Reiseabbruch und Rückkehr - spätere Fahrt möglich? (Fahrkarten und Angebote)
sebiko, Samstag, 03.05.2025, 13:32 (vor 10 Tagen)
Ich wollte vor kurzem von München nach Berlin fahren und dort ins Theater gehen. Da die NBS nach Abfahrt gesperrt wurde, habe ich in Nürnberg umgedreht und bin wieder zurück gefahren. Ankunft wäre wohl mindestens 3 Stunden verspätet gewesen.
Das Bonus-Prämienticket wurde bereits erstattet und die Punkte sind wieder auf dem Konto.
Bei einer Unterbrechung oder wenn ich die Fahrt gar nicht erst antrete, kann ich das Ticket doch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wie verhält es sich aber bei einem Abbruch? Kennt da jemand die einschlägigen Regeln?
Besten Dank.
Reiseabbruch und Rückkehr - spätere Fahrt möglich?
611 040, Erfurt, Samstag, 03.05.2025, 15:01 (vor 10 Tagen) @ sebiko
Bei einer Unterbrechung oder wenn ich die Fahrt gar nicht erst antrete, kann ich das Ticket doch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wie verhält es sich aber bei einem Abbruch? Kennt da jemand die einschlägigen Regeln?
Beim Abbruch und Rückkehr zum Start kannst du dir das Ticket erstatten lassen, aber es nicht zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
Bzw. bei meinen Tickets war wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt (Tage/Wochen später) gefahren bin die Verspätung von mind. +20 immer schon vor Abfahrt am Start klar. Ist die Verspätung erst während der Fahrt aufgetreten bin ich immer auch am selben Tag zum Ziel gefahren, aber mit anderen Zügen. Hätte ich auch in dem Fall die Reise innerhalb eines Jahres fortsetzen können? Laut Wortlaut ja schon!
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zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 00:07 (vor 8 Tagen) @ sebiko
Ich hänge mich hier mal dran.
Was wäre denn, wenn der TE die Fahrt abbricht, aber nicht zurückkehrt? Er ist also unterwegs, aufgrund der Verspätung macht die Fahrt nach Berlin keinen Sinn mehr, er steigt aber in Nürnberg aus und macht sich einen netten Tag in Nürnberg.
Ich sehe diesen Fall weder im FGR-Formular abgebildet noch in den FGR selbst. Gilt das dann einfach als "Fahrt angetreten" ohne sonstige Ansprüche?
Anschlussfrage
611 040, Erfurt, Dienstag, 06.05.2025, 09:33 (vor 8 Tagen) @ zettelbox
Ich sehe diesen Fall weder im FGR-Formular abgebildet noch in den FGR selbst. Gilt das dann einfach als "Fahrt angetreten" ohne sonstige Ansprüche?
M.E. die selben Ansprüche wie bei einem gewöhnlichen Abbruch. Man bricht ja die Reise ab, fährt aber eben nur nicht zum Start zurück.
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JoeO, Braunschweig, Dienstag, 06.05.2025, 14:33 (vor 7 Tagen) @ zettelbox
Ich sehe diesen Fall weder im FGR-Formular abgebildet noch in den FGR selbst. Gilt das dann einfach als "Fahrt angetreten" ohne sonstige Ansprüche?
Der Fall ist in den FGR geregelt und es gibt den entsprechenden Punkt im Formular:
Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder
habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls
zurückgefahren)
Bei Fahrtabbruch wird der nicht genutzte Anteil des Tickets erstattet.
Wenn bei einem Ticket München-Berlin die Fahrt in Nürnberg abgebrochen wird, dann wird der Anteil Nürnberg-Berlin des Tickets erstattet.
Da Nürnberg-Berlin etwa 70% des Streckenanteils München-Berlin sind, würde man bei einem Ticketpreis von 50 EUR z.B. ca. 35 EUR zurückbekommen, wenn das Ticket nur bis Nürnberg genutzt wurde.
Anschlussfrage
zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 14:41 (vor 7 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 14:43
Ich sehe diesen Fall weder im FGR-Formular abgebildet noch in den FGR selbst. Gilt das dann einfach als "Fahrt angetreten" ohne sonstige Ansprüche?
Der Fall ist in den FGR geregelt und es gibt den entsprechenden Punkt im Formular:
Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder
habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls
zurückgefahren)
Jetzt wird es interessant. Das klassiche Druckbuchstaben-Formular habe ich ewig nicht gesehen, ich nutze das vereinfachte Formular über den DB Navigator (mit dem ich sehr zufrieden bin).
Und im DB-Navigator gibt es abschließend die folgenden drei Fälle:
- Verspätung am Ziel: Ich bin verspätet am Zielort angekommen, ggf. auch mit einem anderen Zug oder anderen Verkehrsmittel als geplant
- Reise nicht angetreten: Ich bin gar nicht erst losgefahren, ...
- Reise abgebrochen und zurück: Ich bin zwar losgefahren, habe aber aufgrund von Verspätung, verpasstem Anschluss oder Zugausfall die Reise abgebrochen und bin zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren.
Die fette Markierung im dritten Punkt ist dabei auch im Original fett.
Die Option, dass ich die Reise abgebrochen und am Abbruchort geblieben bin, gibt es in diesem Formular nicht mehr. Es wird auch nicht weiter abgefragt, bis wohin man gefahren ist, sondern es wird der volle Betrag erstattet. Daher empfinde ich es als falsch, diese Option auszuwählen, wenn ich bis Nürnberg gefahren, aber nicht zurückgekehrt bin. Die anderen beiden Optionen passen dann aber offensichtlich erst recht nicht.
Und anders herum: Wenn ich die Reise wegen Sinnlosigkeit abbreche und zurückkehre, empfinde ich wiederum eine Kürzung als ungerechtfertigt und hätte in der Tat gern den vollen Preis zurück.
Anschlussfrage
611 040, Erfurt, Dienstag, 06.05.2025, 15:01 (vor 7 Tagen) @ JoeO
Das mit diesem zurückfahren ist aber komisch. S.i.w. bekommt man eben wenn man im o.g. Beispiel die Reise in Nürnberg abbricht nicht alles zurück weil man ja gefahren ist.
Fährt man allerdings zum Start München zurück bekommt man 100% wieder. Wieso? Man nutzt mehr Bahn und bekommt alles zurück, what?
Ich kann mich an einen Fall hier erinnern wo der User im NJ Österreich- Hamburg-Altona gebucht hatte und der NJ dann ab Hamburg Hbf ausfiel. Er hatte dann auch Abbruch der Reise eingereicht und 100% erstattet bekommen, obwohl er 99% gefahren ist. Wieso?
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VT642, Dienstag, 06.05.2025, 15:28 (vor 7 Tagen) @ 611 040
Das mit diesem zurückfahren ist aber komisch. S.i.w. bekommt man eben wenn man im o.g. Beispiel die Reise in Nürnberg abbricht nicht alles zurück weil man ja gefahren ist.
Fährt man allerdings zum Start München zurück bekommt man 100% wieder. Wieso? Man nutzt mehr Bahn und bekommt alles zurück, what?
Naja, für den gewöhnlichen Fahrgast ist die mit der Fahrkarte erworbene Leistung die Beförderung von A nach B, nicht der Aufenthalt im Zug. Bei einer Rückkehr zum Startbahnhof wurde somit de facto keine Leistung erbracht (Fahrgast wieder dort, wo er eingestiegen ist), während bei einem Abbruch unterwegs die Leistung ja zumindest in Teilen erbracht wurde (Fahrgast hat sich in Richtung des Ziels bewegt).
Anschlussfrage
zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 16:35 (vor 7 Tagen) @ VT642
Korrekt, hier ist auch die Paralleldiskussion zu Beförderungsverträgen interessant. Beförderungsverträge sind Werkverträge, die an den Erfolg der Beförderung von A nach B gebunden sind. Das heißt zum Nachteil für den Fahrgast, dass wenn er einen bestimmten Zug gebucht aber stattdessen mit einem völlig anderen transportiert wird, oder über eine andere Strecke, hat er keine Ansprüche. Umgekehrt, wird er nur die Hälfte der Zeit transportiert und dann wieder zurück nach A, dann ist der Erfolg nicht eingetreten und die Bahn muss m.E. den vollen Preis erstatten.
Nicht davon erfasst ist der Fall, wenn zwar Beförderungsvertrag von A nach B abgeschlossen war, die Fahrt bei C irgendwo zwischen A und B abgebrochen wird, der Fahrgast mit C aber auch zufrieden ist.
Spannend ist, dass die Fahrgastrechte diesen Fall anscheinend sogar vorsehen (oder auch nicht?) und dann anteilig erstatten. Wobei der Ausschnitt aus dem Papierformular auch nicht erschließen lässt, ob man weiter angeben muss, ob man mit dem Ticket zurückgefahren ist oder nicht, denn das macht ja einen entscheidenden Unterschied.