Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung (Allgemeines Forum)

EDO, Montag, 14.04.2025, 11:37 (vor 8 Tagen)

Hallo in die Runde! Ich hatte bisher so gut wie nie ein „Problem“ mit dem Servicecenter Fahrgastrechte. Wenn es mal eine Ablehnung gab, dann war das im Nachhinein betrachtet okay.

Nun aber folgende Konstellation: Ich wollte von Hamburg-Altona nach Westerland fahren. Es gab in der Mittagszeit offenbar eine Sperrung irgendwo zwischen Hamburg und Itzehoe (Personen im Gleis). Mein RE wurde mit +15 angekündigt, „Verspätung aus vorheriger Fahrt“. Soweit nachvollziehbar.

Dann wurde aber entschieden, die Vorleistung in Elmshorn wenden zu lassen auf „meinen Zug“, um die Verspätung nicht mitzuschleppen. Auch das ist einerseits nachvollziehbar, andererseits musste ich 1 Stunde in Altona warten. Die Strecke war längst wieder frei. Es fuhr auch eine Regionalbahn nach Itzehoe, doch die hätte mir zeitlich nichts gebracht, da ich „meinen Zug“ nicht mehr erreicht hätte. Ich kam also 1 Std zu spät am Ziel an.

Mein Antrag wurde mit Verweis auf eine EU-Verordnung abgelehnt. Ist das korrekt? Ich meine: nein. Meine Zugfahrt war ein RE von Hamburg-Altona nach Westerland und fahrplanmäßig nicht verknüpft mit der Vorleistung, nur umlauftechnisch.

Was meint Ihr?

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

Hustensaft, Montag, 14.04.2025, 11:45 (vor 8 Tagen) @ EDO

Das Problem dürfte eher der Umstand "Personen im Gleis" sein, mithin ein Umstand, der nach der neuen Fahrgastrechte-VO einen Anspruch auf Entschädigung negiert.

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.04.2025, 11:53 (vor 8 Tagen) @ Hustensaft

Das Problem dürfte eher der Umstand "Personen im Gleis" sein, mithin ein Umstand, der nach der neuen Fahrgastrechte-VO einen Anspruch auf Entschädigung negiert.

Allerdings ist die Umlaufplanung des Beförderers eher nicht das Problem des Reisenden.

--
Weg mit dem 4744!

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

Reservierungszettel, KDU, Montag, 14.04.2025, 12:50 (vor 8 Tagen) @ JeDi

Das Problem dürfte eher der Umstand "Personen im Gleis" sein, mithin ein Umstand, der nach der neuen Fahrgastrechte-VO einen Anspruch auf Entschädigung negiert.


Allerdings ist die Umlaufplanung des Beförderers eher nicht das Problem des Reisenden.

Anderseits kann nicht erwartet werden zu jeder Zeit eine Reserve Zug+Personal für jede Linie an allen möglichen Wendepunkten vorzuhalten.

Das war auch zu Zeiten der gelobten Bundesbahn nicht der Fall.

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.04.2025, 13:11 (vor 8 Tagen) @ Reservierungszettel

Anderseits kann nicht erwartet werden zu jeder Zeit eine Reserve Zug+Personal für jede Linie an allen möglichen Wendepunkten vorzuhalten.

Das war auch zu Zeiten der gelobten Bundesbahn nicht der Fall.

Ja, eine vorzeitige Wende ist aber trotzdem eine freie Entscheidung des Beförderers, und hat eben nicht die Personen im Gleis als Ursache. Niemand hält DB Regio davon ab, die Fahrt trotzdem ab/bis Hamburg-Altona durchzuführen, entscheidet DB Regio sich dagegen, ist das legitim, die Reisenden sind aber zu entschädigen.

--
Weg mit dem 4744!

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

Hustensaft, Montag, 14.04.2025, 14:42 (vor 8 Tagen) @ JeDi

Ja, eine vorzeitige Wende ist aber trotzdem eine freie Entscheidung des Beförderers, und hat eben nicht die Personen im Gleis als Ursache. Niemand hält DB Regio davon ab, die Fahrt trotzdem ab/bis Hamburg-Altona durchzuführen, entscheidet DB Regio sich dagegen, ist das legitim, die Reisenden sind aber zu entschädigen.

Aber eben eine unmittelbare Folge des Eingriffs - und der Sinn und Zweck der Fahrgastrechteregelung ist es - leider -, dass dafür nicht entschädigt werden muss; jedenfalls werden die Gerichte das ziemlich sicher so auslegen, zumal ja auch zwischen der Verspätung für einzelne und viele Fahrgäste abzuwägen ist.

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

ICEwave, Montag, 14.04.2025, 16:44 (vor 7 Tagen) @ Hustensaft

Die Frage ist aber doch, ob mit der Planung angemessener Umlaufzeiten so etwas verhindert werden kann. Genauso wie bei den knapp bemessenen Flugstehzeiten am Flughafen kann man argumentieren, dass die Bahn nicht alles getan hat, um Schaden vom Fahrgast abzuwenden. Nämlich vernünftige Wendezeiten mit Puffer einzubauen, ggf. Unter Einsatz weiterer Umläufe. Dasselbe ist z.B. bei den ICE Flügeln in Bremen immer wieder ein Ärgernis.

Ich würde daher Einspruch einlegen mit Verweis auf die zu kurzen Wendezeiten.

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

bahnfahrerofr., Montag, 14.04.2025, 17:32 (vor 7 Tagen) @ Hustensaft

Aber eben eine unmittelbare Folge des Eingriffs - und der Sinn und Zweck der Fahrgastrechteregelung ist es - leider -, dass dafür nicht entschädigt werden muss; jedenfalls werden die Gerichte das ziemlich sicher so auslegen, zumal ja auch zwischen der Verspätung für einzelne und viele Fahrgäste abzuwägen ist.

In einem ähnlichen Fall hat das EBA die DB umstimmen können. Geld kam dann.

Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung

611 040, Erfurt, Montag, 14.04.2025, 17:41 (vor 7 Tagen) @ JeDi

Naja m.E. sind die Reisenden IMMER zu entschädigen, denn sie haben einen Vertrag geschlossen der mangelhaft erfüllt wird.
Wenn ich nicht zahle muss ich auch nicht nur dann EBE zahlen wenn ich das Geld schuldhaft anderweitig verprasst habe sondern z.B. auch durch Schicksal verloren habe.
Wer einen Vertrag schließt hat ihn zu erfüllen, und ansonsten Schadensersatz zu leisten, das besagt schon der alte römische Rechtsgrundsatz "packta sunt servanda" und auch §280 BGB.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum