? Reservierung nicht über Navigator erstattbar (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Freitag, 13.12.2024, 09:34 (vor 58 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hatte für den heutigen ICE 1545 eine Sitzplatzreservierung von Duisburg nach Berlin gebucht. Nun hat der 1545 einerseits 50 Minuten Verspätung, anderseits aber verendet er vorzeitig in Dortmund Hbf und fährt nicht weiter nach Berlin.

Ich habe mich nun für eine andere Verbindung entschieden; das Ticket habe ich separat gebucht. Die Reservierung hatte ich spontan gestern Abend über den Navigator nach gebucht, tja, dumm gelaufen.

Versuche ich nun aber mir die Sitzplatzreservierung über den Navigator erstatten zu lassen, erscheint folgender Hinweis:

"Einreichung für Reise nicht möglich
Für Ihre Reise kann gegenwärtig keine Entschädigung beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung erst nach der geplanten Abfahrtszeit möglich ist."

Die Abfahrtszeit war ja aber schon? Also, sowohl die geplante als auch die tatsächliche... Ist das ein Schreibfehler seitens der Bahn oder hat das System ein Fehler?

Welche Alternativen gibt es? Im Reisezentrum wurde die Erstattung und Barauszahlung verweigert mit der Begründung, dass man Reservierungen im RZ nicht mehr erstatten könne und dies nur noch über die App möglich sei. Stimmt das?

Liebe Grüße

? Reservierung nicht über Navigator erstattbar

pedaa, Köln, Freitag, 13.12.2024, 09:50 (vor 58 Tagen) @ IC2182

Hi,

der ICE ist erst um 13:00 Uhr in Berlin (oder hätte es sein müssen).

Erst danach ist ein Antrag möglich!

LG pedaa

? Reservierung nicht über Navigator erstattbar

IC2182, Bochum, Freitag, 13.12.2024, 09:55 (vor 58 Tagen) @ pedaa

Hi,

der ICE ist erst um 13:00 Uhr in Berlin (oder hätte es sein müssen).

Erst danach ist ein Antrag möglich!

LG pedaa

Ja, das dachte ich mir - war nur irritiert, weil der Navigator explizit sagt, eine Erstattung ist erst nach geplanter Abfahrt möglich - nicht Ankunft, und abgefahren ist er ja schon. Aber gut, dass ist wohl einfach DB.

Text lautete bis vor Kurzem noch anders

zettelbox, Freitag, 13.12.2024, 09:58 (vor 58 Tagen) @ IC2182
bearbeitet von zettelbox, Freitag, 13.12.2024, 09:59

Ich bin mir sicher, dass der Text bis vor Kurzem auch noch die "Ankunftszeit" erwähnt hat, und ein Antrag ist erst nach Ablauf der geplanten Ankunftszeit möglich. Wie es passieren kann, dass sich der Text nun ändert, weiß ich nicht - an einen Unfall glaube ich da weniger. Vielleicht ist das ein Hinweis, dass in Kürze der Antrag bereits nach Abfahrtuhrzeit gestellt werden kann, und beim technischen Rollout der Text früher aktualisiert wurde als die Funktionalität? Denn bei abgebrochenen oder nicht angetretenen Fahrten hat das Abwarten der geplanten Ankunftszeit nicht so wirklich einen Sinn, eine Anpassung dieser Begrenzung wäre insofern sinnvoll.

Hinweis

rainman51, Paderborn, Freitag, 13.12.2024, 10:03 (vor 58 Tagen) @ IC2182
bearbeitet von rainman51, Freitag, 13.12.2024, 10:04

Die Reservierung kann nicht direkt über die gekaufte digitale Reservierung erstattet werden.
Diese muss immer über das ursprüngliche Ticket (Fahrkarte) erstattet und eingereicht werden.

Ist die Verspätung unter 60 Minuten, einfach das auswählen und die Reservierung dort angeben.

Hinweis

IC2182, Bochum, Freitag, 13.12.2024, 10:13 (vor 58 Tagen) @ rainman51

Die Reservierung kann nicht direkt über die gekaufte digitale Reservierung erstattet werden.
Diese muss immer über das ursprüngliche Ticket (Fahrkarte) erstattet und eingereicht werden.

Ist die Verspätung unter 60 Minuten, einfach das auswählen und die Reservierung dort angeben.

Wie genau funktioniert das dann?

Ich habe einerseits einen Supersparpreis Mönchengladbach - Berlin Hbf mit ICE 1545, welchen ich auch nutze, nur halt in einem anderen ICE - und am Ende hoffentlich nur mit +30 in Berlin ankomme und anderseits eine Sitzplatzreservierung ab Duisburg Hbf nach Berlin Hbf für den ICE 1545. Sprich, unterschiedliche Bahnhöfe.
Mache ich die Erstattung dann also über die Fahrkarte ab M'Gladbach und gebe dort die Reservierung ab Duisburg mit Hilfe der Auftragsnummer an?

Hinweis

JoeO, Braunschweig, Freitag, 13.12.2024, 19:47 (vor 57 Tagen) @ IC2182

Mache ich die Erstattung dann also über die Fahrkarte ab M'Gladbach und gebe dort die Reservierung ab Duisburg mit Hilfe der Auftragsnummer an?

Genau so machst Du es.
Du stellst einen Fahrgastrechteantrag beim gebuchten Ticket. Die Frage ob Du mehr als 60 Minuten Verspätung gehabt hast, kannst Du (wenn es zutrifft) auch verneinen. Den Hinweis, dass Dir keine Entschädigung zusteht kannst Du ignorieren, Du willst ja keine Entschädigung, Du möchtest eine Erstattung.
Es kommt die Frage ob weitere Kosten entstanden sind, das bejahst Du und gibst die Reservierung mit der Auftragsnummer ein, bzw. die Reservierung als PDF.

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