Fahrgastrechte Belgien / International / SNCB (Allgemeines Forum)
timberlin, Freitag, 24.01.2025, 14:00 (vor 16 Tagen)
Hallo!
ich habe ein Ticket bei der belgischen Bahn gekauft von Brüssel nach Leipzig über FFM. Durch eine Verspätung in Frankfurt (in Deutschland entstanden) habe ich meinen Anschlusszug verpasst und würde gerne Fahrgastrechte geltend machen.
Bei der belgischen Bahn sehe ich jedoch nur die Möglichkeit Fahrgastrechte für inner-belgische Verbindungen geltend zu machen (https://www.belgiantrain.be/de/support/customer-service/compensation) kennt jemand da ein besseres Vorgehen?
Grüße
Fahrgastrechte Belgien / International / SNCB
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 24.01.2025, 14:25 (vor 16 Tagen) @ timberlin
Hallo!
ich habe ein Ticket bei der belgischen Bahn gekauft von Brüssel nach Leipzig über FFM. Durch eine Verspätung in Frankfurt (in Deutschland entstanden) habe ich meinen Anschlusszug verpasst und würde gerne Fahrgastrechte geltend machen.
Bei der belgischen Bahn sehe ich jedoch nur die Möglichkeit Fahrgastrechte für inner-belgische Verbindungen geltend zu machen (https://www.belgiantrain.be/de/support/customer-service/compensation) kennt jemand da ein besseres Vorgehen?
Grüße
Hallo,
"4. How to obtain your compensation?
If your journey by Eurostar or TGV INOUI has been delayed, the on-board personnel or the staff at your destination station will usually hand you a form, which you just fill in and send within three months of the date of travel, along with your rail tickets, to the Customer Service Department whose address is given on the document.
Notice: the fact of being in possession of a compensation application form does not automatically entitle you to compensation.
If you have taken any other international train, or if you didn't receive a document in spite of a delay on Eurostar, please use our Customer Care's online contact form to apply for your compensation within three months of the date of travel."
Quelle: https://www.b-europe.com/EN/Legal/Passenger-Rights (Noch keine deutsche Version!)
-> Formular: https://www.b-europe.com/DE/Kontakt/Kundendienst (auf Deutsch)
Ist halt in Belgien streng getrennt in inter- und national. -;)
Offtopic: Spanien / Renfe
Fulda_NBS, Freitag, 24.01.2025, 14:35 (vor 16 Tagen) @ timberlin
Musste bei dem Thema an Renfe denken:
- FGR komplikationslos per Ticketnummer möglich
- Sofortige Kompensation
- Bonus für Bahngutschein anstatt Überweisung
Wenn daraus mal die DB lernen könnte...
Offtopic: Spanien / Renfe
timberlin, Freitag, 24.01.2025, 14:38 (vor 16 Tagen) @ Fulda_NBS
Ach bei der DB bin ich da inzwischen eigentlich auch ganz zufrieden, Bescheid ist meist nach 2-3 Tagen per Mail da und Geld kommt i.d.R. am selben Tag an. Die Beantragung klappt auch ganz gut, nur wenn es zu Problemen kommt und es zu elends langen Schriftwechseln (per Post) kommt, da könnte man sich bestimmt noch einiges abschauen!
Offtopic: Spanien / Renfe
bahnfahrerofr., Freitag, 24.01.2025, 15:46 (vor 16 Tagen) @ Fulda_NBS
Musste bei dem Thema an Renfe denken:
- FGR komplikationslos per Ticketnummer möglich
- Sofortige Kompensation
- Bonus für Bahngutschein anstatt ÜberweisungWenn daraus mal die DB lernen könnte...
Die Renfe als Positivbeispiel darzustellen, gefällt mir gar nicht.
Ja, bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen klappt die Entschädigung gut. Dafür ist die Buchung von Tickets schon Strafe genug.
Dafür haben sie weiterhin die rechtswidrige Regelung mit der Mindestumstiegszeit von 1 Stunde in den AGB und verweigern bei nicht offiziell vorgesehenen kürzeren Umstiegen die Entschädigung oder Hilfeleistung. Vermutlich auch die Erstattung bei Abbruch.
Zudem ist es nahezu unmöglich, sonstige Auslagen einzureichen, und tut man es doch, bekommt man entweder keine Antwort, oder nach 4 Monaten die Aussage, es besteht kein Anspruch. Ohne Begründung. Auf weitere Nachfrage passiert gar nichts mehr.
Also, bitte deine Aussage zukünftig rein auf die Entschädigung bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen begrenzen, in allen anderen Bereichen tritt die Renfe die EU-FGR nämlich mit den Füßen.
Offtopic: Spanien / Renfe
Fulda_NBS, Freitag, 24.01.2025, 15:53 (vor 16 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Mein Fallbeispiel war genau eine internationale Direktverbindung mit genau einem Renfe Zug. Dort möchte ich es auch so positiv beurteilen.
Die weiteren Themen kann ich nicht beurteilen.
Offtopic: Rechtswidrigkeit
sibiminus, Sonntag, 26.01.2025, 03:27 (vor 15 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Dafür haben sie weiterhin die rechtswidrige Regelung mit der Mindestumstiegszeit von 1 Stunde in den AGB und verweigern bei nicht offiziell vorgesehenen kürzeren Umstiegen die Entschädigung oder Hilfeleistung. Vermutlich auch die Erstattung bei Abbruch.
Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig? Die DB macht doch nichts anderes: Für Verbindungen, bei denen die definierten Mindestumstiegszeiten unterschritten sind, besteht kein Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte, Entschädigung oder Hilfeleistung im Bezug auf den Anschluss. (Die Hilfeleistung wird sich dann im Kern drehen um die Information "das ist kein planmäßiger Anschlusszug...") Der Eurostar hat doch auch ähnlich lange Übergangszeiten definiert wenn es in Richtung London geht.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Rechtswidrigkeit ?
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.01.2025, 11:02 (vor 15 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 26.01.2025, 11:04
Dafür haben sie weiterhin die rechtswidrige Regelung mit der Mindestumstiegszeit von 1 Stunde in den AGB und verweigern bei nicht offiziell vorgesehenen kürzeren Umstiegen die Entschädigung oder Hilfeleistung. Vermutlich auch die Erstattung bei Abbruch.
Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig?
Ich kenne in Deutschland nur eine Vorgabe einer Mindestumsteigezeit von jetzt DB InfraGO, diese ist für ihre Kunden, also den EVU maßgeblich, was die EVU dann daraus machen kenne ich keine festgelegte Vorgabe. Das können sie selber festlegen. Für den Nahverkehr zum Nahverkehr kann der Aufgabenträger aber Vorgaben machen.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Rechtswidrigkeit ?
sibiminus, Sonntag, 26.01.2025, 23:04 (vor 14 Tagen) @ EK-Wagendienst
Dafür haben sie weiterhin die rechtswidrige Regelung mit der Mindestumstiegszeit von 1 Stunde in den AGB und verweigern bei nicht offiziell vorgesehenen kürzeren Umstiegen die Entschädigung oder Hilfeleistung. Vermutlich auch die Erstattung bei Abbruch.
Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig?
Ich kenne in Deutschland nur eine Vorgabe einer Mindestumsteigezeit von jetzt DB InfraGO, diese ist für ihre Kunden, also den EVU maßgeblich, was die EVU dann daraus machen kenne ich keine festgelegte Vorgabe.
Ist dir noch nicht aufgefallen, dass die DB keine Fahrkarten verkauft für Verbindungen, bei denen die Mindestumstiegszeiten unterschritten sind? Die Zeiten vom Expressverkauf ohne Fahrplan sind doch schon lange vorbei! Auch wenn das personenbedient noch gehen mag, ist das nicht erwünscht.
Das können sie selber festlegen. Für den Nahverkehr zum Nahverkehr kann der Aufgabenträger aber Vorgaben machen.
Die Vorgaben müssen aber zu den vom Infrastrukturbetreiber gemachten Vorgaben passen.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Rechtswidrigkeit ?
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 27.01.2025, 12:05 (vor 14 Tagen) @ sibiminus
Die Vorgaben müssen aber zu den vom Infrastrukturbetreiber gemachten Vorgaben passen.
bei der Mindestzeit schon, aber die EVU kann eben die Zeit ausweiten, was DB Fernverkehr auch macht, ob das DB Regio als Beispiel auch könnte weiß ich nicht, aber da ist ja der Aufgabenträger noch mit im Boot.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Rechtswidrigkeit ?
sibiminus, Montag, 27.01.2025, 17:15 (vor 13 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von sibiminus, Montag, 27.01.2025, 17:17
bei der Mindestzeit schon, aber die EVU kann eben die Zeit ausweiten, was DB Fernverkehr auch macht,
eben!
ob das DB Regio als Beispiel auch könnte weiß ich nicht, aber da ist ja der Aufgabenträger noch mit im Boot.
Es geht mir um den Fahrkartenverkauf. Nochmal, bei der DB sind Fahrkarten für Verbindungen, welche die definierten Umsteigezeiten unterschreiten, nicht erhältlich. Das Vertriebssystem betreibt DB Vertrieb im Auftrag von DB Fernverkehr. Das führt nebenbei zu der lustigen Situation dass DB Fernverkehr nun auch Verbundfahrkarten ausgibt.
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Rechtswidrigkeit ?
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 27.01.2025, 18:09 (vor 13 Tagen) @ sibiminus
bei der Mindestzeit schon, aber die EVU kann eben die Zeit ausweiten, was DB Fernverkehr auch macht,
eben!
ob das DB Regio als Beispiel auch könnte weiß ich nicht, aber da ist ja der Aufgabenträger noch mit im Boot.
Es geht mir um den Fahrkartenverkauf. Nochmal, bei der DB sind Fahrkarten für Verbindungen, welche die definierten Umsteigezeiten unterschreiten, nicht erhältlich. Das Vertriebssystem betreibt DB Vertrieb im Auftrag von DB Fernverkehr. Das führt nebenbei zu der lustigen Situation dass DB Fernverkehr nun auch Verbundfahrkarten ausgibt.
Das weiß ich alles, es geht mir eben um Verbindungen.
Als Fahrkarte habe ich eine BC100F und dazu auch noch Interrail, bin also bestens eingedeckt.
Es würde mich mal interessieren, wenn ich einen Zug verpasse, der in den Verbindungen nicht angezeigt wird, ich aber die Mindestumsteigezeit einhalte, eine Passende Fahrkarte habe ich ja.
Die Anlage 8 der Planungsparameter, wo die Mindestumsteigezeiten beschrieben sind liegt mir auch vor.
Bis jetzt habe ich immer noch meine 15€ bekommen, wenn ich was eingereicht hatte, so z.B. vor kurzen mal, wo über die direkte Strecke erst 1 Stunde später ein Zug führ, ich aber mit einem weiteren Umstieg auch 40 Minuten später am Ziel hätte sein können, mit einem knappen 4 Minuten Umstieg unterwegs, das wäre dann auch kein Zug von DB Regio gewesen, sondern eines dritt Unternehmens. Verspätungsverursacher war aber DB Fv, hätte der 4 Minuten Anschluss nicht geklappt wäre als Verursacher womöglich noch das dritt Unternehmen angenommen worden.
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Rechtswidrigkeit ?
sibiminus, Montag, 27.01.2025, 18:41 (vor 13 Tagen) @ EK-Wagendienst
Das weiß ich alles, es geht mir eben um Verbindungen.
Als Fahrkarte habe ich eine BC100F und dazu auch noch Interrail, bin also bestens eingedeckt.
Dann brauchen wir das doch an der Stelle nicht weiterführen. Meine ursprüngliche Aussage war "Für Verbindungen, bei denen die definierten Mindestumstiegszeiten unterschritten sind, besteht kein Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte, Entschädigung oder Hilfeleistung im Bezug auf den Anschluss" und die ist unwidersprochen.
Die Anlage 8 der Planungsparameter, wo die Mindestumsteigezeiten beschrieben sind liegt mir auch vor.
Ich bin mir nicht sicher, auf welche Anlage 8 du dich beziehst. Meinst du den Abschnitt 8 "Abweichungen von den Regelwartezeiten" aus Ril 420.0401Z01? Die ergibt aber ohne die anderen Abschnitte, insbesondere 7 (die Übersicht der Übergangszeiten selbst) wenig Sinn, zumal Regelwartezeiten nur klären wie lange ein Anschluss auf einen verspäteten Zubringer warten kann ohne Genehmigung von InfraGO. Nicht aber, wie viel Zeit zum Umsteigen zwischen zwei Zügen planerisch mindestens zu berücksichtigen ist. Schon gar nicht, ob InfraGO einen Antrag auf Überschreitung der RWZ akzeptiert oder ablehnt.
Bis jetzt habe ich immer noch meine 15€ bekommen, wenn ich was eingereicht hatte, so z.B. vor kurzen mal
Andere Situation. In dem Fall gelten die Vorgaben der Artikel 18 f. der Fahrgastrechte-Verordnung. Dort irgendwelche Mindestvorgaben zur Umsteigezeit zu machen, sähe ich schon eher als die Fahrgastrechte beschneidend an.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Anlage 8
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 27.01.2025, 18:51 (vor 13 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von EK-Wagendienst, Montag, 27.01.2025, 18:54
Die Anlage 8 der Planungsparameter, wo die Mindestumsteigezeiten beschrieben sind liegt mir auch vor.
Ich bin mir nicht sicher, auf welche Anlage 8 du dich beziehst. Meinst du den Abschnitt 8 "Abweichungen von den Regelwartezeiten" aus Ril 420.0401Z01?
Es gibt jedes Jahr Planungsparameter von DB InfraGo wo beschrieben ist wie und nach welchen Grundsätzen Züge bestellt werden müssen, und in der Anlage 8 sind die Mindestumsteigezeiten beschrieben auch unterschieden nach Bahnsteig gleich und normal, und diese dürfen nicht unterschritten werden, wenn es ein Anschlusszug sein soll.
Das sind Dateien und keine Ril, die den EVU zur Bestellung übermittelt werden müssen bzw. heute muss man sie sich herunterladen im PlaTo.
Meine Ril 420 geht nur bis 420.290
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Rechtswidrigkeit ?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 27.01.2025, 22:01 (vor 13 Tagen) @ sibiminus
Das führt nebenbei zu der lustigen Situation dass DB Fernverkehr nun auch Verbundfahrkarten ausgibt.
Tut sie nicht - DB Fernverkehr fungiert hier - wie auch DB Vertrieb oder Transdev Vertrieb - als reiner Vertriebsdienstleister für DB Regio und andere.
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Weg mit dem 4744!
Rechtswidrigkeit ?
sibiminus, Dienstag, 28.01.2025, 16:49 (vor 12 Tagen) @ JeDi
Tut sie nicht - DB Fernverkehr fungiert hier - wie auch DB Vertrieb oder Transdev Vertrieb - als reiner Vertriebsdienstleister für DB Regio und andere.
Warum steht dann auf den Verbundtickets "Ausgegeben durch die DB Fernverkehr AG im Auftrag der DB Vertrieb GmbH."
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Offtopic: Rechtswidrigkeit
bahnfahrerofr., Sonntag, 26.01.2025, 17:50 (vor 14 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 26.01.2025, 17:53
Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig?
Weil diese Regelung einzig und alleine dazu dient, EU-Fahrgastrechte auszuhebeln.
Ein bahnsteiggleicher Übergang von 55 Minuten ist nun mal kein Anschluss, klar. Läuft alles korrekt bei dem Laden.
Wir reden hier nicht über die Frage ob man extrem knappe Anschlüsse vielleicht sperrt oder aufgrund behördlicher Einflüsse beim Eurostar, eine erhöhte Zeit vorgibt. Renfe tut das einfach so ganz ohne Not.
Wobei die Regelung ja nur ein Teil des Problems namens Renfe ist, denn es gibt kein offizielles System der RENFE, was überhaupt Umstiegsverbindungen anzeigen kann (vom Vertriebssystem mit ausgewählten einzelnen Verbindungen mal abgesehen). Genausowenig kann man so einfach Umstiegsverbindungen in einer Transaktion kaufen.
Die Durchgangsfahrkartenpflicht greift daher trotz der verschärften Verordnung weiterhin in Fällen des selbsbedienten Online- oder Automatenkaufs in vielen Fällen nicht. Kauft man am Schalter*, sollte sie theoretisch greifen, wenn beides überhaupt dort verkaufbar ist (Cercanias und vergleichbare Netze gehen nämlich ohne weiteres nicht am FV-Schalter, und der Combinado Cercanias ist laut Ansicht der RENFE eine Zusatzleistung, die nicht von FGR oder Garantien abgedeckt ist).
* eigentlich könnte es auch über Trainline oder vergleichbare Portale klappen, wobei ich nicht weiß was diese für Mindestumstiegszeiten ansetzen.
Klar ist jedenfalls, dass es zur Durchsetzung eines solchen Anspruchs in jedem Fall eines spanischen (guten) Anwalts bedarf. Die Renfe ist dahingehend nochmal deutlich übler unterwegs als die französischen Freunde der SNCF.
(Die Hilfeleistung wird sich dann im Kern drehen um die Information "das ist kein planmäßiger Anschlusszug...")
Sie werden es im Zweifelsfall einfach ohne Begründung ablehnen oder gar nicht antworten.
Offtopic: Rechtswidrigkeit
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.01.2025, 18:02 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
In Spanien ist man damit wohl zufrieden.
Sonst wird es nicht so sein, jeder sucht für sich das beste raus.
Wem es nicht gefällt kann ja dagegen Klägerin den AGB kann man vieles zu seinen ganzen regeln.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Offtopic: Rechtswidrigkeit
bahnfahrerofr., Sonntag, 26.01.2025, 18:14 (vor 14 Tagen) @ EK-Wagendienst
In Spanien ist man damit wohl zufrieden.
Zufrieden ist mit der RENFE sicher nicht jeder. Aber sie sind es halt auch nicht anders gewohnt.
In Spanien ist der Wettbewerb wohl tatsächlich mal ganz gut, weil sich die Renfe nun anstrengen muss. Ich bin mir sicher, dass sie einige neu eingeführte Verbindung ohne Konkurrenz nicht eingeführt hätten. Zudem hat sich die Anzahl der online buchbaren Umstiegsverbindungen in den letzten Jahren dezent erhöht und bewegt sich nunmehr auf niedrigem statt unterirdischen Niveau.
Wem es nicht gefällt kann ja dagegen klagen
Ich fürchte, dass sowas in Spanien noch deutlich schwieriger ist als hier.
in den AGB kann man vieles zu seinen ganzen regeln.
...was nicht zwingend bedeuten muss, dass die AGB damit rechtlich in Ordnung sind. Aber das ist ja auch in Deutschland nicht immer der Fall.
Offtopic: Rechtswidrigkeit
sibiminus, Sonntag, 26.01.2025, 23:18 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig?
Weil diese Regelung einzig und alleine dazu dient, EU-Fahrgastrechte auszuhebeln.
Meine Frage war, was eine solche Definition rechtswidrig macht, nicht welche Intention dahinter stehen mag.
Ein bahnsteiggleicher Übergang von 55 Minuten ist nun mal kein Anschluss, klar. Läuft alles korrekt bei dem Laden.
Nochmal ganz explizit gefragt: Woraus leitest du eine Rechtswidrigkeit ab?
Wir reden hier nicht über die Frage ob man extrem knappe Anschlüsse vielleicht sperrt oder aufgrund behördlicher Einflüsse beim Eurostar, eine erhöhte Zeit vorgibt. Renfe tut das einfach so ganz ohne Not.
Das kann man kundenunfreundlich, monopolistisch, wie auch immer bewerten. Ich halte fest, dass sich daraus aber noch keine Rechtswidrigkeit erkennen lässt. Vertragsfreiheit wird ja durch die Fahrgastrechte nicht komplett abgeschafft, die EVU haben durchaus einen gewissen Gestaltungsspielraum für ihre Tarife und Beförderungsbedingungen.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Eine Frage zum Verständnis
Waldbahn, Sonntag, 26.01.2025, 18:18 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hallo
warum setzt du deutsche Maßstäbe ins Sachen Recht oder rechtswidrig für andere Staaten an? Kann doch sein, dass es in Spanien legitim ist. Oder gibt es eine EU Richtline, die Mindestumsteigezeiten begrenzt?
--
Gruß
Waldbahn
Eine Frage zum Verständnis
bahnfahrerofr., Sonntag, 26.01.2025, 18:26 (vor 14 Tagen) @ Waldbahn
warum setzt du deutsche Maßstäbe ins Sachen Recht oder rechtswidrig für andere Staaten an? Kann doch sein, dass es in Spanien legitim ist. Oder gibt es eine EU Richtline, die Mindestumsteigezeiten begrenzt?
Es kann sein, dass solche AGB nach spanischem Recht völlig in Ordnung gehen, aber das was Renfe da tut, ist eindeutig ein Aushebeln der entsprechenden EU-VO.
Sind wir mal ehrlich, keine einzige Bahngesellschaft dürfte sich bzgl. FGR vollständig korrekt verhalten.
Das was die Renfe veranstaltet, ist aber schon bemerkenswert und dürfte ziemlich auf dem letzten Platz landen, vielleicht noch vor der CFR. Aber ob das so der Maßstab ist...
Eine Frage zum Verständnis
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.01.2025, 19:14 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
warum setzt du deutsche Maßstäbe ins Sachen Recht oder rechtswidrig für andere Staaten an? Kann doch sein, dass es in Spanien legitim ist. Oder gibt es eine EU Richtline, die Mindestumsteigezeiten begrenzt?
Es kann sein, dass solche AGB nach spanischem Recht völlig in Ordnung gehen, aber das was Renfe da tut, ist eindeutig ein Aushebeln der entsprechenden EU-VO.Sind wir mal ehrlich, keine einzige Bahngesellschaft dürfte sich bzgl. FGR vollständig korrekt verhalten.
Das was die Renfe veranstaltet, ist aber schon bemerkenswert und dürfte ziemlich auf dem letzten Platz landen, vielleicht noch vor der CFR. Aber ob das so der Maßstab ist...
Die deutsche vollkasko Mentalität gibt es eben in vielen Ländern nicht,
Gut in vielen Ländern wird auch gut pünktlich gefahren.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Eine Frage zum Verständnis
ICE920, München, Sonntag, 26.01.2025, 19:57 (vor 14 Tagen) @ EK-Wagendienst
warum setzt du deutsche Maßstäbe ins Sachen Recht oder rechtswidrig für andere Staaten an? Kann doch sein, dass es in Spanien legitim ist. Oder gibt es eine EU Richtline, die Mindestumsteigezeiten begrenzt?
Es kann sein, dass solche AGB nach spanischem Recht völlig in Ordnung gehen, aber das was Renfe da tut, ist eindeutig ein Aushebeln der entsprechenden EU-VO.Sind wir mal ehrlich, keine einzige Bahngesellschaft dürfte sich bzgl. FGR vollständig korrekt verhalten.
Das was die Renfe veranstaltet, ist aber schon bemerkenswert und dürfte ziemlich auf dem letzten Platz landen, vielleicht noch vor der CFR. Aber ob das so der Maßstab ist...
Die deutsche vollkasko Mentalität gibt es eben in vielen Ländern nicht,
Gut in vielen Ländern wird auch gut pünktlich gefahren.
Das ist schon ein dickes Ding EU-Recht als deutsche Vollkaskomentalität abzustempeln und zu rechtfertigen, dass man den meist 3-stelligen finanziellen Schaden, der durch eine Bahn verursacht wird, einfach selbst zahlen soll. Versuch sowas mal im Flugverkehr oder im Autoverkehr zu finden.
Offtopic: Spanien / Renfe
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 26.01.2025, 09:06 (vor 15 Tagen) @ Fulda_NBS
Musste bei dem Thema an Renfe denken:
- FGR komplikationslos per Ticketnummer möglich
- Sofortige Kompensation
Fahren wir mit einer anderen RENFE? Am Schalter war die Aussage „geht erst morgen“ (=am Tag nach der Verspätung), online ging die Ticketnummer nicht, die DB hat’s nach Spanien weitergeleitet, Antwort „weitergeleitete Anträge akzeptieren wir nicht“, von der DB ne Mailadresse bekommen, „nutzen Sie das Online-Formular“ (das ja nicht geht).
Schlussendlich habe ich mir beim letzten Spanienaufenthalt, nachdem mit dem Laden wieder ca. nichts geklappt hat, überlegt, für meinen Seelenfrieden ein paar Sitze aufzuschlitzen.
- Bonus für Bahngutschein anstatt Überweisung
Wenn daraus mal die DB lernen könnte...
Gabs bei der DB doch rund 10 Jahre lang, und wurde dann Anfang 2024 mangels Nachfrage abgeschafft.
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Weg mit dem 4744!
Offtopic: Spanien / Renfe
Fulda_NBS, Sonntag, 26.01.2025, 13:18 (vor 14 Tagen) @ JeDi
Musste bei dem Thema an Renfe denken:
- FGR komplikationslos per Ticketnummer möglich
- Sofortige Kompensation
Fahren wir mit einer anderen RENFE? Am Schalter war die Aussage „geht erst morgen“ (=am Tag nach der Verspätung),
Die Beantragung ist 24h nach der Fahrt möglich. Siehe https://www.renfe.com/es/en/ayuda/punctuality-commitment Kompensation erfolgt nach der 24h "Warteschleife" aber wiegesagt sofort.
online ging die Ticketnummer nicht, die DB hat’s nach Spanien weitergeleitet, Antwort „weitergeleitete Anträge akzeptieren wir nicht“, von der DB ne Mailadresse bekommen, „nutzen Sie das Online-Formular“ (das ja nicht geht).
Der Link oben sagt das folgende:
"If you choose a refund in the same payment format, you can request it on renfe.com (except for cash payment), at points of sale and at customer service at stations or at the travel agency that issued the tickets."
Wenn du bei der DB dein Renfe Ticket geholt hast (ka ob das geht), hätte die DB als Travel Agency entsprechend handeln müssen laut diesem Satz.
- Bonus für Bahngutschein anstatt Überweisung
Wenn daraus mal die DB lernen könnte...
Gabs bei der DB doch rund 10 Jahre lang, und wurde dann Anfang 2024 mangels Nachfrage abgeschafft.
Danke für die Info! Dann scheint es an mir vorbeigegangen zu sein. Hätte ich gerne genutzt, aber auf den Bonus wurde in den mir bekannten Formularen nie hingewiesen.
Bonus bei der DB
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.01.2025, 13:27 (vor 14 Tagen) @ Fulda_NBS
Gabs bei der DB doch rund 10 Jahre lang, und wurde dann Anfang 2024 mangels Nachfrage abgeschafft.
Danke für die Info! Dann scheint es an mir vorbeigegangen zu sein. Hätte ich gerne genutzt, aber auf den Bonus wurde in den mir bekannten Formularen nie hingewiesen.
Man musste damit zum Schalter, mit Formular war da nichts.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.