"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch? (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Sonntag, 20.10.2024, 17:24 (vor 245 Tagen)

Hallo liebe Gemeinde,

ich erinnere mich, dass jemand im Forum mal die Kapitelnummer gepostet hat, wo im ZUB-Handbuch das eine Jahr für die Weiterfahrt bei aufgehobener Zugbindung festgehalten ist. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr. Kann das jemand nochmal schreiben? Ich würde mir das gerne niederschreiben, um leidige Diskussionen zu vermeiden.

Danke schon mal!

Schöne Grüße
ICE920

In der Vertriebsinfo ZUB -> Nr. 47.1

Barzahlung, Sonntag, 20.10.2024, 18:37 (vor 245 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 20.10.2024, 18:38

Ich bin übrigens gerade dabei, das ganze für Dritt-EVU und Auslandsbahnen (ÖBB PV, GYSEV, SBB, ZSSK etc.) herauszufinden, weil ich dort entweder selber Probleme hatte oder gelesen hab, dass es Probleme bei der Ticketkontrolle längst abgelaufener Fahrkarten gebe oder die auf der Homepage bereitgestellten Informationen darauf hindeuten.

Es zeichnet sich bislang jedoch das Bild ab, dass das so außerhalb Deutschlands NIEMAND umsetzt. Die häufigste Antwort auf die Frage, was späterer Zeitpunkt im Sinne der PRR sei, ist "max 48h" (was zwar einem alten Stand der GCC-CIV/PRR entspricht, die aktuelle Version enthält das aber nicht mehr).

In der Vertriebsinfo ZUB -> Nr. 47.1

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 00:21 (vor 244 Tagen) @ Barzahlung

Dankeschön!! Die habe ich gebraucht.

Umgang im Ausland

zettelbox, Montag, 21.10.2024, 20:40 (vor 244 Tagen) @ Barzahlung

Finde ich sehr spannend. Ich reise viel zwischen Deutschland und NL, und auf meiner Verbindung gibt es derzeit mehr Ausfaelle oder massive Verspaetungen als ueblich. Ich wuerde liebend gerne die teilweise sehr guenstig gekauften "Super Sparpreis Europa" Tickets dann flexibel nutzen, und da ich je nach Umfang des Ausfalls des oefteren spontan aufs Auto umsteige, waeren diese Tickets als flexibel einsetzbare Flextickets dann extrem wertvoll.

Waehrend ich kein Problem damit habe, dies in Deutschland genau so zu tun und ggf die Diskussion mit dem ZUB zu suchen (weil klare Aussage der Bahn dazu auf deren Homepage und Bestaetigung ueber Twitter), scheue ich mich davor in den Niederlanden. Ich weiss, dass die Auslegung der DB hier sehr grosszuegig ist, und ich haette Hemmungen, ein Monate altes Ticket dem Schaffner in NL zu zeigen in Erwartung der da folgenden Diskussionen.

Erfahrungsberichte und der Umgang im Ausland, insbesondere hier in NL, waeren fuer mich daher super spannend.

Alternative zum ZUB-Handbuch...

Barzahlung, Sonntag, 20.10.2024, 21:20 (vor 245 Tagen) @ ICE920

Alternativ könntest Du auch den Link hier vorzeigen und darauf verweisen, dass sich die DB AG nach einer Abmahnung durch den euroconsum e.V. vertraglich unterworfen hat, von Verspätung betroffenen Fahrgästen die Weiterreise innerhalb eines Jahres zu gewähren, und mit einer Meldung des Vorfalls an diese Adresse drohen:

https://euroconsum.eu/de/klagen/nach-50-stunden-streik-euroconsum-mahnt-deutsche-bahn-w...

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Fernverkehr1991, Sonntag, 20.10.2024, 22:38 (vor 244 Tagen) @ ICE920

Guten Abend,

ohne ein Korinthenkacker sein zu wollen, finde ich es fragwürdig,
warum hier im Forum von wem auch immer irgendwelche
Zugbegleiter-Weisungen gepostet werden. Für die Fahrgäste sichtbare
Dinge im Internet sind ja vollkommen in Ordnung, sämtliche andere Informationen
aus internen Quellen haben aber meiner Meinung nach hier nichts zu suchen.


Das soll natürlich nicht bedeuten, dass die Informationen seitens der Bahn zum
Thema toll sind oder so etwas, denn sie sind schlicht nicht vorhanden.

Mit besten Grüßen

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 20.10.2024, 23:34 (vor 244 Tagen) @ Fernverkehr1991

Guten Abend,

ohne ein Korinthenkacker sein zu wollen, finde ich es fragwürdig,
warum hier im Forum von wem auch immer irgendwelche
Zugbegleiter-Weisungen gepostet werden. Für die Fahrgäste sichtbare
Dinge im Internet sind ja vollkommen in Ordnung, sämtliche andere Informationen
aus internen Quellen haben aber meiner Meinung nach hier nichts zu suchen.


Das soll natürlich nicht bedeuten, dass die Informationen seitens der Bahn zum
Thema toll sind oder so etwas, denn sie sind schlicht nicht vorhanden.

Mit besten Grüßen

Auch fragwürdig finde ich mache Beiträge zu diesem Thema, gerade neue Kollegen werden sicherlich erstmal verwundert sein wenn sie ein Ticket welches schon 5 Monate und 18 Tage alt ist vor sich haben.

Meine Ansicht dazu - es ist selbst innerhalb von Deutschland nicht jedem eindeutig bekannt. Und das würde auch nicht besser werden wenn ich dem Zugbegleiter dann sage: Na, da hast du depp wohl Deine Info X nicht gelesen.

Es ist sicher im Sinne aller wenn man bei besonderen Ereignissen ein zwei Tage oder eine Woche später fahren darf.

Wer vorhast dann in vier Wochen oder noch später zu fahren wird wie in 99% der Fälle die kostenlose Stornierung in Anspruch nehmen und entsprechend neu buchen…

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 00:07 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von ICE920, Montag, 21.10.2024, 00:08

Meine Ansicht dazu - es ist selbst innerhalb von Deutschland nicht jedem eindeutig bekannt. Und das würde auch nicht besser werden wenn ich dem Zugbegleiter dann sage: Na, da hast du depp wohl Deine Info X nicht gelesen.

Man kann das auch kommunizieren, ohne zur Karen zu werden ;)
Ich wäre als Mitarbeiter sehr dankbar, wenn man mir den Hinweis gibt, wo ich in MEINEN Unterlagen nachschauen kann, bevor es zu einer Konfliktsituation kommt.

Es ist sicher im Sinne aller wenn man bei besonderen Ereignissen ein zwei Tage oder eine Woche später fahren darf.

Wer vorhast dann in vier Wochen oder noch später zu fahren wird wie in 99% der Fälle die kostenlose Stornierung in Anspruch nehmen und entsprechend neu buchen…

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.10.2024, 00:15 (vor 244 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 21.10.2024, 00:18

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?

Wenn du dich schon vorab nicht festlegen möchtest kommt nur eine BC100 für dich in Frage dann fallen 1. und 2. immer weg. Toll oder?

Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 00:20 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?


Wenn du dich schon vorab nicht festlegen möchtest kommt nur eine BC100 für dich in Frage dann fallen 1. und 2. immer weg. Toll oder?

Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.

Wieso sollte ich für paar Fahrten im Monat knapp 8 Tausend Euro ausgeben? Und die meisten anderen Kunden fahren noch weniger.

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.10.2024, 00:33 (vor 244 Tagen) @ ICE920

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?


Wenn du dich schon vorab nicht festlegen möchtest kommt nur eine BC100 für dich in Frage dann fallen 1. und 2. immer weg. Toll oder?

Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.


Wieso sollte ich für paar Fahrten im Monat knapp 8 Tausend Euro ausgeben? Und die meisten anderen Kunden fahren noch weniger.

Gut, wenn du mehrmals im Monat fährst und nicht nur ein bis zweimal im Jahr, dürften deine Fahrkarten trotzdem nicht älter als einen Monat werden, es sei denn du nutzt noch weitere Tricks…

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 17:25 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?


Wenn du dich schon vorab nicht festlegen möchtest kommt nur eine BC100 für dich in Frage dann fallen 1. und 2. immer weg. Toll oder?

Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.


Wieso sollte ich für paar Fahrten im Monat knapp 8 Tausend Euro ausgeben? Und die meisten anderen Kunden fahren noch weniger.


Gut, wenn du mehrmals im Monat fährst und nicht nur ein bis zweimal im Jahr, dürften deine Fahrkarten trotzdem nicht älter als einen Monat werden, es sei denn du nutzt noch weitere Tricks…

Das ist dir bestimmt auch bekannt, aber in Deutschland gibt es mehr als eine Bahnstrecke und es gibt Menschen, die fahren zu unterschiedlichen Zielen. Erstaunlich, oder?

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Barzahlung, Montag, 21.10.2024, 00:25 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?


Wenn du dich schon vorab nicht festlegen möchtest kommt nur eine BC100 für dich in Frage dann fallen 1. und 2. immer weg. Toll oder?

Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.

Weil es bei der DB mittlerweile größtenteils reibungslos abläuft. Was ja niemanden wundern dürfte, wenn sie einen Vertrag mit einem Verbraucherverband eingegangen ist. ;-)

Ich hatte seit dem Vorfall im Reisezentrum, über den ich berichtete, keine Probleme mehr.

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Montag, 21.10.2024, 23:35 (vor 243 Tagen) @ Barzahlung

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?


Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.


Weil es bei der DB mittlerweile größtenteils reibungslos abläuft. Was ja niemanden wundern dürfte, wenn sie einen Vertrag mit einem Verbraucherverband eingegangen ist. ;-)

Ich hatte seit dem Vorfall im Reisezentrum, über den ich berichtete, keine Probleme mehr.

Da kann ich beiden nur zustimmen.

Ich fahre regelmäßig mit FGR-Flextickets (die ursprünglich Supersparpreis-Tickets waren und durch >20 Min. erwartbarer Verspätung von jeglicher Zugbindung befreit sind und gemäß EU-Verordnung mit einer einjährigen Verjährungsfrist ausgestattet sind).

Ja, ich sammle die geradezu.

Probleme gab es auch bei mir bisher noch keine. Im Nahverkehr interessieren sich Kontrolleure nicht dafür und im Fernverkehr habe ich ja immer eine Bestätigung vom Reisezentrum mit dabei welche den Zugausfall bzw. die erwartbare Verspätung ausweist.

Inzwischen lasse ich mir aber auch zusätzlich gleich noch die schnellste Alternative ausdrucken - dann gibt es auch keine Diskussion darüber, ob es vielleicht doch noch über eine andere Strecke in weniger als 20 Minuten hätte klappen können.

Alle andere Argumente dieses Themas sind Whataboutism => BC100, neu Buchen, Sparpreislotterie, lieber Auto fahren als Bahn, freiwillige Spenden an den Bahnvorstand und was man sich sonst noch so aus den Fingern saugen könnte...

Meine FGR stehen mir nach geltender Rechtslage zu. Punkt aus.

Wer meint auf seine Rechte freiwillig verzichten zu wollen kann dies gerne tun.
Andere in diese Richtung zu drängen wäre anmaßend.
Der Neid anderer kann einen auch erfreuen.

PS: Bitte nicht vergessen das FGR-Flexticket nach der später durchgeführten Fahrt auch noch beim Servicecenter für die Entschädigung einzureichen. War nämlich bereits klar dass die Verspätung mindestens 60 oder gar >120 Minuten betragen hätte - bekommt man als Dankeschön auch noch Geld zurück, für die dann doch noch innerhalb eines Jahres durchgeführte Fahrt.

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 20.10.2024, 23:39 (vor 244 Tagen) @ Fernverkehr1991

Welchen Sinn hat dann das Forum gegenüber offiziellen Infokanälen? Alle Internetforen leben von Informationen, die man sonst so eben nicht kriegt…

--
Weg mit dem 4744!

Man sollte da etwas unterscheiden.

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 20.10.2024, 23:45 (vor 244 Tagen) @ JeDi

Sachen die Zwar Intern sind aber in der Öffentlichkeit keinen Nachteil haben und Sachen die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben.

Zwei Beispiele: von der Veröffentlichung der nur intern angewendeten DS100 Kürzel hat keiner einen Nachteil. Werden jetzt alle Zugbegleiter Handbücher und Weisungen veröffentlicht wäre das nicht so vorteilhaft…

Man sollte da etwas unterscheiden.

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 00:03 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel

Wir reden hier nicht von Geschäftsinterna oder Geschäftsgeheimnissen, sondern von der Umsetzung von EU-Gesetzen und deren Kommunikation an das Personal. Würde die Kommunikation reibungslos funktionieren, gäbe es für meine Frage keinen Bedarf. Fakt ist aber, dass es da massive Mängel gibt.

Man sollte da etwas unterscheiden.

Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.10.2024, 00:12 (vor 244 Tagen) @ ICE920

Wir reden hier nicht von Geschäftsinterna oder Geschäftsgeheimnissen, sondern von der Umsetzung von EU-Gesetzen und deren Kommunikation an das Personal. Würde die Kommunikation reibungslos funktionieren, gäbe es für meine Frage keinen Bedarf. Fakt ist aber, dass es da massive Mängel gibt.

Hier in Deutschland ist es sicher möglich mit den meisten Personalen darüber zu reden.

Aber komm mal im tiefsten Polen oder Ungarn einem Zugbegleiter mit EU Gesetzen, der wird das bestimmt nicht so spannend finden. Da hab ich lieber ein aktuell passendes Ticket und dann entsprechend meine Ruhe…

Man sollte da etwas unterscheiden.

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 00:18 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel

Wir reden hier von Deutschland und deutschem Personalder und ausschließlich von dieser.

Man sollte da etwas unterscheiden.

Reservierungszettel, KDU, Montag, 21.10.2024, 00:27 (vor 244 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 21.10.2024, 00:28

Wir reden hier von Deutschland und deutschem Personalder und ausschließlich von dieser.

Eben war noch von EU-Gesetzen die Rede, ist es also doch nur eine Deutsche Besonderheit?

Oder hast du vor meinem genannten Szenario Angst dich dem bösen Ostblock Personal zu stellen?

Man sollte da etwas unterscheiden.

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 17:32 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von ICE920, Montag, 21.10.2024, 17:33

Wir reden hier von Deutschland und deutschem Personalder und ausschließlich von dieser.


Eben war noch von EU-Gesetzen die Rede, ist es also doch nur eine Deutsche Besonderheit?

Oder hast du vor meinem genannten Szenario Angst dich dem bösen Ostblock Personal zu stellen?

Was hat das mit dem Thema hier überhaupt zu tun? Ja, andere Bahnen verstoßen ganz offen gegen EU-Recht, wenn die ÖBB ein automatisches Storno des Tickets durchführt, die SNCF Fahrgastrechte für NV-FV-Kombis ausschließt oder bei Streik nur das Storno anbietet und Flixtrain bei der Auszahlung der Fahrgastrechte die Transaktionsgebühr einfach einbehält. Was hat das damit zu tun, wenn ich in einem ICE in Deutschland sitze und der Schaffner einem mit großen Augen sagt, das Ticket ist ja vom letzten Monat? Die meisten Menschen fahren wie ich im Inland und es juckt mich einen feuchten Dreck, wie ein Schaffner in der Wallachei auf ein Ticket vom Juni reagieren würde.

Man sollte da etwas unterscheiden.

sibiminus, Montag, 21.10.2024, 18:26 (vor 244 Tagen) @ ICE920

Wir reden hier von Deutschland und deutschem Personalder und ausschließlich von dieser.


Eben war noch von EU-Gesetzen die Rede, ist es also doch nur eine Deutsche Besonderheit?

Oder hast du vor meinem genannten Szenario Angst dich dem bösen Ostblock Personal zu stellen?


Was hat das mit dem Thema hier überhaupt zu tun?

Du hattest von der Umsetzung von EU-Gesetzen und deren Kommunikation an das Personal geschrieben.

Was hat das damit zu tun, wenn ich in einem ICE in Deutschland sitze und der Schaffner einem mit großen Augen sagt, das Ticket ist ja vom letzten Monat?

Die von dir angesprochenen "EU-Gesetze" definieren keinen expliziten Anspruch, es ist nur eine DB-eigene Auslegung der Fahrgastrechteverordnung zur Nutzbarkeit innerhalb eines Jahres. Es ist ja nicht wirklich neu oder bahnspezifisch dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen geben kann, für solche Dinge sind im Zweifel Gerichte da.

Die meisten Menschen fahren wie ich im Inland und es juckt mich einen feuchten Dreck, wie ein Schaffner in der Wallachei auf ein Ticket vom Juni reagieren würde.

Dann solltest du dich eben auch nur auf die DB-Auslegung beziehen und nicht auf die EU-Fahrgastrechteverordnung.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Man sollte da etwas unterscheiden.

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 20:08 (vor 244 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von ICE920, Montag, 21.10.2024, 20:12

Du hattest von der Umsetzung von EU-Gesetzen und deren Kommunikation an das Personal geschrieben.

DB Personal. Ich habe nie von anderem Personal gesprochen.

Dann solltest du dich eben auch nur auf die DB-Auslegung beziehen und nicht auf die EU-Fahrgastrechteverordnung.

Ich habe mich ganz klar nur auf die DB bezogen, wenn ich vom ZUB-Handbuch sprach und mich auf ein bereits existierendes Posting von Barzahlung bezogen habe.

Außerdem ist das nicht die Auslegung der DB, sondern die Verordnung spricht in Artikel 60 ganz klar von einem Jahr:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

"(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr." (Bei 1 geht es um Tötung und Verletzung, deswegen bei 2 "andere")

und in Artikel 18 eben vom Anspruch auf "Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts"
(wodurch sich die SBB in die Reihe der Verstöße gegen die Verordnung einreiht, weil sie nur denselben Weg erlauben, wie hier im Forum berichtet wurde - und jetzt bitte nicht die Diskussion über die Existenz der Wirkungskette einer EU-Verordnung auf schweizer SBB-Schaffner anfangen :D)

Man sollte da etwas unterscheiden.

sibiminus, Montag, 21.10.2024, 20:22 (vor 244 Tagen) @ ICE920

DB Personal. Ich habe nie von anderem Personal gesprochen.

Dann beziehe dich besser nicht auf die EU, wenn du ausschließlich die DB meinst.

Außerdem ist das nicht die Auslegung der DB, sondern die Verordnung spricht in Artikel 60 ganz klar von einem Jahr:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

"(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr." (Bei 1 geht es um Tötung und Verletzung, deswegen bei 2 "andere")

Dumm nur, dass die Fahrgastrechteverordnung nur 41 Artikel hat. Besagter Artikel 60 kommt aus dem Anhang A der CIV/COTIF und ist der VO als Anhang I beigefügt. Es bleibt dabei dass die Verordnung weder einen expliziten Anspruch definiert noch sich nirgendwo in der VO eine Definition für "späterer Zeitpunkt" findet.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Man sollte da etwas unterscheiden.

ICE920, München, Montag, 21.10.2024, 20:49 (vor 244 Tagen) @ sibiminus

DB Personal. Ich habe nie von anderem Personal gesprochen.

Dann beziehe dich besser nicht auf die EU, wenn du ausschließlich die DB meinst.

Ich habe mich nirgendwo auf die EU bezogen, sondern nur auf die DB und deren Kommunikation der Umsetzung der EU-Verordnung an das Personal.

Außerdem ist das nicht die Auslegung der DB, sondern die Verordnung spricht in Artikel 60 ganz klar von einem Jahr:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

"(2) Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr." (Bei 1 geht es um Tötung und Verletzung, deswegen bei 2 "andere")


Dumm nur, dass die Fahrgastrechteverordnung nur 41 Artikel hat. Besagter Artikel 60 kommt aus dem Anhang A der CIV/COTIF und ist der VO als Anhang I beigefügt. Es bleibt dabei dass die Verordnung weder einen expliziten Anspruch definiert noch sich nirgendwo in der VO eine Definition für "späterer Zeitpunkt" findet.

Und der Anhang einer Verordnung ist nur schmückendes Beiwerk oder wie? :D
Natürlich hat der Anhang eine verbindliche Gültigkeit

Verordnung und Anhang I

Barzahlung, Montag, 21.10.2024, 21:12 (vor 244 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 21.10.2024, 21:16

Dumm nur, dass die Fahrgastrechteverordnung nur 41 Artikel hat. Besagter Artikel 60 kommt aus dem Anhang A der CIV/COTIF und ist der VO als Anhang I beigefügt.

Was dann allerdings nur für die Frage relevant wäre, ob der Anspruch auf Weiterbeförderung bis ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte besteht oder bis in alle Ewigkeit bzw. bis der Fahrgast stirbt.

Wenn man nämlich die Auffassung vertritt, dass der Art. 18 unbefristet ist (der Fahrgast wählt statt dem heutigen Reisetermin einen im Jahr 2028, das ist seine Entscheidung), dann hebt das den Art. 60 CIV in diesem Punkt ggf. auf, weil eben nur der Art. 18 unmittelbar geltendes Recht ist.

Ähnlich ist es ja bei der Einreichfrist für Beschwerden, die man auf drei Monate nach der Reise herabgesetzt hat, was dem Art. 60 CIV widerspricht. Die CIV finden hier daher keine Anwendung mehr.

Unabhängig von dieser Frage ist es nicht falsch zu sagen, das man im Verspätungsfall ab 20min. bis ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte Anspruch auf Weiterbeförderung hat, weil das nur ein tariflicher Anspruch ist. Der Art. 18 greift erst ab 60min.

Anwendung sollte schon einheitlich erfolgen.

Barzahlung, Montag, 21.10.2024, 20:57 (vor 244 Tagen) @ sibiminus

Die von dir angesprochenen "EU-Gesetze" definieren keinen expliziten Anspruch

Naja... Wenn die Fahrkartenverkäuferin oder ein teilnehmender Beförderer auf Anfrage die Auskunft gibt, dass die Fahrkarte innerhalb eines Jahres zur Weiterfahrt genutzt werden kann, dann wird man sich vor Gericht darauf berufen können.
Die Dienstanweisung belegt, dass diese Auskunft systematisch gegeben wird.

es ist nur eine DB-eigene Auslegung der Fahrgastrechteverordnung zur Nutzbarkeit innerhalb eines Jahres. Es ist ja nicht wirklich neu oder bahnspezifisch dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen geben kann, für solche Dinge sind im Zweifel Gerichte da.

Die Sichtweise halte ich für verkehrt. Es ist nicht umsonst ein EU-Gesetz. Damit sollen EU-weit einheitlich (Mindest-)Standards definiert werden.
Die 60-Minuten-Regelung ist auch Bestandteil der GCC-CIV/PRR, im grenzüberschreitenden Verkehr somit nicht nur ein gesetzlicher, sondern auch ein tariflicher Anspruch und Tarifbedingungen sollten immer einheitlich gegenüber allen Fahrgästen angewendet werden von allen Bahnen, die den Tarif anwenden. Da darf es keine zwei oder drei Meinungen geben.

Die DB hat sich über viele Jahre erfolgreich vor der Anwendung, wie sie heute praktiziert wird, gedrückt. Freiwillig macht sie das nicht, sondern nur deshalb, weil ein Verbraucherverband eingeschritten ist.

Die DB wird sich hierbei gewiss mit ihren Partnerbahnen abgestimmt haben bevor sie irgendwelche Verträge mit einem Verbraucherverband unterzeichnet. Das CIT hat ja mehr oder weniger zeitgleich den Passus, der die Weiterbeförderung auf 48h begrenzt, gelöscht. Hier gab es also eine Abstimmung über eine Änderung des Tarifs. Das kann die DB nicht im Alleingang. Man wird also CIT-intern darüber beraten haben, ob man es zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage, wann späterer Zeitpunkt genau ist, kommen lässt oder ob man dem Wunsch der Änderung des Tarifs folgt und die DB eine Unterlassungserklärung abgeben lässt.

Hätten sich die anderen Eisenbahnunternehmen gewehrt, wäre die Nr. 10.1.1 GCC-CIV/PRR in ihrer Fassung von 2021 geblieben. Dann hätte sich die DB nicht unterwerfen können, weil die GCC-CIV/PRR Bestandteil der DB-SCIC sind. Ergo hätte es zu ersterem kommen müssen, der gerichtlichen Klärung, die für die anderen Bahnen (selbst bei einem negativen Ausgang) sicher nicht komplett folgenlos geblieben wäre.

Die Rechtslage scheint den Topjuristen der Bahnen offenkundig so dermaßen eindeutig, dass man es dazu gar nicht kommen lassen wollte, da garantiert nichts "Gutes" dabei herauskommen wird. Dann muss man bei ÖBB, SBB und Co. aber irgendwann mal Farbe bekennen und anerkennen, dass die Praxis so einfach nicht mehr geht.

Die Walachei ist nicht mit DB Sparpreisen erreichbar

плацкарт, Dienstag, 22.10.2024, 08:52 (vor 243 Tagen) @ ICE920

Auch das "Sibirien der Schweiz" wird nur durch Postautolinien bedient.

In die Puszta kommt man aber schon per Bahn ;)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 22.10.2024, 09:07 (vor 243 Tagen) @ плацкарт

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Die Walachei ist mit DB Sparpreisen erreichbar

Sören Heise, Region Hannover, Dienstag, 22.10.2024, 09:07 (vor 243 Tagen) @ плацкарт

Doch, Sparpreis nach Valmez ist problemlos möglich. Denn die Mährische ist auch eine Walachei. Beim Original hast Du natürlich recht.

Viele Grüße
Sören

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[image]

Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr

Die Walachei ist nicht mit DB Sparpreisen erreichbar

ICE920, München, Dienstag, 22.10.2024, 09:41 (vor 243 Tagen) @ плацкарт

Mit DB Sparpreis ist die Wallachei tatsächlich nicht erreichbar. Aber CFR verkauft (sogar online) durchaus Tickets für z.B. Bukarest-München, die von einer der vielen Extremereigniskulanzen betroffen sein könnten und da die Sonderkulanz auch für Tickets der ausländischen Partner galt, ist es durchaus möglich, mit einem von der DB freigeamchten Ticket in der Wallachei mit einem CFR Schaffner in Diskussionen zu kommen.

Nachteil von Wissen bzw. Vorteil von Nichtwissen

Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 21.10.2024, 07:57 (vor 244 Tagen) @ Reservierungszettel

Werden jetzt alle Zugbegleiter Handbücher und Weisungen veröffentlicht wäre das nicht so vorteilhaft…

Worin bestünde denn der Nachteil?
Ich meine, wenn schon der Zugbegleiter nicht weiß, was er da tut, wäre es doch nur vorteilhaft, wenn es wenigstens der Reisende weiß.

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

Barzahlung, Montag, 21.10.2024, 00:10 (vor 244 Tagen) @ Fernverkehr1991
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 21.10.2024, 00:14

Guten Abend,

ohne ein Korinthenkacker sein zu wollen, finde ich es fragwürdig,
warum hier im Forum von wem auch immer irgendwelche
Zugbegleiter-Weisungen gepostet werden.

Hat ja auch keiner.

Er hat nach der Ziffer gefragt, in der steht, was er eh schon weiß. Die hat er bekommen. Nicht mehr und nicht weniger.

Und das halte ich so auch für richtig. Wenn der ZuB nämlich Fehler macht, dann kann man ihn so ganz dezidiert auf den rechten Weg lenken.

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

611 040, Erfurt, Montag, 21.10.2024, 01:13 (vor 244 Tagen) @ Barzahlung

Genau, denn eigentlich müsste der Zugbegleiter es wissen und falls nicht entweder nachsehen oder im Zweifel für den Kunden entscheiden, wenn er sich nicht sicher ist.
Leider gibt es aber genug Personale die alles was sie nicht kennen als falsch, ungültig oder gibt es nicht bezeichnen. Eine Regelung von der sie nichts gehört haben, existiert für diese nicht. Und statt dann im Sinne der Kunden zu entscheiden wird dann eine FN ausgestellt, man will ja bloß nicht zugeben, dass man etwas nicht weis. Auf Einwände kommt dann nur, das kann man ja später mit der EBE-Stelle klären.
Dieses Vorgehen was leider bei manchen ZuBs verbreitet ist finde ich im KUNDENservice total daneben. Bei Unklarheiten gegen den Kunden zu entscheiden hat im Servicebereich absolut nichts zu suchen.
Da es solche Ansichten aber durchaus gibt, wäre ich auch froh eine eindeutige Aussage zu haben.
Zumal ich auch noch ein Steikticket habe was ich demnächst nutzen möchte bevor das Jahr rum ist.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch?

sibiminus, Montag, 21.10.2024, 08:29 (vor 244 Tagen) @ Barzahlung

Guten Abend,

ohne ein Korinthenkacker sein zu wollen, finde ich es fragwürdig,
warum hier im Forum von wem auch immer irgendwelche
Zugbegleiter-Weisungen gepostet werden.


Hat ja auch keiner.

Und selbst wenn das passiert wäre, ist das ja in diesem Fall auch gar nicht dramatisch. Sowohl Tarifhandbuch als auch Vertriebsinfos dienen ja nicht der Mehrung von irgendwelchem geheim zu haltenden Herrschaftswissen der Personale, sondern größtenteils um nicht nur richtig entscheiden und handeln sondern eben auch Fragen korrekt beantworten und zutreffende Auskünfte geben zu können!

Im Reisezentrum würden die Mitarbeiter dem Fragenden auch nur eine gleichlautende Information aus dem Campus vortragen.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Forumsmoderation

Administrator, Montag, 21.10.2024, 08:42 (vor 244 Tagen) @ Fernverkehr1991

sämtliche andere Informationen aus internen Quellen haben aber meiner Meinung nach hier nichts zu suchen.

Ergänzend noch der Hinweis, dass dies ein moderiertes Forum ist. Falls Beiträge gegen die Forenregeln verstoßen, verbergen wir sie und informieren den Autor. Es ist daher zwar sehr fürsorglich, dass sich Nutzer Gedanken über die Zulässigkeit von Beiträgen anderer Nutzer machen, aber letzten Endes eigentlich unnötig.

Dennoch Danke für alle Diskussionsbeiträge.


Das ICE-Treff-Team.

Englische VO: "later date at the passenger's convenience"

Barzahlung, Mittwoch, 23.10.2024, 02:29 (vor 242 Tagen) @ ICE920

Vielleicht auch hervorzuheben: in der englischen Fassung der EU-Verordnung wie auch in den GCC-CIV/PRR ist von at a later date at the passenger’s convenience die Rede.

Zeitpunkt würde ich eher mit moment übersetzen oder time. Date ist mE eher Datum, also späterer Tag, somit größer.

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