Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben? (Fahrkarten und Angebote)
ICE-ICE, Donnerstag, 29.05.2025, 23:36 (vor 48 Tagen)
Folgende Situation: Erst nach Abfahrt von einem Zug ist offiziell bekanntgegeben, dass der Zug voraussichtlich 20 Minuten verspätet am Ziel erreicht und somit die Zugbindung aufgehoben ist. Davor war der Zug offizell voraussichtlich 19 Minuten verspätet am Zielbahnhof. Es war schon erfahrungsgemäß vorausschaubar, dass die Verspätung höchstwahnscheinlich verlängert wird und somit die Zugbindung aufgehoben wird. Angenommen, dass man deswegen schon mit einem früheren gefahren hat und bei Fahrkartenkontrolle noch keine gültige Fahrkarte hat weil die Zugbindung noch nicht offiziell aufgehoben ist. Man bekommt dann eine Fahrpreisnacherhebung. Danach ist das Aufheben von der Zugbindung offiziell bekanntgegeben. Kann man dann die Fahrpreisnacherhebung widersprechen, auch wenn die Fahrkarte erst verspätet gültig ist?
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Sanformatiker, Donnerstag, 29.05.2025, 23:52 (vor 48 Tagen) @ ICE-ICE
Wenn zur Abfahrtszeit des früheren Zuges die prognostizierte Verspätung noch unter 20 Minuten liegen sollte, gilt die Zugbindung, sofern nicht bereits zu diesem Zeitpunkt im Navigator/auf dem Handyticket oder über andere offizielle Kanäle eine Aufhebung kommuniziert wird.
Formal kann die Fahrkarte für den früheren Zug auch nicht mehr gültig werden, da du ihn ja nicht erreichen konntest, weil zum (früheren) Abfahrtszeitpunkt die Zugbindung noch galt. Mindestens bis zur Aufhebung der Zugbindung warst du ja dann in dem früheren Zug auf jeden Fall ohne gültiges Ticket unterwegs, wenn du kein anderes gekauft hast. Damit ist eine Fahrpreisnacherhebung aus meiner Sicht in jedem Fall gerechtfertigt - Insbesondere wenn die Zugbindung sogar zum Zeitpunkt der Kontrolle noch galt.
Auch, dass der Zug erwartungsgemäß die eine Minute Verspätung noch einfahren wird, gilt hier nicht. Denn auch wenn dies an 364 von 365 Tagen im Jahr wirklich so passiert, kann ja genau heute der Tag sein, an dem der Zug +19 hält oder sogar wieder ein paar Minuten reinholt.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
ICE-ICE, Freitag, 30.05.2025, 01:23 (vor 48 Tagen) @ Sanformatiker
Man kann jetzt das digitale Ticket innerhalb von 10 Minuten nach der Abfahrt kaufen. Wenn innerhalb von 10 Minuten die Zugbindung von dem ursprünglichen Zug aufgeoben wäre, dann wäre alles in Ordnung, richtig?
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
VT642, Freitag, 30.05.2025, 08:27 (vor 47 Tagen) @ ICE-ICE
Nein. Wenn innerhalb dieser 10min eine Kontrolle stattfindet, wird zwar nicht unmittelbar eine FN erstellt, allerdings darf der Fahrgast dann sofort im DB Navigator ein entsprechendes Ticket kaufen. Es geht ja darum, dass spontane Zusteiger noch eine Fahrkarte kaufen können, wenn am Bahnhof keine Zeit war. Wer aber innerhalb dieser 10min dem Zub ein ungültiges Ticket, sei es D-Ticket im ICE oder eben Sparpreis für einen anderen Zug, vorzeigt, hat m.E. das Recht auf Kauf in den ersten 10min nach Zustieg verwirkt, da ja keine Kaufabsicht bestand, sondern der Versuch, mit einem ungültigen Fahrausweis wider besseren Wissens mitfahren zu dürfen.
Zugbindung aufgehoben, also deswegen Fahrkarte haben!
Henrik, Freitag, 30.05.2025, 21:13 (vor 47 Tagen) @ ICE-ICE
Man kann jetzt das digitale Ticket innerhalb von 10 Minuten nach der Abfahrt kaufen. Wenn innerhalb von 10 Minuten die Zugbindung von dem ursprünglichen Zug aufgeoben wäre, dann wäre alles in Ordnung, richtig?
auch so wäre alles richtig,
aber ja, in dem Falle erst recht.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Schibbolet, Freitag, 30.05.2025, 12:12 (vor 47 Tagen) @ Sanformatiker
Interessant was die bahn.de dazu schreibt. Zugbindung ist nämlich aufgehoben u.a.:
Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen
Die Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.
Dirk
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 30.05.2025, 14:07 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet
Interessant was die bahn.de dazu schreibt. Zugbindung ist nämlich aufgehoben u.a.:
Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
mindestens 20 Minuten bei nationalen ReisenDie Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.
Dirk
Das hatte ich auch schon mal erwähnt - grundsätzlich kann ich immer „erwarten“ das ein Zug pünktlich fährt oder eben Verspätung macht ;)
Eindeutiger wäre es wenn der Satz lauten würde: Bei einer Verspätung von 20 Minuten an ihrem Startbahnhof oder verpassen eines Anschlusszuges ist die Zugbindung aufgehoben.
Dann hätte sich diese Diskussion erledigt.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 30.05.2025, 14:34 (vor 47 Tagen) @ Reservierungszettel
Eindeutiger wäre es wenn der Satz lauten würde: Bei einer Verspätung von 20 Minuten an ihrem Startbahnhof oder verpassen eines Anschlusszuges ist die Zugbindung aufgehoben.
Dann hätte sich diese Diskussion erledigt.
Seit wann können Juristen was klar formulieren?
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 14:38 (vor 47 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von JanZ, Freitag, 30.05.2025, 14:40
Eindeutiger wäre es wenn der Satz lauten würde: Bei einer Verspätung von 20 Minuten an ihrem Startbahnhof oder verpassen eines Anschlusszuges ist die Zugbindung aufgehoben.
Dann hätte sich diese Diskussion erledigt.
Seit wann können Juristen was klar formulieren?
Können sie durchaus, man muss sie nur richtig zitieren.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 30.05.2025, 15:41 (vor 47 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Reservierungszettel, Freitag, 30.05.2025, 15:42
Eindeutiger wäre es wenn der Satz lauten würde: Bei einer Verspätung von 20 Minuten an ihrem Startbahnhof oder verpassen eines Anschlusszuges ist die Zugbindung aufgehoben.
Dann hätte sich diese Diskussion erledigt.
Seit wann können Juristen was klar formulieren?
Seitdem sie es gelernt haben - bei der DB sitzen offensichtlich nicht so gute.
Davon abgesehen - ich bin kein Jurist ;)
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 14:37 (vor 47 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JanZ, Freitag, 30.05.2025, 14:37
Interessant was die bahn.de dazu schreibt. Zugbindung ist nämlich aufgehoben u.a.:
Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
mindestens 20 Minuten bei nationalen ReisenDie Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.
Dirk
Das hatte ich auch schon mal erwähnt - grundsätzlich kann ich immer „erwarten“ das ein Zug pünktlich fährt oder eben Verspätung macht ;)
Allerdings lautet die genaue Formulierung "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, ...". Es kommt also nicht darauf an, was irgendwer unter irgendwelchen theoretischen Umständen (oder weil er einfach Lust darauf hat) erwarten könnte. Und deine Formulierung schließt nicht den Fall ein, dass z.B. der verpasste Anschluss erst in der Zukunft passiert, z.B. weil der Zug am Startbahnhof nur +15 hat. Wenn man schon alles auf die Goldwaage legt, dann richtig.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
aron, Freitag, 30.05.2025, 14:29 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet
Zur Frage, von wem die Verspätung zu erwarten ist: aus persönlicher Erfahrung ist eine Prognose von bahn.de oder dem Navigator nicht erforderlich. Ich habe mich beim letzten Bombenfund auch lange bevor meine Verbindung eine offizielle Prognose hatte in den Zug zwei Stunden früher gesetzt, weil ich sonst unterwegs gestrandet wäre. Da hat niemand die aufgehobene Zugbindung angezweifelt.
Ich frage mich eher, was der TO eigentlich mit seiner Frage für einen Fall lösen möchte. Einfach die Zugbindung ignoriert und jetzt im Nachhinein Glück gehabt, dass sein Zug 20 Minuten zu spät war?
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
JoeO, Braunschweig, Freitag, 30.05.2025, 15:20 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet
Die Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.
Ganz so ist es nicht. In den Beförderungsbedingungen zählt die Bahn schon die Informationskanäle auf über die die Information erfolgen, damit ein Reisender vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass der Zielort mit 20 bzw. 60 Minuten Verspätung erreicht werden wird.
Nach A.9.1.4 der BB Personenverkehr sind das insbesondere:
- Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen
- elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
- Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
- verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de.
Nur weil jemand die Verspätung erwartet weil er, aus welchen Gründen auch immer, denkt sie käme wohl, das reicht nicht.
Die eigene Erfahrung ist kein Informationskanal.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 30.05.2025, 15:40 (vor 47 Tagen) @ JoeO
Die Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.
Ganz so ist es nicht. In den Beförderungsbedingungen zählt die Bahn schon die Informationskanäle auf über die die Information erfolgen, damit ein Reisender vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass der Zielort mit 20 bzw. 60 Minuten Verspätung erreicht werden wird.Nach A.9.1.4 der BB Personenverkehr sind das insbesondere:
- Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen
- elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
- Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
- verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de.
Nur weil jemand die Verspätung erwartet weil er, aus welchen Gründen auch immer, denkt sie käme wohl, das reicht nicht.
Die eigene Erfahrung ist kein Informationskanal.
Ein Aushangfahrplan auch nicht - der bildet nämlich keine anderen Daten als aufgedruckt ab - scheidet somit als Informationsquelle auch aus ;)
Es gibt doch Aushänge mit Baustellenfahrplänen?
JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 15:43 (vor 47 Tagen) @ Reservierungszettel
- kein Text -
Das stimmt - es ging mir hierbei allerdings um Verspätungen
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 30.05.2025, 15:44 (vor 47 Tagen) @ JanZ
- kein Text -
Das stimmt - es ging mir hierbei allerdings um Verspätungen
JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 16:07 (vor 47 Tagen) @ Reservierungszettel
Die Zugbindung wäre doch auch aufgehoben, wenn sich aus dem ausgehängten Baustellenfahrplan eine Verspätung gegenüber dem gebuchten Fahrplan von mindestens 20 Minuten ergibt? Ich habe den Eindruck, du willst die Formulierungen aus den BB um jeden Preis ins Lächerliche ziehen, es gelingt dir aber nicht so richtig.
Das stimmt - es ging mir hierbei allerdings um Verspätungen
JoeO, Braunschweig, Freitag, 30.05.2025, 16:33 (vor 47 Tagen) @ Reservierungszettel
Wenn Du den ICE 4711 mit Ankunft um 11:11 buchst, dann ein neuer Fahrplan aushängt und der ICE erst um 11:33 ankommen soll, dann kannst Du vernünftigerweise davon ausgehen, dass Du mindestens 20 Minuten später als geplant ankommen wirst.j
Wenn allerdings 11:11 auf dem Plan steht und der ICE mit +22 unterwegs ist, dann nutzt Dir der Aushang nichts.
Die Aushänge sind ja nur einer der in den Beförderungsbedingungen erwähnten Informationskanäle. Die elektronischen Medien der DB sind ja auch in der Aufzählung.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Schibbolet, Freitag, 30.05.2025, 15:58 (vor 47 Tagen) @ JoeO
Und "insbesondere" meint eben, dass die Aufzählung nicht abgeschlossen ist. Der Fahrgast kann sich z.B. auch selbst informieren oder die Vernunft bemühen.
Vernünftigerweise angenommen, kann alles werden, was nicht unvernünftigerweise angenommen wird.
Das Problem ist ja die Fahrgäste, die https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung lesen, das Wort erwartbar falsch verstehen.
Allerdings heißt "erwartbar" nicht irgendjemandem ist es "möglich zu erwarten". Also nicht wie "machbar" = "jemand kann es machen".
Sondern erwartbare Verspätung von mindestens 20 Minuten, ist eine noch nicht eingetretene Verspätung von mindestens 20 Minuten, so wie ein erwartbarer Gewinn von 1000 EUR ein noch nicht eingetretener und vielleicht ein nie eintretender Gewinn ist.
Erwartbar ist eine nähere Bestimmung der Verspätungshöhe, nicht eine Bechreibung der Vorstellbarkeit oder Wahrscheinlichkeit einer solchen Verspätung, die immer gegeben ist.
Also im Grunde braucht es für die Aufhebung der Zugbindung keine Information der Bahn über die Verspätung. Aber im Fall, dass nicht informiert wurde, hat man dem Kontrolleur gegenüber einen schweren Stand.
Dirk
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 16:10 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet
Vor allem wurden die FAQ sicher nicht von Juristen verfasst. Juristisch sind nur die BB relevant, und da kommt, wie erwähnt, das Wort "erwartbar" überhaupt nicht vor. Aber ich habe so langsam den Eindruck, es geht hier nicht um Fakten, sondern darum, um jeden Preis alles ins Lächerliche zu ziehen.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Schibbolet, Freitag, 30.05.2025, 17:02 (vor 47 Tagen) @ JanZ
Das hieße Umkehrschluss man kann in die FAQ Mehrdeutiges und Missverständliches schreiben.
Reisende müssen doch auch davon ausgehen können, dass sie das für bare Münze nehmen können, was sie da gelesen haben. Sie sollten sich auch keine Gedanken darüber machen müssen, ob das Juristen oder sonst Qualifizierte verfasst haben.
Es ist ja auch nicht unbedingt falsch, was da steht, es wird nur anders verstanden, als beabsichtigt. Und die Texte abseits der BB sollten doch auch eindeutig sein.
Dann doch lieber nichts schreiben und stattdessen die Beföderungsbedingungen zitieren oder drauf verweisen.
Dirk
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 17:06 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet
Ich finde auch die Formulierung mit "erwartbar" eigentlich nicht missverständlich, es sei denn, man möchte sie unbedingt missverstehen.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
Schibbolet, Freitag, 30.05.2025, 17:37 (vor 47 Tagen) @ JanZ
Eigentlich finde ich es auch klar, aber ich bin mir sicher, es wird missverstanden. Ich würde niemandem vorwerfen, diesen Murks in seinem Interesse zu nutzen.
Dirk
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
ICE920, München, Samstag, 31.05.2025, 00:14 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet
bearbeitet von ICE920, Samstag, 31.05.2025, 00:15
Dann melde es doch der DB, damit sie die FAQ präzisieren und dabei noch weiter aufblähen.
M.M.n. ist es klar, dass wenn ich Zweifel über den Sinn einer Formulierung auf einer Firmenwebseite habe, dass ich da weiter nachforsche, sei es in den AGB oder in Sekundärquellen.
Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben?
wachtberghöhle, Freitag, 30.05.2025, 08:18 (vor 47 Tagen) @ ICE-ICE
Folgende Situation: Erst nach Abfahrt von einem Zug ist offiziell bekanntgegeben, dass der Zug voraussichtlich 20 Minuten verspätet am Ziel erreicht und somit die Zugbindung aufgehoben ist. Davor war der Zug offizell voraussichtlich 19 Minuten verspätet am Zielbahnhof. Es war schon erfahrungsgemäß vorausschaubar, dass die Verspätung höchstwahnscheinlich verlängert wird und somit die Zugbindung aufgehoben wird. Angenommen, dass man deswegen schon mit einem früheren gefahren hat und bei Fahrkartenkontrolle noch keine gültige Fahrkarte hat weil die Zugbindung noch nicht offiziell aufgehoben ist. Man bekommt dann eine Fahrpreisnacherhebung. Danach ist das Aufheben von der Zugbindung offiziell bekanntgegeben. Kann man dann die Fahrpreisnacherhebung widersprechen, auch wenn die Fahrkarte erst verspätet gültig ist?
Die Fahrpreisnacherhebung wird erstellt, wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle kein gültiges Tickets vorgelegt werden kann.
Du musst die Frage beantworten, ob das vorgelegte Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war oder nicht. Deiner Beschreibung nach, war es nicht.
OT: OT aus Reisezentrum aufrufen?
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 30.05.2025, 16:02 (vor 47 Tagen) @ ICE-ICE
Hallo,
habe ich soeben im DB Reisezentrum einen SSP (für eine Freundin) erstanden, der zwischenzeitlich in Ihrem DB Account hinterlegt sein müsste. Da für mich unerkennbar ist, ob BBP gesammelt worden sein (= auf dem ausgehändigten Ausdruck fehlt der entsprechende Vermerk), wollte ich mal nachgucken. Jedoch nehmen weder mein (!) Navigator, noch die Auftragssuche die neunstellige Auftragsnummer an. Die nette junge Dame im RZ bestand darauf, mir einen Papierausdruck auszuhändigen, da man mitunter Probleme mit dem Internet habe. Ist also und für sich kein Problem. Interessieren tut es mich aber doch. Konnte man die bislang doch noch immer in Echtzeit laden oder irre ich mich da?
Danke und ein (sehr) angenehmes Wochenende allerseits. :)
Nachweis fürs Punkte sammeln gibts nirgends, weder Ticket..
Henrik, Freitag, 30.05.2025, 21:08 (vor 47 Tagen) @ Tobs
OT: OT aus Reisezentrum aufrufen?
habe ich soeben im DB Reisezentrum einen SSP (für eine Freundin) erstanden, der zwischenzeitlich in Ihrem DB Account hinterlegt sein müsste.
Da für mich unerkennbar ist, ob BBP gesammelt worden sind (= auf dem ausgehändigten Ausdruck fehlt der entsprechende Vermerk), wollte ich mal nachgucken.
Jedoch nehmen weder mein (!) Navigator, noch die Auftragssuche die neunstellige Auftragsnummer an. Die nette junge Dame im RZ bestand darauf, mir einen Papierausdruck auszuhändigen, da man mitunter Probleme mit dem Internet habe. Ist also an und für sich kein Problem. Interessieren tut es mich aber doch. Konnte man die bislang doch noch immer in Echtzeit laden oder irre ich mich da?
Ja, sollte so sein.
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/digitales-ticket/digitales-ticket-im-...
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/digitales-ticket/in-die-app-laden
Ob nun tatsächlich Punkte gesammelt wurden mit dem Ticket
kann man weder dem Ticket selbst entnehmen, also dem Online-Ticket, noch dem Account entnehmen.
Das sieht man dann nur in der BahnBonus-App, sofern die Punkte dort ankommen..
Nachweis fürs Punkte sammeln gibts nirgends, weder Ticket..
611 040, Erfurt, Freitag, 30.05.2025, 22:21 (vor 47 Tagen) @ Henrik
Also auf meinen Automatentickets war immer der Aufdruck bahn.bonus enthalten.
Und auch auf PDF Online-Tickets gibt/gab es das Bahnbonuslogo.
Hat mir auch einmal geholfen, als ich beim ZuB im RE10 damals noch von Regio, ein Schönes-Wochenende-Ticket kaufte und die Punkte nicht ankamen. Auf eine Nachfrage beim BB-Service musste ich ein Foto der Fahrkarte einschicken (mit dem Aufdruck) und bekam dann die Punkte gutgeschrieben.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Nachweis fürs Punkte sammeln gibts nirgends, weder Ticket..
Henrik, Freitag, 30.05.2025, 22:36 (vor 47 Tagen) @ 611 040
Also auf meinen Automatentickets war immer der Aufdruck bahn.bonus enthalten.
Und auch auf PDF Online-Tickets gibt/gab es das Bahnbonuslogo.Hat mir auch einmal geholfen, als ich beim ZuB im RE10 damals noch von Regio, ein Schönes-Wochenende-Ticket kaufte und die Punkte nicht ankamen. Auf eine Nachfrage beim BB-Service musste ich ein Foto der Fahrkarte einschicken (mit dem Aufdruck) und bekam dann die Punkte gutgeschrieben.
Es geht bei ihm wohl eher weniger darum, was bis Herbst 2023 mal war,
sondern er hat heute eine Fahrkarte erworben.
Heute vor zwei Wochen gab es einen Ausfall beim DB-System, BahnBonus-Punkte wurde folglich an jenem Tage nicht gut geschrieben.
Abgesehen von Screenshots während des Buchungsvorgangs könnte man als Kunde keinen Beleg vorlegen.
Ein solcher liegt der DB im System aber ja eh vor.
Nachweis fürs Punkte sammeln gibts nirgends, weder Ticket..
611 040, Erfurt, Freitag, 30.05.2025, 22:40 (vor 47 Tagen) @ Henrik
Wenn es ein systemseitiger Fehler der DB war, sollte diese doch zumindest jedem Kunden welcher an dem Tag eine gültige Fahrkarte hatte (Gutschrift erfolgt ja am Reisetag) und die fehlende Gutschrift der Punkte einfordert diese auch gutgeschrieben werden, ohne wenn und aber.
Wobei sicher auch im System gespeichert ist, wer Punkte gesammelt hat. Auch wenn e
Doe Gutschrift an dem Tag nicht erfolgte.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Nachweis fürs Punkte sammeln gibts nirgends, weder Ticket..
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 31.05.2025, 00:32 (vor 47 Tagen) @ Henrik
Es geht bei ihm wohl eher weniger darum, was bis Herbst 2023 mal war,
sondern er hat heute eine Fahrkarte erworben.Heute vor zwei Wochen gab es einen Ausfall beim DB-System, BahnBonus-Punkte wurde folglich an jenem Tage nicht gut geschrieben.
Abgesehen von Screenshots während des Buchungsvorgangs könnte man als Kunde keinen Beleg vorlegen.
Ein solcher liegt der DB im System aber ja eh vor.
Also ich habe vor gut 2 Wochen einen Super-Sparpreis Europa im Reisezentrum erworben, der trägt wie gewohnt links oben neben dem DB-Keks den Bahnbonus-Aufdruck...
--
Weg mit dem 4744!
Edit: Punkte sind nun vorgemerkt - FK im Kundenkonto unauff.
Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 05.06.2025, 20:42 (vor 41 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Tobs, Donnerstag, 05.06.2025, 20:43
Hallo,
wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, sind die Punkte für die hier beschriebene Fahrt vorgemerkt - auch ganz ohne DB-Keks. -;) Interessanterweise fehlt die Fahrt unter "Meine Reisen" jedoch weiterhin. Da das, wie inzwischen recherchiert, bereits das zweite Mal der Fall ist, scheint es doch eher Regel als Ausnahme zu sein und dürfte wohl an den unterschiedlichen Buchungssystemen, Rz. vs. bahn.de, liegen.
Das bedeutet dann meines Erachtens, dass etwaige FGR papiergebunden geltend gemacht werden müssen. Weiterhin ist es - zumindest mir - unmöglich, die FK im Navigator zu laden. Sie wird allerdings per E-Mail zugestellt.
Weiß zufällig jemand, wie es ist, wenn ein Online-Ticket ohne Kundenkonto gekauft wird? Kann man dann die FGR online geltend machen?
(Frage aus reiner Neugierde, da ich selbst ein Konto habe und sich das daher meines Wissens entzieht.)
Villmools Merci et CU,
Tobs
FGR können nur per Papier beantragt werden.
Jette13, Donnerstag, 05.06.2025, 21:28 (vor 41 Tagen) @ Tobs
Bei Online-Fahrkartenkauf ohne Kundenkonto können FGR nur per Papier beantragt werden. Online-Beantragung ist nicht möglich.
FGR-Formantrag nur per Papier
Barzahlung, Donnerstag, 05.06.2025, 22:52 (vor 41 Tagen) @ Jette13
Bei Online-Fahrkartenkauf ohne Kundenkonto können FGR nur per Papier beantragt werden. Online-Beantragung ist nicht möglich.
Das Online-Formular steht dann nicht zur Verfügung. Man kann aber, das habe ich kürzlich herausgefunden, eine E-Mail an EUAntragFGR@deutschebahn.com schicken (mit dem ausgefüllten PDF oder als formloser Antrag, dann aber mit allen erforderlichen Angaben, wie Anschrift, Bankverbindung, Reiseverlauf). Damit erreicht man das SC FGR direkt.
Oder halt an den Beförderer-Kundenservice (bei DB Fernverkehr AG z.B. reiseportal@bahn.de), die es ans SC FGR weiterleiten.
Papier muss nicht benutzt werden.
FGR-Formantrag nur per Papier
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 05.06.2025, 23:17 (vor 41 Tagen) @ Barzahlung
Oder halt an den Beförderer-Kundenservice (bei DB Fernverkehr AG z.B. reiseportal@bahn.de), die es ans SC FGR weiterleiten.
Oder der Beförderer hat ein eigenes, vom Webshop unabhängiges, Onlineformular, z.B. die BOB.
--
Weg mit dem 4744!
EUAntragFGR
JoeO, Braunschweig, Freitag, 06.06.2025, 00:31 (vor 41 Tagen) @ Barzahlung
Man kann aber, das habe ich kürzlich herausgefunden, eine E-Mail an EUAntragFGR@deutschebahn.com schicken (mit dem ausgefüllten PDF oder als formloser Antrag, dann aber mit allen erforderlichen Angaben, wie Anschrift, Bankverbindung, Reiseverlauf). Damit erreicht man das SC FGR direkt.
Die Mailadresse EUAntragFGR@deutschebahn.com ist für das EU-Antragsformular für Erstattungen und Entschädigungen gedacht, das anstelle des deutschen FGR-Formulars online eingereicht werden kann. In die Betreffzeile dann folgendes angeben: Fahrgastrechte: EU-Antragsformular
Nähere Infos dazu gibt es auf der DB-Webseite.
Oder halt an den Beförderer-Kundenservice (bei DB Fernverkehr AG z.B. reiseportal@bahn.de), die es ans SC FGR weiterleiten.
EUAntragFGR
Barzahlung, Freitag, 06.06.2025, 00:36 (vor 41 Tagen) @ JoeO
Man kann aber, das habe ich kürzlich herausgefunden, eine E-Mail an EUAntragFGR@deutschebahn.com schicken (mit dem ausgefüllten PDF oder als formloser Antrag, dann aber mit allen erforderlichen Angaben, wie Anschrift, Bankverbindung, Reiseverlauf). Damit erreicht man das SC FGR direkt.
Die Mailadresse EUAntragFGR@deutschebahn.com ist für das EU-Antragsformular für Erstattungen und Entschädigungen gedacht, das anstelle des deutschen FGR-Formulars online eingereicht werden kann. In die Betreffzeile dann folgendes angeben: Fahrgastrechte: EU-Antragsformular
Nähere Infos dazu gibt es auf der DB-Webseite.
Das ist sicher richtig, aber warum sollte die DB einen Antrag, den man an diese E-Mailadresse stellt, nicht bearbeiten, wenn andere von den Kontaktmailadressen weitergeleitete (ggf. formlose) Anträge auch bearbeitet werden?
Selbst meine Eingaben an fahrgastrechte@dbdialog.de (als das mit externer Mail noch ging) sind alle bearbeitet worden.
FGR: Funktioniert "reiseportal@bahn.de" noch?
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 06.06.2025, 15:19 (vor 40 Tagen) @ Barzahlung
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die vielen Informationen. Schön, dass das überhaupt so relativ unkompliziert geht.
Papier muss nicht benutzt werden.
Jein. Muss ja noch unterschreiben. Also doch ausdrucken und (wieder) scannen. Wäre zwar schön, aber ich bezweifle, dass auf die Unterschrift großzügig verzichtet wird. Wäre sehr "undeutsch". -;)
Selbst meine Eingaben an fahrgastrechte@dbdialog.de (als das mit externer Mail noch ging) sind alle bearbeitet worden.
Funktioniert denn "reiseportal@bahn.de" noch?
Ist zwar für mich persönlich irrelevant, aber sicherlich liest hier der ein oder andere Gast mit, dem die Teilnahme an dieser Diskussion unmöglich ist.
Wünsche allseits ein sehr angenehmes, langes (Pfingst-)Wochenende.
CU,
Tobs :)
OT: ? Mobilitätsgarantie NRW
Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 08.06.2025, 14:30 (vor 38 Tagen) @ Tobs
Hallo,
dieses Wochenende kam ich, wegen eines Zugausfalls, mal wieder in den Genuss einer unfreiwilligen Taxifahrt, die ich dann sogleich, da Kosten unterhalb der Schwelle von 30.00/60.00 €, über die Mobilitätsgarantie NRW geltend gemacht habe. Da ich meinen Anschluss noch erreicht habe (und von dann an auch wirklich alles glatt lief), gibt es eigentlich auch kaum Anlass zur Beschwerde, mit Ausnahme der Schwierigkeit ein Taxi zu bekommen, was mir aber dann doch final geglückt ist.
Interessanterweise fand sich da ein für mich neuer Passus, dass die Erstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie zurückgefordert werde, wenn sich aufgrund von Fahrgastrechte, gemäß irgendwelcher Paragraphen, eine anderweitige Erstattung ergibt.
Da ich schon einmal den Fall hatte, dass die Kosten für das Taxi oberhalb genannter Schwelle lagen, wäre meine Frage, ob man also, nebst Mobilitätsgarantie, einen "regulären" Antrag stellen kann?
Kommt dann der letztere doch, würden die regulären Kosten erstattet und man hätte keinen Verlust. Die Erstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie wäre dann selbstverständlich zurückzuzahlen. Im umgekehrten Fall hätte man zumindest einen Teil der Kosten durch die Mobilitätsgarantie abgedeckt. So wie ich das verstanden habe, wenngleich, wie dargelegt im konkreten Fall irrelevant, erscheint mir das neuerdings möglich.
OT: ? DB Taxigutschein (digital)
Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 11.06.2025, 18:43 (vor 35 Tagen) @ Tobs
Hallo,
gerade durch Zufall gefunden: Weiß da evtl. jemand etwas genaueres?
(Quelle: https://bundesverband.taxi/digitaler-taxigutschein/)
FGR: Korrektur des Punktestands?
Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 14.06.2025, 13:46 (vor 32 Tagen) @ Tobs
Hallo,
bedauerlicherweise misslang mir das Auffinden des entsprechenden Threads: Irgendwie in den Untiefen dieses Forums habe ich einst gelesen, dass im Falle einer Erstattung, durch Inanspruchnahme der Fahrgastrechte, die im Rahmen der betreffenden Fahrt gesammelten Prämien-/Statuspunkte um den zu erstattenden Betrag korrigiert werden. Da es jetzt aber gerade so für eine Prämienbestellungen reiche würde und der Antrag bearbeitet, also die Punkte jetzt theoretisch jederzeit abgezogen werden könnten, ist fraglich, ob man jetzt einfach mal bestellen sollte und das Punktekonto dann in die Miesen rutscht. Ist die Punktekorrektur womöglich wieder vom Tisch?
Danke und ein (weiterhin sehr angenehmes) Wochenende. :)
FGR: Korrektur des Punktestands?
gnampf, Samstag, 14.06.2025, 15:16 (vor 32 Tagen) @ Tobs
meiner Erfahrung nach ist die Punktekorrektur zwar jetzt in den Bedingungen vorgesehen, wird aber aktuell noch nicht vollzogen. Das kann sich aber natürlich täglich ändern, oder seit meinem letzten Fall schon geändert haben.
FGR: Korrektur des Punktestands?
Linux, Mannheim, Sonntag, 15.06.2025, 00:01 (vor 32 Tagen) @ gnampf
In den Bedingungen steht das schon mindestens seit der Umstellung des BahnBonus-Systems vor einigen Jahren (seit kurzem jedoch zu finden unter einer anderen Nummer in den Bedingungen), umgesetzt wurde es (bisher) aber nicht.
FGR: Korrektur des Punktestands?
611 040, Erfurt, Samstag, 14.06.2025, 23:08 (vor 32 Tagen) @ Tobs
Selbst wenn... bestelle schnell. Sobald die Prämie versendet ist hast du sie. Wemn die Punkte dann tatsächlich abgezogen werden, tja was dann? Gibts überhaupt negativ Punkte, und wenn ja werden die wohl kaum Nachteile bringen.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
FGR: Korrektur des Punktestands?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 14.06.2025, 23:24 (vor 32 Tagen) @ 611 040
Gibts überhaupt negativ Punkte
Klar gibts die.
--
Weg mit dem 4744!
FGR: Korrektur des Punktestands?
611 040, Erfurt, Sonntag, 15.06.2025, 23:40 (vor 31 Tagen) @ JeDi
Und was "schaden" die? Entstehen die nur durch solche Stornierungen?
Werden dann dich nächsten Punkte genutzt um das Pubktekonto wieder auszugleichen?
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
FGR: Korrektur des Punktestands?
gnampf, Montag, 16.06.2025, 08:15 (vor 30 Tagen) @ 611 040
Und was "schaden" die?
Erstmal sicher weniger als miese auf anderen Konten, da sie keine Zinsen kosten
Entstehen die nur durch solche Stornierungen?
die entstehen dann, wenn mehr Punkte vom Konto runter gehen, als drauf sind. Logisch, oder? Über Einlösungen sollte sowas nicht möglich sein, da es ein Guthaben-Konto ist. Ergo entsteht das ganze bei Rückbuchungen.
Werden dann dich nächsten Punkte genutzt um das Pubktekonto wieder auszugleichen?
Klar, was denn sonst? Und wenn das Konto vor Ausgleich dicht gemacht wird, dann dürfte die DB einen entsprechenden finanziellen Ausgleich fordern.
FGR: Korrektur des Punktestands?
611 040, Erfurt, Montag, 16.06.2025, 08:44 (vor 30 Tagen) @ gnampf
Klar, was denn sonst? Und wenn das Konto vor Ausgleich dicht gemacht wird, dann dürfte die DB einen entsprechenden finanziellen Ausgleich fordern.
Das glaube ich kaum. Sowas dürfte kaum irgendwo in den BB-Bedingungen geregelt sein.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
FGR: Korrektur des Punktestands?
gnampf, Montag, 16.06.2025, 09:11 (vor 30 Tagen) @ 611 040
Glauben kannst du in der Kirche. Meinst du wirklich, du kannst jemandem einen finanziellen Schaden zufügen, ohne den regulieren zu müssen? Ohne klare Regelung kann man sich über den Wert eines Punktes streiten, aber nicht darüber das er einen hat.