Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren (Fahrkarten und Angebote)
Christoph, Samstag, 12.04.2025, 19:00 (vor 9 Tagen)
Hallo zusammen,
ich habe eine ICE-Verbindung gebucht, und die Bahn schreibt jetzt zu dieser Verbindung:
- Verbindung ist nicht mehr fahrbar
- Zugbindung aufgehoben: Sie können Ihr Ticket jetzt auch für andere Züge nutzen.
- Alternative Verbindung: Aufgrund von aktuellen Ereignissen ist die Verbindung
nicht mehr fahrbar. Bitte suchen Sie sich eine neue Verbindung für Ihre Reise.
- Fahrt fällt aus
Die Verbindung liegt in der Zukunft (es sind noch ca. 10 Tage bis zum Fahrtantritt)
Im Navigator wird folgendes angeboten:
- Alternative suchen (will ich eigentlich nicht)
- Entschädigung beantragen
- Zur Stornierung
Meine Frage ist: Mit welcher Option kann ich die Verbindung stornieren (und den Reisepreis zurückfordern), obwohl sie eigentlich nicht stornierbar ist (Supersparpreis)?
Danke
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
Keyboy, Samstag, 12.04.2025, 19:03 (vor 9 Tagen) @ Christoph
Entschädigung beantragen => Reise nicht angetreten
Langsam...
südkreuz, Samstag, 12.04.2025, 19:11 (vor 9 Tagen) @ Christoph
erst mal schauen, ob der Zug wirklich nicht fährt. Die Meldung kommt manchmal auch, wenn sich nur das Gleis geändert hat oder ein/zwei Minuten früher abgefahren wird.
Langsam...
611 040, Erfurt, Samstag, 12.04.2025, 22:06 (vor 9 Tagen) @ südkreuz
Selbst wenn, wäre das kein Grund die Erstattung abzulehnen. Wenn die DB es so kommuniziert dann darf ich mich als Kunde darauf verlassen.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Langsam...
JoeO, Braunschweig, Montag, 14.04.2025, 08:13 (vor 8 Tagen) @ 611 040
Selbst wenn, wäre das kein Grund die Erstattung abzulehnen. Wenn die DB es so kommuniziert dann darf ich mich als Kunde darauf verlassen.
Die Bahn hat nur kommuniziert, dass die Verbindung nicht mehr fahrbar ist.
Das berechtigt dazu, mit dem Ticket andere Züge zu benutzen. Ein Recht auf Rücktritt/Erstattung erwächst daraus nicht.
Lehnt die Bahn in diesem Fall eine Erstattung ab, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
Christoph, Samstag, 12.04.2025, 19:26 (vor 9 Tagen) @ Christoph
@keyboy: vielen Dank, dann weiß ich wie es geht
@südkreuz: Danke, aber einer der Züge fährt nicht mehr.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
Linux, Mannheim, Samstag, 12.04.2025, 19:40 (vor 9 Tagen) @ Christoph
bearbeitet von Linux, Samstag, 12.04.2025, 19:41
Ein Rücktritt von der Reise ist erst bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten möglich.
Ist dies erfüllt, kannst du im Vorhinein der Reise beim Fahrkartenservice um eine Erstattung bitten, dort wird dann auch ein Ticket ohne Stornomöglichkeit storniert. Die E-Mailadresse lautet fahrkartenservice@bahn.de, wobei ich gehört habe, dass die nicht mehr gültig sei. Das neue Onlineformular habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Alternativ anrufen unter 030 2970, dort habe ich auch schon erfolgreich Tickets stornieren können.
Im Nachhinein geht das über das erwähnte Servicecenter Fahrgastrechte.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren, Nachfrag
Christoph, Samstag, 12.04.2025, 19:53 (vor 9 Tagen) @ Linux
Ich hatte eine durchgängige ICE-Verbindung gebucht. Wenn ich nach Alternativen suche, dann wird keine Verbindung angeboten, die nur ICEs enthält. Es sind immer entweder ag (agilis) oder RE-Teilstrecken oder beides enthalten. Rechtfertigt das eine Stornierung auch wenn die Ankunftszeit weniger als 60 Minuten verspätet ist?
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
ICE920, München, Samstag, 12.04.2025, 20:09 (vor 9 Tagen) @ Linux
bearbeitet von ICE920, Samstag, 12.04.2025, 20:10
Ein Rücktritt von der Reise ist erst bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten möglich.
Jain, das ist die Regelung nach den offiziellen Fahrgastrechten. Das Online-Formular erwähnt reinen Zugausfall auch als ausreichenden Grund für einen Rücktritt. Wurde bei mir bisher auch immer bei unter 60min erstattet.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
Christoph, Samstag, 12.04.2025, 20:16 (vor 9 Tagen) @ ICE920
Ein Rücktritt von der Reise ist erst bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten möglich.
Jain, das ist die Regelung nach den offiziellen Fahrgastrechten. Das Online-Formular erwähnt reinen Zugausfall auch als ausreichenden Grund für einen Rücktritt. Wurde bei mir bisher auch immer bei unter 60min erstattet.
Danke.
D.h. ich kann versuchen, bei Nichtnutzung die Entschädigung des Fahrpreises zu beantragen,
allerdings erst nachdem ich die Reise nicht angetreten habe.
Ist das richtig?
Oder kann ich im voraus schon zurücktreten, und wenn ja, wie?
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
VT642, Samstag, 12.04.2025, 20:28 (vor 9 Tagen) @ Christoph
Früher ging das per Mail an fahrkartenservice@bahn.de oder reiseportal@bahn.de, in den vergangenen Monaten wurde ich jedoch bei Rücktrittsbekundungen stets an das Servicecenter Fahrgastrechte verwiesen.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
bahnfahrerofr., Sonntag, 13.04.2025, 19:47 (vor 8 Tagen) @ VT642
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 13.04.2025, 19:49
Früher ging das per Mail an fahrkartenservice@bahn.de oder reiseportal@bahn.de, in den vergangenen Monaten wurde ich jedoch bei Rücktrittsbekundungen stets an das Servicecenter Fahrgastrechte verwiesen.
Hat bei dir das SC FGR in letzter Zeit solche Rücktritte auch vor dem 1. Geltungstag bearbeitet?
Hatte im Sommer 2024 folgenden Fall:
- Ticket vor 1. Geltungstag an SC FGR wegen Nichtantritt (Zug war vollständig gestrichen und keine Alternative, also eindeutiger Fall).
- ca. 6 Wochen später kam eine Mail von fahrkartenservice@bahn.de mit der Bitte, die Bankverbindung mitzuteilen, ohne jegliche Angabe einer Referenz
- Anruf bei der allgemeinen Hotline, da ratlos
- Hotline verbindet 2x weiter, irgendwann an SC FGR verbunden
- SC FGR meint, die in der Mail genannte Bearbeitungsnummer "gehört ihnen nicht" und möchte an Hotline zurück verbinden
- auf eindringliche Bitte hat die Dame dann mittels Name/Anschrift die von mir eingereichten Fälle geöffnet und nach einiger Suche dann herausgefunden, dass vor 6 Wochen ein Fall (= der oben genannte) an den Fahrkartenservice abgetreten wurde, da sie vor dem 1. Geltungstag keine Anträge bearbeiten können.
Nach Beantwortung der Mail kam dann nach zwei weiteren Wochen dann tatsächlich das Geld.
Insgesamt aber ein völlig dilettantischer Prozess.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
VT642, Sonntag, 13.04.2025, 20:40 (vor 8 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ausschließlich nach dem 1. Geltungstag. Ist mir mittlerweile auch lieber, das über FGR laufen zu lassen, als über den von dir treffend als dilettantisch beschriebenen Fahrkartenservice.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
bahnfahrerofr., Sonntag, 13.04.2025, 21:50 (vor 8 Tagen) @ VT642
Ausschließlich nach dem 1. Geltungstag. Ist mir mittlerweile auch lieber, das über FGR laufen zu lassen, als über den von dir treffend als dilettantisch beschriebenen Fahrkartenservice.
Stimme ich grundsätzlich zu.
Es gibt aber Fälle, wo man Pech haben kann. Wenn 5 Monate vor der Fahrt der Fahrplan zerschossen wird, aber dann die Baustelle abgesagt wird, und der Zug doch wieder eingepflegt wird. Dann bleibt man in dem Fall auf der Fahrkarte sitzen. In solchen Fällen hatte ich früher eigentlich gerne direkt den Rückrtritt erklärt.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
Keyboy, Samstag, 12.04.2025, 22:52 (vor 9 Tagen) @ Christoph
Wenn DB selbst im Vorhinein eine Stornierung durchführt, sind allerdings auch die Bahnbonus Punkte wieder weg.
Wenn das Servicecenter nach Nicht-Antritt erstattet, passiert das nicht.
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611 040, Erfurt, Sonntag, 13.04.2025, 21:02 (vor 8 Tagen) @ ICE920
Natürlich rechtfertigt Ausfall einen Rücktritt. Ausfall ist ja quasi +unendlich.
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ICE920, München, Sonntag, 13.04.2025, 21:07 (vor 8 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von ICE920, Sonntag, 13.04.2025, 21:07
Nicht wenn 20 Minuten später der nächste ICE kommt. Der Ausfall ist nur bei der Zugbindung eine unendliche Verspätung, weil du einen konkreten Zug betrachtest. Beim Rücktritt ist der konkrete Zug egal, da kommt es auf die erwarrtete Ankunftsverspätung. Also ist das schon eine Erweiterung der Fahrgastrechte, wenn der reine Ausfall ohne Miteinbeziehung der Folgezüge für den Rücktritt ausreicht.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 13.04.2025, 21:08 (vor 8 Tagen) @ 611 040
Natürlich rechtfertigt Ausfall einen Rücktritt. Ausfall ist ja quasi +unendlich.
Das ist klar,
aber die Frage ist, wie macht man das mit einer Fahrkarte, die man vorher nicht kostenlos bzw. gar nicht stornieren kann macht.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren
VT642, Sonntag, 13.04.2025, 21:15 (vor 8 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von VT642, Sonntag, 13.04.2025, 21:17
Auf welcher Rechtslage beruht diese Aussage? Wenn durch den Ausfall eine Verspätung von unter 60min am Ziel zu erwarten ist, rechtfertigt das m.E. keinen Rücktritt. Bestes Beispiel Rheintal-IC fällt aus, bei Fahrt über KRM sogar frühere Ankunft als gebucht möglich.
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Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 13.04.2025, 00:42 (vor 9 Tagen) @ Christoph
Hallo zusammen,
ich habe eine ICE-Verbindung gebucht, und die Bahn schreibt jetzt zu dieser Verbindung:
- Verbindung ist nicht mehr fahrbar
- Zugbindung aufgehoben: Sie können Ihr Ticket jetzt auch für andere Züge nutzen.
- Alternative Verbindung: Aufgrund von aktuellen Ereignissen ist die Verbindung
nicht mehr fahrbar. Bitte suchen Sie sich eine neue Verbindung für Ihre Reise.
- Fahrt fällt ausDie Verbindung liegt in der Zukunft (es sind noch ca. 10 Tage bis zum Fahrtantritt)
Im Navigator wird folgendes angeboten:
- Alternative suchen (will ich eigentlich nicht)
- Entschädigung beantragen
- Zur StornierungMeine Frage ist: Mit welcher Option kann ich die Verbindung stornieren (und den Reisepreis zurückfordern), obwohl sie eigentlich nicht stornierbar ist (Supersparpreis)?
Danke
Alternative wäre auch das Ticket halten und irgendwann innerhalb eines Jahres fahren…