? Einsatz Tz BR 407 (Allgemeines Forum)

VT642, Samstag, 08.03.2025, 17:34 (vor 15 Tagen)

Hallo miteinander,

ich habe mich interessehalber einmal mit den vergangenen Leistungen der Tz BR 407 befasst. Dabei ist mir Folgendes aufgefallen:

Tz 701, 707, 710, 711 und 715 waren schon seit mindestens 3 Monaten nicht mehr in Frankreich.
Tz 710 "Ansbach" ist überhaupt letztmalig im November gefahren.
Zu Tz 715 finde ich überhaupt keine Informationen.

Ich weiß, dass Tz 711 ein neues ETCS-Fahrzeuggerät erhalten hat, mit dem er innerdeutsche ETCS-Strecken befahren kann, aber wohl noch nicht nach Frankreich darf.

Gibt es einen Grund, weshalb Tz 701 und 707 schon so lange nicht mehr im Ausland waren? Und ist bekannt, was mit Tz 710 und 715 los ist?

Danke für hilfreiche Antworten!

? Einsatz Tz BR 407

buhneplicker, Samstag, 08.03.2025, 17:49 (vor 15 Tagen) @ VT642

Tz 715 ist der zweite Triebzug, der die ETCS Umrüstung bekommen hat. Der 710 steht momentan zum ETCS Umbau. Was es mit 701 und 707 auf sich hat, weiß ich leider nicht

Zu Tz (4)707

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 08.03.2025, 17:57 (vor 15 Tagen) @ buhneplicker

Solange es die Tz-Übersicht auf bahnapp.online gibt, war dieser Triebzug noch nie in Frankreich. Ich vermute mal, dass dem Zug irgendwelche Bauteile fehlen und er deshalb nicht in Frankreich eingesetzt werden darf.

Zu Tz (4)707

VT642, Samstag, 08.03.2025, 19:23 (vor 15 Tagen) @ ICETreffErfurt

Es wäre interessant, sollte jemand den Tz (4)707 einmal vor die Nase bekommen, herauszufinden, ob er tatsächlich nur die D-Zulassung hat.

Zu Tz (4)707

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 08.03.2025, 20:22 (vor 15 Tagen) @ VT642

Es wäre interessant, sollte jemand den Tz (4)707 einmal vor die Nase bekommen, herauszufinden, ob er tatsächlich nur die D-Zulassung hat.

Wenn ich es richtig gesehen habe, steht das "F" im Länderraster. Aber das hat nicht viel zu sagen.

Bei den ICE4.13 steht bei den meisten auch ein "A" im Raster, trotzdem dürfen die nicht nach Östtereich.

? Bedeutung Länderraster

Fulda_NBS, Sonntag, 09.03.2025, 08:18 (vor 14 Tagen) @ ICETreffErfurt

Naive Nachfrage meinerseits: Was bedeuten die Eintragungen im Länderraster? Wenn es nicht die Länderzulassung ist?

? Bedeutung Länderraster

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 09.03.2025, 08:33 (vor 14 Tagen) @ Fulda_NBS

Naive Nachfrage meinerseits: Was bedeuten die Eintragungen im Länderraster? Wenn es nicht die Länderzulassung ist?

Manchmal werden sie auch durchgestrichen, wenn bestimmte Unterhaltungen nicht gemacht sind.
Beispiel haben viele 186 der NS das D durchgestrichen, das hängt damit zusammen, das eben die PZB /LZB nicht geprüft wird, weil man eben nicht nach Deutschland fährt, das Fahrzeug ist aber trotzdem noch Zugelassen, darf eben nur nicht eingesetzt werden.

Bei der DB wird es durch die Einsatzplanung dann unterbunden, es wird ein Einsatzverbot erlassen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Bedeutung Länderraster

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 09.03.2025, 08:38 (vor 14 Tagen) @ Fulda_NBS
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 09.03.2025, 08:39

Naive Nachfrage meinerseits: Was bedeuten die Eintragungen im Länderraster? Wenn es nicht die Länderzulassung ist?

Es ist die Länderzulassung - die 13teiler dürfen aber keine Infrastruktur der ÖBB Infrastruktur Betrieb befahren, außer gemäß gesonderter Vereinbarung. Manche Wagen haben auch IM A-ÖBB für diese Infrastrukturfreigabe angeschrieben, Pflicht scheint das nicht zu sein.

--
Weg mit dem 4744!

Bedeutung Länderraster - Zulassung erfüllt

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 09.03.2025, 13:58 (vor 14 Tagen) @ Fulda_NBS

Das bedeutet, dass die einzelnen Fahrzeuge des jeweiligen Triebzuges eine grundsätzliche Zulassung für die jeweiligen Länder haben.

Wenn du beispielsweise aus einem 13-Teiler einen Wagen nimmst und in einen 12-Teiler einbaust als Ersatz, darf dieser geänderte 12-Teiler weiterhin nach Österreich fahren, da das Einzelfahrzeug aus dem 13-Teiler eine Österreich-Zulassung hat.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein 13-Teiler auch nach Österreich darf. Denn neben den Einzelfahrzeugen muss auch der Gesamttriebzug eine entsprechende Zulassung haben.

Diese Anschriften berücksichtigen keine Besonderheiten und Ausnahmen, die durch die Zusammenstellung dieser Fahrzeuge entstehen können. Stichwort: Zuglänge, Achsanzahl, Gesamtgewicht, Einschränkungen bei den Stromabnehmer (bei Mehrfahrtraktionen von Loks), etc.

Ich hänge hier mal eine Frage dran

Waldbahn, Sonntag, 09.03.2025, 15:19 (vor 14 Tagen) @ ICETreffErfurt

Hallo

das alles außer ICE-T nicht nach Österreich darf, ist bekannt.

Lässt sich das lösen und wenn ja wie?

--
Gruß
Waldbahn

Antwort

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 09.03.2025, 15:57 (vor 14 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von ICETreffErfurt, Sonntag, 09.03.2025, 16:01

Auch die 7-teiligen und 12-teiligen ICE4 dürfen nach Österreich fahren.

In Österreich müssen bestimmte Störstromfilter in die Fahrzeuge eingebaut sein, da deren Zugsicherungstechnik wohl etwas empfindlicher ist als unsere. Diese Filter haben nur IC2K, ICE4 und ICE-T (Baureihe 411) sowie einige Triebköpfe der Baureihe 401.

Die ICE1 haben aber neue Stromrichter bekommen, daher ist die alte Zulassung verfallen und müsste neu erteilt werden mit entsprechenden Testfahrten.

In der Schweiz und auch Österreich sind zudem aktuell keine Fahrzeuge mit Wirbelstrombremse zugelassen, daher dürfen die ICE3 (egal welche Baureihe) nicht innerhalb dieser beiden Länder eingesetzt werden und das Zulassungsverfahren wurde erst gar nicht angestoßen.

Ob man die IC2-Twindexx theoretisch für Österreich zulassen kann, weiß ich nicht. Ich kenne da nicht die Hintergründe, warum man es nie versucht hat und ob die Loks die passenden Störstromfilter haben.

Ergänzende Frage zur CH: Ausnahme Basel Bad >< SBB?

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 10.03.2025, 21:21 (vor 13 Tagen) @ ICETreffErfurt

In der Schweiz und auch Österreich sind zudem aktuell keine Fahrzeuge mit Wirbelstrombremse zugelassen, daher dürfen die ICE3 (egal welche Baureihe) nicht innerhalb dieser beiden Länder eingesetzt werden und das Zulassungsverfahren wurde erst gar nicht angestoßen.

Die 403er/406er fuhren ja "innerdeutsch" ab/bis Basel SBB (und nur in diesem Abschnitt). War das dann eine Sondergenehmigung zwischen Bad und SBB? Besteht diese immer noch und beschränkt sie sich auf die BRn 403 und 406?

Nur so aus Neugierde ... -;)

Basel SBB benötigt keine Zulassung für Binnenverkehr.

ICETreffErfurt, Eisenach, Montag, 10.03.2025, 22:20 (vor 13 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von ICETreffErfurt, Montag, 10.03.2025, 22:21

Es gibt immer noch in den Vorschriften den Passus "nach besonderer Vereinbarung". So dürfen alle nicht für den österreichischen Binnenverkehr zugelassene Züge durchaus über die Grenze nach Salzburg Hbf fahren oder nicht für den schweizer Binnenverkehr zugelassene Züge bis Basel SBB. Gleiches gilt auch für bspw. die BR 612 bis ins tschechische Cheb.

Sie müssen nur über entsprechend dort verbaute Zugbeeinflussungssysteme verfügen und dürfen keine Lademaßüberschreitungen haben.

Stimmt nicht mehr

Twindexx, St. Gallen (CH), Montag, 10.03.2025, 22:50 (vor 13 Tagen) @ ICETreffErfurt

Hoi,

Es gibt immer noch in den Vorschriften den Passus "nach besonderer Vereinbarung". So dürfen alle nicht für den österreichischen Binnenverkehr zugelassene Züge durchaus über die Grenze nach Salzburg Hbf fahren oder nicht für den schweizer Binnenverkehr zugelassene Züge bis Basel SBB. Gleiches gilt auch für bspw. die BR 612 bis ins tschechische Cheb.

Sie müssen nur über entsprechend dort verbaute Zugbeeinflussungssysteme verfügen und dürfen keine Lademaßüberschreitungen haben.

Das stimmt nicht mehr. Es braucht heute in jedem Fall eine Betriebsgenehmigung des Infrastrukturbetreibers. Die BR 408 hat deshalb eine separate Abnahme von SBB Infrastruktur benötigt und auch der ICE L hat sich deshalb extra nach Basel SBB und Muttenz begeben müssen. Umgekehrt dürfen die SBB RABe 512 IR-Dosto auch noch immer nicht von Kreuzlingen nach Konstanz und über Thayngen nach Singen, es fehlt die Genehmigung von DB InfraGO. Besondere Vereinbarungen kennt die TSI nicht mehr und sind für Neufahrzeuge auch nicht mehr gültig.

Okay, etwas Neues gelernt. Danke.

ICETreffErfurt, Eisenach, Montag, 10.03.2025, 23:24 (vor 13 Tagen) @ Twindexx

- kein Text -

Twindexx macht sich die Welt...

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 11.03.2025, 09:05 (vor 12 Tagen) @ Twindexx
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 11.03.2025, 09:08

Das stimmt nicht mehr. Es braucht heute in jedem Fall eine Betriebsgenehmigung des Infrastrukturbetreibers. Die BR 408 hat deshalb eine separate Abnahme von SBB Infrastruktur benötigt und auch der ICE L hat sich deshalb extra nach Basel SBB und Muttenz begeben müssen. Umgekehrt dürfen die SBB RABe 512 IR-Dosto auch noch immer nicht von Kreuzlingen nach Konstanz und über Thayngen nach Singen, es fehlt die Genehmigung von DB InfraGO. Besondere Vereinbarungen kennt die TSI nicht mehr und sind für Neufahrzeuge auch nicht mehr gültig.

Die Abnahme durch den Infrastrukturbetreiber ist aber weder neu, noch ersetzt diese eine gültige Zulassung. Es kam ja schon öfters vor, dass Fahrzeuge zwar zugelassen waren, aber die Betriebsgenehmigung durch einen oder mehrere Infrastrukturbetreiber fehlte - und es gab schon vor 30 Jahren (Thema BR 152) Streitigkeiten, ob diese für Anschlussgrenzstrecken benötigt wird oder eben nicht.

Den Infrastrukturbetreibern steht es übrigens frei, die Genehmigungen nur für bestimmte Strecken auszustellen, es gibt haufenweise, auch nach TSI zugelassene Fahrzeuge, die zwar eine Betriebsgenehmigung von ProRail haben, diese aber auf die Strecke Staatsgrenze - Venlo begrenzt ist; selbiges gibts umgekehrt seitens DB InfraGO natürlich auch (dann natürlich mit Staatsgrenze - Bad Bentheim).

--
Weg mit dem 4744!

? Einsatz Tz BR 407

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 08.03.2025, 17:57 (vor 15 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 08.03.2025, 17:58

Hallo miteinander,

ich habe mich interessehalber einmal mit den vergangenen Leistungen der Tz BR 407 befasst. Dabei ist mir Folgendes aufgefallen:

Tz 701, 707, 710, 711 und 715 waren schon seit mindestens 3 Monaten nicht mehr in Frankreich.
Tz 710 "Ansbach" ist überhaupt letztmalig im November gefahren.
Zu Tz 715 finde ich überhaupt keine Informationen.

Ich weiß, dass Tz 711 ein neues ETCS-Fahrzeuggerät erhalten hat, mit dem er innerdeutsche ETCS-Strecken befahren kann, aber wohl noch nicht nach Frankreich darf.

Gibt es einen Grund, weshalb Tz 701 und 707 schon so lange nicht mehr im Ausland waren? Und ist bekannt, was mit Tz 710 und 715 los ist?

Danke für hilfreiche Antworten!

Irgendwann habe ich mal gelesen das die Frankreichzulassung nur am Leben gehalten wird wenn die Tz regelmäßig mindestens alle paar Tage (genau habe ich es nicht mehr im Kopf) nach Frankreich fahren, ansonsten sind da irgendwelche Überprüfungen fällig.

Eventuell hat man bestimmte Tz ausgewählt die einen sehr festen Umlauf nach Frankreich bilden und immer um Frankfurt eingesetzt werden damit der Frankreichverkehr stabil gehalten wird.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum