? FGR Haftungsausschluss (Allgemeines Forum)
Keyboy, Mittwoch, 18.06.2025, 10:18 (vor 26 Tagen)
Moin,
ist jemandem bekannt, wie entschieden/bewertet wird welche "Folgeverspätung" noch zum Haftungsausschluss gehört?
Konkrete Situation: Fahrt vom Norden nach Frankfurt, ab Dortmund ist klar dass aufgrund eines PU auf der KRM ab Köln linksrheinisch umgeleitet wird. Gibt +90. Die totale Verspätung beträgt +160 (u.a. aufgrund von Zusatzhalten in Bonn und Koblenz)
SC FGR lehnt komplett ab, da Notarzteinsatz an der Strecke.
Ist das wirklich so dass ein "einziger" Haftungsausschluss jegliche andere Verspätung und somit Anspruch auf Fahrgastrechte annulliert?
Danke im Voraus für eure Infos!
? FGR Haftungsausschluss
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 18.06.2025, 10:20 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
Moin,
ist jemandem bekannt, wie entschieden/bewertet wird welche "Folgeverspätung" noch zum Haftungsausschluss gehört?
Konkrete Situation: Fahrt vom Norden nach Frankfurt, ab Dortmund ist klar dass aufgrund eines PU auf der KRM ab Köln linksrheinisch umgeleitet wird. Gibt +90. Die totale Verspätung beträgt +160 (u.a. aufgrund von Zusatzhalten in Bonn und Koblenz)
SC FGR lehnt komplett ab, da Notarzteinsatz an der Strecke.
Ist das wirklich so dass ein "einziger" Haftungsausschluss jegliche andere Verspätung und somit Anspruch auf Fahrgastrechte annulliert?
Welchen 2. Grund gab es denn noch?
Die Umleitung ist doch wegen den dem PU.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
? FGR Haftungsausschluss
Keyboy, Mittwoch, 18.06.2025, 10:42 (vor 26 Tagen) @ EK-Wagendienst
Selbst einsehen kann ich das wahrscheinlich nicht oder?
Deine Rückfrage ist eigentlich genau meine Frage. Wenn auf der ausgewählten Umleitung (die ja eine "Regelfahrzeit" hat) - weitere Verspätung gesammelt wird (aufgrund von hoher Streckenauslastung z.B.) - zählt das zum Haftungsausschluss oder ist das ein "neues Problem"
Konkret, was ist mit der Zeit zwischen den +90 und den +160?
FGR Entschädigung bei mehreren Gründen
jotxl, Samstag, 14.06.2025, 11:01 (vor 30 Tagen) @ Keyboy
Hallo, wie sind hier Eure Erfahrungen ? Konkret Notarzteinsatz und Verspätung eines vorausfahrenden Zuges. Verspätung war ca +80.
Wie ist denn deine Erfahrung?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 14.06.2025, 11:16 (vor 30 Tagen) @ jotxl
- kein Text -
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Weg mit dem 4744!
Wie ist denn deine Erfahrung?
jotxl, Samstag, 14.06.2025, 12:28 (vor 30 Tagen) @ JeDi
Eben noch keine. Da es ein Ticket vom Firmenreisebüro war, müsste ich eh n Antrag ausfüllen, wenn's ein selbst gebuchtes OT gewesen wäre, hätt ich's schon einfach versucht, online zu beantragen und berichtet.
Wie ist denn deine Erfahrung?
gnampf, Samstag, 14.06.2025, 13:22 (vor 30 Tagen) @ jotxl
und wo ist das Problem während der verlängerten Reisezeit einfach den Antrag fertig zu machen und dann bei Ankunft in den nächsten Briefkasten zu werfen? Anträge hat auch das Personal im Zug, außer das besteht nur aus dem TF.
Entweder sie akzeptieren es, oder sie lehnen ab. Dann legst du telefonisch Einspruch ein, dann akzeptieren sie es entweder, oder lehnen wieder ab. Ob du danach weiter gehen willst kannst du dir immer noch überlegen, bis hierhin hat es dich wenige Minuten Zeit und sonst nix gekostet.
Aussagen aus dem Forum helfen beim SC FGR eh wenig, da dort nunmal immer noch vieles manuell von einzelnen Mitarbeitern entschieden wird, incl. sehr vieler Fehler, egal ob bewusst oder unbewusst, und sowohl zu deinen Ungunsten, als auch zu deinen Gunsten.
Entschädigung würde gewährt
jotxl, Montag, 30.06.2025, 20:38 (vor 14 Tagen) @ jotxl
bearbeitet von jotxl, Montag, 30.06.2025, 20:40
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Gründe waren Notarzteinsatz und Verspätung eines vorausfahrenden Zuges. Die Verspätung ereignete sich vor dem Notarzteinsatz.
Meine Erfahrungen
Proeter, Sonntag, 15.06.2025, 16:30 (vor 29 Tagen) @ jotxl
Hallo, wie sind hier Eure Erfahrungen ? Konkret Notarzteinsatz und Verspätung eines vorausfahrenden Zuges. Verspätung war ca +80.
Meine Erfahrungen sind sicher nicht repräsentativ, aber ich würde es mal so zusammenfassen:
Als die rechtliche Möglichkeit begann, Entschädigungen wegen "höherer Gewalt" zurückzuhalten wurde anfangs davon kein Gebrauch gemacht.
Einige Monate später begann dann eine Phase, in der von dieser Regelung sehr aggresiv Gebraucht gemacht wurde - wie man hier und bei DSO nachlesen kann.
Inzwischen hat es sich dazwischen eingependelt. Meine Vermutung ist folgende: Die Entschädigung wird nur noch verweigert wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Verspätungsgrund zählt als höhere Gewalt.
b) Es ist nur ein Zug an der Reisekette beteiligt
c) Dieser Zug hat keinen weiteren Verspätungsgrund eingetragen
Es ist aber Spekulation meinerseits. Meine FGR-Fälle in den letzten 6 Monaten folgen diesem Schema. 2x verweigert (alle 3 o.g. Bedingungen erfüllt), in anderen Fällen ausgezahlt, auch wenn irgendwo ein Gewalt-Grund bei den Verspätungsursachen aufgeführt war.
FGR Haftungsausschluss
JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 18.06.2025, 11:08 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
... ist eigentlich genau meine Frage. Wenn auf der ausgewählten Umleitung (die ja eine "Regelfahrzeit" hat) - weitere Verspätung gesammelt wird (aufgrund von hoher Streckenauslastung z.B.) - zählt das zum Haftungsausschluss oder ist das ein "neues Problem"
Die "Regelfahrzeit" hat nichts mit der zu erwartenden Fahrzeit auf einer Umleitungsstrecke zu tun. Auch bei planmäßigen Zügen kann (z.B. bei hoher Streckenauslastung) die Fahrplantrasse so gelegt werden, das für manche Züge eine deutlich längere Fahrzeit geplant wird.
Konkret, was ist mit der Zeit zwischen den +90 und den +160?
Diese zusätzliche Verspätung wäre wahrscheinlich ohne die durch "höhere Gewalt" bedingte Umleitung nicht entstanden und ist damit auch eine Folge der "höheren Gewalt".
Gerne kannst Du Widerspruch einlegen, ich befürchte aber, dass Du mit der Ablehnung wirst leben müssen.
? FGR Haftungsausschluss
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 18.06.2025, 11:08 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
Selbst einsehen kann ich das wahrscheinlich nicht oder?
Deine Rückfrage ist eigentlich genau meine Frage. Wenn auf der ausgewählten Umleitung (die ja eine "Regelfahrzeit" hat) - weitere Verspätung gesammelt wird (aufgrund von hoher Streckenauslastung z.B.) - zählt das zum Haftungsausschluss oder ist das ein "neues Problem"
Konkret, was ist mit der Zeit zwischen den +90 und den +160?
Die 90 Minuten ist nur eine grobe Prognose gewesen.
Aber ohne eine Zugnummer kann man auch nichts genaues sagen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
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gnampf, Mittwoch, 18.06.2025, 11:20 (vor 26 Tagen) @ EK-Wagendienst
also bei sowas am besten raus aus dem Zug und rüber in einen Zug der regulär über die Rheinstrecke fährt. Zugbindung ist ja aufgehoben, die Züge auf der Rheinstrecke sind selbst schon oft genug verspätet... und im neuen Zug gibts dafür dann wohl andere Gründe die ggf. eben nicht von der Entschädigung ausgeschlossen sind.
? FGR Haftungsausschluss
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 18.06.2025, 13:17 (vor 26 Tagen) @ gnampf
also bei sowas am besten raus aus dem Zug und rüber in einen Zug der regulär über die Rheinstrecke fährt. Zugbindung ist ja aufgehoben, die Züge auf der Rheinstrecke sind selbst schon oft genug verspätet... und im neuen Zug gibts dafür dann wohl andere Gründe die ggf. eben nicht von der Entschädigung ausgeschlossen sind.
Das kann klappen muss aber nicht, zumal es in diesem Fall auch nicht mehr so viele Züge gibt.
ICE 109 am 13.06.25
Keyboy, Mittwoch, 18.06.2025, 11:43 (vor 26 Tagen) @ EK-Wagendienst
- kein Text -
ICE 109 am 13.06.25
EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 18.06.2025, 11:49 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
sonstige Betriebsdurchführung,
der hat einfach immer wieder Zeit hinzu bekommen.
Der Zug war mit +140 in FFLF um 18:09 Uhr
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Ich konnte "differenzieren"
Mühli, Mittwoch, 18.06.2025, 13:51 (vor 26 Tagen) @ EK-Wagendienst
Gute Frage! Ich sehe das nämlich auch so - mag ein erster Grund der Verspätung auch "Höhere Gewalt" sein, so zelebriert die unglaubliche DB AG in der Folge ja oft, was man sich noch so alles als Zusatzverspätung einfallen lassen kann.
Ich hatte im Frühjahr mal eine ICE-Fahrt Berlin - München, bei der in Halle ein "unguter Reisender" mit Polizeieinsatz aus dem Zug geholt werden musste. Dem schloss sich in Erfurt ein weiterer, verlängerter Aufenthalt wegen Zeugenbefragung an.
Fahrzeitreserve und motivierte Fahrweise des Lokführers ermöglichten dann jedoch in der "Voraussicht", dass ich meinen 30-Minuten-Plananschluss in München noch erreichen könnte.
Doch dann standen wir ca. 5 Minuten vor Fürth, 4 Minuten vor Nürnberg. In Nürnberg bahnsteiggleich ein ICE 4 mit Halt in Ingolstadt und wir als ICE 3 als Sprinter. Beide Züge warteten rund 5 Minuten und dann durfte der ICE 4 vorher raus. Wir trödelten bis Ingolstadt hinter dem langsamen und dort haltenden Zug hinterer, überholten ihn auch dort nicht.
Damit kamen nochmals 20 Minuten Verspätung drauf - völlig unnötig und die gingen nun mal zu 100% auf Fehlentscheidungen im Betrieb.
Mein Antrag wurde standartgemäß abgelehnt, überraschend hatte ich nach meinem "Veto" mit Darstellung der Abläufe schnell dann doch meine Gutschrift in den Händen.
Meine Erkenntnis: Pauschal werden Verspätungen mit erstem "höhere Gewalt"-Gründen abgelehnt, bei Widerspruch gibt es allerdings noch Spielraum!
Muehli
? FGR Haftungsausschluss
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 18.06.2025, 21:14 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 18.06.2025, 21:14
Konkret, was ist mit der Zeit zwischen den +90 und den +160?
Die +90 sind ja nun mal nur eine sehr optimistische Prognose. Aus meiner Sicht ist alles, was zwischen Köln und Frankfurt passiert, letztlich eine Folge der PU-Umleitung und damit vom Haftungsausschluss erfasst - wenn nicht explizit eine weitere Störung dazu kommt (Oberleitung auf der Umleitungsstrecke unten usw) - insbesondere auch Zugfolgeverspätungen. Wenn abseits davon noch mehr dazu kommt, ist das tendenziell ein neuer Grund, auch wenn man natürlich sagen könnte, dass der Zugfolgekonflikt im späteren Fahrtverlauf ohne den PU gar nicht aufgetreten wäre.
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Weg mit dem 4744!
Nicht mal die angegebenen Gründe sind verlässlich!
Bahngenießer, Mittwoch, 18.06.2025, 23:16 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
Für den Fahrgast ist es völlig unkalkulierbar, ob er eine Entschädigung zu erwarten hat.
Beispiel:
Ein Kollege musste einen späteren Zug nehmen, da sein ursprünglich geplanter Zug 180 Minuten Verspätung hatte. Als Verspätungsursache wurde angegeben: "Überholung durch einen schneller fahrenden Zug".
Auf seinen Erstattungsantrag bekam der Kollege jedoch eine Ablehnung. Jetzt wurden als Verspätungsursache urplötzlich "polizeiliche Ermittlungen" angegeben.
Ich denke, das Fahrgastrechtecenter hat von höchster Stelle die Weisung der Konzernzentrale erhalten, immer eine Verspätungsursache aus dem Hut zu zaubern, mit dessen Hilfe man die Fahrgastforderungen zurückweisen kann. Denn mit Entschädigungen kann man gut werben, sie sollten jedoch möglichst selten zum Tragen kommen.
Einfach immer dem Anwalt geben; fertig.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Donnerstag, 19.06.2025, 00:06 (vor 26 Tagen) @ Keyboy
Huhu.
Nicht rumzappeln. Anwalt beauftragen. Eskalieren. Fertig.
Mal gewinnste, mal verlierste. Tritt letzteres öfters an: Zug fahren sein lassen.
Schöne Grüße von jörg
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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Vermutlich gar keine blöde Idee. Wenn man die Muße hat...
musicus, Dienstag, 01.07.2025, 10:07 (vor 13 Tagen) @ Der Blaschke
- kein Text -
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ƪ(ړײ)ƪ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)ƪ