Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 16:49 (vor 20 Tagen)

Hallo in die Runde,

folgendes war passiert:

Freundin will im DB Navigator ein Verbundticket buchen, Ca. 7 Euro.

Zuerst hat sie aus Versehen einen falschen, aber sehr ähnlich benannten Abfahrtsbahnhof ausgewählt. Der Fehler war eigentlich bemerkt worden, vermutlich hatte sie aber die Zahlung schon ausgelöst, nach eigener Aussage unbemerkt (ich vermute hingegen, dass sie nach Auslösung der Zahlung über die "zurück" Taste am Bildschirm wieder zur Verbindungssuche kam, die Lastschrift aber schon ausgelöst war, obwohl die Seite mit dem Ticket, die nach Kaufabschluss erscheint, gar nicht zu sehen war).

Im unmittelbareren Anschluß wurde das richtige Ticket gekauft und bezahlt. Das zuerst gebuchte Ticket wäre zur Fahrt auch nicht nutzbar gewesen, weil der irrtümlich gebuchte Abfahrtsbahnhof bereits näher in Richtung Zielbahnhof lag.

Aufgefallen ist die Doppelbuchung ungefähr eine Stunde später beim Abruf der Emails. Beide Buchungsbestätigungen sind zur gleichen Minute ausgestellt.

Ich erinnerte mich an einen Fall vor ca. 2 Jahren, als ich zwei Bustickets über den alten Navigator buchte, weil das erste nach Kauf nicht mehr aufzufinden war. Damals hat der Fahrkartenservice nach Reklamation die zweite Buchung im ersten Anlauf storniert und erstattet.

Zudem erinnerte ich mich an folgenden Fall aus 2022 (war damals auch in einigen Medien und Foren Thema), bei dem eine Studentin eine Fahrradkarte irrtümlich hinzugebucht hatte und diese von der Bahn nach erfolgter Anfechtung erfolgreich eingeklagt hat:

https://jurios.de/2022/09/06/wie-es-sich-die-deutsche-bahn-wegen-460-euro-mit-einer-rec...

Daraufhin habe ich sehr zeitnah, kurz nach Bemerken des Fehlers, beim Fahrkartenservice die Umstände kurz beschrieben und um Erstattung der doppelten Buchung gebeten, und zudem formal die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums zu dieser Auftragsnummer erklärt.

Erstaunlicherweise kam die Antwort innerhalb weniger Stunden (ich kenne sonst von dort nur Vorgänge, die sich über mehrere Monate ziehen). Allerdings teilt man, genauso wie im verlinkten Fall, lediglich lapidar mit, dass eine Erstattung nicht möglich ist.

Auch auf meine dazu gestellte, etwas ausführlichere, Reklamation kam nur ein Satz (wie bereits mitgeteilt ist eine Erstattung nicht möglich) als Antwort.

Man könnte das ganze jetzt als Lehrgeld abschreiben und auf sich beruhen lassen, aber irgendwie stinkt mir der Fall: bei Fehlern, die die Bahn macht, soll der Kunde stets Verständnis aufbringen und mit den entstehenden Nachteilen leben, häufig ohne jegliche Kompensation. Nun macht der Kunde (der im Übrigen über 1500€ pro Jahr bei Bahnens ließ) einen geringfügigen Fehler, der jedoch bei neutraler Betrachtung eindeutig als solcher zu erkennen ist (gleiche Uhrzeit, gleiches Gerät, gleicher Zielbahnhof, Ticket personengebunden an die gleiche Person) und die namentliche Verwechslung der Bahnhöfe lässt sich auch glaubhaft darlegen. Ein Missbrauch war nicht möglich, eine doppelte Nutzung aufgrund der begrenzten zeitlichen Geltungsdauer auch nicht. Dennoch gibt es hier nicht den kleinsten Funken Kulanz.

Dazu kommt, dass aus meiner Sicht der Fall trotz der geringfügig anderen Konstellation (zweite Fahrkarte statt Fahrradkarte) dem der Studentin aus dem verlinkten Bericht im Ergebnis entspricht und die Bahn (Staatskonzern!) aufgrund der Anfechtung eigentlich zur Erstattung verpflichtet wäre, sich trotz des Urteils aber nicht dafür interessiert.

Wie könnte man nun vorgehen, um vielleicht doch noch eine Erstattung zu erhalten?
Mir geht es in dem Fall tatsächlich mal ums Prinzip.

Überlegungen:

-Mail an den Status Service, halte ich für aussichtslos, bei meinen letzten Kontaktaufnahmen mit denen konnte ich keine bessere Bearbeitungsqualität ggü. dem regulären Kundendialog mehr feststellen, war vielleicht früher mal anders

-Mail an den zentralen Kundendialog: die Karte habe ich bisher 2x gezogen und die Antworten waren vergleichsweise von guter Qualität

-ehem. SÖP: wahrscheinlich recht hohe Erfolgschancen, aber lange Verfahrensdauer und, viel wichtiger: eigentlich möchte ich die mit so einer Lappalie nicht noch zusätzlich belasten

- nach Ankündigung mit Fristsetzung Lastschrift zurückgeben (da beide Aufträge meist zusammen eingezogen werden: unstrittigen Betrag sofort überweisen): man hat sofort Stress mit dem Inkasso, zusätzlich ist es, sofern ich es als Nichtjurist richtig verstehe, eigentlich der falsche Weg, so dass die Sache einem auch auf die Füße fallen kann und die DB ihrerseits den Betrag einklagt. Es besteht aber die Chance, dass nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid keine weiteren Schritte seitens der DB folgen, wenn man auf die wirksame Anfechtung verweist - insgesamt scheint es mir aber zu riskant

- sonst bliebe nur noch der Klageweg analog zun verlinkten Fall, der eigentlich auch keine Option ist, weil ich für sowas ganz bestimmt keinen Rechtsschutzfall aufmachen werde


Habe ich eine Möglichkeit eventuell übersehen? Fällt jemandem noch etwas ein, wie man den Fall vielleicht mit weniger Aufwand noch lösen könnte?

Oder hat jemand gar in letzter Zeit mal bei so einer offensichtlichen Fehlbuchung mal Kulanz erfahren dürfen? Mein positiv beschiedener Fall war übrigens im Winter 2022 und ebenfalls ein Verbundticket.

Danke im Voraus und VG

Erklärungsirrtum

sflori, Montag, 20.01.2025, 17:00 (vor 20 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Moin!

Ich kenne das so:
Eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtum setzt immer voraus, dass man vorher nicht die notwendige Sorgfalt außer acht gelassen hat.

Beispiel:
5mal auf "Absenden" geklickt und 5 Ferseher erhalten -> Erklärungsirrtum

Aber hier wird ja das Ziel extra nochmal angezeigt und es wurde nicht sorgfältig gelesen.
Daher bin ich eher skeptisch, was den Erklärungsirrtum angeht...


Bye. Flo.

Erklärungsirrtum

bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 17:07 (vor 20 Tagen) @ sflori
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 17:08

Ich weiß worauf du hinaus möchtest, und hätte das vermutlich ähnlich als aussichtslos eingeschätzt, wenn mir die Begründung des verlinkten Urteils nicht bekannt gewesen wäre.

Der Fall zu dem bekannten Urteil war da allerdings doch auch nicht wirklich anders, versehentlich ein Fahrrad hinzugefügt, auch das wird vor der Bezahlung eigentlich hinreichend angezeigt. In dem Fall halt versehentlich einen falschen Bahnhof angeklickt.

Interessant finde ich übrigens, dass die reine Glaubhaftmachung, dass sie an dem Tag ohne Fahrrad unterwegs gewesen sei, dem Gericht ausgereicht hat.

Ähnliche Situation beim Automatenkauf, Lösung kundendialog

blackhawk60, Dienstag, 21.01.2025, 07:00 (vor 20 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Moin,

meine Partnerin (Lehrerin) hatte eine irgendwie ähnliche Situation. Auf Klassenfahrt stand sie und eine andere Lehrkraft vor je einem Automaten weit weg von daheim und haben für 30 Personen Gruppen-Tageskarten gekauft. Beim letzten war Stress vor Abfahrt größer als Koordination und es wurde insgesamt ein Ticket zu viel erworben.

Wir riefen hinterher bei der "normalen" Hotline die. Die empfahl eine Mail an kundendialog, wonach dann wohl sowieso die Aufforderung zur Einsendung der Karte käme.

So ist es passiert: Wir haben dem Kundendialog erstmal eine Foto aller 7 Karten geschickt (mit bis auf Anfangsbuchsten geschwärzter Personalisierung). Dann Brief-Aufforderung für das überzählige Ticket, dies hingeschickt. Ein paar Wochen später kam die Erstattung der immerhin 95,xx€.

Lieb fragen hat hier gut geholfen. Kann Zufall gewesen sein. Die Situation ist natürlich nur bedingt vergleichbar.

Alles Gute!
Marcus

Ähnliche Situation beim Automatenkauf, Lösung kundendialog

bahnfahrerofr., Dienstag, 21.01.2025, 10:03 (vor 20 Tagen) @ blackhawk60
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 21.01.2025, 10:08

Lieb fragen hat hier gut geholfen. Kann Zufall gewesen sein. Die Situation ist natürlich nur bedingt vergleichbar.

Danke für die Antwort. Ja, das sehe ich auch so, etwas andere Situation, auf jeden Fall kulantes Handeln.

Mir hat man ja vor zwei Jahren auch anstandslos das doppelt gebuchte Busticket aus dem Navigator storniert. Offenbar braucht der Laden jetzt halt dringend Kohle und kulantes Handeln ist nicht mehr vorgesehen?


Vor Jahren habe ich übrigens mal am Automaten ein Verbundticket für den falschen Tag gezogen. Direkt nach dem Kauf zum damals noch fast immer geöffneten Schalter und nach freundlicher Bitte sofort erstattet worden.

War das ein personengebundenes Ticket?

ICE-TD, Dienstag, 21.01.2025, 09:15 (vor 20 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wenn nicht hätte das Ticket auch für jemand anderes sein können, da sehe ich dann keinen Grund es zu erstatten.

Sind im Navigator gebuchte Tickets das nicht immer?

JanZ, HB, Dienstag, 21.01.2025, 09:28 (vor 20 Tagen) @ ICE-TD

- kein Text -

War das ein personengebundenes Ticket?

bahnfahrerofr., Dienstag, 21.01.2025, 10:05 (vor 20 Tagen) @ ICE-TD

Wenn nicht hätte das Ticket auch für jemand anderes sein können, da sehe ich dann keinen Grund es zu erstatten.

Hallo,
ist definitiv auf die gleiche Person gebunden. Durch die Ausstellung zur gleichen Uhrzeit ist es eigentlich ziemlich offensichtlich, dass eine anderweitige Nutzung beider Tickets nicht möglich war. Ich meine die Gültigkeit war in dem Fall auch nur 60 min ab Kauf, womit nicht mal eine doppelte Befahrung des Strecke in der Theorie möglich gewesen wäre.

Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab

danielausberlin, Dienstag, 21.01.2025, 17:24 (vor 19 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es geht um 7,- ???
Da wäre mir - bei eigenem Fehler sowieso - jede Minute Mühe für Mails, Telefonate usw. zu viel.

Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab

Garfield_1905, Dienstag, 21.01.2025, 17:31 (vor 19 Tagen) @ danielausberlin

Es geht um 7,- ???
Da wäre mir - bei eigenem Fehler sowieso - jede Minute Mühe für Mails, Telefonate usw. zu viel.

Genau dasselbe habe ich mir auch gedacht. Und ganz zu schweigen die Zeit, die man für den Roman im Eingangsbeitrag benötigt hat.

Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab

bahnfahrerofr., Dienstag, 21.01.2025, 17:34 (vor 19 Tagen) @ Garfield_1905

Genau dasselbe habe ich mir auch gedacht. Und ganz zu schweigen die Zeit, die man für den Roman im Eingangsbeitrag benötigt hat.

Den habe ich übrigens im Wartezimmer des Zahnarztes geschrieben. Es ist objektiv betrachtet natürlich den Aufwand nicht wert, unabhängig vom Ausgang. Das möchte ich gar nicht bestreiten.

Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab

Garfield_1905, Dienstag, 21.01.2025, 17:39 (vor 19 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Den habe ich übrigens im Wartezimmer des Zahnarztes geschrieben. (...)

So unterschiedlich die Menschen. Im Wartezimmer zittere ich bestenfalls um mein bißchen verkorkstes Leben und kann kaum an etwas andere denken als an diesen komischen Apparat, dessen Spitze sich dreht.

Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab

bahnfahrerofr., Dienstag, 21.01.2025, 17:32 (vor 19 Tagen) @ danielausberlin

Es geht um 7,- ???
Da wäre mir - bei eigenem Fehler sowieso - jede Minute Mühe für Mails, Telefonate usw. zu viel.

Kann man auf jeden Fall so sehen.
Irgendwann ist halt ein persönliches Ärger-Maß mal voll, und das ist bei mir aktuell erreicht, insbesondere nach der absolut unangemessenen Reaktion der DB auf den hier geschilderten Vorfall.

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