Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich? (Allgemeines Forum)
sirdynasty, Samstag, 05.04.2025, 10:13 (vor 19 Tagen)
Sofern die Zugbindung aufgehoben ist, hat man ein Jahr Zeit die Reise nachzuholen.
Ist man auch berechtigt, die Reise bspw. für ein paar Tage zu unterbrechen oder muss diese wie ursprünglich gebucht durchgehend durchgeführt werden?
Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
JoeO, Braunschweig, Samstag, 05.04.2025, 14:21 (vor 18 Tagen) @ sirdynasty
Ein zuggebundenes Ticket gilt am Tag des Reiseantritts sowie am Folgetag bis 10 Uhr. Davon sollte man auch ausgehen können, wenn das Ticket für eine Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt genutzt wird.
Du kannst Deine Fahrt durchaus unterbrechen, solange Du Dein Ziel am Folvetag bis 10 Uhr erreichst.
In den Fahrgastrechten ist geregelt, dass die Fahrt unter vergleichbaren Bedingungen stattfinden muss. Start am Tag 1 und Fahrtende bis 10 Uhr an Tag 2 sind vergleichbare Bedingungen.
Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
ICE920, München, Samstag, 05.04.2025, 16:10 (vor 18 Tagen) @ JoeO
Ich habe die Sache mal beim Social Media Team nachgefragt. Als Antwort kam: man muss durchfahren und darf keine Aufenthalte einbauen. Meiner Meinung nach steht in den Fahrgastrechten auch, dass nur die Weiterfahrt möglich ist (nichts zu Aufenthalten). Das mit der Gültigkeitsdauer bis 10 Uhr des Folgetags kann man wahrscheinlich schon als "vergleichbare Bedingungen" interpretieren (steht ja nirgendwo dabei, was es genau heißt). Ist wohl schlicht nicht weiter definiert und wird erst eines Tages vor Gericht geklärt werden. Ich persönlich würde die Finger von Aufenthalten lassen, solange sie nicht offenkundig als plausibel sind, um die Strecke abzufahren oder die beim Blick auf die letzten Kontrollen des ZUB signifikant auffallen würden.
Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
bahnfahrerofr., Samstag, 05.04.2025, 20:41 (vor 18 Tagen) @ ICE920
Für "gar keine Unterbrechung erlaubt" sehe ich aber auch nicht wirklich eine Grundlage. Das dürfte jemand aus dem SMT sicherheitshalber geschrieben haben, damit er nix riskiert.
Die Gültigkeit bis 10 Uhr am Folgetag dürfte wohl die richtige Lösung sein, und Unterbrechungen sind nicht verboten.
Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
611 040, Erfurt, Sonntag, 06.04.2025, 22:07 (vor 17 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Frage habe ich mir vor kurzem auch gestellt. Klar ist, unbegrenzt Aufenthalte können nicht möglich sein, da ja sonst ein Ticket (mit aufgehobener Zugbindung) München - Hamburg innerhalb eines Jahres für eine Fahrt München - Nürnberg und ein paar Wochen später Nürnberg- Kassel, wieder später Kassel - Hannover und Monate später noch Hannover- Hamburg verwendet werden könnte. Dass das nicht im Sinne der FGR-Erfinder ist sollte klar sein.
Andererseits kann auch eine Verpflichtung zur Durchfahrt ohne Aufenthalte nicht richtig sein, insbesondere dann, wenn solche gebucht und planmäßig enthalten waren. Es muss IMMER die Möglichkeit bestehen eine Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt wie gebucht durchzuführen also über die Strecke und mit den Aufenthalten wie gebucht.
Die Regelung mit dem Geltungstag +1 10 Uhr könnte insoweit zur Anwendung kommen, dass eben bei einer Kontrolle am Tag x das Ticket nur noch bis x +1 10 Uhr gültig ist. (Bzw später falls man erst spät abends losfährt und so nicht mehr bis 10 Uhr ankommen kann)
Jedenfalls so, dass eben oben skizziertes Verhalten nicht möglich ist.
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Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
плацкарт, Dienstag, 08.04.2025, 08:37 (vor 16 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von плацкарт, Dienstag, 08.04.2025, 08:40
Möglicherweise ist das ein unregulierter Bereich.
Nehmen wir den Fall eines Tickets ohne Fernverkehr auf Basis einer Verbindung quer durch Deutschland, Amrum-Berchtesgaden o.ä. - zusätzlich mit großzügigen Umsteigezeiten (45 min). Das zieht sich...
Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
611 040, Erfurt, Dienstag, 08.04.2025, 08:43 (vor 16 Tagen) @ плацкарт
Klar deshalb immer Fahrtantritt +1 oder +2. Aber wer 5 Tage oder sogar Wochen oder Monate später fährt, da ist es ja klar.
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Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 09.04.2025, 08:27 (vor 15 Tagen) @ плацкарт
Möglicherweise ist das ein unregulierter Bereich.
Nehmen wir den Fall eines Tickets ohne Fernverkehr auf Basis einer Verbindung quer durch Deutschland, Amrum-Berchtesgaden o.ä. - zusätzlich mit großzügigen Umsteigezeiten (45 min). Das zieht sich...
Warum sollte bei einer Fahrkarte Amrum - Berchtesgaden ausgerechnet bei aufgehobener Zugbindung die „Folgetag 10 Uhr“-Regel gelten, wo sie das ohne aufgehobene Zugbindung nicht tut?
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Weg mit dem 4744!
Aufgehobene Zugbindung - Unterbrechung möglich?
JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 09.04.2025, 13:09 (vor 14 Tagen) @ JeDi
Warum sollte bei einer Fahrkarte Amrum - Berchtesgaden ausgerechnet bei aufgehobener Zugbindung die „Folgetag 10 Uhr“-Regel gelten, wo sie das ohne aufgehobene Zugbindung nicht tut?
Die Beförderung mit anderen Verbindungen soll unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen stattfinden. Bei einem normalen zuggebundenen Ticket von DB-Fernverkehr (Spar- und Supersparpreis) ist die Geltungsdauer entsprechend den Beförderungsbedingungen bis zum Folgetag 10 Uhr.
Für eine Fahrkarte Amrum - Berchtesgaden richtet sich die Geltungsdauer nicht nach den BB-Personenverkehr sondern hier gelten abweichend die Bedingungen des Nordseeinsel-Tarifs, der eine Geltungsdauer von zwei Tagen vorsieht.
Eine Fahrt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen würde bei aufgehobener Zugbindung hier entsprechend des genutzten Tarifs dann auch zwei komplette Tage bedeuten.