Irrtümliche Doppelbuchung im Navigator -Fk-Service blockt ab (Allgemeines Forum)
Hallo in die Runde,
folgendes war passiert:
Freundin will im DB Navigator ein Verbundticket buchen, Ca. 7 Euro.
Zuerst hat sie aus Versehen einen falschen, aber sehr ähnlich benannten Abfahrtsbahnhof ausgewählt. Der Fehler war eigentlich bemerkt worden, vermutlich hatte sie aber die Zahlung schon ausgelöst, nach eigener Aussage unbemerkt (ich vermute hingegen, dass sie nach Auslösung der Zahlung über die "zurück" Taste am Bildschirm wieder zur Verbindungssuche kam, die Lastschrift aber schon ausgelöst war, obwohl die Seite mit dem Ticket, die nach Kaufabschluss erscheint, gar nicht zu sehen war).
Im unmittelbareren Anschluß wurde das richtige Ticket gekauft und bezahlt. Das zuerst gebuchte Ticket wäre zur Fahrt auch nicht nutzbar gewesen, weil der irrtümlich gebuchte Abfahrtsbahnhof bereits näher in Richtung Zielbahnhof lag.
Aufgefallen ist die Doppelbuchung ungefähr eine Stunde später beim Abruf der Emails. Beide Buchungsbestätigungen sind zur gleichen Minute ausgestellt.
Ich erinnerte mich an einen Fall vor ca. 2 Jahren, als ich zwei Bustickets über den alten Navigator buchte, weil das erste nach Kauf nicht mehr aufzufinden war. Damals hat der Fahrkartenservice nach Reklamation die zweite Buchung im ersten Anlauf storniert und erstattet.
Zudem erinnerte ich mich an folgenden Fall aus 2022 (war damals auch in einigen Medien und Foren Thema), bei dem eine Studentin eine Fahrradkarte irrtümlich hinzugebucht hatte und diese von der Bahn nach erfolgter Anfechtung erfolgreich eingeklagt hat:
https://jurios.de/2022/09/06/wie-es-sich-die-deutsche-bahn-wegen-460-euro-mit-einer-rec...
Daraufhin habe ich sehr zeitnah, kurz nach Bemerken des Fehlers, beim Fahrkartenservice die Umstände kurz beschrieben und um Erstattung der doppelten Buchung gebeten, und zudem formal die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums zu dieser Auftragsnummer erklärt.
Erstaunlicherweise kam die Antwort innerhalb weniger Stunden (ich kenne sonst von dort nur Vorgänge, die sich über mehrere Monate ziehen). Allerdings teilt man, genauso wie im verlinkten Fall, lediglich lapidar mit, dass eine Erstattung nicht möglich ist.
Auch auf meine dazu gestellte, etwas ausführlichere, Reklamation kam nur ein Satz (wie bereits mitgeteilt ist eine Erstattung nicht möglich) als Antwort.
Man könnte das ganze jetzt als Lehrgeld abschreiben und auf sich beruhen lassen, aber irgendwie stinkt mir der Fall: bei Fehlern, die die Bahn macht, soll der Kunde stets Verständnis aufbringen und mit den entstehenden Nachteilen leben, häufig ohne jegliche Kompensation. Nun macht der Kunde (der im Übrigen über 1500€ pro Jahr bei Bahnens ließ) einen geringfügigen Fehler, der jedoch bei neutraler Betrachtung eindeutig als solcher zu erkennen ist (gleiche Uhrzeit, gleiches Gerät, gleicher Zielbahnhof, Ticket personengebunden an die gleiche Person) und die namentliche Verwechslung der Bahnhöfe lässt sich auch glaubhaft darlegen. Ein Missbrauch war nicht möglich, eine doppelte Nutzung aufgrund der begrenzten zeitlichen Geltungsdauer auch nicht. Dennoch gibt es hier nicht den kleinsten Funken Kulanz.
Dazu kommt, dass aus meiner Sicht der Fall trotz der geringfügig anderen Konstellation (zweite Fahrkarte statt Fahrradkarte) dem der Studentin aus dem verlinkten Bericht im Ergebnis entspricht und die Bahn (Staatskonzern!) aufgrund der Anfechtung eigentlich zur Erstattung verpflichtet wäre, sich trotz des Urteils aber nicht dafür interessiert.
Wie könnte man nun vorgehen, um vielleicht doch noch eine Erstattung zu erhalten?
Mir geht es in dem Fall tatsächlich mal ums Prinzip.
Überlegungen:
-Mail an den Status Service, halte ich für aussichtslos, bei meinen letzten Kontaktaufnahmen mit denen konnte ich keine bessere Bearbeitungsqualität ggü. dem regulären Kundendialog mehr feststellen, war vielleicht früher mal anders
-Mail an den zentralen Kundendialog: die Karte habe ich bisher 2x gezogen und die Antworten waren vergleichsweise von guter Qualität
-ehem. SÖP: wahrscheinlich recht hohe Erfolgschancen, aber lange Verfahrensdauer und, viel wichtiger: eigentlich möchte ich die mit so einer Lappalie nicht noch zusätzlich belasten
- nach Ankündigung mit Fristsetzung Lastschrift zurückgeben (da beide Aufträge meist zusammen eingezogen werden: unstrittigen Betrag sofort überweisen): man hat sofort Stress mit dem Inkasso, zusätzlich ist es, sofern ich es als Nichtjurist richtig verstehe, eigentlich der falsche Weg, so dass die Sache einem auch auf die Füße fallen kann und die DB ihrerseits den Betrag einklagt. Es besteht aber die Chance, dass nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid keine weiteren Schritte seitens der DB folgen, wenn man auf die wirksame Anfechtung verweist - insgesamt scheint es mir aber zu riskant
- sonst bliebe nur noch der Klageweg analog zun verlinkten Fall, der eigentlich auch keine Option ist, weil ich für sowas ganz bestimmt keinen Rechtsschutzfall aufmachen werde
Habe ich eine Möglichkeit eventuell übersehen? Fällt jemandem noch etwas ein, wie man den Fall vielleicht mit weniger Aufwand noch lösen könnte?
Oder hat jemand gar in letzter Zeit mal bei so einer offensichtlichen Fehlbuchung mal Kulanz erfahren dürfen? Mein positiv beschiedener Fall war übrigens im Winter 2022 und ebenfalls ein Verbundticket.
Danke im Voraus und VG