Leute,

offenbar wurde die Punktegutschrift bei FGR-Entschädigung der Freifahrt Flex geändert. Zuletzt hatte ich einen FGR-Fall vor 2 Jahren, da erging die Gutschrift an denjenigen, der den Gutschein bestellt hatte. So wurde es auch vor längerer Zeit hier im Forum erläutert.

Jetzt hatte ich wieder einen Fall, da erging die Gutschrift an den Fahrgast. Da man die Freifahrt Flex nur im eingeloggten Zustand buchen kann, fällt es der Bahn wohl leicht, dort ein bb-Konto vorzufinden, auf das die Punkte dann eingezahlt werden.
Was passiert, wenn der buchende Fahrgast kein bb-Teilnehmer ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Finde ich ein persönlich gerade ein bisschen ärgerlich, da die Punkte jetzt unglücklich verteilt sind und ich daher jetzt keine der vergünstigten Prämien bestellen kann. Aber daran lässt sich nichts ändern - und es ist ein Weinen auf hohem Niveau, ich weiß.
Das o.g. ist eher für euch als Info zu verstehen.

Grüße vom
Pröter

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

gnampf, Donnerstag, 19.06.2025, 11:49 (vor 28 Tagen) @ Proeter

macht prinzipiell so ja auch Sinn, da die Entschädigung dem Reisenden zusteht, und nicht demjenigen der die Fahrt bezahlt hat. Bei "regulären" Tickets ja das gleiche.

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

sibiminus, Samstag, 21.06.2025, 22:14 (vor 25 Tagen) @ gnampf

Bei "regulären" Tickets ja das gleiche.

nicht ganz. Dort kannst du einen abweichenden Kontoinhaber angeben bzw. den Gutscheincode weitergeben. Gutgeschriebene BahnBonus-Punkte hingegen sind nicht übertragbar.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

gnampf, Montag, 23.06.2025, 09:14 (vor 24 Tagen) @ sibiminus

nicht ganz. Dort kannst du einen abweichenden Kontoinhaber angeben bzw. den Gutscheincode weitergeben. Gutgeschriebene BahnBonus-Punkte hingegen sind nicht übertragbar.

Was ich damit meine ist, dass der Anspruch dem Reisenden zusteht aus Richtung der DB, nicht demjenigen der das Ticket bezahlt hat. Genau deswegen geht eben das Geld nicht stumpf auf das Zahlungsmittel retour, sondern du kannst Gutschein wählen oder Bankverbindung angeben.
Das du dann ggf. durch deinen Arbeitgeber gezwungen bist die Entschädigung diesem zukommen zu lassen, weil das ganze Arbeitszeit und somit für dich kein Schaden war, steht auf einem anderen Blatt.

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

zettelbox, Montag, 23.06.2025, 09:56 (vor 24 Tagen) @ gnampf

nicht ganz. Dort kannst du einen abweichenden Kontoinhaber angeben bzw. den Gutscheincode weitergeben. Gutgeschriebene BahnBonus-Punkte hingegen sind nicht übertragbar.


Was ich damit meine ist, dass der Anspruch dem Reisenden zusteht aus Richtung der DB, nicht demjenigen der das Ticket bezahlt hat. Genau deswegen geht eben das Geld nicht stumpf auf das Zahlungsmittel retour, sondern du kannst Gutschein wählen oder Bankverbindung angeben.
Das du dann ggf. durch deinen Arbeitgeber gezwungen bist die Entschädigung diesem zukommen zu lassen, weil das ganze Arbeitszeit und somit für dich kein Schaden war, steht auf einem anderen Blatt.

Dem kann ich höchstens bei der Entschädigung für Verspätung (mehr als eine bzw. mehr als zwei Stunden) folgen.

Bei Zugausfällen, nicht nutzbarer Reservierung wegen verpasstem Anschluss etc. verstehe ich die Logik aber nicht. Wieso sollte die Erstattung dem Reisenden zustehen und nicht dem Käufer?

Es ging doch aber auch nur um Entschädigungen?

JanZ, HB, Montag, 23.06.2025, 10:04 (vor 24 Tagen) @ zettelbox

- kein Text -

Wenn es bei Erstattungen wie bisher gehandhabt wird: OK!

zettelbox, Montag, 23.06.2025, 10:05 (vor 24 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

gnampf, Montag, 23.06.2025, 10:08 (vor 24 Tagen) @ zettelbox

Dem kann ich höchstens bei der Entschädigung für Verspätung (mehr als eine bzw. mehr als zwei Stunden) folgen.

Die Rede war hier als erstes einmal von Entschädigungen, nicht von Erstattungen.

Bei Zugausfällen

-> Entschädigung, es sei denn du meinst damit Fahrtabbruch oder nicht-Antritt. Auch dort hat aber den Schaden ja der Reisende, nicht derjenige der die Fahrt bezahlt hat. Schließlich ist der Reisende nicht befördert worden

, nicht nutzbarer Reservierung

muss der Reisende stehen, nicht derjenige der die Reservierung bezahlt hat.

Wieso sollte die Erstattung dem Reisenden zustehen und nicht dem Käufer?

Weil in den meisten Fällen der Reisende dadurch den Schaden hatte, nicht derjenige, der für die Leistung bezahlt hat.
Das ganze in Abgrenzung zum tariflichen Storno, wo die Erstattung dann - gerade bei den personalisierten Tickets - auf die ursprüngliche Zahlungsart geht, oder Gutscheine an den Buchenden. Müsste auch bei Schalter-Stornos eigentlich so sein.

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

zettelbox, Montag, 23.06.2025, 10:13 (vor 24 Tagen) @ gnampf

-> Entschädigung, es sei denn du meinst damit Fahrtabbruch oder nicht-Antritt.

Ja, natürlich. Geht aus dem Kontext denke ich klar genug hervor.

Auch dort hat aber den Schaden ja der Reisende, nicht derjenige der die Fahrt bezahlt hat. Schließlich ist der Reisende nicht befördert worden

Sehe ich anders. Der Käufer ist Vertragspartner und hat Anspruch auf Erfüllung des Werkvertrags, also steht bei Nichtantritt etc. auch diesem die Erstattung zu.

, nicht nutzbarer Reservierung

muss der Reisende stehen, nicht derjenige der die Reservierung bezahlt hat.

Das ist blöd für den Reisenden, die Erstattung der nicht erbrachten Leistung ist aber keine Entschädigung für ausgefallenen Komfort. Insofern steht dies rechtlich m.E. eindeutig dem Vertragspartner, also dem Käufer, zu.

Lediglich bei der Entschädigung, die ja die Unannehmlichkeiten durch Zahlung einer Geldprämie ausgleicht, hat hier eine andere Logik.

(Das ist ja auch der Grund, warum die Entschädigung in Bezug auf den ursprünglichen Fahrkartenpreis nicht ganz durchgängig Sinn ergibt. Im Bereich der Airlines gibt es Zahlungen, die völlig entkoppelt sind von den Kosten des Tickets. Ich kann aber gute Gründe für beide Ansätze verstehen.)

Wieso sollte die Erstattung dem Reisenden zustehen und nicht dem Käufer?


Weil in den meisten Fällen der Reisende dadurch den Schaden hatte, nicht derjenige, der für die Leistung bezahlt hat.

Und nochmal, aus oben genannten Gründen, sehe ich das komplett anders.

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

gnampf, Montag, 23.06.2025, 10:21 (vor 24 Tagen) @ zettelbox

Sehe ich anders. Der Käufer ist Vertragspartner und hat Anspruch auf Erfüllung des Werkvertrags, also steht bei Nichtantritt etc. auch diesem die Erstattung zu.

Nun, das kannst du dann ja privatrechtlich zwischen Buchenden und Reisendem problemlos lösen. Würde die DB dagegen die Erstattung immer an den Buchenden geben wäre das schwieriger.

Das ist blöd für den Reisenden, die Erstattung der nicht erbrachten Leistung ist aber keine Entschädigung für ausgefallenen Komfort. Insofern steht dies rechtlich m.E. eindeutig dem Vertragspartner, also dem Käufer, zu.

Er kann sie ja auch geltend machen, wenn er das meint. Die Möglichkeit hat die DB ja gelassen. Rechtlich sehe ich das keineswegs so klar wie du.

Lediglich bei der Entschädigung, die ja die Unannehmlichkeiten durch Zahlung einer Geldprämie ausgleicht, hat hier eine andere Logik.

Und auch dort, wie ich schon geschrieben hatte, kommt es drauf an. Wenn du beruflich als ANgestellter unterwegs bist, und die Verspätung einfach verlängerte Arbeitszeit bedeutet, dann steht rechtlich die Entschädigung dem Arbeitgeber zu... was ggf. der Buchende ist, ggf. auch nicht.

Und nochmal, aus oben genannten Gründen, sehe ich das komplett anders.

Steht dir frei. Und du kannst ja auch, wenn du für jemanden eine Reise bezahlst, den verpflichten das sämtliche Ansprüche daraus an dich gehen müssen.

Was die Punktegutschriften angeht: sicherlich gibt es nirgends dafür ein Formularfeld, aber hat mal jemand probiert einfach das Ziel-Konto anzugeben? Wird vermutlich nur bei einem freien Schreiben klappen, nicht online.

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

sibiminus, Montag, 23.06.2025, 23:02 (vor 23 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von sibiminus, Montag, 23.06.2025, 23:04

Was ich damit meine ist, dass der Anspruch dem Reisenden zusteht aus Richtung der DB, nicht demjenigen der das Ticket bezahlt hat.

Ja ganz genau! Was ich damit meine: Es ist nicht eingängig oder logisch, stumpf auf das BahnBonus-Konto vom Reisenden zu entschädigen, wenn bei entgeltlich erworbenen Fahrkarten hingegen eben dies nicht passiert, sondern Alternativen ermöglicht werden.

Genau deswegen geht eben das Geld nicht stumpf auf das Zahlungsmittel retour, sondern du kannst Gutschein wählen oder Bankverbindung angeben.

Warum dann nicht auch bei BahnBonus-Punkten so handhaben?

Das du dann ggf. durch deinen Arbeitgeber gezwungen bist die Entschädigung diesem zukommen zu lassen, weil das ganze Arbeitszeit und somit für dich kein Schaden war, steht auf einem anderen Blatt.

Auch gerade dafür lässt sich (bei Gelderstattungen) die Angabe eines abweichenden Kontoinhabers nutzen. Zugegeben, bei BahnBonus-Punkten sähe ich diesen Use-Case nicht.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift

gnampf, Dienstag, 24.06.2025, 08:02 (vor 23 Tagen) @ sibiminus

Ja ganz genau! Was ich damit meine: Es ist nicht eingängig oder logisch, stumpf auf das BahnBonus-Konto vom Reisenden zu entschädigen, wenn bei entgeltlich erworbenen Fahrkarten hingegen eben dies nicht passiert, sondern Alternativen ermöglicht werden.

es ist zumindest logischer als das alte Verhalten. Der Rest entspringt dann wohl aus den selbst gesetzten Beschränkungen... nämlich der fehlenden Möglichkeit ein Punktekonto auszuwählen oder einzugeben. Ob das technisch im Backend ginge müsste wohl jemand ausprobieren, indem er das als freies Schreiben einreicht und die Erstattung auf ein anderes BB-Konto fordert.

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