? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen? (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Dienstag, 24.12.2024, 09:08 (vor 47 Tagen)

Hallo miteinander,

ich verfolge gerade eine interessante Diskussion in den sozialen Netzwerken. Darin behauptet eine nach eigener Aussage als KiN bei einem privaten EVU, das bestellten Nahverkehr fährt, tätige Person, dass DB Sparpreise und Super Sparpreise bei Entfall der Zugbindung weiterhin ausschließlich in Zügen der DB FV auf dem gebuchten Streckenabschnitt gültig seien und alternativ ausschließlich DB Regio genutzt werden könne. Privatbahnen würden diese Fahrkarten auch im bestellten Nahverkehr nicht akzeptieren, man müsse in Vorleistung treten.

Ich persönlich halte diese Argumentation für Unsinn. Einzige mir bekannte Ausnahme war der Sparpreis Aktion, der ja explizit nur in DB FV Zügen gültig war und dazu einen entsprechenden Aufdruck auf dem Ticket hatte. Meines Erachtens nach hat der Reisende bei einer zu erwartenden Verspätung von mind. 20min am Ziel unverzüglich die Möglichkeit, die Fahrt auch unter geänderter Streckenführung zu gleichen Beförderungsbedingungen fortzusetzen, was m.E. den bestellten Nahverkehr einschließt, nicht aber eigenwirtschaftliche Verkehre wie Flixtrain. Oder sehe ich das falsch und der KiN hat tatsächlich Recht damit, dass ich nur DB Regio, nicht aber ein anderes privates EVU nutzen darf?

Danke für hilfreiche Antworten!

? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 24.12.2024, 10:58 (vor 47 Tagen) @ VT642
bearbeitet von EK-Wagendienst, Dienstag, 24.12.2024, 11:00

Hallo miteinander,

ich verfolge gerade eine interessante Diskussion in den sozialen Netzwerken. Darin behauptet eine nach eigener Aussage als KiN bei einem privaten EVU, das bestellten Nahverkehr fährt, tätige Person, dass DB Sparpreise und Super Sparpreise bei Entfall der Zugbindung weiterhin ausschließlich in Zügen der DB FV auf dem gebuchten Streckenabschnitt gültig seien und alternativ ausschließlich DB Regio genutzt werden könne. Privatbahnen würden diese Fahrkarten auch im bestellten Nahverkehr nicht akzeptieren, man müsse in Vorleistung treten.

Ich persönlich halte diese Argumentation für Unsinn. Einzige mir bekannte Ausnahme war der Sparpreis Aktion, der ja explizit nur in DB FV Zügen gültig war und dazu einen entsprechenden Aufdruck auf dem Ticket hatte. Meines Erachtens nach hat der Reisende bei einer zu erwartenden Verspätung von mind. 20min am Ziel unverzüglich die Möglichkeit, die Fahrt auch unter geänderter Streckenführung zu gleichen Beförderungsbedingungen fortzusetzen, was m.E. den bestellten Nahverkehr einschließt, nicht aber eigenwirtschaftliche Verkehre wie Flixtrain. Oder sehe ich das falsch und der KiN hat tatsächlich Recht damit, dass ich nur DB Regio, nicht aber ein anderes privates EVU nutzen darf?

Danke für hilfreiche Antworten!

Da steht hier https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung aber was anderes.

Bei Nettoverträgen kann ich das von der Logik verstehen, aber dann muss das klar geregelt werden.
Es geht eben ums Geld.
In der Schweiz muss man da immer einen Streckenwechsle machen, damit genau die Bahn das Geld bekommt die man fährt.
Aber wie ich Deutschland kenne kommt so was auch noch.

Dazu stellt sich die Frage, was ist eine Privatbahn?
Eine große die ich kenne ist die Rurtalbahn, mit u.a. VIAS, oder inzwischen die Eurobahn.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen?

VT642, Dienstag, 24.12.2024, 11:29 (vor 47 Tagen) @ EK-Wagendienst

Dazu stellt sich die Frage, was ist eine Privatbahn?
Eine große die ich kenne ist die Rurtalbahn, mit u.a. VIAS, oder inzwischen die Eurobahn.

Gemeint hat der angebliche KiN wohl sämtliche NE-Bahnen.

? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 24.12.2024, 12:05 (vor 47 Tagen) @ VT642

Dazu stellt sich die Frage, was ist eine Privatbahn?
Eine große die ich kenne ist die Rurtalbahn, mit u.a. VIAS, oder inzwischen die Eurobahn.


Gemeint hat der angebliche KiN wohl sämtliche NE-Bahnen.

und das ist wichtig, wenn da bei diesem neuen Medien was gesagt wird, wo jeder was behaupten kann.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen?

Barzahlung, Dienstag, 24.12.2024, 14:27 (vor 47 Tagen) @ EK-Wagendienst

Dazu stellt sich die Frage, was ist eine Privatbahn?
Eine große die ich kenne ist die Rurtalbahn, mit u.a. VIAS, oder inzwischen die Eurobahn.


Gemeint hat der angebliche KiN wohl sämtliche NE-Bahnen.


und das ist wichtig, wenn da bei diesem neuen Medien was gesagt wird, wo jeder was behaupten kann.

Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Staat die neuen Medien stärker kontrolliert und noch intensiver an der Meinungsbildung mitwirkt. Ohne vorherige Genehmigung durch die Meinungsaufsichtsbehörde sollte niemand einfach so irgendetwas behaupten oder denken dürfen.

Nur der Staat weiß, was richtig und was falsch ist.

Es kommt auf die Anerkennung der BB PV an

michael_seelze, Dienstag, 24.12.2024, 14:04 (vor 47 Tagen) @ VT642

Dazu stellt sich die Frage, was ist eine Privatbahn?
Eine große die ich kenne ist die Rurtalbahn, mit u.a. VIAS, oder inzwischen die Eurobahn.


Gemeint hat der angebliche KiN wohl sämtliche NE-Bahnen.

Wenn die NE-Bahn die BB Personenverkehr nach ihren BB anerkennt,
kann diese genutzt werden, obgleich die Wahl der Fortsetzung der Fahrt zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt auch mit geänderter Streckenführung gegenüber dem
EVU besteht, das die ausgefallene oder verspätete Beförderung schuldet.
Zumindest ziehe ich diesen Umkehrschluss aus der Regelung aus Nummer 9.1.2 BB PV, dass nur wenn das EVU nach 100 Minuten noch nicht über die Weiterreisemöglichkeiten informiert hat, das Recht besteht mit EVU, die die BB PV nicht anerkennen, einen Beförderungsvertrag zu schließen und sich die Kosten anschließend vom die ursprüngliche Beförderung schuldenden EVU erstatten zu lassen.

? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen?

nscharrn, IC 2152, Dienstag, 24.12.2024, 13:09 (vor 47 Tagen) @ VT642

wenn es so sein sollte, dann muss es explizit auf den ticket stehen oder?

Nr. 3.6.1 Teil A TB DT beachten.

Barzahlung, Dienstag, 24.12.2024, 13:26 (vor 47 Tagen) @ VT642

Anerkennung von Fernverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn AG

Folgende Fahrkarten oder Fahrberechtigungen für Züge der Produktklassen ICE und IC/EC gemäß der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden innerhalb ihrer jeweiligen Geltungsdauer auch zur Fahrt in den Zügen gemäß Nr. 2.2 anerkannt:

▪ Flexpreis,
▪ ICE- oder IC/EC-Streckenzeitkarten (mit Ausnahme der Strecke Erfurt Hbf – Gera Hbf, wenn Start- und Zielbahnhof auf dieser Strecke liegen);
▪ Sparpreis / Super-Sparpreis im Vor- oder Nachlauf zu einer Fahrt in einem Fernverkehrs-zug,
▪ Sparpreis Gruppe / Super-Sparpreis Gruppe im Vor- oder Nachlauf zu einer Fahrt in ei-nem Fernverkehrszug,
▪ Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG, wenn die Nutzung der SPNV-Züge in den jewei-ligen Bedingungen der Aktionsangebote geregelt ist.

https://deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen/

Nr. 3.6.1 Teil A TB DT beachten.

VT642, Dienstag, 24.12.2024, 13:32 (vor 47 Tagen) @ Barzahlung

Die Situation Nutzung NV statt FV wird hier aber m.E. nicht behandelt, es ist nur vom Vor-/Nachlauf die Rede.

Nr. 3.6.1 Teil A TB DT beachten.

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 24.12.2024, 14:48 (vor 47 Tagen) @ VT642

Die Situation Nutzung NV statt FV wird hier aber m.E. nicht behandelt, es ist nur vom Vor-/Nachlauf die Rede.

eben,
und das wird von der NE-Bahn so ausgelegt, das es dann nicht gültig ist, weil es dort nicht steht, und gefahren wird nach den Beförderungsbedingungen des Deutschlandtarifverbundes, und nicht nach den Bedingungen der Deutschen Bahn.
Dazu haben die Bahnen doch auch noch ihre eigenen Beförderungsbedingungen, was steht denn dort?
Ohne genau die Bahn zu kennen, wird man da keine klare Aussage treffen können.

Gab es da nicht mal vor Jahren was in der Erfurter Bahn?

Das wird eine spannende Sache werden.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Zugbindung aufgehoben - keine Nutzung von Privatbahnen?

delphi_02, Dienstag, 24.12.2024, 14:33 (vor 47 Tagen) @ VT642

Wie es rechtlich korrekt ist, weiß ich nicht.
Ich bin aber früher regelmäßig mit Supersparpreisen von Kufstein nach Ulm gefahren.
Und wenn der EC aus Italien mal wieder größere Verspätung hatte, bin ich stattdessen mit dem NV (damals noch Meridian) nach München gefahren.
Recht häufig hat mir der Zugbegleiter im Meridian dann eine neue Fahrkarte verkauft, die ich im Rahmen der Fahrgastrechte eingereicht habe und immer anstandslos erstattet bekam.

Kann also schon sein, dass eine solche Regelung existiert.

Viele Grüße aus Ulm
Markus

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum