Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung (Aktueller Betrieb)

Mike65, Samstag, 08.03.2025, 10:39 (vor 11 Tagen)

Ein Bekannter kam wegen der gestrigen Sperrung der Rheintalstrecke ca. 70 Minuten zu spät. Als Grund gab die Bahn eine „behördliche Maßnahme“ an, laut Presse handelte es sich jedoch um einen Kurzschluss mit Kabelbrand, also eine klare Betriebsstörung. Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 08.03.2025, 10:56 (vor 11 Tagen) @ Mike65

Ein Bekannter kam wegen der gestrigen Sperrung der Rheintalstrecke ca. 70 Minuten zu spät. Als Grund gab die Bahn eine „behördliche Maßnahme“ an, laut Presse handelte es sich jedoch um einen Kurzschluss mit Kabelbrand, also eine klare Betriebsstörung. Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?

Die Begründungen kommen von DB InfraGO, und die haben mit FGR nichts zu tun, nur mit dem Anreizsystem.

Es war ein Unfall, wodurch wohl ein Feuer entstand,
aber dann hat die Bundespolizei die Unfallstelle übernommen, und wie zu lesen war durfte erst mal nicht gelöscht werden, und ab dem Zeitpunkt ist es eine Behördliche Maßnahme gewesen.
Evtl. ist man auch von einem Anschlag ausgegangen.

Einfach mal einreichen und schauen was passiert, dann kann man immer noch Widerspruch einlegen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Defekt an Eisenbahninfrastruktur

sflori, Samstag, 08.03.2025, 10:57 (vor 11 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von sflori, Samstag, 08.03.2025, 10:57

Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?

Rein rechtlich ist das hier ein techn. Defekt an Eisenbahninfrastruktur, der nicht durch Dritte absichtlich herbeigeführt wurde. Daher besteht auch ein Anspruch gem. Fahrgastrechten.

Also: guter Rat. ;)


Bye. Flo.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 08.03.2025, 13:06 (vor 11 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 08.03.2025, 13:10

Ein Bekannter kam wegen der gestrigen Sperrung der Rheintalstrecke ca. 70 Minuten zu spät. Als Grund gab die Bahn eine „behördliche Maßnahme“ an, laut Presse handelte es sich jedoch um einen Kurzschluss mit Kabelbrand, also eine klare Betriebsstörung. Ich habe ihm daher geraten, einen FGR-Antrag zu stellen. Versucht die Bahn sich durch Fehlinformationen um etwaige FGR- Ansprüche zu drücken?

Es gab wie hier zu lesen ist einen Kabelbrand https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?109,11067774

Jetzt stellt sich die Frage warum das als Behördliche Maßnahme bezeichnet wurde.

Denn korrekterweise sollte es dann heißen Feuerwehreinsatz an der Strecke mit der entsprechenden Begründung im Freitext.

Das die „Behörde“ (Polizei) bei Feuerwehreinsätzen auch anwesend ist, ist normal schließlich übernimmt sie den Fall zwecks Ermittlungen - ein normaler Vorgang.

Den Grund Behördliche Maßnahme sehe ich eher bei Bombendrohung oder Vandalismus.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

bahnfahrerofr., Samstag, 08.03.2025, 19:10 (vor 10 Tagen) @ Reservierungszettel

Mein Eindruck ist, dass behördliche Maßnahme überdurchschnittlich oft codiert wird. Dürfte in dem Fall somit auch zur Ablehnung führen. Sehe ich auch als nicht korrekt an, aber die Durchsetzung ist nervig.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 08.03.2025, 19:15 (vor 10 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Mein Eindruck ist, dass behördliche Maßnahme überdurchschnittlich oft codiert wird. Dürfte in dem Fall somit auch zur Ablehnung führen. Sehe ich auch als nicht korrekt an, aber die Durchsetzung ist nervig.

Wenn der Eintrag dann noch mit einem unkorrektem Text versehen ist wirst du nicht drumherumkommen Widerspruch einzulegen.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 08.03.2025, 19:27 (vor 10 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Mein Eindruck ist, dass behördliche Maßnahme überdurchschnittlich oft codiert wird. Dürfte in dem Fall somit auch zur Ablehnung führen. Sehe ich auch als nicht korrekt an, aber die Durchsetzung ist nervig.

Diese Codierungen macht DB InfraGO, und da sind auch gerne Fehler enthalten die die EVU auch berichten können, nur sind die dann in den Systemen schon weiter durch gelaufen.
Man kann vieles händisch berichten, aber aus Zeit Gründe unter bleibt es dann.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 08.03.2025, 19:32 (vor 10 Tagen) @ EK-Wagendienst

Mein Eindruck ist, dass behördliche Maßnahme überdurchschnittlich oft codiert wird. Dürfte in dem Fall somit auch zur Ablehnung führen. Sehe ich auch als nicht korrekt an, aber die Durchsetzung ist nervig.


Diese Codierungen macht DB InfraGO, und da sind auch gerne Fehler enthalten die die EVU auch berichten können, nur sind die dann in den Systemen schon weiter durch gelaufen.
Man kann vieles händisch berichten, aber aus Zeit Gründe unter bleibt es dann.

Der Klassiker sind Züge die nicht gefahren sind oder wo nur ein paar Halte entfallen - obwohl es eine Zugunterteilung gab und zwei Nummern nötig wären.

Bei solchen Fällen suche ich mir als BC 100 Inhaber von vornherein einfach einen anderen Zug weil der Fall höchstwahrscheinlich abgelehnt wird.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

EDO, Sonntag, 09.03.2025, 12:46 (vor 10 Tagen) @ Reservierungszettel

Verstehe ich das richtig? Du hattest mit dem ICE 12345 eine Verspätung von >60 Minuten, aber weil Du Probleme hinsichtlich Deiner - berechtigten - Fahrgastrechte-Ansprüche befürchtest, suchst Du Dir einen anderen ICE, der beispielsweise wegen einer Stellwerkstörung >60 min hatte und gibst dann an, Du seist mit dem ICE 54321 gefahren?

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

bahnfahrerofr., Sonntag, 09.03.2025, 13:45 (vor 10 Tagen) @ EDO

Die Vorgehensweise wäre zumindest nachvollziehbar.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 09.03.2025, 14:25 (vor 10 Tagen) @ EDO

Verstehe ich das richtig? Du hattest mit dem ICE 12345 eine Verspätung von >60 Minuten, aber weil Du Probleme hinsichtlich Deiner - berechtigten - Fahrgastrechte-Ansprüche befürchtest, suchst Du Dir einen anderen ICE, der beispielsweise wegen einer Stellwerkstörung >60 min hatte und gibst dann an, Du seist mit dem ICE 54321 gefahren?

Bei Fernzügen passieren solche Fehler in der Regel nicht.

Es ist eher ein Regio Problem zumindest in NRW ob auch andere Bundesländer betroffen sind weiß ich nicht genau.

Zwei Beispiele:

Es soll mit der S11 nach Dormagen gehen zwischen Neuss und Dormagen war Stellwerksstörung, S-Bahn endet in Neuss.

Im RIS wurde fälschlicherweise eingetragen das die Bahn Neuss-Dormagen ohne Halt fährt.

Ich habe ein FGR Formular eingereicht das ich mit dem Bus 875 gefahren bin.

Der Fall wurde abgelehnt - Verspätung am Ziel 0 Minuten, danke Regio NRW.

Weiteres Beispiel:

Mehrere S-Bahnen im Ausfall, statt den Ausfall auch einzutragen passierte nichts die Züge liefen pünktlich ohne Ist Daten durch.

Auch hier Fall abgelehnt, andere Leute haben es da natürlich nicht so einfach, der Gesunde Menschenverstand sagt wähle den Weg des geringsten Widerstands und das ist nun mal ein anderer Zug.

Behördliche Maßnahme vs. Betriebsstörung

Swikel161, Sonntag, 09.03.2025, 17:08 (vor 9 Tagen) @ Mike65

Wird abgelehnt werden. Beispiel Fulda (Zugkollision mit eigenem Bahnwagen vor paar Monaten) wurde auf Behördliche Maßnahme 3x verwiesen, hatte dann kein Bock wegen 10€ noch mehr Zeit zu verschwenden.

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