Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Allgemeines Forum)

Redlions, Montag, 07.04.2025, 07:30 (vor 13 Tagen)

Moin,

die DB hat mir heute Nacht mitgeteilt, das meine gebuchte Verbindung Ostersonntag um 22:38 Uhr ausfällt (ICE). Davor gibt es nur 2 Stunden früher eine (können wir nicht nehmen, da im Musical) und die nächste Verbindung geht 00:33 Uhr und dauert statt 4 Stunden 6,5 Stunden.

Frage daher: steht uns laut Fahrgastrechten eine Übernachtung zu, die die DB bezahlen muss?

Danke euch

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

VT642, Montag, 07.04.2025, 07:51 (vor 13 Tagen) @ Redlions
bearbeitet von VT642, Montag, 07.04.2025, 07:52

Grundsätzlich enthält die EU FGR VO den Passus, dass in diesem Fall zunächst dem EVU eine Frist von 100min eingeräumt werden muss, in dem es selbst eine Alternative nennen kann, die du dann auch nutzen musst, ehe man selbst aktiv werden darf - möglicherweise würde die DB euch, sofern günstiger und realisierbar, auch mit dem Taxi ans Ziel bringen, der Maximalbetrag hierfür sind 120€/Person und 8 Personen passen in ein übliches Großraumtaxi, je nach Gruppengröße und Entfernung zum Ziel könnte das also durchaus eine Option sein, die man euch nennt.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Redlions, Montag, 07.04.2025, 07:58 (vor 13 Tagen) @ VT642

Hamburg - Köln ist nicht um die Ecke. Dazu die Fahrt ist am 20.04.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 07.04.2025, 08:00 (vor 13 Tagen) @ VT642

Grundsätzlich enthält die EU FGR VO den Passus, dass in diesem Fall zunächst dem EVU eine Frist von 100min eingeräumt werden muss, in dem es selbst eine Alternative nennen kann, die du dann auch nutzen musst, ehe man selbst aktiv werden darf -

Ich würde jetzt schon mal versuchen mit DB Fernverkehr Kontakt aufzunehmen, über welchen Weg, können andere besser benennen, da gibt es aber was.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Taxikosten - Gruppenreise

JoeO, Braunschweig, Montag, 07.04.2025, 08:04 (vor 13 Tagen) @ VT642

Der Maximalbetrag von 120 EUR gilt pro Reisenden. Bei 8 Personen könnte man bis max. 960 EUR für eine Taxifahrt ausgeben.

Bei 6 Personen sind immerhin noch 720 EUR fürs Taxi drin.

Taxikosten - Gruppenreise

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 07.04.2025, 08:34 (vor 13 Tagen) @ JoeO

Der Maximalbetrag von 120 EUR gilt pro Reisenden. Bei 8 Personen könnte man bis max. 960 EUR für eine Taxifahrt ausgeben.

Bei 6 Personen sind immerhin noch 720 EUR fürs Taxi drin.

Ob man das möchte, ist dann noch was anderes, und dann in der Nacht.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Welche Fahrgastrechte sollten denn gelten.

Holger2, Montag, 07.04.2025, 08:39 (vor 13 Tagen) @ Redlions
bearbeitet von Holger2, Montag, 07.04.2025, 08:40

Hallo,

Du hast doch Zeit, Dich um eine Alternativverbindung zu kümmern. Außerdem wärest Du mit Deiner gestrichenen Verbindung ebenfalls erst früh am Morgen angekommen - jetzt kommst Du halt ein bisschen später an.
Ihr könnt natürlich von der Fahrkarte zurücktreten und Euch ein Auto leihen.

Sehe es als glückliche Fügung an, denn ob Ihr nach dem Musical die Verbindung um 22:38 (ich sehe übrigens gar keine solche im Fahrplan) überhaupt bekommen hättet, halte ich für mehr als fraglich.

Holger

Welche Fahrgastrechte sollten denn gelten.

Redlions, Montag, 07.04.2025, 08:59 (vor 13 Tagen) @ Holger2

Vollkommen Quatsch. So wären wir um 03:15 Uhr in Köln, so nun um 06:49 Uhr. Dazu mitten in der Nacht. Und nen Auto zu 6 Personen wohl schwer, und niemand möchte fahren. Daher bucht man ja die Bahn. Sprich: Antwort hilft null

Welche Fahrgastrechte sollten denn gelten.

Swikel161, Montag, 07.04.2025, 10:36 (vor 13 Tagen) @ Holger2

3 1/2 h als "bisschen später" zu betiteln, dazu macht es nen Unterschied, vlt muss man ja am nächsten Tag arbeiten, finde ich schon sehr dreist.

Welche Fahrgastrechte sollten denn gelten.

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 07.04.2025, 11:24 (vor 13 Tagen) @ Swikel161

3 1/2 h als "bisschen später" zu betiteln, dazu macht es nen Unterschied, vlt muss man ja am nächsten Tag arbeiten, finde ich schon sehr dreist.

Am Ostermontag, eher unwahrscheinlich.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Welche Fahrgastrechte sollten denn gelten.

Holger2, Montag, 07.04.2025, 13:17 (vor 13 Tagen) @ Swikel161

Wenn der Threadersteller den späteren Zug nimmt, hat er Anspruch auf Entschädigung wegen verspäteter Ankunft. Er kann auch von der Fahrt zurücktreten oder eine Alternativverbindung suchen.WeitergehendeRechte hat er nicht.

Falsch

tbsn, Würzburg, Dienstag, 08.04.2025, 16:57 (vor 11 Tagen) @ Holger2

Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr nachts und +60 zu erwarten -> Anspruch auf Taxi oder Hotel

9.1.5 regelt keinen Anspruch auf Hotel

Barzahlung, Dienstag, 08.04.2025, 21:04 (vor 11 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 08.04.2025, 21:06

Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr nachts und +60 zu erwarten -> Anspruch auf (...) Hotel

Die Schlussfolgerung ist nicht korrekt.

Nr. 9.1.6 ist Hilfeleistung: Hotel oder Taxi falls preisgünstiger. Rechtsgrundlage für 9.1.6 ist Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 i.V.m. §§ 280ff BGB.

Nr. 9.1.5 ist eine kundenfreundlichere Regelung, die an § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO orientiert ist, der auf FV-Tarif aber nicht anwendbar ist. 9.1.5 regelt keinen Anspruch auf ein Hotel.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Swikel161, Montag, 07.04.2025, 10:37 (vor 13 Tagen) @ Redlions

Ich mache das immer so, das ich am Reisetag zur DB Info gehe und mir nen Stempel geben lasse. Davon mache ich ein Bild, buche mir ein Hotel *wenn letzter Zug* und dann reiche ich die Kosten ein. (60 -80€ im Schnitt). Das klappte bei mir bisher immer ohne Probleme.

Gruß

(Ohne Gewähr)

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Redlions, Montag, 07.04.2025, 10:43 (vor 13 Tagen) @ Swikel161

Hi,
genau so die Idee. Allerdings haben sie sich ja nun 14 Tage vorher per Mail gemeldet.
Dazu, dass es eben eine 6er Gruppe ist und wir mind. 3 Doppelzimmer dann benötigen. Und die erst an dem Abend wird wohl schwer, da HH an Oster gut gebucht ist.
Wenn uns laut Rechten nuj 3 Doppelzimmer zustehen und die Bahn das auch laut Fahrgastrechte zahlen muss, würde ich nun schon buchen.
Der Zug muss ja von denen auch geändert werden.

lt. ÖBB fährt der 921 ab Harburg

Nordy, Montag, 07.04.2025, 10:47 (vor 13 Tagen) @ Redlions

lt. ÖBB fährt der 921 ab Harburg

Redlions, Montag, 07.04.2025, 10:50 (vor 13 Tagen) @ Nordy

Laut DB App nicht und habe ja auch ne Mail von der Bahn bekommen:

Guten Abend Frau xy,

Ihre Reise von Hamburg Dammtor nach Köln Hbf am 20. Apr. 2025 ist wegen einer Fahrplanänderung nicht wie geplant möglich.

Sie benötigen daher eine neue Verbindung und Reservierung für Ihre Gruppenreise.

Beides erhalten Sie kostenfrei über unser Team. Senden Sie uns hierfür formlos eine E-Mail mit Angabe der Auftragsnummer und ggf. gewünschter alternativer Verbindung an gruppenreisen@dbdialog.de. Als Betreff geben Sie bitte "Umbuchungsanfrage für Gruppen-Online-Ticket" an.

Ihre neuen Reservierungen erhalten Sie im Anschluss zeitnah per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Bahn

lt. ÖBB fährt der 921 ab Harburg

Nordy, Montag, 07.04.2025, 10:53 (vor 13 Tagen) @ Redlions
bearbeitet von Nordy, Montag, 07.04.2025, 10:57

gab es schon letztes Jahr , da war abends immer eine Sperrung, es kamen die Mails auch, Zug fällt ganz aus, wenn er nur zwischen Harburg und Hauptbahnhof ausfiel

Meldung von damals: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Bahn-Bauarbeiten-in-Hamburg-Einschraenkungen-bis...

Die DB scheint sich hier unter Wert zu verkaufen...

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 07.04.2025, 10:52 (vor 13 Tagen) @ Nordy
bearbeitet von J-C, Montag, 07.04.2025, 10:52

Denn zum Beispiel wurde mir der EC, den ich letztes Jahr mit einem Freund zwischen Berlin und Prag nutzen wollte, als ausfallend angezeigt, da mussten wir auch erstmal nachschauen und herausfinden, dass er in Wahrheit eben erst ab Dresden fährt. Wieso die DB darauf nicht hinweisen kann und anstatt einem bei der angebotenen Suche nach Alternativverbindungen das gar nicht erst angibt, verstehe ich weniger.

So werden wohl öfters Leute glauben, der Zug fiele ganz aus, obwohl man mit gar nicht so viel Aufwand eben öfters andertweitig zum verlegten Start des Zuges käme...

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

lt. ÖBB fährt der 921 ab Harburg

ICE920, München, Montag, 07.04.2025, 10:59 (vor 13 Tagen) @ Nordy

Hi!
Hast du vielleicht zufällig den falschen Monat erwischt? Unter dem Fahrplan steht "fährt am 20. März". Bahn.expert kennt keinen 921 am 20. April. Aber selbst, wenn die ÖBB einen Zug anzeigt, dann sagt es noch nicht viel aus, weil Ausfälle bei der ÖBB hinterher hinken.

ohje Asche auf mein Haupt!

Nordy, Montag, 07.04.2025, 11:03 (vor 13 Tagen) @ ICE920

Sorry, hab das wohl nicht gesehenm bzw nicht gemerkt.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

gnampf, Montag, 07.04.2025, 11:31 (vor 13 Tagen) @ Redlions

buche die Zimmer mit Stornomöglichkeit bis Anreisetag 18 Uhr. Kostet ein paar Euronen mehr, trägt aber die DB, außer du buchst abartig teure Zimmer. Bei Ankunft in Hamburg, die hoffentlich noch vor 18 Uhr ist, an die Info gehen und Gutschein holen. Entweder sie geben dir einen und benennen ein Hotel (das dann auch Kapazitäten hat), dann stornierst du deine Zimmer. Oder sie geben dir einen für deine Zimmmer, wobei es dann vom Hotel abhängt ob er akzeptiert wird. Oder sie geben dir keinen, dann reichst du das im Nachgang ganz normal ein.
Von der DB wirst du jedenfalls erst am Tag was bekommen, da vorher natürlich immer noch wieder Fahrplanänderungen kommen können. Mit Pech zickt die Info vo 18 Uhr dann auch noch rum, dann halt deine Zimmer nutzen und einreichen. Wenns im ersten Step abgelehnt wird, dann telefonisch Einspruch einlegen.

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Holger2, Montag, 07.04.2025, 13:18 (vor 13 Tagen) @ gnampf

Er hat keinen Anspruch auf Hotelübernachtung.

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Dr. Bahn, Montag, 07.04.2025, 13:33 (vor 13 Tagen) @ Holger2

Wieso sollte er das so grundsätzlich nicht haben?

Eine Lösung mit bedeutend späterer Ankunft als die vorgesehenen 3:21 Uhr muss m.M.n. nicht akzeptiert werden, egal ob per anderer Zugverbindung oder per alternativem Verkehrsmittel (= Taxi). Ob 4:21 (+60 Minuten) oder 5:01 (+100 Minuten) akzeptabel wären, darüber könnte man dann trefflich streiten. Dann wäre m.E. ein Hotel fällig.

Aus meiner Sicht gilt allerdings auch: Sofern die DB ein Taxi spendiert, dass nach Routenplanung spätestens ca. 3:21 am Zielort eintrifft, besteht in diesem Falle vermutlich in der Tat kein Anspruch auf ein Hotel.

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Holger2, Montag, 07.04.2025, 13:43 (vor 13 Tagen) @ Dr. Bahn

Anspruch auf Hotel hat man dann, wenn der Zielort am selben Tag (bzw. mit der letzten Verbindung des Tages) nicht mehr erreichbar ist. Dies ist hier aber nicht der Fall.

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gnampf, Montag, 07.04.2025, 13:51 (vor 13 Tagen) @ Holger2

Doch, genau das ist hier der Fall. Die letzte Verbindung des Tages fällt aus, die nächste fährt erst nach 0 Uhr, ergo am Folgetag. In den früheren Versionen stand auch explizit drin, letzte Verbindung des Tages oder Ankunft nach 0 Uhr. Keine Ahnung ob das aktuell noch drin steht. Aber nur weil man planmäßig um 0:01 angekommen wäre muss man nicht akzeptieren die Nacht am Bahnhof zu verbringen, bis dann um 7 Uhr der nächste Zug fährt.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Holger2, Montag, 07.04.2025, 13:56 (vor 13 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Holger2, Montag, 07.04.2025, 13:57

Nein das ist hier nicht der Fall. Der Fahrgast wäre um 3:21 morgens angekommen, das ist bereits der neue Tag. Jetzt kommt er am selben Tag 3h später an.Er hätte somit ohnehin die Nacht im Zug verbracht und nicht in seinem Bett. Ich sehe hierbleibe unzumutbare Härte.

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katerneo, Montag, 07.04.2025, 14:05 (vor 13 Tagen) @ Holger2

Das würde dann am bedeuten, dass bei jedem Nachtzug (Nightjet,etc.) der Anspruch auf Hotelübernachtung entfällt, wenn der Nachtzug ausfällt, weil man planmäßig erst am nächsten Tag ankommt. Dann darf man also statt im Liegewagen die Nacht auf dem Bahnsteig verbringen, weil die nächste Reisemöglichkeit erst morgens um 6 fährt?

Eine schaurige Vorstellung!

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Holger2, Montag, 07.04.2025, 14:35 (vor 13 Tagen) @ katerneo

Das würde dann am bedeuten, dass bei jedem Nachtzug (Nightjet,etc.) der Anspruch auf Hotelübernachtung entfällt, wenn der Nachtzug ausfällt, weil man planmäßig erst am nächsten Tag ankommt. Dann darf man also statt im Liegewagen die Nacht auf dem Bahnsteig verbringen, weil die nächste Reisemöglichkeit erst morgens um 6 fährt?

Eine schaurige Vorstellung!

nein, sondern Du verwechselst hier einiges.

In dem Fall, dass Dein Liegewagenzug unangekündigt ausfällt, hast Du Anspruch auf Hilfeleistung gem §20 Fahrgastrechteverordnung, da eine plötzliche Störung vorliegt.

Eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht dann nicht, wenn sich der Fahrgast auf die Situation vorbereiten konnte und wenn er ohnehin mitten in der Nacht angekommen wäre.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

gnampf, Montag, 07.04.2025, 14:33 (vor 13 Tagen) @ Holger2

wie schon geschrieben liegst du da falsch, denn es ist irrelevant das er eh über Nacht unterwegs gewesen wäre. Relevant ist, das er vor 0 Uhr los gefahren wäre, noch dazu mit der letzten Verbindung des Tages.
Zum Glück sitzt ja aber nicht du im SC FGR und entscheidest darüber. Dort werden entsprechende Fälle nämlich durchaus, so wie es sein muss, positiv beschieden, wenn auch ggf. erst nach dem Widerspruch.

Viel Glück

Holger2, Montag, 07.04.2025, 14:36 (vor 13 Tagen) @ gnampf

- kein Text -

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Reservierungszettel, KDU, Montag, 07.04.2025, 15:54 (vor 13 Tagen) @ gnampf

wie schon geschrieben liegst du da falsch, denn es ist irrelevant das er eh über Nacht unterwegs gewesen wäre. Relevant ist, das er vor 0 Uhr los gefahren wäre, noch dazu mit der letzten Verbindung des Tages.
Zum Glück sitzt ja aber nicht du im SC FGR und entscheidest darüber. Dort werden entsprechende Fälle nämlich durchaus, so wie es sein muss, positiv beschieden, wenn auch ggf. erst nach dem Widerspruch.

Deiner Definition nach greift die Regel beim ICE 618 also nicht der fährt in München meist um 00:01 ab - sehr interessant das ganze…

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.04.2025, 13:17 (vor 6 Tagen) @ Reservierungszettel

Deiner Definition nach greift die Regel beim ICE 618 also nicht der fährt in München meist um 00:01 ab - sehr interessant das ganze…

Wieso "Deiner Definition"? Das sind die Regeln der BBPV... Und ja, bei geplanter Abfahrt nach 0 Uhr gibts nur ein Hotel, wenn die Weiterfahrt nicht zumutbar ist. Bei ohnehin geplanten Nachtfahrten dürften dafür die Hürden relativ hoch sein.

--
Weg mit dem 4744!

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Dr. Bahn, Montag, 07.04.2025, 13:56 (vor 13 Tagen) @ Holger2

laut 9.1.6. BB der DB:

weenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist

(i) ist dem Wortlaut nach doch gegeben? Selbst wenn nicht, wäre (ii) meiner Meinung nach auch gegeben. Ob ich um 3 Uhr oder 6 Uhr irgendwo eintreffe, sprich eine halbe oder ganze Nacht verliere, dürfte für die Zumutbarkeit einen signifikaten Unterschied machen.

Darüber hinaus:

Art. 20 Abs. 2 EU-VO 2021/782:

Beläuft sich die Verspätung nach Absatz 1 auf 60 Minuten oder mehr oder im Falle eines Zugausfalls bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausgefallenen Dienst durchführt, den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:

(...)

b) die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar ist.

Gleiche Argumentation wie oben unter (ii).

Ob die DB das dann ohne Schlichtung zahlt, sei dahin gestellt.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Holger2, Montag, 07.04.2025, 14:00 (vor 13 Tagen) @ Dr. Bahn

Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn Amateure meinen, Rechtsanwalt spielen zu wollen.

Der Widerspruch fängt damit an, dass im ersten Satz „fortsetzen“ steht. In diesem Fall wurde die Fahrt aber noch gar nicht begonnen.
Alles weitere erübrigt sich dann.

Anspruch auf Unterkunft besteht

Barzahlung, Montag, 07.04.2025, 16:17 (vor 13 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 07.04.2025, 16:18

Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn Amateure meinen, Rechtsanwalt spielen zu wollen.

Der Widerspruch fängt damit an, dass im ersten Satz „fortsetzen“ steht. In diesem Fall wurde die Fahrt aber noch gar nicht begonnen.

Später Antreten ist aus meiner Sicht ein Spezialfall der späteren Fortsetzung.

Alles weitere erübrigt sich dann.

Sein Vortrag ist zutreffend. Abfahrts- und Ankunftszeiten spielen bei der Hilfeleistungspflicht des Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 (von der 60min. Ankunftsverspätung, die hier aber erfüllt ist, mal abgesehen) keine Rolle.
Kriterium ist, dass ein Aufenthalt erforderlich wird. Das würde ich aber immer dann als erfüllt sehen, wenn man bei den nächsten Verbindungen irgendwo nachts stundenlang am Bahnhof rumsteht, sei es am Abfahrtsbahnhof oder an irgendeinem Unterwegshalt.

Somit, ja, er hat, wenn gegen 22 Uhr am Bahnhof aufkreuzt, Anspruch auf ein Hotel inkl. Transfer Hotel<->Bahnhof oder bis zum Zielbahnhof der Fahrt, sofern dies preisgünstiger ist.
Gibt die DB Info keinen TuH aus, fordert man reiseportal@bahn.de mit 30min. Frist zur Organisation einer Unterkunft auf und legt es dann aus.

Wichtig: Sämtliche Bewirtungsbelege (inkl. Bier und Wein) aufheben und geltend machen.

Anspruch auf Unterkunft besteht

Barzahlung, Montag, 07.04.2025, 16:25 (vor 13 Tagen) @ Barzahlung

Korrektur:

(von der 60min. Ankunftsverspätung, die hier aber erfüllt ist, mal abgesehen)

Verspätung nach (1) um 60min., d.h. 60min. Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft oder Zugausfall. Die Ankunftsverspätung am Ende Reisekette ist nicht maßgeblich

Anspruch auf Unterkunft besteht

Holger2, Montag, 07.04.2025, 18:17 (vor 12 Tagen) @ Barzahlung

Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn Amateure meinen, Rechtsanwalt spielen zu wollen.

Der Widerspruch fängt damit an, dass im ersten Satz „fortsetzen“ steht. In diesem Fall wurde die Fahrt aber noch gar nicht begonnen.


Später Antreten ist aus meiner Sicht ein Spezialfall der späteren Fortsetzung.

Die EU Fahrgastverordnung differenziert da aber ganz eindeutig.

Sein Vortrag ist zutreffend. Abfahrts- und Ankunftszeiten spielen bei der Hilfeleistungspflicht des Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 (von der 60min. Ankunftsverspätung, die hier aber erfüllt ist, mal abgesehen) keine Rolle.

Nein, Hilfeleistung ist dann erforderlich, wenn man "strandet", d.h. wenn eine unvorhergesehene Situation eintritt. Der entsprechende Paragraf heißt eindeutig "Hilfeleistung", das heißt auch, es geht hier nicht um einen Dienstleistungsanspruch, sondern um außergewöhnliche Härten.

Kriterium ist, dass ein Aufenthalt erforderlich wird. Das würde ich aber immer dann als erfüllt sehen, wenn man bei den nächsten Verbindungen irgendwo nachts stundenlang am Bahnhof rumsteht, sei es am Abfahrtsbahnhof oder an irgendeinem Unterwegshalt.

Bloß steht hier niemand stundenlang nachts am Bahnhof herum, sondern die Fahrt wird einfach 2 Stunden später angetreten und dauert 1,5h länger.


Somit, ja, er hat, wenn gegen 22 Uhr am Bahnhof aufkreuzt, Anspruch auf ein Hotel inkl. Transfer Hotel<->Bahnhof oder bis zum Zielbahnhof der Fahrt, sofern dies preisgünstiger ist.

Die EU - Fahrgastrechteverordnung sagt: "...im Falle eines Zugausfalls bietet das
Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausgefallenen Dienst durchführt, den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:...die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft... in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird,..."

Es ist aber weder ein Aufenthalt von einer Nacht erforderlich, noch wird ein zusätzlicher Aufenthalt nötig. Und das Ganze steht unter dem Artikel "Hilfeleistung", nicht unter "Entschädigung" oder "Service", d.h. es geht hier um Notsituationen.

Der Zugausfall wird unter §18 dargestellt:
Muss ... im Falle eines ... Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder
mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen ... dem
Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden
(1) Erstattung des vollen Fahrpreises
(2) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit
(3) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Barzahlung, Montag, 07.04.2025, 16:32 (vor 13 Tagen) @ gnampf

buche die Zimmer mit Stornomöglichkeit bis Anreisetag 18 Uhr. Kostet ein paar Euronen mehr, trägt aber die DB, außer du buchst abartig teure Zimmer. Bei Ankunft in Hamburg, die hoffentlich noch vor 18 Uhr ist, an die Info gehen und Gutschein holen. Entweder sie geben dir einen und benennen ein Hotel (das dann auch Kapazitäten hat), dann stornierst du deine Zimmer. Oder sie geben dir einen für deine Zimmmer, wobei es dann vom Hotel abhängt ob er akzeptiert wird. Oder sie geben dir keinen, dann reichst du das im Nachgang ganz normal ein.

Die DB Info gibt nur Gutscheine aus, wenn man wirklich betroffen ist, also zu diesem Zeitpunkt nix zumutbares mehr geht. Das ist um 18 Uhr noch nicht der Fall. Zu dieser Zeit gibt es ja noch Verbindungen nach Köln und darauf werden sie dann verweisen "Fahren Sie doch jetzt". Hatte selber schon die Diskussionen.

Er muss warten bis der ICE 209 20:46 ab HH Hbf abgefahren ist. Dann erst geht er zur DB Info und fragt, wie er nach Köln kommt bzw. schreibt bloß die E-Mail an reiseportal@bahn.de und macht dann Selbstvornahme.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

gnampf, Montag, 07.04.2025, 17:29 (vor 12 Tagen) @ Barzahlung

Die DB Info gibt nur Gutscheine aus, wenn man wirklich betroffen ist, also zu diesem Zeitpunkt nix zumutbares mehr geht. Das ist um 18 Uhr noch nicht der Fall. Zu dieser Zeit gibt es ja noch Verbindungen nach Köln und darauf werden sie dann verweisen "Fahren Sie doch jetzt". Hatte selber schon die Diskussionen.

Das mag schon sein. Dann hat die DB damit die Hilfestellung abgelehnt und einem damit die Freigabe erteilt sich selbst zu kümmern. Das eine frühere Abreise weder möglich noch sinnvoll ist sollte sich auch der Info erschließen, und das sich somit bis zum Abreisezeitpunkt nichts mehr ändern wird.

Er muss warten bis der ICE 209 20:46 ab HH Hbf abgefahren ist. Dann erst geht er zur DB Info und fragt, wie er nach Köln kommt bzw. schreibt bloß die E-Mail an reiseportal@bahn.de und macht dann Selbstvornahme.

Nein, er muss keinen früheren Zug nehmen, nur weil er früher in Hamburg ist und einen früheren Zug nehmen könnte. Es ist wohl auch kaum zumutbar die Musical-Karten verfallen zu lassen, nur damit man wieder nach Hause kommt, selbst wenn das nicht der alleinige Grund für den Hamburg-Besuch gewesen wäre.

Und davon ab: in der Praxis wird es die Ablehnung eh nie schriftlich geben. Genausowenig wird die DB von sich aus innerhalb der "100 Minuten" noch auf einen zukommen. Die Ablehnung, oder auch nur der Versuch, werden auch nirgendwo dokumentiert. Das SC FGR hat am Ende gar keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob man sich überhaupt um Kontaktaufnahme bemüht hat, und wie das Ergebnis war.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

VT642, Montag, 07.04.2025, 19:17 (vor 12 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von VT642, Montag, 07.04.2025, 19:18


Und davon ab: in der Praxis wird es die Ablehnung eh nie schriftlich geben. Genausowenig wird die DB von sich aus innerhalb der "100 Minuten" noch auf einen zukommen. Die Ablehnung, oder auch nur der Versuch, werden auch nirgendwo dokumentiert. Das SC FGR hat am Ende gar keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob man sich überhaupt um Kontaktaufnahme bemüht hat, und wie das Ergebnis war.

Nun, im vorliegenden Fall kam die DB 14 Tage vor Fahrtantritt auf den Fahrgast zu, hat über den Zugausfall informiert und darum gebeten, für etwaige neue Reservierungen Kontakt aufzunehmen. Insofern sehe ich es tatsächlich kritisch, dass dieser Fall analog zu einem kurzfristigen Zugausfall zu behandeln ist.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

bahnfahrerofr., Montag, 07.04.2025, 20:52 (vor 12 Tagen) @ VT642

Den Zugang der Mail können sie nicht beweisen, es sei denn, man antwortet auf die Mail.
Genauso wenig geht mit dem Fahrkartenkauf die Pflicht einher, regelmäßig Mails abzurufen.

In dem Fall finde ich es aber mit dem Hotelanspruch auch etwas grenzwertig. Ca. 2 Stunden Wartezeit könnte man gerade noch als zumutbar sehen. Nachtfahrt hat man eh gebucht, also ist das schon man kein wirkliches Argument, sondern eher die Wartezeit. Tendenziell finde ich zwei Stunden aber auch etwas viel.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Reservierungszettel, KDU, Montag, 07.04.2025, 21:11 (vor 12 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 07.04.2025, 21:14

Den Zugang der Mail können sie nicht beweisen, es sei denn, man antwortet auf die Mail.
Genauso wenig geht mit dem Fahrkartenkauf die Pflicht einher, regelmäßig Mails abzurufen.

In dem Fall finde ich es aber mit dem Hotelanspruch auch etwas grenzwertig. Ca. 2 Stunden Wartezeit könnte man gerade noch als zumutbar sehen. Nachtfahrt hat man eh gebucht, also ist das schon man kein wirkliches Argument, sondern eher die Wartezeit. Tendenziell finde ich zwei Stunden aber auch etwas viel.

Auch spannend finde ich die Erklärung das vor 0:00 einem alles zustehen soll, ab 0:00 dann plötzlich nicht mehr. Macht irgendwie keinen Sinn.

Ich persönlich würde einfach ein zwei Runden S-Bahn fahren dann mit der Verbindung über Hannover und mich auf etwas Geld zurück freuen - immerhin gibts die Hälfte des Tickets zurück ;)

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

VT642, Montag, 07.04.2025, 21:15 (vor 12 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wie ist das eigentlich im Flugverkehr? Da werden ja gerne mal in recht großem Umfang Flugzeiten geändert, wobei es ja durchaus vorkommt, dass ein bestimmtes Ziel nur 2x wöchentlich angeflogen wird. Kann man sich da auch auf ahnungslos stellen, zur ursprünglich gebuchten Zeit am Flughafen erscheinen und auf Kosten der Airline so lange im Hotel übernachten, bis der nächste Flug geht oder gibt es da eine Pflicht, sich vorab über etwaige Änderungen zu informieren?

Hintergrund: Bei meiner letzten Flugzeitenänderung (von 20 Uhr auf 12 Uhr) hatte ich nur die Wahl zwischen Akzeptieren der Änderung, kostenfreier Umbuchung auf einen anderen Tag oder Erstattung des gesamten Flugpreises, was ein Bekannter mit Expertise auf diesem Gebiet (allerdings nur Flugverkehr) als korrekt eingeordnet hat.

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

Reservierungszettel, KDU, Montag, 07.04.2025, 21:38 (vor 12 Tagen) @ VT642

Wie ist das eigentlich im Flugverkehr? Da werden ja gerne mal in recht großem Umfang Flugzeiten geändert, wobei es ja durchaus vorkommt, dass ein bestimmtes Ziel nur 2x wöchentlich angeflogen wird. Kann man sich da auch auf ahnungslos stellen, zur ursprünglich gebuchten Zeit am Flughafen erscheinen und auf Kosten der Airline so lange im Hotel übernachten, bis der nächste Flug geht oder gibt es da eine Pflicht, sich vorab über etwaige Änderungen zu informieren?

Hintergrund: Bei meiner letzten Flugzeitenänderung (von 20 Uhr auf 12 Uhr) hatte ich nur die Wahl zwischen Akzeptieren der Änderung, kostenfreier Umbuchung auf einen anderen Tag oder Erstattung des gesamten Flugpreises, was ein Bekannter mit Expertise auf diesem Gebiet (allerdings nur Flugverkehr) als korrekt eingeordnet hat.

Offensichtlich ja https://www.flightright.de/presse/hotel?utm_source=google&utm_medium=cpc&brand=...

Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)

bahnfahrerofr., Montag, 07.04.2025, 22:37 (vor 12 Tagen) @ VT642
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 07.04.2025, 22:38

Wie ist das eigentlich im Flugverkehr? Da werden ja gerne mal in recht großem Umfang Flugzeiten geändert

Im Fährverkehr ist es auch insbesondere im Sommer immer wieder passiert. Da gibt es dann auch nix zurück.
Selbst mal erlebt: Abfahrt Anek Lines 00.30 Uhr wurde am Vormittag des Vortags auf früh 05.30 Uhr verlegt. Kam dann mit zusätzlich +60 angefahren. Da steht man dann auch blöd da, wenn der Plan war, den Abend noch in irgend einem Lokal zu verbringen, was bei Abfahrt um 00:30 Uhr (minus Check-in-Zeit) kein Problem ist, bei 6 Uhr aber in der Nebensaison schon. Die Lösung war dann ein zuvorkommender Leihwagenanbieter, welcher dessen Rückgabe ohne Mehrkosten auf den nächsten Morgen verschoben hat ("lasst den Schlüssel einfach im Auto stecken, wir finden die Karre am Morgen schon"). So kam ich dann auch zu einer zugegebenermaßen eher unbequemen Nacht in einem grünen Chevrolet Spark.

Letztes Jahr andere Urlauber getroffen, die bei der Hinfahrt nach Griechenland auch einfach 20 Stunden Verspätung ab Ancona hatten, haben auf eigene Kosten ein B&B gebucht, auch hier gab es keinen Cent zurück.

(OT) Fahrgastrechte Fähren

Dr. Bahn, Dienstag, 08.04.2025, 11:36 (vor 12 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Im Fährverkehr ist es auch insbesondere im Sommer immer wieder passiert. Da gibt es dann auch nix zurück.

Äh, wie bitte? Natürlich gibt es EU-Fahrgastrechte auch für Fähren...

Sofern "Sie in einem Hafen in der EU ablegen" oder "von einem Hafen außerhalb der EU zu einem Hafen in der EU reisen, sofern der Dienst von einem in der EU ansässigen Beförderungsunternehmen betrieben wird" gilt:

"Bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten haben Sie die Wahl:
  * sich Ihren Fahrschein innerhalb von 7 Tagen erstatten zu lassen und erforderlichenfalls eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort anzutreten – etwa wenn der eigentliche Zweck Ihrer Reise durch die Verspätung nicht mehr erfüllt werden kann,
oder
  * bis zu Ihrem Reiseziel weiterzureisen, unter ähnlichen Bedingungen, ohne Aufpreis und zum frühestmöglichen Zeitpunkt."

"Sie haben auch Anspruch auf:

    * einen Imbiss, Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), sofern auf dem Schiff oder im Terminal verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen
    * Unterbringung an Bord oder an Land, wenn ein Aufenthalt notwendig ist, sowie die Beförderung zwischen Unterkunft und Terminal. Das Schifffahrtsunternehmen kann die Gesamtkosten der Unterbringung an Land auf 80 Euro je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränken.
Wenn die verspätete Abfahrt durch extreme Witterungsverhältnisse verursacht wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Unterbringung."

Desweiteren:
"Fahrgäste haben bei einer verspäteten Ankunft zusätzlich zur Beförderung Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung beträgt mindestens 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:

• einer Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu vier Stunden;
• zwei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden;
• drei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als acht bis zu 24 Stunden;
• sechs Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.

Beträgt die Verspätung mehr als das Doppelte der oben angegebenen Zeiten, so beträgt die Entschädigung 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer haftet nicht, wenn der Fahrgast vor dem Kauf des Fahrscheins über die Annullierung oder Verspätung informiert wurde, der Fahrgast die Annullierung oder Verspätung verschuldet hat oder die Annullierung oder Verspätung durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffs beeinträchtigen, oder durch außergewöhnliche trotz aller zumutbarer Maßnahmen nicht zu verhindernde Umstände, die die Erbringung des Personenverkehrsdienstes behindern, verursacht wurde."

Siehe z.B. hier oder hier.

Bei einer Verschiebung von 0:30 auf 5:30 würde ich z.B. die Erfordernis einer Übernachtung absolut sehen. Wie auch bei der Bahn gilt natürlich: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.

(OT) Fahrgastrechte Fähren

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.04.2025, 11:51 (vor 12 Tagen) @ Dr. Bahn

Bei einer Verschiebung von 0:30 auf 5:30 würde ich z.B. die Erfordernis einer Übernachtung absolut sehen. Wie auch bei der Bahn gilt natürlich: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.

Ja, theoretisch gibt es sowas, praktisch ist alles, war über Ticketrückgabe hinaus geht (diese ist in der Regel relativ problemlos), bei diesen Fährklitschen wie Grimaldi und Anek etwa so ein Unterfangen wie bei Ryanair früher die Fluggastrechte...

Im Zweifelsfall beruft man sich übrigens immer auf höhere Gewalt (weil angeblich vor xy Tagen das schlechte Wetter den Umlauf durcheinander gebracht hat, oder ähnliches).

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