Platzreservierung bei Fahrtausfall (Allgemeines Forum)
Bergsteiger, Mittwoch, 26.02.2025, 22:31 (vor 22 Tagen)
Hallo, bestimmt ist das Thema schon oft bearbeitet worden, aber ich finde es nicht. Wieder einmal fällt eine Verbindung aus. Bei der Alternative fehlt nun meine Platzreservierung. Ich finde nur den Hinweis hierzu würde ich Informationen im Ticket oder der Reservierungsbestätigung sehen. Dort finde in natürlich nur die Reservierung zur ursprünglichen Fahrt!
Meine Bitte, wo kann ich hierzu Informationen aufrufen?
Freundliche Grüße, Bergsteiger
Platzreservierung bei Fahrtausfall
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 26.02.2025, 22:42 (vor 22 Tagen) @ Bergsteiger
Hallo, bestimmt ist das Thema schon oft bearbeitet worden, aber ich finde es nicht. Wieder einmal fällt eine Verbindung aus. Bei der Alternative fehlt nun meine Platzreservierung. Ich finde nur den Hinweis hierzu würde ich Informationen im Ticket oder der Reservierungsbestätigung sehen. Dort finde in natürlich nur die Reservierung zur ursprünglichen Fahrt!
Meine Bitte, wo kann ich hierzu Informationen aufrufen?
Freundliche Grüße, Bergsteiger
Wenn du für die neue Verbindung eine Reservierung möchtest ist es so das du eine Neue Reservierung Buchst und die alte im Nachgang erstatten lässt.
Automatisch wird dir die Reservierung nicht zugewiesen.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2025, 22:43 (vor 22 Tagen) @ Reservierungszettel
Wenn du für die neue Verbindung eine Reservierung möchtest ist es so das du eine Neue Reservierung Buchst und die alte im Nachgang erstatten lässt.
Alternativ ist natürlich auch ein Umtausch möglich. Da der Beförderer aber ja nicht weiß, welche Verbindung du jetzt nehmen möchtest, ist ein automatischer Umtausch schon praktisch gar nicht möglich.
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Weg mit dem 4744!
Platzreservierung bei Fahrtausfall
VT642, Mittwoch, 26.02.2025, 23:06 (vor 22 Tagen) @ JeDi
Früher konnte man einmalig die Umbuchung selbst vornehmen...aber angeblich wurde das ja mangels Nutzung eingestellt.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2025, 23:09 (vor 22 Tagen) @ VT642
Früher konnte man einmalig die Umbuchung selbst vornehmen...aber angeblich wurde das ja mangels Nutzung eingestellt.
Nein, für die Umbuchung nach Fahrtausfall musstest du stets zum Schalter.
Was selbstbedient ging war die seinerzeit mögliche tarifliche einmalige Umbuchung.
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Platzreservierung bei Fahrtausfall
VT642, Mittwoch, 26.02.2025, 23:12 (vor 22 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von VT642, Mittwoch, 26.02.2025, 23:13
Früher konnte man einmalig die Umbuchung selbst vornehmen...aber angeblich wurde das ja mangels Nutzung eingestellt.
Nein, für die Umbuchung nach Fahrtausfall musstest du stets zum Schalter.Was selbstbedient ging war die seinerzeit mögliche tarifliche einmalige Umbuchung.
Nein, musste man nicht. Die einmalige Umbuchung konnte auch nach der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden - war also ersichtlich, dass die gebuchte Verbindung ausfällt, konnte das problemlos selbst umgebucht werden. Meines Wissens konnte sogar nach der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit noch umgebucht werden, selbst kurzfristige Ausfälle stellten somit kein Ausschlusskriterium für die selbstständige Umbuchung dar.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2025, 00:01 (vor 22 Tagen) @ VT642
Nein, musste man nicht. Die einmalige Umbuchung konnte auch nach der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden - war also ersichtlich, dass die gebuchte Verbindung ausfällt, konnte das problemlos selbst umgebucht werden. Meines Wissens konnte sogar nach der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit noch umgebucht werden, selbst kurzfristige Ausfälle stellten somit kein Ausschlusskriterium für die selbstständige Umbuchung dar.
Ja, eben die tariflich einmalig kostenlose Umbuchung bis 23:59 am ersten Geltungstag der Reservierung.
Diese stand dir zusätzlich (!) zum Umtausch der Reservierung bei bahnverschuldeter Nichtnutzung zu und wurde abgeschafft. Das sind zwei Fälle, die absolut nichts miteinander zu tun haben.
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Platzreservierung bei Fahrtausfall
Junior, Donnerstag, 27.02.2025, 07:00 (vor 22 Tagen) @ JeDi
Nein, musste man nicht. Die einmalige Umbuchung konnte auch nach der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden - war also ersichtlich, dass die gebuchte Verbindung ausfällt, konnte das problemlos selbst umgebucht werden. Meines Wissens konnte sogar nach der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit noch umgebucht werden, selbst kurzfristige Ausfälle stellten somit kein Ausschlusskriterium für die selbstständige Umbuchung dar.
Ja, eben die tariflich einmalig kostenlose Umbuchung bis 23:59 am ersten Geltungstag der Reservierung.Diese stand dir zusätzlich (!) zum Umtausch der Reservierung bei bahnverschuldeter Nichtnutzung zu und wurde abgeschafft. Das sind zwei Fälle, die absolut nichts miteinander zu tun haben.
Dennoch konnte man diese Möglichkeit ja auch für eben so einen Fall nutzen.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
VT642, Donnerstag, 27.02.2025, 07:01 (vor 22 Tagen) @ JeDi
Formal mag die Sichtweise so stimmen. Praktisch ist es aber so, dass wohl etliche Kunden keine Lust/Zeit/Möglichkeit haben, ein Reisezentrum zur Umbuchung zu besuchen und daher auf eine ebensolche verzichten in der Hoffnung, freie Sitzplätze in der Alternative zu finden. Durch die Online-Umbuchung war es deutlich einfacher, bei Ausfall/Änderung die Reservierung zu ändern. Daher halte ich die Abschaffung weiterhin für eine Verschlechterung.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
Bergsteiger, Donnerstag, 27.02.2025, 09:30 (vor 22 Tagen) @ VT642
Guten Morgen, da ich soviel Erklärungen bekommen habe, hier vielleicht noch ein paar Einzelheiten. Es handelt sich um eine Fahrt von Bönen nach Wismar am 27. 4. um 7.49 Uhr und zurück am 4. 5 um 12.24 Uhr. Beide Fahrten wurden von der Bahn becancelt und eine Alternative angeboten, die angenommen habe. Hin nun um 9:25 und zurück um 12:24. Bei der Rückfahrt habe ich gleichzeitig eine Platzreservierung erhalten. Bei der Hinfahrt nicht. Da obige Frage an die werte Gemeinschaft. Beste Grüße, Bergsteiger
Platzreservierung bei Fahrtausfall
Linux, Mannheim, Donnerstag, 27.02.2025, 09:35 (vor 22 Tagen) @ Bergsteiger
Das heißt, du hast aktiv im Navigator oder auf der Webseite auf eine Schaltfläche geklickt, um eine andere Verbindung verbindlich zu wählen (und damit hast du auch, zumindest für eine Richtung, eine entgeltfreie Reservierung erhalten?
Platzreservierung bei Fahrtausfall
Bergsteiger, Donnerstag, 27.02.2025, 09:54 (vor 21 Tagen) @ Linux
So ist es. Für die Rückfahrt. Hin wurde mir nur die Verbindung über Berlin angeboten.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
VT642, Donnerstag, 27.02.2025, 09:55 (vor 21 Tagen) @ Bergsteiger
Interessant, dass das mittlerweile funktioniert. Mir bekannt ist nur die Funktion, bei Fahrzeugtausch automatisch eine neue Reservierung zu erhalten.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2025, 09:33 (vor 22 Tagen) @ VT642
Daher halte ich die Abschaffung weiterhin für eine Verschlechterung.
Das habe ich nie bestritten. Nichtsdestotrotz hat sich der vorgesehene Weg für einen Reservierungsumtausch bei bahnverschuldet nicht-nutzbaren Plätzen weder mit der Einführung, noch mit der Abschaffung der tariflichen Umreservierung geändert.
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Platzreservierung bei Fahrtausfall
zettelbox, Donnerstag, 27.02.2025, 09:26 (vor 22 Tagen) @ JeDi
Was selbstbedient ging war die seinerzeit mögliche tarifliche einmalige Umbuchung.
Ich mag hier etwas zu digital und vereinfacht denken - aber einerseits verstehe ich überhaupt die Abschaffung nicht, und zudem verstehe ich die Beschränkung auf "einmalig" nicht. Das macht alles Sinn, sobald irgendein manueller Prozess dahinter steht, wie Reservierungskarten stecken. Aber in voll digitalisierten Prozessen ist es doch egal, wie oft der Kunde seine Reservierung umbucht, nach der einmaligen Implementierung in Software (DB Navigator und Platzanzeige im Zug) verursacht die einzelne Umbuchung ja keinen Mehraufwand, und für den Nutzer ist das eine erhebliche Aufwertung der Platzreservierung (die ja mit über 5 Euro nicht ganz günstig ist).
Natürlich muss man Missbrauchsoptionen minimieren - die Strecke muss gleich bleiben und zeitlich muss es auf den ursprünglich geplanten Geltungstag beschränkt bleiben, um Mehrfachnutzung auszuschließen.
Platzreservierung bei Fahrtausfall
VT642, Donnerstag, 27.02.2025, 09:50 (vor 21 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 27.02.2025, 09:54
Daher buche ich Reservierungen, sofern die Reisekette nur einen Zug umfasst, bei der Ceske Drahy. Bis 15min vor Abfahrt Storno kostenfrei. Die Beschränkung kostenfreier Umbuchungen auf DB Reisezentren, von denen es immer weniger gibt und deren Öffnungszeiten immer kürzer werden, halte ich für nicht wirklich zukunftsweisenden. Und ja, ich weiß, dass man selbst neu buchen und dann hinterher FGR einreichen kann.
Umreservierung
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 27.02.2025, 16:00 (vor 21 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von JoeO, Donnerstag, 27.02.2025, 16:03
Natürlich muss man Missbrauchsoptionen minimieren - die Strecke muss gleich bleiben und zeitlich muss es auf den ursprünglich geplanten Geltungstag beschränkt bleiben, um Mehrfachnutzung auszuschließen.
Das alles war bei der zeitweise mal eingeführten einmaligen Änderung der Reservierung nicht gegeben. Es ging auch:
- anderer Zug
- andere Klasse
- anderes Datum
- andere Strecke.
So funktionierte folgendes:
1.) einen Flexpreis 1.Klasse von Hamburg nach Kiel (mit kostenloser Reservierung) für Dienstag zu kaufen.
2.) einen (Super)sparpreis 2. Klasse München-Berlin für Freitag zu kaufen.
3.) die Sitzplatzreservierung (1.Kl. Hamburg-Kiel Di.) kostenfrei in eine Reservierung (2.Kl. München-Berlin Fr.) umzutauschen.
4.) das Flexpreisticket kostenfrei wieder zu stornieren.
Solange die Umbuchung der Reservierung vor der Stornierung des Flexpreistickets erfolgte, blieb die Reservierung gültig und erhalten.
Im Navigator (oder als PDF-Ausdruck) hatte man dann einen (Super)sparpreis 2. Klasse und eine getrennte kostenlose Resevierung München-Berlin für den Zug am Freitag.
Sicher hätte man den Prozess missbrauchssicherer gestalten können, mit einer kostenpflichtigen Neubuchung und einer Erstattung des Preises für die nicht nutzbare Fahrt hat man aber maximale Sicherheit und volle Flexibilität. Gleichzeitig bleibt die Umreservierung auch auf die durch Bahnverschulden entstandenen Fahrtänderungen begrenzt. Das war wohl die Absicht dahinter, die Möglichkeit der Umreservierung wieder abzuschaffen. Allzulange bestand diese Möglichkeit ja nicht.
Fälle der Mehrfachnutzung kamen zwar vor, spielten aber nicht so die Rolle. Kam es tatsächlich mal vor, das zwei Reisende mit Reservierung sich um einen Platz stritten, dann entschied das Zugpersonal normalerweise, dass die zuletzt gebuchte Reservierung gültig sei. Die Buchung wäre ja nicht möglich gewesen wenn die andere (ältere) nicht vorher storniert (umgebucht) wurde.
Kein Missbrauch
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2025, 16:47 (vor 21 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 27.02.2025, 16:48
Sicher hätte man den Prozess missbrauchssicherer gestalten können
Welchen Missbrauch siehst du hier? Das Prozedere war gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig. Reservierungen durften genau einmal ohne Angabe von Gründen umgebucht werden, und die Reservierung war stets komplett unabhängig von der Fahrkarte. Außer irgendwann bei Onlinetickets.
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Weg mit dem 4744!
Nicht zulässig
JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 27.02.2025, 20:17 (vor 21 Tagen) @ JeDi
Welchen Missbrauch siehst du hier? Das Prozedere war gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig. Reservierungen durften genau einmal ohne Angabe von Gründen umgebucht werden, und die Reservierung war stets komplett unabhängig von der Fahrkarte. Außer irgendwann bei Onlinetickets.
Das Prozedere war möglich aber nirgendwo in den Beförderungsbedingungen zulässig.
Nach den Beförderungsbedingungen war eine Reservierung in der 1. Klasse bei gleichzeitigem Fahrkartenkauf kostenfrei, gleichzeitig war eine Reservierung in der 2. Klasse grundsätzlich kostenpflichtig (4,50 EUR damals ?).
Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch zulässig. "gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig" schon überhaupt nicht.
Die Bahn kannte diese Möglichkeit, denn genau darauf wurde ich damals (ich beantwortete in der ehemaligen Kundencommunity der DB Fragen von Reisenden) intern (von einer Fachabteilung oder dem Social-Media-Team) von der Bahn hingewiesen.
Ich konnte tatsächlich nicht fassen, dass es funktionieren sollte und habe es selbst ausprobiert. Es ging!
Nicht zulässig
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 27.02.2025, 21:33 (vor 21 Tagen) @ JoeO
Welchen Missbrauch siehst du hier? Das Prozedere war gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig. Reservierungen durften genau einmal ohne Angabe von Gründen umgebucht werden, und die Reservierung war stets komplett unabhängig von der Fahrkarte. Außer irgendwann bei Onlinetickets.
Das Prozedere war möglich aber nirgendwo in den Beförderungsbedingungen zulässig.Nach den Beförderungsbedingungen war eine Reservierung in der 1. Klasse bei gleichzeitigem Fahrkartenkauf kostenfrei, gleichzeitig war eine Reservierung in der 2. Klasse grundsätzlich kostenpflichtig (4,50 EUR damals ?).
Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch zulässig. "gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig" schon überhaupt nicht.
Die Bahn kannte diese Möglichkeit, denn genau darauf wurde ich damals (ich beantwortete in der ehemaligen Kundencommunity der DB Fragen von Reisenden) intern (von einer Fachabteilung oder dem Social-Media-Team) von der Bahn hingewiesen.
Ich konnte tatsächlich nicht fassen, dass es funktionieren sollte und habe es selbst ausprobiert. Es ging!
Bis vor einiger Zeit war es auch möglich einen kostenlosen Flexpreis Europa zu generieren und dazu eine ebenfalls kostenlose Reservierung zu Erhalten.
Das war sicher auch nicht so gewollt und würde ich auch als Missbrauch ablegen.
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2025, 23:19 (vor 21 Tagen) @ JoeO
Nach den Beförderungsbedingungen war eine Reservierung in der 1. Klasse bei gleichzeitigem Fahrkartenkauf kostenfrei, gleichzeitig war eine Reservierung in der 2. Klasse grundsätzlich kostenpflichtig (4,50 EUR damals ?).
Und diese Reservierung war aber genau einmal umreservier-, aber nicht stornierbar. Der Flexpreis 1. Klasse war dagegen stornier-, aber nicht Umtauschbar. Ich sehe dein Problem grade nicht?
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Nicht zulässig
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 27.02.2025, 23:44 (vor 21 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 27.02.2025, 23:44
Nach den Beförderungsbedingungen war eine Reservierung in der 1. Klasse bei gleichzeitigem Fahrkartenkauf kostenfrei, gleichzeitig war eine Reservierung in der 2. Klasse grundsätzlich kostenpflichtig (4,50 EUR damals ?).
Und diese Reservierung war aber genau einmal umreservier-, aber nicht stornierbar. Der Flexpreis 1. Klasse war dagegen stornier-, aber nicht Umtauschbar. Ich sehe dein Problem grade nicht?
Problem: Unberechtigt eine kostenlose Reservierung erhalten, hätte man auch damals schon unterbinden können indem sie nur für die Gleiche Klasse und Strecke umreservierbar ist.
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2025, 23:48 (vor 21 Tagen) @ Reservierungszettel
Nach den Beförderungsbedingungen war eine Reservierung in der 1. Klasse bei gleichzeitigem Fahrkartenkauf kostenfrei, gleichzeitig war eine Reservierung in der 2. Klasse grundsätzlich kostenpflichtig (4,50 EUR damals ?).
Und diese Reservierung war aber genau einmal umreservier-, aber nicht stornierbar. Der Flexpreis 1. Klasse war dagegen stornier-, aber nicht Umtauschbar. Ich sehe dein Problem grade nicht?
Problem: Unberechtigt eine kostenlose Reservierung erhalten, hätte man auch damals schon unterbinden können indem sie nur für die Gleiche Klasse und Strecke umreservierbar ist.
Tariflich waren Reservierungen auch in eine andere Klasse und auch in eine andere Strecke änderbar - ging ja auch umgekehrt, indem man die billigere Zweitklassreservierung in eine teure Erstklassreservierung umreserviert hat. Ja, das hätte man ändern können, wenn man gewollt hätte. Nein, davon werden solche Aktionen nicht Missbräuchlich.
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Nicht zulässig
JoeO, Braunschweig, Freitag, 28.02.2025, 02:19 (vor 21 Tagen) @ JeDi
Tariflich waren Reservierungen auch in eine andere Klasse und auch in eine andere Strecke änderbar - ging ja auch umgekehrt, indem man die billigere Zweitklassreservierung in eine teure Erstklassreservierung umreserviert hat. Ja, das hätte man ändern können, wenn man gewollt hätte. Nein, davon werden solche Aktionen nicht Missbräuchlich.
Es ging doch vor allem, das man sich mit einer "Luftbuchung" 1. Klasse Flexpreis eine kostenlose Reservierung "erschlichen hat, die dann (andere Strecke, anderer Tag) in eine Reservierung 2. Klasse getauscht wurde. Da nach dem Tausch das 1. Klasse-Ticket storniert wurde (das ging so schnell, dass da noch keinerlei Abbuchung rausging) blieb ein kostenloses 2. Klasse Ticket übrig.
Es ging nicht darum eine "billige" Reservierung in eine "teure" umzutauschen, es ging darum, dass man jede Reservierung für die 2. Klasse kostenlos buchen konnte.
Nicht zulässig
südkreuz, Freitag, 28.02.2025, 08:04 (vor 21 Tagen) @ JoeO
Und da sieht man wieder mal: Geschimpft wird auf den Anbieter, aber schuld ist die kriminelle Energie einiger, die dann am lautesten schimpfen.
Ist nicht so selten.
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 09:02 (vor 21 Tagen) @ südkreuz
Und da sieht man wieder mal: Geschimpft wird auf den Anbieter, aber schuld ist die kriminelle Energie einiger, die dann am lautesten schimpfen.
Ist nicht so selten.
Was soll daran kriminell zu sein, Angebote wie vom Anbieter selbst zugelassen (wenn auch vielleicht nicht intendiert) zu nutzen?
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Weg mit dem 4744!
Nicht zulässig
südkreuz, Freitag, 28.02.2025, 09:42 (vor 20 Tagen) @ JeDi
Nicht die Tat ist kriminell. Aber auf diese Tour LÜcken zum eigenen Vorteil zu nutzen führt eben zu Regulierung. Das ist abseits der Bahn auch so, da werden mit größter Phantasie Gesetzeslücken genutzt - im Bewusstsein dessen, dass man sich gemeinschädlich und asozial verhält - und wenn dann reagiert werden muss, wird auf die Gesetzesflut und die Bürokratie geschimpft. Insofern ist das Forum ein Abbild der Gesellschaft.
Leute, die immer auf der Suche sind, wie sie den eigenen Vorteil auf Kosten anderer maximieren können, sind eben keine Vorbilder. Ich persönlich vermute immer, dass dann auch die Grenze zum Kriminellen im Zweifel nicht so richtig wahrgenommen wird (nicht in diesem Beispiel). Aber das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.
+ 1
Garfield_1905, Freitag, 28.02.2025, 09:49 (vor 20 Tagen) @ südkreuz
- kein Text -
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 11:13 (vor 20 Tagen) @ südkreuz
bearbeitet von JeDi, Freitag, 28.02.2025, 11:14
Nicht die Tat ist kriminell. Aber auf diese Tour LÜcken zum eigenen Vorteil zu nutzen führt eben zu Regulierung.
Nochmal: Die DB hat sich diese Regeln genau so selbst gegeben. Ich kann nichts verwerfliches daran finden, diese Regeln dann auch zu nutzen. Es handelt sich eben NICHT um eine Lücke, das wäre es, wenn die Umreservierung z.B. von der 2. in die 1. Klasse im Tarif ausgeschlossen, aber technisch möglich gewesen wäre.
Etwas anderes ist das freilich bei den hier gerne kolportierten echten "Lücken im System", die aber eindeutig nicht legal sind, zum Beispiel das Sammeln von Bonuspunkten für nicht-eigene Reisen oder auch das nutzen von Schwerbehindertenreservierungen ohne entsprechende Berechtigung. Das ist beides tatsächlich nicht legal, wenn auch im Zweifel technisch möglich und/oder nicht nachweisbar.
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Nicht zulässig
JoeO, Braunschweig, Freitag, 28.02.2025, 15:39 (vor 20 Tagen) @ JeDi
JeDi schrieb:
Was soll daran kriminell zu sein, Angebote wie vom Anbieter selbst zugelassen (wenn auch vielleicht nicht intendiert) zu nutzen?
Es wird eine Leistung in der Absicht erschlichen, das Entgelt nicht zu entrichten.
Im StGB § 265a wird zwar nur die Beförderung und nicht die Reservierung erwähnt, aber Grundsätzlich kann die Ausnutzung angebotener technischer Mittel mit dem Zweck ein Entgelt nicht oder nicht in der vergesehenen Höhe zu entrichten, durchaus strafbar sein.
Das erschreckende ist, dass die Frage "Was soll daran kriminell zu sein?", für das Umgehen der Bezahlung einer kostenpflichtigen Leistung hier von einer naiven Ernsthaftigkeit geprägt zu sein scheint.
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 22:37 (vor 20 Tagen) @ JoeO
Es wird eine Leistung in der Absicht erschlichen, das Entgelt nicht zu entrichten.
Es wird das tarifgemäße Entgelt für eine integrierte Sitzplatzreservierung entrichtet, diese wird - ebenfalls tarifgemäß - umreserviert.
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Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 09:01 (vor 21 Tagen) @ JoeO
Tariflich waren Reservierungen auch in eine andere Klasse und auch in eine andere Strecke änderbar - ging ja auch umgekehrt, indem man die billigere Zweitklassreservierung in eine teure Erstklassreservierung umreserviert hat. Ja, das hätte man ändern können, wenn man gewollt hätte. Nein, davon werden solche Aktionen nicht Missbräuchlich.
Es ging doch vor allem, das man sich mit einer "Luftbuchung" 1. Klasse Flexpreis eine kostenlose Reservierung "erschlichen hat, die dann (andere Strecke, anderer Tag) in eine Reservierung 2. Klasse getauscht wurde. Da nach dem Tausch das 1. Klasse-Ticket storniert wurde (das ging so schnell, dass da noch keinerlei Abbuchung rausging) blieb ein kostenloses 2. Klasse Ticket übrig.Es ging nicht darum eine "billige" Reservierung in eine "teure" umzutauschen, es ging darum, dass man jede Reservierung für die 2. Klasse kostenlos buchen konnte.
Ja und? Das war so alles, wie bereits erklärt, zulässig.
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Nicht zulässig
JoeO, Braunschweig, Freitag, 28.02.2025, 02:10 (vor 21 Tagen) @ JeDi
Und diese Reservierung war aber genau einmal umreservier-, aber nicht stornierbar. Der Flexpreis 1. Klasse war dagegen stornier-, aber nicht Umtauschbar. Ich sehe dein Problem grade nicht?
Das Problem war, dass jeder (der das Prozedere kannte) sich zu jedem (Super)sparpreisticket 2. Klasse eine kostenfreie Reservierung dazubuchen konnte. Das war technisch möglich, eine kostenfreie Reservierung zu jedem 2. Klasse Ticket aber in den Beförderungsbedingungen nicht vorgesehen.
Wahrscheinlich ist diese Möglichkeit so populär geworden, dass etliche Reisende in der 2. Klasse dann grundsätzlich auch mit kostenfreien Reservierungen unterwegs waren, für die sie nach den Beförderungsbedingungen aber 4,50 EUR hätten zahlen sollen.
Wiklich "zulässig" war das nicht und weil die Bahn zumindest in der 2. Wagenklasse gerne die Reservierungsgebühr haben wollte, hat sie dieses (länger bekannte) Schlupfloch verschlossen.
Rechtlich dürfte dieses Umgehen der Reservierungsgebühr durch Reisende schon etwas von "Leistungserschleichung" haben!
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 09:06 (vor 21 Tagen) @ JoeO
Und diese Reservierung war aber genau einmal umreservier-, aber nicht stornierbar. Der Flexpreis 1. Klasse war dagegen stornier-, aber nicht Umtauschbar. Ich sehe dein Problem grade nicht?
Das Problem war, dass jeder (der das Prozedere kannte) sich zu jedem (Super)sparpreisticket 2. Klasse eine kostenfreie Reservierung dazubuchen konnte. Das war technisch möglich, eine kostenfreie Reservierung zu jedem 2. Klasse Ticket aber in den Beförderungsbedingungen nicht vorgesehen.
Wie konnte man denn zu einem Supersparpreis der zweiten Klasse eine kostenlose Reservierung erhalten? Nochmal: Im von dir beschriebenen Fall bekommt man eine inkludierte (nicht kostenlose - die Preise wurden ja um das Reservierungsentgelt erhöht), nicht stornierbare (aber umbuchbare) Reservierung der ersten Klasse. Das hat die DB bewusst genau so umgesetzt. Man hätte - wenn das nicht gewollt gewesen wäre - viele Regelungen finden können um das zu verbieten. Hat man aber nicht.
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Weg mit dem 4744!
Nicht zulässig
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 28.02.2025, 10:50 (vor 20 Tagen) @ JeDi
Und diese Reservierung war aber genau einmal umreservier-, aber nicht stornierbar. Der Flexpreis 1. Klasse war dagegen stornier-, aber nicht Umtauschbar. Ich sehe dein Problem grade nicht?
Das Problem war, dass jeder (der das Prozedere kannte) sich zu jedem (Super)sparpreisticket 2. Klasse eine kostenfreie Reservierung dazubuchen konnte. Das war technisch möglich, eine kostenfreie Reservierung zu jedem 2. Klasse Ticket aber in den Beförderungsbedingungen nicht vorgesehen.
Wie konnte man denn zu einem Supersparpreis der zweiten Klasse eine kostenlose Reservierung erhalten? Nochmal: Im von dir beschriebenen Fall bekommt man eine inkludierte (nicht kostenlose - die Preise wurden ja um das Reservierungsentgelt erhöht), nicht stornierbare (aber umbuchbare) Reservierung der ersten Klasse. Das hat die DB bewusst genau so umgesetzt. Man hätte - wenn das nicht gewollt gewesen wäre - viele Regelungen finden können um das zu verbieten. Hat man aber nicht.
Wie wäre es wenn du dir das ganze nochmal durchliest, Kurzfassung:
- 1. Klasse Flexticket mit Reservierung buchen
- 2. Klasse Sparpreis buchen
- 1. Klasse Reservierung auf deine zuletzt gebuchte Verbindung umbuchen.
- 1. Klasse Flexticket stornieren.
Ergebnis Sparpreis 2. Klasse mit kostenloser Reservierung.
Genau das gleiche Ergebnis gab es auch bei meinem beschriebenen Prozedere und ja ich habe damit etliche Reservierungen generiert.
Nicht zulässig
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 11:11 (vor 20 Tagen) @ Reservierungszettel
Ergebnis Sparpreis 2. Klasse mit kostenloser Reservierung.
Nein, die Reservierung wurde ja eben nicht mit dem Sparpreis ausgegeben - das Ergebnis ist freilich das gleiche, aber dementsprechend im Tarif nicht geregelt.
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Paragraphenreiterei?
zettelbox, Freitag, 28.02.2025, 12:27 (vor 20 Tagen) @ JeDi
Es ist doch aus heutiger Sicht völlig hinfällig, ob das ein Missbrauch im engeren Sinne war oder nicht - es dürfte klar sein, dass dies am intendierten Zweck der Umreservierung vorbei geht, wenn man mit "Trickserei" (oder nennt es "geschicktes Buchen", mir egal) eine Leistung erhält, die eigentlich kostenpflichtig ist.
Was ich nicht verstehe: Das hätte die Bahn durch Anpassung des Buchungssystems doch einfach unterbinden können. Weder das Wechseln der Wagenklasse, noch das Ändern der Strecke, noch das Ändern des Reisedatums treffen wirklich das Bedürfnis des Umreservierens aus Fahrgastsicht. Ich möchte bei meinem Flexpreisticket einfach bei Wahl eines anderen Zuges auch die Reservierung umbuchen können (sofern verfügbar).
Dass ich meine bestehende Reservierung nicht auf eine andere Strecke an einem anderen Datum in einer anderen Wagenklasse umbuchen kann, sagt mir eigentlich mein gesunder Menschenverstand, und das sollte technisch auch nicht möglich sein.
Paragraphenreiterei?
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 28.02.2025, 12:42 (vor 20 Tagen) @ zettelbox
Es ist doch aus heutiger Sicht völlig hinfällig, ob das ein Missbrauch im engeren Sinne war oder nicht - es dürfte klar sein, dass dies am intendierten Zweck der Umreservierung vorbei geht, wenn man mit "Trickserei" (oder nennt es "geschicktes Buchen", mir egal) eine Leistung erhält, die eigentlich kostenpflichtig ist.
Was ich nicht verstehe: Das hätte die Bahn durch Anpassung des Buchungssystems doch einfach unterbinden können. Weder das Wechseln der Wagenklasse, noch das Ändern der Strecke, noch das Ändern des Reisedatums treffen wirklich das Bedürfnis des Umreservierens aus Fahrgastsicht. Ich möchte bei meinem Flexpreisticket einfach bei Wahl eines anderen Zuges auch die Reservierung umbuchen können (sofern verfügbar).
Dass ich meine bestehende Reservierung nicht auf eine andere Strecke an einem anderen Datum in einer anderen Wagenklasse umbuchen kann, sagt mir eigentlich mein gesunder Menschenverstand, und das sollte technisch auch nicht möglich sein.
Da aber inzwischen die Fahrkarten dann bis zu ein Jahr später genutzt werden kann, ist da schon wieder ein Problem, hinzu kommt, das sich die Strecke ändern kann, wenn man z.B. einmal umsteigen muss, auch wenn die Strecke frei bleibt.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Paragraphenreiterei?
zettelbox, Freitag, 28.02.2025, 14:23 (vor 20 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von zettelbox, Freitag, 28.02.2025, 14:24
Da aber inzwischen die Fahrkarten dann bis zu ein Jahr später genutzt werden kann, ist da schon wieder ein Problem, hinzu kommt, das sich die Strecke ändern kann, wenn man z.B. einmal umsteigen muss, auch wenn die Strecke frei bleibt.
Man muss nicht alles als Problem ansehen, weil irgendeine Sonderkonstellation nicht automatisiert möglich ist.
Gegenüber der aktuellen Situation hätte eine vom Fahrgast selbst per App durchzuführende Umbuchbarkeit am selben Geltungstag und auf derselben Strecke (auch mit anderen Verbindungen, man kann ja einfach identischer Start- und Zielbahnhof zur Voraussetzung machen) und in derselben Wagenklasse und nur vor Beginn der gebuchten Reservierung offensichtlich Vorteile, weil dies derzeit nicht möglich ist. Ich rede hier nicht allein von Fahrgastrechtefällen, sondern ganz allgemein als modernes Serviceangebot. Dies war vor 30 Jahren nicht denkbar, als Reservierungszettel gesteckt wurden, aber mit moderner Technik sollte das doch kein Problem mehr sein.
Wenn immer aus Bahnverschulden ich die Reise an einem anderen Tag, mit einem anderen Endbahnhof oder sonstwie antreten muss, bleibt ja als Fall Back Option weiterhin die Neubuchung und Erstattung über die FGR. Das geht dann aber nicht nach Belieben, sondern nur einem FGR-Fall.
Paragraphenreiterei?
JoeO, Braunschweig, Freitag, 28.02.2025, 16:19 (vor 20 Tagen) @ zettelbox
Dass ich meine bestehende Reservierung nicht auf eine andere Strecke an einem anderen Datum in einer anderen Wagenklasse umbuchen kann, sagt mir eigentlich mein gesunder Menschenverstand, und das sollte technisch auch nicht möglich sein.
Ein anderes Datum hat damals duchaus Sinn gemacht. Reservierungen werden ja häufig zusammen mit einem Ticket gebucht. Musste man seine Fahrt verschieben, so konnte man die Reservierung trotzdem später noch nutzen.
Vor dem D-Ticket bin ich ca. an 60 Tagen im Jahr mit dem Sparpreisticket unterwegs gewesen. Start und Ziel war jeweils eine Großstadt mit City-Ticket. Straßenbahnfahrt vom und zum Bahnhof hätte fast soviel gekostet, wie der Mehrpreis SSP zu SP, deshalb nutzte ich nur stornierbare Tickets. Kam bei einer Fahrt etwas dazwischen, konnte ich meine Reservierung z.B. aufs nächste Wochenende umbuchen, danach mein Sparpreisticket stornieren und fürs nächste WE neu buchen.
Auch dafür war die Umbuchung gedacht.
Das Problem war tatsächlich, das bei der Umbuchung auch ein Klassenwechsel möglich war. Damit konnte man die Reservierung zunächst kostenfrei mit einem 1. Klasse Ticket erwerben und dann in ein (eigentlich kostenpflichtiges) Ticket für die 2. Wagenklasse umtauschen. Ein klassengleicher Umtausch hätte zumindest dazu geführt, das jedes kostenpflichtige Ticket tatsächlich auch bezahlt worden wäre.
Da inzwischen aber die Bahn aber um jede Einnahme ringt um die drohende Zahlungsunfähigkeit hinauszuzögern, sind zusätzliche Reservierungseinnahmen ja ein Mittel zum Zweck etwas Geld in die leeren Kassen zu spülen.
Paragraphenreiterei?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 22:49 (vor 20 Tagen) @ JoeO
Kam bei einer Fahrt etwas dazwischen, konnte ich meine Reservierung z.B. aufs nächste Wochenende umbuchen, danach mein Sparpreisticket stornieren und fürs nächste WE neu buchen.
Auch dafür war die Umbuchung gedacht.
Sicher, dass das wirklich so gedacht war? Meines Wissens war die Umreservierung vor allem für Flexpreis-Nutzende gedacht, die halt auf den Zug später oder am nächsten Tag umbuchen wollten. Die 30 Tage Frist habe ich nie so wirklich verstanden.
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Weg mit dem 4744!
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JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 22:40 (vor 20 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von JeDi, Freitag, 28.02.2025, 22:41
Es ist doch aus heutiger Sicht völlig hinfällig, ob das ein Missbrauch im engeren Sinne war oder nicht - es dürfte klar sein, dass dies am intendierten Zweck der Umreservierung vorbei geht, wenn man mit "Trickserei" (oder nennt es "geschicktes Buchen", mir egal) eine Leistung erhält, die eigentlich kostenpflichtig ist.
Jo. Dann stellt sich die Frage, wieso die DB den mutmaßlich intendierten Zweck nicht in ihren Tarif schreibt.
Was ich nicht verstehe: Das hätte die Bahn durch Anpassung des Buchungssystems doch einfach unterbinden können. Weder das Wechseln der Wagenklasse, noch das Ändern der Strecke, noch das Ändern des Reisedatums treffen wirklich das Bedürfnis des Umreservierens aus Fahrgastsicht. Ich möchte bei meinem Flexpreisticket einfach bei Wahl eines anderen Zuges auch die Reservierung umbuchen können (sofern verfügbar).
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es ein Bedürfnis gibt, für die 2. Klasse zu reservieren (nämlich wenn die 1. Klasse bereits ausreserviert ist. Grade bei kurzfristigen Reservierungen gibts ja - je nach eingesetztem Fahrzeug - nur eine niedrige einstellige Anzahl an überhaupt reservierbaren Sitzplätzen. Selbiges gilt für die Strecke, wobei sich das einfach darüber lösen ließe, dass Start und Ziel gleich bleiben müssen. Und auch eine Fahrt am Folgetag ist mit dem Flexpreis ja zweifelsfrei legal (oder willst du das jetzt auch anzweifeln?).
Aus meiner Sicht wäre hier die einfachste Lösung gewesen, nicht den Fahrpreis um den Preis der Reservierung zu erhöhen, sondern Fahrkarten der 1. Klasse einfach nur mit Reservierung zu verkaufen. Dann wäre die Reservierung beim Storno der Fahrkarte nicht erstattet worden, und gut.
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Weg mit dem 4744!
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ICE920, München, Samstag, 01.03.2025, 00:24 (vor 20 Tagen) @ JeDi
Jo. Dann stellt sich die Frage, wieso die DB den mutmaßlich intendierten Zweck nicht in ihren Tarif schreibt.
Bei welchem Tarif oder bei welchem Angebot steht das denn dabei?
Aus meiner Sicht wäre hier die einfachste Lösung gewesen, nicht den Fahrpreis um den Preis der Reservierung zu erhöhen, sondern Fahrkarten der 1. Klasse einfach nur mit Reservierung zu verkaufen. Dann wäre die Reservierung beim Storno der Fahrkarte nicht erstattet worden, und gut.
Erst wurde die Reservierung inkludiert, nach paar Jahren wurde sie dann kostenlos. Die Reservierung wurde ja auch nicht erstattet, weil sie eh kostenlos war. Korrekterweise hätte man mit dem Flexpreisstorno auch die Reservierung stornieren müssen - so wie das bei Sparpreis bis vor kurzem jahrelang der Fall war, wenn man die Reservierung in einem Vorgang mit dem Ticket gekauft hat.
Paragraphenreiterei?
JoeO, Braunschweig, Samstag, 01.03.2025, 02:01 (vor 20 Tagen) @ ICE920
Korrekterweise hätte man mit dem Flexpreisstorno auch die Reservierung stornieren müssen - so wie das bei Sparpreis bis vor kurzem jahrelang der Fall war, wenn man die Reservierung in einem Vorgang mit dem Ticket gekauft hat.
Wurde ein Ticket mit Reservierung storniert, so wurde sowohl bei Flexpreis- als auch bei Sparpreistickets die Reservierung mit storniert.
In jedem Fall konte man aber eine Reservierung retten, wenn man die Reservierung vor der Stornierung umgetauscht hatte.
Auch bei einem Sparpreis konnte man ein Ticket mit Reservierung z.B. für den 10.03. buchen. Wollte man die Fahrt nun eine Woche später antreten, so konnte man zunächst die Reservierung (einmal kostenfrei) auf den 17.03. umbuchen. Hat man danach dann das Sparpreisticket storniert, blieb die Reservierung erhalten.
Grundsatz war, erst die Reservierung tauschen danach das Ticket stornieren, sonst ist die Reservierung weg. Egal ob Spar- oder Flexpreis.
Inzweischen ist das aber alles Schnee von gestern.
Paragraphenreiterei?
ICE920, München, Samstag, 01.03.2025, 17:21 (vor 19 Tagen) @ JoeO
Korrekterweise hätte man mit dem Flexpreisstorno auch die Reservierung stornieren müssen - so wie das bei Sparpreis bis vor kurzem jahrelang der Fall war, wenn man die Reservierung in einem Vorgang mit dem Ticket gekauft hat.
Wurde ein Ticket mit Reservierung storniert, so wurde sowohl bei Flexpreis- als auch bei Sparpreistickets die Reservierung mit storniert.In jedem Fall konte man aber eine Reservierung retten, wenn man die Reservierung vor der Stornierung umgetauscht hatte.
Auch bei einem Sparpreis konnte man ein Ticket mit Reservierung z.B. für den 10.03. buchen. Wollte man die Fahrt nun eine Woche später antreten, so konnte man zunächst die Reservierung (einmal kostenfrei) auf den 17.03. umbuchen. Hat man danach dann das Sparpreisticket storniert, blieb die Reservierung erhalten.
Sage ich ja. Das ist halt kompletter Quatsch, dass die Klammer zwischen Reservierung und Ticket mit der Umreservierung weggefallen ist.
Grundsatz war, erst die Reservierung tauschen danach das Ticket stornieren, sonst ist die Reservierung weg. Egal ob Spar- oder Flexpreis.
Ich kaufe mir einen Drucker des Modells 0815 von HP. Als Beigabe liegt dort ein Satz Ersatzpatronen drin. Gebe ich den Drucker zurück, muss ich auch die Ersatzpatronen zurückgeben. Habe ich aber vorher beim Kundendienst die Patronen für 0815 gegen welche für das Modell 4711 umgetauscht (ist ein kostenloser Service von HP), dann kann ich den Drucker zurückgeben und die neuen Ersatzpatronen behalten. Klingt das nicht absurd?
Paragraphenreiterei?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 01.03.2025, 16:31 (vor 19 Tagen) @ ICE920
Erst wurde die Reservierung inkludiert, nach paar Jahren wurde sie dann kostenlos.
Die Reservierung war und ist nicht kostenlos, da mit Einführung der iSPR der Flexpreis der 1. Klasse um das Reservierungsentgelt erhöht wurde.
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Weg mit dem 4744!
Paragraphenreiterei?
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 01.03.2025, 16:56 (vor 19 Tagen) @ JeDi
Erst wurde die Reservierung inkludiert, nach paar Jahren wurde sie dann kostenlos.
Die Reservierung war und ist nicht kostenlos, da mit Einführung der iSPR der Flexpreis der 1. Klasse um das Reservierungsentgelt erhöht wurde.
Egal wie du es drehst und wendest sie wurde kostenlos beim erwähnten Vorgang - dem Umbuchen auf 2. Klasse und gleichzeitiger Stornierung des 1. Klasse Tickets.
Paragraphenreiterei?
ICE920, München, Samstag, 01.03.2025, 17:15 (vor 19 Tagen) @ JeDi
Erst wurde die Reservierung inkludiert, nach paar Jahren wurde sie dann kostenlos.
Die Reservierung war und ist nicht kostenlos, da mit Einführung der iSPR der Flexpreis der 1. Klasse um das Reservierungsentgelt erhöht wurde.
Ja, mit Einführung der Inklusivreservierung wurden die Preise erhöht. Inklusivreservierung Heißt: Konnte die Reservierung wegen Bahnverschulden nicht benutzt werden, hat man den Reservierungsbetrag erstattet bekommen. Dann kam 2021 und aus der Inklusivreservierung wurde klammheimlich eine kostenlose Reservierung und man kriegt seit dem keinen Cent zurück, weil sie eben KOSTENLOS und nicht mehr INKLUDIERT ist. War z.B. hier Thema: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=659602
Die Lösung könnte so einfach sein ...
Hustensaft, Freitag, 28.02.2025, 17:01 (vor 20 Tagen) @ Bergsteiger
Wenn ich das ganze Thema lese und darüber nachdenke, was nun rechtlich zulässig und was Missbrauch sein könnte ... drängt es mich immer wieder zu dem Gedanken, dass die Lösung ganz einfach sein könnte:
Warum um alles in der Welt ist nicht - teilweise gab es das ja schon in verschiedenen Konstellationen - eine Platzreservierung im Fahrkartenpreis enthalten? Bei anderen Verkehrsträgern (Fernbus, Flugzeug, ja selbst bei der Konkurrenz von Flixtrain) ist das selbstverständlich. Dazu kommt: Es ist ein absoluter Anachronismus, wenn man Angebotstickets für 9,99 € anbietet, für eine Platzreservierung aber mehr als 50 % Aufpreis fällig werden? Eigentlich ist das schon bewusste Verbrauchertäuschung ...
Die Lösung könnte so einfach sein ...
Bergsteiger, Samstag, 01.03.2025, 20:48 (vor 19 Tagen) @ Hustensaft
Oh je, was habe ich da losgetreten! Trotzdem habe och noch eine Frage. Der Beginn war ja ein Verbindungsausfall und damit ein neuer Reiseplan. Den hatt ich gewählt und war unklar wie eine eue Platzreservierung verlaufen sollte.
Nun habe ich entdeckt, das der ICE bestehen bleibt. Kann ich jetzt, obwohl ich die Alternative der Bahn über eine andere Strecke, doch die ehemalige Verbindung nutzen, und besteht dann nich die in meinem Ticket angegebene Platzreservierung?
Freundliche Grüße,
Bergsteiger
Mach Dir nichts draus
Garfield_1905, Samstag, 01.03.2025, 20:59 (vor 19 Tagen) @ Bergsteiger
Deine Frage kann ich nicht mit Bestimmtheit bejahen, ich komme leider aus dem Betriebsdienst, gehe aber davon aus. Aber hier gibt es genügend Fachleute, die Dir eine - mehr oder weniger .. - verbindliche Antwort geben können.
Im übrigen ist das durchaus die Norm, das aus den harmlosesten Fragen eine ellenlange Diskussion entsteht, die nicht selten letztlich völlig andere Dinge behandelt. Und wir haben hier User, die grundsätzlich alles besser wissen und andere, die nicht ohne BGB, Strafgesetzbuch und im Zweifel auch mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen und die passenden Artikel auch auswendig herbeten können. Es könnte dann allerdings ermüdend werden, die passende ..., nein, besser die richtige Antwort auf die eigentliche Frage herauszufinden.
Mach Dir nichts draus
Bergsteiger, Samstag, 01.03.2025, 21:12 (vor 19 Tagen) @ Garfield_1905
Vielleicht kann ich es mir auch aus der Antwort von "Reservierungszettel" schon selbst zusammenreimen. Danach bleibt ja die Reservierung bestehen und man kann sie später als nicht benötigt einreichen. Wenn ich sie nun doch benutze, bleibt Alles wie geplant. Ruchtig?
Die Lösung könnte so einfach sein ...
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 01.03.2025, 21:22 (vor 19 Tagen) @ Bergsteiger
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 01.03.2025, 21:24
Oh je, was habe ich da losgetreten! Trotzdem habe och noch eine Frage. Der Beginn war ja ein Verbindungsausfall und damit ein neuer Reiseplan. Den hatt ich gewählt und war unklar wie eine eue Platzreservierung verlaufen sollte.
Nun habe ich entdeckt, das der ICE bestehen bleibt. Kann ich jetzt, obwohl ich die Alternative der Bahn über eine andere Strecke, doch die ehemalige Verbindung nutzen, und besteht dann nich die in meinem Ticket angegebene Platzreservierung?
Freundliche Grüße,
Bergsteiger
Klar, deinen Gebuchten Zug kannst du immer nutzen egal was da geändert wird, es gibt keine Regel die besagt das du vorgeschlagene Verbindungen nutzen musst ;)
Die Reservierung ist natürlich auch noch erhalten - wenn es Änderungen am Zuglauf gab ist es möglich das sie eingekürzt wurde.
z.B. wenn der Startbahnhof München war und jetzt Nürnberg, dann ist deine Reservierung auch ab Nürnberg.
Die Lösung könnte so einfach sein ...
Bergsteiger, Donnerstag, 20.03.2025, 15:11 (vor 7 Stunden, 26 Minuten) @ Reservierungszettel
Hallo, damit sich der ganze Aufwand lohnt, hat sich inzwischen zu meinem Anfangsproblem eine neue Situation ergeben.
Meine Reise nach Wismar und zurück ist in beiden Richtungen mit Hinweis "Fahrt fällt aus" hinfällig. Auch Alternativen haben zeitlich enorme Verlängerungen der Reise erbracht.
Nun habe ich mir meine erste Buchung noch einmal angeschaut und entdeckt, daß ein Teil der ICE Strecke weiter von meinem reservierten Zug mit der gebuchten Nummer bestehen bleibt. Drumherum muß ich einige Verbindungen ändern. Gilt meine Platzreservierung weiter? Gruß, Bergsteiger