Frage zu FLIX TrainVorfall (Allgemeines Forum)

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Montag, 17.03.2025, 11:00 (vor 57 Tagen)

Hallo zusammen

Mir wurde ein Vorfall zu einer Flix Train Reise von gestern zugetragen...

Zug sollte von Berlin nach Basel fahren. Abfahrt iwas gegen 11:00 Uhr. Ca 30min. VOR Abfahrt in Berlin erhielt mein Bekannter eine Mail in der Ihm eröffnet wurde, sein Zug fahre heute 40min eher ab, als im Fahrplan und in der App veröffentlicht. Diese las mein Belannter auch nur zufällig. Nach seinen Aussagen wurde die Zeit in der App nicht angepasst.
Er hat den Zug dann noch erreicht, weil Er zufällig schon am Bahnhof war (nur die Verpflegung musste ausfallen). Der Zug hielt dann wohl außerplanmäßig in Aschaffenburg. Ein Grund dafür wurde ebenso nicht genannt wie für die frühere Abfahrt in Berlin. Ankunft am Ziel war leicht verspätet mit ca 10min. so seine Aussage.
Hätte mein Bekannter irgendwelche Ansprüche an Flix, wenn Er den Zug nicht erreicht hätte? Die Aussage des Flix Train Personals im Zug war, das Flix nicht an den allgemeinen Fahrgastrechten teilnimmt. Ist dem so? Ist man bei Flix verpflichtet, vor Abfahrt seine Mails zu checken wegen evtl Änderungen? Wie oft und wie lange vorher ggf? Reichen 2Std vorher aus? Frequenz? Alle 20min oder öfters?
Ich finde es schon dreist, solche Änderungen so extrem kurzfristig bekannt zu geben und dann ausschließlich via Mail.

Frage zu FLIX TrainVorfall

VT642, Montag, 17.03.2025, 11:10 (vor 57 Tagen) @ Tabernaer

Eine frühere Abfahrt muss, selbst wenn darüber informiert wurde, nicht akzeptiert werden. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Verbindung (so etwas wie "Zugbindung aufgehoben" kennt Flix meines Wissens nicht) und sofern diese andere Verbindung mind. 60min später als ursprünglich gebucht ankommen würde, sollte auch ein Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit Erstattung des vollen Fahrpreises eingefordert werden können.

Wie es mit Ersatzbeförderung durch anderes EVU (v.a. DB FV) aussieht, mögen informierte Mitforisten ergründen. Mein Standpunkt hierzu ist, dass der Fahrgast hier zunächst Kontakt mit Flix aufnehmen müsste und erst wenn innerhalb von 100min keine Alternative genannt wird, darf man selbst ein DB-Ticket buchen.

Frage zu FLIX TrainVorfall

JanZ, HB, Montag, 17.03.2025, 11:25 (vor 57 Tagen) @ VT642

Eine frühere Abfahrt muss, selbst wenn darüber informiert wurde, nicht akzeptiert werden. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Verbindung (so etwas wie "Zugbindung aufgehoben" kennt Flix meines Wissens nicht) und sofern diese andere Verbindung mind. 60min später als ursprünglich gebucht ankommen würde, sollte auch ein Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit Erstattung des vollen Fahrpreises eingefordert werden können.

Genau. Und das ist EU-Recht, an dem Flix nicht einfach nicht teilnehmen kann. Gemeint war möglicherweise, dass der übliche Weg über das SC Fahrgastrechte bei Flix nicht funktioniert.

Fahrgastrechte FLIX

Nordy, Montag, 17.03.2025, 11:33 (vor 57 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Nordy, Montag, 17.03.2025, 11:36

siehe hier auf der Flix-Seite: https://www.flixtrain.de/fahrgastrechte

Auszug:

Wende Dich hierfür einfach an unsere Service-Mitarbeiter. Wir sind stets daran interessiert eine optimale Lösung für die Probleme unserer Fahrgäste zu finden und über die geregelten Fahrgastrechte hinaus unsere Kunden zufriedenzustellen.

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Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Du erreichst uns über unser Kontaktformular. https://help.flixtrain.com/s/contact-us?language=de

Fahrgastrechte FLIX

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Montag, 17.03.2025, 20:32 (vor 57 Tagen) @ Nordy

Danke für die Antworten. Hab die Infos mal weiter gereicht...

Frage zu FLIX TrainVorfall

tbsn, Würzburg, Dienstag, 18.03.2025, 14:13 (vor 56 Tagen) @ Tabernaer

Hatte ich vor einigen Jahren mal. Die Abfahrt wurde vorverlegt, das wurde auch einige Tage vorher schon angekündigt. Trotzdem wollte ich nicht mehr fahren und habe die Erstattung angefordert. Zunächst hat man das verweigert, nach einer Mail an die zuständige Stelle der Regierung von Oberbayern wurden die 4.82€ dann erstattet :)

Traurig... in zweierlei Hinsicht...

Matze86, München, Dienstag, 18.03.2025, 15:05 (vor 56 Tagen) @ tbsn

- kein Text -

Ging ums Prinzip, vllt. gehts bei anderen jetzt schneller.

tbsn, Würzburg, Dienstag, 18.03.2025, 19:38 (vor 56 Tagen) @ Matze86

- kein Text -

Zuständigkeit

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 19.03.2025, 08:38 (vor 56 Tagen) @ tbsn

nach einer Mail an die zuständige Stelle der Regierung von Oberbayern wurden die 4.82€ dann erstattet :)

Warum sollte die Regierung von Oberbayern für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Flixtrain zuständig sein?

--
Weg mit dem 4744!

Zuständigkeit

tbsn, Würzburg, Mittwoch, 19.03.2025, 16:07 (vor 55 Tagen) @ JeDi

Zumindest 2018 hatte Flixtrain seine Eisenbahnlizenz/Zulassung in Bayern. Weiß nicht, ob das immer noch so ist.

Zuständigkeit

401 051-ICE884, HESD, Mittwoch, 19.03.2025, 16:16 (vor 55 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von 401 051-ICE884, Mittwoch, 19.03.2025, 16:19

Zumindest 2018 hatte Flixtrain seine Eisenbahnlizenz/Zulassung in Bayern. Weiß nicht, ob das immer noch so ist.

Jetzt haben sie eine wo das EBA zuständig ist,
Mit der aus Bayern konnten sie nicht fahren. War nur lokaler Verkehr möglich, eben als Regionalbahn.

Zuständigkeit

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 19.03.2025, 18:24 (vor 55 Tagen) @ tbsn

Für Fahrgastrechte ist aber so oder so das EBA zuständig…

--
Weg mit dem 4744!

Zuständigkeit

tbsn, Würzburg, Donnerstag, 20.03.2025, 11:07 (vor 54 Tagen) @ JeDi

Das EBA hatte mich damals allerdings erst an die Regierung von Oberbayern verwiesen.

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