? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert (Fahrkarten und Angebote)
zugvogel, Rheinland-Pfalz, Montag, 07.04.2025, 21:55 (vor 14 Tagen)
bearbeitet von zugvogel, Montag, 07.04.2025, 21:55
Hallo Forumsgemeinde,
erneut wende ich mich an euch mit einer Frage zum Deutschlandticket auf mehreren Geräten.
Der Fall ist etwas anders als bei meiner letzten Frage.
Es geht um ein bestehendes Ticket für eine Erwachsene, die sich hilfesuchend an mich gewandt hat. Gebucht wurde bei der DB.
Sie hat ein neues Handy und der Wechsel des Tickets auf das neue Gerät war wohl problematisch.
Sie hat es wohl so oft vergeblich probiert, dass sie jetzt eine Fehlermeldung erhält, dass ein Wechsellimit erreicht sei.
Kann jemand die Sache einordnen und hat vielleicht einen Rat?
Danke
Eher nicht hilfreiche Antwort
rainman51, Paderborn, Dienstag, 08.04.2025, 08:50 (vor 14 Tagen) @ zugvogel
Einfach zur HVV Switch App wechseln. Handywechsel einfach möglich. Schnelle Kündigung. Problemlose Anmeldung.
Läuft ohne Probleme im Gegensatz zur DB Version.
Eher nicht hilfreiche Antwort
zugvogel, Rheinland-Pfalz, Dienstag, 08.04.2025, 10:05 (vor 14 Tagen) @ rainman51
Der Plan ist, das bestehende Ticket zum Monatsende zu kündigen.
Ab dem Folgemonat wird ein neues Ticket von einem anderen Anbieter in einer anderen App erworben, nämlich beim Verbund Rhein-Mosel, wie hierempfohlen. Damit lässt sich das Ticket auf mehreren Geräten gleichzeitig anbieten.
Das Problem ist, wie im laufenden Monat das alte Ticket noch genutzt werden kann.
Es befindet sich momentan im DB-Navigator auf dem Handy des Bruders der Betroffenen und lässt sich von dort nicht mehr wegbewegen.
Eher nicht hilfreiche Antwort
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 08.04.2025, 10:13 (vor 14 Tagen) @ zugvogel
Der Plan ist, das bestehende Ticket zum Monatsende zu kündigen.
Ab dem Folgemonat wird ein neues Ticket von einem anderen Anbieter in einer anderen App erworben, nämlich beim Verbund Rhein-Mosel, wie hierempfohlen. Damit lässt sich das Ticket auf mehreren Geräten gleichzeitig anbieten.Das Problem ist, wie im laufenden Monat das alte Ticket noch genutzt werden kann.
Es befindet sich momentan im DB-Navigator auf dem Handy des Bruders der Betroffenen und lässt sich von dort nicht mehr wegbewegen.
und dann wundern sich welche, das nicht jeder von der digitalen Welt mit nur Apps zu begeistern ist.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Verständnisfrage(n) [/ OT: Schwarzfahren]
Tobs, Region Köln/Bonn, Dienstag, 08.04.2025, 12:39 (vor 14 Tagen) @ EK-Wagendienst
Der Plan ist, das bestehende Ticket zum Monatsende zu kündigen.
Ab dem Folgemonat wird ein neues Ticket von einem anderen Anbieter in einer anderen App erworben, nämlich beim Verbund Rhein-Mosel, wie hierempfohlen. Damit lässt sich das Ticket auf mehreren Geräten gleichzeitig anbieten.Das Problem ist, wie im laufenden Monat das alte Ticket noch genutzt werden kann.
Es befindet sich momentan im DB-Navigator auf dem Handy des Bruders der Betroffenen und lässt sich von dort nicht mehr wegbewegen.
Hallo,
wahrscheinlich wurde schon erfolgfrei versucht, nach dieser Anleitung, die analog für gewöhnlich Deutschland-Tickets gelten dürfte (Abschnitt: "Falls Sie das alte Smartphone nicht mehr haben") vorzugehen?
Falls ja, wurde auch versucht, den Navigator auf dem Handy des beschriebenen Bruders der Betroffenen zu de-, und sodann neu zu installieren? Habe ich selbst schon gemacht und konnte dann mein Abo, analog der zuvor verlinkten Anleitung, neu installieren.
Sollte auch das erfolgfrei verlaufen, müsste doch ein Anruf beim Abocenter (Tel.: 030-72022736; E-Mail: abo@bahn.de / Mo.-Fr. 8-18 Uhr) Abhilfe schaffen können. Mir wurde da immer sehr kompetent und unkompliziert geholfen.
In der Zwischenzeit fährt die betroffene Person ja nicht schwarz - auch wenn kein Ticket vorgezeigt werden kann. Der Buchungszeitpunkt ist im Ticket - für den aktuellen Monat -hinterlegt und es handelt sich um ein Abonnement, das mutmaßlich auch im Vormonat existierte. Aber selbst wenn letzteres unzutreffend sein sollte, müsste ersteres als Nachweis ausreichen. Zumal die Abbuchung in den Kontoauszügen nachgewiesen werden könnte. Ebenso könnte ja der Fall eintreten, dass der Akku plötzlich ausfällt. In jedem Falle wäre natürlich die Bearbeitungsgebühr zu entrichten, aber für ist das noch etwas anderes als der Straftatbestand des Schwarzfahrens. Persönlich würde ich daher bemüht sein, das Problem umgehend zu lösen, schon aus Eigeninteresse. Die bereits bezahlte Nutzung des ÖPNV würde ich aber sofort beanspruchen.
Hallo Problem, da bist du ja wieder ...
Hustensaft, Dienstag, 08.04.2025, 14:39 (vor 14 Tagen) @ Tobs
In der Zwischenzeit fährt die betroffene Person ja nicht schwarz - auch wenn kein Ticket vorgezeigt werden kann. ... In jedem Falle wäre natürlich die Bearbeitungsgebühr zu entrichten, aber für ist das noch etwas anderes als der Straftatbestand des Schwarzfahrens.
Formalrechtlich liegt hier keine Erschleichung von Leistungen vor, soweit korrekt. Dennoch hat der Kunde erst einmal den Ärger und das Problem, denn er wird zunächst als "Schwarzfahrer" behandelt, sprich erfasst und womöglich mehr. Auch hat der Kunde den Aufwand den Nachweis zu führen, dass er ein gültiges Ticket hatte, für einen Besucher aus Flensburg, der in Berchtesgaden bei der Bayerischen Regiobahn "erwischt" wurde, kein ganz einfaches Unterfangen (bewusst überzeichnet, aber das Problem besteht real), zudem muss er noch die 7 € bezahlen, obgleich er nichts für das Problem kann. Warum noch einmal stehe ich solchen digitalen Lösungen extrem ablehnend gegenüber?
Übrigens ist das mit der Chipkarte nicht besser, wenn die nicht lesbar ist, siehe oben - und das kommt vor, wobei die Ursache durchaus das Prüfgerät sein kann, der Kunde also überhaupt keinen Einfluss hat (ist mir schon passiert).
Tschüss Problem, ist gelöst
sibiminus, Mittwoch, 09.04.2025, 02:20 (vor 13 Tagen) @ Hustensaft
Übrigens ist das mit der Chipkarte nicht besser, wenn die nicht lesbar ist, siehe oben
Doch, wenn auch leider nicht bundesweit.
und das kommt vor, wobei die Ursache durchaus das Prüfgerät sein kann, der Kunde also überhaupt keinen Einfluss hat (ist mir schon passiert).
In einigen Regionen ist das kein Problem, weil es Verbünde gibt die ein entsprechendes Hintergrundsystem gebaut haben. Anhand der Chipkartennummer können damit verbundene Berechtigungen abgefragt werden, ganz unabhängig davon
ob das auf der Karte gespeichert ist oder diese überhaupt lesbar ist. Leider ist das nicht standardkonform und damit immer eine regionale Sonderlocke, was fürs D-Ticket auf Chipkarte bedeutet: Über diese Systeme in der Kontrolle ausgestellten Ersatz-D-Tickets gelten ausschließlich im jeweiligen Verbundgebiet. Darüberhinaus können die Ersatztickets im Wesentlichen nur bei Kontrollen in das Verbundgebiet berührende Linien ausgestellt werden.
Andere Verbünde verlangen zwar FNs, aber im Zusammenhang mit "Ersatzfahrkarten nach Angaben des Fahrgasts": Die Ersatzfahrkarte wird rein nach Fahrgastaussage erstellt ohne sofortige Überprüfung oder Verifizierung. Das passiert erst beim abovertragsführenden VU, fällt dort ein größer (bzw teurer) angegebenes Tarifprodukt auf statt tatsächlich ursprünglich abonniert, wird der Differenzbetrag zeitanteilig über die Aborechnung eingefordert. Auch das ist eine zwar einfachere aber trotzdem nicht standardkonforme Umsetzung.
Es bräuchte meines Erachtens die Pflicht für zentrale und vor allem interoperable Hintergrundsysteme, mit welchen diese Dinge schnell während der Kontrolle ohne Aufwand für den Fahrgast erledigt werden können. Nur dann kann - vereinfacht gesagt - schon bei der Kontrolle die Neuproduktion einer Folgekarte angestoßen werden.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Tschüss Problem, ist gelöst - keineswegs
Hustensaft, Mittwoch, 09.04.2025, 06:47 (vor 13 Tagen) @ sibiminus
Wo löst die Ausstellung der Folgekarte ein Problem, wenn das Lesegerät defekt ist?
Und noch einmal: Kernproblem ist, dass der Fahrgast die A-Karte hat, wenn etwas nicht funktioniert. Regionale Sonderlocken, die das irgendwie mildern, sind ganz nett, aber eben weder bundesweit noch verbindlich.
Tschüss Problem, ist gelöst - keineswegs
sibiminus, Mittwoch, 09.04.2025, 16:40 (vor 12 Tagen) @ Hustensaft
Wo löst die Ausstellung der Folgekarte ein Problem, wenn das Lesegerät defekt ist?
Weil bei defektem Lesegerät mit Bersy eine Rückfallebene zur Kontrolle existiert und unabhängig von der Kartenlesbarkeit eine gültige Fahrberechtigung zuverlässig verifiziert werden kann.
Und noch einmal: Kernproblem ist, dass der Fahrgast die A-Karte hat, wenn etwas nicht funktioniert. Regionale Sonderlocken, die das irgendwie mildern, sind ganz nett, aber eben weder bundesweit noch verbindlich.
Genau deswegen muss sich dieser Standard ändern. Dass das Problem nicht nur lösbar ist, sondern - wenn auch nur regional - bereits gelöst ist zeigt ja dass der Fahrgast eben nicht die A-Karte haben muss.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Tschüss Problem, ist gelöst
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 09.04.2025, 08:31 (vor 13 Tagen) @ sibiminus
In einigen Regionen ist das kein Problem, weil es Verbünde gibt die ein entsprechendes Hintergrundsystem gebaut haben. Anhand der Chipkartennummer können damit verbundene Berechtigungen abgefragt werden, ganz unabhängig davon
ob das auf der Karte gespeichert ist oder diese überhaupt lesbar ist. Leider ist das nicht standardkonform und damit immer eine regionale Sonderlocke, was fürs D-Ticket auf Chipkarte bedeutet: Über diese Systeme in der Kontrolle ausgestellten Ersatz-D-Tickets gelten ausschließlich im jeweiligen Verbundgebiet. Darüberhinaus können die Ersatztickets im Wesentlichen nur bei Kontrollen in das Verbundgebiet berührende Linien ausgestellt werden.
Du schreibst im Plural - gibt’s das irgendwo außerhalb des MDV?
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Weg mit dem 4744!
Tschüss Problem, ist gelöst
sibiminus, Mittwoch, 09.04.2025, 16:36 (vor 12 Tagen) @ JeDi
Du schreibst im Plural - gibt’s das irgendwo außerhalb des MDV?
Mir wurde berichtet, dass das vHGS im RMV ähnliche Fähigkeiten haben soll.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Ticket -> Apple/Google Wallet
Specialist, Leipzig, Dienstag, 08.04.2025, 15:56 (vor 14 Tagen) @ zugvogel
Unter https://vdv-pkpass.magicalcodewit.ch/ kannst du den QR-Code auf dem funktionierenden Handy scannen und das Ticket nach Apple/Google Wallet exportieren.
Die Theorie dahinter gibt's als Talk unter: https://media.ccc.de/v/38c3-what-s-inside-my-train-ticket
Ticket -> Apple/Google Wallet
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 08.04.2025, 22:05 (vor 13 Tagen) @ Specialist
Unter https://vdv-pkpass.magicalcodewit.ch/ kannst du den QR-Code auf dem funktionierenden Handy scannen und das Ticket nach Apple/Google Wallet exportieren.
Die Theorie dahinter gibt's als Talk unter: https://media.ccc.de/v/38c3-what-s-inside-my-train-ticket
Ein gültiger Fahrschein ist das de jure aber halt genau so wenig wie ein Screenshot. (Mal davon abgesehen, dass es keine D-Tickets als QR-Code gibt)
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Weg mit dem 4744!
Ticket -> Apple/Google Wallet
Specialist, Leipzig, Dienstag, 08.04.2025, 22:21 (vor 13 Tagen) @ JeDi
Ein gültiger Fahrschein ist das de jure aber halt genau so wenig wie ein Screenshot. (Mal davon abgesehen, dass es keine D-Tickets als QR-Code gibt)
Diese Form des Tickets wurde bei mir bei Ticket-Kontrollen nie bemängelt. Der hvv stellt sein Deutschland-Ticket als Job-Ticket sogar standardmäßig so aus. Wieso sollte es nicht gültig sein? Ich finde in den "Tarifbedingungen für das Deutschland-Ticket" keinen Passus, der die Gültigkeit an die Nutzung einer bestimmten App knüpft.
Ticket -> Apple/Google Wallet
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 08.04.2025, 22:33 (vor 13 Tagen) @ Specialist
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 08.04.2025, 22:34
Diese Form des Tickets wurde bei mir bei Ticket-Kontrollen nie bemängelt.
Das sagt ja nichts über die Gültigkeit aus.
Der hvv stellt sein Deutschland-Ticket als Job-Ticket sogar standardmäßig so aus.
Über die Website von Q?
Wieso sollte es nicht gültig sein? Ich finde in den "Tarifbedingungen für das Deutschland-Ticket" keinen Passus, der die Gültigkeit an die Nutzung einer bestimmten App knüpft.
Du hast recht, der ist tatsächlich aus Internet zum Fahrplanwechsel 2024 rausgeflogen.
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Weg mit dem 4744!
? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
Stephan.B, Köln, Dienstag, 08.04.2025, 10:18 (vor 14 Tagen) @ zugvogel
Man kann er es anscheinend nicht häufig genug wiederholen: es gibt das Deutschlandticket auch als Chipkarte.
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Stephan
? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
gnampf, Dienstag, 08.04.2025, 10:35 (vor 14 Tagen) @ Stephan.B
und nicht jeder hat die freie Anbieterwahl, da du bei Jobtickets den Vertragspartner deines Arbeitgebers nehmen musst. Bei mir z.B. die DB.
? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
Stephan.B, Köln, Dienstag, 08.04.2025, 13:36 (vor 14 Tagen) @ gnampf
Ok.
Ich halte es für einen Webfehler, dass jede Verkehrsklitsche das D-Ticket nach ihrem Gusto anbieten kann und damit natürlich auch ihre Existenz rechtfertigt. Der Vertrieb gehört in eine Hand mit wahlweise Chipkarte oder App-Ticket.
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Stephan
? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 08.04.2025, 14:35 (vor 14 Tagen) @ Stephan.B
Ok.
Ich halte es für einen Webfehler, dass jede Verkehrsklitsche das D-Ticket nach ihrem Gusto anbieten kann und damit natürlich auch ihre Existenz rechtfertigt. Der Vertrieb gehört in eine Hand mit wahlweise Chipkarte oder App-Ticket.
Sehe ich auch so - es gilt Deutschlandweit also sollte es auch einheitlich angeboten werden, bei dem Thema ist man offensichtlich immer noch im Mittelalter wo auch jedes Dorf seine einige Wirtschaft gemacht hat.
? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
Hustensaft, Dienstag, 08.04.2025, 14:50 (vor 14 Tagen) @ Stephan.B
Ok.
Ich halte es für einen Webfehler, dass jede Verkehrsklitsche das D-Ticket nach ihrem Gusto anbieten kann und damit natürlich auch ihre Existenz rechtfertigt. Der Vertrieb gehört in eine Hand mit wahlweise Chipkarte oder App-Ticket.
Fast, bitte auch als Papierticket, jede elektronische Lösung kann nicht funktionieren, solange der Kunde dieses Risiko tragen muss, obgleich er spätestens beim Defekt eines Lesegerätes rein gar nichts dafür kann.
Warum??
Matze86, München, Dienstag, 08.04.2025, 15:04 (vor 14 Tagen) @ Hustensaft
- kein Text -
? Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 08.04.2025, 21:55 (vor 13 Tagen) @ gnampf
Da aber nicht jeder das DT als Jobticket bekommt ist der voranstehende Hinweis dennoch richtig und angebracht.
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Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
gelöst: Gerätewechsel beim Deutschland-Ticket gescheitert
zugvogel, Rheinland-Pfalz, Dienstag, 08.04.2025, 16:03 (vor 14 Tagen) @ zugvogel
Ich danke dem Mitglied Tobs für seinen Hinweis:
Sollte auch das erfolgfrei verlaufen, müsste doch ein Anruf beim Abocenter (Tel.: 030-72022736; E-Mail: abo@bahn.de / Mo.-Fr. 8-18 Uhr) Abhilfe schaffen können. Mir wurde da immer sehr kompetent und unkompliziert geholfen.
Das Problem konnte telefonisch tatsächlich in kürzester Zeit gelöst werden.