? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

frwi, Mittwoch, 27.11.2024, 16:43 (vor 15 Tagen)
bearbeitet von frwi, Mittwoch, 27.11.2024, 16:44

Moin,

ich habe neulich einen Antrag auf Entschädigung eingereicht (Positiv: der erste seit längerem), 182 min nachdem die Strecke vor einem Umstieg infolge eines Notarzteinsatzes am Gleis gesperrt war. Ist es neu, dass man in solchen Fällen keine Entschädigung mehr erhält? Die Begründung ist, dass die EU Verordnung bei Verspätungen durch Verhalten von Dritten die Bahn nicht zahlen müsse. Vielleicht kennt ihr ja auch solche Fälle?

Danke und viele Grüße

Francesco

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 16:53 (vor 15 Tagen) @ frwi

Wenn die Sperre aufgrund des PU der einzige tatsächliche Verspätungsgrund ist, dann wäre die Entscheidung so korrekt.

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

frwi, Mittwoch, 27.11.2024, 17:20 (vor 15 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Danke für die schnelle Antwort! Am Umstiegsbahnhof musste ich dann auch gute 45 Minuten warten (dafür fuhren dann gleich drei Züge fast zeitgleich), weil andere Züge auch verspätet waren. Unter zwei Stunden wäre es wohl nicht geworden, aber deutlich näher an nur 2 Stunden dann schon. Insofern ist es wahrscheinlich für diesen Fall völlig irrelevant, aber es wäre interessant, was passiert wenn durch externe Gründe eine geringe Verspätung dazu führt, dass ein Umstieg verpasst wird und die Folgezüge unabhängig davon viel Verspätung haben, sodass anstelle von vielleicht 30 Minuten Verspätung am Ende dadurch dann 60 oder mehr werden.

Und, technisch gesehen, könnte ich die FGR jetzt wohl dem Verursacher in Rechnung stellen? Abgesehen davon, hoffe ich natürlich, dass es bei dem Einsatz am Ende eher glimpflich ausgegangen ist und ich werde es nicht versuchen (wird wohl auch schwierig das zu ermitteln).

Viele Grüße

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Swikel161, Mittwoch, 27.11.2024, 21:49 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Auch wenns mehrere sind. Bsp 80 Minuten durch Notarzteinsatz, 40 min durch Bauarbeiten, bekommste in der Praxis nichts vom SCFR.

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 22:14 (vor 14 Tagen) @ Swikel161

wobei fraglich ist, ob diese Vorgehensweise rechtens ist

Es scheint einfach abgelehnt zu werden, sobald ein "böser" Grund codiert ist.

Dabei hat die DB zu Beginn noch versprochen, in kumulierten Fällen (ggf. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zu zahlen. Schon sehr verlogen, es dann doch nicht zu tun, offenbar meint jemand, man könnte damit die Geldsorgen etwas schmälern...

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Linux, Mannheim, Mittwoch, 27.11.2024, 23:48 (vor 14 Tagen) @ Swikel161
bearbeitet von Linux, Mittwoch, 27.11.2024, 23:50

Ich hatte einen Fall einer Auslandsfahrt mit einer Verspätung von über vier Stunden aufgrund mangelhaften Rollmaterials in Deutschland und mangelhafter Abstimmung der Anschlüsse im Ausland.
Abgelehnt wurde der Antrag auf Entschädigung schlussendlich wegen eines angeblichen Polizeieinsatzes, wobei auch die Ausgaben für Verpflegung wegen diese Ausschlussgrundes abgelehnt wurde.

Nachdem ich meine Sicht der Dinge darlegte und als Beweismittel Screenshots der Verbindungsdetails vorlegte und zumindest die rechtswidrig verweigerte Erstattung der Verpflegungskosten forderte, da dort der Ausschlussgrund nicht greift, wurde doch vollumfänglich entschädigt.

Ich empfehle eine entsprechende Dokumentation der Gründe im Navigator, bspw. durch Screenshots. Bei der ausländischen Bahn beantragte ich eine Bestätigung mit Begründung dafür, welche ich auch erhielt (wobei ich nicht glaube, dass das SCFGR auf Verspätungsdetails von ausländischen Bahnen Zugriff hat).

Den Aufwand betrieb ich nur, weil ich wirklich verärgert über den Ablauf der Fahrt war und dann auch noch offensichtlich falsch bearbeitet wurde.
Der angebliche Polizeieinsatz fand sich da übrigens nicht. Auch nicht im IRIS.

Link zur Grundlage Art 32 der Verordnung

Waldbahn, Mittwoch, 27.11.2024, 17:17 (vor 15 Tagen) @ frwi

Hallo

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32021R0782

Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis

(1) Der Beförderer haftet dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Der Schadensersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten.

(2) Der Beförderer ist von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

a)

außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte,

b)

Verschulden des Reisenden oder

c)

Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gilt nicht als Dritter; Rückgriffsrechte bleiben unberührt.

(3) Ob und inwieweit der Beförderer für andere als die in Absatz 1 vorgesehenen Schäden Ersatz zu leisten hat, richtet sich nach Landesrecht. Artikel 44 bleibt unberührt.

--
Gruß
Waldbahn

Danke, ich hatte sie selber noch nie in Anwendung gesehen

frwi, Mittwoch, 27.11.2024, 17:22 (vor 15 Tagen) @ Waldbahn

- kein Text -

Art. 32 des Anhang I, Thema verfehlt

Barzahlung, Mittwoch, 27.11.2024, 18:21 (vor 15 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 27.11.2024, 18:22

- kein Text -

Link zur Grundlage Art 32 der Verordnung

martin.elsner, Donnerstag, 28.11.2024, 21:58 (vor 13 Tagen) @ Waldbahn

Punkt 2a ... wenn an der betroffen Stelle kein Zaun den Zugang zum Gleis verwehrt ist das meiner Meinung schon Schuld der Bahn.

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 27.11.2024, 18:38 (vor 15 Tagen) @ frwi
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 27.11.2024, 18:40

Bei einem Notarzteinsatz im Gleis käme ich gar nicht auf die Idee Fahrgastrechte einzufordern, weil das ein schwerwiegender Eingriff in den Bahnverkehr von außen ist. Davor kann sich das System Schiene durch keine Maßnahme schützen.

Frei steht es einem natürlich dies zu wollen und die Bahn zur Kasse zu bitten.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

+1

Garfield_1905, Mittwoch, 27.11.2024, 22:26 (vor 14 Tagen) @ Alibizugpaar

- kein Text -

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 27.11.2024, 22:46 (vor 14 Tagen) @ Alibizugpaar

Bei einem Notarzteinsatz im Gleis käme ich gar nicht auf die Idee Fahrgastrechte einzufordern, weil das ein schwerwiegender Eingriff in den Bahnverkehr von außen ist. Davor kann sich das System Schiene durch keine Maßnahme schützen.

Hallo,

also was die Entschädigung durch Geld betrifft, 50 oder 25 % zurück wegen Verspätung, habe ich dafür Verständnis.

Aber wenn wirklich eine Hotelübernachtung notwendig wird, finde ich es schon schwierig, den Kunden das Risiko tragen zu lassen.

Die Benutzung eines Fernzuges (wenn man bspw. mit D-Ticket nicht mehr ans Ziel kommen würde) würde einem auch nicht erstattet, wenn ein Notarzteinsatz oder Ähnliches die Verspätung verursacht hat? Für die Bahn entsteht ja streng genommen kein Schaden, weil man ja ohne die Verspätung das Fernticket nicht gekauft hätte?

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.11.2024, 22:51 (vor 14 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.11.2024, 22:53

Die Benutzung eines Fernzuges (wenn man bspw. mit D-Ticket nicht mehr ans Ziel kommen würde) würde einem auch nicht erstattet, wenn ein Notarzteinsatz oder Ähnliches die Verspätung verursacht hat? Für die Bahn entsteht ja streng genommen kein Schaden, weil man ja ohne die Verspätung das Fernticket nicht gekauft hätte?

Ansprüche auf Erstattung (bei Nichtantritt/Fahrtabbruch) oder Hilfeleistung (Weiterbeförderung/Unterkunft/Verpflegung) bestehen auch bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes. Einzig eine Entschädigung (25/50% oder Zeitkartenpauschale) muss nicht gezahlt werden. Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.

--
Weg mit dem 4744!

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 23:06 (vor 14 Tagen) @ JeDi

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.

Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.11.2024, 23:24 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.11.2024, 23:25

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...

Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)

--
Weg mit dem 4744!

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 23:26 (vor 14 Tagen) @ JeDi

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...


Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)

so scheinen sie aber in der Praxis zu arbeiten.

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.11.2024, 23:29 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.11.2024, 23:30

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...


Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)


so scheinen sie aber in der Praxis zu arbeiten.

Nochmal, das SC FGR hat keinen Zugriff auf die vom Infrastrukturbetreiber codierten Gründe, und nutzt diese auch nicht.

In der Praxis wird nach meiner Erfahrung bezahlt, sobald der Reisende einen Nachweis haben will. Letztens hatte sich in der VL wohl wer verklickt, und für eine nachweislich auf 91 Zugfolge codierte Verspätung "Pass- und Zollkontrolle" ins RIS eingetragen. Das wurde dann auch als Ausrede für die Ablehnung verwendet.

--
Weg mit dem 4744!

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 28.11.2024, 01:38 (vor 14 Tagen) @ JeDi

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...


Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)


so scheinen sie aber in der Praxis zu arbeiten.


Nochmal, das SC FGR hat keinen Zugriff auf die vom Infrastrukturbetreiber codierten Gründe, und nutzt diese auch nicht.

In der Praxis wird nach meiner Erfahrung bezahlt, sobald der Reisende einen Nachweis haben will. Letztens hatte sich in der VL wohl wer verklickt, und für eine nachweislich auf 91 Zugfolge codierte Verspätung "Pass- und Zollkontrolle" ins RIS eingetragen. Das wurde dann auch als Ausrede für die Ablehnung verwendet.

Wenn dem so wäre wird also bei jedem Antrag erst beim EVU nachgefragt was der Grund war und auf dieser Basis gezahlt oder eben nicht.

Wäre dann ein sehr komplizierter Prozess.

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 28.11.2024, 19:02 (vor 13 Tagen) @ Reservierungszettel

Wenn dem so wäre wird also bei jedem Antrag erst beim EVU nachgefragt was der Grund war und auf dieser Basis gezahlt oder eben nicht.

Wäre dann ein sehr komplizierter Prozess.

Was hat das EVU damit zu tun? Wenn der Beförderer nichts in RIS einträgt, wird ggf. nachgefragt, ja.

--
Weg mit dem 4744!

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 28.11.2024, 22:37 (vor 13 Tagen) @ JeDi

Wenn dem so wäre wird also bei jedem Antrag erst beim EVU nachgefragt was der Grund war und auf dieser Basis gezahlt oder eben nicht.

Wäre dann ein sehr komplizierter Prozess.


Was hat das EVU damit zu tun? Wenn der Beförderer nichts in RIS einträgt, wird ggf. nachgefragt, ja.

Nach der Logik deiner vorherigen Aussage ist das also immer der Fall…

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.11.2024, 10:41 (vor 13 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JeDi, Freitag, 29.11.2024, 10:45

Nach der Logik deiner vorherigen Aussage ist das also immer der Fall…

Nein, warum? Die (vom Beförderer erstellten) Gründe in RIS haben ja (zumindest erstmal) nichts mit der Codierung durch die Infrastrukturbetreiber zu tun. Manche Beförderer kippen zwar aus ihren Leitsystemen automatisch anhand der Codierungen generierte Gründe ins RIS, das sind aber bei weitem nicht alle...

--
Weg mit dem 4744!

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 29.11.2024, 21:06 (vor 12 Tagen) @ JeDi

Nach der Logik deiner vorherigen Aussage ist das also immer der Fall…


Nein, warum? Die (vom Beförderer erstellten) Gründe in RIS haben ja (zumindest erstmal) nichts mit der Codierung durch die Infrastrukturbetreiber zu tun. Manche Beförderer kippen zwar aus ihren Leitsystemen automatisch anhand der Codierungen generierte Gründe ins RIS, das sind aber bei weitem nicht alle...

Weil deine Aussage war das die Gründe nicht ersichtlich sind und auch nicht damit gearbeitet wird.

Du hättest auch einfach schreiben können welche Platform genutzt wird - die RIS Infoplattform ist es offensichtlich nicht, da sind die Gründe ersichtlich.

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.11.2024, 21:36 (vor 12 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JeDi, Freitag, 29.11.2024, 21:37

Weil deine Aussage war das die Gründe nicht ersichtlich sind und auch nicht damit gearbeitet wird.

Ich habe geschrieben, dass die *Codierung* des Infrastrukturbetreibers nicht genutzt wird.

Du hättest auch einfach schreiben können welche Platform genutzt wird - die RIS Infoplattform ist es offensichtlich nicht, da sind die Gründe ersichtlich.

Genau die wird aber (unter anderem) genutzt. Dass offensichtlich RIS-Gründe verwendet werden, hatte ich ebenfalls geschrieben.

Was soll dieser Beitrag? Persönliche Probleme mit mir kannst du gerne per privater Nachricht klären.

--
Weg mit dem 4744!

? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 01.12.2024, 00:23 (vor 11 Tagen) @ JeDi

Weil deine Aussage war das die Gründe nicht ersichtlich sind und auch nicht damit gearbeitet wird.

Ich habe geschrieben, dass die *Codierung* des Infrastrukturbetreibers nicht genutzt wird.

Du hättest auch einfach schreiben können welche Platform genutzt wird - die RIS Infoplattform ist es offensichtlich nicht, da sind die Gründe ersichtlich.

Genau die wird aber (unter anderem) genutzt. Dass offensichtlich RIS-Gründe verwendet werden, hatte ich ebenfalls geschrieben.

Ja, das war irgendwie nicht eindeutig Formuliert - deshalb habe ich aus Interesse nachgefragt, ist das nun so schlimm? Wie du gemerkt hast hatte bahnfahrerofr. das auch nicht richtig verstanden.

Bisher bin ich davon ausgegangen das es nur ein Portal mit Gründen und entsprechenden Texten gibt. Das die einzelnen Unternehmen noch separate Portale führen war mir nicht bekannt so interpretiere ich deine Aussagen nun.


Was soll dieser Beitrag? Persönliche Probleme mit mir kannst du gerne per privater Nachricht klären.

Scheint eher das du ein Problem damit hast das ich nachfrage - ist kein Problem ich werde in Zukunft auf mehrmalige Nachfragen in der Form bei dir verzichten, dann gibts auch keine Unstimmigkeiten mehr...

Will das SC Geld sparen?

Velaro-Fan, Donnerstag, 28.11.2024, 21:57 (vor 13 Tagen) @ JeDi

Es scheint mir aber in letzter Zeit, gefühlt innerhalb des letzten Jahres, vermehrt zum bewussten Hinauszögern der FGR Ansprüche zu kommen oder unkorrekt zum Nachteil des Kunden abgerechnet zu werden. Beispiele:

- ständige irre Nachfragen, obwohl die Auskunft im Antrag bereits gegeben ist (nach der Kontoverbindung, Ankunftszeit etc.)
- schlicht falsche Auskünfte (obwohl nachweislich der Zug die Verspätung hatte wird abgelehnt, weil angeblich eine geringe Verspätung vorlag)
- falsche Berechnung (z.B. wurde Fahrtabbruch beantragt, ausgezahlt werden aber nur 25% des Fahrpreises)
- bei Autoersatzfahrt wird behauptet, es sei nicht die letzte Verbindung gewesen oder aber es wird nur die einfache Fahrt statt Hin- und Rückfahrt berechnet

Im allgemeinen wird bei telefonischem Widerspruch dann schon richtig gezahlt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sich die Mehrheit der Kunden mit dem Antwortbrief zufrieden gibt oder schlicht vergisst zu reagieren (bei der angefragten Kontoverbindung etc.).

In der Häufigkeit, wie diese "Fehler" zu Lasten des Kunden geschehen fällt es schwer an Zufälle zu glauben. Andererseits wird der Vorwurf auf Betrug im Sinne einer Vorsatzhandlung nicht zu führen sein aus Kundensicht.

Sind die EVU so knapp bei Kasse, dass die FGR-Zahlungen schon so schaden?

Will das SC Geld sparen?

611 040, Erfurt, Freitag, 29.11.2024, 16:24 (vor 13 Tagen) @ Velaro-Fan

Ja das hat System. Ist das selbe wie die m.E. bewussten Falschinfos und Verweigerungen der Mitarbeiter an den DB Informationen.
Damit beabsichtigt man genau das was in vielen Fällen auch passiert, dass der Kunde nach drei vier irrsinnigen Nachfragen die Schn**** voll hat und es sein lässt. Weil er sich wegen "den paar Euro" nicht den riesen Aufwand machen möchte.
Wenn man bei 85% der Fälle so antwortet und davon 70% irgendwann aufgeben hat man sehr viel Geld gespart. Die paar hartnäckigen Kunden bekommen nach monatelangem Aufwand ihr Geld, aber versuchen es beim nächsten Mal vielleicht gar nicht wieder. Wieder was gespart.
Da das Vertrauen der Kunden der DB im Bereich FGR wohl total egal ist kann nur die Politik etwas ändern. Nämlich Änderungen in den FGR-VO oder nationalen Gesetzen die bei Verstößen gegen die FGR-VO massive Strafen nach sich ziehen.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Will das SC Geld sparen?

Velaro-Fan, Freitag, 29.11.2024, 22:10 (vor 12 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Velaro-Fan, Freitag, 29.11.2024, 22:13

Da das Vertrauen der Kunden der DB im Bereich FGR wohl total egal ist kann nur die Politik etwas ändern. Nämlich Änderungen in den FGR-VO oder nationalen Gesetzen die bei Verstößen gegen die FGR-VO massive Strafen nach sich ziehen.

Im UK gibt es Bahngesellschaften, die bei Verspätung etc. automatisch das entsprechende Entgelt zurück überweisen. Sowas wäre hier doch auch möglich.

Es gibt auch Fahrgäste, die sich mitunter nicht trauen. Mein Tipp ist es immer, bis zu einem Vorstadtbahnhof zu buchen. Kostet mit BC 50 nicht mehr als zum Hbf, bietet aber den Vorteil, dass z.B. bei Verspätung des Fernzuges um z.B. 40 Minuten man trotzdem auf die 60 Minuten am Ziel kommt. Schon mehreren Leuten, denen ich den Tipp gab, meinten, dass sie Angst hätten, dass sie dadurch Probleme bekämen etc. Ich glaube auch, dass die Angst, was in Anspruch zu nehmen, was einem zusteht, noch vorhanden ist bei einem "Staatsunternehmen."

macht anrufen tatsächlich Sinn ?

jotxl, Sonntag, 01.12.2024, 12:16 (vor 11 Tagen) @ Velaro-Fan
bearbeitet von jotxl, Sonntag, 01.12.2024, 12:18

überlege schon da nachzuhaken bei einem Fall. Fliegerbombe in Kassel mit Umleitung.
Soweit klar, dass die Fliegerbombe kein Ereignis ist, das im Verantwortunsgbereich der Bahn ist.

Wenn aber aus den 30 Minuten Umleitung 130 Minuten werden, weil die Umleitung statt über Bebra dann über Bamberg führte und wir 3 mal lange Zeit auf einen jeweils neuen Umleitungfahrplan der FDL warten mussten, trägt die Bahn da schon etwas Mitschuld.
Euer Rat ? Bei FGSC erst anrufen und dann evtl Schlichtungsstelle ?

macht anrufen tatsächlich Sinn ?

sflori, Sonntag, 01.12.2024, 12:24 (vor 11 Tagen) @ jotxl

Euer Rat ? Bei FGSC erst anrufen und dann evtl Schlichtungsstelle ?

Ja, ruhig mal anrufen und freundlich nachfragen, ob weitere Gründe vorlagen. Göttingen-Bebra ergibt +60. Ich sehe hier keinen Ablehnungsgrund wg. höherer Gewalt.


Bye. Flo.

macht anrufen tatsächlich Sinn ?

JoeO, Braunschweig, Sonntag, 01.12.2024, 14:45 (vor 11 Tagen) @ jotxl

Euer Rat ? Bei FGSC erst anrufen und dann evtl Schlichtungsstelle ?

Von meinen ca. 30 Fahrgastrechteanträgen im laufenden Jahr wurde 20 mal eine Erstattung gezahlt und 10x abgelehnt bzw. zusätzliche Angaben gefordert. Bei jedem dieser 10 Fälle hab ich beim Servicecenter angerufen. Daraufhin wurden 8 der 10 Fälle erstattet und 2x bekam ich eine erneute Ablehnung. Bei diesen 2 Fällen habe ich erneut angerufen und letztlich auch die Erstattung bekommen.

Ich finde, dass sich ein Anruf durchaus lohnt. Es gibt keine langen Wartezeiten in einer Telefonschleife und man hat durchaus kompetentes Personal am Hörer.
Der Fall wird mit allen zusätzlich Infos dann noch einmal neu bearbeitet.

macht anrufen tatsächlich Sinn ?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 01.12.2024, 15:05 (vor 11 Tagen) @ JoeO

Euer Rat ? Bei FGSC erst anrufen und dann evtl Schlichtungsstelle ?


Von meinen ca. 30 Fahrgastrechteanträgen im laufenden Jahr wurde 20 mal eine Erstattung gezahlt und 10x abgelehnt bzw. zusätzliche Angaben gefordert. Bei jedem dieser 10 Fälle hab ich beim Servicecenter angerufen. Daraufhin wurden 8 der 10 Fälle erstattet und 2x bekam ich eine erneute Ablehnung. Bei diesen 2 Fällen habe ich erneut angerufen und letztlich auch die Erstattung bekommen.

Mmh, bei mir ist bei Erstattungen das Verhältnis deutlich schlechter, Entschädigungen gehen dagegen in >90% der Fälle durch. Anrufen hilft aber fast immer, besser als Briefe schreiben.

--
Weg mit dem 4744!

macht anrufen tatsächlich Sinn ?

jotxl, Sonntag, 01.12.2024, 15:11 (vor 11 Tagen) @ JeDi

Danke Euch:-)

macht anrufen tatsächlich Sinn ?

JoeO, Braunschweig, Sonntag, 01.12.2024, 16:33 (vor 11 Tagen) @ JeDi

Von meinen ca. 30 Fahrgastrechteanträgen im laufenden Jahr wurde 20 mal eine Erstattung gezahlt und 10x abgelehnt...


Mmh, bei mir ist bei Erstattungen das Verhältnis deutlich schlechter, Entschädigungen gehen dagegen in >90% der Fälle durch. Anrufen hilft aber fast immer, besser als Briefe schreiben.

Sorry. Es handelte sich bei mir überwiegend um Entschädigungen nicht um Erstattungen.

Allerdings kann ich mich an keinen Fall erinnern, wo bei mir eine Erstattung abgelehnt wurde. Bei online eingereichten Fahrtabbruch/Rücktritt war eigentlich immer der Ticketpreis spätestens 48 Stunden danach auf dem Konto.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum