Reise mit ungültiger/nicht gezahlter BahnCard25 (Fahrkarten und Angebote)

OSM-Bar, Montag, 16.12.2024, 17:54 (vor 54 Tagen)

Hallo zusammen,

wie seht ihr folgenden Fall:

Es wurde eine Probe BahnCard25 für 3 Monate gekauft, die anschließend Planmäßig in 12-Monat Karte überging. Soweit so gut.

Dummerweise hat der Kunde vergessen, die Gebühr der normalen BahnCard25 zu überweisen. Ab wann ist die BahnCard25 nun nicht mehr gültig und kann nicht mehr für Fahrten benutzt werden?

Konkret ist es in diesem Fall so, dass ich kontrolliert wurde und bei der Kontrolle die Gültigkeit der BahnCard25 nicht nachgewiesen werden konnte (obwohl ganz normal in BahnApp sichtbar und auch niemals ein aktiver Hinweis übermittelt war, das die Gültigkeit ab sofort nicht mehr gegeben ist). Ich habe noch im Zug meine BahnCard25 online überwiesen und dachte das Thema wäre damit erledigt, aber ich habe nun eine Fahrpreisnacherhebung bekommen. Ist dies rechtens?

Wenn ich eine neue BahnCard kaufe, ist die Gültigkeit ja (wenn gewünscht) ab sofort, obwohl diese erst später gezahlt wird. Ab welchem Punkt erlischt die Gültigkeit und inwieweit muss dies dem Kunden transparent gemacht werden?

Startdatum der BahnCard25: 14.09.24
Datum der Kontrolle: 15.10.24
Bezahlung der BahnCard per Überweisung: 15.10.24

Ich hatte am 21.10.24 noch eine Mahnung bekommen, in der Inkasso angedroht wurde - auch hier kein Hinweis auf eine evtl. nicht Gültigkeit der BahnCard (vermutlich noch vor Zuweisung der Überweisung, mittlerweile wird die BahnCard als bezahlt angezeigt. Auch eine Quittung kann ich herunterladen).

Oder anders ausgedrückt: wäre es evtl. sogar sinnvoller gewesen, die BahnCard nicht vorzulegen, und im Anschluss (wenn gezahlt) diese nachzureichen?

Gruß OSM

Reise mit ungültiger/nicht gezahlter BahnCard25

JanZ, HB, Montag, 16.12.2024, 18:12 (vor 54 Tagen) @ OSM-Bar

Hallo OSM,

hast du der Stelle, von der die Mahnung kam, mitgeteilt, dass du die BahnCard inzwischen bezahlt hast? Wenn ja, was haben sie darauf geantwortet? Ich sehe es auch so, dass du zum Zeitpunkt der Reise eine gültige BahnCard hattest und das Problem eher ist, das der richtigen Stelle nachzuweisen.

Gruß Jan

Reise mit ungültiger/nicht gezahlter BahnCard25

sflori, Montag, 16.12.2024, 18:29 (vor 54 Tagen) @ OSM-Bar
bearbeitet von sflori, Montag, 16.12.2024, 18:31

Wenn ich eine neue BahnCard kaufe, ist die Gültigkeit ja (wenn gewünscht) ab sofort, obwohl diese erst später gezahlt wird. Ab welchem Punkt erlischt die Gültigkeit und inwieweit muss dies dem Kunden transparent gemacht werden?

In den BB steht:

2.6.2

(1)
Sollte es zu einem Zahlungsverzug bei der Bezahlung einer BahnCard kommen, wird die DB Fernverkehr AG die Funktion zur Rabattierung von Fahrkartenpreisen einer Karte solange sperren, bis der BahnCard-Inhaber seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

(2)
Eine Entsperrung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Erfüllung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen.

(3)
Bei Nutzung einer technisch noch gesperrten BahnCard im Zeitraum zwischen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und Entsperrung der BahnCard werden etwaige Forderungen auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nachträglich ohne Bearbeitungsentgelt niedergeschlagen.

Datum der Kontrolle: 15.10.24
Bezahlung der BahnCard per Überweisung: 15.10.24

Ich persönlich sehe die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung erst dann als erfüllt an, wenn das Geld auf dem Konto der DB eingegangen ist. Ich finde aber auch, dass es eine Informationspflicht seitens der DB über die Sperrung gibt. Wie soll man als Kunde sonst wissen, dass eine Sperrung anliegt? Überhaupt halte ich (1) für seeeeeeehr schwammig formuliert... :D

Ich würde daher die FN-Stelle anschreiben und mich auf (3) berufen. Wenn Du Glück hast, wird die FN erlassen.


Bye. Flo.

Erster Gültigkeitstag der BC dürfte entscheidend sein

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 16.12.2024, 19:01 (vor 54 Tagen) @ sflori

Wenn ich eine neue BahnCard kaufe, ist die Gültigkeit ja (wenn gewünscht) ab sofort, obwohl diese erst später gezahlt wird. Ab welchem Punkt erlischt die Gültigkeit und inwieweit muss dies dem Kunden transparent gemacht werden?


In den BB steht:

2.6.2

(1)
Sollte es zu einem Zahlungsverzug bei der Bezahlung einer BahnCard kommen, wird die DB Fernverkehr AG die Funktion zur Rabattierung von Fahrkartenpreisen einer Karte solange sperren, bis der BahnCard-Inhaber seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

(2)
Eine Entsperrung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Erfüllung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen.

(3)
Bei Nutzung einer technisch noch gesperrten BahnCard im Zeitraum zwischen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und Entsperrung der BahnCard werden etwaige Forderungen auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nachträglich ohne Bearbeitungsentgelt niedergeschlagen.

Datum der Kontrolle: 15.10.24
Bezahlung der BahnCard per Überweisung: 15.10.24


Ich persönlich sehe die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung erst dann als erfüllt an, wenn das Geld auf dem Konto der DB eingegangen ist. Ich finde aber auch, dass es eine Informationspflicht seitens der DB über die Sperrung gibt. Wie soll man als Kunde sonst wissen, dass eine Sperrung anliegt? Überhaupt halte ich (1) für seeeeeeehr schwammig formuliert... :D

Meines Erachtens dürfte der erste Geltungstag der BC entscheidend sein, also der 14.09., denn auch wenn die Zahlung verspätet erfolgt, gilt ja dann doch rückwirkend. Ob nun ein Säumniszuschlag, begründet in der verspäteten Zahlung geltend gemacht werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde daher die FN-Stelle anschreiben und mich auf (3) berufen. Wenn Du Glück hast, wird die FN erlassen.

Wobei ich schon der Meinung wäre, dass die Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt sein könnte. Fraglich ist hierfür, ebenso wie für einen etwaigen Säumniszuschlag, inwieweit die Bahn selbst oder der Kunde die verspätete Zahlung zu verantworten hat. Allerdings lasse ich mich von den Juristen gern eines Besseren belehren. -;)

Erster Gültigkeitstag der BC dürfte entscheidend sein

OSM-Bar, Montag, 16.12.2024, 20:51 (vor 54 Tagen) @ Tobs

Danke ihr beiden, das ist genau das was ich gesucht habe.

Es ist ohne Diskussion, dass ich ggf. einen Bearbeitungsgebühr zahlen muss, ähnlich wie das bei nachreichen eines gültigen Tickets der Fall ist.

Das ich aber - ohne zu wissen von wann bis wann - keine gültige BahnCard gehabt haben soll, finde ich nicht in Ordnung.

Ich versuche das mal in diese Richtung zu argumentieren und hoffe auf Kulanz.

Das ich für eine 2,5h Fahrt mit dem ICE und einer BahnCard25 dann 220€ zahlen soll, finde ich etwas happig (alles 2. Klasse versteht sich).

Reise mit ungültiger/nicht gezahlter BahnCard25

611 040, Erfurt, Montag, 16.12.2024, 19:28 (vor 54 Tagen) @ sflori

Wenn die BC wirklich gesperrt wird, darf aber auch nicht mehr der volle Betrag verlangt werden.
Man bezahlt für 365 Tage BC, bei einer Sperre für x Tage müsste der Betrag anteilig verringert werden.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Reise mit ungültiger/nicht gezahlter BahnCard25

OSM-Bar, Montag, 16.12.2024, 20:53 (vor 54 Tagen) @ 611 040

sehe ich theoretisch ähnlich.

man müsste erst einmal herausfinden, von wann bis wann die bahncard nicht gültig gewesen sein soll.

meine fahrten die 2-3 wochen nach BahnCard25 beginn stattgefunden haben, waren nämlich trotz kontrolle total in ordnung (und natürlich auch kein hinweis auf eine fehlende zahlung...)

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