DB-Aufsichtsratsmitglied - wie kommt man rein oder raus? (Allgemeines Forum)

плацкарт, Dienstag, 21.01.2025, 12:26 (vor 20 Tagen)

DB-Aufsichtsratsmitglied Stefan Gelbhaar ist als vermutlich Unschuldiger in einen veritablen politischen Skandal geraten. Er wird nach der Wahl dem Deutschen Bundestag nicht mehr angehören, da seine Konkurrentin ihren Platz als Direktkandidatin nicht mehr räumen wird (und Fristen abgelaufen sind).

Mich interessiert sein Status das Aufsichtsratsmitglied. Gelbhaars Karriere als Bundestagsabgeordneter ist vermutlich vorbei. Ein Comeback zur nächsten Bundestagswahl ist wegen der harten Konkurrenz um die wenigen Plätze auf der grünen Landesliste unwahrscheinlich.

Wie werden Aufsichtsratsmitglieder berufen oder wieder abberufen? Wer beeinflusst das? Ist es möglich, dass Gelbhaar als "Wiedergutmachung" für die erlittene Verleumdung auch nach Ende seines Bundestagsmandats im DB-Aufsichtsrat bleiben darf?

Zur Berufung von AR-Mitgliedern

Destear, Berlin, Dienstag, 21.01.2025, 14:37 (vor 19 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Destear, Dienstag, 21.01.2025, 14:40

Hi,

das sind, finde ich, sehr interessante Fragen.

Der Aufsichtsrat der DB wird entsprechend der Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes gebildet, d.h. die eine Hälfte sind Arbeitnehmervertreter, die andere Hälfte Vertreter der Eigentümerseite. Wen die Eigentümerseite in den AR entsendet, ist im wesentlichen auch Entscheidung der Eigentümerseite. Die 10 Eigentümervertreter werden dabei s.i.w. teilweise direkt vom Eigentümer entsandt und teilweise in der HV gewählt. Das müsste bei der Eigentümerstruktur i.E. aber auf das relativ Gleiche hinauskommen. Wie häufig von der Eigentümerseite aus besetzt/gewählt/nachbesetzt wird, weiß ich nicht. Es liegt aber nahe, dass der Wahlperiodenwechsel im Parlament hier eine Sollbruchstelle darstellt. Schaut man sich die Zusammensetzung dieser Seite an, scheint es wohl zu sein, dass zum einen wegen der Staatseigentümerschaft die politische Komponente vertreten ist - Bundestag, zuständiges Ministerium - und zum anderen die (ausschließlich) fachkundige Seite vertreten ist. Der AR ist ja ein Instrument zur Beaufsichtigung des Unternehmens und damit auch der strategischen Steuerung. Dass Gelbhaar als "Kompensation" im AR bleiben darf, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Er ist ja dann einfach kein politischer Vertreter mehr. Selbst wenn: Die Vergütung dürfte gar nicht so hoch sein, als dass dies wirklich auch nur im Ansatz die Abgeordnetendiät abdeckt. Wenn ich auf der Seite zum Konzernbericht 2022 schaue, finde ich jedenfalls zwei Zahlen: 20.000 EUR Festvergütung und max. 13.000 EUR erfolgsabhängige Vergütung. Das ist natürlich nicht wenig, aber auch nicht vergleichbar mit der Diät von jährlich ca. 130.000 EUR.

Zur Berufung von AR-Mitgliedern

Hustensaft, Freitag, 24.01.2025, 17:23 (vor 16 Tagen) @ Destear

Der Aufsichtsrat der DB wird entsprechend der Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes gebildet, d.h. die eine Hälfte sind Arbeitnehmervertreter, die andere Hälfte Vertreter der Eigentümerseite. Wen die Eigentümerseite in den AR entsendet,

Bis hierhin stimmt alles, der Rest ist im Aktiengesetz geregelt - und für Vertreter der Anteilseigner greifen hier die §§ 101 und 102 AktG, nach denen gilt die Wahl in den Aufsichtsrat bis längstens vier Jahre nach der Wahl mit einer Besonderheit für den Zeitraum bis zur ersten Hauptversammlung ( https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__102.html ). Entscheidend: Die Vertreter im AR werden von der Hauptversammlung gewählt, können aber, soweit AR-Mitglieder auf eigenen Wunsch vorher ausscheiden, auch vom Gericht eingesetzt werden und müssen dann von der nächsten HV bestätigt werden.

Abgeordnete der Regierungsparteien werden DB-ARmitglied

Henrik, Montag, 27.01.2025, 01:53 (vor 14 Tagen) @ плацкарт

DB-Aufsichtsratsmitglied Stefan Gelbhaar ist als vermutlich Unschuldiger in einen veritablen politischen Skandal geraten. Er wird nach der Wahl dem Deutschen Bundestag nicht mehr angehören

Mich interessiert sein Status das Aufsichtsratsmitglied. Gelbhaars Karriere als Bundestagsabgeordneter ist vermutlich vorbei.

Wie werden Aufsichtsratsmitglieder berufen oder wieder abberufen? Wer beeinflusst das? Ist es möglich, dass Gelbhaar als "Wiedergutmachung" für die erlittene Verleumdung auch nach Ende seines Bundestagsmandats im DB-Aufsichtsrat bleiben darf?

Es werden auch Aufsichtsratsmitglieder von Abgeordneten der Regierungsparteien berufen,
so kam Stefan Gelbhaar von seiner Partei zu dieser Funktion.

Dem nächsten Bundestag wird Herr Gelbhaar nicht angehören.

Zudem ist fraglich, ob seine Partei überhaupt der nächsten Bundesregierung angehören wird.

Sein Status als Mitglied des Aufsichtsrats der DB AG wird auslaufen im Laufe dieses Jahres.

Juchhu! Da isser wieder! Hab dich schon vermisst!

Der Blaschke, Montag, 27.01.2025, 02:16 (vor 14 Tagen) @ Henrik

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

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