Zugbindung aufgehoben - neue BahnCard notwendig? (Allgemeines Forum)

sirdynasty, Samstag, 12.04.2025, 18:52 (vor 5 Tagen)

Ich habe noch ein paar ungenutzte Tickets mit aufgehobener Zugbindung die ich innerhalb der Jahresfrist nutzen möchte.

Zum Zeitpunkt des Kaufs und der ursprünglich beabsichtigten Nutzung hatte ich noch eine BahnCard 25. Diese ist mittlerweile abgelaufen.

Soeben gab es deswegen eine Diskussion bei der Fahrkartenkontrolle, da man der Meinung war ich müsste mir eine neue BahnCard zulegen. Finde diese Auslegung absurd. Ist das irgendwo geregelt?

Zugbindung aufgehoben - neue BahnCard notwendig?

Fulda_NBS, Sonntag, 13.04.2025, 01:42 (vor 5 Tagen) @ sirdynasty
bearbeitet von Fulda_NBS, Sonntag, 13.04.2025, 01:44

Die Beförderungsbedingungen sagen das folgende:

2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder einer Berechtigungskarte (z.B. BahnCard) gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können, gesperrt oder abgelaufen sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist.

Interessante Fragestellung

EDO, Sonntag, 13.04.2025, 12:50 (vor 4 Tagen) @ Fulda_NBS

Jemand kauft eine Bahncard, um rabattierte Tickets zu erwerben. Das ist der Sinn der Bahncard. Der Verkäufer profitiert von der Einmal-Zahlung der Bahncard, der Käufer von einer unbegrenzten Anzahl erwerbbarer rabattierter Tickets während der einjährigen Geltungszeit. Davon ausgehend, dass Hin- und Rückfahrt des oben geschilderten Falls innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bahncard lagen, dass die Fahrt(en) aber aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte(n), greift die allgemein bekannte Kulanzregel: Die Fahrt kann innerhalb eines Jahres nachgeholt werden, wobei der Käufer die Fahrttage selbst bestimmen darf. Wenn also das Ticket seine Gültigkeit behält, muss das in diesem Zusammenhang – genau auf dieses Ticket zutreffend – auch für die damals eingesetzte Bahncard 25 gelten.

Interessante Fragestellung

Fulda_NBS, Sonntag, 13.04.2025, 13:36 (vor 4 Tagen) @ EDO

Argumentation verstanden. Widerspricht aber den von mir fett markierten Satz.

Korrekt, aber dennoch bleibt die Frage weiterhin unbeantwor.

Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 13.04.2025, 17:39 (vor 4 Tagen) @ Fulda_NBS

Argumentation verstanden. Widerspricht aber den von mir fett markierten Satz.

So weit, so richtig. Allerdings liegt hier meines Erachtens ein Sonderfall vor, der so keinesfalls von den AGB abgedeckt werden kann. Auch hier dürfte gelten, dass Ausnahmen die Regel bestätigen.

Selbst wenn jedoch, was ich übrigens als sehr unwahrscheinlich empfände, eine BC 25 am (tatsächlichen) Reisetag benötigt werden sollte, dürfte sich die Forderung der Bahn auf die Differenz des Flexpreises (am Reisetag, da zum ursprünglichen Reisetag mutmaßlich unmöglich) und des rabattierten Tickets beschränken.

[OT]: Differenzpreis noch existent?

Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 13.04.2025, 18:28 (vor 4 Tagen) @ Tobs

Differenz des Flexpreises (am Reisetag, da zum ursprünglichen Reisetag mutmaßlich unmöglich) und des rabattierten Tickets

Gibt es diesen Differenzpreis eigentlich noch oder ist dieser mit dem (volatilen) Flexpreis entfallen?

[OT]: Produkt-/Klassenübergang noch im Zug?

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 14.04.2025, 11:56 (vor 3 Tagen) @ Tobs

Hallo,

noch eine letzte Frage in diesem Kontext, da zumindest der Klassenübergang hier irgendwo kürzlich thematisiert worden ist: Mal spontan in den ICE - mit IC-Ticket - steigen, und/oder bei Überfüllung auf die erste Klasse auszuweichen, ist ja naheliegend.

Mangels Ticket erübrigt sich die Überprüfung, aber den Klassenübergang kann man wohl in der App kaufen.

Wie sieht es aber mit dem Produktübergang aus? Und kann man den Klassenübergang noch beim ZuB (nach)lösen?

(Dass man diesen aktiv aufsucht, versteht sich.)

[OT]: Produkt-/Klassenübergang noch im Zug?

bahnfahrerofr., Montag, 14.04.2025, 12:07 (vor 3 Tagen) @ Tobs

Klassenübergang geht im Zug nur selbstbedient, zumindest im FV. Im NV wird der Klassenübergang zumindest bei einigen EVU beim Zub verkauft.

[OT]: Produkt-/Klassenübergang noch im Zug?

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 14.04.2025, 12:13 (vor 3 Tagen) @ Tobs

Hallo,

noch eine letzte Frage in diesem Kontext, da zumindest der Klassenübergang hier irgendwo kürzlich thematisiert worden ist: Mal spontan in den ICE - mit IC-Ticket - steigen, und/oder bei Überfüllung auf die erste Klasse auszuweichen, ist ja naheliegend.

Mangels Ticket erübrigt sich die Überprüfung, aber den Klassenübergang kann man wohl in der App kaufen.

Wie sieht es aber mit dem Produktübergang aus? Und kann man den Klassenübergang noch beim ZuB (nach)lösen?

Im Zug kann man gar nichts mehr lösen, selbst Schwerbehinderte die es noch dürfen bekommen eine Rechnung gesendet.
Das ZuB hat keine Kasse mehr.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Interessante Fragestellung

Blauer Enzian, Nürnberg, Sonntag, 13.04.2025, 18:04 (vor 4 Tagen) @ EDO

Ich lege mal meine Meinung dagegen. Man kauft für einen bestimmten Tag ein Ticket. An diesem hat man eine gültige BC. Die Fahrt ist nicht durchführbar und es greift neben den gesetzlichen FGR eine Kulanz des Anbieters. Die geht wohl 1 Jahr.
Wenn nun aber die BC bereits nach z.B. 3 Monaten ausläuft, ist die Fahrkarte genau deshalb an sich nicht mehr gültig. Meines Erachtens nach endet die Kulanz in diesem Fall mit dem Ende der Gültigkeit der BC.
Man kann sich ja auch anders schadlos halten, indem man sich das Ticket erstatten lässt...

Interessante Fragestellung

ICE920, München, Sonntag, 13.04.2025, 18:45 (vor 4 Tagen) @ Blauer Enzian

Ich lege mal meine Meinung dagegen. Man kauft für einen bestimmten Tag ein Ticket. An diesem hat man eine gültige BC. Die Fahrt ist nicht durchführbar und es greift neben den gesetzlichen FGR eine Kulanz des Anbieters. Die geht wohl 1 Jahr.
Wenn nun aber die BC bereits nach z.B. 3 Monaten ausläuft, ist die Fahrkarte genau deshalb an sich nicht mehr gültig. Meines Erachtens nach endet die Kulanz in diesem Fall mit dem Ende der Gültigkeit der BC.
Man kann sich ja auch anders schadlos halten, indem man sich das Ticket erstatten lässt...

Mit der Argumentation der Kulanz wurde mir mal die Verspätungsentschädigung abgelehnt und am Telefon auch so bestätigt. Das eine Jahr ist aber nur beschränkt auf Kulanz zurückzuführen, sondern eher auf die EU Verordnung.

Interessante Fragestellung

Dr. Bahn, Sonntag, 13.04.2025, 23:45 (vor 4 Tagen) @ Blauer Enzian

... es greift neben den gesetzlichen FGR eine Kulanz des Anbieters. Die geht wohl 1 Jahr.

Es ist keinesfalls Kulanz und die Bahn hat das auch nicht freiwillig geändert, sondern nach Abmahnung.

Es handelt sich um die Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes nach Art. 18 Abs. 1 Punkt c) EU-Verordnung 2021/782.

Bahn und EBA standen hier auf dem Standpunkt, die müsse innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte erfolgen. Jetziger Standpunkt ist (erzwungen), dass die gesetzliche Verjährung hier gilt, sprich 1 Jahr. Ich sehe keinerlei Anspruch der Bahn, aus der Nutzung der gesetzlichen Fahrgastrechte einen finanziellen Anspruch zu generieren. Die Verordnung ist hier m.E. sonnenklar: "Wenn für die Zwecke von Absatz 1 Buchstaben b und c eine vergleichbare geänderte Strecke von demselben Eisenbahnunternehmen betrieben wird oder ein anderes Unternehmen mit der Bedienung der geänderten Strecke beauftragt ist, entstehen dem Fahrgast dadurch keine zusätzlichen Kosten."

Sollte jemand eine FN deswegen kassieren, bitte direkt Beschwerde ans EBA und gerne auch Kopie an euroconsum.

Grüße
Dr. Bahn

Interessante Fragestellung

JoeO, Braunschweig, Montag, 14.04.2025, 09:35 (vor 3 Tagen) @ EDO

Jemand kauft eine Bahncard, um rabattierte Tickets zu erwerben. Das ist der Sinn der Bahncard.


Das ist falsch.
Jedermann kann ein rabattiertes Ticket erwerben. Eine BahnCard ist dafür nicht notwendig. Auch besteht der Sinn einer BahnCard nicht darin, günstige Tickets zu kaufen.

Eine BahnCard ist notwendig um mit einem rabattierten Ticket zu fahren. Deshalb muss bei der Fahrt und nicht beim Kauf eine gültige BahnCard vorliegen.

Das ist ähnlich, wie bei einem Kinderticket zum ermäßigten (halben) Preis.
Wenn ich mit 14 ein Kindertickert kaufe, die Fahrt aber erst antrete wenn ich 15 bin, dann gilt das Ticket nicht mehr, auch wenn ich ursprünglich mit 14 die Fahrt unternehmen wollte.

Interessante Fragestellung

611 040, Erfurt, Montag, 14.04.2025, 12:23 (vor 3 Tagen) @ JoeO

Das ist ähnlich, wie bei einem Kinderticket zum ermäßigten (halben) Preis.
Wenn ich mit 14 ein Kindertickert kaufe, die Fahrt aber erst antrete wenn ich 15 bin, dann gilt das Ticket nicht mehr, auch wenn ich ursprünglich mit 14 die Fahrt unternehmen wollte.

Auch wenn die Fahrt gemäß FGR später angereten wird?

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Interessante Fragestellung

Mike65, Montag, 14.04.2025, 12:43 (vor 3 Tagen) @ 611 040

Das ist ähnlich, wie bei einem Kinderticket zum ermäßigten (halben) Preis.
Wenn ich mit 14 ein Kindertickert kaufe, die Fahrt aber erst antrete wenn ich 15 bin, dann gilt das Ticket nicht mehr, auch wenn ich ursprünglich mit 14 die Fahrt unternehmen wollte.


Auch wenn die Fahrt gemäß FGR später angereten wird?

Die FGR leiten sich aus der EU-Verordnung über Rechte und Pflichten von Fahrgästen, nicht aus den AGB der Bahn ab: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

Dort findet sich in Artikel 18, Abs. 1:
Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts

Vergleichbare Bedingungen bedeutet nach meinem Rechtsempfinden, diejenigen, die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültig waren.

Das bedeutet, dass zum gebuchten Fahrtzeitpunkt eine gültige Bahncard vorhanden gewesen sein musste. Wird die Fahrt aus vom Fahrgast nicht zu vertretenden Gründen später angetreten, muss keine neue Bahncard gekauft werden. Andernfalls könnte das zu absurden Situationen führen. So könnte ein Kind, das am Tage vor seinem 15. Geburtstag gebucht hat, sein Ticket im Falle eines Zugausfalls am Folgetag nicht mehr nutzen.

Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch, dass jemand, der einen Sparpreis ohne Bahncard gebucht hat, nicht nachträglich einen Rabatt verlangen kann, wenn er sich vor Antritt der nachgeholten Fahrt noch eine BC kauft.

Natürlich sind das Meinungen eines juristischen Laien, letztendlich müsste im Streitfall ein Gericht entscheiden.

uninteressante Fragestellung da trivial

Henrik, Montag, 14.04.2025, 17:23 (vor 3 Tagen) @ Mike65

Das ist ähnlich, wie bei einem Kinderticket zum ermäßigten (halben) Preis.
Wenn ich mit 14 ein Kindertickert kaufe, die Fahrt aber erst antrete wenn ich 15 bin, dann gilt das Ticket nicht mehr, auch wenn ich ursprünglich mit 14 die Fahrt unternehmen wollte.

Auch wenn die Fahrt gemäß FGR später angereten wird?

Die FGR leiten sich aus der EU-Verordnung über Rechte und Pflichten von Fahrgästen, nicht aus den AGB der Bahn ab: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

Dort findet sich in Artikel 18, Abs. 1:
Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts

Vergleichbare Bedingungen bedeutet nach meinem Rechtsempfinden, diejenigen, die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültig waren.

soweit so gut,
vor allem die Betonung auf
Vergleichbare Bedingungen bedeutet

Besitz einer entsprechenden BahnCard bei der Kontrolle bzw. Fahrt.

Das bedeutet, dass zum gebuchten Fahrtzeitpunkt eine gültige Bahncard vorhanden gewesen sein musste.

Musste sie doch grade eben nicht, hat Dein Vorvorredner doch sehr gut erläutert.
Weder bei der Buchung noch an dem anvisierten Reisetag muss zwingend eine entsprechende BahnCard vorhanden sein.
Während der Kontrolle im Zug bzw. beim KCi sollte man im Besitz einer entsprechenden BahnCard sein.. besser schon zu Beginn der Fahrt bzw. spätestens 10 min nach tatsächlicher Abfahrt, aber faktisch kommt es da m.E. auch nicht auf die Minute drauf an.
Hatten wir grade in letzten Tagen in etlichen Postings, dass viele auf dem Weg zum Bahnhof noch nicht im Besitz einer entsprechenden BahnCard sind für den selbigen Tage.
Wozu denn dann hier noch eine BahnCard kaufen, wenn man sie eh nicht mehr benötigt, da man an jenem Tage wegen Zugausfall/+20 nicht mehr fahren wird?

Wird die Fahrt aus vom Fahrgast nicht zu vertretenden Gründen später angetreten, muss keine neue Bahncard gekauft werden.

Das widerspricht aber eklatant Deinem von Dir erläuterten Rechtsempfinden,

"Vergleichbare Bedingungen bedeutet nach meinem Rechtsempfinden, diejenigen, die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültig waren."

die zum Zeitpunkt der ursprünglich gebuchten Fahrt gültigen Vergleichbare Bedingungen war:
nur gültig mit einer entsprechenden BahnCard

Wird die Fahrt aus vom Fahrgast nicht zu vertretenden Gründen später angetreten, muss
also natürlich grundsätzlich dann beim späteren Zeitpunkt während der Fahrt der Fahrgast im Besitz einer entsprechenden gültigen BahnCard sein.

Andernfalls könnte das zu absurden Situationen führen. So könnte ein Kind, das am Tage vor seinem 15. Geburtstag gebucht hat, sein Ticket im Falle eines Zugausfalls am Folgetag nicht mehr nutzen.

Nein, dazu würde es nicht kommen, da trivial.
Sie tritt ihre Fahrt ja unmittelbar im Anschluss an die Störung an - da stellt sich die Frage nicht.
letztens so einen Fall.. vor paar Wochen.. 300 km Strecke Vollsperrung, nichts ging mehr, höchstens noch Nahverkehr mit Ankunft mitten in der Nacht. Hotel wurde gestellt. Doch was nun mit der BahnCard 100 1. Klasse - es war der letzte Tag der Gültigkeit. Von der DB Info gab es dann entsprechenden Zettel. Im ICE gabs dann doch leicht Probleme, im Nachgang sehr leicht geklärt.

Was ist denn nun mit ihrer besten Freundin? Die ist ein Fuchs,
ihr größerer Bruder ist so ein Bahn-Nerd, hängt 25/7 vor so Bahnforen rum und hat da was ganz tolles rausgefunden,
"Schwesterherz, buch doch einfach für einen Tag vor Deinem 15. Geburtstag folgende Verbindung zum günstigen Super Sparpreis. Das wird da sehr sicher +20 geben und dann kannst Du das Ticket auch in 10 Monaten nutzen für kurz vor Weihnachten."
..ist natürlich auch entsprechend auf das Thema hier im Thread übertragbar.


Kommen wir noch mal zum Ausgangsposting zurück..
"Ich habe noch ein paar ungenutzte Tickets mit aufgehobener Zugbindung die ich innerhalb der Jahresfrist nutzen möchte."

So ein Satz z.B. von einem Wochenendpendler und es handelt sich um mehrere Tickets sowohl der Hinrichtung als auch der Richtung zurück.
Dann könnte sich ein solcher Wochenendpendler geplant eine Gap, eine längere Zeit ohne BahnCard leisten,
wenn es tatsächlich so wäre, dass man diese Fahrten viel später ohne gültige BahnCard vornehmen könne.
Das wäre absurd.

Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch, dass jemand, der einen Sparpreis ohne Bahncard gebucht hat, nicht nachträglich einen Rabatt verlangen kann, wenn er sich vor Antritt der nachgeholten Fahrt noch eine BC kauft.

Ein Umkehrschluss ist hier nicht zu erkennen - hat mit dem Thema nichts zu tun.

Natürlich sind das Meinungen eines juristischen Laien, letztendlich müsste im Streitfall ein Gericht entscheiden.

ach? Es gibt nur entweder Deine Meinungen als Laien oder eben die Entscheidung eines obersten Gerichtes?

einfach mal rausgehen aus dieser verengten Blase, raus in die Wirklichkeit, zu richtigen Menschen,
Innenstadt.. Bahnhof.. tausende Menschen befragen,
Ticket mit Zugbindung und "nur gültig mit BahnCard" vorzeigen, dazu den Vermerk der DB, "Zugbindung aufgebhoben, Fahrt kann frei gewählt später stattfinden innerhalb der nächsten 12 Monate" und die Leute fragen, ob man dann in 10 Monaten für dieses Ticket mit BahnCard eine gültige BahnCard benötigt.
Von 1.000 befragten Menschen werden mehr als 999 mit
"Ja, man benötigt dann in einigen Monaten eine BahnCard während der Fahrt" antworten.

Die Frage stellt sich doch nicht, das ist doch trivial.

uninteressante Fragestellung da trivial

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.04.2025, 18:25 (vor 3 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von JeDi, Montag, 14.04.2025, 18:27

letztens so einen Fall.. vor paar Wochen.. 300 km Strecke Vollsperrung, nichts ging mehr, höchstens noch Nahverkehr mit Ankunft mitten in der Nacht. Hotel wurde gestellt. Doch was nun mit der BahnCard 100 1. Klasse - es war der letzte Tag der Gültigkeit. Von der DB Info gab es dann entsprechenden Zettel. Im ICE gabs dann doch leicht Probleme, im Nachgang sehr leicht geklärt.

Wie würdest du das bei einer BC25 sehen, die hier am Reisetag ihren letzten Gültigkeitstag gehabt hätte? Ebenfalls neue Bahncard kaufen, bevor am nächsten Tag die Reise fortgesetzt werden kann? Nein? Es lebe die Inkonsequenz.

einfach mal rausgehen aus dieser verengten Blase, raus in die Wirklichkeit, zu richtigen Menschen,
Innenstadt.. Bahnhof.. tausende Menschen befragen,
Ticket mit Zugbindung und "nur gültig mit BahnCard" vorzeigen, dazu den Vermerk der DB, "Zugbindung aufgebhoben, Fahrt kann frei gewählt später stattfinden innerhalb der nächsten 12 Monate" und die Leute fragen, ob man dann in 10 Monaten für dieses Ticket mit BahnCard eine gültige BahnCard benötigt.
Von 1.000 befragten Menschen werden mehr als 999 mit
"Ja, man benötigt dann in einigen Monaten eine BahnCard während der Fahrt" antworten.

Die Frage stellt sich doch nicht, das ist doch trivial.

Ich habe mal in meinem nicht-Bahnaffinen Bekanntenkreis (Stichprobe: 9) rumgefragt, davon haben 8 anders geantwortet als von dir vermutet ("Ich hole ja die Fahrt nach, also musste die Bahncard zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt gültig sein"). So trivial, wie du tust, ist das nicht.

Andererseits sind aber ja auch die von dir prognostizierten Fahrgastrekorde nicht eingetreten, von daher ist schon klar, was eins von deinen Beiträgen halten muss.

--
Weg mit dem 4744!

Ich frage mich ...

Garfield_1905, Sonntag, 13.04.2025, 13:36 (vor 4 Tagen) @ sirdynasty

... was Du mit dieser Fragestellung hier im Forum erreichen willst. Egal, welche Antworten Du hier bekommst, es sind Meinungen, nicht mehr, nicht weniger. Oder willst du bei der Kontrolle sagen: 'Aber im ICE - Treff war der User XY der Meinung ,... ' ?

Eine halbwegs rechtsverbindliche Antwort bekommst Du nur von der Bahn selber, wahrscheinlich beim BahnCard - Service, und die möglichst per Mail p.ä. (also schriftlich), damit Du die bei der Kontrolle ggfs. vorzeigen kannst.

Ich hab' zwar auch eine Meinung zur Frage, aber die behalte ich für mich weil sie Dir gar nichts nützt.

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