Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum? (Allgemeines Forum)

wifi-wolf, Samstag, 03.05.2025, 16:17 (vor 15 Tagen)
bearbeitet von wifi-wolf, Samstag, 03.05.2025, 16:20

Hallihallo,

ich habe mit BahnBonus-Punkten eine Fahrt für gestern den 02.05. gebucht.

Laut App ist die Zugbindung aufgehoben. Wenn ich die anderen Beiträge hier richtig gelesen und verstanden habe,

Kann ich die Fahrt vollkommen unproblematisch heute am 03.05. durchführen?


Zweite Frage:
Mich verunsichert das Wörtchen „unverzüglich“ welches in 9.1.1. der aktuellen Beförderungsbedingungen steht. Mag mir jemand einen Hinweis geben worauf sich dies juristisch bezieht

Falls jemand keinen Bock auf Anfängerfragen hat, gerne einfach ignorieren.

Viele Grüße,
widi-wolf

Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum?

wifi-wolf, Samstag, 03.05.2025, 17:06 (vor 15 Tagen) @ wifi-wolf

Die Fahrkarte wurde ohne Rückfrage akzeptiert.

Falls jemand zur Zweiten Frage bei Gelegenheit einen Hinweis hat, würde ich mich freuen.

Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum?

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 03.05.2025, 18:04 (vor 15 Tagen) @ wifi-wolf
bearbeitet von JeDi, Samstag, 03.05.2025, 18:05

Falls jemand zur Zweiten Frage bei Gelegenheit einen Hinweis hat, würde ich mich freuen.

Unverzüglich bedeutet üblicherweise „ohne schuldhaftes Zögern“ (vgl. §121(1) BGB). Du musst dich also sofort entscheiden, welche der Varianten du nimmst, aber freilich erst nachdem dir die Verspätung bekannt geworden ist - und kannst nicht sofort weiterfahren und dich später auf „Ich will doch erst in nem halben Jahr fahren“ unentschieden.

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Weg mit dem 4744!

Unverzüglich!

wachtberghöhle, Samstag, 03.05.2025, 21:25 (vor 15 Tagen) @ wifi-wolf
bearbeitet von wachtberghöhle, Samstag, 03.05.2025, 21:25

Unverzüglich bedeutet unverzüglich.
Ich habe hier ein Ticket liegen, dass ich wegen eines Geburtstagsbesuch gebucht habe. Ich werde es unverzüglich zum nächsten Geburtstag dieser Person verwenden.

Unverzüglich!

611 040, Erfurt, Samstag, 03.05.2025, 23:20 (vor 15 Tagen) @ wachtberghöhle

Da hast du aber Glück, denn das wäre dann auch der letzte mögliche Tag. Laut herrschender Meinung kann man ja innerhalb eines Jahres fahren.
Dann darf die Person nur nicht ein paar Tage später feiern ;)

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

1 Jahr

401 051-ICE884, HESD, Sonntag, 04.05.2025, 09:04 (vor 14 Tagen) @ 611 040

Da hast du aber Glück, denn das wäre dann auch der letzte mögliche Tag. Laut herrschender Meinung kann man ja innerhalb eines Jahres fahren.
Dann darf die Person nur nicht ein paar Tage später feiern ;)

Wie kommst du darauf das die Karte an dem Tag noch gilt, ein Tag vorher geht, mach dich mal im BGB kundig was ein Jahr ist.

Wenn ich heute 4. Mai, eine BC100 kaufe, ist die nur bis zu 3. Mai im nächsten Jahr gültig.

alberne Frage zu 1 Jahr

aron, Sonntag, 04.05.2025, 09:23 (vor 14 Tagen) @ 401 051-ICE884

Muss die Fahrt eigentlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen oder angetreten werden?

Es könnte ja sein, dass die Geburtstagsfeier in beiden Fällen 10:00 beginnt, ursprünglich war geplant mit einem Sparpreis am 1.5.2025 0:30 bis 9:30 zu fahren. Wäre es möglich, am 30.4.2026 23:30 loszufahren und am 1.5. 8:30 anzukommen? Selbstverständlich wird auf der Relation nachts im 1h-Takt gefahren.

1 Jahr startet erst mit Folgetag

Plüschetage, Sonntag, 04.05.2025, 21:36 (vor 14 Tagen) @ 401 051-ICE884

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/782/oj?locale=de

Artikel 60 Verjährung
[...]
(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr.
(3) Die Verjährung gemäß Absatz 2 beginnt bei Ansprüchen
[...]
c) in allen anderen die Beförderung von Reisenden betreffenden Fällen mit dem Tag des Ablaufes der Geltungsdauer des Beförderungsausweises.
Der als Beginn der Verjährung bezeichnete Tag ist in keinem Fall in der Frist inbegriffen.

Damit dürfte der Fall klar sein.

Beispiel: Fahrkarte für den 11.11.2011 mit Ankunft um 11:11 Uhr
--> Ablauf der Geltungsdauer am 11.11.2011
--> Dieser Tag ist aus Verjährungsfrist auszuklammern = Beginn der Verjährungsfrist: 12.11.2011
--> Dauer der Verjährung: 1 Jahr = Ende der Verjährungfrist: 11.11.2012

Diese Berechnungsmethode ist auch im BGB gang und gäbe.

Hier mal ein Link zu einem Verjährungsrechner: https://www.adf-inkasso.de/verjaehrungsrechner.htm
Dieser kommt mit der Einstellung "Frachtkosten und Speditionskosten (ab Ablieferung der Ware)" (ebenfalls Verjährung von 1 Jahr) und bspw. dem Datum 11.11.2011 zum gleichen Ergebnis wie oben.

Das Beispiel mit der BC 100 ist insofern ein wenig schräg. Eine Laufzeit hat ja nix mit Verjährung zu tun!

1 Jahr startet erst mit Folgetag

aron, Sonntag, 04.05.2025, 22:18 (vor 14 Tagen) @ Plüschetage

Danke für die Erklärung, ich musste zum Glück noch nie eine Verjährungsfrist bis zum letzten Tag nutzen und hätte laienhaft auch analog zur Laufzeit einen Tag weniger angenommen. Wieder was gelernt.

1 Jahr startet erst mit Folgetag

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.05.2025, 23:18 (vor 14 Tagen) @ Plüschetage

Beispiel: Fahrkarte für den 11.11.2011 mit Ankunft um 11:11 Uhr
--> Ablauf der Geltungsdauer am 11.11.2011

Das hängt vom Angebot ab, bei (Super-)Sparpreisen außerhalb des See-Verkehrs wäre der Ablauf der Geltungsdauer erst am 12.11.2011 (um 10 Uhr).

--> Dieser Tag ist aus Verjährungsfrist auszuklammern = Beginn der Verjährungsfrist: 12.11.2011

-> 13.11.11

--> Dauer der Verjährung: 1 Jahr = Ende der Verjährungfrist: 11.11.2012

-> 12.11.12

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Weg mit dem 4744!

Unverzüglich!

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.05.2025, 00:08 (vor 15 Tagen) @ wachtberghöhle

Unverzüglich bedeutet unverzüglich.
Ich habe hier ein Ticket liegen, dass ich wegen eines Geburtstagsbesuch gebucht habe. Ich werde es unverzüglich zum nächsten Geburtstag dieser Person verwenden.

Es geht ja nicht darum, dass du unverzüglich fahren musst, sondern du musst unverzüglich entscheiden, was du tust.

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Weg mit dem 4744!

Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum?

Anders, Mittwoch, 07.05.2025, 10:26 (vor 11 Tagen) @ wifi-wolf

Ich hänge mich hier einmal an, um nicht einen neuen Thread aufzumachen:

Ich habe vor einiger Zeit für heute einen Sparpreis München-Berlin gebucht - vor 2 Wochen kam nun eine eMail, dass die Fahrt ausfällt (Betreff der eMail: "Fahrplanänderung auf Ihrer Reise nach Berlin Hbf am 07. Mai 2025: Fahrt nicht wie geplant möglich")

Im Navigator steht: "Ihre ursprüngliche Fahrt fällt aus. Bitte suchen Sie eine neue Verbindung für Ihre Reise".

Darf ich in diesem Fall ebenfalls bis 365 Tage nach heute das Ticket für eine Fahrt nach Berlin nutzen?

Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum?

zettelbox, Mittwoch, 07.05.2025, 12:14 (vor 11 Tagen) @ Anders

Ja!

Kleiner Tipp: Mach dir einen Screenshot vom Navigator, denn wenige Tage nach dem usprünglich geplanten Reisetag wird der Hinweis aus der App vermutlich verschwinden. Da hilft es für einen selbst und auch in der Ticketkontrolle, den Nachweis zu haben (wobei in der Kontrolle der verbale Hinweis darauf zu 99 Prozent ausreichen dürfte).

Warum?

wachtberghöhle, Mittwoch, 07.05.2025, 13:17 (vor 11 Tagen) @ zettelbox

Ja!

Kleiner Tipp: Mach dir einen Screenshot vom Navigator, denn wenige Tage nach dem usprünglich geplanten Reisetag wird der Hinweis aus der App vermutlich verschwinden. Da hilft es für einen selbst und auch in der Ticketkontrolle, den Nachweis zu haben (wobei in der Kontrolle der verbale Hinweis darauf zu 99 Prozent ausreichen dürfte).

Um sich selbst und dem ZuB das Leben leichter zu machen.

zettelbox, Mittwoch, 07.05.2025, 15:19 (vor 11 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von zettelbox, Mittwoch, 07.05.2025, 15:20

- kein Text -

Zugbindung aufgehoben - gilt bis zu 365 Tage nach dem Datum?

Anders, Mittwoch, 07.05.2025, 14:35 (vor 11 Tagen) @ zettelbox

Super, vielen Dank für den Tipp!

Welche Änderung?

wachtberghöhle, Mittwoch, 07.05.2025, 13:25 (vor 11 Tagen) @ Anders

Ich hänge mich hier einmal an, um nicht einen neuen Thread aufzumachen:

Ich habe vor einiger Zeit für heute einen Sparpreis München-Berlin gebucht - vor 2 Wochen kam nun eine eMail, dass die Fahrt ausfällt (Betreff der eMail: "Fahrplanänderung auf Ihrer Reise nach Berlin Hbf am 07. Mai 2025: Fahrt nicht wie geplant möglich")

Im Navigator steht: "Ihre ursprüngliche Fahrt fällt aus. Bitte suchen Sie eine neue Verbindung für Ihre Reise".

Darf ich in diesem Fall ebenfalls bis 365 Tage nach heute das Ticket für eine Fahrt nach Berlin nutzen?

Was ist die ursprünglich gebuchte Verbindung?
Wie sieht die vorgenommene Änderung aus?

Welche Änderung?

Anders, Mittwoch, 07.05.2025, 14:37 (vor 11 Tagen) @ wachtberghöhle

Ich kann es auch nicht richtig nachvollziehen. Wenn ich es richtig verstehe, endet der Zug schon in Berlin-Südkreuz statt am Hbf.

Welche Änderung?

wachtberghöhle, Mittwoch, 07.05.2025, 16:50 (vor 11 Tagen) @ Anders

Ich kann es auch nicht richtig nachvollziehen. Wenn ich es richtig verstehe, endet der Zug schon in Berlin-Südkreuz statt am Hbf.

Bis du deshalb mehr als 20 Minuten später am Zielort?

Welche Änderung?

Anders, Mittwoch, 07.05.2025, 17:33 (vor 11 Tagen) @ wachtberghöhle

Ich denke schon - es heißt "Alternativen Bahnhof beachten! (ca. 25min)", weil ich ja irgendwie vom Südkreuz zum Hbf kommen müsste.

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