Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 25.11.2024, 11:32 (vor 18 Tagen)

Nachdem sich bei mir in den letzten Monaten wieder diverse FGR-Fälle angehäuft hatten, möchte ich der Bahn hier einfach mal ein Lob aussprechen:

Ich finde, dass die FGR-Abwicklung über das Servicecenter inzwischen wirklich ein hohes Niveau erreicht hat, insbesondere wenn man es mit dem Zustand vor ein paar Jahren vergleicht.

  • Es beginnt bei der Antragsstellung, die über den DB Navigator tatsächlich sehr einfach geworden ist - das einzig "komplizierte" ist noch die Eingabe der IBAN. Das mehrstufige Formular deckt Standardfälle gut ab, ist entsprechend vorausgefüllt und fragt nur notwendige Informationen ab.
  • Die Bearbeitungszeit ist extrem beeindruckend - meine in den letzten Wochen eingereichten Fälle wurden in der Regel 2-3 Arbeitstage nach Antragsstellung bearbeitet, die Auszahlung auf Bankkonto kommt dann auch sehr prompt, wählt man alternativ einen Gutschein, ist dieser sofort da.
  • Dazu fällt mir auf, dass die Anträge offenbar mit einer großen Portion Kulanz bearbeitet werden. Beispiel: In der letzten Woche habe ich meinen Anschluss zum Zielbahnhof verpasst. Nächste Option wäre eine Regionalbahn mit Endverspätung +50 gewesen. Ich entschied mich stattdessen für einen Kaffee im Bahnhof und nahm den nächsten ICE, somit Verspätung +70. Tatsächlich habe ich die 25 % Entschädigung bekommen, die mir nach meinem Dafürhalten streng genommen nicht zugestanden hätten. Auch bei der Erstattungen von nicht genutzten Reservierungen habe ich zuletzt ähnliche Erfahrungen gemacht, auch da hätte mir die Erstattung streng genommen nicht immer zugestanden (d.h. Verbindung war noch nutzbar, aber eben nicht mehr die schnellste/vernünftigste).
  • Ebenfalls Kulanz ist ja die Verwendung einer anderen Verbindung bei bereits +20 voraussichtlicher Verspätung, und zwar irgendwann innerhalb von 365 Tagen. Auch das macht das Reisen in bestimmten Konstellationen deutlich angenehmer.

Sobald man also die Basics der FGR und die Abwicklung kennt, macht das das Reisen aus meiner Sicht deutlich komfortabler. Wahrscheinlich dauert es eine ganze Weile, bis das in der Breite ankommt, aber für mich ist das ein echtes pro-DB-Argument im Vergleich zu allen anderen Verkehrsmitteln, inkl. Flixtrain, Flixbus, und Airline.

Glückwunsch, bei mir nicht immer so...

Matze86, München, Montag, 25.11.2024, 12:55 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

... teilweise muss ich noch einen zweiten Widerspruch einleiten, weil man einfach nicht in der Lage ist, diverse (nicht automatische) FGR-Fälle zu bearbeiten...

Glückwunsch, bei mir nicht immer so...

zettelbox, Montag, 25.11.2024, 13:22 (vor 18 Tagen) @ Matze86

Dazu kann ich wenig sagen - bei mir geht es eigentlich immer um Standard-Situationen.

Glückwunsch, bei mir meist auch immer so...

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 25.11.2024, 14:09 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

Dazu kann ich wenig sagen - bei mir geht es eigentlich immer um Standard-Situationen.

dann geht das auch einfach durch, wenn es eindeutige Fälle sind,
und nicht mit Umwegen und vielen Belegen es sich handelt.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Genau das ist ja der positive Punkt.

zettelbox, Montag, 25.11.2024, 14:29 (vor 18 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das stimmt, und genau das ist ja positiv hervorzuheben.

Denn bis vor einiger Zeit musste ich auch für diese unkomplizierten Fälle ein zweiseitiges kompliziertes und nicht stringent logisches Formular ausfüllen, am besten handschriftlich, und habe dann per Post nach vier bis sechs Wochen eine Antwort und Auszahlung bekommen. Jetzt ist das ganze vernünftig digitalisiert (also nicht nur im Sinne von handschriftliches Formular per Mail senden, sondern echt digitalisiert), sehr kundenfreundlich und zügig. So muss es im Jahr 2024 auch laufen, klar - aber weder Flixtrain noch Airlines kriegen das so unkompliziert hin, vom Auto mal ganz zu schweigen.

Innerhalb von 24 h!

плацкарт, Montag, 25.11.2024, 13:20 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

Lob an die Bahn.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

Swikel161, Montag, 25.11.2024, 14:47 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

Bei mir wird es Woche für Woche dreister mit dem FGRSC. Fulda Bahnhof gesperrt, weil die Bahn zu blöd ist, ihre Gerätewagen gescheit abzustellen, abgelehnt wegen behördlicher Maßnahme xD. Dann Abfahrt, nach vorne verlegt, ich Fahrt nicht angetreten, keine Auszahlung. Telefonisch wollten die sich auch nicht belehren lasse, mein Anwalt freut sich ...
Die Einfachheit der Anträge ist aber wirklich positiv mittlerweile.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

ICE920, München, Montag, 25.11.2024, 15:00 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

Hallo!

Ich kann deine Beobachtungen für mich auch bestätigen. Jeder Standardfall (bei mir etliche Ankunftsverspätungen und einmal hatte ich jetzt einen Fahrtabbruch) wird offensichtlich automatisiert und umgehend bearbeitet. Geld ist teilweise vor dem Antwortschreiben da.

Ich glaube aber, was Anträge angeht, die händisch bearbeitet werden, dass da die Bearbeitungsqualität massiv gesunken ist. Man liest eigentlich immer nur Negatives, unnötige Nachfragen, Verzögerungen.

[*]Dazu fällt mir auf, dass die Anträge offenbar mit einer großen Portion Kulanz bearbeitet werden. Beispiel: In der letzten Woche habe ich meinen Anschluss zum Zielbahnhof verpasst. Nächste Option wäre eine Regionalbahn mit Endverspätung +50 gewesen. Ich entschied mich stattdessen für einen Kaffee im Bahnhof und nahm den nächsten ICE, somit Verspätung +70. Tatsächlich habe ich die 25 % Entschädigung bekommen, die mir nach meinem Dafürhalten streng genommen nicht zugestanden hätten.

Ich sehe das nicht als Kulanz. Es gilt die tatsächliche Ankunftszeit. Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen. Außerdem glaube ich, wenn es automatisch durchläuft, dann sitzt keiner da und versucht nachzuweisen, ob du auch eine frühere Ankunft schaffen könntest, also geht es einfach ohne weitere Prüfung durch.

[*] Ebenfalls Kulanz ist ja die Verwendung einer anderen Verbindung bei bereits +20 voraussichtlicher Verspätung, und zwar irgendwann innerhalb von 365 Tagen. Auch das macht das Reisen in bestimmten Konstellationen deutlich angenehmer.

Das ist keine Kulanz, sondern EU-Recht und wurde aus der DB herausgeklagt.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 20:44 (vor 18 Tagen) @ ICE920

...Dazu fällt mir auf, dass die Anträge offenbar mit einer großen Portion Kulanz bearbeitet werden. Beispiel: In der letzten Woche habe ich meinen Anschluss zum Zielbahnhof verpasst. Nächste Option wäre eine Regionalbahn mit Endverspätung +50 gewesen. Ich entschied mich stattdessen für einen Kaffee im Bahnhof und nahm den nächsten ICE, somit Verspätung +70. Tatsächlich habe ich die 25 % Entschädigung bekommen, die mir nach meinem Dafürhalten streng genommen nicht zugestanden hätten.

Ich sehe das nicht als Kulanz. Es gilt die tatsächliche Ankunftszeit. Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen.

Eine "Pflicht" die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist.

Außerdem glaube ich, wenn es automatisch durchläuft, dann sitzt keiner da und versucht nachzuweisen, ob du auch eine frühere Ankunft schaffen könntest, also geht es einfach ohne weitere Prüfung durch.

Wenn es nicht offensichtlich ist, dass eine spätere Verbindung genommen wurde, dann "geht es durch". Es werden aber auch öfter Entschädigungen mit Hinweis auf eine frühere mögliche Verbindung abgelehnt.

...Ebenfalls Kulanz ist ja die Verwendung einer anderen Verbindung bei bereits +20 voraussichtlicher Verspätung, und zwar irgendwann innerhalb von 365 Tagen. Auch das macht das Reisen in bestimmten Konstellationen deutlich angenehmer.

Das ist keine Kulanz, sondern EU-Recht und wurde aus der DB herausgeklagt.

Das wiederum ist Unfug. Es gibt keine EU-rechtliche Bestimmung, die von einem Bahnunteernehmen verlangt dem Fahrgast ein wie auch immer geartetes Entgegenkommen zu gewähren, wenn eine Verspätung von +20 zu erwarten ist. Die Nutzung anderer Züge nach EU-Recht ist erst ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten geregelt.

Da eine solche Regelung ab 20 Minuten nicht existiert, ist die Aussage "wurde aus der DB herausgeklagt" frei erfunden.
Die Aufhebung der Zugbindung bereits ab einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten ist eine kundenfreundliche Regelung der Deutschen Bahn, die über die EU-Bestimmungen hinausgeht.

Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

bahnfahrerofr., Montag, 25.11.2024, 21:08 (vor 18 Tagen) @ JoeO

Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.

Diese Unterscheidung bekommen sie aber nach wie vor nicht ordentlich kommuniziert und machen sich ggf. ersatzpflichtig, sofern Fahrgäste aufgrund von Falschinformationen eine FN erhalten.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 21:20 (vor 18 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.


Diese Unterscheidung bekommen sie aber nach wie vor nicht ordentlich kommuniziert und machen sich ggf. ersatzpflichtig, sofern Fahrgäste aufgrund von Falschinformationen eine FN erhalten.

Ich habe jahrelang in der ehemaligen Kundencommunity der Deutschen Bahn Fragen von Reisenden beantwortet. Eine regelmäßig von mir gebrauchte Phrase:

"Schlecht formulieren kann die Bahn gut!"

Die Abwandlung "Schlecht kommunizierenn kann die Bahn gut!" würde auch passen.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

ICE920, München, Montag, 25.11.2024, 21:31 (vor 18 Tagen) @ JoeO

...Dazu fällt mir auf, dass die Anträge offenbar mit einer großen Portion Kulanz bearbeitet werden. Beispiel: In der letzten Woche habe ich meinen Anschluss zum Zielbahnhof verpasst. Nächste Option wäre eine Regionalbahn mit Endverspätung +50 gewesen. Ich entschied mich stattdessen für einen Kaffee im Bahnhof und nahm den nächsten ICE, somit Verspätung +70. Tatsächlich habe ich die 25 % Entschädigung bekommen, die mir nach meinem Dafürhalten streng genommen nicht zugestanden hätten.

Ich sehe das nicht als Kulanz. Es gilt die tatsächliche Ankunftszeit. Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen.


Eine "Pflicht" die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist.

Steht wo? Die Verordnung und die Beförderungsbedingungen sprechen ohne weitere Einschärnkung von "Verspätung". Bei mir war eine offensichtlich freiwillig spätere Ankunft zumindest noch kein Grund, dass der Antrag nicht automatisch bearbeitet wurde (und die Entschädigung auch ausgezahlt)

Außerdem glaube ich, wenn es automatisch durchläuft, dann sitzt keiner da und versucht nachzuweisen, ob du auch eine frühere Ankunft schaffen könntest, also geht es einfach ohne weitere Prüfung durch.


Wenn es nicht offensichtlich ist, dass eine spätere Verbindung genommen wurde, dann "geht es durch". Es werden aber auch öfter Entschädigungen mit Hinweis auf eine frühere mögliche Verbindung abgelehnt.

Dann muss man wohl schauen, dass man einen Standardfall hat und nicht in die manuelle Prüfung kommt :D

...Ebenfalls Kulanz ist ja die Verwendung einer anderen Verbindung bei bereits +20 voraussichtlicher Verspätung, und zwar irgendwann innerhalb von 365 Tagen. Auch das macht das Reisen in bestimmten Konstellationen deutlich angenehmer.

Das ist keine Kulanz, sondern EU-Recht und wurde aus der DB herausgeklagt.


Das wiederum ist Unfug. Es gibt keine EU-rechtliche Bestimmung, die von einem Bahnunteernehmen verlangt dem Fahrgast ein wie auch immer geartetes Entgegenkommen zu gewähren, wenn eine Verspätung von +20 zu erwarten ist. Die Nutzung anderer Züge nach EU-Recht ist erst ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten geregelt.

Da eine solche Regelung ab 20 Minuten nicht existiert, ist die Aussage "wurde aus der DB herausgeklagt" frei erfunden.
Die Aufhebung der Zugbindung bereits ab einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten ist eine kundenfreundliche Regelung der Deutschen Bahn, die über die EU-Bestimmungen hinausgeht.

Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.

Ich habe die 20 Minuten überlesen. Die sind natürlich DB Kulanz, da hast du Recht. Ich bezog mich auf die 365 Tage. Die wurden eingeklagt (https://tinyurl.com/bdd2hmxb)

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 22:02 (vor 18 Tagen) @ ICE920

Eine "Pflicht" die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist.


Steht wo? Die Verordnung und die Beförderungsbedingungen sprechen ohne weitere Einschärnkung von "Verspätung".

Das ist nicht ganz richtig.

In der Verordnung (EU) 2021/782

Artikel 19
Entschädigung

(10) Eisenbahnunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen können,
dass Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang
mit folgenden Umständen aufgetreten sind:
a) ...
b) Verschulden des Fahrgasts oder
c)...

Ist die Verspätung von 60 oder mehr Minuten darauf zurückzuführen, dass der Fahrgast nicht die nächstmögliche, sondern eine spätere Verbindung nutzt, dann ist die spätere Ankunft nicht auf Bahnverschulden zurückzuführen, sondern auf das Verhalten des Fahrgastes.

Nach Artikel 19 (10) b) ist das Eisenbahnunternehmen dann nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.


Ich habe die 20 Minuten überlesen. Die sind natürlich DB Kulanz, da hast du Recht. Ich bezog mich auf die 365 Tage. Die wurden eingeklagt (https://tinyurl.com/bdd2hmxb)

OK, ich bezog mich bei meiner Antwort auf die 20 Minuten.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

ICE920, München, Samstag, 30.11.2024, 17:32 (vor 13 Tagen) @ JoeO

Eine "Pflicht" die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist.


Steht wo? Die Verordnung und die Beförderungsbedingungen sprechen ohne weitere Einschärnkung von "Verspätung".


Das ist nicht ganz richtig.

In der Verordnung (EU) 2021/782

Artikel 19
Entschädigung

(10) Eisenbahnunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen können,
dass Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang
mit folgenden Umständen aufgetreten sind:
a) ...
b) Verschulden des Fahrgasts oder
c)...

Ist die Verspätung von 60 oder mehr Minuten darauf zurückzuführen, dass der Fahrgast nicht die nächstmögliche, sondern eine spätere Verbindung nutzt, dann ist die spätere Ankunft nicht auf Bahnverschulden zurückzuführen, sondern auf das Verhalten des Fahrgastes.

Nach Artikel 19 (10) b) ist das Eisenbahnunternehmen dann nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Danke fürs Zitat! Aber das kann man so oder so auslegen. Für mich klingt das nach gleichzeitigem kompletten Unverschulden der Bahn. Also dass damit gemeint ist, dass du z.B. einen Flexpreis hast und weil du aus eigener Schuld später fährst, steht dir keine Entschädigung zu. Also Verspätung muss direkte Folge des Kundenhandelns sein. Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.11.2024, 17:33 (vor 13 Tagen) @ ICE920

Also Verspätung muss direkte Folge des Kundenhandelns sein. Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist.

Die zusätzliche Verspätung von einer Stunde aber mE schon. Damit wäre hier mit dem Betrag für eine Stunde zu entschädigen.

--
Weg mit dem 4744!

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

JoeO, Braunschweig, Samstag, 30.11.2024, 19:52 (vor 13 Tagen) @ ICE920

Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen

Da bin ich genau Deiner Meinung.
Hier ging es letztlich darum ob es eine "Pflicht zur Nutzung einer früheren Verbindung" gibt (z.B. RE statt ICE), wenn dadurch die Verspätung unter +60 ist.
Hier wäre es natürlich Verschulden des Reisenden, wenn erst durch seine Zugwahl die Verspätung auf über 60 Minuten ansteigt.

Verpasse ich meinen (ICE-)Anschluss und mit dem nächstmöglichen NV-Zug wäre ich mit +65 am Ziel, dann kann ich auch einen späteren ICE nehmen mit dem ich mit +80 ankomme. Die Entschädigung von 25% stünde mir zu.

Wäre ich mit dem nächsten Regionalzug aber mit +40 am Ziel und ich nutze den nächsten ICE der mich mit +65 ankommen lässt, dann sind die mehr als 60 Minuten Verschulden des Reisenden.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 11:20 (vor 11 Tagen) @ ICE920

Danke fürs Zitat! Aber das kann man so oder so auslegen. Für mich klingt das nach gleichzeitigem kompletten Unverschulden der Bahn. Also dass damit gemeint ist, dass du z.B. einen Flexpreis hast und weil du aus eigener Schuld später fährst, steht dir keine Entschädigung zu. Also Verspätung muss direkte Folge des Kundenhandelns sein. Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen

Aber das kann doch kaum sein.
Das würde ja heißen, ich könnte bei einer Verspätung mit +5 am Umstiegsbahnhof ankommen, dort zwei Stunden shoppen gehen, dann zum Zielbahnhof fahren und mir dann 50 % Entschädigung abholen. Dass das nicht Sinn und Zweck der Entschädigungsregelungen sein kann, liegt doch auf der Hand.

Ich finde es z.T auch ärgerlich, wenn ich in der ersten Klasse ICE fahre, den Umstieg verpasse und dann zur Minimierung der Endverspätung eine RB nutzen "muss". Aber nach meinem Empfinden ist es dann meine Entscheidung, was mir wichtiger ist: Früher ankommen oder bequemer im ICE reisen. Anspruch auf Entschädigung habe ich aber nicht, wenn ich mit der RB in weniger als +60 am Zielbahnhof angekommen wäre.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

KBD_1880, Dienstag, 26.11.2024, 08:32 (vor 17 Tagen) @ ICE920

„Kulanz“ ist das auch nicht: auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt, ist die 20-Minuten-Regelung Bestandteil des Beförderungsvertrages. Man hat da also sehr wohl einen (vertraglichen) Anspruch drauf.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 11:23 (vor 11 Tagen) @ KBD_1880

„Kulanz“ ist das auch nicht: auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt, ist die 20-Minuten-Regelung Bestandteil des Beförderungsvertrages. Man hat da also sehr wohl einen (vertraglichen) Anspruch drauf.

Erstmal: Korrekt, bezog mich im Ausgangspost auf die 20 Minuten gegenüber den gesetzlichen 60.

Und klar, im Einzelfall ist das dann keine Kulanz mehr, aber dass es diese Regelung grundsätzlich gibt (und damit Teil des Beförderungsvertrags wird), ist eine freiwillige Entscheidung der DB. Ob man das jetzt Kulanz nennt, Kundenwerbung oder wie auch immer - es macht das Bahnfahren komfortabler, sobald man diese Regelung kennt.

Problem ist eher, dass weniger erfahrene Bahnkunden diese Regelungen nicht kennen und sich dann oft auch nicht trauen, sie zu nutzen. Sich erstmal in lange Schlangen am Servicecenter anzustellen, nur um dann oft eine halbrichtige unfreundliche Auskunft zu bekommen, anstatt einfach bequem in einen anderen ICE einzusteigen oder gar am nächsten Tag zu fahren.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

bahnfahrerofr., Montag, 25.11.2024, 16:20 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

Ich kann auch nur wenig positives beitragen.

Ja, man hat endlich ein halbwegs funktionierendes Verfahren zur digitalen Einreichung etabliert, welches in Standardfällen passabel zu funktionieren scheint. Die automatisierte Bearbeitung funktioniert für manche Fälle übrigens auch beim Papierformular. Dauert dann nur 2-3 Tage mehr aber ist immer noch schnell.

Große Probleme bereiten aktuell sämtliche Fälle, die irgendwie manuell bearbeitet werden, viel tiefer kann die Bearbeitungsqualität eigentlich nicht fallen.

Noch unerfreulicher finde ich die unberechtigten Ablehnungen wegen höherer Gewalt, bei denen man - zumindest nach meinem Kenntnissstand - chancenlos ist (oder hat jemand schon mal erfolgreich in solchen Fällen eine Korrektur erwirken lassen?).

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

Pelfox, Montag, 25.11.2024, 17:33 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

Ich bin so frustriert vom Servicecenter, dass ich bei jedem Anruf den Service mit "unzufrieden" beurteile. Immer die Zwei drücken.

Das könnte natürlich auch ...

Garfield_1905, Montag, 25.11.2024, 17:57 (vor 18 Tagen) @ Pelfox

... an Deien Anträgen liegen. ;-)

Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket

Andi M, Montag, 25.11.2024, 18:13 (vor 18 Tagen) @ zettelbox

+ Die automatisierte Abwicklung funktioniert meistens. Schnell.
- Falls der Algorithmus etwas ablehnt: Man kann nur anrufen, Mail geht nicht.
+ Beim Anrufen hat man einen wirklichen Menschen dran, der einem fast immer helfen kann.
___

Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie:
- falls nicht bei der Bahn gekauft, z. B. wegen Jobticket, Ermäßigung, Gültigkeit ab beliebigem Datum usw: FGR einreichen ist nur per Papier möglich.
+ Bei der Bahn gibt es Freiumschläge zum Servicecenter Fahrgastrechte.
+ Immerhin kann man das FGR-Formular als PDF, editiert mit seiner Kontonummer und der "Nummer der Zeitkarte", halb fertig abspeichern und dann zum Fertig-Ausfüllen darauf zurückgreifen.
- Das Feld "Nummer der Zeitkarte" ist für viele Deutschlandtickets zu kurz. Bei mir kamen zwei Nummern in Frage, nur die kürzere war kurz genug, die ich hab' ich genommen und es hat funktioniert.
- Bei einem Freund hat das mit der zu langen "Nummer der Zeitkarte" zu Verwirrungen geführt: "< 4 €, es gibt nix".
- Das Hauptproblem bleibt: FGR erst ab 4 €. Also mindestens 3-mal Ankunft >= 60 Minuten. (>= 120 gibt 3 €.)
- Man muss vorher bei https://fahrgastrechte.info/ nachgucken, ob "der erste verspätete Zug" von einem EVU betrieben wird, das am Servicecenter Fahrgastrechte teilnimmt. Falls nein, muss man sich an die Stelle wenden, die das Deutschland-Ticket verkauft hat. Habe ich noch nicht probiert, theoretisch müsste dann mit 3 * 1,50 € = 4,50 € die Mindesterstattung von 4 € erreicht werden können. Aber das ist eine offene Frage.
- Das Erreichen der Mindesterstattung von 4 € ist sowieso ein Problem: In meinem konkreten Fall, betr. Oktober 2024: Für insgesamt 5 "Verspätungen von je >= 60 Minuten" bzw. "Fahrt nicht angetreten wegen dokumentierter Verspätung von je >= 60 Minuten" kamen immerhin 7 Papierbriefe. Die ersten zwei "abgelehnt wg. Nicht-Erreichen der 4 €", dann zwei mit denselben Fallnummern und je 1,50 € "akzeptiert". Dazu 3 weitere Briefe mit je "akzeptiert, 1,50 €". Natürlich kamen auch 5 Einzelüberweisungen zu je 1,50 € an.

+- Anscheinend kämpfen die EVUs im Nachgang noch, wer daran schuld ist: Ich bekam letztens einen weiteren Papierbrief mit der Mitteilung, dass die S-Bahn Hannover (transdev) nicht am SC FGR teilnimmt. Hä? Mir egal, ich hab' das Geld ja schon bekommen. Hintergrund: Offiziell gibt es Anschluss von der S-Bahn Hannover-Minden auf die RE Minden-Rhein-Ruhr. Wer das in der Praxis ein paarmal versucht hat, weiß: Die Chance, dass der Anschluss der S-Bahn Hannover auf den RE in Minden funktioniert, ist < 50%. ICE-Überholung oder sonstwas, sicher ist nur: der Anschluss-RE in Minden wartet nicht. Deshalb nimmt man die Westfalenbahn 'ne halbe Stunde früher, oder rechnet fest mit dem verpassten Anschluss in Minden. War in alten Zeiten bei 15 Tage FK-Gültigkeit noch 'ne Entscheidung wert. In meinem (schon längst mit stolzen 1,50 € erstatteten) Fall war aber der IC/RE in Dortmund ausgefallen, obwohl er 50 Minuten vorher noch am Bahnsteig in Dortmund angekündigt war. Anscheinend hätte der Anschluss im Minden nicht funktioniert, den wir aus o.a. Gründen sowieso nicht genommen haben.

Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.

Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 21:15 (vor 18 Tagen) @ Andi M

Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie...

Das ist richtig.
Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden. Da außerdem vor Inkrafttreten der neuen EVO bei mehr als 20 Minuten Verspätung auch Fernverkehrstickets erstattet wurden, war es durchaus mehr als nur Sport.

Inzwischen gilt nicht nur eine neue EVO, sondern die Beförderungsbedingungen wurden dahingehend geändert, dass bei Zeitkarten (also auch beim D-Ticket) Fahrgastrechteanträge nicht mehr online eingereicht werden können.

Als ich die D-Ticket FGR-Anträge noch online eingereicht habe, habe ich in der Regel 4-6 Anträge auf einmal eingereicht. In der Regel gab es drei Standardantworten:

  • Die Entschädigung wurde gezahlt.
  • Es kam eine Ablehnung: "Grenze von 4 € nicht erreicht"
  • Es wurde eine Kopie des Tickets (obwohl online beim Ticket eingereicht) gefordert

Bei Punkt 2 und 3 hab ich dann telefonisch Beschwerde/Widerspruch eingereicht. Das ging problemlos und zügig, danach wurde jede Entschädigung auch ausgezahlt.

Inzwischen habe ich mir eine Tabellenkalkulation geschrieben, in die ich die Verspätungen eintrage und die dann ein fertig ausgefülltes Fahrgastrechteformular ausgibt. Auch hier reiche ich immer 4-6 Formulare gemeinsam in einem Umschlag ein.
Trotzdem kommt ab und zu, ich benötige mehrere Verspätungen, damit die 4 € Grenze überschritten wird. Dann rufe ich an und dann funktioniert es.

Positive Erfahrungen hab ich öfter gemacht. Telefonische Widersprüche funktionieren schnell und zuverlässig.
Für einen letzten Montag ausgefallenen Zug (ICE nicht D-Ticket) hatte ich tatsächlich Dienstag die Erstattung erhalten.

Meine Erfahrung ist auch, das Erstattungen besser und schneller funktionieren als Entschädigungen.

Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket

Barzahlung, Montag, 25.11.2024, 21:53 (vor 18 Tagen) @ JoeO

Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.

Früher bekam man bei Sammelanträgen noch jeweils einen Brief mit einer großen Tabelle. Da war alles drin erfasst. Fahrpreisentschädigungen, PKW-Pauschalen, Zusatzfahrkarten.

Ich hab daher im August 2022 zum Monatsende alle ICE-Fälle mit dem 9-Euro-Ticket in einem Sammelantrag gestellt. Da kamen allerdings schon die Einzelbriefe.

Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie...


Das ist richtig.
Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden.

Genau. Zum Startzeitpunkt im Mai 2023 war es möglich bei den DTV-Deutschlandtickets. Der Einkauf war dann im Kundenkonto unter Meine Reisen gelistet und das Online-Antragsformular dort abrufbar.
Nur wenige Wochen später hat man die Bestellmaske auf bahn.de dann auf die Verbundlogik abgeändert. Bei den hierüber bestellten Deutschlandtickets ist kein Kundenkonto-Antrag möglich. Etwas länger noch ging der Kauf über die alte Maske im Navigator. Ich hatte hierüber für August 2023 noch eines abonniert.

Da diese "Reise" mittlerweile mehr als 14 Monate zurückliegt, wird der Auftrag nicht mehr angezeigt (auch wenn das Abo bei manchen Fahrästen ggf. noch aktiv ist), sodass zur Zeit überhaupt niemand mehr in der Lage sein dürfte, Online-Anträge mit einem DB-DTV-Deutschlandticket zu stellen.

Da außerdem vor Inkrafttreten der neuen EVO bei mehr als 20 Minuten Verspätung auch Fernverkehrstickets erstattet wurden, war es durchaus mehr als nur Sport.

Wobei sich die Anzahl der Anträge dieser Art bei mir nicht groß geändert hat. Ich hab seitdem halt viele (geplante) Reisen mit Ankunft in der Nachtzeit.

Das wird, wo wir ja bei Lob über das SC FGR sind - auch ziemlich sorgfältig geprüft, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf ein alternatives Verkehrsmittel gegeben sind. Mir ist es bisher nur zweimal passiert, dass der Antrag mit Verweis auf erh. ermäßigt abgelehnt wurde. Der Erstattungsbetrag wird auch nicht auf 120 Euro gedeckelt. Es kam auch nie eine Ablehnung, wenn ich die ICE-Fahrkarte nachmittags gekauft und dann erst am nächsten Tag (z.B. vormittags) genutzt hatte.

Anträge auf Fahrpreisentschädigungen oder -erstattungen mach ich mit dem Deutschlandticket generell keine geltend. Außer ich hab schon zwei Anträge mit +60 für Hotelbeleg etc. und mir fehlt bloß noch ein dritter. Das ist dann so an der Grenze, ab der sich evtl. die Mühe lohnt. Ich habe es bisher meistens trotzdem bereut, die Zeit investiert zu haben, weil die unzähligen Rückfragen nach Ticketkopie, Preisnachweis etc. zwecks Verzögerung einfach zu viel des Guten sind.

Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket

JoeO, Braunschweig, Montag, 25.11.2024, 22:59 (vor 18 Tagen) @ Barzahlung

Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.


Früher bekam man bei Sammelanträgen noch jeweils einen Brief mit einer großen Tabelle. Da war alles drin erfasst. Fahrpreisentschädigungen, PKW-Pauschalen, Zusatzfahrkarten.

Ich hab daher im August 2022 zum Monatsende alle ICE-Fälle mit dem 9-Euro-Ticket in einem Sammelantrag gestellt. Da kamen allerdings schon die Einzelbriefe.

Beim ersten Sammelantrag zum D-Ticket hatte ich auch einen (1!) Brief mit Tabelle erwartet. Es wurden 6 Verspätungen gemeinsam online eingereicht. Als Antwort kamen 6 Briefe. 4x Entschädigung, 2x Ablehnung. Nach telefon. Widerspruch kamen nochmal 2 Briefe und die fehlenden Entschädigungen. Also 8x0,85€=6,80€ Porto + 6 Banküberweisungen.

Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden.


Genau. Zum Startzeitpunkt im Mai 2023 war es möglich bei den DTV-Deutschlandtickets. Der Einkauf war dann im Kundenkonto unter Meine Reisen gelistet und das Online-Antragsformular dort abrufbar.
Nur wenige Wochen später hat man die Bestellmaske auf bahn.de dann auf die Verbundlogik abgeändert. Bei den hierüber bestellten Deutschlandtickets ist kein Kundenkonto-Antrag möglich.

Tasächlich hatte ich das D-Ticket gleich zu Beginn abonniert (April 2023 für Mai). Da hatte ich eine "normale" Auftragnummer über die die FGR-Anträge gestellt werden konnten. Später war nur noch die Abo-Nr. zu sehen. Die Auftragsnummer konnte aber unter Meine Reisen gefunden werden.

Da diese "Reise" mittlerweile mehr als 14 Monate zurückliegt, wird der Auftrag nicht mehr angezeigt (auch wenn das Abo bei manchen Fahrästen ggf. noch aktiv ist), sodass zur Zeit überhaupt niemand mehr in der Lage sein dürfte, Online-Anträge mit einem DB-DTV-Deutschlandticket zu stellen.

Das D-Ticket ist nicht mehr nur nicht in der Buchungsrückschau zu finden. Auch die Beförderungsbedingungen hat die Bahn geändert und mit der Tarifbekanntmachung 16/2024 die digitale Beantragung von Fahrgastrechten (13.4. BB) gestrichen. Seit 9.06.2024 ist die digitale Beantragung von Fahrgastrechten für Zeitkarten bedingungsgemäß ausgeschlossen.

Ich habe es bisher meistens trotzdem bereut, die Zeit investiert zu haben, weil die unzähligen Rückfragen nach Ticketkopie, Preisnachweis etc. zwecks Verzögerung einfach zu viel des Guten sind.

Ich nutze dazu gerne Bahnfahrten. Für die Verspätungen hab ich eine Tabellenkalkulation erstellt, in die ich nur noch die Eckdaten eingebe (Tablet im Zug) und ein druckfertiges Fahrgastrechteformular wird als PDF ausgegeben. Wenn 4-6 Verspätungen zusammengekommen sind, dann drucke ich sie aus und stecke sie in einem FGR Umschlag. Es ist Sport und wohl auch ein klein wenig Trotz.

Läuft runder aber immer noch Papierkrieg

emp, Dienstag, 26.11.2024, 13:25 (vor 17 Tagen) @ zettelbox

Ich finde auch: Die FGR elektronisch mit dem Formular zu beantragen ist viel besser als vorher. Vor allem gehen Standard-Fälle jetzt richtig schnell.

Ich kapier aber nicht, warum die Bahn Gutscheine immer noch als Brief schickt. Was ich z.b. allein heuer schon an internationalem Porto gekostet habe, will ich gar nicht wissen. Auch wie viele schon verloren gingen oder ich verschlampt habe. Bei der Anzahl der Anträge allein heuer hab ich den Überblick ohnehin längst verloren ;-)

Die ÖBB macht das besser, da landen die Gutscheine automatisch in einer Liste am mit der Fahrt verknüpften Konto (sind aber nicht auf das Konto gelocked). Sie lassen sich anzeigen bzw. werden auch direkt beim Bezahlen zum Auswählen angeboten. Ich hoffe mal die DB führt das auch irgendwann ein.

Läuft runder aber immer noch Papierkrieg

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 11:16 (vor 11 Tagen) @ emp

Ich kapier aber nicht, warum die Bahn Gutscheine immer noch als Brief schickt. Was ich z.b. allein heuer schon an internationalem Porto gekostet habe, will ich gar nicht wissen. Auch wie viele schon verloren gingen oder ich verschlampt habe. Bei der Anzahl der Anträge allein heuer hab ich den Überblick ohnehin längst verloren ;-)

Das lese ich hier im Thread jetzt öfter und verstehe nicht so recht, warum das so ist. Ich erhalte alle meine Unterlagen zu den FGR-Abwicklungen per E-Mail, sowohl die Abrechnungen (immer noch etwas Oldschool als PDF-Anhang zur Mail, aber seis drum) als auch die Gutscheine. Ich habe seit Jahren keinen einzigen Brief mehr erhalten.

Ist das vielleicht irgendwo eine Einstellung, die ich mal gemacht habe? Oder wie wird das vom Servicecenter entschieden?

Die ÖBB macht das besser, da landen die Gutscheine automatisch in einer Liste am mit der Fahrt verknüpften Konto (sind aber nicht auf das Konto gelocked). Sie lassen sich anzeigen bzw. werden auch direkt beim Bezahlen zum Auswählen angeboten. Ich hoffe mal die DB führt das auch irgendwann ein.

Ja, das fehlt wirklich!
Ich hantiere mit einer Notiz-App auf dem Smartphone rum, um den Überblick über die Gutscheine und die Restwerte zu behalten. Das ist wirklich ätzend.

Läuft runder aber immer noch Papierkrieg

JoeO, Braunschweig, Montag, 02.12.2024, 17:08 (vor 11 Tagen) @ zettelbox

Ist das vielleicht irgendwo eine Einstellung, die ich mal gemacht habe? Oder wie wird das vom Servicecenter entschieden?

Mal bekomme ich eine Mail, aber meist einen Brief.
Ein System habe ich noch nicht erkannt.

Mal ein Beispiel Ablehnung höhere Gewalt

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 15:55 (vor 16 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 15:59

In meinem Fall bekam ich die Ablehnung höhere Gewalt (Grund: behördliche Maßnahme).

Betroffener Zug war 3407 am 25.10.
https://bahn.expert/details/RE%203407/2024-10-25T08:37:00.000Z?administration=800759

Im RIS war damals zunächst "Reparatur an der Oberleitung" codiert, wenn ich mich recht erinnere, und später dann behördliche Maßnahme.

Tatsächlich war es so, dass an diesem Vormittag in NN eine Oberleitungsstörung kurz vor 9 Uhr gemeldet wurde. Gleis 24 war die OL unten. Es wurde dann wegen Verdacht auf Person in Oberleitung erstmal alles gesperrt (auch Dieselfahrten waren nicht möglich) und gesucht. Allerdings war der Verursacher ein toter Vogel.

Nach Auffinden des Vogels wurde zwar gegen 9.30 wieder Strom aufgeschaltet, der Betrieb kam aber nur sehr stockend und mit größeren Verzögerungen wieder in Gang, da sich logischerweise ein großer Rückstau an einfahrenden Zügen gebildet hat. Der genutzte RE mit Planabfahrt 10:37, also etwa eine Stunde nachdem es wieder Strom gab, fuhr etwa mit +30 ab, weil halt entsprechend alles durcheinander gewürfelt war. Soweit so klar.

Nur: ist das höhere Gewalt? Ein Vogel in der Oberleitung? Eine Maus im Bord Restaurant? Nur weil jemand auf die Idee kam, den Bahnhof auch polizeilich zu sperren? Ist das Standard in solchen Fällen, wenn die Ursache für Den OL-Schaden nicht sofort klar ersichtlich ist? Ich weiß nicht..

Dazu kommt, dass die ganzen Folgeverspätungen vom Typ verspätete Bereitstellung / Verspätung aus voriger Fahrt / verspätetes Personal aus voriger Fahrt und so weiter eigentlich zumindest aus meiner Sicht in die Sphäre der DB fallen.

Was meint ihr dazu?

Lustigerweise gibt es genau zu dieser Störung einen Faden auf DSO:
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?109,10945177

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

frank_le, Freitag, 29.11.2024, 13:09 (vor 14 Tagen) @ zettelbox

Wenn es über die App eingereicht wird dauert es meist nur 3 Tage bis zur Auszahlung.

Neuerdings wird auch aufgerundet bei den Auszahlungen.

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

Barzahlung, Samstag, 30.11.2024, 21:44 (vor 13 Tagen) @ frank_le
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 30.11.2024, 21:44

Wenn es über die App eingereicht wird dauert es meist nur 3 Tage bis zur Auszahlung.

Taxi-, Bewirtungs-, Hotelbelege oder Ersatzfahrkarten werden über den App-Antrag so schnell erstattet? Da muss ich irgendwas falsch machen. ;-)

Neuerdings wird auch aufgerundet bei den Auszahlungen.

Auf fünf Cent. War das jemals anders?

Mal ein Lob: FGR-Abwicklung

bahnfahrerofr., Samstag, 30.11.2024, 23:40 (vor 13 Tagen) @ Barzahlung

Neuerdings wird auch aufgerundet bei den Auszahlungen.


Auf fünf Cent. War das jemals anders?


ich kenns nur so..

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