FGR DB Arriva (Allgemeines Forum)
Christian1977, Freitag, 10.01.2025, 08:53 (vor 4 Tagen)
Hallo,
ich wollte mit dem Nahverkehr von Herzogenrath nach Hamm (Westf) fahren. Leider hat das aufgrund von Problemen mit dem RE18 nicht geklappt. Das Servicecenter Fahrgastrechte hat mir nun geschrieben das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen sei "DB Arriva" - und dort nicht angeschlossen.
Leider ist es mir bisher nicht gelungen herauszufinden, wie ich "DB Arriva" in Sachen Fahrgastrechte erreichen kann. Ich habe eine internationale Website von Arriva gefunden, auf der auf der Karte der Länder, in denen man aktiv ist, Deutschland nicht genannt wird.
Kennt jemand einen Weg, den Fall bei "DB Arriva" einzureichen - oder ist das Servicecenter Fahrgastrechte mit dem Hinweis auf das Unternehmen im Irrtum?
Über Tipps und Hinweise würde ich mich freuen.
DB Arriva gibt es nicht mehr
J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Freitag, 10.01.2025, 09:20 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
https://de.wikipedia.org/wiki/Arriva
Dementsprechend einfach denen die Nachrichten vom letzten Jahr übermitteln vielleicht?
--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
FGR DB Arriva
pedaa, Köln, Freitag, 10.01.2025, 09:28 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
das klingt nach einem Fall für die SOEP:
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/service/ihre-rechte/rechte-bahnreisen/
FGR DB Arriva
Christian1977, Freitag, 10.01.2025, 09:32 (vor 4 Tagen) @ pedaa
Hallo pedaa,
danke für den Gedanken. Bei der Schlichtungsstelle muss man im ersten Schritt sagen, um welches Unternehmen es geht. "DB Arriva" oder "Arriva" ist dort aber nicht gelistet. Dann müsste man im zweiten Schritt sagen, wann man sich schriftlich bei dem Unternehmen gemeldet hat und wie es reagiert hat. Wenn das Servicecenter Fahrgastrechte damit nichts zu tun hat, hätte "DB Arriva" von mir ja nie gehört. Ich müsste das Unternehmen - wenn die Annahme, dass es den RE18 betrieben hat im Oktober 2024 - dann doch erstmal selbst kontaktieren?
FGR DB Arriva
Dr. Bahn, Freitag, 10.01.2025, 11:35 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
danke für den Gedanken. Bei der Schlichtungsstelle muss man im ersten Schritt sagen, um welches Unternehmen es geht. "DB Arriva" oder "Arriva" ist dort aber nicht gelistet. Dann müsste man im zweiten Schritt sagen, wann man sich schriftlich bei dem Unternehmen gemeldet hat und wie es reagiert hat. Wenn das Servicecenter Fahrgastrechte damit nichts zu tun hat, hätte "DB Arriva" von mir ja nie gehört. Ich müsste das Unternehmen - wenn die Annahme, dass es den RE18 betrieben hat im Oktober 2024 - dann doch erstmal selbst kontaktieren?
Laut Arriva gilt: "Am Sonntag, den 30. Juni (2024) wird der Dreiländerzug (RE18) zum ersten Mal in und durch drei Länder fahren. Ein Zug, der die Grenzen verschwimmen lässt und Aachen Hauptbahnhof, Heerlen, Maastricht und Lüttich-Guillemins miteinander verbindet - eine Zusammenarbeit von Arriva, NS und SNCB."
Zu diesem Zeitpunkt war Arriva schon verkauft und eigenständig. Ich hätte also vermutet, der Zug wird nun von "Arriva" betrieben (nicht DB Arriva, gibt's nicht mehr). Das deckt sich auch mit der Angabe im Reiseplaner von Arriva, der keine DB-Regionalzüge kennt und für diesen Zug "Arriva" als Betreiber ausführt. Ich hätte also gesagt, Arriva ist der Betreiber und die musst Dich an arriva.nl wenden.
"Teil A der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs" listet "Arriva Personenvervoer Nederland BV Trambaan 3 8441 BV Heerenveen / NL" auch als EVU des Deutschlandtarifs. Hast Du Dich denn schon an die gewandt? Was sagen die denn?
Andererseits: Ich finde Arriva nicht als zulassenes EVU in der Liste des EBA. Es läge also doch nahe, dass DB Regio NRW auf diesem Abschnitt Beförderer ist, so wie es der VRS aufführt.
Fahr doch zweigleisig: Kontakt zu arriva, warten, was die sagen; anschließend Schlichtungsstelle mit der Angabe "DB Regio" und dem Hinweis, dass es Dir nicht möglich ist, den korrekten Beförderer für diese Abschnitt herauszufinden. (Für den Erstkontakt zu Arriva könnte die Frist bei Vorfall im Oktober aber schon abgelaufen sein.)
Grüße
Dr. Bahn
EVU ≠ Beförderer
sibiminus, Freitag, 10.01.2025, 12:06 (vor 4 Tagen) @ Dr. Bahn
Andererseits: Ich finde Arriva nicht als zulassenes EVU in der Liste des EBA. Es läge also doch nahe, dass DB Regio NRW auf diesem Abschnitt Beförderer ist, so wie es der VRS aufführt.
Nur kurzer Hinweis: EVU und Beförderer müssen nicht identisch sein. Siehe Eurobahn als EVU für Beförderer Thalys/Eurostar oder die diversen Regioersatzleistungen die EVUs wie WFL und Andere übernehmen, ohne Beförderer zu sein.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
EVU ≠ Beförderer
Dr. Bahn, Montag, 13.01.2025, 11:02 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 29 Min.) @ sibiminus
Nur kurzer Hinweis: EVU und Beförderer müssen nicht identisch sein. Siehe Eurobahn als EVU für Beförderer Thalys/Eurostar oder die diversen Regioersatzleistungen die EVUs wie WFL und Andere übernehmen, ohne Beförderer zu sein.
Verständnisfrage abseits vom aktuellen Beispiel: Wer ist denn dann das Eisenbahnunternehmen, das den Dienst betreibt?
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Artikel 18 Verordnung (EU) 2021/782: Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausfallenden Dienst betreibt, dem Fahrgast unverzüglich an, ...
führt zu
Artikel 3 Verordnung (EU) 2021/782: „Eisenbahnunternehmen„ ein Eisenbahnunternehmen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Richtlinie 2012/34/EU
führt zu
Artikel 3 RICHTLINIE 2012/34/EU: „Eisenbahnunternehmen“ jedes nach dieser Richtlinie zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;
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EVU ist also in allen Fällen egal.
Aus meiner Sicht gilt also im konkreten Fall: Arriva ist laut eigener Aussage und laut DB-Reiseauskunft das EU, dass den Dienst betreibt und damit zuständig; unabhängig davon, wer EVU auf dem deutschen Abschnitt ist?
EVU ≠ Beförderer
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 13.01.2025, 22:02 (vor 19 Stunden, 28 Minuten) @ Dr. Bahn
Aus meiner Sicht gilt also im konkreten Fall: Arriva ist laut eigener Aussage und laut DB-Reiseauskunft das EU, dass den Dienst betreibt und damit zuständig; unabhängig davon, wer EVU auf dem deutschen Abschnitt ist?
Das würde ich grundsätzlich auch so sehen, allerdings schreibt das SC FGR grundsätzlich „Eisenbahnverkehrsunternehmen“ und grade nicht „Beförderer“.
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Weg mit dem 4744!
EVU ≠ Beförderer
bahnfahrerofr., Montag, 13.01.2025, 22:04 (vor 19 Stunden, 26 Minuten) @ JeDi
Das würde ich grundsätzlich auch so sehen, allerdings schreibt das SC FGR grundsätzlich „Eisenbahnverkehrsunternehmen“ und grade nicht „Beförderer“.
Darüber habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Eventuell ist das aber auch nur eine "Ungenaugigkeit" oder "Unwissenheit" seitens des SC FGR?
FGR DB Arriva
bahnfahrerofr., Freitag, 10.01.2025, 13:32 (vor 4 Tagen) @ Dr. Bahn
Ich würde mich hier ans EBA wenden, die sollen für dich herausfinden wer nun zuständig ist.
Teilnahme Schlichtung allgemein
Barzahlung, Freitag, 10.01.2025, 14:55 (vor 4 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich würde mich hier ans EBA wenden, die sollen für dich herausfinden wer nun zuständig ist.
Vorher aber am besten bei Arriva fragen und deren (unbefriedigende) Antwort bei der Frage ans EBA anhängen. Sonst wird das EBA nicht nach drei Monaten, sondern überhaupt nicht antworten. ;-)
In diesem Fall haben wir die Antwort schon. Ich sehe sonst generell folgende Beschwerdemöglichkeiten bzgl. Nichtteilnahme:
1) Manchmal steht in den BB, dass das Unternehmen angeblich nicht zur Teilnahme verpflichtet sei. Da könnte man sich m.E. direkt bei der Tarifgenehmigungsbehörde beschweren, warum die das genehmigt hat. Bei den Fernverkehrsanbietern (z.B. SNCF Deutschland, ÖBB Personenverkehr etc.) ist das das BMDV, im Nahverkehr die von den Ländern benannten Stellen.
2) Im SPNV könnte man sich noch an den AT wenden, der das Unternehmen ggf. direkt zur Teilnahme bewegen kann.
3) das EBA nach mindestens einer erfolglosen Beschwerde beim Beförderer
4) Verbände mit Befugnis auf Unterlassung zu verklagen
FGR DB Arriva
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 10.01.2025, 09:35 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
EVU ist DB Regio NRW, leider ist es mir wiederholt nicht gelungen, das SC FGR davon zu überzeugen.
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Weg mit dem 4744!
FGR DB Arriva
Christian1977, Freitag, 10.01.2025, 10:11 (vor 4 Tagen) @ JeDi
Hallo,
danke für die Nachricht. Wieso hat das Servicecenter es denn abgelehnt?
Gibt es irgendetwas "Schriftliches", das ich dort vorlegen kann, dass "DB Regio" zuständig wäre für den RE18 und nicht "DB Arriva", wie das Servicecenter mir geschrieben hat?
Vielen Dank für die Unterstützung.
FGR DB Arriva
MC_Hans, 8001376, Freitag, 10.01.2025, 10:37 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
FGR DB Arriva
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 10.01.2025, 18:22 (vor 4 Tagen) @ MC_Hans
FGR DB Arriva
sibiminus, Freitag, 10.01.2025, 10:23 (vor 4 Tagen) @ JeDi
EVU ist DB Regio NRW
gibt's dafür auch eine Quelle? noch immer bestätigt diebefoerderer.de das nicht.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
FGR DB Arriva
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 10.01.2025, 16:35 (vor 4 Tagen) @ sibiminus
Diebefoerderer.de listet ja auch Beförderer und keine EVU, das SV FGR zielt aber - aus mir nicht bekannten Gründen - regelmäßig auf das EVU ab.
Quelle sind mehrere Tf, einer zeigte mir sogar mal sein Beiblatt. Beförderer dürfte in der Tat Arriva sein (die aber kein in Deutschland zugelassenes EVU sind).
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Weg mit dem 4744!
Da müßte man das ganz große Faß öffnen.
Der Blaschke, Freitag, 10.01.2025, 10:55 (vor 4 Tagen) @ JeDi
Mahlzeit.
EVU ist DB Regio NRW, leider ist es mir wiederholt nicht gelungen, das SC FGR davon zu überzeugen.
Es dürfte sich um vorsätzlichen Betrug handeln. Die genauen Paragraphen müsste da mal ein Star-Anwalt ausgraben und dann öffentlichkeitswirksam und juristisch das ganz große Faß öffnen.
Und wieder lernen wir: wo 'Deutsche Bahn' vorkommt, ist Unseriösität Standard. Deswegen hat Eisenbahn in Deutschland auch keine goldene Zukunft, solange dieser Konzern krakenmäßig das System beherrscht.
Schöne Grüße von jörg
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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Alternativ Mobiltätsgarantie?
Proeter, Freitag, 10.01.2025, 15:36 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
ich wollte mit dem Nahverkehr von Herzogenrath nach Hamm (Westf) fahren.
Mit welchem Ticket denn und welche FGR willst du geltend machen?
Falls du mit einem FV-Zug gefahren bist, dürfte die Mobiltätsgarantie der einfachere Weg sein. Und das wäre zudem auch deine elegante Möglichekeit, den Beförderer herauszufinden. Von dem erhältst du nämlich dann dein Geld und die Antwort.
Mobiltätsgarantie: Geld ja, aber KEINE Antwort
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 10.01.2025, 18:20 (vor 4 Tagen) @ Proeter
Falls du mit einem FV-Zug gefahren bist, dürfte die Mobiltätsgarantie der einfachere Weg sein. Und das wäre zudem auch deine elegante Möglichekeit, den Beförderer herauszufinden. Von dem erhältst du nämlich dann dein Geld und die Antwort.
Zumindest von National Express habe ich in diversen Fällen nie eine Rückmeldung erhalten, wohl aber den beanstandeten Betrag (für´s Taxi). Anders sieht es da bei den KVB, wobei ich das über deren eigene Website geregelt habe.* Rückmeldung hatte ich in der Vergangenheit schon einmal von VIAS und/oder RRB. Habe vor einiger knappen Wochen meinen ersten Fall DB Regio, bei dem ich die 60.00 € für´s Taxi voll ausschöpfe (bzw. überschreite). Mal sehen wie das ausgeht. Jedenfalls schaffen mir die Taxifahrten keinen wirklichen Mehrwert, denn ich komme praktisch nie früher an als mit einer pünktlichen Bahn.
* Was übrigens auch suboptimal sein dürfte, wenn der betreffende Kurs von der SWB gestellt wird, was sich dem Wissen des Fahrgasts entzieht.
Alternativ Mobiltätsgarantie?
Christian1977, Freitag, 10.01.2025, 18:59 (vor 4 Tagen) @ Proeter
Hallo,
es geht um eine Fahrt mit dem Deutschlandticket. Da ich mitten in der Nacht planmäßig angekommen wäre und es Dank der Probleme mit dem RE nicht bin, bin ich mit dem Auto gefahren.
Mobiltätsgarantie dann keine Alternative.
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 10.01.2025, 19:28 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
Hallo,
es geht um eine Fahrt mit dem Deutschlandticket. Da ich mitten in der Nacht planmäßig angekommen wäre und es Dank der Probleme mit dem RE nicht bin, bin ich mit dem Auto gefahren.
Dann scheidet die Mobilitätsgarantie leider aus. Sie gilt zwar auch für das Deutschlandticket, aber:
Ticket
nscharrn, IC 2152, Freitag, 10.01.2025, 17:30 (vor 4 Tagen) @ Christian1977
was hast du für ein Ticket?
Ticket
Christian1977, Freitag, 10.01.2025, 19:00 (vor 4 Tagen) @ nscharrn
Hallo,
es geht bei mir um eine Fahrt mit dem Deutschlandticket. Da ich mitten in der Nacht planmäßig angekommen wäre und es Dank der Probleme mit dem RE nicht bin, bin ich mit dem Auto gefahren.
Kontaktmailadresse
Christian1977, Montag, 13.01.2025, 11:36 (vor 1 Tag, 5 Stunden, 54 Min.) @ Christian1977
Soeben bekam ich vom go.Rheinland‑Kundendialog folgende Nachricht:
"Betreiber des RE 18 ist das Verkehrsunternehmen Arriva aus den Niederlanden.
Bitte nutzen Sie nachfolgenden Kontakt:
klantenservice@arriva.nl"